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Ausschreibung: Allgemeine und berufliche Bildung - DE-Köln
Allgemeine und berufliche Bildung
Dokument Nr...: 37447-2021 (ID: 2021012509163736122)
Veröffentlicht: 25.01.2021
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  DE-Köln: Allgemeine und berufliche Bildung
   2021/S 16/2021 37447
   Soziale und andere besondere Dienstleistungen  öffentliche Aufträge
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: regionales Karrierecenter Köln
   Postanschrift: Brühler Straße 309 a
   Ort: Köln
   NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
   Postleitzahl: 50968
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): BFD Köln  Zentralbereich (PERS)
   E-Mail: [5]heribertkoehler@bundeswehr.org
   Telefon: +49 221934503-4454
   Fax: +49 221934503-4385
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]http://www.evergabe-online.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [7]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=372097
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Verteidigung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   ZAW  anteilige Ausbildung zum/zur geprüften
   Karaftfahrzeugtechnikermeister/in-Handwerk
   Referenznummer der Bekanntmachung: 6002036650-reg KarrC Köln
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Am Ausbildungszentrum Technik Landsysteme (AusbZTLS), X. Inspektion,
   Aachen sind ergänzend zur militärischen Ausbildung die Teilnehmer des
   Lehrgangs Integrative Meisterausbildung/Kraftfahrzeugtechnikermeister
   auf die Meisterprüfung im Handwerk in den Prüfungsteilen
   Teil I (Prüfung der meisterhaften Verrichtung der gebräuchlichen
   Arbeiten) gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten
   Abschluss Geprüfter
   Kraftfahrzeug-Servicetechniker/Kraftfahrzeug-Servicetechnikerin
   (ServiceTPrV) vom 15.12.1997 in der jeweils gültigen Fassung,
   Teil II (Handlungsfeld 1: Anforderungen von Kunden eines Betriebes im
   Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und
   anbieten; Handlungsfeld 2: Leistungen eines Betriebes im
   Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk erbringen, kontrollieren, übergeben und
   abrechnen; Handlungsfeld 3: Einen Betrieb im
   Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk führen und organisieren) und
   Teil III (Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen,
   kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse) gemäß der Verordnung über
   die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann
   für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung und
   Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der
   Handwerksordnung (PrüVOFortkfmBf) vom 11.11.2014 in der jeweils
   gültigen Fassung
   So vorzubereiten, dass sie die Prüfung erfolgreich bestehen können.
   Als Grundlage gelten die, je nach Vorgabe des zuständigen
   Meisterprüfungsausschusses, in den oben aufgeführten jeweiligen
   Prüfungsteilen (Teil I bis Teil III) genannten Prüfungsverordnungen,
   oder bei Wegfall der Anrechenbarkeit (Teil I und Teil III) die
   Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im
   Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
   (Kraftfahrzeugtechniker-Meisterverordnung  KfzTech-MstrV) vom
   28.11.2019 und die Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III
   und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (Allgemeine
   Meisterprüfungsverordnung  AMVO) vom 26.11.2011 in der jeweils
   gültigen Fassung. Dabei sind die inmilitärischen Lehrgängen bereits
   erworbenen Kompetenzen zu integrieren.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
   Hauptort der Ausführung:
   Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Nur eine Position  Losaufteilung nicht möglich.
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
   Beginn: 01/07/2021
   Ende: 30/06/2026
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das
   Verfahren:
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
   Tag: 04/03/2021
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen
   Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen
   Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit
   Anwendungen bezeichneten Menüpunkte auf [8]www.evergabe-online.de zur
   Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der
   Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter
   (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
   ([9]www.lv-cockpit.de).
   Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen,
   Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen
   Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die
   elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete
   Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
   Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
   elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
   Weitergehende Informationen stehen auf
   [10]https://www.evergabe-online.info bereit.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt.
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
   [11]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
   § 135 Unwirksamkeit
   [12]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20/01/2021
References
   5. mailto:heribertkoehler@bundeswehr.org?subject=TED
   6. http://www.evergabe-online.de/
   7. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=372097
   8. http://www.evergabe-online.de/
   9. http://www.lv-cockpit.de/
  10. https://www.evergabe-online.info/
  11. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
  12. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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