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Ausschreibung: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - DE-Freital
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Kommunikationsinfrastruktur
Kommunikationsnetz
Diensteanbieter
Internet
Dokument Nr...: 34841-2021 (ID: 2021012209425333460)
Veröffentlicht: 22.01.2021
*
DE-Freital: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
2021/S 15/2021 34841
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Freital
Postanschrift: Dresdner Straße 56-58
Ort: Freital
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01705
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Jörg Böhme
E-Mail: [6]joerg.boehme@freital.de
Telefon: +49 3516476-271
Fax: +49 3516476-48291
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.freital.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-17704ebc7d6-3e33eed6
5dc732aa
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
via: [9]www.evergabe.de
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Dienstleistungskonzession zum Breitbandausbau in weißen Flecken in der
Stadt Freital
Referenznummer der Bekanntmachung: 573004/01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Freital liegt im Döhlener Becken im Landkreis Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge zwischen Elbtal und Osterzgebirge. Die Stadt
untergliedert sich auf einer Gesamtfläche von 40,45 km^2 in 15
Stadtteile mit insgesamt 39 703 Einwohnern. Für das Gebiet der Stadt
wurde im Jahr 2018 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt, um die
Gebiete bzw. Anschlüsse zu erkunden, in denen in den an die
Markterkundung anschließenden 3 Jahren keine Versorgung mit einem
NGA-Netz durch ein Telekommunikationsunternehmen zu erwarten ist. Die
Stadt Freital hat Fördermittel unter der Förderrichtlinie des Bundes
zur Unterstützung des Breitbandausbaus (6. Call) und beim Freistaat
Sachsen beantragt und entsprechende vorläufige Zuwendungsbescheide im
Februar bzw. April Januar 2020 erhalten. Zielsetzung der jetzigen
Ausschreibung ist die Unterstützung eines effektiven und
technologieneutralen Breitbandausbaus in Freital zur Errichtung eines
nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes
in den noch unterversorgten Gebieten. Die aufzubauende Infrastruktur
muss technisch geeignet sein, um flächendeckend und zuverlässig
Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s für 100 % der unterversorgten
Haushalte, sowie mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle
Gewerbetreibenden, Schulen und Krankenhausstandorte bereitzustellen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32412000 Kommunikationsnetz
72410000 Diensteanbieter
32412110 Internet
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Hauptort der Ausführung:
Große Kreisstadt Freital
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des jetzigen Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer
Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb nachhaltiger sowie
zukunfts- und hochleistungsfähiger Breitbandinfrastrukturen (NGA-Netze)
in unterversorgten Gebieten der Stadt Freital unter Gewährung einer
Investitionsbeihilfe (Wirtschaftlichkeitslückenmodell). Die
aufzubauende Infrastruktur muss technisch geeignet sein, um
flächendeckend und zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s für
100 % der unterversorgten Haushalte, sowie mindestens 1 Gbit/s
symmetrisch für alle Gewerbetreibenden, Schulen und
Krankenhausstandorte bereitzustellen.
Da diese Vergabe dem Beihilfe- und dem Fördermittelrecht unterliegt,
sind die dortigen Vorgaben für den Netzausbau und den Netzbetrieb
zwingend durch den Konzessionär einzuhalten. Dies gilt vor allem für
die baubezogenen Pflichten als auch für die Verpflichtung zur Gewährung
eines offenen Netzzugangs, aber auch für die sonstigen Verpflichtungen,
insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Zweckbindungsfrist und
der Dokumentations- und Transparenzpflichten sowie im Hinblick auf die
Verpflichtungen gegenüber Endkunden und Beziehern von
Vorleistungsprodukten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: 1 Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke: 35 %
* Kriterium: 2 Technisches Konzept zur Leistungserbringung
einschließlich Netzplanung: 25 %
* Kriterium: 3 Nachhaltigkeit/Zeitplan: 30 %, mit folgenden
Unterkriterien:
* Kriterium: 3.1 Nachhaltigkeit: 15 %
* Kriterium: 3.2 Projektzeitplan mit Zahlungsplan: 10 %
* Kriterium: 3.3 Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden: 5
%
* Kriterium: 4 Endkundenprodukte: 10 %, mit folgenden Unterkriterien:
* Kriterium: 4.1 Privatkunden-Produkt mit >= 50 Mbit/s im Downstream
und >= 10 Mbit/s im Upstream: 2,5 %
* Kriterium: 4.2 Privatkunden-Produkt mit >= 100 Mbit/s im Downstream
und >= 20 Mbit/s im Upstream: 2,5 %
* Kriterium: 4.3 Geschäftskunden-Produkt mit >= 100 Mbit/s
symmetrisch: 2,5 %
* Kriterium: 4.4 Produkt für Schulen bzw. Bildungseinrichtungen >= 1
000 Mbit/s symmetrisch: 2,5 %
* Kriterium: Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
(Leitfaden).
