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Ausschreibung: Softwarepaket und Informationssysteme - DE-Bergisch Gladbach
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 191269-2021 (ID: 2021041909063895346)
Veröffentlicht: 19.04.2021
*
  DE-Bergisch Gladbach: Softwarepaket und Informationssysteme
   2021/S 75/2021 191269
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen
   Postanschrift: Brüderstraße 53
   Ort: Bergisch Gladbach
   NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
   Postleitzahl: 51427
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]itko@bast.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bast.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=386752
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=386752
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Bundesanstalt für Straßenwesen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Straßenwesen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Straßenplanungsfachsoftware (SPFS)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 1530-3.3.3.2.3/2021-2
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ausschreibungsgegentand ist die Beschaffung einer
   Straßenplanungsfachsoftware (SPFS) sowie deren Pflege, Support. Des
   Weiteren sind Schulungsleistungen der SPFS Gegenstand der
   Ausschreibung.
   Die Straßenplanungsfachsoftware soll die Software Vestra Infravison
   über eine Laufzeit von voraussichtlich 12 Jahren ersetzen. Geplant ist
   der Einsatz in neun Bundesländern, bei der Autobahn GmbH sowie bei deim
   Bund durch insgesamt ca. 1 800 Anwenderinnen und Anwender.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 20 000 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Ausschreibung mit der Kurzbezeichnung Beschaffung
   Straßenplanungs-fachsoftware ist die Beschaffung einer
   Bund-Länder-Lizenz über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung für
   eine Software für die Planung von Infrastrukturprojekten im
   Straßenwesen für folgende Bezugsberechtigte:
   a) Den Bund:
   I) BASt,
   ii) Fernstraßen-Bundesamt,
   iii) BMVI einschließlich aller nachgeordneten Behörden,
   iv) die Autobahn GmbH des Bundes,
   b) alle 16 Bundesländer.
   Die initialen Bezugsberechtigten sind:
   a) der Bund,
   b) die Autobahn GmbH des Bundes,
   c) neun Bundesländer d. h. Brandenburg, Hessen, Hamburg, Niedersachsen,
   Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
   Sachsen-Anhalt, Thüringen.
   Die übrigen Bundesländer sollen bis zum Ende der Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung berechtigt sein, aus der Rahmenvereinbarung
   abzurufen.
   Es wird eine moderne und anwendungsfreundliche Software gesucht, die
   als Kernaufgabe für die Planung und den Entwurf von Straßenbaumaßnahmen
   in Straßenbauverwaltungen des Bundes und der Länder verwendet werden
   soll. Sie muss über ein sehr weitreichendes Einsatzspektrum verfügen,
   welches in den Ausschreibungsunterlagen näher spezifiziert wird. Dieses
   wird sowohl hinsichtlich Art und Umfang der zu bearbeitenden
   Straßenbaumaßnahmen als auch hinsichtlich der fachlichen
   Bearbeitungstiefe der einzelnen Planungsmaßnahme beschrieben.
   Das Beschaffungsprojekt ist eine Kooperation der Straßenbauverwaltungen
   des Bundes und der Länder. Das für solche Kooperationen zuständige
   Gremium ist die Dienstbesprechung Koordinierung der
   Bund/Länder-Fachinformationssyteme im Straßenwesen-ITKo. BMVI hat den
   Vorsitz dieses Lenkungsausschusses und stellt die Geschäftsstelle. Die
   BASt ist im ITKo vertreten und handelt nach außen im Auftrag des BMVI.
   Die Bund-Länder-Gemeinschaft dieses Projektes besteht aus dem Bund
   (BMVI), der Autobahn GmbH des Bundes und derzeit den Bundesländern
   Brandenburg, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
   Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
   Die Anforderungen an die zu beschaffende Fachsoftware sind in den
   folgenden Kapiteln beschrieben. In den Anforderungen wird zwischen der
   Basis-Fachsoftware (SPFS-Basis) und den Zusatzmodulen
   NWSIB-Zusatzmodul, Zusatzmodul hydraulische Kanalberechnungen,
   LAP-Zusatzmodul und Zusatzmodul Bauabrechnung unterschieden.
   Für die Bezugsberechtigten wird ein Paketpreis für die Nutzung der
   SPFS-Basis-Software beschafft.
