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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Celle
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 192109-2021 (ID: 2021041909131496189)
Veröffentlicht: 19.04.2021
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DE-Celle: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2021/S 75/2021 192109
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: ZweckverbandAbfallwirtschaft Celle
Postanschrift: Braunschweiger Heerstr. 109
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zweckverband Abfallwirtschaft Celle Vergabestelle
E-Mail: [6]denise.rosenberger@zacelle.de
Telefon: +49 5141/7502381
Fax: +49 5141/7502499
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.zacelle.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E93281296
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Übernahme,Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen aus
dem Zweckverbandsgebiet Celle
Referenznummer der Bekanntmachung: E93281296
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 7 500 bis 12
500 Mg PPK (Papier, Pappe Und Kartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01)
aus der Stadt und dem Landkreis Celle (Zweckverbandsgebiet Celle)
einschließlich der Übernahme und des Transports von der vom
Auftragnehmer im Angebot genannten Übergabestelle zur Verwertungsanlage
ab dem 1.1.2022 bis zum 31.12.2024. Der Leistungszeitraum verlängert
sich 1-malig auf Verlangen des Auftraggebers um 1 Jahr, d. h. ggf. bis
zum 31.12.2025.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
NUTS-Code: DE931 Celle
Hauptort der Ausführung:
Übernahme der PPK-Abfälle an der vom Auftragnehmer benannten
Übernahmestelle.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 7 500 bis 12
500 Mg PPK (Papier, Pappe und Kartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01)
aus der Stadt und dem Landkreis Celle (Zweckverbandsgebiet Celle)
einschließlich der Übernahme und des Transports von der vom
Auftragnehmer im Angebot genannten Übergabestelle zur Verwertungsanlage
ab dem 1.1.2022 bis zum 31.12.2024. Der Leistungszeitraum verlängert
sich einmalig auf Verlangen des Auftraggebers um ein Jahr, d.h. bis zum
31.12.2025.
Die Sammlung der PPK-Fraktionen und die Beförderung zur Übergabestelle
sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Der Auftragnehmer
ist für die Bereitstellung des sog. Systembetreiber-Anteils (wenn
Systembetreiber mit dem Auftraggeber eine Herausgabe zur eigenen
Verwertung vereinbart haben) zuständig. Die Details der Bereitstellung
sind zwischen dem System und der Auftragnehmer abzustimmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Prognostiziertes Gesamtentgelt auf der
Grundlage der Laufzeit unter Berücksichtigung eines Malus für die
logistischen Mehraufwendungen des Auftraggebers für den Transport bis
zur Übergabestelle / Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Leistungszeitraum verlängert sich 1-malig auf Verlangen des
Auftraggebers um 1 Jahr, d. h. bis zum 31.12.2025.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Erklärung zur Übersicht über den Bieter und zu Angaben zum Bieter
(einschließlich zur Unternehmensstruktur bzw. Darstellung bestehender
gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit
Angabe des Anteilsverhältnisses),
Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der
Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als
Unterauftragnehmer vorgesehen ist,
Ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft,
Eigenerklärung des Bieters, dass:
keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
vorliegen,
keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen,
keine der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende
Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig
im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
(Arbeiternehmer-Entsendegesetz AEntG) sowie nach § 19 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) vorliegen,
er der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende
Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird,
er die Anforderungen des Niedersächsisches Tariftreue- und
Vergabegesetz (NTVergG) beachtet und einhält.
Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen,
sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder
über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des
Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die
Zertifikatsnummer und den Zugangscode beim Amtlichen Verzeichnis
präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) anzugeben. Ein Verweis auf die
Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten
Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des
Präqualifikationsverfahrens waren.
Des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50
VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben
beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren
Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung
wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen
Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen,
dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens
auffordern kann, sämtliche oder Teile der nach den §§ 44 bis 49 VgV
geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen
Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor der
Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter an den
er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen
beizubringen (Vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50
Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben (nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage
entfällt, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche
Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist,
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der
die meisten Arbeitnehmer versichert sind nicht älter als 6 Monate);
die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständigen
Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilen, was vom
Bieter zu belegen ist,
Aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate),
Aktueller Gewerberegisterauszug gem. § 150 GewO,
Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die
gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer
vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der
Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die
Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind,
jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren sofern diese verfügbar sind.
Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen,
die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen
bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden
sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters.
