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Ausschreibung: Softwarepaket und Informationssysteme - DE-Bergisch Gladbach
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 191269-2021 (ID: 2021041909063895346)
Veröffentlicht: 19.04.2021
*
DE-Bergisch Gladbach: Softwarepaket und Informationssysteme
2021/S 75/2021 191269
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [6]itko@bast.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bast.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=386752
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=386752
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Bundesanstalt für Straßenwesen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßenwesen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Straßenplanungsfachsoftware (SPFS)
Referenznummer der Bekanntmachung: 1530-3.3.3.2.3/2021-2
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegentand ist die Beschaffung einer
Straßenplanungsfachsoftware (SPFS) sowie deren Pflege, Support. Des
Weiteren sind Schulungsleistungen der SPFS Gegenstand der
Ausschreibung.
Die Straßenplanungsfachsoftware soll die Software Vestra Infravison
über eine Laufzeit von voraussichtlich 12 Jahren ersetzen. Geplant ist
der Einsatz in neun Bundesländern, bei der Autobahn GmbH sowie bei deim
Bund durch insgesamt ca. 1 800 Anwenderinnen und Anwender.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 20 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Ausschreibung mit der Kurzbezeichnung Beschaffung
Straßenplanungs-fachsoftware ist die Beschaffung einer
Bund-Länder-Lizenz über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung für
eine Software für die Planung von Infrastrukturprojekten im
Straßenwesen für folgende Bezugsberechtigte:
a) Den Bund:
I) BASt,
ii) Fernstraßen-Bundesamt,
iii) BMVI einschließlich aller nachgeordneten Behörden,
iv) die Autobahn GmbH des Bundes,
b) alle 16 Bundesländer.
Die initialen Bezugsberechtigten sind:
a) der Bund,
b) die Autobahn GmbH des Bundes,
c) neun Bundesländer d. h. Brandenburg, Hessen, Hamburg, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
Sachsen-Anhalt, Thüringen.
Die übrigen Bundesländer sollen bis zum Ende der Laufzeit der
Rahmenvereinbarung berechtigt sein, aus der Rahmenvereinbarung
abzurufen.
Es wird eine moderne und anwendungsfreundliche Software gesucht, die
als Kernaufgabe für die Planung und den Entwurf von Straßenbaumaßnahmen
in Straßenbauverwaltungen des Bundes und der Länder verwendet werden
soll. Sie muss über ein sehr weitreichendes Einsatzspektrum verfügen,
welches in den Ausschreibungsunterlagen näher spezifiziert wird. Dieses
wird sowohl hinsichtlich Art und Umfang der zu bearbeitenden
Straßenbaumaßnahmen als auch hinsichtlich der fachlichen
Bearbeitungstiefe der einzelnen Planungsmaßnahme beschrieben.
Das Beschaffungsprojekt ist eine Kooperation der Straßenbauverwaltungen
des Bundes und der Länder. Das für solche Kooperationen zuständige
Gremium ist die Dienstbesprechung Koordinierung der
Bund/Länder-Fachinformationssyteme im Straßenwesen-ITKo. BMVI hat den
Vorsitz dieses Lenkungsausschusses und stellt die Geschäftsstelle. Die
BASt ist im ITKo vertreten und handelt nach außen im Auftrag des BMVI.
Die Bund-Länder-Gemeinschaft dieses Projektes besteht aus dem Bund
(BMVI), der Autobahn GmbH des Bundes und derzeit den Bundesländern
Brandenburg, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
Die Anforderungen an die zu beschaffende Fachsoftware sind in den
folgenden Kapiteln beschrieben. In den Anforderungen wird zwischen der
Basis-Fachsoftware (SPFS-Basis) und den Zusatzmodulen
NWSIB-Zusatzmodul, Zusatzmodul hydraulische Kanalberechnungen,
LAP-Zusatzmodul und Zusatzmodul Bauabrechnung unterschieden.
Für die Bezugsberechtigten wird ein Paketpreis für die Nutzung der
SPFS-Basis-Software beschafft.
