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Ausschreibung: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - DE-Freital
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Kommunikationsinfrastruktur
Kommunikationsnetz
Diensteanbieter
Internet
Dokument Nr...: 34841-2021 (ID: 2021012209425333460)
Veröffentlicht: 22.01.2021
*
  DE-Freital: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
   2021/S 15/2021 34841
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Freital
   Postanschrift: Dresdner Straße 56-58
   Ort: Freital
   NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
   Postleitzahl: 01705
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Jörg Böhme
   E-Mail: [6]joerg.boehme@freital.de
   Telefon: +49 3516476-271
   Fax: +49 3516476-48291
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.freital.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-17704ebc7d6-3e33eed6
   5dc732aa
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
   via: [9]www.evergabe.de
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
   genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dienstleistungskonzession zum Breitbandausbau in weißen Flecken in der
   Stadt Freital
   Referenznummer der Bekanntmachung: 573004/01
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Freital liegt im Döhlener Becken im Landkreis Sächsische
   Schweiz-Osterzgebirge zwischen Elbtal und Osterzgebirge. Die Stadt
   untergliedert sich auf einer Gesamtfläche von 40,45 km^2 in 15
   Stadtteile mit insgesamt 39 703 Einwohnern. Für das Gebiet der Stadt
   wurde im Jahr 2018 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt, um die
   Gebiete bzw. Anschlüsse zu erkunden, in denen in den an die
   Markterkundung anschließenden 3 Jahren keine Versorgung mit einem
   NGA-Netz durch ein Telekommunikationsunternehmen zu erwarten ist. Die
   Stadt Freital hat Fördermittel unter der Förderrichtlinie des Bundes
   zur Unterstützung des Breitbandausbaus (6. Call) und beim Freistaat
   Sachsen beantragt und entsprechende vorläufige Zuwendungsbescheide im
   Februar bzw. April Januar 2020 erhalten. Zielsetzung der jetzigen
   Ausschreibung ist die Unterstützung eines effektiven und
   technologieneutralen Breitbandausbaus in Freital zur Errichtung eines
   nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes
   in den noch unterversorgten Gebieten. Die aufzubauende Infrastruktur
   muss technisch geeignet sein, um flächendeckend und zuverlässig
   Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s für 100 % der unterversorgten
   Haushalte, sowie mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle
   Gewerbetreibenden, Schulen und Krankenhausstandorte bereitzustellen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   32412000 Kommunikationsnetz
   72410000 Diensteanbieter
   32412110 Internet
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
   Hauptort der Ausführung:
   Große Kreisstadt Freital
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des jetzigen Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer
   Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb nachhaltiger sowie
   zukunfts- und hochleistungsfähiger Breitbandinfrastrukturen (NGA-Netze)
   in unterversorgten Gebieten der Stadt Freital unter Gewährung einer
   Investitionsbeihilfe (Wirtschaftlichkeitslückenmodell). Die
   aufzubauende Infrastruktur muss technisch geeignet sein, um
   flächendeckend und zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s für
   100 % der unterversorgten Haushalte, sowie mindestens 1 Gbit/s
   symmetrisch für alle Gewerbetreibenden, Schulen und
   Krankenhausstandorte bereitzustellen.
   Da diese Vergabe dem Beihilfe- und dem Fördermittelrecht unterliegt,
   sind die dortigen Vorgaben für den Netzausbau und den Netzbetrieb
   zwingend durch den Konzessionär einzuhalten. Dies gilt vor allem für
   die baubezogenen Pflichten als auch für die Verpflichtung zur Gewährung
   eines offenen Netzzugangs, aber auch für die sonstigen Verpflichtungen,
   insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Zweckbindungsfrist und
   der Dokumentations- und Transparenzpflichten sowie im Hinblick auf die
   Verpflichtungen gegenüber Endkunden und Beziehern von
   Vorleistungsprodukten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: 1 Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke: 35 %
     * Kriterium: 2 Technisches Konzept zur Leistungserbringung
       einschließlich Netzplanung: 25 %
     * Kriterium: 3 Nachhaltigkeit/Zeitplan: 30 %, mit folgenden
       Unterkriterien:
     * Kriterium: 3.1 Nachhaltigkeit: 15 %
     * Kriterium: 3.2 Projektzeitplan mit Zahlungsplan: 10 %
     * Kriterium: 3.3 Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden: 5
       %
     * Kriterium: 4 Endkundenprodukte: 10 %, mit folgenden Unterkriterien:
     * Kriterium: 4.1 Privatkunden-Produkt mit >= 50 Mbit/s im Downstream
       und >= 10 Mbit/s im Upstream: 2,5 %
     * Kriterium: 4.2 Privatkunden-Produkt mit >= 100 Mbit/s im Downstream
       und >= 20 Mbit/s im Upstream: 2,5 %
     * Kriterium: 4.3 Geschäftskunden-Produkt mit >= 100 Mbit/s
       symmetrisch: 2,5 %
     * Kriterium: 4.4 Produkt für Schulen bzw. Bildungseinrichtungen >= 1
       000 Mbit/s symmetrisch: 2,5 %
     * Kriterium: Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
       (Leitfaden).
