Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2021012209373932806" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Augsburg
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Unterrichtssoftwarepaket
Vernetzungssoftwarepaket
Internet- und Intranet-Softwarepaket
Dokumentenerstellungssoftwarepaket
Zeichen- und Bildverarbeitungssoftwarepaket
Terminplanungs- und Produktivitätssoftwarepaket
Kommunikationssoftwarepaket
Multimediasoftwarepaket
Betriebssysteme
Übersetzungssoftwarepaket
Virenschutzsoftwarepaket
Beratung bei der Hardwareauswahl
Beratung bei der Wiederherstellung nach Hardwareversagen
Beratung bei der Planung von Computeranlagen
Programmierung von Softwarepaketen
Systemberatung und technische Beratung
Entwicklung von kundenspezifischer Software
Systemanalyse und Programmierung
Datenverarbeitung
Inhalte- oder Datenstandardisierung und -Klassifizierung
Diensteanbieter
Mit der Datenverarbeitung verbundene Verwaltungsdienste
Computeraufrüstung
Computer-Fachdienste
Computerunterstützung
Computer-Backup-Dienste
Computerkatalogkonvertierung
Informationssysteme
Dokument Nr...: 34148-2021 (ID: 2021012209373932806)
Veröffentlicht: 22.01.2021
*
  DE-Augsburg: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2021/S 15/2021 34148
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Augsburg
   Postanschrift: Gögginger Straße 59
   Ort: Augsburg
   NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 86159
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Schulverwaltungsamt
   E-Mail: [6]marcus.radewahn@augsburg.de
   Telefon: +49 8213246959
   Fax: +49 8213246924
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.augsburg.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abschluss IT-Rahmenvertrag mit IT-Dienstleister der Landeshauptstadt
   München im Rahmen der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit
   [8]M@School.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des Auftrages ist die Ausstattung von Augsburger Schulen,
   die an das pädagogische Netz der Landeshauptstadt München angeschlossen
   sind, mit IT-Infrastruktur.
   Die Stadt Augsburg hat mit der Landeshauptstadt München einen
   Kooperationsvertrag über die Anbindung ausgewählter Schulen der Stadt
   Augsburg an das pädagogische Netz der Landeshauptstadt München
   ([9]M@School) im Rahmen einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit
   geschlossen. Geschäftsgrundlage dieser Vereinbarung ist, dass die Stadt
   Augsburg auf den im Rahmen eines VgV-Verfahrens der Stadt München
   (siehe Auftragsbekanntmachung [10]2018/S 148-338336, ABl. EU vom
   3.8.2018) ausgeschriebenen Rahmenvertragspartner zurückgreift. Der
   IT-Rahmenvertrag der Landeshauptstadt München hat eine Laufzeit bis
   31.12.2021 und kann von der Stadt München nochmalig um ein Jahr
   verlängert werden.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1 344 537.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   48190000 Unterrichtssoftwarepaket
   48210000 Vernetzungssoftwarepaket
   48220000 Internet- und Intranet-Softwarepaket
   48310000 Dokumentenerstellungssoftwarepaket
   48320000 Zeichen- und Bildverarbeitungssoftwarepaket
   48330000 Terminplanungs- und Produktivitätssoftwarepaket
   48510000 Kommunikationssoftwarepaket
   48520000 Multimediasoftwarepaket
   48620000 Betriebssysteme
   48740000 Übersetzungssoftwarepaket
   48760000 Virenschutzsoftwarepaket
   72110000 Beratung bei der Hardwareauswahl
   72120000 Beratung bei der Wiederherstellung nach Hardwareversagen
   72130000 Beratung bei der Planung von Computeranlagen
   72210000 Programmierung von Softwarepaketen
   72220000 Systemberatung und technische Beratung
   72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
   72240000 Systemanalyse und Programmierung
   72310000 Datenverarbeitung
   72330000 Inhalte- oder Datenstandardisierung und -Klassifizierung
   72410000 Diensteanbieter
   72510000 Mit der Datenverarbeitung verbundene Verwaltungsdienste
   72540000 Computeraufrüstung
   72590000 Computer-Fachdienste
   72610000 Computerunterstützung
   72910000 Computer-Backup-Dienste
   72920000 Computerkatalogkonvertierung
   48810000 Informationssysteme
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Augsburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Jahr 2001 wurde das Projekt EDV-Ausstattung und Vernetzung der
   öffentlichen Schulen und städtischen Kindertagesstätten bei der
   Landeshauptstadt München eingeführt. Der Bezug von Hardware, Software
   und IT-Dienstleistungen für das RBS erfolgt seit dem Jahr 2001 jeweils
   über eine mit einem externen Dienstleister abgeschlossene
   Rahmenvereinbarung. Mit Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der EU vom
   3.8.2018 ([11]2018/S 148-338336) ist die IT-Rahmenvereinbarung von der
   Stadt München zuletzt für die Zeit ab dem 1.1.2019 in einem
   VgV-Verhandlungsverfahren europaweit ausgeschrieben worden. Ziel des
   Gesamtprojektes ist es, das Lernen mit digitalen Medien im Unterricht
   aller Schultypen sowie die kritische Medienkompetenzerziehung von
   Schülerinnen und Schülern zu fördern sowie die Verwaltungsprozesse
   digital zu unterstützen. Dazu wurde ein komplexes Netz mit aktiven
   Komponenten, Servern und Workstations durch das Referat für Bildung und
   Sport der Landeshauptstadt München aufgebaut. Alle Kernprozesse des
   User- und Asset-Lifecycles, sowie die gesamte Softwareversorgung, das
   Identity Management (Active Entry, Quest One Identity Management), die
   automatische Provisionierung von dezentralen Servern und weiteren
   Zielsystemen (z. B. Lernplattformen) und die organisatorische
   Unterstützung des Unterrichts werden durch ein zentrales System
   gesteuert.