Einzelne Bundesländer, der Bund oder die Autobahn GmbH können sich
zusätzlich für den Erwerb einzelner Zusatzmodule entscheiden. Für den
Einsatz einzelner Zusatzmodule soll von den jeweiligen
Bezugsberechtigten ein Paketpreis einzeln je Zusatzmodul abgerufen
werden können.
Hauptaufgaben der Software sind, die erforderlichen Berechnungen der
fachlichen Inhalte und deren Bestandteile sowie die Erstellung der aus
den Berechnungsergebnissen abzuleitenden Planungs- und
Entwurfsunterlagen (Pläne und zukünftig BIM-Modelle) zu unterstützen.
Hierbei sollen die in Deutschland etablierten zugehörigen Regelwerke
vom System berücksichtigt werden.
Der zu beschaffenden Fachsoftware bietet sich ein sehr breit
gefächertes Anwendungsgebiet. Es soll vom Neu-, Um- und Ausbau
innerhalb des klassifizierten Straßennetzes über Bundes-
Fern-, Landes- (Staats-) und Kreisstraßen bis hin zu Maßnahmen des
innerörtlichen Verkehrs wie Gemeindestraßen und sonstige Straßen, Wege
und Radwege reichen. Es soll Maßnahmen des ländlichen Wegebaus und
Radwegemaßnahmen inkludieren. Als Beispiele werden hier Maßnahmen an
Strecken, Knotenpunkten, Rastanlagen, Maßnahmen im Zusammenhang mit dem
konstruktiven Ingenieurbau, Verkehrsbeeinflussungsanlagen und
betriebstechnische Anlagen genannt. Die unterstützten Maßnahmen reichen
beispielsweise vom Bau einer einfachen Querungshilfe, einer
Kurvenabflachung oder einer Bushaltebucht über komplizierte
Knotenpunktsum- bzw. -neuplanungen bis hin zu komplexen und
langstreckigen Autobahnneubauten reichen. Die Software muss hierbei als
umfangreicher Werkzeugkasten agieren und die Anwenderinnen und Anwender
intuitiv und verlässlich unterstützen.
Softwarebestandteile, die über die hier skizzierten Inhalte hinausgehen
(wie z. B. Vermessungsfunktionalität, Liegenschaftsverwaltung,
Schalltechnische Berechnungen, Schienenplanung z.B. Bahnverkehr, etc.),
können als Bestandteile der Software angeboten werden. Sie sind als
überobligatorische Leistung unschädlich.
Die Fachsoftware muss die Planungsstufen Bedarfsplanung, Vorplanung,
Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung sowie die
damit verknüpften Verwaltungsverfahren unterstützen. Auch erforderliche
Einsätze in den nachfolgenden Stufen Bauvorbereitung, Bauausführung,
Bauabrechnung sollen unterstützt werden. Darüber hinaus muss eine
Kanalplanung unterstützt werden, wobei der Bieter hydraulische
Kanalbemessung und NWSIB Unterstützung im Wege von Zusatzmodulen
optional anbieten kann. Ein Fehlen dieser Angebotsoptionen führt nicht
zum Ausschluss des Angebots.
Die Unterstützung der etablierten Schnittstellenformate
Okstra®-Formate ist erforderlich.
Neben dem zu erwartenden Leistungsumfang einer konventionellen
Straßenplanungsfachsoftware für Planung und Entwurf von
Straßenbaumaßnahmen wird bei dieser Beschaffung Wert auf die
BIM-Fähigkeit und den Leistungsumfang von Datenschnittstellen in der
ausgeschriebenen Software gelegt. Die Fähigkeit, Daten mit anderen
Softwareprodukten im Zuge eines BIM-Prozesses auszutauschen, muss
unterstützt werden (Interoperabilität) und ist eine zentrale
Anforderung des BIM-Arbeitsablaufs. Daher bildet die Fähigkeit, hierzu
insbesondere standardisierte und offene, herstellerunabhängige
Datenaustauschformate (IFC und BCF) zu unterstützen, ein wesentliches
Merkmal.
Neben der derzeit am Markt schon heute verbreiteten Generierung von
3D-Modellen (2,5D) aus den Trassierungsinformationen und den
zugehörigen Verknüpfungen mit semantischen Informationen über
herstellerneutrale Formate sind zukünftig weitere BIM-Funktionalitäten
zu erwarten, die von der Software unterstützt werden müssen. Es wird
von der Software eine schnelle Umsetzung der fachlich relevanten
zukünftigen Erkenntnisse insbesondere von BIM Deutschland (nationales
Zentrum für die Digitalisierung des Bauwesens) erwartet.
