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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Celle
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 192109-2021 (ID: 2021041909131496189)
Veröffentlicht: 19.04.2021
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  DE-Celle: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2021/S 75/2021 192109
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: ZweckverbandAbfallwirtschaft Celle
   Postanschrift: Braunschweiger Heerstr. 109
   Ort: Celle
   NUTS-Code: DE931 Celle
   Postleitzahl: 29227
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zweckverband Abfallwirtschaft Celle Vergabestelle
   E-Mail: [6]denise.rosenberger@zacelle.de
   Telefon: +49 5141/7502381
   Fax: +49 5141/7502499
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.zacelle.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E93281296
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Übernahme,Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen aus
   dem Zweckverbandsgebiet Celle
   Referenznummer der Bekanntmachung: E93281296
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
   Abfällen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 7 500 bis 12
   500 Mg PPK (Papier, Pappe Und Kartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01)
   aus der Stadt und dem Landkreis Celle (Zweckverbandsgebiet Celle)
   einschließlich der Übernahme und des Transports von der vom
   Auftragnehmer im Angebot genannten Übergabestelle zur Verwertungsanlage
   ab dem 1.1.2022 bis zum 31.12.2024. Der Leistungszeitraum verlängert
   sich 1-malig auf Verlangen des Auftraggebers um 1 Jahr, d. h. ggf. bis
   zum 31.12.2025.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
   Abfällen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
   NUTS-Code: DE93 Lüneburg
   NUTS-Code: DE931 Celle
   Hauptort der Ausführung:
   Übernahme der PPK-Abfälle an der vom Auftragnehmer benannten
   Übernahmestelle.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 7 500 bis 12
   500 Mg PPK (Papier, Pappe und Kartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01)
   aus der Stadt und dem Landkreis Celle (Zweckverbandsgebiet Celle)
   einschließlich der Übernahme und des Transports von der vom
   Auftragnehmer im Angebot genannten Übergabestelle zur Verwertungsanlage
   ab dem 1.1.2022 bis zum 31.12.2024. Der Leistungszeitraum verlängert
   sich einmalig auf Verlangen des Auftraggebers um ein Jahr, d.h. bis zum
   31.12.2025.
   Die Sammlung der PPK-Fraktionen und die Beförderung zur Übergabestelle
   sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Der Auftragnehmer
   ist für die Bereitstellung des sog. Systembetreiber-Anteils (wenn
   Systembetreiber mit dem Auftraggeber eine Herausgabe zur eigenen
   Verwertung vereinbart haben) zuständig. Die Details der Bereitstellung
   sind zwischen dem System und der Auftragnehmer abzustimmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Kostenkriterium - Name: Prognostiziertes Gesamtentgelt auf der
   Grundlage der Laufzeit unter Berücksichtigung eines Malus für die
   logistischen Mehraufwendungen des Auftraggebers für den Transport bis
   zur Übergabestelle / Gewichtung: 100
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2022
   Ende: 31/12/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Leistungszeitraum verlängert sich 1-malig auf Verlangen des
   Auftraggebers um 1 Jahr, d. h. bis zum 31.12.2025.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Erklärung zur Übersicht über den Bieter und zu Angaben zum Bieter
   (einschließlich zur Unternehmensstruktur bzw. Darstellung bestehender
   gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit
   Angabe des Anteilsverhältnisses),
    Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der
   Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als
   Unterauftragnehmer vorgesehen ist,
    Ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft,
    Eigenerklärung des Bieters, dass:
    keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
   vorliegen,
    keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen,
    keine der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende
   Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig
   im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
   (Arbeiternehmer-Entsendegesetz  AEntG) sowie nach § 19 des
   Mindestlohngesetzes (MiLoG) vorliegen,
    er der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
   zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
    er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende
   Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird,
    er die Anforderungen des Niedersächsisches Tariftreue- und
   Vergabegesetz (NTVergG) beachtet und einhält.
   Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen,
   sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder
   über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des
   Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die
   Zertifikatsnummer und den Zugangscode beim Amtlichen Verzeichnis
   präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) anzugeben. Ein Verweis auf die
   Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten
   Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des
   Präqualifikationsverfahrens waren.
   Des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der
   Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50
   VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben
   beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren
   Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung
   wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen
   Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen,
   dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen
   Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens
   auffordern kann, sämtliche oder Teile der nach den §§ 44 bis 49 VgV
   geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen
   Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor der
   Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter an den
   er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen
   beizubringen (Vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50
   Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.
   2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
    Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
   und Abgaben (nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage
   entfällt, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche
   Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist,
    Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
   Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der
   die meisten Arbeitnehmer versichert sind  nicht älter als 6 Monate);
   die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständigen
   Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilen, was vom
   Bieter zu belegen ist,
    Aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der
   Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
    Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate),
    Aktueller Gewerberegisterauszug gem. § 150 GewO,
    Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die
   gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer
   vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der
   Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die
   Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind,
   jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren  sofern diese verfügbar sind.
   Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen,
   die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen
   bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden
   sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters.