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 100
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Laufzeit beginnt voraussichtlich am 29.12.2021 und endet 7 Jahre
   nach vollständiger Inbetriebnahme des Netzes, zzgl. des Zeitraums für
   die Zweckverwendungsnachweisprüfung.
   Nach Auffassung des Konzessionsgebers (KG) fällt die Konzession nicht
   in den Anwendungsbereich des GWB (Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8
   GWB). Der KG wendet daher GWB und KonzVgV freiwillig analog an; ein
   Anspruch auf Einhaltung sämtlicher Vorgaben ergibt sich daraus jedoch
   nicht.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
    Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats,
    Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer
   vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber,
   jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe)
   jeden Unterauftragnehmer (im Falle eines Handelsregisterauszuges genügt
   ein Auszug von [10]www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht
   besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen,
    Nachweis der Meldebestätigung nach § 6 TKG,
    Nachweis des Wegerechts nach § 69 TKG für das Konzessionsgebiet,
    Eigenerklärung zur Meldung an den Infrastrukturatlas
   (bereitgestelltes Formblatt),
    Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt),
    Verzeichnis der Unterauftragnehmer (bereitgestelltes Formblatt),
    Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer
   Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt),
    Eigenerklärung zur Einhaltung der insgesamt genannten Voraussetzungen
   in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
    Eigenerklärung zu Informationen über das Bieterunternehmen
   (bereitgestelltes Formblatt),
    Eigenerklärung zu Straftaten entsprechend § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
   (bereitgestelltes Formblatt),
    Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und
   der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften entsprechend § 123 Abs. 4
   GWB (bereitgestelltes Formblatt),
    Eigenerklärung entsprechend § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das
   Aufenthaltsgesetz und gegen das Mindestlohngesetz (bereitgestelltes
   Formblatt),
    Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation entsprechend § 124 Abs.
   1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt),
    Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen entsprechend § 124 Abs.
   1 GWB (bereitgestelltes Formblatt),
    aktueller Nachweis einer angemessenen Berufs- oder
   Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung bei einem in der Europäischen
   Union zugelassenen Versicherer,
    Gemäß dem vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes gilt Folgendes:
   ein Unternehmen, dessen Jahresbilanz die Gesamtinvestition des Projekts
   nicht oder um weniger als 10 Mio. EUR übersteigt, darf im
   Auswahlverfahren nur berücksichtigt werden, wenn es angemessene
   Sicherheiten in Form von Bürgschaften, Garantien oder Schuldbeitritten
   erbringt. Gehört die Mehrheit der Anteile dieses Unternehmens einem
   anderen Unternehmen, besteht die zu erbringende Sicherheit in einem
   Durchgriff auf das mit Mehrheit beteiligte Unternehmen. Insofern behält
   sich der Konzessionsgeber vor, Jahresabschlüsse oder Gewinn- und
   Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017,
   2018, 2019 bzw. der vergleichbaren Geschäftsjahre, wenn das
   Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht) nachzufordern und
   entsprechende Sicherheitsvereinbarungen zusätzlich zum
   Konzessionsvertrag einzufordern.
   Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Versicherung: Die Deckungssumme je Schadensfall muss mindestens 5 Mio.
   EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen
   (Mindestanforderung) und sich auch auf die hier gegenständlichen
   Aufgaben beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit
   uneingeschränkt erhalten bleiben; wenn ein solcher Versicherungsschutz
   noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine
   schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem
   Konzessionsgeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im
   Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist
   im Zuschlagsfalle innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.
   Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen
   nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren
   ausgeschlossen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
    Eigenerklärung zur Beherrschung von Sprachen (bereitgestelltes
   Formblatt),
    Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene
   Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber
   hauptsächlich tätig ist etc.; Eigenerklärung),
    Nachweis der Fachkunde durch Vorlage von einer Projektreferenzen über
   Leistungen, die mit diesem Projekt vergleichbar sind, auf dem
   bereitgestellten Formblatt Anlage 9 (Eigenerklärung),
    Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen
   Auftrag-/ Konzessionsgeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die
   Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht
   unvollständig,
    Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das
   jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten
   (in Gruppen von Beschäftigten) ersichtlich ist,
    Angaben zum vorgesehenen Projektleiter und zum vorgesehenen
   Stellvertreter einschließlich Benennung der Qualifikation sowie Angaben
   zu branchenspezifischer Berufserfahrung (Eigenerklärung).
   Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Referenzen: Die Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden
   Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird
   der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und
   Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen:
    es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte
   Leistungen, wobei mindestens 50 % des Netzes in Betrieb genommen sein
   müssen;
    es sind dargestellt der Leistungsgegenstand (einschließlich Anzahl
   der angeschlossenen Anschlüsse und Angabe der realisierten
   Technikvariante, also FTTX etc.), der Leistungszeitraum (einschließlich
   Zeitpunkt der Inbetriebnahme), der Auftrags-/Konzessionswert, evtl. in
   Anspruch genommene Fördermittel sowie der Auftrag-/Konzessionsgeber mit
   Namen und Anschrift (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit
   Telefonnummer wird der Auftraggeber bei Bedarf nachfordern; bei
   eigenwirtschaftlichem Ausbau ist die Stadt/der Landkreis mit Anschrift
   anzugeben);
    die Leistungen müssen inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität
   mindestens vergleichbar sein mit den Leistungen, die Gegenstand dieses
   Vergabeverfahrens sind; es muss sich also um Referenzen für den Bau und
   Betrieb von NGA-Breitbandnetzen handeln; es müssen nicht alle Aspekte
   in jedem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss
   ergeben, dass alle Referenzbereiche abgedeckt sind.
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   Da die Stadt für die Realisierung dieses Projektes Fördermitteln des
   Bundes und des Freistaates Sachsen erhält, sind die
   Fördermittelbedingungen auch durch den Konzessionsnehmer zu beachten,
   soweit diese für den Bau und Betrieb des Netzes einschlägig sind.
   Daneben sind auch die Vorschriften der NGA-Rahmenregelung zu beachten,
   insbesondere die Vorgaben zum offenen Netzzugang und zum
   Endkundenangebt zu erschwinglichen Preisen. Einzelheiten ergeben sich
   aus den Vergabeunterlagen (insbesondere dem Entwurf des Vertrages und
   seiner Anlagen sowie der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen).
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Pflicht zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Mitarbeiter, die für die Ausführung der betreffenden Konzession
   eingesetzt werden
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 17/02/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur
   noch mit denjenigen Bewerbern weitergeführt, die ihre Eignung gemäß den
   Vorgaben aus ausnachgewiesen haben. Diese erhalten die Aufforderung zur
   Angebotsabgabe mit eventuellen weiteren Erläuterungen und geben ihre
   Erstangebote ab.
   Der KG wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) die
   Vollständigkeit der Teilnahmeanträge und die Erfüllung der
   Eignungskriterien einschließlich der Mindestanforderungen bei allen
   eingereichten Teilnahmeanträgen prüfen. Alle Bewerber, deren
   vollständige Teilnahmeanträge die Mindestkriterien erfüllen, werden für
   Phase 2 (das eigentliche Verhandlungsverfahren) zur Abgabe eines
   Erstangebots aufgefordert.
   Der KG behält sich entsprechend § 12 KonzVgV i. V. m. § 17 Abs. 11 VgV
   ausdrücklich vor, bereits auf der Grundlage der Erstangebote die
   Konzession zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
   Sollte Verhandlungsbedarf bestehen und daher der Zuschlag nicht bereits
   auf ein Erstangebot erteilt werden, wird der KG anschließend über die
   Erstangebote mit den 3 Bietern, deren Erstangebote bei dieser Bewertung
   anhand der Zuschlagskriterien die meisten Punkte erhalten haben,
   verhandeln und diese sodann zur Abgabe optimierter Angebote auffordern.
   Sollten weniger als 3 geeignete Angebote vorliegen, wird mit allen
   verhandelt. Die optimierten Angebote werden wiederum anhand der
   Zuschlagskriterien bewertet. Der verhandelte Vertrag des hierbei
   festgestellten Bestbieters wird der BNetzA zur Prüfung gemäß § 7 Abs. 5
   NGA-RR vorgelegt. Auf der Grundlage dieses Angebots werden die finalen
   Fördermittel bei der atene KOM (für den Bund) und beim Freistaat
   beantragt. Der Bestbieter wird nach der eventuellen Änderung des
   Vertrages aufgrund der Rückäußerung der BNetzA oder wegen
   Nachforderungen der Fördermittelgeber sodann zur Bestätigung des
   optimierten Angebots als final aufgefordert. Änderungen sind hier nur
   noch in der Folge von Änderungswünschen der BNetzA oder der
   Fördermittelgeber möglich. Der geplante Zeitplan für die weiteren
   Verfahrensschritte kann den Vergabeunterlagen (Leitfaden) entnommen
   werden.
   Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines
   Teilnahmeantrags sowie später seines Angebotes, die ein Betriebs- oder
   Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies
   nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens
   gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen
   ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der KG ist als Vergabestelle bei der
   Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die
   Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163
   Abs. 2 Satz 3 GWB).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
   der Landesdirektion Sachsen
   Postanschrift: PF 101364
   Ort: Leipzig
   Postleitzahl: 04013
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Zur Rechtsbehelfsbelehrung ist ausgeführt im Leitfaden Breitbandausbau
   Stadt Freital Punkt 8.2 Seiten 34-35 (Unterlagen Teilnahmewettbewerb).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/01/2021
References
   6. mailto:joerg.boehme@freital.de?subject=TED
   7. http://www.freital.de/
   8. https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-17704ebc7d6-3e33eed65dc732aa
   9. http://www.evergabe.de/
  10. http://www.handelsregister.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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