Der Bund fordert den Open-BIM-Ansatz und fördert den Austausch von
Daten auf Basis offener Datenstandards. Zur Unterstützung für die
Anwendung der BIM-Methode stehen zukünftig über ein BIM-Portal
Datenbanken für Klassifikationen, Merkmale, Merkmalsgruppen etc. zur
Verfügung. Die Kompatibilität der Software zum BIM-Portal des Bundes
wird erwartet.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 72
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal sechsmal um jeweils 12
Monate, sofern sie nicht vom Auftraggeber spätestens 6 Monate vor Ende
der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern findet wie im Dokument
T03_SPFS Anlage Referenzen dargestellt statt:
Im Teilnahmewettbewerb haben Bewerber 3 oder mehr Referenzprojekte für
unterschiedliche Auftraggeber aus dem Bereich
Straßenplanungsfachsoftware mit einer Laufzeit von mindestens zwölf
Monaten seit März 2018 nachzuweisen. Die Referenzprojekte müssen
Dauerschuldverhältnisse sein, bei denen die Leistung seit mindestens 6
Monaten erbracht wird. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich
Referenzprojekte mit einem Netto-Auftragswert von nicht weniger als 50
000 EUR über den Zeitraum von 4 Jahren.
Jedes Referenzprojekt bewertet die Vergabestelle mit einem Punktwert
von 0 bis 3 Punkten.
Das Bewertungsschema wird nachfolgend jeweils unter Punktewertung
beschrieben.
Die Vergabestelle wählt die 3 bis 5 Bewerber, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der
Eignungspunktwerte aller in diesem Dokument nachgewiesenen
Referenzprojekte aus. Dabei geht die Vergabestelle von mindestens 3
Referenzprojekten, d. h. Referenzprojekte für 3 unterschiedliche
Auftraggeber, aus. Weist ein Bewerber weniger als 3 Referenzprojekte
von 3 unterschiedlichen Auftraggebern nach, geht das fehlende
Referenzprojekt mit 0 Bewertungspunkten in den arithmetischen
Mittelwert und damit in die Wertung ein. Ein Bewerber, der nicht
mindestens ein Referenzprojekt nachweisen kann, dass im Mittel über
alle Anforderungen 2 oder mehr Punkte erzielt, wird vom Verfahren
ausgeschlossen.
Reicht der Bewerber mehr als 3 Referenzprojekte ein, so ist von diesem
dieses Dokument eigenständig unter Verwendung der dort abgebildeten
Struktur fortzuführen und fortlaufend zu nummerieren.
Ein Bewerber erreicht mit einem Referenzprojekt den Maximalwert von 3
Punkten, wenn das Projekt alle unter Punktwertung genannten
Anforderungen bestmöglich erfüllt. Maßgeblich für die Wertung ist der
Mittelwert der erzielten Punktwerte in allen Anforderungen über alle
nachgewiesenen Referenzprojekte.
1. im Rahmen des benannten Referenzprojektes wurde die durch den
Bewerber/die Bewerbergemeinschaft angebotene
Straßenplanungsfachsoftware von:
bis zu 50 Anwender*innen = 1 Punkt,
bis zu 100 Anwender*innen = 2 Punkte,
mehr als 100 Anwender*innen = 3 Punkte genutzt.
2. im Rahmen des benannten Referenzprojektes hat der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft Schulungen für:
bis zu 50 Anwender*innen = 1 Punkt,
bis zu 100 Anwender*innen = 2 Punkte,
mehr als 100 Anwender*innen = 3 Punkte inklusive Schulungsmaterialien
durchgeführt.