   Einzelne Bundesländer, der Bund oder die Autobahn GmbH können sich
   zusätzlich für den Erwerb einzelner Zusatzmodule entscheiden. Für den
   Einsatz einzelner Zusatzmodule soll von den jeweiligen
   Bezugsberechtigten ein Paketpreis einzeln je Zusatzmodul abgerufen
   werden können.
   Hauptaufgaben der Software sind, die erforderlichen Berechnungen der
   fachlichen Inhalte und deren Bestandteile sowie die Erstellung der aus
   den Berechnungsergebnissen abzuleitenden Planungs- und
   Entwurfsunterlagen (Pläne und zukünftig BIM-Modelle) zu unterstützen.
   Hierbei sollen die in Deutschland etablierten zugehörigen Regelwerke
   vom System berücksichtigt werden.
   Der zu beschaffenden Fachsoftware bietet sich ein sehr breit
   gefächertes Anwendungsgebiet. Es soll vom Neu-, Um- und Ausbau
   innerhalb des klassifizierten Straßennetzes über Bundes-
   Fern-, Landes- (Staats-) und Kreisstraßen bis hin zu Maßnahmen des
   innerörtlichen Verkehrs wie Gemeindestraßen und sonstige Straßen, Wege
   und Radwege reichen. Es soll Maßnahmen des ländlichen Wegebaus und
   Radwegemaßnahmen inkludieren. Als Beispiele werden hier Maßnahmen an
   Strecken, Knotenpunkten, Rastanlagen, Maßnahmen im Zusammenhang mit dem
   konstruktiven Ingenieurbau, Verkehrsbeeinflussungsanlagen und
   betriebstechnische Anlagen genannt. Die unterstützten Maßnahmen reichen
   beispielsweise vom Bau einer einfachen Querungshilfe, einer
   Kurvenabflachung oder einer Bushaltebucht über komplizierte
   Knotenpunktsum- bzw. -neuplanungen bis hin zu komplexen und
   langstreckigen Autobahnneubauten reichen. Die Software muss hierbei als
   umfangreicher Werkzeugkasten agieren und die Anwenderinnen und Anwender
   intuitiv und verlässlich unterstützen.
   Softwarebestandteile, die über die hier skizzierten Inhalte hinausgehen
   (wie z. B. Vermessungsfunktionalität, Liegenschaftsverwaltung,
   Schalltechnische Berechnungen, Schienenplanung z.B. Bahnverkehr, etc.),
   können als Bestandteile der Software angeboten werden. Sie sind als
   überobligatorische Leistung unschädlich.
   Die Fachsoftware muss die Planungsstufen Bedarfsplanung, Vorplanung,
   Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung sowie die
   damit verknüpften Verwaltungsverfahren unterstützen. Auch erforderliche
   Einsätze in den nachfolgenden Stufen Bauvorbereitung, Bauausführung,
   Bauabrechnung sollen unterstützt werden. Darüber hinaus muss eine
   Kanalplanung unterstützt werden, wobei der Bieter hydraulische
   Kanalbemessung und NWSIB Unterstützung im Wege von Zusatzmodulen
   optional anbieten kann. Ein Fehlen dieser Angebotsoptionen führt nicht
   zum Ausschluss des Angebots.
   Die Unterstützung der etablierten Schnittstellenformate 
   Okstra®-Formate ist erforderlich.
   Neben dem zu erwartenden Leistungsumfang einer konventionellen
   Straßenplanungsfachsoftware für Planung und Entwurf von
   Straßenbaumaßnahmen wird bei dieser Beschaffung Wert auf die
   BIM-Fähigkeit und den Leistungsumfang von Datenschnittstellen in der
   ausgeschriebenen Software gelegt. Die Fähigkeit, Daten mit anderen
   Softwareprodukten im Zuge eines BIM-Prozesses auszutauschen, muss
   unterstützt werden (Interoperabilität) und ist eine zentrale
   Anforderung des BIM-Arbeitsablaufs. Daher bildet die Fähigkeit, hierzu
   insbesondere standardisierte und offene, herstellerunabhängige
   Datenaustauschformate (IFC und BCF) zu unterstützen, ein wesentliches
   Merkmal.
   Neben der derzeit am Markt schon heute verbreiteten Generierung von
   3D-Modellen (2,5D) aus den Trassierungsinformationen und den
   zugehörigen Verknüpfungen mit semantischen Informationen über
   herstellerneutrale Formate sind zukünftig weitere BIM-Funktionalitäten
   zu erwarten, die von der Software unterstützt werden müssen. Es wird
   von der Software eine schnelle Umsetzung der fachlich relevanten
   zukünftigen Erkenntnisse insbesondere von BIM Deutschland (nationales
   Zentrum für die Digitalisierung des Bauwesens) erwartet.
