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Ausschreibung: Elektrizität - DE-Igensdorf
Elektrizität
Dokument Nr...: 191184-2021 (ID: 2021041909054195243)
Veröffentlicht: 19.04.2021
*
  DE-Igensdorf: Elektrizität
   2021/S 75/2021 191184
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Markt Igensdorf
   Postanschrift: Forchheimer Straße 7
   Ort: Igensdorf
   NUTS-Code: DE248 Forchheim
   Postleitzahl: 91338
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]rathaus@igensdorf.de
   Telefon: +49 919292525
   Fax: +49 9192925260
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.igensdorf.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.de/unterlagen/2386498/zustellweg-auswaehlen
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: first energy GmbH
   Postanschrift: Struthweg 26
   Ort: Kaufungen
   NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
   Postleitzahl: 34260
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Frau Lisa Sanden
   E-Mail: [9]dialog@first-energy.net
   Telefon: +49 56059392828
   Fax: +49 56059392890
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.first-energy.net
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.evergabe.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Strompreisausschreibung ab 2022 für die Liegenschaften des Markt
   Igensdorf
   Referenznummer der Bekanntmachung: 106470
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   09310000 Elektrizität
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Strompreisausschreibung ab 2022 für die Liegenschaften des Markt
   Igensdorf.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   09310000 Elektrizität
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE248 Forchheim
   Hauptort der Ausführung:
   Igensdorf
   DEUTSCHLAND
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ausgeschrieben werden: 2 RLM-Lieferstellen und 59 SLP-Lieferstellen mit
   einem insgesamt Jahresverbrauch von ca. 790.000 kWh Strom, die zusammen
   angeboten und abgeschlossen werden sollen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Kostenkriterium - Name: Kosten Erstvertragslaufzeit / Gewichtung: 800
   Kostenkriterium - Name: Verlängerungsoption Z2024+Z2025 / Gewichtung:
   200
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2022
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Verlängerungsoption 1: 1.1.2024 bis 31.12.2024
   Verlängerungsoption 2: 1.1.2025 bis 31.12.2025
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   A) Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB Eigenerklärung
   (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das
   Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils
   wegen einer Straftat nach:
    § 129 des Strafgesetzbuchs StGB (Bildung krimineller Vereinigungen),
   § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB
   (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
    § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
   einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
   finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel
   ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
   eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
    § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
   Vermögenswerte),
    § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
   Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,  § 264 StGB
   (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
   Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
    § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
   Verkehr),
    § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
    den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
   auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale
   Bedienstete),
    Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder
    den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung
   des Menschenhandels).
   B) Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung,
   dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,
   Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§
   123 Abs. 4 GWB).
   C) Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß §
   124 GWB), dass:
    weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
   gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
   verstoßen hat,
    das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des
   Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
   beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
   Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das
   Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine
   Tätigkeit eingestellt hat,
    weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmender beruflichen Tätigkeit eine
   schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
   Unternehmens infrage gestellt wird,  weder das Unternehmen noch eine
   Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine
   Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken,
    das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
   eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
   oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
   Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
   geführt hat.
   D) Erklärung zu den Ausschlussgründen Die Erklärung über das
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für den Bieter, jedes Mitglied
   der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer gesondert als
   Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende
   Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters und
    Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende
   Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters:
   a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für
   Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR
   für sonstige Schäden,
   b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
   der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem
   Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des
   Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
   Versicherungsunternehmens.
   Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung
   der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine
   Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der
   Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der
   hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden
   Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird.
   Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der
   gesamten Vertragslaufzeitaufrechterhalten werden.
   Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine
   entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens
   von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
   Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind
   Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
   Der Nachweis über die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung ist für
   den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden
   eignungsverleihenden Unterauftragnehmer gesondert auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
   Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte
   Lieferaufträge (Energielieferung) in Form einer Liste der in dem
   Zeitraum (seit dem 1.1.2018) erbrachten wesentlichen Lieferleistungen.
   In der Liste sind folgende Angaben zu machen:
    Projektbezeichnung,
    Name des Referenznehmers,
    Erbringungszeitpunkt,
    öffentlicher oder privater Empfänger und
    Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Jeder Bieter muss mindestens 3 geeignete Referenzen einreichen.
   Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, die in dem Zeitraum
   seit dem 1.1.2018 bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote
   mindestens 12 Monate Leistungserbringung aufweisen und deren
   Auftragsgegenstand die Versorgung mit Erdgas, elektrischer Energie war
   bzw. ist.
   Bei Bietergemeinschaften und eignungsverleihenden Unterauftragnehmern
   muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der
   Bietergemeinschaft und/oder welchem eignungsverleihenden
   Unterauftragnehmer zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein
   Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die
   maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen
   werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs.
   1 GWB (Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer)
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/06/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Der Name der natürlichen Person ist via Tastatur auf dem Formblatt
   633 EU Angebotsschreiben im Unterschriftsfeld einzutragen. Ist bei
   einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Namen der
   natürlichenPerson, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, wird das
   Angebot ausgeschlossen.
   2) Änderungen der Vergabeunterlagen führen zum Ausschluss.
   3) Angebote, die auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt
   wurden, können ggf. ausgeschlossen werden. Der Bieter hat dafür Sorge
   zu tragen, dass er auf einem aktuellen Stand bleibt.
   4) Nachforderungen von fehlenden Unterlagen behält sich der
   Auftraggeber vor. Fehlende Preise, die den Gesamtpreis, der für den
   Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, werden
   nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer
   Nordbayern
   Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91522
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981531277
   Fax: +49 981531837
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer
   Nordbayern
   Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91522
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981531277
   Fax: +49 981531837
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
   bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber
   die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
   Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
   Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über
   den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform
   zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information
   über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
   die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10
   Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über
   das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
   werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
   und Bewerber kommt es nicht an.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer
   Nordbayern
   Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91522
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981531277
   Fax: +49 981531837
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/04/2021
References
   6. mailto:rathaus@igensdorf.de?subject=TED
   7. http://www.igensdorf.de/
   8. https://www.evergabe.de/unterlagen/2386498/zustellweg-auswaehlen
   9. mailto:dialog@first-energy.net?subject=TED
  10. http://www.first-energy.net/
  11. https://www.evergabe.de/
  12. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
  13. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
  14. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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