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Ausschreibung: Straßenreinigung - DE-Wachtberg
Straßenreinigung
Dokument Nr...: 192036-2021 (ID: 2021041909123296100)
Veröffentlicht: 19.04.2021
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  DE-Wachtberg: Straßenreinigung
   2021/S 75/2021 192036
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Wachtberg
   Postanschrift: Rathausstr. 34
   Ort: Wachtberg
   NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
   Postleitzahl: 53343
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]rolf.bertram@wachtberg.de
   Telefon: +49 228 / 95441-66
   Fax: +49 228 / 95441-23
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.wachtberg.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E32363712
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E32363712
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Straßenreinigung im Gemeindegebiet Wachtberg
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90611000 Straßenreinigung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Straßenreinigung im Gemeindegebiet Wachtberg.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Leistungsbeschreibung:
   Über die maschinelle Reinigung von Straßen, Wegen und Plätzen im
   Bereich der Gemeinde Wachtberg Die Gemeinde Wachtberg ist eine
   Flächengemeinde von ca. 50 km^2 Größe und besteht aus 13 Ortschaften.
   1. Wöchentliche Reinigung der Straßen, Wege und Plätze mit 107 698
   Kehrmetern (Straßenlänge = 53 849 m). Über die Reinigungsstrecken in
   den einzelnen Ortschaften besteht ein Kehrplan, der bei der Gemeinde
   Wachtberg, Fachbereich 5, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, eingesehen
   werden kann.
   2. Im Angebot ist zu berücksichtigen, dass die Busbuchten und
   Wendeanlagen mit zu reinigen sind. Weiterhin ist zu berücksichtigen,
   dass in verschiedenen Straßen verkehrsberuhigende Elemente eingebaut
   wurden. Im Bereich der hier vorhandenen Baumscheiben, Pflanzkübel etc.
   muss ebenfalls eine ordnungsgemäße Reinigung erfolgen. Sofern im Rahmen
   der maschinellen Reinigung Straßenflächen an Wendeanlagen,
   Verkehrsinseln, Stichstraßen usw. nicht allein mittels Kehrmaschine
   gesäubert werden können, sind ergänzende Reinigungen per Hand
   vorzunehmen.
   Die Längs- und Senkrechtparktaschen sind bis zu einer Tiefe von 5,00 m
   2-mal jährlich, in den Monaten April und November, zu reinigen. Bei
   nicht maschinell zu reinigenden Flächen erfolgt die Reinigung per Hand.
   Im Vorfeld der Reinigung ist hierzu beim Straßenverkehrsamt des
   Rhein-Sieg-Kreises eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der
   Parktaschen zu beantragen. Alle mit dieser Anordnung verbundenen Kosten
   sind in den Einheitspreis mit einzukalkulieren.
   3. Die Auftragserteilung wird davon abhängig gemacht, ob der
   Unternehmer über die notwendigen Gerätschaften und das erforderliche
   und qualifizierte Personal verfügt. Als Kehrmaschine kommt nur eine
   moderne Saugkehrmaschine in Frage, die ein staubfreies Arbeiten
   garantiert. Die Maschine muss mit einem Tellerbesen für die
   Rinnenreinigung und einem zweiten Besen für die Fahrbahn ausgestattet
   sein. Der Kehricht in den Straßenrinnen sowie auf der Fahrbahn muss
   aufgesaugt werden. Bevorzugt wird eine Kehrmaschine die es ermöglicht,
   auch in Bereichen von Baumscheiben, Pflanzkübeln usw. die Reinigung
   ordnungsgemäß durchzuführen. Die Reinigung erstreckt sich bis zur
   Straßenmitte.
   4. Der aufgenommene Kehricht geht in das Eigentum des Auftragnehmers
   über und ist entsprechend der abfallrechtlichen Vorschriften
   ordnungsgemäß zu entsorgen.
   5. Für die Abrechnung sind die Kehrmeter maßgebend, die durch das Neue
   Kommunale Finanzmanagement festgestellt wurden. Sollten die
   ausgeführten Kehrmeter im Laufe der Vertragsdauer um nicht mehr als 20
   % von dem im Angebot angeführten Massen abweichen, so gilt der
   Vertragliche Einheitspreis. Für eine über 20 % hinausgehende
   Überschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen ein neuer
   Einheitspreis zu vereinbaren.
   6. Wenn die Reinigung aufgrund von Witterungseinflüssen (Schneefall,
   starker Frost, starke Niederschläge usw.) nicht durchgeführt werden
   kann, werden die ausgefallenen Tage der Gemeinde Wachtberg nicht in
   Rechnung gestellt. Der Abrechnungsmodus findet monatlich statt und wird
   anhand der wöchentlich zu erstellenden Rapportnachweise kontrolliert.
   7. Die Änderung des Kehrplanes bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, um
   auf besondere Vorkommnisse (Karneval, Kirmes etc.) reagieren zu können.
   8. Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass er mehr als eine
   Kehrmaschine besitzt, um bei einem Ausfall eines Gerätes den
   notwendigen Ersatz stellen zu können. Maschinenausfälle sind dem
   Auftraggeber schnellstmöglich telefonisch mitzuteilen.
   9. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber mit Angebotsabgabe eine
   Referenzliste vorzulegen, aus der ersichtlich ist für welche Kommunen
   er in den letzten Jahren gearbeitet hat. Die Bietereignung erfolgt
   darüber hinaus durch Nachweis von mindestes 3- in der hier
   ausgeschriebenen Größenordnung -gleichwertigen Vertragsverhältnissen im
   kommunalen Bereich in den letzten 5 Jahren. Die jeweiligen
   Ansprechpartner der Kommunen sind zu benennen.
   10. Bei der Berechnung der Angebotspreise sind alle anfallenden Kosten
   für den jeweils entstehenden Vertragszeitraum mit einzukalkulieren.
   Eine Lohn- bzw. Stoffpreisklausel wird nicht vereinbart.
   11. Für die Positionen 1.1.50 und 1.1.60 ist eine gesonderte
   Rechnungslegung an die Gemeinde Wachtberg, Fachbereich 2, Rathausstraße
   34, 53343 Wachtberg, erforderlich.
   12. Der Auftrag für die Reinigungsarbeiten soll zum 1.1.2022 erteilt
   werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   TVgG -NRW Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue /
   Mindestarbeitsbedingungen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 11/05/2021
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 11/05/2021
   Ortszeit: 11:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises
   Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
   Ort: Siegburg
   Postleitzahl: 53721
   Land: Deutschland
   Internet-Adresse:
   [10]https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/-06/Kommunalaufsicht.ph
   p
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/04/2021
References
   6. mailto:rolf.bertram@wachtberg.de?subject=TED
   7. http://www.wachtberg.de/
   8. https://www.subreport.de/E32363712
   9. https://www.subreport.de/E32363712
  10. https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/-06/Kommunalaufsicht.php
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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