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Ausschreibung: Betreuung in Tagesstätten - DE-Unterhaching
Betreuung in Tagesstätten
Dokument Nr...: 32455-2021 (ID: 2021012209240531085)
Veröffentlicht: 22.01.2021
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  DE-Unterhaching: Betreuung in Tagesstätten
   2021/S 15/2021 32455
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Unterhaching, Referat 2 
   Vergabestelle
   Postanschrift: Rathausplatz 7
   Ort: Unterhaching
   NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
   Postleitzahl: 82008
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe@unterhaching.de
   Telefon: +49 8966551-205
   Fax: +49 8966551-272
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.unterhaching.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]www.staatsanzeiger-eservices.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=20992
   4
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Betriebsträgerschaft Kinderkrippe im Kinderhaus Plus der Gemeinde
   Unterhaching
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85312100 Betreuung in Tagesstätten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Gemeinde Unterhaching sucht einen Träger für den Betieb einer
   Kinderkrippe im Kinderhaus Plus in Form einer Ausschreibung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Unterhaching
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Gemeinde Unterhaching sucht einen Träger für den Betrieb einer
   viergruppigen Kinderkrippe.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 60
   Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 40
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/09/2021
   Ende: 31/08/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht
   mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB
   Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren
   Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig
   verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
   Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
   ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
    § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
   129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
   § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
   Vereinigungen im Ausland),
    § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen,
    § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
   erlangter Vermögenswerte),
    § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
   den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
   von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
    § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
   richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
   werden,
    § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   geschäftlichen Verkehr),
    § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
   Mandatsträgern),
    den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
   Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
   (Ausländische und internationale Bedienstete),
    Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder
    den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
   des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
   Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung,
    der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt zudem, dass
   sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
   nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
   Verpflichtungen verstoßen hat, sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig
   ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
   ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
   Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden
   ist, sich sein Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet
   oder seine Tätigkeit eingestellt hat, falls ein rechtskräftig
   bestätigter Insolvenzplan vorliegt, fügt der Bieter diesen dem Angebot
   bei, sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
   keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
   Unternehmens infrage gestellt wird, sein Unternehmen keine
   Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken, sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei
   der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
   Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
   und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
   einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, sein Unternehmen in Bezug
   auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien zu keinem Zeitpunkt eine
   schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat
   oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
   übermitteln, oder sein Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht hat,
   die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
   Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten,
   durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
   könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen
   übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
   Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
   Informationen zu übermitteln.
   Sein Unternehmen keinen Verstoß gegen die Regelungen des
   Arbeitnehmerentsendegesetzes, des Aufenthaltsgesetzes, des
   Mindestlohngesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes begangen
   hat, insbesondere in eigener Person bzw. durch einen seiner
   verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung
   nicht nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) oder
   nach § 16 MiArbG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen
   wurde und/oder nach § 23 AEntG, nach § 18 MiArbG, nach §§ 15, 15a oder
   16 AÜG oder nach § 404 SGB III oder § 266a StGB mit einer Geldbuße von
   wenigstens 2 500,00 EUR oder einer Freiheitsstrafe von mehr als 3
   Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen belegt wurde
   oder nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße
   belegt wurde.
    der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt weiterhin,
   dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
   Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem
   Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst
   erfüllt, er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und
   der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt
   hat, er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise
   vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren
   Klärungsbedarf, insbesondere zu meiner/unserer Eignung, äußert oder
   Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines
   Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentralregister- oder
   Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung), er nicht zu einer
   Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder
   er in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, er den
   Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls
   aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n),
   falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach
   Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten
   Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen
   für eine Zuschlagserteilung ergeben.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Nachweis (Versicherungsbestätigung oder schein) über eine gültige
   Berufshaftpflichtversicherung des Bieters, wonach der Bieter bzw. alle
   Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmer in angemessener
   Höhe versichert ist/sind oder er hiermit verbindlich zusichert, dass er
   im Falle der Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der genannten
   Haftungssummen bzw. der Abschluss einer entsprechenden Versicherung
   vornimmt, und zwar mindestens in folgender Höhe:
   a) Mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für
   Personenschäden;
   b) Sach- und Vermögensschäden von mindestens 1 000 000 EUR;
   c) Bearbeitungsschäden von mindestens 1 000 000 EUR;
   d) Schlüsselverlust von mindestens 500 000 EUR.
   Die genannten Risiken zu dem jeweiligen Buchstaben (a)  (d) werden in
   der jeweils genannten Höhe nebeneinander abgedeckt, wobei eine
   Versicherungsdeckung pro Versicherungsjahr jeweils bis zum zweifachen
   der oben genannten Deckungssummen ausreicht.
   2. Umsatz der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Umsatz
   muss sich auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen
   soll.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Name und Qualifikation/Ausbildung der vorgesehenen Objektleitung.
   Erfahrung der vorgesehenen Objektleitung mit Projekten, die nach Art
   und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
   2. Angaben zur Leitung, zur Qualitätssicherung und zum Umweltschutz.
   Die technische Leitung des Unternehmens und insbesondere der
   zuständigen Niederlassung. Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Maschinen,
   Reinigungsmittel und Geräte zur umweltfreundlichen und nachhaltigen
   Leistungserbringung. Weiteren Maßnahmen zur umweltfreundlichen und
   nachhaltigen Leistungserbringung.
   3. Angabe von einer oder mehreren vergleichbaren Referenzen, die mit
   dem Leistungsanteil Unterhaltsreinigung dieser Vergabe nach Art (genaue
   Beschreibung) und Umfang vergleichbar sind. Die Referenz(en) müssen
   aktuell sein (aus den letzten 3 Jahren) und Angaben über den
    Auftragswert,
    Erbringungszeitpunkt sowie
    öffentlichen Empfänger sowie
    Name des Referenznehmers enthalten.
   Als vergleichbar gelten Objekte im Bereich Gebäudeinnenreinigung von
   Nichtwohngebäuden die überwiegend Bildungs-, Büro- und
   Verwaltungszwecken dienen. Hierzu zählen u. a. Büro- und
   Verwaltungsgebäude, Schulen oder Kindergärten. Unabhängig davon muss
   eine der angegebenen Referenzen bei einem öffentlichen Auftraggeber im
   Bereich der Gebäudeinnenreinigung durchgeführt werden. Um die
   Vergleichbarkeit der Referenzen zu gewährleisten, ist der Anteil der
   Fläche der auf den Verwaltungsbereich entfällt maßgeblich für die
   Erfüllung der Mindestanforderungen. Fehlende bzw. unvollständige
   Angaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
   Angabe von einer oder mehreren vergleichbaren Referenzen im Bereich
   Glas- und Rahmenreinigung von Verwaltungsgebäuden, Schulen,
   Sportstätten und Kindergärten oder gleichartigen Gebäudekomplexen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Auftragnehmer verpflichtet sich, spätestens unverzüglich nach
   Erteilung des Zuschlags, die datenschutzrechtlichen Vorschriften
   einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der Technik
   entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
   sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine
   Datenschutzvereinbarung mit der Gemeinde Unterhaching abschließen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 26/02/2021
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/05/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 26/02/2021
   Ortszeit: 11:00
   Ort:
   Die Öffnung erfolgt über das E-Vergabe-Portal.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von
   Oberbayern
   Postanschrift: Maximilianstr. 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse:
   [11]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/v
   ergabekammer/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/01/2021
References
   6. mailto:vergabe@unterhaching.de?subject=TED
   7. http://www.unterhaching.de/
   8. http://www.staatsanzeiger-eservices.de/
   9. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=209924
  10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  11. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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