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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Offenburg
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 32505-2021 (ID: 2021012209243431140)
Veröffentlicht: 22.01.2021
*
  DE-Offenburg: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2021/S 15/2021 32505
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Ortenau Klinikum
   Postanschrift: Badstraße 20
   Ort: Offenburg
   NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
   Postleitzahl: 77654
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]krankenhausverwaltung@ortenau-klinikum.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.ortenau-klinikum.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD8J8/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Lutz | Abel Rechtsanwälte PartG mbB
   Postanschrift: Theodor-Heuss-Str. 9
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 70174
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]junk@lutzabel.com
   Telefon: +49 711-2528900
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]https://www.lutzabel.com
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD8J8
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   2802/2020_Architekt_Lahr
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2802/2020_Architekt Ortenau
   Klinikum, BV Lahr
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen
   (Grundleistungen und besondere Leistungen) nach den Leistungsphasen 2
   bis 9 (im Sinne des § 3 HOAI) gem. § 34 Abs. 3 HOAI für die Sanierung
   und den Teilneubau des Ortenau Klinikums Betriebsstelle Lahr im Rahmen
   der Agenda 2030.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
   Hauptort der Ausführung:
   Ortenau Klinikum Betriebsstelle Lahr
   Klostenstraße 19
   77933 Lahr
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen
   (Grundleistungen und besondere Leistungen) nach den Leistungsphasen 2
   bis 9 (im Sinne des § 3 HOAI) gem. § 34 Abs. 3 HOAI für die Sanierung
   und den Teilneubau des Ortenau Klinikums Betriebsstelle Lahr im Rahmen
   der Agenda 2030.
   Das Ortenau Klinikum ist mit rund 5 800 Mitarbeitern der viertgrößte
   kommunale Klinikverbund in Baden-Württemberg.
   Die Betriebsstelle Lahr wird im Zuge der Agenda 2030 saniert und in
   Teilneubauten auf die neuen Strukturen angepasst und erweitert.
   Das Klinikum Lahr wird ein Maximalversorger. Mit seinen ca. 1 400
   engagierten und hochqualifizierten Mitarbeitern versorgt die
   Betriebsstelle Lahr zukünftig rund 22 500 vollstationäre und 28 000
   ambulante sowie vor- und nachstationäre Fälle und ist mit seinen 431
   Betten im südlichen Ortenaukreis Anlaufpunkt für alle Patienten. Das
   Leistungsspektrum ist durch seine Vielzahl an Fachabteilungen breit
   aufgestellt und bietet die bestmögliche Versorgung für die Patienten
   unter einem Dach. Das Ortenau Klinikum Lahr erfüllt seinen
   Versorgungsauftrag in den neuen Strukturen auf dem höchsten
   medizinischen Niveau und nach aktuellem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand, um eine nachhaltige, interdisziplinäre und
   patientenorientierte Versorgung zu ermöglichen. Dazu gehören auch
   medizinische Kompetenzzentren.
   Für den klinischen Betrieb wird eine Gesamt-Nutzfläche von ca. 26 500
   m^2 mit einem Investitionsvolumen von ca. 183 Mio. EUR brutto (davon
   entfallen in einer ersten Grobschätzung ca. 10 Mio. EUR auf die
   Medizintechnik) veranschlagt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 30/08/2021
   Ende: 31/12/2033
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 4
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Für vergleichbaren Referenzen, die die Mindestvoraussetzungen erfüllen,
   werden nach folgenden Kriterien die Punkte vergeben:
   1. Referenztyp:
    Referenz Typ: Gesundheitswesen, Bauten im Pflegewesen (Bettenbau,
   Altenpflege, Rehakliniken etc.), Forschungs- und Laborgebäude: 1 Punkt,
    Referenz Typ: Bettenbau kombiniert mit Untersuchungs- und
   Behandlungsbereich mit unterschiedlichen Funktionsbereichen oder
   vergleichbare Vorhaben: 2 Punkte,
    Referenz Typ: Krankenhaus als mindestens Schwerpunktversorgung
   (Versorgungsstufe II), Zentralversorgung: 3 Punkte,
    Gewertet wird jeweils die beste Referenz. Es können bei diesem
   Kriterium maximal 3 Punkte erzielt werden.
   2. Komplexität der Referenz:
    Referenz mit geringer Komplexität: Einfacher Anbau bei bestehenden
   Strukturen: 0 Punkte,
    Referenz mit unterdurchschnittlicher Komplexität: Isolierter
   Neubau/Sanierung eines Funktionsbereichs in bestehenden Strukturen: 1
   Punkt,
    Referenz mit durchschnittlicher Komplexität: Erweiterung und
   Strukturverbesserung mit unterschiedlichen Funktionsbereichen: 2
   Punkte,
    Referenz mit überdurchschnittlicher Komplexität: Erweiterung und
   Strukturverbesserung eines interdisziplinären Krankenhauses: 3 Punkte,
    Gewertet wird jeweils die beste Referenz. Es können bei diesem
   Kriterium maximal 3 Punkte erzielt werden.
   Insgesamt können maximal 6 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass
   nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch
   Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe
   aufzufordernden Bieter überschritten wird, erfolgt die Auswahl danach,
   wer das höhere Projektvolumen vorweisen kann.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Die Leistungen werden
   durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder
   beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen einzelner Leistungsbilder
   (stufenweise Beauftragung). Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch
   auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123
   Abs. 1 bis 3 GWB,
   2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123
   Abs. 4 GWB,
   3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
   Abs. 1 Nrn. 1 bis 4, 7 und 8 GWB,
   4. Eigenerklärung des Bewerbers zu § 73 Abs. 3 VgV, dass er von keiner
   gesellschafts-/konzernrechtlichen oder persönlichen Verflechtungen mit
   anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen
   betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem
   Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen
   Interessenkonflikts auszulösen.
   5. Benennung (Eigenerklärung) des für die Durchführung der
   auftragsgegenständlichen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen
   und Nachweis der Berufsqualifikation durch Vorlage entsprechender
   Zeugnisse.
   6. Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei
   Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register
   des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine
   Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber
   niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand
   wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nach
   Ziffer IV.2.2. der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union nicht älter als 3 Monate sein.
   7. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
   Architekten des Bewerbers jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich
   ist. Die Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Berufsträger
   Architektur) muss in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren im
   Durchschnitt mindestens 10 betragen haben.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des
   Bewerbers
   a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für
   Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
   b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
   der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
   Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
   Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
   Versicherungsunternehmen.
   Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
   Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
   Versicherungsunternehmen.
   Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung
   der Ersatzleistung als vorstehendunter a)-b) genannt, ist eine
   Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der
   Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen) einzureichen, aus der
   hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende
   Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei
   Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine
   entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens
   von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
   2. Eigenerklärung des Bewerbers über den Umsatz im Tätigkeitsbereich
   des Auftrages (Architektenleistungen), jeweils bezogen auf die letzten
   3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der angegebene jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages darf
   im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht
   unter 3 Mio. EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eigenerklärung über mindestens 3 vergleichbare Referenzen des
   Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
   über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Darstellung der
   erbrachten wesentlichen Leistungen, jeweils mit Angabe
    bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das
   Referenzprojekt durchgeführt hat,
    der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
    der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
    des Projektvolumens (KGR 200 bis 600) und des Auftragswerts,
    des Erbringungszeitpunkt (Beginn der Leistungserbringung und Beginn
   der Lph 8),
    des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des
   Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit
   Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
   Vergleichbare Referenzen sind Referenzen, die dem Auftragsgegenstand
   nach Art und Umfang nahekommen oder ähneln und somit einen tragfähigen
   Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die
   ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Hierbei wird ein großzügiger
   Maßstab angelegt.
   Eine Referenz wird nur gewertet, wenn der Beginn der Planungsleistungen
   der Lph. 2 nach dem 1.1.2006 gelegen hat und der Beginn der Lph. 8
   zwischen dem 1.1.2016 und vor Ende der Teilnahmefrist erfolgte.
   Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie folgenden Anforderungen
   erfüllt:
   Auftragsgegenstand waren Planungsleistungen im Rahmen einer
   Neustrukturierung, eines Umbaus, Bauen im Bestand oder eines
   Teil-Neubaus aus dem Gesundheitswesen, Forschungs- oder Laborgebäude,
   Bauten im Pflegewesen (Bettenbau, Altenpflege etc.) oder Bettenbau
   kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich oder ein
   Krankenhausneubau/-teilneubau. "Planungsleistungen" bedeutet, dass bei
   der Referenz Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 erbracht worden
   sein müssen (nicht zwingend alle Grundleistungen).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1. Mindestens eine der Referenzen muss eine Planungsleistung mit einem
   Gesamtvolumen von brutto 80,0 Mio. EUR (KG 200 - 600) sein,
   2. Mindestens 2 weitere Referenzen müssen ein Gesamtvolumen der
   Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276 von mindestens brutto 30 Mio.
   EUR beinhalten,
   3. Eine Referenz muss die Planung eines Teilneubaus beinhalten.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/02/2021
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 26/02/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/08/2021
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PD8J8
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim dem
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721-9268730
   Fax: +49 721-9263985
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus
   § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen,vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die
   Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des
   GWB:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
   sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
   beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
   den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
   Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
   insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
   berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
   lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
   § 135 GWB Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag ab-zuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/01/2021
References
   6. mailto:krankenhausverwaltung@ortenau-klinikum.de?subject=TED
   7. http://www.ortenau-klinikum.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD8J8/documents
   9. mailto:junk@lutzabel.com?subject=TED
  10. https://www.lutzabel.com/
  11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD8J8
  12. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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