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Ausschreibung: Dienstleistungen im Sozialwesen - DE-Göttingen
Dienstleistungen im Sozialwesen
Unterbringung
Dienstleistungen des Sozialwesens
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Reinigungsdienste
Dokument Nr...: 192066-2021 (ID: 2021041909124496129)
Veröffentlicht: 19.04.2021
*
  DE-Göttingen: Dienstleistungen im Sozialwesen
   2021/S 75/2021 192066
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Göttingen
   Nationale Identifikationsnummer: DE 115 303 707
   Postanschrift: Hiroshimaplatz 1-4
   Ort: Göttingen
   NUTS-Code: DE91C Göttingen
   Postleitzahl: 37083
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle  Zimmer 102
   E-Mail: [6]vergabestelle@goettingen.de
   Telefon: +49 551400-2310
   Fax: +49 551400-3201
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.goettingen.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.vergabe.rib.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
   /platformId/3/tenderId/101673
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://www.vergabe.rib.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Sozialwesen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Betreiberschaft Wohnanlage Europaallee
   Referenznummer der Bekanntmachung: 73_2021
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Betreiberschaft der Wohnanlage Europaallee 1 a-e in 37079 Göttingen
   wird ab dem 1.9.2021 für einen Zeitraum von 5 Jahren incl.
   Verlägerungsoption von 2 Jahren neu ausgeschrieben. Bei der Wohnanlage
   handelt es sich um ein Gebäude mit 50 möblierten Wohneinheiten für
   maximal 300 Bewohner*innen.
   Gemeinschafts-, Sozial-und Verwaltungsräumlichkeiten mit anteiliger
   Nutzung für das von der Betreiber*in eingesetzte Personal stehen
   ebenfalls zur Verfügung.
   Der Leistungsumfang des Betriebes der Wohnanlage beinhaltet:
    temporäre Unterbringung, Betreuung und Integration von Geflüchteten,
    aktive Unterstützung bei der Wohnungssuche,
    Betrieb der Gemeinschafts- und der Verwaltungsräume.
   (Kinderbetreuung/Schularbeitenhilfe/Freizeit- und Bildungsangebote,
   Sprachkurse)
    Gewinnung und Einbindung von ehrenamtlich Tätigen,
    Gebäudereinigung,
    Sicherheitsdienst Wohnanlage und Grundstück,
    Hausmeisterdienste.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 2 713 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   98341000 Unterbringung
   85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
   79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
   90910000 Reinigungsdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE91C Göttingen
   Hauptort der Ausführung:
   Göttingen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt Göttingen hält seit dem 1.6.2016 diese Wohnanlage zur
   Unterbringung von Flüchtlingen vor.
   Bei der Wohnanlage handelt es sich um ein Gebäude mit 50 möblierten
   Wohneinheiten für maximal 300 Bewohnerinnen und Bewohner. Die einzelnen
   Wohneinheiten bestehen aus 3 Zimmern, Küche und Bad. Jede Wohneinheit
   verfügt über einen Waschmaschinenanschluss und eine eigene
   Waschmaschine. Für das Trocknen der Wäsche steht ein überdachter
   Wäschetrockenplatz auf dem Außengelände zur Nutzung zur Verfügung.
   In der Wohnanlage befinden sich Gemeinschafts-, Sozial- und
   Verwaltungsräumlichkeiten mit anteiliger Nutzung für das von der
   Betreiberin oder dem Betreiber eingesetzte Personal. Auf jeder Etage
   der Flüchtlingsunterkunft befindet sich eine Notruftelefonanlage.
   Die Betreiberin oder der Betreiber soll in der Wohnanlage die von der
   Auftraggeberin zugewiesenen Flüchtlinge, unterbringen und betreuen. Die
   Betreiberin oder der Betreiber übt das Hausrecht über die Wohnanlage
   aus und trägt die Verkehrssicherungspflicht.