   Die IT-Rahmenvereinbarung umfasst im Wesentlichen die Ausstattung von
   IT-Arbeitsplätzen und der entsprechenden zentralen und dezentralen
   Infrastruktur (Beschaffung von Hard- und Software einschließlich
   Web-basierter Applikationen, SaaS, Cloud Computing, etc.) und die
   Erbringung von IT-Dienstleistungen (z. B. Paketierung,
   Betriebsunterstützung, Pflege von bestehenden und Entwicklung von neuen
   Lösungen, Logistikdienstleistungen, Hard- und
   Software-Lifecyclemanagement etc.) im Rahmen des pädagogischen Netzes
   der Landeshauptstadt München.
   Die medienpädagogischen und informationstechnischen Entwicklungen sind
   vernetzt mit der Unterrichts- und Schulentwicklung. Im Zuge des
   vergebenen IT-Rahmenvertrages sind nicht ausschließlich die Lieferung
   von Hard- und Software sowie von Pflegeleistungen, sondern vor allen
   Dingen die hiermit verbundenen logistischen, wirtschaftlichen und
   technischen Dienstleistungen als geschlossene Gesamtleistung vergeben
   worden. Die Erbringung von Dienstleistungen umfasst neben der
   strategischen und technischen Lösungsberatung auch die Pflege und
   teilweise den Betrieb vorhandener Lösungen (bspw. Campusserver,
   Steuerungsoberflächen, Shopsystem), das Paketieren von Hardwaretreibern
   und Anwendungssoftware, die Pflege des Identity-Management-Systems und
   der Softwareverteilung, die Entwicklung neuer Funktionen und Lösungen
   sowie ggf. allgemeine Projektunterstützungsaufgaben.
   Die Stadt Augsburg hat mit der Landeshauptstadt München am
   19./31.8.2018 einen Kooperationsvertrag über die Anbindung ausgewählter
   Schulen der Stadt Augsburg an das pädagogische Netz der
   Landeshauptstadt München ([12]M@School) im Rahmen einer
   öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit geschlossen. Geschäftsgrundlage
   dieser Vereinbarung ist, dass die Stadt Augsburg auf den im Rahmen
   eines VgV-Verfahrens der Stadt München (siehe Auftragsbekanntmachung
   [13]2018/S 148-338336, ABl. EU vom 3.8.2018) ausgeschriebenen
   Rahmenvertragspartner zurückgreift.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist nach § 14 Abs. 4
   Nr. 2 b) VgV dann vergaberechtlich zulässig, wenn der Auftrag nur von
   einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann,
   insbesondere, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden
   ist. § 14 Abs. 6 VgV stellt dabei klar, dass dies eine
   Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb aber nur dann
   rechtfertigen kann, wenn es keine vernünftige Alternative oder
   Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer
   künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist.
   Die Stadt Augsburg hat sich im Rahmen ihres Leistungsbestimmungsrechts
   entschieden, für die Digitalisierung ihrer Schulen kein eigenes
   Rechenzentrum mit Hotline, Support und Softwareverwaltung aufzubauen,
   sondern hierzu eine vergaberechtlich privilegierte
   öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt München
   einzugehen (§ 108 Abs. 6 GWB).Folge des Leistungsbestimmungsrechts und
   der Entscheidung zum Anschluss an das pädagogische Netz der
   Landeshauptstadt München ist, dass die Stadt Augsburg aufgrund der
   eingegangenen vertraglichen Verpflichtung mit der Landeshauptstadt
   München darin gebunden ist, den von der Landeshauptstadt München im
   Rahmen eines VgV-Verfahrens ausgeschriebenen Dienstleister zu
   beauftragen.