   Der Bund fordert den Open-BIM-Ansatz und fördert den Austausch von
   Daten auf Basis offener Datenstandards. Zur Unterstützung für die
   Anwendung der BIM-Methode stehen zukünftig über ein BIM-Portal
   Datenbanken für Klassifikationen, Merkmale, Merkmalsgruppen etc. zur
   Verfügung. Die Kompatibilität der Software zum BIM-Portal des Bundes
   wird erwartet.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 72
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal sechsmal um jeweils 12
   Monate, sofern sie nicht vom Auftraggeber spätestens 6 Monate vor Ende
   der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern findet wie im Dokument
   T03_SPFS Anlage Referenzen dargestellt statt:
   Im Teilnahmewettbewerb haben Bewerber 3 oder mehr Referenzprojekte für
   unterschiedliche Auftraggeber aus dem Bereich
   Straßenplanungsfachsoftware mit einer Laufzeit von mindestens zwölf
   Monaten seit März 2018 nachzuweisen. Die Referenzprojekte müssen
   Dauerschuldverhältnisse sein, bei denen die Leistung seit mindestens 6
   Monaten erbracht wird. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich
   Referenzprojekte mit einem Netto-Auftragswert von nicht weniger als 50
   000 EUR über den Zeitraum von 4 Jahren.
   Jedes Referenzprojekt bewertet die Vergabestelle mit einem Punktwert
   von 0 bis 3 Punkten.
   Das Bewertungsschema wird nachfolgend jeweils unter Punktewertung
   beschrieben.
   Die Vergabestelle wählt die 3 bis 5 Bewerber, die zur Angebotsabgabe
   aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der
   Eignungspunktwerte aller in diesem Dokument nachgewiesenen
   Referenzprojekte aus. Dabei geht die Vergabestelle von mindestens 3
   Referenzprojekten, d. h. Referenzprojekte für 3 unterschiedliche
   Auftraggeber, aus. Weist ein Bewerber weniger als 3 Referenzprojekte
   von 3 unterschiedlichen Auftraggebern nach, geht das fehlende
   Referenzprojekt mit 0 Bewertungspunkten in den arithmetischen
   Mittelwert und damit in die Wertung ein. Ein Bewerber, der nicht
   mindestens ein Referenzprojekt nachweisen kann, dass im Mittel über
   alle Anforderungen 2 oder mehr Punkte erzielt, wird vom Verfahren
   ausgeschlossen.
   Reicht der Bewerber mehr als 3 Referenzprojekte ein, so ist von diesem
   dieses Dokument eigenständig unter Verwendung der dort abgebildeten
   Struktur fortzuführen und fortlaufend zu nummerieren.
   Ein Bewerber erreicht mit einem Referenzprojekt den Maximalwert von 3
   Punkten, wenn das Projekt alle unter Punktwertung genannten
   Anforderungen bestmöglich erfüllt. Maßgeblich für die Wertung ist der
   Mittelwert der erzielten Punktwerte in allen Anforderungen über alle
   nachgewiesenen Referenzprojekte.
   1. im Rahmen des benannten Referenzprojektes wurde die durch den
   Bewerber/die Bewerbergemeinschaft angebotene
   Straßenplanungsfachsoftware von:
    bis zu 50 Anwender*innen = 1 Punkt,
    bis zu 100 Anwender*innen = 2 Punkte,
    mehr als 100 Anwender*innen = 3 Punkte genutzt.
   2. im Rahmen des benannten Referenzprojektes hat der Bewerber/die
   Bewerbergemeinschaft Schulungen für:
    bis zu 50 Anwender*innen = 1 Punkt,
    bis zu 100 Anwender*innen = 2 Punkte,
    mehr als 100 Anwender*innen = 3 Punkte inklusive Schulungsmaterialien
   durchgeführt.