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 100
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Laufzeit beginnt voraussichtlich am 29.12.2021 und endet 7 Jahre
nach vollständiger Inbetriebnahme des Netzes, zzgl. des Zeitraums für
die Zweckverwendungsnachweisprüfung.
Nach Auffassung des Konzessionsgebers (KG) fällt die Konzession nicht
in den Anwendungsbereich des GWB (Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8
GWB). Der KG wendet daher GWB und KonzVgV freiwillig analog an; ein
Anspruch auf Einhaltung sämtlicher Vorgaben ergibt sich daraus jedoch
nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats,
Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer
vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber,
jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe)
jeden Unterauftragnehmer (im Falle eines Handelsregisterauszuges genügt
ein Auszug von [10]www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht
besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen,
Nachweis der Meldebestätigung nach § 6 TKG,
Nachweis des Wegerechts nach § 69 TKG für das Konzessionsgebiet,
Eigenerklärung zur Meldung an den Infrastrukturatlas
(bereitgestelltes Formblatt),
Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt),
Verzeichnis der Unterauftragnehmer (bereitgestelltes Formblatt),
Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer
Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt),
Eigenerklärung zur Einhaltung der insgesamt genannten Voraussetzungen
in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Eigenerklärung zu Informationen über das Bieterunternehmen
(bereitgestelltes Formblatt),
Eigenerklärung zu Straftaten entsprechend § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
(bereitgestelltes Formblatt),
Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und
der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften entsprechend § 123 Abs. 4
GWB (bereitgestelltes Formblatt),
Eigenerklärung entsprechend § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das
Aufenthaltsgesetz und gegen das Mindestlohngesetz (bereitgestelltes
Formblatt),
Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation entsprechend § 124 Abs.
1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt),
Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen entsprechend § 124 Abs.
1 GWB (bereitgestelltes Formblatt),
aktueller Nachweis einer angemessenen Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung bei einem in der Europäischen
Union zugelassenen Versicherer,
Gemäß dem vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes gilt Folgendes:
ein Unternehmen, dessen Jahresbilanz die Gesamtinvestition des Projekts
nicht oder um weniger als 10 Mio. EUR übersteigt, darf im
Auswahlverfahren nur berücksichtigt werden, wenn es angemessene
Sicherheiten in Form von Bürgschaften, Garantien oder Schuldbeitritten
erbringt. Gehört die Mehrheit der Anteile dieses Unternehmens einem
anderen Unternehmen, besteht die zu erbringende Sicherheit in einem
Durchgriff auf das mit Mehrheit beteiligte Unternehmen. Insofern behält
sich der Konzessionsgeber vor, Jahresabschlüsse oder Gewinn- und
Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017,
2018, 2019 bzw. der vergleichbaren Geschäftsjahre, wenn das
Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht) nachzufordern und
entsprechende Sicherheitsvereinbarungen zusätzlich zum
Konzessionsvertrag einzufordern.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Versicherung: Die Deckungssumme je Schadensfall muss mindestens 5 Mio.
EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen
(Mindestanforderung) und sich auch auf die hier gegenständlichen
Aufgaben beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit
uneingeschränkt erhalten bleiben; wenn ein solcher Versicherungsschutz
noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine
schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem
Konzessionsgeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im
Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist
im Zuschlagsfalle innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.
Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen
nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren
ausgeschlossen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Eigenerklärung zur Beherrschung von Sprachen (bereitgestelltes
Formblatt),
Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene
Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber
hauptsächlich tätig ist etc.; Eigenerklärung),
Nachweis der Fachkunde durch Vorlage von einer Projektreferenzen über
Leistungen, die mit diesem Projekt vergleichbar sind, auf dem
bereitgestellten Formblatt Anlage 9 (Eigenerklärung),
Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen
Auftrag-/ Konzessionsgeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die
Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht
unvollständig,
Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das
jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten
(in Gruppen von Beschäftigten) ersichtlich ist,
Angaben zum vorgesehenen Projektleiter und zum vorgesehenen
Stellvertreter einschließlich Benennung der Qualifikation sowie Angaben
zu branchenspezifischer Berufserfahrung (Eigenerklärung).
