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Ausschreibung: Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien im Eigenbesitz - DE-Wiesbaden
Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien im Eigenbesitz
Immobiliendienste
Dokument Nr...: 34151-2021 (ID: 2021012209372732781)
Veröffentlicht: 22.01.2021
*
  DE-Wiesbaden: Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien im Eigenbesitz
   2021/S 15/2021 34151
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb
   Bau und Immobilien Hessen
   Postanschrift: Abraham-Lincoln-Straße 38-42
   Ort: Wiesbaden
   NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 65189
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]immobilien@hmdf.hessen.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://finanzen.hessen.de/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Mietvertrag über die Anmietung eines Gebäudekomplexes auf dem Areal der
   ehemaligen Gebäude G und L des Behördenzentrums Schiersteiner Berg
   Referenznummer der Bekanntmachung: 60156-2019
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   70200000 Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von
   Immobilien im Eigenbesitz
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Anmietung von Büro- und Verwaltungsflächen innerhalb eines
   Gebäudekomplexes auf dem Areal der ehemaligen Gebäude G und L des
   Behördenzentrums Schiersteiner Berg.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 275 000 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   70000000 Immobiliendienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Wiesbaden
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien
   Hessen (LBIH), ist gegenwärtig Mieter des sogenannten Behördenzentrums
   Schiersteiner Berg in Wiesbaden. Vermieter des Mietobjekts ist die OFB
   Löwenhöhe GmbH & Co KG, Frankfurt (OFB). Der derzeitige Mietvertrag hat
   eine Laufzeit bis zum 31.12.2035.
   In den Gebäuden besteht teilweise erheblicher Instandsetzungs- und
   Sanierungsbedarf.
   Auf eigenen Wunsch und Initiative soll der OFB ermöglicht werden, das
   Mietobjekt bezogen auf die Gebäude G und L durch einen Neubau zu
   angepassten Mietkonditionen zu ersetzen, um auf diesem Wege eine
   wirtschaftliche Umsetzung und den Abbau des Sanierungs- und
   Investitionsstaus zu gewährleisten sowie gleichzeitig eine den heutigen
   Anforderungen entsprechende Büroimmobilie zu schaffen. Dazu hatte die
   OFB dem Land Hessen zunächst einen Mietvertragsentwurf nebst Anlagen
   sowie eine erste grobe Planung zur Verfügung gestellt.
   Über diese Dokumente und die entsprechenden Planungen wurde sodann
   verhandelt. Bestehende Lücken in den Dokumente insb. in der
   Mieter-Ausbaubeschreibung wurden geschlossen. Daneben wurden einzelne
   Vorgaben konkretisiert oder korrigiert sowie bestehende rechtliche
   Vorgaben (Baurecht, Arbeitsschutz etc.) berücksichtigt. In die
   Dokumente flossen u.a. auch Ausbauwünsche des Landes ein, die der
   später vom Land beabsichtigten Nutzung durch das Landeskriminalamt
   sowie Hessen Mobil Rechnung tragen. Ein ausschließlich individueller
   Nutzwert der Immobilie wird durch die vom Land Hessen genannten
   Erfordernisse nicht begründet.