   2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
    Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2
   VgV,
    Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die
   gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer
   vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der
   Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Referenzangaben zu Leistungen, die nach Art und Menge mit der zu
   erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3
   Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht
   beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen
   muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor der
   Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle
   Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers
   und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des
   Leistungsumfanges, Auftragssumme (netto) und Ausführungszeitraum,
    Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG
   (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der
   Zertifizierungsvoraussetzung / Fachkunde jeweils für die einzelnen zu
   erbringenden Leistungen. Ein evtl. ausgestelltes Zertifikat kann als
   Scan eingereicht werden. Alternativ kann die Vorlage der Zertifikation
   nach DIN ISO 9000, DIN ISO 14000 oder EMAS oder gleichwertiger Nachweis
   zuständiger Qualitätskontrollinstitute oder  stellen erfolgen, ferner
   auch ein Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage
   vorgelegt werden, aus dem die genehmigte Kapazität, der
   Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden
   PPK-Fraktionen hervorgehen,
    Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen
   Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich,
   alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine
   solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht. Die
   Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 5
   Mio. EUR für Personen- / Sachschäden und mind. 1 Mio. EUR für
   Vermögensschäden decken. Die genannten Mindestversicherungssummen
   müssen zumindest für 2 Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert)
   zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die
   Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von
   Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken.
   Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert
   nachzuweisen,
    Angaben zu  dem Entsorgungskonzept einschl. dem Gesamtkonzept der
   Leitungserbringung (mit Erklärung zur Gewährleistung der
   Entsorgungssicherheit),
    der technischen Ausrüstung des Unternehmens,
    den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung,
    der technischen Leitung des Unternehmens,
    Angaben zum Verwertungsweg, einschl. der / den vorgesehenen
   Verwertungsanlage(n) mit Bezeichnung / Name der Verwertungsanlage (ggf.
   auch Sortieranlage), Lage und Standort (genaue Anschrift), Name des
   Betreibers der Anlage, Anlagentyp, Gesamtdurchsatz in Mg/a sowie
   Angaben der für die Abfälle des Auftrag-gebers zur Nutzung vorgesehenen
   Mengen in Mg/a,
    Für die vom Bieter benannte Übernahmestelle ist eine detaillierte
   Beschreibung (einschließlich Anschrift, Name des Betreibers, Darlegung
   der Eignung als Übergabestelle gem. Leistungsbeschreibung) und ein
   Ausdruck des Routenplaners (GoogleMaps; [9]https://www.google.de/maps)
   vorzulegen für die einfache Wegstrecke ab dem Betriebshof des
   Auftraggebers (Braunschweiger Heerstraße 109, 29227 Celle), aus der
   (einfache) Entfernung und Dauer der Wegstrecke zu entnehmen sind.
   2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
    Verbindliche Erklärung des Verwertungsbetriebs oder der
   Verwertungs-betriebe zur Annahme oder Verwertung der jeweils zur
   Verwertung anfallenden PPK-Fraktionen für den gesamten
   Leistungszeitraum,
    Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage /
   Übergabestelle, aus dem die genehmigte Kapazität, der
   Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden
   PPK-Fraktionen hervorgehen,
    Angabe der zur Verwertung angenommenen PPK-Mengen der letzten 3
   Jahre,
    Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen
   Referenzen,
    Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden
   Umwelthaftpflichtversicherung, statt einer
   Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG
   zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden,
    Nachweis zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. zum
   Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn,
    Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben
   wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen,
   diese aber nicht konkret benannt wurden,
    Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die
   gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer
   vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der
   Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 19/05/2021
   Ortszeit: 11:00
   Ort:
   Celle, Verwaltungssitz des AG
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   An der Öffnung der Angebote nehmen mindestens 2 Vertreter des AG teil.
   Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende
   Unterlagen einzureichen:
    Angebotsschreiben samt Angaben zur PPK-Vergütung und Anlagen sowie
   die Urkalkulation (als Datei nach näherer Maßgabe der
   Vergabeunterlagen),
    Die Vorlage der Nachweise als Scan ist ausreichend, die Vergabestelle
   behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu
   fordern,
    Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und
   Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied
   der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit
   und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen
   werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen
   Mitglieder in der Summe bewertet,
    Für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung dieselben
   Anforderungen wie für den Bieter selbst. Unterauftragnehmer müssen über
   die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und dürfen
   nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sein.
   Transporteure und Papierfabriken, die Teilleistungen erbringen, ohne
   selbst Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zu sein, sind
   Unterauftragnehmer,
    Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils
   vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften
   des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich
   anerkannte Übersetzung beifügen.
   Hinweise zum Erhalt der Vergabeunterlagen und etwaiger
   Bieterinformationen:
   Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte
   Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter
   dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch
   zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem
   Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabe-Plattform an die
   unter I.3) genannten Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der
   Vergabestelle auf Bieteranfragen werden  soweit zweckdienlich  allen
   Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die
   unter der in I. 3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden
   können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist
   darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über die vorstehend
   genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf
   bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer
   Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen
   abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu
   werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim
   Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
   Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 4131-153308
   Fax: +49 4131-152943
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim
   Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
   Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 4131-153308
   Fax: +49 4131-152943
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den
   frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform
   informieren.15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an
   unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich.
   Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf
   elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10
   Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der
   Absendung der Information durch den Auftraggeber.
   Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom
   26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 8 des
   Gesetzes vom 22. Februar 2021 (BGBl. I S. 266) geändert worden ist,
   Anwendung.
   § 160 GWB lautet auszugsweise:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt. Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte
   Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein
   Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3
   Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
   der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts
   aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
   damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
   Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,
   schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs.
   2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene
   Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
   Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
   seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
   Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der
   Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim
   Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
   Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 4131-153308
   Fax: +49 4131-152943
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/04/2021
References
   6. mailto:denise.rosenberger@zacelle.de?subject=TED
   7. http://www.zacelle.de/
   8. https://www.subreport.de/E93281296
   9. https://www.google.de/maps
  10. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  11. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  12. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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