3. im Rahmen des benannten Referenzprojektes ermöglicht die eingesetzte
Straßenplanungsfachsoftware den automatisierten Import von Daten nach
dem OKSTRA (Version 2.019) oder neuer. Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte,
4. im Rahmen des benannten Referenzprojektesermöglichte die eingesetzte
Straßenplanungsfachsoftware den Import, den Export der Daten unter
Nutzung der ISYBAU Schnittstelle. Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte,
5. im Rahmen des benannten Referenzprojektes ermöglichte die
eingesetzte Straßenplanungsfachsoftware den Import und das Darstellen
der Daten unter Nutzung der ALKIS-NAS Schnittstelle. Ja = 3 Punkte;
Nein = 0 Punkte,
6. im Rahmen des benannten Referenzprojektes ermöglichte die
eingesetzte Straßenplanungsfachsoftware den Import und das Darstellen
der Daten unter Nutzung der IFC Version 4.1- Schnittstelle. Ja = 3
Punkte; Nein = 0 Punkte.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal sechsmal um jeweils 12
Monate, sofern sie nicht vom Auftraggeber spätestens 6 Monate vor Ende
der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
Die Rahmenvereinbarung enthält folgende Bedarfspositionen, die
ausführlich in den Vergabeunterlagen dargestellt werden:
Zusatzmodule (Preispositionen 1.4 bis 1.7 im C06 SPFS Preisblatt)
inkl. Pflegeleistungen hierfür (Pos. 2.2.2 ff.),
Betriebsbegleitende Grund- und Aufbauschulungen (Preisposition 3 im
C06 SPFS Preisblatt),
Weitere Dienstleistungen nach Aufwand für bestimmte präzise
bezeichnete Rollen (Pos. 4 im C06 SPFS Preisblatt).
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Vergabestelle geht von einem hypothetisch möglichen
Maximalauftragswert aus, der bis zu 50 % über dem unter II.1.5)
angegebenen Wert liegen kann. Der somit hypothetisch mögliche
Maximalauftragswert i. H. v. 30 000 000 EUR wird über die maximal
mögliche Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 12 Jahren jedoch mit einer
sehr niedrigen Eintrittswahrscheinlichkeit erwartet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das
Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes in der T02 SPFS
Eigenerklärung zur Eignung.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass entsprechend den
Vorgaben der Bekanntmachung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung
von mindestens 1 000 000 EUR für Personen- und von mindestens 1 000 000
EUR für sonstige Schäden nachgewiesen wird oder dass im Auftragsfall
vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen
wird.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Der Nachweis wird zu dem von der Vergabestelle geforderten Zeitpunkt
vorgelegt.
Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV über den Gesamtumsatz des
Unternehmens in den Letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind,
Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV über den Umsatz des
Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren über den
Tätigkeitsbereich des Auftrags.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Gem. § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV sind Referenzen nach den folgenden
Bedingungen und mit folgenden Mindestanforderungen einzureichen:
Erläuterung zur Wertung der Referenzprojekte:
Im Teilnahmewettbewerb haben Bewerber 3 oder mehr Referenzprojekte für
unterschiedliche Auftraggeber aus dem Bereich
Straßenplanungsfachsoftware mit einer Laufzeit von mindestens 12
Monaten seit März 2018 nachzuweisen. Die Referenzprojekte müssen
Dauerschuldverhältnisse sein, bei denen die Leistung seit mindestens 6
Monaten erbracht wird. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich
Referenzprojekte mit einem Netto-Auftragswert von nicht weniger als 50
000 EUR über den Zeitraum von 4 Jahren.
Jedes Referenzprojekt bewertet die Vergabestelle mit einem Punktwert
von 0 bis 3 Punkten.
Das Bewertungsschema wird nachfolgend jeweils unter Punktewertung
beschrieben.
Die Vergabestelle wählt die 3 bis 5 Bewerber, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der
Eignungspunktwerte aller in diesem Dokument nachgewiesenen
Referenzprojekte aus. Dabei geht die Vergabestelle von mindestens 3
Referenzprojekten, d. h. Referenzprojekte für 3 unterschiedliche
Auftraggeber, aus. Weist ein Bewerber weniger als 3 Referenzprojekte
von 3 unterschiedlichen Auftraggebern nach, geht das fehlende
Referenzprojekt mit 0 Bewertungspunkten in den arithmetischen
Mittelwert und damit in die Wertung ein. Ein Bewerber, der nicht
mindestens ein Referenzprojekt nachweisen kann, dass im Mittel über
alle Anforderungen 2 oder mehr Punkte erzielt, wird vom Verfahren
ausgeschlossen.
