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Ausschreibung: Recycling von Siedlungsabfällen - DE-Güstrow
Recycling von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 192071-2021 (ID: 2021041909125996149)
Veröffentlicht: 19.04.2021
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DE-Güstrow: Recycling von Siedlungsabfällen
2021/S 75/2021 192071
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rostock, Eigenbetrieb
Abfallwirtschaft
Postanschrift: An der Schanze 9
Ort: Güstrow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18273
Land: Deutschland
E-Mail: [6]ines.kaempf@lkros.de
Telefon: +49 3843755-70420
Fax: +49 384375570842
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.abfall-lro.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E49784987
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung zur Verwertung von PPK-Abfall aus dem Landkreis
Rostock
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 12 500 13 900
Mg Altpapier (PPK-Abfall) aus dem Landkreis Rostock (überwiegend aus
privaten Haushaltungen) sowie ggf. der vorherige Transport von der
Übergabestelle zur Verwertungsanlage ab dem 1.1.2022. Die Sammlung des
PPK-Abfalls und die Beförderung zur Übergabestelle sind nicht
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens ist die Auswahl von maximal
5 Unternehmen, mit denen eine Rahmenvereinbarung geschlossen wird. Die
Unternehmen mit abgeschlossenem Rahmenentsorgungsvertrag sind dazu
berechtigt, sich im ausgeschriebenen Leistungszeitraum nach erneuter
Aufforderung zur Angebotsabgabe um die vierteljährlichen Einzelaufträge
zur PPK-Abfall-Verwertung zu bewerben.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen - AB18
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Hauptort der Ausführung:
Übergabestellen zur Abholung von PPK-Abfall a) ALBA Nord GmbH, Up de
Schnur 2, 18146 Rostock b) Veolia Umweltservice Nord GmbH
Tannenweg 25
18059 Rostock
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die PPK-Fraktionen werden gemischt (Papier, Pappe und Kartonagen) und
unsortiert erfasst und dem Auftragnehmer gemischt und unsortiert sowie
zu Ballen der Qualität 1.02 (Gemischte Ballen) verpresst übergeben.
Nach Übernahme der PPK-Fraktionen sind die PPK-Abfälle zur angebotenen
Verwertungsanlage zu transportieren und dort einer ordnungsgemäßen
schadlosen Verwertung gem. den geltenden rechtlichen Bestimmungen
zuzuführen. Die Verwertung des PPK-Abfalls schließt auch die
ordnungsgemäße Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe mit ein.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 489 600.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Erklärung zur Übersicht über den Bieter und zu Angaben zum Bieter
(einschließlich zur Unternehmensstruktur bzw. Darstellung bestehender
gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit
Angabe des Anteilsverhältnisses),
Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der
Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als
Unterauftragnehmer vorgesehen ist,
Ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft,
Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen
Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und
fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie über das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende
Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig
im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
(Arbeitnehmer-Entsendegesetz AEntG) sowie nach § 19 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48
Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen. Bieter
können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete EEE
wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen
Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen,
dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer EEE den Bieter
jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen
Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen,
wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens
erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche
Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will,
auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2
VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen;
Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen,
sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder
über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des
Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die
Zertifikats-Nr. bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) anzugeben.
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben (nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage
entfällt, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche
Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist,
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der
die meisten Arbeitnehmer versichert sind nicht älter als 6 Monate);
die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständigen
Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilen, was vom
Bieter zu belegen ist,
Aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO,
Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des Auftraggebers die
gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer
vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der
Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die
Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind,
jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (sofern diese verfügbar sind).
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2
VgV,
Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des Auftraggebers die
gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer
vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der
Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten
Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in
der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen
Leistungen verfügen wird,
Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung
vergleichbar sind, nach Maßgabe nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine
Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der
Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem
Jahr innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Bekanntmachung der
vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende
Angaben zu machen:
Nennung des Auftraggebers und des Anspruchspartners (mit Tel.),
Beschreibung des Leistungsumfangs,
Auftragssumme (netto),
Ausführungszeitraum,
Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG
(Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der
Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde jeweils für die einzelnen zu
erbringenden Leistungen,
Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen
Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich,
alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine
solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht. Die
Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 1
Mio. EUR für Personen-/ Sachschäden und mind. 1 Mio. EUR für
Vermögensschäden decken. Die genannten Mindestversicherungssummen
müssen zumindest für 2 Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert)
zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die
Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von
Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken.
Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert
nachzuweisen,
Beschreibung des voraussichtlichen Verwertungsweges der PPK-Abfälle.
Bei den Angaben zu Verwertungs- und Sortieranlagen muss es sich nur um
die Angabe einer Anlage handeln, die während der Vertragslaufzeit
genutzt werden kann, um sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße
Leistungserbringung möglich ist.
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
Nähere Angaben zu den Verwertungswegen- und anlagen, Vorlage von
Bereitschaftserklärungen zur Abfallannahme von den Betreibern der
benannten Anlagen,
Auskünfte zur Genehmigung der Verwertungsanlage,
Vorlage einer Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers bei
Zwischenhändlern sowie Bestätigung des Zwischenhändlers, den
dargestellten Verwertungsweg für die vom Rahmenentsorgungsvertrag
erfasste Menge vorsehen zu wollen,
Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen
Referenzen,
Nachweis zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. zum
Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn,
Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden
Umwelthaftpflichtversicherung,
Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die
gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer
vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der
Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 5
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/06/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/10/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/06/2021
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Hinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von
Bieterinformationen:
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte
Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter
dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch
zugeschickt. Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren
sind ausschließlich über das Vergabeportal subreport ELViS an die
unter I.1) genannten Kontaktstelle zu stellen.
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den
Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen über das
Vergabeportal subreport ELViS veröffentlicht. Alle Bieter sind
gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der
Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer
Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen anderenfalls u.a. das Risiko,
ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen
modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich
gebunden sind.
Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige
Änderungen der Vertragsunterlagen enthalten kann.
Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende
Unterlagen einzureichen:
Angebotsschreiben mit Anlagen,
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten
Gesamtentgelts,
Besondere Vertragsbedingungen,
Urkalkulation (Bereitstellung als PDF-Datei verschlüsselt mit einem
Kennwort),
Für den Fall, dass sich der Bieter ggf. auch als Mitglied einer
Bietergemeinschaft zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen
bezieht, ist ein Nachweis i. S. d. § 47 VgV zu führen (z. B.
Verpflichtungserklärung, s. Formular F9 zu Kap. IV. der
Vergabeunterlagen oder gleichwertige Erklärungen).
Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle
behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu
fordern,
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und
Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit
und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen
werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen
Mitglieder in der Summe bewertet,
Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils
vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften
des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich
anerkannte Übersetzung beifügen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern
beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: +49 3855885164/5165
Fax: +49 3855884855817
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den
frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform
informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an
unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich.
Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf
elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10
Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom
26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des
Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist,
Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. []
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt. Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte
Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein
Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts
aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,
schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs.
2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene
Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der
Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/04/2021
References
6. mailto:ines.kaempf@lkros.de?subject=TED
7. http://www.abfall-lro.de/
8. https://www.subreport.de/E49784987
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