   Es wird höchsten Wert auf die Qualität der Betreuung der Flüchtlinge
   gelegt; insbesondere die Integration der Geflüchteten in die
   Stadtgesellschaft und Nachbarschaft soll gefördert und unterstützt
   werden. Erwartet wird, dass unter Beachtung soziokulturell
   unterschiedlicher Lebenshintergründe die Voraussetzungen für ein
   sozialverträgliches und konfliktfreies sowie von Toleranz geprägtes
   Miteinander geschaffen werden.
   Die Unterbringung der Flüchtlinge ist vorübergehend und erfolgt
   befristet für max. 12 Monate.
   Ziele der vorübergehenden Unterbringung sind:
    die Integration der Bewohnerinnen und Bewohner in das neue
   Lebensumfeld zu unterstützen,
    Hilfe zur Selbsthilfe bei der Bewältigung des Lebensalltags zu geben,
    aktive und kooperative Unterstützung und Vermittlung in Wohnraum auf
   dem ersten Wohnungsmarkt.
   Die Betreuungsleistung umfasst insbesondere:
    Unterstützung der Bewohner*innen der Einrichtung bei der alltäglichen
   Lebensgestaltung sowie bei sämtlichen Geschäften des täglichen Lebens,
   insbesondere die Begleitung und Unterstützung bei Behördengängen
   (Ausländerbehörde, Sozialverwaltung, Agentur für Arbeit), bei Arzt- und
   Apothekenbesuchen, Vermittlung zu therapeutischen Hilfen und Angeboten,
   Beratungsstellen, Sportvereinen, Angeboten von Veranstaltungen, Ferien-
   und Freizeitangeboten, Vermittlung von Kinderbetreuungsplätzen, bei
   Einschulung der Kinder, sowie Unterstützung der Wohnfähigkeit der
   Bewohner*innen.
   Die Beratung und Betreuung hat folgende weitere Bereiche abzudecken:
    Bewältigung sozialer Konfliktsituationen,
    Klärung von Fragen der Familienzusammenführung und einer möglichen
   Rückkehr in das Herkunftsland,
    Hinweise zum Verhalten in der Wohnanlage, Hilfe zur
   Verselbständigung.
   Der Betrieb der Gemeinschafts- und der Verwaltungsräume wird ebenso
   übernommen. Die Angebote in den Gemeinschaftsräumen umfassen:
    Kinderbetreuung (nicht im Sinne von Kindergarten/Kinderkrippe),
   Schularbeitenhilfe
    Freizeit- und Bildungsangebote, Sprachkurse
   Die hauswirtschaftliche Versorgung der Bewohner*innen ist nicht
   Auftragsgegenstand.
   Zu den Aufgaben gehört auch die Gewinnung und Einbindung von
   ehrenamtlich tätigen Einwohner*innen.
   Weitere Zusatzleistungen zum Betrieb der Wohnanlage sind durch
   Eigenmittel zu finanzieren. Die Betreiberin oder der Betreiber
   beteiligt sich eigenständig oder gemeinsam mit der Auftraggeberin an
   der Bewerbung und Akquise von Förderprogrammen, die dem Betrieb der
   Wohnanlage zugutekommen.
   Zum Leistungsumfang gehört ferner die Gebäudereinigung, der
   Sicherheitsdienst für Wohnanlage und Grundstück sowie der
   Hausmeisterdienst.
   Die Auftraggeberin hat das Recht, gegen Erstattung der dadurch
   entstehenden Mehrkosten eine Anpassung des (in der Wohnanlage
   präsenten) Personals zu verlangen.
