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Ausschreibung: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen - DE-Bad Breisig
Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Dokument Nr...: 36676-2021 (ID: 2021012509115435329)
Veröffentlicht: 25.01.2021
*
  DE-Bad Breisig: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
   2021/S 16/2021 36676
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Verbandsgemeinde Bad Breisig
   Postanschrift: Bachstr. 11
   Ort: Bad Breisig
   NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
   Postleitzahl: 53498
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle der Verbandsgemeinde Bad Breisig
   E-Mail: [6]katharina.strauss@kunzrechtsanwaelte.de
   Telefon: +49 261/3013-350
   Fax: +49 261/3013-359
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bad-breisig.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E48332341
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E48332341
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Umbau des Bestandsgebäudes und Erweiterungsbau der Lindenschule Bad
   Breisig  TGA
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und
   elektrotechnische Gebäudeanlagen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes
   Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zum Umbau des
   Bestandsgebäudes und Erweiterungsbau der Lindenschule, Bad Breisig.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 108 786.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
   Hauptort der Ausführung:
   Verbandsgemeinde Bad Breisig
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes
   Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zum Umbau des
   Bestandsgebäudes und Erweiterungsbau der Lindenschule, Bad Breisig auf
   dem Grundstück Rheintalstraße 35, 53498 Bad Breisig.
   Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des
   Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p
   Abs. 2 BGB) werden  im Sinne einer werkvertraglichen
   Beschaffenheitsvereinbarung  folgende Mindestanforderungen definiert:
   A. Raumprogramm:
   Das Raumprogramm ergibt sich aus dem als Anlagenkonvolut B beigefügten
   Raumbuch.
   B. Technische Aspekte:
   Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des
   Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der
   Leistungsphasen 1 bis 4 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung
   Anlagengruppen 1, 2, 3 und 4 (§ 53 Abs. 2 HOAI) zuzuordnen sind.
   Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die
   Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die
   Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der
   Leistungsphasen 5 bis 9  ganz oder teilweise  in einer oder mehreren
   weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
   Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers
   auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf
   beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die geschätzten
   anrechenbaren Kosten zur Bestimmung der Honorarhöhe sind der
   Kostenschätzung, beigefügt als Anlage XX, zu entnehmen.
   Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren
   Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang
   hinaus besteht nicht.
   Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG
   München, Beschluss v. 13.3.2017  Verg 15/16) die einzelnen
   erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen
   Zusammenhangs als gleichartige Leistungen i. S. v. § 3 Abs. 7 S. 2
   VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen
   Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein
   EU-weites Vergabeverfahren durch.
   Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren
   vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von
   Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung und der Architektenleistungen
   der Objektplanung Gebäude. Im Rahmen der Objektplanung Gebäude wurden
   die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 bereits erbracht, die
   Leistungsphase 4 wird freihändig vergeben, sodass lediglich die
   Leistungen der Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 ausgeschrieben
   werden.
   Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin folgende Anforderungen in
   zeitlicher Hinsicht:
    Die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 sollen bis 4 vollständig
   erbracht werden. Die Leistungen sind mit der Objektplanung abzustimmen.
   (Abschluss aller Planungsleistungen mit Ausnahme der Leistungsphase 8
   Objektüberwachung  Bauüberwachung und Dokumentation),
    mit der Ausführung des Erweiterungsbaus erforderlichen Bauleistungen
   soll spätestens im 1. Quartal 2022 (Baubeginn) begonnen werden,
    die zum Umbau erforderlichen Bauleistungen sollen spätestens bis zum
   Ende des 2. Quartals 2023 fertig gestellt werden (Bauende),
    die umgebauten Räumlichkeiten sind unmittelbar nach Fertigstellung in
   Betrieb zu nehmen.
