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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Augsburg
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Unterrichtssoftwarepaket
Vernetzungssoftwarepaket
Internet- und Intranet-Softwarepaket
Dokumentenerstellungssoftwarepaket
Zeichen- und Bildverarbeitungssoftwarepaket
Terminplanungs- und Produktivitätssoftwarepaket
Kommunikationssoftwarepaket
Multimediasoftwarepaket
Betriebssysteme
Übersetzungssoftwarepaket
Virenschutzsoftwarepaket
Beratung bei der Hardwareauswahl
Beratung bei der Wiederherstellung nach Hardwareversagen
Beratung bei der Planung von Computeranlagen
Programmierung von Softwarepaketen
Systemberatung und technische Beratung
Entwicklung von kundenspezifischer Software
Systemanalyse und Programmierung
Datenverarbeitung
Inhalte- oder Datenstandardisierung und -Klassifizierung
Diensteanbieter
Mit der Datenverarbeitung verbundene Verwaltungsdienste
Computeraufrüstung
Computer-Fachdienste
Computerunterstützung
Computer-Backup-Dienste
Computerkatalogkonvertierung
Informationssysteme
Dokument Nr...: 34148-2021 (ID: 2021012209373932806)
Veröffentlicht: 22.01.2021
*
DE-Augsburg: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2021/S 15/2021 34148
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Augsburg
Postanschrift: Gögginger Straße 59
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schulverwaltungsamt
E-Mail: [6]marcus.radewahn@augsburg.de
Telefon: +49 8213246959
Fax: +49 8213246924
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.augsburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss IT-Rahmenvertrag mit IT-Dienstleister der Landeshauptstadt
München im Rahmen der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit
[8]M@School.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist die Ausstattung von Augsburger Schulen,
die an das pädagogische Netz der Landeshauptstadt München angeschlossen
sind, mit IT-Infrastruktur.
Die Stadt Augsburg hat mit der Landeshauptstadt München einen
Kooperationsvertrag über die Anbindung ausgewählter Schulen der Stadt
Augsburg an das pädagogische Netz der Landeshauptstadt München
([9]M@School) im Rahmen einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit
geschlossen. Geschäftsgrundlage dieser Vereinbarung ist, dass die Stadt
Augsburg auf den im Rahmen eines VgV-Verfahrens der Stadt München
(siehe Auftragsbekanntmachung [10]2018/S 148-338336, ABl. EU vom
3.8.2018) ausgeschriebenen Rahmenvertragspartner zurückgreift. Der
IT-Rahmenvertrag der Landeshauptstadt München hat eine Laufzeit bis
31.12.2021 und kann von der Stadt München nochmalig um ein Jahr
verlängert werden.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 344 537.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48190000 Unterrichtssoftwarepaket
48210000 Vernetzungssoftwarepaket
48220000 Internet- und Intranet-Softwarepaket
48310000 Dokumentenerstellungssoftwarepaket
48320000 Zeichen- und Bildverarbeitungssoftwarepaket
48330000 Terminplanungs- und Produktivitätssoftwarepaket
48510000 Kommunikationssoftwarepaket
48520000 Multimediasoftwarepaket
48620000 Betriebssysteme
48740000 Übersetzungssoftwarepaket
48760000 Virenschutzsoftwarepaket
72110000 Beratung bei der Hardwareauswahl
72120000 Beratung bei der Wiederherstellung nach Hardwareversagen
72130000 Beratung bei der Planung von Computeranlagen
72210000 Programmierung von Softwarepaketen
72220000 Systemberatung und technische Beratung
72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
72240000 Systemanalyse und Programmierung
72310000 Datenverarbeitung
72330000 Inhalte- oder Datenstandardisierung und -Klassifizierung
72410000 Diensteanbieter
72510000 Mit der Datenverarbeitung verbundene Verwaltungsdienste
72540000 Computeraufrüstung
72590000 Computer-Fachdienste
72610000 Computerunterstützung
72910000 Computer-Backup-Dienste
72920000 Computerkatalogkonvertierung
48810000 Informationssysteme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Augsburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Jahr 2001 wurde das Projekt EDV-Ausstattung und Vernetzung der
öffentlichen Schulen und städtischen Kindertagesstätten bei der
Landeshauptstadt München eingeführt. Der Bezug von Hardware, Software
und IT-Dienstleistungen für das RBS erfolgt seit dem Jahr 2001 jeweils
über eine mit einem externen Dienstleister abgeschlossene
Rahmenvereinbarung. Mit Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der EU vom
3.8.2018 ([11]2018/S 148-338336) ist die IT-Rahmenvereinbarung von der
Stadt München zuletzt für die Zeit ab dem 1.1.2019 in einem
VgV-Verhandlungsverfahren europaweit ausgeschrieben worden. Ziel des
Gesamtprojektes ist es, das Lernen mit digitalen Medien im Unterricht
aller Schultypen sowie die kritische Medienkompetenzerziehung von
Schülerinnen und Schülern zu fördern sowie die Verwaltungsprozesse
digital zu unterstützen. Dazu wurde ein komplexes Netz mit aktiven
Komponenten, Servern und Workstations durch das Referat für Bildung und
Sport der Landeshauptstadt München aufgebaut. Alle Kernprozesse des
User- und Asset-Lifecycles, sowie die gesamte Softwareversorgung, das
Identity Management (Active Entry, Quest One Identity Management), die
automatische Provisionierung von dezentralen Servern und weiteren
Zielsystemen (z. B. Lernplattformen) und die organisatorische
Unterstützung des Unterrichts werden durch ein zentrales System
gesteuert.