   Die Auftraggeberin darf der Wohnanlage auch obdachlose Personen
   zuweisen. Deren Betreuung ist nicht Auftragsgegenstand.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Beratungs-und Betreuungskonzept zur
   Integration und Verselbständigung der Bewohner*innen / Gewichtung: 10
   Qualitätskriterium - Name: Personalkonzept mit Darstellung der
   Personalgewinnung, Personalschulung sowie Direktions-und
   Weisungsrechten des Betreibers / Gewichtung: 10
   Qualitätskriterium - Name: Konzept für Gemeinwesenarbeit und zur
   Mitwirkung Ehrenamtlicher / Gewichtung: 10
   Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Vermittlung in Wohnraum auf dem
   freien Wohnungsmarkt / Gewichtung: 15
   Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Zusammenarbeit mit Behörden /
   Gewichtung: 10
   Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Konfliktbewältigung/-vermeidung
   in der Einrichtung / Gewichtung: 5
   Qualitätskriterium - Name: Konzept zu aus Eigenmitteln finanzierten
   Zusatzleistungen / Gewichtung: 10
   Kostenkriterium - Name: Tagessatz  Belegung bis 150 Personen/Tagessatz
   Belegung 151  300 Personen / Gewichtung: 30
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 2 713 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftrag beginnt am 1.9.2021 und endet am 31.8.2026. Die
   Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag einmalig um 2 Jahre zu den
   Bedingungen dieser Auftragsbekanntmachung zu verlängern. Die
   Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird spätestens zum 31.12.2025
   schriftlich mitgeteilt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Option auf Vertragsverlängerung; vgl. Ziff. II.2.7)  Laufzeit des
   Vertrags.
   Es besteht das Recht, gegen Erstattung der dadurch entstehenden
   Mehrkosten eine Anpassung des (in der Wohnanlage präsenten) Personals
   zu verlangen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Vertrag enthält eine Indexierungsklausel. Änderungen der
   Kalkulationsgrundlage für die Personalkosten lösen insofern eine
   Berechtigung des Auftragnehmers auf Anpassung der Vergütung im
   Einvernehmen mit der Auftraggeberin aus.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum
   Stichtag der Angebotsöffnung),
    Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie
   der Sozialversicherungen und der zuständigen Berufsgenossenschaft,
    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 123
   Abs. 1-4 GWB und nach 124 Abs. 1 GWB (Formblatt
   Eigenerklaerung_Bieterauskunft).
   Die vorgenannte Erklärung wird zur Feststellung der Unternehmenseignung
   herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit
   diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im
   Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte eine der dort
   genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines
   Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125
   GWB geführt werden.
   Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die von
   der AG abrufbare Eintragung in das allgemein zugängliche
   Präqualifikationsverzeichnis (z. B.
   [11]https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für die AG
   kostenfreien Datenbank innerhalb der EU) oder vorläufig entweder durch
   eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur
   Eignung (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische
   Eigenerklärung (EEE). Im Falle einer Präqualifizierung kann dies bei
   Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben
   werden. Sofern von der AG Nachweise gefordert werden, die nicht in den
   v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
   Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der
   Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot auch eine EEE
   abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung
   auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten
   Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
   Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des
   Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens
   ausgestellte Bescheinigungen anerkannt.
   Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von
   einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch
   den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
   Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren werden zugelassen.
   Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes
   in deutscher Sprache beizubringen.
   Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz
   4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer
   Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag
   erhalten soll, vor der Zuschlags-/Auftragserteilung eine Auskunft aus
   dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
   Alternativ wird die Vergabestelle vor der Zuschlagserteilung von dem
   Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem
   Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt
   für Justiz anfordern.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen
   beizufügen:
   1. Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
   Bei einer Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der
   Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die
   Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und
   muss dem Angebot beigelegt werden.
   Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche
   Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit
   eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt des Angebots nicht
   vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche
   Eigenerklärung des Bieters über den Abschluss einer entsprechenden
   Versicherung im Auftragsfall nebst einer schriftlichen Erklärung eines
   in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die
   Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall.
   erbracht werden.
   Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der
   Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche
   Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im
   Auftragsfall durch jedes Mitglied der
   Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
    Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die letzten
   3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei
   einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der
   Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je
   Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern die entsprechenden
   Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern,
    Eigenerklärung über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags
   für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben
   verfügbar sind. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau
   ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz
   anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt
   worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer
   Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des
   Auftrags der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist
   je Geschäftsjahr unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages
   anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist
   dies zu erläutern,
    Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von
   Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
   nachgekommen ist,
    Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
   nachgekommen wurde,
    Erklärung des Unternehmens, dass über das Vermögen kein
   Insolvenzverfahren oder ein Vergleichbares gesetzliches Verfahren
   eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse
   abgelehnt worden ist,
    Eine Erklärung des Unternehmens, dass sich die Firma nicht in
   Liquidation befindet.
   Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von
   einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch
   den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
   Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom
   der AG abrufbare Eintragung in allgemein zugängliche
   Präqualifikationsverzeichnisse oder vorläufig entweder durch eine den
   Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung
   (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
   (EEE).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden
   Haftungssummen (Mindestanforderung):
    Mindesthöhe jeweils für Personen- und Sach-/Vermögensschäden 5 Mio.
   EUR.
   Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache
   vorstehend genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Angebot sind zur Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit des
   Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
    Referenzliste mit Benennung des Auftraggebers/Trägers,
   Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer in den letzten 3 Jahren.
   Als vergleichbare Leistung gilt der Betrieb einer oder mehrerer
   Flüchtlingsunterkünfte mit gemischter Belegung mit durchschnittlich
   mindestens 100 Bewohner*innen.
   Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall folgende
   Nachweise vor einer Auftragserteilung zu fordern:
    weitere vergleichbare Referenzen, die Erfahrungen auf dem Gebiet
   Erfahrungen im Betrieb von Flüchtlingsunterkünften belegen können,
    Konzepte im Hinblick auf die voraussichtliche Wirksamkeit des
   Hilfeansatzes, in Bezug auf die Realisierung eines sozialverträglichen
   Binnenklimas der Einrichtung.
   Sowie auf Akzeptanz im sozialen Umfeld des Stadtteils [vgl. Ziff.
   II.2.5) Zuschlagskriterien]
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Referenzen dürfen nur angegeben werden, wenn:
    sie nicht älter als 3 Jahre sind und
    die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder mit einer
   Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum
   von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
   Die Betreuung der Flüchtlinge muss durch mindestens eine/n
   ausgebildete/n Sozialarbeiter/in/Sozialwissenschaftler/in (Heimleitung;
   1 Vollzeitäquivalent VZÄ-),
   Zwei ausgebildete Sozialarbeiter/in für die Sozialbetreuung (2 VZÄ),
   eine/n Erzieher/in oder Sozialassistenten/in für die Kinder- und
   Jugendbetreuung (1 VZÄ) und eine/n
   Hausmeister/in (mit abgeschlossener handwerklicher Berufsausbildung und
   Berufserfahrung; 1 VZÄ) gewährleistet sein.
   Einsatz von Sicherheitspersonal mit folgenden Bedingungen:
   Einverständniserklärung der eingesetzten Personen betr. Durchführung
   einer Sicherheitsüberprüfung analog den Vorgaben des
   Sicherheitsüberprüfungsgesetzes durch die
   Sicherheitsorgane (Polizei und Verfassungsschutz).
   Zuverlässigkeitsbescheinigung für alle im Sicherheitsdienst
   Beschäftigter. Es muss Personal eingesetzt werden, dass die
   Voraussetzungen nach § 34 a Gewerbeordnung erfüllt.
   Für alle im Sicherheitsdienst Beschäftigten ist eine Eigenerklärung
   vorzulegen, dass keine einer entsprechenden Tätigkeit entgegenstehenden
   Vorstrafe (Körperverletzungs-, Betäubungs- und
   Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegt und
   aktuell kein Verfahren anhängig ist.
