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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Sigmaringen
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 32630-2021 (ID: 2021012209260131281)
Veröffentlicht: 22.01.2021
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DE-Sigmaringen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2021/S 15/2021 32630
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Sigmaringen
Postanschrift: Leopoldstraße 4
Ort: Sigmaringen
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Land: Deutschland
E-Mail: [6]Sigmaringen-flora@menoldbezler.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.landkreis-sigmaringen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZD8PJ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZD8PJ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Landkreis Sigmaringen Europaweite Vergabe der Erstellung eines
Fachgutachtens Flora
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/218
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erstellung eines Fachgutachtens Flora/Biotope.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die B 311n / B 313 zwischen Mengen und Meßkirch stellt eine wichtige
Ost-West Verbindung im Landkreis Sigmaringen dar. Im
Bundesverkehrswegeplan 2030 ist der Ausbau (Nordtrasse) als
Vordringlicher Bedarf eingestuft. Anlass der Untersuchungen ist eine
geplante Bündelungstrasse der B 311n / B 313 zwischen Mengen und
Meßkirch. Die Erfassungen und Basisauswertungen sind schwerpunktmäßig
im Zeitraum 2021 bis Frühjahr 2022 durchzuführen, die Dokumentation
sowie die abschließende Bewertung sind bis spätestens September 2022
abzuschließen.
Die Leistungsbeschreibung umfasst die Leistungen zu Flora und Biotopen,
aufbauend auf die Durchgeführte Planungsraumanalyse Fauna/Flora/Biotope
(2021). Die Untersuchungen dienen Vorrangig als Grundlage für die
Vorplanung mit Variantenentscheidung, sollen darüber hinaus aber auch
in den nachfolgenden Planungsebenen der Entwurfs-/ und
Genehmigungsplanung soweit erforderlich unter Ergänzungen oder
bereichsweisen Detaillierung wesentliche Basis bilden.
Neben der eigenständigen Funktion zur räumlichen Differenzierung sowie
Charakterisierung und Bewertung von Flora und Biotopen dient die
Untersuchung auch als Teilgrundlage für Auswertungen zu weiteren
Fachbereichen im Rahmen der umweltfachlichen Beurteilung des Vorhabens.
Der Untersuchungsraum ist sehr groß und umfasst nach vorläufiger
Bilanzierung auf Basis ALKIS eine Fläche von knapp 14 000 ha ohne den
abgegrenzten, mehr oder minder geschlossenen Siedlungsbereich. Von
dieser Gesamtfläche entfallen nach vorläufiger Bilanzierung knapp 5 600
ha auf Wald und Gehölze; weitere rd. 6 700 ha sind als
Landwirtschaftsfläche klassifiziert.
Außerhalb des abgegrenzten Siedlungsbereichs ist in allen dafür
bestimmten Teilräumen eine Flächendeckende Biotopkartierung unter
Vermerk vorgefundener, naturschutzfachlich wertgebender Pflanzenarten
durchzuführen und eine naturschutzfachliche Bewertung für Flora und
Biotope zu erstellen, wobei vorhandene Daten zu berücksichtigen und zu
plausibilisieren sind (s. unter Pkt. 3).
Dies umfasst im Besonderen auch die FFH-Lebensraumtypen sowie
geschützte Biotope. Die erfassten Daten und Bewertungen sind digital
bereitzustellen.
Neben der Erfassung und Bewertung umfasst die erwartete Leistung auch
eine Beratung im Rahmen der Planung, einschließlich Hinweisen zur
Optimierung der Varianten, bis zur umweltfachlichen
Variantenempfehlung.
