Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2021041909123396102" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Wiesbaden
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 192068-2021 (ID: 2021041909123396102)
Veröffentlicht: 19.04.2021
*
  DE-Wiesbaden: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2021/S 75/2021 192068
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische
   Zentrale für Datenverarbeitung
   Postanschrift: Mainzer Straße 29
   Ort: Wiesbaden
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   Postleitzahl: 65185
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@hzd.hessen.de
   Telefon: +49 611 / 340-0
   Fax: +49 611 / 340-1150
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://vergabe.hessen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi
   on=_Details&TenderOID=54321-Tender-1781c298b5d-207b025cc10ababd
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabe.hessen.de/NetServer
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung von WebEx als Cloudlösung
   Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0024
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Es soll für die hessische Landesverwaltung eine cloudbasierte
   Collaboration Lösung auf Basis von Cisco WebEx Teams beschafft
   werden. Diese soll innerhalb eines Proof of Concepts (PoC) betrachtet
   werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   Hauptort der Ausführung:
   Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
   Mainzer Straße 29
   65185 Wiesbaden
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Es soll für die hessische Landesverwaltung eine cloudbasierte
   Collaboration Lösung auf Basis von Cisco WebEx Teams bereitgestellt
   werden. Diese soll innerhalb eines Proof of Concepts (PoC) betrachtet
   werden.
   Diese Lösung soll aktuell unter anderem die folgenden Funktionen
   bereitstellen:
    Präsenzinformation (Statusanzeige und Kontakteliste),
    Instant Messaging (Austauschen von Kurznachrichten),
    Audio Video (Führen von ad hoc Video- und Audiokonferenzen vom
   Desktopar-beitsplatz aus),
    Outlook Integration (Erstellen von Termineinladungen für
   Videokonferenzen aus Outlook heraus),
    Präsentation Sharing (Teilen von PowerPoint-Präsentationen während
   einer Videokonferenz),
    Desktop-/Anwendungssharing (Teilen des Desktops- und der Anwendungen
   (nur Sichtfunktion)).
   Weitere Funktionen (z. B. die Nutzung eines virtuellen Whiteboards):
   In dem betrachteten Szenario geht es um die Anbindung von lokal
   installierten Cisco WebEx Clients an die, durch einen Cloud-Reseller
   angebotene, Cisco WebEx Cloud.
   Ziel des PoC ist es, zu prüfen, in wie weit es möglich ist, mit Cisco
   WebEx-Konferenzen, Chat, Audio- und Video mit Unternehmen und
   föderierten Partnern durchzuführen, welche ebenfalls über Cisco WebEx
   Teams verfügen. Ebenfalls sollen externe Personen ohne Client per
   E-Mail zu WebEx-Konferenzen (Teilnahme per Browser) eingeladen werden
   können. Des Weiteren muss es möglich sein, an den Konferenzen auch über
   die aktuell bestehende Cisco onPremise Infrastruktur (CMS usw.)
   teilzunehmen. Ein weiterer Punkt, der hier abgebildet sein muss, ist
   eine gegenseitige Einladung und Teilnahme an Microsoft Teams
   Konferenzen bzw. die Teilnahme an WebEx Konferenzen mit Microsoft Teams
   Clients.
   Es wird ein Bedarf in Höhe von ca. 13 500 Anwender/Nutzer erwartet.
   Dabei handelt es sich um den geschätzten Bedarf. Es besteht keine
   Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers über diese Menge.
   Technische Leistungsbeschreibung:
   Zurzeit sind die einzelnen Dienststellen des Landes Hessen aus
   Sicherheitsgründen untereinander durch Firewalls getrennt. Damit soll
   sichergestellt werden, dass ungewollte Kommunikation unterbunden und
   nur gewollte Kommunikation ermöglicht wird. Dadurch werden die
   Angriffsmöglichkeiten stark eingeschränkt. Dies führt dazu, dass die
   Dienststellen zum großen Teil nicht direkt miteinander kommunizieren
   können. Zukünftig soll eine Kommunikation zwischen unterschiedlichen
   Dienststellen mit dem Zweck der WebEx-Kommunikation über die
   ausgeschriebene Cloud-Plattform möglich sein.
   Jede Dienststelle ist über die zentrale Internet-Infrastruktur der
   Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung an das Internet angebunden.
   Die gesamte zentrale Netzinfrastruktur inkl. Firewall, DNS
   (extern/intern) usw. wird durch die Hessische Zentrale für
   Datenverarbeitung betrieben.
