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Ausschreibung: Säuglingsnahrung - DE-München
Säuglingsnahrung
Dokument Nr...: 35774-2021 (ID: 2021012509054634480)
Veröffentlicht: 25.01.2021
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  DE-München: Säuglingsnahrung
   2021/S 16/2021 35774
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern  Zentrale
   Vergabestelle
   Postanschrift: Maximilianstr. 39
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [6]zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 892176404100
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.auftraege.bayern.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFi
   les.ashx?subProjectId=3CFXYvgwfc0%253d
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.auftraege.bayern.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wirtschaft und Finanzen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von Säuglingsnahrung  Anker Oberbayern
   Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-12-20-18
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   15884000 Säuglingsnahrung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung von Säuglingsnahrung in die Unterkunftsdependancen des Anker
   Oberbayern.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   15884000 Säuglingsnahrung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21 Oberbayern
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Säuglingsnahrung in die Unterkunftsdependancen des Anker
   Oberbayern.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2021
   Ende: 30/04/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30.4.2023. Er verlängert sich um
   jeweils sechs Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen vor
   Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.Der Vertrag
   endet ohne dass es einer Kündigung bedarf zum 30.4.2025.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12
   (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
   Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder nicht zur Eintragung in
   ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, aber auf andere Weise die
   Erlaubnis zur Berufsausübung.
   Auf gesondertes Verlangen der ZV: Gewerbeanmeldung, Berufs-
   Handelsregisterauszug, Handwerksrolle, Eintragung IHK, oder
   anderweitige sonstige Nachweise oder jeweils gleichwertig.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eigenerklärung Mindestjahresumsatz gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III
   Seite 4 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
   Mindestjahresumsatz iHv 250 000 EUR im Tätigkeitsbereich des Auftrages
   über die letzten 3 Abgeschlossenen Geschäftsjahre. Auf gesondertes
   Verlangen der ZV: Bestätigung eines vereidigten
   Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
   Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und
   Verlustrechnungen.
   Eigenerklärung Versicherungsschutz gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III
   Seite 5 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
   Personenschäden: 5 Mio. EUR, Sachschäden: 2,5 Mio. EUR,
   Vermögensschäden: 250 000 EUR, Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden: 250 000
   EUR, Umwelthaftpflicht inkl Umwelthaftpflicht-Regress: 2,5 Mio EUR, im
   Rahmen einer Berufshaftpflicht-oder Betriebshaftpflichtversicherung.
   Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summen je
   Versicherungsjahr betragen, für Umwelthaftpflichtschäden inkl.
   Umwelthaftpflichtregress das Einfache.
   Eine entsprechende vorbehaltlose schriftliche Zusicherung der
   Versicherungsgesellschaft (, dass eine Versicherung in gefordertem
   Umfang und Höhe im Auftragsfall abgeschlossen werden kann) oder
   einenentsprechenden Versicherungsnachweis (sofern eine Versicherung in
   gefordertem Umfang und Höhe
   Bereitsbesteht), wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
   eingereicht.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Es müssen mindestens 3 Referenzen vorgewiesen werden, welche nicht
   älter als 3 Jahre sein dürfen.
   (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung gerechnet bis
   Ablauf der Angebotsfrist). Damit eine Referenz als vergleichbar gilt
   muss es sich um die Lieferung von Säuglingsnahrung mit einem
   Lieferumfang von mindestens 50 000 Waren (verschiedene Sorten
   Säuglingsnahrung) im Jahr handeln. (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung)
   Eigenerklärung gem. L 124 EU Seite 12 von 12 mit dem Inhalt:
   Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist
   bekannt, dass die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der
   Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der
   dann gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
   Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft
   bestätigt ausdrücklich, dass es über die vorstehend verlangten
   wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des
   Auftrags verfügt.
   Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und
   technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügt, um den
   Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
   Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am
   Vergabeverfahren erfolgt, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder
   Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurück gehalten oder
   die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/02/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 22/02/2021
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123
   und § 124 GWB:
   Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß
   den §§ 123 und 124 des Gesetzes
   Gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die
   Zuverlässigkeit in Frage stellen.
   Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten 2 Jahren:
    gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
    gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
    gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz.
   Keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder eine Geldstrafe von
   mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2 500 EUR
   verhängt wurde.
   Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber von den
   Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw.
   von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll,
   einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim
   Bundesamt für Justiz anfordern.
   Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben
   können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage
   darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen
   zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4
   Satz 2 GWB ergriffen wurden.
   Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei
   Nichterfüllung):
   Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein
   vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch
   eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
   wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
   Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, wird dieser auf
   Verlangen eingereicht (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
   Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
   Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
   Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von
   Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
   soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, Ordnungsgemäß
   erfüllt wurden.
   Falls die Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, wird der
   Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
   tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist),
   eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das
   Finanzamt derartige Bescheinigungenausstellt) sowie eine
   Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG jeweils auf gesondertes
   Verlangen der Vergabestelle einreichen.
   Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
   (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
   Der Wirtschaftsteilnehmer legt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
   Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers oder
   Gleichwertiges auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern  Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstr. 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen
   Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden,
   nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die
   beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen
   Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der
   Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
   vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist
   unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen
   Ergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
   erkannt und gegenüberder Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von
   10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller
   Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den
   Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat.
   Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20/01/2021
References
   6. mailto:zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de?subject=TED
   7. https://www.auftraege.bayern.de/
   8. https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=3CFXYvgwfc0%253d
   9. https://www.auftraege.bayern.de/
  10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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