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Ausschreibung: Recycling von Siedlungsabfällen - DE-Güstrow
Recycling von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 192071-2021 (ID: 2021041909125996149)
Veröffentlicht: 19.04.2021
*
  DE-Güstrow: Recycling von Siedlungsabfällen
   2021/S 75/2021 192071
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rostock, Eigenbetrieb
   Abfallwirtschaft
   Postanschrift: An der Schanze 9
   Ort: Güstrow
   NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
   Postleitzahl: 18273
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]ines.kaempf@lkros.de
   Telefon: +49 3843755-70420
   Fax: +49 384375570842
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.abfall-lro.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E49784987
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung zur Verwertung von PPK-Abfall aus dem Landkreis
   Rostock
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 12 500  13 900
   Mg Altpapier (PPK-Abfall) aus dem Landkreis Rostock (überwiegend aus
   privaten Haushaltungen) sowie ggf. der vorherige Transport von der
   Übergabestelle zur Verwertungsanlage ab dem 1.1.2022. Die Sammlung des
   PPK-Abfalls und die Beförderung zur Übergabestelle sind nicht
   Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
   Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens ist die Auswahl von maximal
   5 Unternehmen, mit denen eine Rahmenvereinbarung geschlossen wird. Die
   Unternehmen mit abgeschlossenem Rahmenentsorgungsvertrag sind dazu
   berechtigt, sich im ausgeschriebenen Leistungszeitraum nach erneuter
   Aufforderung zur Angebotsabgabe um die vierteljährlichen Einzelaufträge
   zur PPK-Abfall-Verwertung zu bewerben.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90514000 Recycling von Siedlungsabfällen - AB18
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
   Hauptort der Ausführung:
   Übergabestellen zur Abholung von PPK-Abfall a) ALBA Nord GmbH, Up de
   Schnur 2, 18146 Rostock b) Veolia Umweltservice Nord GmbH
   Tannenweg 25
   18059 Rostock
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die PPK-Fraktionen werden gemischt (Papier, Pappe und Kartonagen) und
   unsortiert erfasst und dem Auftragnehmer gemischt und unsortiert sowie
   zu Ballen der Qualität 1.02 (Gemischte Ballen) verpresst übergeben.
   Nach Übernahme der PPK-Fraktionen sind die PPK-Abfälle zur angebotenen
   Verwertungsanlage zu transportieren und dort einer ordnungsgemäßen
   schadlosen Verwertung gem. den geltenden rechtlichen Bestimmungen
   zuzuführen. Die Verwertung des PPK-Abfalls schließt auch die
   ordnungsgemäße Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe mit ein.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1 489 600.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2022
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Erklärung zur Übersicht über den Bieter und zu Angaben zum Bieter
   (einschließlich zur Unternehmensstruktur bzw. Darstellung bestehender
   gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit
   Angabe des Anteilsverhältnisses),
    Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der
   Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als
   Unterauftragnehmer vorgesehen ist,
    Ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft,
    Eigenerklärung des Bieters, dass  er die gewerberechtlichen
   Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
    er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
   zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und
   fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie über das Nichtvorliegen der
   Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende
   Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig
   im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
   (Arbeitnehmer-Entsendegesetz  AEntG) sowie nach § 19 des
   Mindestlohngesetzes (MiLoG).
   Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen
   Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48
   Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen. Bieter
   können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete EEE
   wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen
   Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen,
   dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer EEE den Bieter
   jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen
   Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen,
   wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens
   erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche
   Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will,
   auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2
   VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen;
   Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen,
   sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder
   über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des
   Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die
   Zertifikats-Nr. bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
   Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) anzugeben.
   2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
    Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
   und Abgaben (nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage
   entfällt, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche
   Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist,
    Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
   Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der
   die meisten Arbeitnehmer versichert sind  nicht älter als 6 Monate);
   die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständigen
   Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilen, was vom
   Bieter zu belegen ist,
    Aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der
   Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
    Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
   und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO,
    Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des Auftraggebers die
   gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer
   vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der
   Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die
   Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind,
   jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (sofern diese verfügbar sind).