   Die vom Land Hessen genannten Erfordernisse betreffen allesamt
   Bereiche, die der Erreichung des mietvertraglichen Nutzungszwecks
   dienen. So betreffen die Ausbauwünsche insb. die Ausstattung des
   Gebäudes (Elektro- und Kommunikationstechnik, Bodenbeläge,
   Raumzuschnitt ohne Rohbaurelevanz, Arbeitsplatzeinrichtung,
   Blendschutz/Rollos, Beleuchtung, Sicherheitstechnik und
   Schließanlage/Zutrittskontrolle inkl. der Schaffung sog. Schließebenen,
   Barrierefreiheit, Einrichtung von Teeküchen, Einbauten zur
   Sicherstellung der EDV-Stabilität auch im Falle von Stromausfällen,
   passive IP-Netzwerkinfrastruktur, Gestaltung Parkplatzflächen ohne
   Planungsrelevanz, Einrichtung von E-Ladepunkten/-stationen,
   Gaslöschanlage im Serverraum etc.). Darüber hinaus machte das Land
   Hessen Vorgaben zur Gebäudesicherheit, wie etwa die teilweise
   RC3-Qualität der Außenhaut (Erdgeschoss), eine aufklettergeschützte
   Fassade, besonderer Schutz einzelner Räumlichkeiten sowie die
   Einrichtung von (Straßen-)Pollern. Zudem sind auf Wunsch des Landes
   Hessen Fahnenmasten vorzusehen. Weiterhin wünschte das Land Hessen
   neben der Einrichtung eines Fettabscheiders im
   Untergeschoss zudem die Bereitstellung entsprechender Flächen sowie der
   baulichen Voraussetzungen (Anschlüsse für Strom, Ab-/Wasser, Abluft
   etc.) einer Kantine, die durch das Land entsprechend ausgestattet
   werden sollte. Auf eigene Initiative der OFB schloss diese sodann auch
   die Planung einer Regenerierküche für die Kantine und deren Vorrüstung
   für den weiteren Mieterausbau in ihre Leistungen ein. Letztlich
   forderte das Land Hessen in bestimmten, nicht gebäudeprägenden
   Bereichen zudem eine Wärmeversorgung zum 24/7-Betrieb, sowie in dem
   Treppenhaus in der Gebäudeecke zu den Gebäuden A und B eine lichte
   Breite von 1,8 m zwischen den Handläufen.
   Das Land Hessen beabsichtigt, auf der Basis der vorgenannten und
   endverhandelten Dokumente unter Auflösung des alten
   Mietvertragsverhältnisses insoweit in ein (neues) Mietverhältnis mit
   der
   OFB einzutreten. Der Vertragsschluss ist im 1. Quartal 2021 geplant.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Qualitätskriterium - Name: Standort / Gewichtung: 33
   Qualitätskriterium - Name: Verwaltungsorganisation / Gewichtung: 33
   Kostenkriterium - Name: Miet- und Betriebskosten / Gewichtung: 34
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Bei den unter Ziffer II.2.5) genannten Zuschlagskriterien handelt es
   sich um die maßgeblichen Erwägungen, die die Zuschlagsentscheidung
   beeinflussen. Sie sind nicht als abschließend zu verstehen. Die
   Gewichtung ist rein fiktiver Natur.
   Es wird zudem klarstellen darauf hingwiesen, dass es sich bei den unter
   Ziffer II.1.7) und V.2.4) dieser Bekanntmachung genannten Werten nur um
   ca.-Angaben handelt
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Die Anmietung des neu zu errichtenden Mietobjektes fällt nicht in den
   Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des IV. Teils des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Denn die Anmietung wird
   von der allgemeinen Ausnahme vom Vergaberecht nach Art. 10 lit. a) der
   Richtlinie 2014/24/EU bzw. § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB erfasst. Danach ist
   das (Kartell-)Vergaberecht nicht anzuwenden auf die Vergabe von
   öffentlichen Aufträgen für (...) die Miete von Grundstücken, vorhanden
   Gebäuden oder anderem unbesweglichen Vermöggen (...), ungeachtet ihrer
   Finanzierung. Diese Voraussetzungen werden vorliegend erfüllt.
   Der Umstand, dass das zu mietende Gebäude erst noch errichtet werden
   muss, steht der Qualifikation als vergaberechtlich durch § 107 Abs. 1
   Nr. 2 GWB privilegierte Maßnahme nicht entgegen. Zwar privilegiert der
   Wortlaut des § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB explizit nur solche Maßnahmen, die
   auf die Anmietung von vorhandenen Gebäuden gerichtet sind. Der
   Wortlaut vorhandene Gebäude ist insofern aber nicht abschließend zu
   verstehen (vgl. VK Thüringen, Beschl. v. 10.2.2009 
   250-4002.20-363/2009-001-EA; VK Südbayern, Beschl. v. 22.5.2003 
   17-04/03).
   Des Weiteren liegt  in Abgrenzung zur vergaberechtsfreien Miete 
   insbesondere kein öffentlicher Bauauftrag im Sinne des § 103Abs. 3 Satz
   2 GWB vor. Denn das Land Hessen nennt keine Erfordernisse, die einen
   entscheidenen Einfluss auf die Art und Planung der Bauleistung haben.
   Insbesondere sind keine Vorgaben gemacht worden, die das Gebäude als
   solches, dessen Konstruktion oder dessen grundsätzliche Nutzung
   betreffen. Alle genannten Erfordernisse haben nicht ausschließlich
   individuellen Nutzwert und stehen einer Drittverwendungsfähigkeit des
   Gebäudes  etwa als gewerbliche Büroimmobilie  nicht entgegen.
   Ungeachtet dessen wäre vorliegend ohnehin auch ein
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 EU Abs. 3 Nr. 3
   Satz 2 lit. c) VOB/A bzw. Art. 32 Abs. 2 lit. b) III) der Richtlinie
   2014/24/EU und in diesem Rahmen Verhandlungen ausschließlich mit der
   OFB zulässig gewesen. Denn für die Realisierung des geplanten
   Verwaltungsstandortes (insb. für das Landeskriminalamt und Hessen
   Mobil) in der Landeshauptstadt Wiesbaden kommt unter Berücksichtigung
   der bereits vorhandenen Verwaltungsstruktur innerhalb des
   Behördenzenrtum Schiersteiner Berg, der innerhalb dieses Areals im
   Eigentum des Landes stehenden Gebäudes sowie der Sicherheit und
   Effektivität eines koordinierten Verwaltungsablaufes nur das der OFB
   zustehende Gelände als geeignete Mietflächen in Betracht. In dem
   Behördenzentrum sind bereits die sonstigen kriminaltechnischen und
   sonstige Abteilungen des HLKA angesiedelt. Diese Gebäude sind
   sämtlichst aus sicherheitstechnischen und verwaltungsorganisatorischen
   Gründen baulich miteinander verbunden und eine solche Anbindung ist
   auch für die neu zu errichtenden Gebäude zwingend erforderlich. Damit
   kommt nur der vorliegende Standort für die Erweiterung der
   Räumlichkeiten für den aktuellen Bedarf und die Vorhaltung von
   Reserveflächen für das HLKA in Betracht. Nur an diesem Standort und
   damit in einer Immobilie des Auftragnehmers lassen sich die
   erforderlichen Raumbedarfe in räumlichem Zusammenhang und mit baulicher
   Anbindung decken. Der räumliche Zusammenhang und die bauliche Anbindung
   über einen die Gebäude verbindenden geschlossene Brückengang
   erleichtern über kurze, überschaubare und nicht einsehbare sowie
   wetterunabhängige abgeschlossene Wege den Austausch zwischen den
   Mitarbeitern und verschiedenen Abteilungen und erhöhen damit die
   Effektivität der Verwaltungsarbeit und damit der Verbrechensbekämpfung.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Bezeichnung des Auftrags:
   Mietvertrag zwischen dem Land Hessen und der OFB Löwenhöhe GmbH & Co.
   KG betreffend des Objektes Wiesbaden, Dostojewskistraße 4, 6
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   19/01/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: OFB Löwenhöhe GmbH & Co. KG
   Postanschrift: Speicherstr. 55
   Ort: Frankfurt am Main
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 60327
   Land: Deutschland
   Fax: +49 69917327-99
   Internet-Adresse: [8]https://www.ofb.de/home
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 275 000 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige
   ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB.
   Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die unter Abschnitt II.2.4) der
   Bekanntmachung dargestellten Dienstleistungen ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben werden können. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag
   nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet
   ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, der OFB
   Löwenhöhe GmbH & Co. KG zu erteilen. Es wird klarstellend darauf
   hingewiesen, dass es sich bei den unter Ziffern II.1.7) und V.2.4)
   dieser Bekanntmachung angegebenen Werten lediglich um ca.-Angaben
   handelt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gem. § 135, §§ 155 ff. GWB.
   Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.
   4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die
   Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung
   einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber
   weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1
   Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu ergeben
   sind.
   § 135 Abs. 1, 3 GWB lauten wie folgt:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   [...]
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4, Satz 2 GWB lautet wie folgt:
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   [...]
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/01/2021
References
   6. mailto:immobilien@hmdf.hessen.de?subject=TED
   7. https://finanzen.hessen.de/
   8. https://www.ofb.de/home
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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