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Referenzen: Die Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden
Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird
der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und
Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen:
es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte
Leistungen, wobei mindestens 50 % des Netzes in Betrieb genommen sein
müssen;
es sind dargestellt der Leistungsgegenstand (einschließlich Anzahl
der angeschlossenen Anschlüsse und Angabe der realisierten
Technikvariante, also FTTX etc.), der Leistungszeitraum (einschließlich
Zeitpunkt der Inbetriebnahme), der Auftrags-/Konzessionswert, evtl. in
Anspruch genommene Fördermittel sowie der Auftrag-/Konzessionsgeber mit
Namen und Anschrift (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit
Telefonnummer wird der Auftraggeber bei Bedarf nachfordern; bei
eigenwirtschaftlichem Ausbau ist die Stadt/der Landkreis mit Anschrift
anzugeben);
die Leistungen müssen inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität
mindestens vergleichbar sein mit den Leistungen, die Gegenstand dieses
Vergabeverfahrens sind; es muss sich also um Referenzen für den Bau und
Betrieb von NGA-Breitbandnetzen handeln; es müssen nicht alle Aspekte
in jedem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss
ergeben, dass alle Referenzbereiche abgedeckt sind.
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
Da die Stadt für die Realisierung dieses Projektes Fördermitteln des
Bundes und des Freistaates Sachsen erhält, sind die
Fördermittelbedingungen auch durch den Konzessionsnehmer zu beachten,
soweit diese für den Bau und Betrieb des Netzes einschlägig sind.
Daneben sind auch die Vorschriften der NGA-Rahmenregelung zu beachten,
insbesondere die Vorgaben zum offenen Netzzugang und zum
Endkundenangebt zu erschwinglichen Preisen. Einzelheiten ergeben sich
aus den Vergabeunterlagen (insbesondere dem Entwurf des Vertrages und
seiner Anlagen sowie der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen).
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Pflicht zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Mitarbeiter, die für die Ausführung der betreffenden Konzession
eingesetzt werden
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 17/02/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur
noch mit denjenigen Bewerbern weitergeführt, die ihre Eignung gemäß den
Vorgaben aus ausnachgewiesen haben. Diese erhalten die Aufforderung zur
Angebotsabgabe mit eventuellen weiteren Erläuterungen und geben ihre
Erstangebote ab.
Der KG wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) die
Vollständigkeit der Teilnahmeanträge und die Erfüllung der
Eignungskriterien einschließlich der Mindestanforderungen bei allen
eingereichten Teilnahmeanträgen prüfen. Alle Bewerber, deren
vollständige Teilnahmeanträge die Mindestkriterien erfüllen, werden für
Phase 2 (das eigentliche Verhandlungsverfahren) zur Abgabe eines
Erstangebots aufgefordert.
Der KG behält sich entsprechend § 12 KonzVgV i. V. m. § 17 Abs. 11 VgV
ausdrücklich vor, bereits auf der Grundlage der Erstangebote die
Konzession zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Sollte Verhandlungsbedarf bestehen und daher der Zuschlag nicht bereits
auf ein Erstangebot erteilt werden, wird der KG anschließend über die
Erstangebote mit den 3 Bietern, deren Erstangebote bei dieser Bewertung
anhand der Zuschlagskriterien die meisten Punkte erhalten haben,
verhandeln und diese sodann zur Abgabe optimierter Angebote auffordern.
Sollten weniger als 3 geeignete Angebote vorliegen, wird mit allen
verhandelt. Die optimierten Angebote werden wiederum anhand der
Zuschlagskriterien bewertet. Der verhandelte Vertrag des hierbei
festgestellten Bestbieters wird der BNetzA zur Prüfung gemäß § 7 Abs. 5
NGA-RR vorgelegt. Auf der Grundlage dieses Angebots werden die finalen
Fördermittel bei der atene KOM (für den Bund) und beim Freistaat
beantragt. Der Bestbieter wird nach der eventuellen Änderung des
Vertrages aufgrund der Rückäußerung der BNetzA oder wegen
Nachforderungen der Fördermittelgeber sodann zur Bestätigung des
optimierten Angebots als final aufgefordert. Änderungen sind hier nur
noch in der Folge von Änderungswünschen der BNetzA oder der
Fördermittelgeber möglich. Der geplante Zeitplan für die weiteren
Verfahrensschritte kann den Vergabeunterlagen (Leitfaden) entnommen
werden.
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines
Teilnahmeantrags sowie später seines Angebotes, die ein Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies
nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens
gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen
ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der KG ist als Vergabestelle bei der
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die
Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163
Abs. 2 Satz 3 GWB).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Rechtsbehelfsbelehrung ist ausgeführt im Leitfaden Breitbandausbau
Stadt Freital Punkt 8.2 Seiten 34-35 (Unterlagen Teilnahmewettbewerb).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/01/2021
References
6. mailto:joerg.boehme@freital.de?subject=TED
7. http://www.freital.de/
8. https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-17704ebc7d6-3e33eed65dc732aa
9. http://www.evergabe.de/
10. http://www.handelsregister.de/
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