Die IT-Rahmenvereinbarung umfasst im Wesentlichen die Ausstattung von
IT-Arbeitsplätzen und der entsprechenden zentralen und dezentralen
Infrastruktur (Beschaffung von Hard- und Software einschließlich
Web-basierter Applikationen, SaaS, Cloud Computing, etc.) und die
Erbringung von IT-Dienstleistungen (z. B. Paketierung,
Betriebsunterstützung, Pflege von bestehenden und Entwicklung von neuen
Lösungen, Logistikdienstleistungen, Hard- und
Software-Lifecyclemanagement etc.) im Rahmen des pädagogischen Netzes
der Landeshauptstadt München.
Die medienpädagogischen und informationstechnischen Entwicklungen sind
vernetzt mit der Unterrichts- und Schulentwicklung. Im Zuge des
vergebenen IT-Rahmenvertrages sind nicht ausschließlich die Lieferung
von Hard- und Software sowie von Pflegeleistungen, sondern vor allen
Dingen die hiermit verbundenen logistischen, wirtschaftlichen und
technischen Dienstleistungen als geschlossene Gesamtleistung vergeben
worden. Die Erbringung von Dienstleistungen umfasst neben der
strategischen und technischen Lösungsberatung auch die Pflege und
teilweise den Betrieb vorhandener Lösungen (bspw. Campusserver,
Steuerungsoberflächen, Shopsystem), das Paketieren von Hardwaretreibern
und Anwendungssoftware, die Pflege des Identity-Management-Systems und
der Softwareverteilung, die Entwicklung neuer Funktionen und Lösungen
sowie ggf. allgemeine Projektunterstützungsaufgaben.
Die Stadt Augsburg hat mit der Landeshauptstadt München am
19./31.8.2018 einen Kooperationsvertrag über die Anbindung ausgewählter
Schulen der Stadt Augsburg an das pädagogische Netz der
Landeshauptstadt München ([12]M@School) im Rahmen einer
öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit geschlossen. Geschäftsgrundlage
dieser Vereinbarung ist, dass die Stadt Augsburg auf den im Rahmen
eines VgV-Verfahrens der Stadt München (siehe Auftragsbekanntmachung
[13]2018/S 148-338336, ABl. EU vom 3.8.2018) ausgeschriebenen
Rahmenvertragspartner zurückgreift.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist nach § 14 Abs. 4
Nr. 2 b) VgV dann vergaberechtlich zulässig, wenn der Auftrag nur von
einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann,
insbesondere, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden
ist. § 14 Abs. 6 VgV stellt dabei klar, dass dies eine
Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb aber nur dann
rechtfertigen kann, wenn es keine vernünftige Alternative oder
Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer
künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist.
Die Stadt Augsburg hat sich im Rahmen ihres Leistungsbestimmungsrechts
entschieden, für die Digitalisierung ihrer Schulen kein eigenes
Rechenzentrum mit Hotline, Support und Softwareverwaltung aufzubauen,
sondern hierzu eine vergaberechtlich privilegierte
öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt München
einzugehen (§ 108 Abs. 6 GWB).Folge des Leistungsbestimmungsrechts und
der Entscheidung zum Anschluss an das pädagogische Netz der
Landeshauptstadt München ist, dass die Stadt Augsburg aufgrund der
eingegangenen vertraglichen Verpflichtung mit der Landeshauptstadt
München darin gebunden ist, den von der Landeshauptstadt München im
Rahmen eines VgV-Verfahrens ausgeschriebenen Dienstleister zu
beauftragen.