   Die Stadt Augsburg hat einen sachlichen Grund, der diese Entscheidung
   für eine Kooperation mit der Landeshauptstadt München rechtfertigt.
   Ohne die Kooperation müsste die Stadt Augsburg aufwändige und
   fehleranfällig neue Parallelstrukturen (IT-Rechenzentrum, Support,
   Hotline) und überhaupt das notwendige know-how für ein pädagogisches
   Netz aufbauen, das bei der Stadt München bereits vorhanden ist. Der
   finanzielle Aufwand für den Aufbau, Betrieb und Unterhalt eines eigenen
   Rechenzentrums für die pädagogische IT der Augsburger Schulen würden
   mindestens 600 TEUR p.a., über die Restlaufzeit des
   Kooperationsvertrags also von 1,2 Mio. EUR verursachen und erreicht
   damit nahezu die Größenordnung des noch zur Verfügung stehenden
   Digitalbudgets von 1,6 Mio. EUR. Vor dem Hintergrund der angespannten
   Haushaltslage der Stadt wäre ein pädagogisches Netz nicht  jedenfalls
   nicht in dem von der Landeshauptstadt München betriebenem Umfang und
   der Qualität  kurzfristig aufzubauen. Diese Gründe sind
   nachvollziehbar, objektiv und auftragsbezogen.
   Als technisches Alleinstellungsmerkmal, das ein Verhandlungsverfahren
   ohne Teilnahmewettbewerb aufgrund eines Ausschließlichkeitsgrundes nach
   § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV rechtfertigt, ist insbesondere auch die
   Ausführung eines früheren Auftrags für den öffentlichen Auftraggeber
   anerkannt, namentlich bei der Erweiterung und Modifikation von
   Bestandssystemen. Sach- und Rechtfertigungsgrund einer
   Verhandlungsvergabe ist hier das Bestreben, Kompatibilität mit dem
   Bestandssystem herzustellen. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV soll nach
   seinem Sinn und Zweck die Möglichkeit eröffnen, bereits getätigte
   Investitionen in ein Bestandssystem nutzen zu können. Das Vergaberecht
   soll gerade keinen Zwang zum Aufbau unwirtschaftlicher Doppelstrukturen
   und (fehleranfälliger sowie risikobehafteter neuer) Parallelsysteme
   begründen. Anerkannte Fallgruppe von technischen Gründen für ein
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist insbesondere auch
   die Weiterbeauftragung eines IT-Dienstleisters, da die
   Weiterbeauftragung das Risiko von Fehlfunktionen,
   Kompatibilitätsproblemen und anderenfalls entstehendem hohen
   Umstellungsaufwand vorbeugen und zur Sicherstellung eines jederzeit
   störungsfreien Betriebs beitragen kann.
   Das Augsburger Digitalbudget, das im Rahmen der
   Kooperationsvereinbarung als Entgelt an den Dienstleistungserbringer
   der Landeshauptstadt München erbracht werden soll, erreicht nicht
   einmal 1 % des von der Stadt München europaweit ausgeschriebenen
   ausgeschriebenen Gesamtvolumens (einschließlich Optionen) von netto 260
   Mio. EUR und stellt sich im Ergebnis als unwesentliche
   Auftragserweiterung dar.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [14]2018/S 148-338336
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: Augsburg m@school
   Bezeichnung des Auftrags:
   Abschluss IT-Rahmenvertrag mit IT-Dienstleister der Landeshauptstadt
   München im Rahmen der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit
   [15]M@School
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   18/01/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Computacenter AG & Co. oHG
   Postanschrift: Werner-Eckert-Straße 16-18
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 81829
   Land: Deutschland
   E-Mail: [16]communications.germany@computacenter.com
   Telefon: +49 89457120
   Fax: +49 8945712333
   Internet-Adresse: [17]https://www.computacenter.com
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 344 537.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [18]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 892176-2411
   Fax: +49 892176-2847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
   160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
   auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen
   antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
   eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
   Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
   dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
   GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
   Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
   endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 nicht
   ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und;
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen. Bei der unter der o. g. Referenznummer veröffentlichten
   Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche
   Bekanntmachung i.S.d. § 135 Abs. 3 GWB.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/01/2021
References
   6. mailto:marcus.radewahn@augsburg.de?subject=TED
   7. http://www.augsburg.de/
   8. mailto:M@School?subject=TED
   9. mailto:M@School?subject=TED
  10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:338336-2018:TEXT:DE:HTML
  11. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:338336-2018:TEXT:DE:HTML
  12. mailto:M@School?subject=TED
  13. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:338336-2018:TEXT:DE:HTML
  14. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:338336-2018:TEXT:DE:HTML
  15. mailto:M@School?subject=TED
  16. mailto:communications.germany@computacenter.com?subject=TED
  17. https://www.computacenter.com/
  18. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau