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Ausschreibung: Straßenreinigung - DE-Wachtberg
Straßenreinigung
Dokument Nr...: 192036-2021 (ID: 2021041909123296100)
Veröffentlicht: 19.04.2021
*
DE-Wachtberg: Straßenreinigung
2021/S 75/2021 192036
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Wachtberg
Postanschrift: Rathausstr. 34
Ort: Wachtberg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53343
Land: Deutschland
E-Mail: [6]rolf.bertram@wachtberg.de
Telefon: +49 228 / 95441-66
Fax: +49 228 / 95441-23
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.wachtberg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E32363712
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E32363712
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Straßenreinigung im Gemeindegebiet Wachtberg
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90611000 Straßenreinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Straßenreinigung im Gemeindegebiet Wachtberg.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsbeschreibung:
Über die maschinelle Reinigung von Straßen, Wegen und Plätzen im
Bereich der Gemeinde Wachtberg Die Gemeinde Wachtberg ist eine
Flächengemeinde von ca. 50 km^2 Größe und besteht aus 13 Ortschaften.
1. Wöchentliche Reinigung der Straßen, Wege und Plätze mit 107 698
Kehrmetern (Straßenlänge = 53 849 m). Über die Reinigungsstrecken in
den einzelnen Ortschaften besteht ein Kehrplan, der bei der Gemeinde
Wachtberg, Fachbereich 5, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, eingesehen
werden kann.
2. Im Angebot ist zu berücksichtigen, dass die Busbuchten und
Wendeanlagen mit zu reinigen sind. Weiterhin ist zu berücksichtigen,
dass in verschiedenen Straßen verkehrsberuhigende Elemente eingebaut
wurden. Im Bereich der hier vorhandenen Baumscheiben, Pflanzkübel etc.
muss ebenfalls eine ordnungsgemäße Reinigung erfolgen. Sofern im Rahmen
der maschinellen Reinigung Straßenflächen an Wendeanlagen,
Verkehrsinseln, Stichstraßen usw. nicht allein mittels Kehrmaschine
gesäubert werden können, sind ergänzende Reinigungen per Hand
vorzunehmen.
Die Längs- und Senkrechtparktaschen sind bis zu einer Tiefe von 5,00 m
2-mal jährlich, in den Monaten April und November, zu reinigen. Bei
nicht maschinell zu reinigenden Flächen erfolgt die Reinigung per Hand.
Im Vorfeld der Reinigung ist hierzu beim Straßenverkehrsamt des
Rhein-Sieg-Kreises eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der
Parktaschen zu beantragen. Alle mit dieser Anordnung verbundenen Kosten
sind in den Einheitspreis mit einzukalkulieren.
3. Die Auftragserteilung wird davon abhängig gemacht, ob der
Unternehmer über die notwendigen Gerätschaften und das erforderliche
und qualifizierte Personal verfügt. Als Kehrmaschine kommt nur eine
moderne Saugkehrmaschine in Frage, die ein staubfreies Arbeiten
garantiert. Die Maschine muss mit einem Tellerbesen für die
Rinnenreinigung und einem zweiten Besen für die Fahrbahn ausgestattet
sein. Der Kehricht in den Straßenrinnen sowie auf der Fahrbahn muss
aufgesaugt werden. Bevorzugt wird eine Kehrmaschine die es ermöglicht,
auch in Bereichen von Baumscheiben, Pflanzkübeln usw. die Reinigung
ordnungsgemäß durchzuführen. Die Reinigung erstreckt sich bis zur
Straßenmitte.
4. Der aufgenommene Kehricht geht in das Eigentum des Auftragnehmers
über und ist entsprechend der abfallrechtlichen Vorschriften
ordnungsgemäß zu entsorgen.
5. Für die Abrechnung sind die Kehrmeter maßgebend, die durch das Neue
Kommunale Finanzmanagement festgestellt wurden. Sollten die
ausgeführten Kehrmeter im Laufe der Vertragsdauer um nicht mehr als 20
% von dem im Angebot angeführten Massen abweichen, so gilt der
Vertragliche Einheitspreis. Für eine über 20 % hinausgehende
Überschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen ein neuer
Einheitspreis zu vereinbaren.
6. Wenn die Reinigung aufgrund von Witterungseinflüssen (Schneefall,
starker Frost, starke Niederschläge usw.) nicht durchgeführt werden
kann, werden die ausgefallenen Tage der Gemeinde Wachtberg nicht in
Rechnung gestellt. Der Abrechnungsmodus findet monatlich statt und wird
anhand der wöchentlich zu erstellenden Rapportnachweise kontrolliert.
7. Die Änderung des Kehrplanes bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, um
auf besondere Vorkommnisse (Karneval, Kirmes etc.) reagieren zu können.
8. Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass er mehr als eine
Kehrmaschine besitzt, um bei einem Ausfall eines Gerätes den
notwendigen Ersatz stellen zu können. Maschinenausfälle sind dem
Auftraggeber schnellstmöglich telefonisch mitzuteilen.
9. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber mit Angebotsabgabe eine
Referenzliste vorzulegen, aus der ersichtlich ist für welche Kommunen
er in den letzten Jahren gearbeitet hat. Die Bietereignung erfolgt
darüber hinaus durch Nachweis von mindestes 3- in der hier
ausgeschriebenen Größenordnung -gleichwertigen Vertragsverhältnissen im
kommunalen Bereich in den letzten 5 Jahren. Die jeweiligen
Ansprechpartner der Kommunen sind zu benennen.
10. Bei der Berechnung der Angebotspreise sind alle anfallenden Kosten
für den jeweils entstehenden Vertragszeitraum mit einzukalkulieren.
Eine Lohn- bzw. Stoffpreisklausel wird nicht vereinbart.
11. Für die Positionen 1.1.50 und 1.1.60 ist eine gesonderte
Rechnungslegung an die Gemeinde Wachtberg, Fachbereich 2, Rathausstraße
34, 53343 Wachtberg, erforderlich.
12. Der Auftrag für die Reinigungsarbeiten soll zum 1.1.2022 erteilt
werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
TVgG -NRW Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue /
Mindestarbeitsbedingungen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/05/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/05/2021
Ortszeit: 11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Internet-Adresse:
[10]https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/-06/Kommunalaufsicht.ph
p
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/04/2021
References
6. mailto:rolf.bertram@wachtberg.de?subject=TED
7. http://www.wachtberg.de/
8. https://www.subreport.de/E32363712
9. https://www.subreport.de/E32363712
10. https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/-06/Kommunalaufsicht.php
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