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Ausschreibung: Dienstleistungen im Sozialwesen - DE-Göttingen
Dienstleistungen im Sozialwesen
Unterbringung
Dienstleistungen des Sozialwesens
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Reinigungsdienste
Dokument Nr...: 192066-2021 (ID: 2021041909124496129)
Veröffentlicht: 19.04.2021
*
DE-Göttingen: Dienstleistungen im Sozialwesen
2021/S 75/2021 192066
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Göttingen
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 303 707
Postanschrift: Hiroshimaplatz 1-4
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle Zimmer 102
E-Mail: [6]vergabestelle@goettingen.de
Telefon: +49 551400-2310
Fax: +49 551400-3201
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.vergabe.rib.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
/platformId/3/tenderId/101673
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://www.vergabe.rib.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Betreiberschaft Wohnanlage Europaallee
Referenznummer der Bekanntmachung: 73_2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Betreiberschaft der Wohnanlage Europaallee 1 a-e in 37079 Göttingen
wird ab dem 1.9.2021 für einen Zeitraum von 5 Jahren incl.
Verlägerungsoption von 2 Jahren neu ausgeschrieben. Bei der Wohnanlage
handelt es sich um ein Gebäude mit 50 möblierten Wohneinheiten für
maximal 300 Bewohner*innen.
Gemeinschafts-, Sozial-und Verwaltungsräumlichkeiten mit anteiliger
Nutzung für das von der Betreiber*in eingesetzte Personal stehen
ebenfalls zur Verfügung.
Der Leistungsumfang des Betriebes der Wohnanlage beinhaltet:
temporäre Unterbringung, Betreuung und Integration von Geflüchteten,
aktive Unterstützung bei der Wohnungssuche,
Betrieb der Gemeinschafts- und der Verwaltungsräume.
(Kinderbetreuung/Schularbeitenhilfe/Freizeit- und Bildungsangebote,
Sprachkurse)
Gewinnung und Einbindung von ehrenamtlich Tätigen,
Gebäudereinigung,
Sicherheitsdienst Wohnanlage und Grundstück,
Hausmeisterdienste.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 2 713 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
98341000 Unterbringung
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
90910000 Reinigungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Hauptort der Ausführung:
Göttingen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Göttingen hält seit dem 1.6.2016 diese Wohnanlage zur
Unterbringung von Flüchtlingen vor.
Bei der Wohnanlage handelt es sich um ein Gebäude mit 50 möblierten
Wohneinheiten für maximal 300 Bewohnerinnen und Bewohner. Die einzelnen
Wohneinheiten bestehen aus 3 Zimmern, Küche und Bad. Jede Wohneinheit
verfügt über einen Waschmaschinenanschluss und eine eigene
Waschmaschine. Für das Trocknen der Wäsche steht ein überdachter
Wäschetrockenplatz auf dem Außengelände zur Nutzung zur Verfügung.
In der Wohnanlage befinden sich Gemeinschafts-, Sozial- und
Verwaltungsräumlichkeiten mit anteiliger Nutzung für das von der
Betreiberin oder dem Betreiber eingesetzte Personal. Auf jeder Etage
der Flüchtlingsunterkunft befindet sich eine Notruftelefonanlage.
Die Betreiberin oder der Betreiber soll in der Wohnanlage die von der
Auftraggeberin zugewiesenen Flüchtlinge, unterbringen und betreuen. Die
Betreiberin oder der Betreiber übt das Hausrecht über die Wohnanlage
aus und trägt die Verkehrssicherungspflicht.
Es wird höchsten Wert auf die Qualität der Betreuung der Flüchtlinge
gelegt; insbesondere die Integration der Geflüchteten in die
Stadtgesellschaft und Nachbarschaft soll gefördert und unterstützt
werden. Erwartet wird, dass unter Beachtung soziokulturell
unterschiedlicher Lebenshintergründe die Voraussetzungen für ein
sozialverträgliches und konfliktfreies sowie von Toleranz geprägtes
Miteinander geschaffen werden.
Die Unterbringung der Flüchtlinge ist vorübergehend und erfolgt
befristet für max. 12 Monate.
Ziele der vorübergehenden Unterbringung sind:
die Integration der Bewohnerinnen und Bewohner in das neue
Lebensumfeld zu unterstützen,
Hilfe zur Selbsthilfe bei der Bewältigung des Lebensalltags zu geben,
aktive und kooperative Unterstützung und Vermittlung in Wohnraum auf
dem ersten Wohnungsmarkt.