Die Stadt Augsburg hat einen sachlichen Grund, der diese Entscheidung
für eine Kooperation mit der Landeshauptstadt München rechtfertigt.
Ohne die Kooperation müsste die Stadt Augsburg aufwändige und
fehleranfällig neue Parallelstrukturen (IT-Rechenzentrum, Support,
Hotline) und überhaupt das notwendige know-how für ein pädagogisches
Netz aufbauen, das bei der Stadt München bereits vorhanden ist. Der
finanzielle Aufwand für den Aufbau, Betrieb und Unterhalt eines eigenen
Rechenzentrums für die pädagogische IT der Augsburger Schulen würden
mindestens 600 TEUR p.a., über die Restlaufzeit des
Kooperationsvertrags also von 1,2 Mio. EUR verursachen und erreicht
damit nahezu die Größenordnung des noch zur Verfügung stehenden
Digitalbudgets von 1,6 Mio. EUR. Vor dem Hintergrund der angespannten
Haushaltslage der Stadt wäre ein pädagogisches Netz nicht jedenfalls
nicht in dem von der Landeshauptstadt München betriebenem Umfang und
der Qualität kurzfristig aufzubauen. Diese Gründe sind
nachvollziehbar, objektiv und auftragsbezogen.
Als technisches Alleinstellungsmerkmal, das ein Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb aufgrund eines Ausschließlichkeitsgrundes nach
§ 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV rechtfertigt, ist insbesondere auch die
Ausführung eines früheren Auftrags für den öffentlichen Auftraggeber
anerkannt, namentlich bei der Erweiterung und Modifikation von
Bestandssystemen. Sach- und Rechtfertigungsgrund einer
Verhandlungsvergabe ist hier das Bestreben, Kompatibilität mit dem
Bestandssystem herzustellen. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV soll nach
seinem Sinn und Zweck die Möglichkeit eröffnen, bereits getätigte
Investitionen in ein Bestandssystem nutzen zu können. Das Vergaberecht
soll gerade keinen Zwang zum Aufbau unwirtschaftlicher Doppelstrukturen
und (fehleranfälliger sowie risikobehafteter neuer) Parallelsysteme
begründen. Anerkannte Fallgruppe von technischen Gründen für ein
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist insbesondere auch
die Weiterbeauftragung eines IT-Dienstleisters, da die
Weiterbeauftragung das Risiko von Fehlfunktionen,
Kompatibilitätsproblemen und anderenfalls entstehendem hohen
Umstellungsaufwand vorbeugen und zur Sicherstellung eines jederzeit
störungsfreien Betriebs beitragen kann.
Das Augsburger Digitalbudget, das im Rahmen der
Kooperationsvereinbarung als Entgelt an den Dienstleistungserbringer
der Landeshauptstadt München erbracht werden soll, erreicht nicht
einmal 1 % des von der Stadt München europaweit ausgeschriebenen
ausgeschriebenen Gesamtvolumens (einschließlich Optionen) von netto 260
Mio. EUR und stellt sich im Ergebnis als unwesentliche
Auftragserweiterung dar.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [14]2018/S 148-338336
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: Augsburg m@school
Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss IT-Rahmenvertrag mit IT-Dienstleister der Landeshauptstadt
München im Rahmen der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit
[15]M@School
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
18/01/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Computacenter AG & Co. oHG
Postanschrift: Werner-Eckert-Straße 16-18
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
E-Mail: [16]communications.germany@computacenter.com
Telefon: +49 89457120
Fax: +49 8945712333
Internet-Adresse: [17]https://www.computacenter.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 344 537.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [18]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen
antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 nicht
ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und;
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen. Bei der unter der o. g. Referenznummer veröffentlichten
Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche
Bekanntmachung i.S.d. § 135 Abs. 3 GWB.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/01/2021
References
6. mailto:marcus.radewahn@augsburg.de?subject=TED
7. http://www.augsburg.de/
8. mailto:M@School?subject=TED
9. mailto:M@School?subject=TED
10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:338336-2018:TEXT:DE:HTML
11. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:338336-2018:TEXT:DE:HTML
12. mailto:M@School?subject=TED
13. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:338336-2018:TEXT:DE:HTML
14. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:338336-2018:TEXT:DE:HTML
15. mailto:M@School?subject=TED
16. mailto:communications.germany@computacenter.com?subject=TED
17. https://www.computacenter.com/
18. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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