   Externe Mail Relay Server werden nicht durch das Land Hessen betrieben
   oder angeboten. Somit ist ein Versand von Einladungen per E-Mail oder
   für SelfService Tätigkeiten (bspw. Passwortreset) aus der Cloud
   Umgebung über die zentrale Mail-Plattform des Landes Hessen nicht
   möglich. Dies muss durch den Auftragnehmer bereitgestellt werden.
   Um die Wiedererkennbarkeit für die Anwender zu gewährleisten, muss die
   Anmeldung der Anwender mit den jeweiligen E-Mail-Adressen
   gleichgestellt umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass die Mailadressen
   und Session Initiation Protocol (SIP) Adressen identisch sein müssen.
   Da das Land Hessen nicht nur eine Mail Domäne bereitstellt, sondern für
   die Ministerien und deren Dienststellen eigene Mail SUB-Domänen
   vorsieht, beläuft sich die Anzahl dieser Mail Domänen auf aktuell ca.
   1.000 Stück. Die Maildomänen können einen mehrstelligen Subdomänen
   Aufbau enthalten (bspw. Subdomäne(1).Subdomäne(n).hessen.de). Mail
   Domänen müssen wie einzelne Kunden (Mandanten) betrachtet werden. Eine
   zentrale Administration aller Mandanten muss ebenso möglich sein wie
   eine auf Mandantenbasis delegierte Administration.
   Eine Kommunikation zwischen den Mandanten (Dienststellen) muss
   gewährleistet sein.
   Der Übergabepunkt des Landes Hessen liegt zwischen dem Internetübergang
   des Landes Hessen und dem jeweiligen ISP (Punkt 1). Danach sind die
   beauftragten ISPs des Landes Hessen, bzw. die des Cloud Anbieters
   verantwortlich für die Kommunikationswege (Punkt 2). Ab dem
   Übergabepunkt zwischen dem ISP und dem Internetübergang der Cloud
   Umgebung (Punkt 3) liegt die Verantwortung im Bereich des Cloud
   Anbieters.
   Datenschutz:
   Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Auftragsverarbeitung nach
   Artikel 28 DSG-VO durchzuführen (für den Hauptservice und alle
   darüberhinausgehenden Vorleisterservices) und bestätigt dies mit der
   Übersendung eines passenden Vertrages zur Auftragsverarbeitung mit dem
   Angebot.
   Es sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach dem
   aktuellen Stand der Technik, wie in der DSGVO beschrieben, zu
   ergreifen, um die zu verarbeitenden Daten nach BSI Schutzbedarf normal
   oder höher zu schützen. Die Maßnahmen sind in einer geeigneten Form
   nachzuweisen und als Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrages
   aufzuführen.
   Die zentralen Cloud Services dürfen nur aus Rechenzentren angeboten
   werden, die physikalisch innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum
   (EWR) (ausgenommen Großbritannien) stehen und betrieben werden.
   Administrative Zugriffe dürfen nur nach Absprache aus Ländern außerhalb
   des EWR erfolgen (Bspw. USA und Großbritannien) und auch nur solange
   über diesen Zugriff ein Abwandern von Daten ausgeschlossen ist.
   Sicherheit:
   Es wird ein Sicherheitskonzept, welches an den Vorgaben von ISO 27001
   orientiert ist, vorausgesetzt. Aus diesem muss eindeutig hervorgehen,
   welche organisatorischen, technischen und infrastrukturellen Bereiche
   Gegenstand des Sicherheitskonzeptes  speziell der Cloud-Infrastruktur
    sind.
   Alle Verbindungen zwischen der Infrastruktur und den Clients beim
   Auftraggeber müssen verschlüsselt sein. Hierbei sind ausschließlich
   verschlüsselte Verbindungen (TLS Versionen und Cyphersuites), die dem
   aktuellen Stand der Technik und den Vorgaben des BSI entsprechen, zu
   verwenden.
   Es muss ein formal definiertes ISMS für die bereitgestellten
   Cloud-Ressourcen existieren, das nach ISO 27001 zertifiziert ist.
   Dokumentation und Support:
   Es muss ein Betriebshandbuch vorhanden sein, das mindestens folgende
   Informationen enthält/führt:
    Installationsanweisungen,
    Hardwarebeschreibungen,
    Administrationsvorgaben,
    Backup und Restore,
    Störungsmanagement (inkl. Prozessbeschreibung),
    Änderungsmanagement (inkl. Prozessbeschreibung),
    und weitere zum Betrieb notwendige Einträge.