Der Untersuchungsraum beinhaltet Flächen und Funktionen, für die
bereits eine besondere Bedeutung für Belange des Arten- und
Biotopschutzes belegt ist. Soweit hierzu Unterlagen bzw. Daten mit
Relevanz für Flora und Biotope vorhanden und verfügbar sind, sind diese
im aktuellen Stand zu Berücksichtigen und soweit geboten zu
plausibilisieren, insbesondere:
Kartierung geschützter Biotope und von FFH-Mähwiesen,
Natura 2000-Gebiete mit vorliegenden oder in Bearbeitung befindlichen
Managementplänen,
Wildtierkorridore nach Generalwildwegeplan,
Kulisse des landesweiten Biotopverbundes im Offenland und regional
verfügbarer Bewertungen (Fortschreibung des Regionalplans
Bodensee-Oberschwaben),
Daten des landesweiten Artenschutzprogramms Datenschlüssel, Kartier-
und Bewertungsvorgaben des Landes sind zwingend zu berücksichtigen.
Die durchgeführte Planungsraumanalyse Fauna/Flora/Biotope (2021) ist zu
berücksichtigen.
Da die zu erarbeitenden Daten eine Grundlage für weitere Fachbereiche
darstellen, kommt der Termintreue bei der Abwicklung sowie der
Qualitätssicherung eine hervorzuhebende, besondere Bedeutung zu.
An einem Scoping unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
Verbände ist soweit erforderlich mitzuwirken und sich daraus ggf.
ergebende neue Aspekte sind zu berücksichtigen.
Es ist eine Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen an der Planung
Beteiligten (z. B. Bearbeiter des Straßenentwurfs, Ingenieurbau,
Bearbeiter der anderen umweltfachlichen Beiträge) gefordert und
insbesondere im iterativen Planungsprozess der Variantenprüfung,
-optimierung und Entscheidung von Hoher Bedeutung.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen
erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept über die Herangehensweise /
Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Personalkonzept / Gewichtung: 35
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/05/2021
Ende: 31/01/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber,
die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in
einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen
Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf.
erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben,
können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den
vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint,
die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 3 grundsätzlich
geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand
der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer
unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im
Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung
besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt
werden soll. In diesem Zusammenhang wird sowohl die Qualität als auch
die Aktualität der Referenzen berücksichtigt. Hierbei werden je
Bewerber lediglich die 3 durch den Bewerber als priorisiert
gekennzeichneten Referenzen berücksichtigt.
Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht gewünscht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Anstelle den in den Formblättern geforderten Unterschriften ist die
Eintragung des Namens der Person, welche die Erklärung
rechtsverbindlich abgibt, ausreichend.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert
nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,
sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis
seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen
bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht
unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den
anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der
Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung
stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis
sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind
für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und
III.1.3) entsprechend.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf
Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht
vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
GWB;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
3) Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs-
oder Handelsregister.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit
vergleichbaren Leistungen;
2. Eigenerklärung über das Bestehen oder den Abschluss einer
Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfalle mit einer Deckungssumme
in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personenschäden sowie mind. 5 Mio. EUR
für Sach- und Vermögensschäden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis von vergleichbaren Leistungen im Bereich der Erstellung von
Fachgutachten Flora/Biotope in den vergangenen 5 Jahren (Fertigstellung
frühestens 1.1.2016 und spätestens vor Abgabe des Teilnahmeantrags) die
Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben
enthalten:
Bezeichnung des Auftrags,
Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
Umfang der Leistungen,
Zeitraum der Leistungserbringung,
Zeitpunkt der Inbetriebnahme,
Gesamtprojektkosten in EUR brutto,
Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4
Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Vorlage von mindestens 2 Referenzen über die Erstellung eines
Fachgutachten Flora/Biotope in den vergangenen 5 Jahren (Fertigstellung
frühestens 1.1.2016 und spätestens vor Abgabe des Teilnahmeantrags).
Die Referenzen müssen eine Biotopkartierung sowie eine
naturschutzfachliche Bewertung für Flora und Biotope beinhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/02/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene
Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich
hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz
von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
2. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen
Internetadresse abrufbar. In diesen Teilnahmeunterlagen sind
wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der
Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer
I.3)angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf
Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und
Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an
dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und
insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor
Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle
zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt
wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZD8PJ.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: [10]www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/01/2021
References
6. mailto:Sigmaringen-flora@menoldbezler.de?subject=TED
7. http://www.landkreis-sigmaringen.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZD8PJ/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZD8PJ
10. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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