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2
VgV,
Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die
gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer
vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der
Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Referenzangaben zu Leistungen, die nach Art und Menge mit der zu
erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3
Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht
beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen
muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor der
Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle
Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers
und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des
Leistungsumfanges, Auftragssumme (netto) und Ausführungszeitraum,
Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG
(Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der
Zertifizierungsvoraussetzung / Fachkunde jeweils für die einzelnen zu
erbringenden Leistungen. Ein evtl. ausgestelltes Zertifikat kann als
Scan eingereicht werden. Alternativ kann die Vorlage der Zertifikation
nach DIN ISO 9000, DIN ISO 14000 oder EMAS oder gleichwertiger Nachweis
zuständiger Qualitätskontrollinstitute oder stellen erfolgen, ferner
auch ein Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage
vorgelegt werden, aus dem die genehmigte Kapazität, der
Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden
PPK-Fraktionen hervorgehen,
Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen
Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich,
alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine
solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht. Die
Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 5
Mio. EUR für Personen- / Sachschäden und mind. 1 Mio. EUR für
Vermögensschäden decken. Die genannten Mindestversicherungssummen
müssen zumindest für 2 Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert)
zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die
Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von
Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken.
Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert
nachzuweisen,
Angaben zu dem Entsorgungskonzept einschl. dem Gesamtkonzept der
Leitungserbringung (mit Erklärung zur Gewährleistung der
Entsorgungssicherheit),
der technischen Ausrüstung des Unternehmens,
den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung,
der technischen Leitung des Unternehmens,
Angaben zum Verwertungsweg, einschl. der / den vorgesehenen
Verwertungsanlage(n) mit Bezeichnung / Name der Verwertungsanlage (ggf.
auch Sortieranlage), Lage und Standort (genaue Anschrift), Name des
Betreibers der Anlage, Anlagentyp, Gesamtdurchsatz in Mg/a sowie
Angaben der für die Abfälle des Auftrag-gebers zur Nutzung vorgesehenen
Mengen in Mg/a,
Für die vom Bieter benannte Übernahmestelle ist eine detaillierte
Beschreibung (einschließlich Anschrift, Name des Betreibers, Darlegung
der Eignung als Übergabestelle gem. Leistungsbeschreibung) und ein
Ausdruck des Routenplaners (GoogleMaps; [9]https://www.google.de/maps)
vorzulegen für die einfache Wegstrecke ab dem Betriebshof des
Auftraggebers (Braunschweiger Heerstraße 109, 29227 Celle), aus der
(einfache) Entfernung und Dauer der Wegstrecke zu entnehmen sind.
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
Verbindliche Erklärung des Verwertungsbetriebs oder der
Verwertungs-betriebe zur Annahme oder Verwertung der jeweils zur
Verwertung anfallenden PPK-Fraktionen für den gesamten
Leistungszeitraum,
Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage /
Übergabestelle, aus dem die genehmigte Kapazität, der
Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden
PPK-Fraktionen hervorgehen,
Angabe der zur Verwertung angenommenen PPK-Mengen der letzten 3
Jahre,
Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen
Referenzen,
Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden
Umwelthaftpflichtversicherung, statt einer
Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG
zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden,
Nachweis zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. zum
Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn,
Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben
wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen,
diese aber nicht konkret benannt wurden,
Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die
gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer
vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der
Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/05/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/05/2021
Ortszeit: 11:00
Ort:
Celle, Verwaltungssitz des AG
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
An der Öffnung der Angebote nehmen mindestens 2 Vertreter des AG teil.
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende
Unterlagen einzureichen:
Angebotsschreiben samt Angaben zur PPK-Vergütung und Anlagen sowie
die Urkalkulation (als Datei nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen),
Die Vorlage der Nachweise als Scan ist ausreichend, die Vergabestelle
behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu
fordern,
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und
Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit
und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen
werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen
Mitglieder in der Summe bewertet,
Für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung dieselben
Anforderungen wie für den Bieter selbst. Unterauftragnehmer müssen über
die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und dürfen
nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sein.
Transporteure und Papierfabriken, die Teilleistungen erbringen, ohne
selbst Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zu sein, sind
Unterauftragnehmer,
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils
vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften
des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich
anerkannte Übersetzung beifügen.
Hinweise zum Erhalt der Vergabeunterlagen und etwaiger
Bieterinformationen:
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte
Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter
dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch
zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem
Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabe-Plattform an die
unter I.3) genannten Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der
Vergabestelle auf Bieteranfragen werden soweit zweckdienlich allen
Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die
unter der in I. 3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden
können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist
darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über die vorstehend
genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf
bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer
Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen
abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu
werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim
Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131-153308
Fax: +49 4131-152943
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim
Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131-153308
Fax: +49 4131-152943
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den
frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform
informieren.15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an
unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich.
Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf
elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10
Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom
26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 8 des
Gesetzes vom 22. Februar 2021 (BGBl. I S. 266) geändert worden ist,
Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt. Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte
Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein
Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts
aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,
schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs.
2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene
Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der
Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim
Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131-153308
Fax: +49 4131-152943
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/04/2021
References
6. mailto:denise.rosenberger@zacelle.de?subject=TED
7. http://www.zacelle.de/
8. https://www.subreport.de/E93281296
9. https://www.google.de/maps
10. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
11. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
12. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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