Reicht der Bewerber mehr als 3 Referenzprojekte ein, so ist von diesem
dieses Dokument eigenständig unter Verwendung der dort abgebildeten
Struktur fortzuführen und fortlaufend zu nummerieren.
Ein Bewerber erreicht mit einem Referenzprojekt den Maximalwert von 3
Punkten, wenn das Projekt alle unter Punktwertung genannten
Anforderungen bestmöglich erfüllt. Maßgeblich für die Wertung ist der
Mittelwert der erzielten Punktwerte in allen Anforderungen über alle
nachgewiesenen Referenzprojekte.
1. im Rahmen des benannten Referenzprojektes wurde die durch den
Bewerber/die Bewerbergemeinschaft angebotene
Straßenplanungsfachsoftware von:
bis zu 50 Anwender*innen = 1 Punkt,
bis zu 100 Anwender*innen = 2 Punkte,
mehr als 100 Anwender*innen = 3 Punkte genutzt.
2. im Rahmen des benannten Referenzprojektes hat der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft Schulungen für:
bis zu 50 Anwender*innen = 1 Punkt,
bis zu 100 Anwender*innen = 2 Punkte,
mehr als 100 Anwender*innen = 3 Punkte inklusive Schulungsmaterialien
durchgeführt.
3. im Rahmen des benannten Referenzprojektes ermöglicht die eingesetzte
Straßenplanungsfachsoftware den automatisierten Import von Daten nach
dem OKSTRA (Version 2.019) oder neuer. Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte,
4. im Rahmen des benannten Referenzprojektesermöglichte die eingesetzte
Straßenplanungsfachsoftware den Import, den Export der Daten unter
Nutzung der ISYBAU Schnittstelle. Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte,
5. im Rahmen des benannten Referenzprojektes ermöglichte die
eingesetzte Straßenplanungsfachsoftware den Import und das Darstellen
der Daten unter Nutzung der ALKIS-NAS Schnittstelle. Ja = 3 Punkte;
Nein = 0 Punkte,
6. im Rahmen des benannten Referenzprojektes ermöglichte die
eingesetzte Straßenplanungsfachsoftware den Import und das Darstellen
der Daten unter Nutzung der IFC Version 4.1- Schnittstelle. Ja = 3
Punkte; Nein = 0 Punkte.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
Wegen des hohen Aufwandes für die Migration der Daten und die Schulung
der Anwenderinnen und Anwender im Bund und in den Ländern ist aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 BHO) geboten, für
den Vertrag eine Vertragslaufzeit vorzusehen, die am möglichen
technischen Lebenszyklus der Software ausgerichtet ist. Eine lediglich
vierjährige Laufzeit - ausgerichtet an § 21 Abs. 6 VgV - hätte zur
Folge, dass die Einführungsaufwände (insbesondere Migration und
Schulung) die Kosten für die eigentliche Leistungserbringung
übersteigen. Die Grundlaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt sechs
Jahre. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal sechsmal um
jeweils 12 Monate, sofern sie nicht von uns spätestens sechs Monate vor
Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Verglichen mit der
faktischen Laufzeit der Bestandsverträge von 26 Jahren (1994 bis 2020)
bedeutet eine maximale Laufzeit von 12 Jahren einen angemessenen
Ausgleich zwischen einer an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit (§ 7 BHO) ausgerichteten Beschaffung und dem Ziel, eine
Leistung nicht für einen zu langen Zeitraum dem (erneuten) Wettbewerb
zu entziehen. Ziel wäre, die Laufzeit von 12 Jahren für den Vertrag
tatsächlich auszuschöpfen. Das jährliche ordentliche Kündigungsrecht
würde primär zum Ziel haben, dass der Auftraggeber auf eine
Schlechtleistung oder unangemessene Preiserhöhung des künftigen
Auftragnehmers reagieren kann.
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2020/S 107-259331
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/05/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 11/06/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/10/2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/04/2021
References
6. mailto:itko@bast.de?subject=TED
7. http://www.bast.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=386752
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=386752
10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:259331-2020:TEXT:DE:HTML
11. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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