   3. im Rahmen des benannten Referenzprojektes ermöglicht die eingesetzte
   Straßenplanungsfachsoftware den automatisierten Import von Daten nach
   dem OKSTRA (Version 2.019) oder neuer. Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte,
   4. im Rahmen des benannten Referenzprojektesermöglichte die eingesetzte
   Straßenplanungsfachsoftware den Import, den Export der Daten unter
   Nutzung der ISYBAU Schnittstelle. Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte,
   5. im Rahmen des benannten Referenzprojektes ermöglichte die
   eingesetzte Straßenplanungsfachsoftware den Import und das Darstellen
   der Daten unter Nutzung der ALKIS-NAS Schnittstelle. Ja = 3 Punkte;
   Nein = 0 Punkte,
   6. im Rahmen des benannten Referenzprojektes ermöglichte die
   eingesetzte Straßenplanungsfachsoftware den Import und das Darstellen
   der Daten unter Nutzung der IFC Version 4.1- Schnittstelle. Ja = 3
   Punkte; Nein = 0 Punkte.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal sechsmal um jeweils 12
   Monate, sofern sie nicht vom Auftraggeber spätestens 6 Monate vor Ende
   der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
   Die Rahmenvereinbarung enthält folgende Bedarfspositionen, die
   ausführlich in den Vergabeunterlagen dargestellt werden:
    Zusatzmodule (Preispositionen 1.4 bis 1.7 im C06 SPFS Preisblatt)
   inkl. Pflegeleistungen hierfür (Pos. 2.2.2 ff.),
    Betriebsbegleitende Grund- und Aufbauschulungen (Preisposition 3 im
   C06 SPFS Preisblatt),
    Weitere Dienstleistungen nach Aufwand für bestimmte präzise
   bezeichnete Rollen (Pos. 4 im C06 SPFS Preisblatt).
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Vergabestelle geht von einem hypothetisch möglichen
   Maximalauftragswert aus, der bis zu 50 % über dem unter II.1.5)
   angegebenen Wert liegen kann. Der somit hypothetisch mögliche
   Maximalauftragswert i. H. v. 30 000 000 EUR wird über die maximal
   mögliche Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 12 Jahren jedoch mit einer
   sehr niedrigen Eintrittswahrscheinlichkeit erwartet.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das
   Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes in der T02 SPFS
   Eigenerklärung zur Eignung.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass entsprechend den
   Vorgaben der Bekanntmachung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung
   von mindestens 1 000 000 EUR für Personen- und von mindestens 1 000 000
   EUR für sonstige Schäden nachgewiesen wird oder dass im Auftragsfall
   vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen
   wird.
   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
   Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
   Der Nachweis wird zu dem von der Vergabestelle geforderten Zeitpunkt
   vorgelegt.
    Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV über den Gesamtumsatz des
   Unternehmens in den Letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern
   entsprechende Angaben verfügbar sind,
    Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV über den Umsatz des
   Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren über den
   Tätigkeitsbereich des Auftrags.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Gem. § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV sind Referenzen nach den folgenden
   Bedingungen und mit folgenden Mindestanforderungen einzureichen:
   Erläuterung zur Wertung der Referenzprojekte:
   Im Teilnahmewettbewerb haben Bewerber 3 oder mehr Referenzprojekte für
   unterschiedliche Auftraggeber aus dem Bereich
   Straßenplanungsfachsoftware mit einer Laufzeit von mindestens 12
   Monaten seit März 2018 nachzuweisen. Die Referenzprojekte müssen
   Dauerschuldverhältnisse sein, bei denen die Leistung seit mindestens 6
   Monaten erbracht wird. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich
   Referenzprojekte mit einem Netto-Auftragswert von nicht weniger als 50
   000 EUR über den Zeitraum von 4 Jahren.
   Jedes Referenzprojekt bewertet die Vergabestelle mit einem Punktwert
   von 0 bis 3 Punkten.
   Das Bewertungsschema wird nachfolgend jeweils unter Punktewertung
   beschrieben.
   Die Vergabestelle wählt die 3 bis 5 Bewerber, die zur Angebotsabgabe
   aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der
   Eignungspunktwerte aller in diesem Dokument nachgewiesenen
   Referenzprojekte aus. Dabei geht die Vergabestelle von mindestens 3
   Referenzprojekten, d. h. Referenzprojekte für 3 unterschiedliche
   Auftraggeber, aus. Weist ein Bewerber weniger als 3 Referenzprojekte
   von 3 unterschiedlichen Auftraggebern nach, geht das fehlende
   Referenzprojekt mit 0 Bewertungspunkten in den arithmetischen
   Mittelwert und damit in die Wertung ein. Ein Bewerber, der nicht
   mindestens ein Referenzprojekt nachweisen kann, dass im Mittel über
   alle Anforderungen 2 oder mehr Punkte erzielt, wird vom Verfahren
   ausgeschlossen.