   2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
    Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2
   VgV,
    Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des Auftraggebers die
   gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer
   vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der
   Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten
   Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in
   der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen
   Leistungen verfügen wird,
    Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung
   vergleichbar sind, nach Maßgabe nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine
   Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der
   Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem
   Jahr innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Bekanntmachung der
   vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende
   Angaben zu machen:
    Nennung des Auftraggebers und des Anspruchspartners (mit Tel.),
    Beschreibung des Leistungsumfangs,
    Auftragssumme (netto),
    Ausführungszeitraum,
    Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG
   (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der
   Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde jeweils für die einzelnen zu
   erbringenden Leistungen,
    Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen
   Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich,
   alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine
   solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht. Die
   Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 1
   Mio. EUR für Personen-/ Sachschäden und mind. 1 Mio. EUR für
   Vermögensschäden decken. Die genannten Mindestversicherungssummen
   müssen zumindest für 2 Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert)
   zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die
   Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von
   Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken.
   Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert
   nachzuweisen,
    Beschreibung des voraussichtlichen Verwertungsweges der PPK-Abfälle.
   Bei den Angaben zu Verwertungs- und Sortieranlagen muss es sich nur um
   die Angabe einer Anlage handeln, die während der Vertragslaufzeit
   genutzt werden kann, um sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße
   Leistungserbringung möglich ist.
   2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
    Nähere Angaben zu den Verwertungswegen- und anlagen, Vorlage von
   Bereitschaftserklärungen zur Abfallannahme von den Betreibern der
   benannten Anlagen,
    Auskünfte zur Genehmigung der Verwertungsanlage,
    Vorlage einer Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers bei
   Zwischenhändlern sowie Bestätigung des Zwischenhändlers, den
   dargestellten Verwertungsweg für die vom Rahmenentsorgungsvertrag
   erfasste Menge vorsehen zu wollen,
    Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen
   Referenzen,
    Nachweis zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. zum
   Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn,
    Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden
   Umwelthaftpflichtversicherung,
    Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die
   gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer
   vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der
   Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 5
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 03/06/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/10/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 03/06/2021
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Hinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von
   Bieterinformationen:
   Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte
   Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter
   dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch
   zugeschickt. Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren
   sind ausschließlich über das Vergabeportal subreport ELViS an die
   unter I.1) genannten Kontaktstelle zu stellen.
   Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den
   Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen über das
   Vergabeportal subreport ELViS veröffentlicht. Alle Bieter sind
   gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der
   Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer
   Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen anderenfalls u.a. das Risiko,
   ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen
   modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich
   gebunden sind.
   Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige
   Änderungen der Vertragsunterlagen enthalten kann.
    Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende
   Unterlagen einzureichen:
    Angebotsschreiben mit Anlagen,
    Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
    Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten
   Gesamtentgelts,
    Besondere Vertragsbedingungen,
    Urkalkulation (Bereitstellung als PDF-Datei verschlüsselt mit einem
   Kennwort),
    Für den Fall, dass sich der Bieter  ggf. auch als Mitglied einer
   Bietergemeinschaft  zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen
   bezieht, ist ein Nachweis i. S. d. § 47 VgV zu führen (z. B.
   Verpflichtungserklärung, s. Formular F9 zu Kap. IV. der
   Vergabeunterlagen oder gleichwertige Erklärungen).
    Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle
   behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu
   fordern,
    Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und
   Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied
   der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit
   und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen
   werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen
   Mitglieder in der Summe bewertet,
    Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils
   vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften
   des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich
   anerkannte Übersetzung beifügen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern
   beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
   Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
   Ort: Schwerin
   Postleitzahl: 19053
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 3855885164/5165
   Fax: +49 3855884855817
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den
   frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform
   informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an
   unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich.
   Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf
   elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10
   Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der
   Absendung der Information durch den Auftraggeber.
   Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom
   26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des
   Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist,
   Anwendung.
   § 160 GWB lautet auszugsweise:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein. []
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt. Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte
   Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein
   Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3
   Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
   der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts
   aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
   damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
   Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,
   schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs.
   2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene
   Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
   Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
   seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
   Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der
   Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/04/2021
References
   6. mailto:ines.kaempf@lkros.de?subject=TED
   7. http://www.abfall-lro.de/
   8. https://www.subreport.de/E49784987
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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