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Ausschreibung: Kommunale Dienstleistungen - DE-Leipzig
Kommunale Dienstleistungen
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 34853-2021 (ID: 2021012209432433523)
Veröffentlicht: 22.01.2021
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DE-Leipzig: Kommunale Dienstleistungen
2021/S 15/2021 34853
Zuschlagsbekanntmachung Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Leipzig
Postanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Achim Lohse
E-Mail: [6]achim.lohse@leipzig.de
Telefon: +49 341/1235857
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.leipzig.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Breitbandausbau Stadt Leipzig; L02 Wohn-, Gewerbe- und Mischgebiete
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75200000 Kommunale Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Leipzig beabsichtigt, die Förderung des Ausbaus von
nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland in der Fassung vom 2.5.2017 und vom 3.7.2018; im
Folgenden: Förderrichtlinie des Bundes) mit schnellen
Internetanschlüssen für Teile des Stadtgebiets der Stadt Leipzig. Ziel
ist die Schließung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne
von Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie des Bundes.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 15 949 300.13 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32412000 Kommunikationsnetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Hauptort der Ausführung:
Leipzig
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Leipzig verfolgt die Zielstellung gemäß den
Fördermittelbedingungen, eine flächendeckende Next-Generation-Access
(NGA-) Breitbandversorgung im gesamten Ausbaugebiet zu erreichen. Das
Ziel ist die Herstellung einer flächendeckenden Versorgung mit
Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit
Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s im Downstream und
mindestens 100 Mbit/s im Upstream für alle Anschlussnehmer in den
Ausbaugebieten. Mit der Fertigstellung des NGA-Netzes müssen alle im
Erschließungsgebiet vorhandenen Anschlussnehmer (insbesondere
Haushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen etc.) zuverlässig an
das NGA-Netz angeschlossen sein und zuverlässig mit mindestens 1 Gbit/s
im Downstream und mindestens 100 Mbit/s im Upstream versorgt werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Zuwendungsbetrag
* Kriterium: Nachhaltigkeit der technischen Lösung
* Kriterium: Endabnehmerpreise Privatkunden
* Kriterium: Endabnehmerpreise Geschäftskunden
* Kriterium: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2019/S 071-169108
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bezeichnung des Auftrags:
Förderung des Breitbandausbaus der Stadt Leipzig; L02 Wohn-, Gewerbe-
und Mischgebiete
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
11/12/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen
EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus
Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Vodafone GmbH
Postanschrift: Ferdinand-Braun-Platz 1
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 15 949 300.13 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Bitte beachten Sie, dass die Vergabekammer Sachsen sowie die
Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern und das Oberlandesgericht Dresden
der Rechtsmeinung sind, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren
unzulässig ist, da bei der Art der zu vergebenden Konzession die
Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB vorliegt.
Sofern die Bieter anderer Rechtsansicht sind und ein
Vergabenachprüfungsverfahren für zulässig erachten, gelten folgende
Hinweise:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach
Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach
Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach
Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder
den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme-
bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen
verwiesen.
2. Sofern die Bieter der Rechtsansicht der Vergabekammern Sachsen und
Mecklenburg-Vorpommern sowie des Oberlandesgerichtes folgen, sind für
Rechtsbehelfe gegen das Verfahren die Zivilgerichte zuständig.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/01/2021
References
6. mailto:achim.lohse@leipzig.de?subject=TED
7. http://www.leipzig.de/
8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:169108-2019:TEXT:DE:HTML
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