   Nachweis des Sicherheitsunternehmen über die Mitgliedschaft im
   Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) oder einem
   vergleichbaren Arbeitgeberverband.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Zahlungsbedingungen nach § 17 VOL/B; die Zahlung erfolgt monatlich im
   Voraus.
   Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft:
   Angabe, ob die Bietergemeinschaft für den Fall der Auftragserteilung
   eine bestimmte Rechtsform gemäß § 43 Abs. 3 VgV annimmt. Die
   Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft
   sind eindeutig anzugeben
    Unterbeauftragungen sind zugelassen.
   Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum
   vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz und zu Art und Umfang der
   Teilleistungen vorzulegen; spätestens vor Auftragserteilung ist eine
   Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem
   Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw.
   Leistungen zur Verfügung zu stellen. Die Regelungen zur Tariftreue
   werden Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche
   Unterbeauftragungen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 27/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/07/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 27/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Stadt Göttingen; Zentrale Vergabestelle  Zimmer 102
   Hiroshimaplatz 1-4
   37083 Göttingen.
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Angebotseröffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabeunterlagen werden unter
   [12]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderI
   d/platformId/3/tenderId/101673 zum Abruf zur Verfügung gestellt.
   Bieter müssen sich für den Abruf der Vergabeunterlagen und für die
   elektronische Angebotsabgabe auf der eVergabe-Plattform registriert
   ([13]https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany) und
   beworben ([14]http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bewerben.html) haben. Für
   die Abgabe eines Angebotes verwenden Sie den Bieterclient ava-sign 2021
   (Version V2.0) der Vergabeplattform
   ([15]https://meinauftrag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden.html).
   Informationen erhalten Sie auch unter
   [16]https://meinauftrag.rib.de/hilfe/erste_schritte.html. Unter
   [17]https://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-abgabeassisten.htm
   l sind u. a. Schulungsvideos für die elektronische Angebotsabgabe
   abrufbar. Ein möglichst umgehender Abruf der Vergabeunterlagen nach
   Aufforderung durch die Auftraggeberin wird im Bieterinteresse
   empfohlen.
   1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf
   Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen.
   Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens
   Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots
   darauf hinzuweisen.
   Unternehmen werden aufgefordert, ihre Fragen im Interesse einer
   schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig und vorab zu
   übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu
   rügen.
   Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht
   abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet,
   innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen
   Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen.
   Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
   Bieter/Bewerber stehen in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und
   Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur
   registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt
   werden. Alle nichtregistrierten Bewerber müssen regelmäßig die auf der
   Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl.
   Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK
   Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z3-3-3194-1-36-09/16);
   2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots
   verwendet werden.
   3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens,
   insbesondere für die Angebotserstellung, werden nicht vergütet. Mit
   Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung
   einverstanden.
   4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem
   Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 19.5.2021  12.00 Uhr
   über das Vergabeportal
   ([18]http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html) gestellt
   werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht
   berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung
   des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen.
   5) Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
   Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin
   ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal
   einzureichen.
   Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig
   und führt zwingend zum Angebotsausschluss.
   6) Die Abgabe von Nebenangeboten sind nicht zugelassen.
   7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen,
   soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder
   zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165
   Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den
   Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu
   machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der
   Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim
   Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
   Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [19]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 4131151331
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [20]http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
   /vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB
   verwiesen.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
   97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
   Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim
   Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
   Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [21]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 4131151331
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [22]http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
   /vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/04/2021
References
   6. mailto:vergabestelle@goettingen.de?subject=TED
   7. http://www.goettingen.de/
   8. https://www.vergabe.rib.de/
   9. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/101673
  10. https://www.vergabe.rib.de/
  11. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/
  12. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/101673
  13. https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany
  14. http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bewerben.html
  15. https://meinauftrag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden.html
  16. https://meinauftrag.rib.de/hilfe/erste_schritte.html
  17. https://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-abgabeassisten.html
  18. http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html
  19. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  20. http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
  21. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  22. http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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