   Reicht der Bewerber mehr als 3 Referenzprojekte ein, so ist von diesem
   dieses Dokument eigenständig unter Verwendung der dort abgebildeten
   Struktur fortzuführen und fortlaufend zu nummerieren.
   Ein Bewerber erreicht mit einem Referenzprojekt den Maximalwert von 3
   Punkten, wenn das Projekt alle unter Punktwertung genannten
   Anforderungen bestmöglich erfüllt. Maßgeblich für die Wertung ist der
   Mittelwert der erzielten Punktwerte in allen Anforderungen über alle
   nachgewiesenen Referenzprojekte.
   1. im Rahmen des benannten Referenzprojektes wurde die durch den
   Bewerber/die Bewerbergemeinschaft angebotene
   Straßenplanungsfachsoftware von:
    bis zu 50 Anwender*innen = 1 Punkt,
    bis zu 100 Anwender*innen = 2 Punkte,
    mehr als 100 Anwender*innen = 3 Punkte genutzt.
   2. im Rahmen des benannten Referenzprojektes hat der Bewerber/die
   Bewerbergemeinschaft Schulungen für:
    bis zu 50 Anwender*innen = 1 Punkt,
    bis zu 100 Anwender*innen = 2 Punkte,
    mehr als 100 Anwender*innen = 3 Punkte inklusive Schulungsmaterialien
   durchgeführt.
   3. im Rahmen des benannten Referenzprojektes ermöglicht die eingesetzte
   Straßenplanungsfachsoftware den automatisierten Import von Daten nach
   dem OKSTRA (Version 2.019) oder neuer. Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte,
   4. im Rahmen des benannten Referenzprojektesermöglichte die eingesetzte
   Straßenplanungsfachsoftware den Import, den Export der Daten unter
   Nutzung der ISYBAU Schnittstelle. Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte,
   5. im Rahmen des benannten Referenzprojektes ermöglichte die
   eingesetzte Straßenplanungsfachsoftware den Import und das Darstellen
   der Daten unter Nutzung der ALKIS-NAS Schnittstelle. Ja = 3 Punkte;
   Nein = 0 Punkte,
   6. im Rahmen des benannten Referenzprojektes ermöglichte die
   eingesetzte Straßenplanungsfachsoftware den Import und das Darstellen
   der Daten unter Nutzung der IFC Version 4.1- Schnittstelle. Ja = 3
   Punkte; Nein = 0 Punkte.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
   Wegen des hohen Aufwandes für die Migration der Daten und die Schulung
   der Anwenderinnen und Anwender im Bund und in den Ländern ist aus
   Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 BHO) geboten, für
   den Vertrag eine Vertragslaufzeit vorzusehen, die am möglichen
   technischen Lebenszyklus der Software ausgerichtet ist. Eine lediglich
   vierjährige Laufzeit - ausgerichtet an § 21 Abs. 6 VgV - hätte zur
   Folge, dass die Einführungsaufwände (insbesondere Migration und
   Schulung) die Kosten für die eigentliche Leistungserbringung
   übersteigen. Die Grundlaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt sechs
   Jahre. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal sechsmal um
   jeweils 12 Monate, sofern sie nicht von uns spätestens sechs Monate vor
   Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Verglichen mit der
   faktischen Laufzeit der Bestandsverträge von 26 Jahren (1994 bis 2020)
   bedeutet eine maximale Laufzeit von 12 Jahren einen angemessenen
   Ausgleich zwischen einer an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und
   Sparsamkeit (§ 7 BHO) ausgerichteten Beschaffung und dem Ziel, eine
   Leistung nicht für einen zu langen Zeitraum dem (erneuten) Wettbewerb
   zu entziehen. Ziel wäre, die Laufzeit von 12 Jahren für den Vertrag
   tatsächlich auszuschöpfen. Das jährliche ordentliche Kündigungsrecht
   würde primär zum Ziel haben, dass der Auftraggeber auf eine
   Schlechtleistung oder unangemessene Preiserhöhung des künftigen
   Auftragnehmers reagieren kann.
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2020/S 107-259331
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 11/06/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/10/2021
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 228-94990
   Fax: +49 228-9499163
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/04/2021
References
   6. mailto:itko@bast.de?subject=TED
   7. http://www.bast.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=386752
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=386752
  10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:259331-2020:TEXT:DE:HTML
  11. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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