Die Betreuungsleistung umfasst insbesondere:
Unterstützung der Bewohner*innen der Einrichtung bei der alltäglichen
Lebensgestaltung sowie bei sämtlichen Geschäften des täglichen Lebens,
insbesondere die Begleitung und Unterstützung bei Behördengängen
(Ausländerbehörde, Sozialverwaltung, Agentur für Arbeit), bei Arzt- und
Apothekenbesuchen, Vermittlung zu therapeutischen Hilfen und Angeboten,
Beratungsstellen, Sportvereinen, Angeboten von Veranstaltungen, Ferien-
und Freizeitangeboten, Vermittlung von Kinderbetreuungsplätzen, bei
Einschulung der Kinder, sowie Unterstützung der Wohnfähigkeit der
Bewohner*innen.
Die Beratung und Betreuung hat folgende weitere Bereiche abzudecken:
Bewältigung sozialer Konfliktsituationen,
Klärung von Fragen der Familienzusammenführung und einer möglichen
Rückkehr in das Herkunftsland,
Hinweise zum Verhalten in der Wohnanlage, Hilfe zur
Verselbständigung.
Der Betrieb der Gemeinschafts- und der Verwaltungsräume wird ebenso
übernommen. Die Angebote in den Gemeinschaftsräumen umfassen:
Kinderbetreuung (nicht im Sinne von Kindergarten/Kinderkrippe),
Schularbeitenhilfe
Freizeit- und Bildungsangebote, Sprachkurse
Die hauswirtschaftliche Versorgung der Bewohner*innen ist nicht
Auftragsgegenstand.
Zu den Aufgaben gehört auch die Gewinnung und Einbindung von
ehrenamtlich tätigen Einwohner*innen.
Weitere Zusatzleistungen zum Betrieb der Wohnanlage sind durch
Eigenmittel zu finanzieren. Die Betreiberin oder der Betreiber
beteiligt sich eigenständig oder gemeinsam mit der Auftraggeberin an
der Bewerbung und Akquise von Förderprogrammen, die dem Betrieb der
Wohnanlage zugutekommen.
Zum Leistungsumfang gehört ferner die Gebäudereinigung, der
Sicherheitsdienst für Wohnanlage und Grundstück sowie der
Hausmeisterdienst.
Die Auftraggeberin hat das Recht, gegen Erstattung der dadurch
entstehenden Mehrkosten eine Anpassung des (in der Wohnanlage
präsenten) Personals zu verlangen.
Die Auftraggeberin darf der Wohnanlage auch obdachlose Personen
zuweisen. Deren Betreuung ist nicht Auftragsgegenstand.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Beratungs-und Betreuungskonzept zur
Integration und Verselbständigung der Bewohner*innen / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Personalkonzept mit Darstellung der
Personalgewinnung, Personalschulung sowie Direktions-und
Weisungsrechten des Betreibers / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Konzept für Gemeinwesenarbeit und zur
Mitwirkung Ehrenamtlicher / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Vermittlung in Wohnraum auf dem
freien Wohnungsmarkt / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Zusammenarbeit mit Behörden /
Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Konfliktbewältigung/-vermeidung
in der Einrichtung / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Konzept zu aus Eigenmitteln finanzierten
Zusatzleistungen / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Tagessatz Belegung bis 150 Personen/Tagessatz
Belegung 151 300 Personen / Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 2 713 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag beginnt am 1.9.2021 und endet am 31.8.2026. Die
Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag einmalig um 2 Jahre zu den
Bedingungen dieser Auftragsbekanntmachung zu verlängern. Die
Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird spätestens zum 31.12.2025
schriftlich mitgeteilt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Option auf Vertragsverlängerung; vgl. Ziff. II.2.7) Laufzeit des
Vertrags.
Es besteht das Recht, gegen Erstattung der dadurch entstehenden
Mehrkosten eine Anpassung des (in der Wohnanlage präsenten) Personals
zu verlangen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Vertrag enthält eine Indexierungsklausel. Änderungen der
Kalkulationsgrundlage für die Personalkosten lösen insofern eine
Berechtigung des Auftragnehmers auf Anpassung der Vergütung im
Einvernehmen mit der Auftraggeberin aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum
Stichtag der Angebotsöffnung),
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie
der Sozialversicherungen und der zuständigen Berufsgenossenschaft,
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 123
Abs. 1-4 GWB und nach 124 Abs. 1 GWB (Formblatt
Eigenerklaerung_Bieterauskunft).
Die vorgenannte Erklärung wird zur Feststellung der Unternehmenseignung
herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit
diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im
Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte eine der dort
genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines
Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125
GWB geführt werden.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die von
der AG abrufbare Eintragung in das allgemein zugängliche
Präqualifikationsverzeichnis (z. B.
[11]https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für die AG
kostenfreien Datenbank innerhalb der EU) oder vorläufig entweder durch
eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur
Eignung (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE). Im Falle einer Präqualifizierung kann dies bei
Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben
werden. Sofern von der AG Nachweise gefordert werden, die nicht in den
v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot auch eine EEE
abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung
auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des
Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens
ausgestellte Bescheinigungen anerkannt.
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von
einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch
den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren werden zugelassen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes
in deutscher Sprache beizubringen.
Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz
4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer
Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, vor der Zuschlags-/Auftragserteilung eine Auskunft aus
dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
Alternativ wird die Vergabestelle vor der Zuschlagserteilung von dem
Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt
für Justiz anfordern.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen
beizufügen:
1. Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
Bei einer Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der
Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die
Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und
muss dem Angebot beigelegt werden.
Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche
Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit
eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt des Angebots nicht
vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche
Eigenerklärung des Bieters über den Abschluss einer entsprechenden
Versicherung im Auftragsfall nebst einer schriftlichen Erklärung eines
in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die
Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall.
erbracht werden.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der
Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche
Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im
Auftragsfall durch jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die letzten
3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei
einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der
Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je
Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern die entsprechenden
Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern,
Eigenerklärung über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags
für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben
verfügbar sind. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau
ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz
anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt
worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer
Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des
Auftrags der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist
je Geschäftsjahr unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages
anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist
dies zu erläutern,
Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
nachgekommen ist,
Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
nachgekommen wurde,
Erklärung des Unternehmens, dass über das Vermögen kein
Insolvenzverfahren oder ein Vergleichbares gesetzliches Verfahren
eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse
abgelehnt worden ist,
Eine Erklärung des Unternehmens, dass sich die Firma nicht in
Liquidation befindet.
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von
einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch
den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom
der AG abrufbare Eintragung in allgemein zugängliche
Präqualifikationsverzeichnisse oder vorläufig entweder durch eine den
Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung
(Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden
Haftungssummen (Mindestanforderung):
Mindesthöhe jeweils für Personen- und Sach-/Vermögensschäden 5 Mio.
EUR.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache
vorstehend genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit des
Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
Referenzliste mit Benennung des Auftraggebers/Trägers,
Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer in den letzten 3 Jahren.
Als vergleichbare Leistung gilt der Betrieb einer oder mehrerer
Flüchtlingsunterkünfte mit gemischter Belegung mit durchschnittlich
mindestens 100 Bewohner*innen.
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall folgende
Nachweise vor einer Auftragserteilung zu fordern:
weitere vergleichbare Referenzen, die Erfahrungen auf dem Gebiet
Erfahrungen im Betrieb von Flüchtlingsunterkünften belegen können,
Konzepte im Hinblick auf die voraussichtliche Wirksamkeit des
Hilfeansatzes, in Bezug auf die Realisierung eines sozialverträglichen
Binnenklimas der Einrichtung.
Sowie auf Akzeptanz im sozialen Umfeld des Stadtteils [vgl. Ziff.
II.2.5) Zuschlagskriterien]
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Referenzen dürfen nur angegeben werden, wenn:
sie nicht älter als 3 Jahre sind und
die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder mit einer
Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum
von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
Die Betreuung der Flüchtlinge muss durch mindestens eine/n
ausgebildete/n Sozialarbeiter/in/Sozialwissenschaftler/in (Heimleitung;
1 Vollzeitäquivalent VZÄ-),
Zwei ausgebildete Sozialarbeiter/in für die Sozialbetreuung (2 VZÄ),
eine/n Erzieher/in oder Sozialassistenten/in für die Kinder- und
Jugendbetreuung (1 VZÄ) und eine/n
Hausmeister/in (mit abgeschlossener handwerklicher Berufsausbildung und
Berufserfahrung; 1 VZÄ) gewährleistet sein.
Einsatz von Sicherheitspersonal mit folgenden Bedingungen:
Einverständniserklärung der eingesetzten Personen betr. Durchführung
einer Sicherheitsüberprüfung analog den Vorgaben des
Sicherheitsüberprüfungsgesetzes durch die
Sicherheitsorgane (Polizei und Verfassungsschutz).
Zuverlässigkeitsbescheinigung für alle im Sicherheitsdienst
Beschäftigter. Es muss Personal eingesetzt werden, dass die
Voraussetzungen nach § 34 a Gewerbeordnung erfüllt.
Für alle im Sicherheitsdienst Beschäftigten ist eine Eigenerklärung
vorzulegen, dass keine einer entsprechenden Tätigkeit entgegenstehenden
Vorstrafe (Körperverletzungs-, Betäubungs- und
Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegt und
aktuell kein Verfahren anhängig ist.
Nachweis des Sicherheitsunternehmen über die Mitgliedschaft im
Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) oder einem
vergleichbaren Arbeitgeberverband.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Zahlungsbedingungen nach § 17 VOL/B; die Zahlung erfolgt monatlich im
Voraus.
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft:
Angabe, ob die Bietergemeinschaft für den Fall der Auftragserteilung
eine bestimmte Rechtsform gemäß § 43 Abs. 3 VgV annimmt. Die
Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft
sind eindeutig anzugeben
Unterbeauftragungen sind zugelassen.
Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum
vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz und zu Art und Umfang der
Teilleistungen vorzulegen; spätestens vor Auftragserteilung ist eine
Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem
Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw.
Leistungen zur Verfügung zu stellen. Die Regelungen zur Tariftreue
werden Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche
Unterbeauftragungen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/05/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/07/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/05/2021
Ortszeit: 10:00
Ort:
Stadt Göttingen; Zentrale Vergabestelle Zimmer 102
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Angebotseröffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen werden unter
[12]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderI
d/platformId/3/tenderId/101673 zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bieter müssen sich für den Abruf der Vergabeunterlagen und für die
elektronische Angebotsabgabe auf der eVergabe-Plattform registriert
([13]https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany) und
beworben ([14]http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bewerben.html) haben. Für
die Abgabe eines Angebotes verwenden Sie den Bieterclient ava-sign 2021
(Version V2.0) der Vergabeplattform
([15]https://meinauftrag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden.html).
Informationen erhalten Sie auch unter
[16]https://meinauftrag.rib.de/hilfe/erste_schritte.html. Unter
[17]https://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-abgabeassisten.htm
l sind u. a. Schulungsvideos für die elektronische Angebotsabgabe
abrufbar. Ein möglichst umgehender Abruf der Vergabeunterlagen nach
Aufforderung durch die Auftraggeberin wird im Bieterinteresse
empfohlen.
1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf
Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens
Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots
darauf hinzuweisen.
Unternehmen werden aufgefordert, ihre Fragen im Interesse einer
schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig und vorab zu
übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu
rügen.
Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht
abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet,
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen
Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen.
Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bieter/Bewerber stehen in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und
Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur
registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt
werden. Alle nichtregistrierten Bewerber müssen regelmäßig die auf der
Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl.
Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK
Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z3-3-3194-1-36-09/16);
2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots
verwendet werden.
3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens,
insbesondere für die Angebotserstellung, werden nicht vergütet. Mit
Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung
einverstanden.
4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem
Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 19.5.2021 12.00 Uhr
über das Vergabeportal
([18]http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html) gestellt
werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht
berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung
des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen.
5) Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin
ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal
einzureichen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig
und führt zwingend zum Angebotsausschluss.
6) Die Abgabe von Nebenangeboten sind nicht zugelassen.
7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen,
soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder
zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165
Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den
Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu
machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der
Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [19]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151331
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[20]http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB
verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [21]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151331
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[22]http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/04/2021
References
6. mailto:vergabestelle@goettingen.de?subject=TED
7. http://www.goettingen.de/
8. https://www.vergabe.rib.de/
9. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/101673
10. https://www.vergabe.rib.de/
11. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/
12. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/101673
13. https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany
14. http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bewerben.html
15. https://meinauftrag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden.html
16. https://meinauftrag.rib.de/hilfe/erste_schritte.html
17. https://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-abgabeassisten.html
18. http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html
19. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
20. http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
21. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
22. http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
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