   Dem Auftraggeber ist eine kostenfreie deutschsprachige Hotline 7 x 24
   mit einer erreichbaren E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer aus dem
   deutschen Festnetz (zum Ortstarif oder FreeCall (0800))
   bereitzustellen. Anfragen per E-Mail sind  soweit nicht abweichend
   vereinbart  bis zum Ende des nächsten Arbeitstages zu beantworten.
   Alle Serviceprozesse müssen mindestens nach ITIL V3 ausgerichtet und
   umgesetzt sein.
   Verfügbarkeit
   Die Cloud-Services müssen eine technische Verfügbarkeit von mindestens
   99,5 % pro Monat aufweisen.
   Lizenzbestimmungen
   Der Auftragnehmer muss mit seinem Angebot die Lizenzbestimmungen (EULA)
   des Herstellers vorlegen.
   Weitere Anforderungen im Detail sind der Leistungsbeschreibung zu
   entnehmen (Datei Leistungsbeschreibung).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2021
   Ende: 30/09/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei
   Jahren (Stichtag Ablauf der Angebotsfrist), die nach Art und Umfang
   den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.
   Art: Der Bieter weist nach, dass er ein webbasiertes Benutzerportal für
   die Administration von Benutzern mit unterschiedlichen Mandanten
   selbstständig betreiben kann. Hierbei muss das Portal wie folgt
   aufgebaut sein:
    Reseller (z. B. HZD für Land Hessen):
    Mandant (z. B. Dienststelle):
    Anwender:
   Dabei muss es möglich sein, dass die jeweiligen Mandanten eigenständige
   Administratoren erhalten, die ihren Mandanten vollumfänglich verwalten
   können.
   Dies beinhaltet bspw. die Anlage der Anwenderkonten, die Zuweisung der
   jeweiligen Kommunikationsprodukte und die Löschung von Anwenderkonten.
   Umfang: mindestens 3 000 aktive Anwenderkonten im Portal.
   (Datei Referenzen auf der Vergabeplattform).
   In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden
   namentlich anzugeben.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen
   und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt
   sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei
   Verpflichtungserklaerung_oeff_AG) zur Tariftreue und zum
   Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
   vom 19.12.2014, (GVBl. S. 354) mit dem Angebot abzugeben haben. Die
   Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei
   einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland
   beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/07/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der
   Vergabeplattform des Landes Hessen ([10]https://vergabe.hessen.de) zur
   Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
   Erklärung zum Ausschluss wegen schweren Verfehlungen:
   Der Bieter (jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft) sowie seine
   Unterauftragnehmer haben die Eigenerklärung gemäß dem Gemeinsamen
   Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen
   schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen in
   der Fassung vom 23. Oktober 2020 (StAnz 48/2020 S. 1216) ausgefüllt mit
   ihren Angeboten einzureichen.
   Bei elektronischem Versand ist die Verpflichtungserklärung auch ohne
   Unterschrift rechtsgültig.
   Die Vergabestelle wird für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen
   Bieter und seinen Unterauftragnehmern eine Abfrage bei Korruptions- und
   Vergaberegistern, insbesondere bei der zentralen Melde- und
   Informationsstelle für Vergabesperren (MIS) bei der Oberfinanzdirektion
   Frankfurt am Main, vornehmen. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in
   Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor
   Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach §
   150a der Gewerbeordnung angefordert.
   (Datei Erklaerung_Vergabesperre):
   Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB:
   Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen
   nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
   Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die
   Eigenerklärung in der geforderten Form abzugeben. Bei geplantem Einsatz
   von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung von jedem
   Unterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzulegen.
   (Datei Eigenerklaerung_Par_123_GWB):
   Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB:
   Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen
   nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
   Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die
   Eigenerklärung in der geforderten Form abzugeben. Bei geplantem Einsatz
   von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung von jedem
   Unterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzulegen.
   (Datei Eigenerklaerung_Par_124_GWB):
   Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124
   GWB: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das
   Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen
   Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten
   Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125
   GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird
   dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des
   Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers am
   Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter vom Vergabeverfahren
   ausgeschlossen werden muss.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151/126603
   Fax: +49 6151/125816
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB (Einleitung, Antrag):
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/04/2021
References
   6. mailto:vergabestelle@hzd.hessen.de?subject=TED
   7. https://vergabe.hessen.de/
   8. https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1781c298b5d-207b025cc10
ababd
   9. https://vergabe.hessen.de/NetServer
  10. https://vergabe.hessen.de/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau