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Ausschreibung: Bauarbeiten - DE-Bayreuth
Bauarbeiten
Dokument Nr...: 190729-2021 (ID: 2021041909024394806)
Veröffentlicht: 19.04.2021
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  DE-Bayreuth: Bauarbeiten
   2021/S 75/2021 190729
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Handwerkskammer für Oberfranken
   Postanschrift: Kerschensteinerstr. 7
   Ort: Bayreuth
   NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 95448
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Spängler Rechtsanwälte GbR
   E-Mail: [6]johannes.schlegel@ra-spaengler.de
   Telefon: +49 911567740
   Fax: +49 911567744
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.hwk-oberfranken.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=21794
   1
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=21794
   1
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Selbstverwaltungseinrichtung des oberfränkischen
   Handwerks
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BTZ-Hof-0018 Plattenfassade
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45000000 Bauarbeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rückbau des bestehenden WDVS und Errichtung einer Plattenfassade.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 591 720.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Hof
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Hauptbau (Bestand):
    Abbruch/Demontage WDVS,
    Unterkonstruktion,
    Wärmedämmung,
    Fassadenbekleidung,
    Fensterbänke/Sonderelemente.
   Neubau:
    Unterkonstruktion,
    Wärmedämmung,
    Fassadenbekleidung,
    Fensterbänke/Sonderelemente.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 13/09/2021
   Ende: 17/12/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Direkter Link zur Eigenerklärung  siehe Link
   [10]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=2
   17941
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 25/05/2021
   Ortszeit: 15:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/07/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 25/05/2021
   Ortszeit: 15:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse: [12]https://www.bundeskartellamt.de/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für Nachprüfungsanträge gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer
   leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist
   schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und
   unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des
   Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
   Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
   Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge/en gegenüber der
   Auftraggeberin erfolgt ist/sind und dass dem Antragsteller durch die
   behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
   ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren
   enthalten und, soweit bekannt die sonstigen Beteiligten benennen. Ein
   Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
   Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in
   Deutschland zu benennen.
   Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
   gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
   unberührt,
    der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden
   und/oder
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der
   Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht
   aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem, in der Bieterinformation
   gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühestens Zeitpunkt des
   Vetragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer Dringlichkeit
   kann der Zuschlag auch ohne eine Bieterinformation erteilt werden.
   Die maßgeblichen Normen für Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach GWB:
   § 160 GWB:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit (vgl. oben)
   § 161 GWB:
   (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
   unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
   Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
   Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen
   Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
   benennen.
   (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
   Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
   Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
   Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
   Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
   Beteiligten benennen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/04/2021
References
   6. mailto:johannes.schlegel@ra-spaengler.de?subject=TED
   7. https://www.hwk-oberfranken.de/
   8. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=217941
   9. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=217941
  10. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=217941
  11. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  12. https://www.bundeskartellamt.de/
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