   Der Auftragnehmer hat spätestens nach Auftragserteilung bis August 2021
   mit der Ausfüh-rung der geschuldeten Planungsleistungen zu beginnen
   (Beginntermin). Er soll die gesamten im Rahmen der Leistungsphasen 1
   bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI vertraglich geschuldeten Leistungen bis
   spätestens August 2021 fertigstellen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 108 786.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Höchste Anzahl der unter Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung geforderten
   und in Anlage 7 des Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb
   angeführten vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber
   auf dem 3. bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des
   Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der
   Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§
   55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen
   sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
   a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
   beauftragt,
   b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der
   Leistungsphasen 5 bis 9  ganz oder teilweise  in einer oder mehreren
   weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
   Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
   auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen
   hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu
   erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt
   werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12
   Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten
   Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein
   auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der
   Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen
   Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers
   auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich
   festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der
   Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten
   Gesamterfolgs  auch bei Beauftragung weiterer
   Leistungsstufen/Leistungsphasen  sämtliche beauftragten
   Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in
   Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI zu erbringen. Die
   beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der
   Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender
   Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet,
   die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen
   so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und
   durchgeführt werden kann bzw. wird.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst
   in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden. Bei
   mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sollte auf eine
   entsprechende Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. B. Anlage
   1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).
   1) Auszug aus dem Handels-oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate
   (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.2.2). Bei ausländischen
   Bewerbern ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle
   vorzulegen.
   2) Eigenerklärung zur Eignung, u. a. Angaben zum Unternehmen und
   Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 1).
   3) Erklärung Antikorruption (Anlage 8).
   4) Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 2), falls erforderlich.
   5) Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 3), falls
   erforderlich. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten
   Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
   abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber
   zum Nachweis seiner wirtschaftlichen oder technischen
   Leistungsfähigkeit beruft (Eignungsleihe), haben auch die
   Nachunternehmer alle vorgenannten Erklärungen/Nachweise abzugeben.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im
   Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft
   insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und
   Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in
   der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden.
   1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung; nicht älter als 12
   Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist gemäß Ziffer IV.2.2)). Alternativ
   kann eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine
   den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im
   Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Falle ist
   spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis
   unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu
   übergeben.
   2) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren
   Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4).
   Vergleichbar sind Planungsleistungen des hier betroffenen
   Leistungsbildes der Technische Ausrüstung. Beruft sich ein Bewerber
   hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
   auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die
   Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert
   beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine
   Verpflichtungserklärung des Dritten/ Nachunternehmers (Anlage 3)
   vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für
   sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen.
   Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten
   Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 1.: Mindestdeckungssumme von 3,0 Mio. EUR je Schadensfall für
   Personenschäden sowie 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei der
   Betrag je Versicherungsjahr 2-fach maximiert sein muss. Eine
   projektbezogene Aufstockung der bestehenden
   Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert. In
   diesem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des
   Versicherungsgebers abzugeben, dass eine den Mindeststandards
   entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das
   Projekt abgeschlossen wird. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist ein
   entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1)
   angegebene Kontaktstelle zu übergeben.
   Zu 2: Mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren
   Leistungen von 120 000 EUR netto in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren. Vergleichbar sind Planungsleistungen des hier
   betroffenen Leistungsbildes der Technische Ausrüstung.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im
   Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft
   insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und
   Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in
   der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden.
   1) Aussagekräftige Darstellung von den Mindeststandards entsprechenden
   Referenzen zu Planungsleistungen betreffend den Umbau und die
   Erweiterung von öffentlich zugäugigen Gebäuden, wie Schulen und
   Mehrzweckhallen gemäß Anlage 7. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich
   der technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines
   Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den
   Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der
   Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers
   (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige
   Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres
   Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich
   bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu
   übersetzen.
   2) Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des
   Unternehmens im Zeitraum von 2017 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem.
   Ziffer IV.2.2) gemäß Anlage 9.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 1. Inhaltliche Anforderungen an die Referenzen: Für den als
   Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter ausgewiesenen
   Verantwortlichen müssen mindestens zwei mit der ausgeschriebenen
   Leistung vergleichbare Referenzen vorgelegt werden. Als vergleichbar
   gilt eine Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
    Inhalt des Referenzprojektes ist von öffentlich zugängigen Gebäuden,
   wie Schulen und Mehrzweckhallen,
    Die Leistungen umfassten die Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 Abs. 1
   HOAI, wobei die Leistungsphasen nicht zwingend alle in einem
   Referenzprojekt verwirklicht sein müssen,
    Das Projekt wurde nach dem 1.1.2012 abgeschlossen. Ein Projekt gilt
   als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für
   den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde.
   Zu 2. Inhaltliche Anforderungen an die Beschäftigten: Es müssen derzeit
   mindestens 2 Ingenieure oder Meister dem Unternehmen angehören.
   Mit dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Befugnis der hier
   benannten Beschäftigten nachzuweisen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt
   ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach den
   EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige
   Anerkennung der Diplome bzw. Bachelor und Master berechtigt ist, in der
   Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische
   Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn ihnen für die
   Durchführung der Aufgabe ein entsprechender Ingenieur zur Verfügung
   steht. Zudem muss der satzungsmäßige Zweck der juristischen Person auf
   Planungsleitungen ausgerichtet sein und der verantwortliche Verfasser
   der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die
   an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllen. Der
   Bewerber muss nach § 64 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
   bauvorlageberechtigt sein oder einen bauvorlageberechtigten Architekten
   als Nachunternehmer hinzuziehen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Bewerber haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs.
   1 MiLoG (Anlage 5) und zur Tariftreue nach § 3 LTTG (Anlage 6)
   abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide
   Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern im Wege der
   Eignungsleihe haben auch die Nachunternehmen diese beiden Erklärungen
   abzugeben.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/02/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 01/02/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2021
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Formelles:
   a) Sämtliche Formblätter können unter [10]www.subreport/ELViS
   heruntergeladen werden.
   b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber
   vorgegebenen Formblätter zu verwenden.
   c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers
   an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen
   müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind
   unzulässig.
   d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Schriftform gem. § 126b
   BGB (nicht mit elektronischer Signatur)über das Portal Subreport
   einzureichen.
   e) Fragen sind ausschließlich über das Portal Subreport zu stellen.
   Mündlich/telefonisch gestellte Fragenwerden nicht beantwortet;
   mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch
   erteilt werden, nicht verbindlich.
   2) Bewerbergemeinschaften:
   a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des
   Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
   Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
   sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen
   Bewerbergemeinschaften.
   b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer
   III.1.1) und III. 2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise
   beizubringen.
   c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein
   Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied
   ersetzt werden.
   d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die
   Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist
   darzustellen.
   3) Eignungsleihe, § 47 VgV:
   a) Beabsichtigen Bewerber auf die erforderliche wirtschaftliche und
   finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die
   Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und
   erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht
   oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124
   GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
   b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen
   werden sollen, sind die unter Ziff. III.1.1) und III.2) aufgeführten
   Unterlagen und Nachweise einzureichen.
   c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des
   anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem
   Teilnahmeantrag vorzulegen.
   4) Unteraufträge,§ 36 VgV:
   a) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der
   Bewerber die Teile des Auftrages, die er an Dritte zu vergeben
   beabsichtigt, und  soweit bekannt  die Namen der vorgesehenen
   Unterauftragnehmer zu benennen.
   b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur
   Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die
   Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlagen 5 und 6) vorzulegen.
   c) Vor Zuschlagserteilung hat der Bieter unaufgefordert die
   Verpflichtungserklärung (Anlage 3) vorzulegen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
   für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
   Postanschrift: Stiftsstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@mwvlw.rlp.de
   Telefon: +49 6131162234
   Fax: +49 6131162113
   Internet-Adresse:
   [12]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/verga
   bekammer/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
   Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160
   Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
   a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist
   zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
   werden,
   d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag
   auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
   GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
   für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
   Postanschrift: Stiftsstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergabekammer@mwvlw.rlp.de
   Telefon: +49 6131162234
   Fax: +49 6131162113
   Internet-Adresse:
   [14]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/verga
   bekammer
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20/01/2021
References
   6. mailto:katharina.strauss@kunzrechtsanwaelte.de?subject=TED
   7. http://www.bad-breisig.de/
   8. https://www.subreport.de/E48332341
   9. https://www.subreport.de/E48332341
  10. http://www.subreport/ELViS
  11. mailto:vergabekammer@mwvlw.rlp.de?subject=TED
  12. https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
  13. mailto:vergabekammer@mwvlw.rlp.de?subject=TED
  14. https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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