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Ausschreibung: Geologische, geophysikalische und sonstige wissenschaftliche Prospektionstätigkeiten - DE-Köln
Geologische, geophysikalische und sonstige wissenschaftliche Prospektionstätigkeiten
Bodenproben
Dokument Nr...: 192153-2021 (ID: 2021041909134896276)
Veröffentlicht: 19.04.2021
*
DE-Köln: Geologische, geophysikalische und sonstige wissenschaftliche Prospektionstätigkeiten
2021/S 75/2021 192153
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Köln 30/Amt für Recht, Vergabe und
Versicherungen
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 2
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 302/12 Submissionsdienst
E-Mail: [6]beyza.seckin@stadt-koeln.de
Telefon: +49 22122121187
Fax: +49 22122123-653
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www-stadt-koeln.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/notice/CXQ0YYRYEK6/docum
ents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/notice/CXQ0YYRYEK6
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
3. Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn, Köln, Baugrundgutachter, Bodenanalytik
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0015-69-6
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71351000 Geologische, geophysikalische und sonstige wissenschaftliche
Prospektionstätigkeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Baumaßnahme ist die 3. Baustufe des Gesamtprojekts
Nord-Süd Stadtbahn im Süden Kölns und stellt die oberirdisch geführte
Verlängerung der 1. Baustufe entlang der Bonner Straße dar. Die 1.
Baustufe führt unterirdisch vom Breslauer Platz bis zur oberirdischen
Haltestelle Marktstraße.
Die 3. Baustufe soll von der Marktstraße auf einem besonderen
Bahnkörper mit Rasengleis in Mittellage der Bonner Straße bis zur
Endhaltestelle nördlich des Verteilerkreises Süd fortgeführt werden.
Auf der circa 2 100 m langen Trasse sind 4 Haltestellen in Mittellage
vorgesehen.
Die oberirdische Trasse der 3.Baustufe erfordert eine vollständige
Umgestaltung des Straßenkörpers in der Bonner Straße.
Im Zuge der 3.Baustufe werden auch die Marktstraße bis Bischofsweg und
die Schönhauser Straße bis zur Koblenzer Straße umgestaltet. Im
Raderberggürtel erfolgt im Bereich von der Mertener Straße bis zum
Knoten Bonner Straße eine Deckensanierung der Fahrbahnen, in
Teilbereichen auch als Vollausbau.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45111250 Bodenproben
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Baugrundgutachter für die 3.Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn,
Streckenabschnitt Marktstraße bis zum Verteilerkreis auf der Bonner
Straße in Köln Bodenanalytik Köln Bereich Bonner Straße zwischen
Verteilerkreis und Großmarkt und Teile Schönhauser Straße und
Marktstraße
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Baugrunduntersuchungen im Kölner Stadtgebiet
Das Bauvorhaben
Der Arbeitnehmer hat sofort nach Auftragserteilung mit den
erforderlichen Arbeiten zu beginnen.
Der Arbeitnehmer hat spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung die als
erstes erforderlichen Verkehrszeichenpläne bei der Stadt Köln
einzureichen, die er mit der anordnenden Stelle vorab abstimmen muss.
Die anordnende Stelle Amt 64 benötigt mindestens 2 Wochen Zeit für den
Genehmigungsprozess.
Die hier ausgeschriebene Leistung beinhaltet eine Aktualisierung der
abfalltechnischen Analysen und Deklarationen aller auszubauenden Stoffe
aus dem Baufeld für den 3. Bauschnitt der Nord-Süd-Bahn. Unter
Aufrechterhaltung des fließenden Verkehrs soll eine Beprobung aller
auszubauenden Stoffe der bestehenden Oberflächenbefestigungen
(Asphaltflächen, Pflaster-/ Plattenflächen, Betonflächen) und den
Tragschichten und den Böden im Bereich des Ausbauprofils vorgenommen
werden. Der Großteil der Bohransatzpunkte befinden sich dabei auf
Verkehrsflächen, nur ein kleiner Teil liegt in Freiflächen. Vor dem
Beginn der Bohrungen ist dem AG ein Konzept bezüglich der Anordnung der
Bohransatzpunkte zu übergeben. Die Arbeiten sind nach vorheriger
Abstimmung mit der städtischen Bauleitung auszuführen.
Alle Stoffe die einer Verwertung zugeführt werden können, sollen über
das in-situ-Verfahren beprobt werden.
Als Grundlage hierfür ist die LAGA 2004 für Böden und LAGA 97 für
Bauschutt anzuwenden. Die Stationierung der Beprobungspunkte ist nach
einem systematisch, angelegtem Rasterfeld vorzunehmen. Die
LAGA-Zuordnung der untersuchten Böden ist anschließend die Untersuchung
der Asphaltdecken in den Farbahnen und Oberflächenbefestigung (Asphalt,
Pflaster und Platten) in den Nebenanlage sowie die graphische
Darstellung in separaten Lagerplänen darzustellen, die dem Auftraggeber
zusammen mit dem Erläuterungsbericht zu übergeben sind.
Bereits vorhandene Planunterlagen aus einer früheren
Baugrunduntersuchung, die die LAGA-Zuordnung der untersuchten Böden
graphisch darstellen, werden dem Auftragnehmer als dwg-Dateien nach
Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt. Zur Kalkulation werden die
Pläne als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Diese Planunterlagen
können als Grundlage verwendet werden.
Die entnommenen Proben sind 6 Monate fachgerecht in vom Arbeitnehmer zu
stellenden Gläsern oder entsprechenden Behältern, aufzubewahren und
beim Arbeitnehmer zu lagern. Danach sind die Proben wenn keine
weitere Vereinbarungen getroffen werden fachgerecht von Arbeitnehmer
zu entsorgen oder bei Bedarf dem AG zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund des bevorstehenden Baubeginns ist es zwingend erforderlich,
dass die Analytik nebst Planunterlagen für den Verteilerkreis bis zum
19. Juli 2021 und restliche Analytik nebst Planunterlagen bis zum 23.
August 2021 vollständig vorliegen und dem Auftraggeber übergeben
werden. Angesichts des engen Zeitrahmens muss der Auftragnehmer sich
darauf einstellen, unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit den Arbeiten
zu beginnen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 3
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A
beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der
Angebotsfrist beantwortet.
Hinweis zu Ziffer II.2.7): Bei der Angabe der Laufzeit handelt es sich
um eine unverbindliche Schätzung, wie viel Zeit dem Auftragnehmer
voraussichtlich für die Durchführung der Arbeiten zur Verfügung stehen
wird. Es ist zwingend erforderlich, dass dem Auftraggeber bis zum 2.
August 2021 die vollständige Analytik nebst Planunterlagen zum
Verteilerkreis und bis zum 06. September 2021 die restliche
Bodenanalytik Bonner Straße nebst Planunterlagen vorliegt.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Vorlage eines aktuellen Auszuges (nicht älter als 3 Monate zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einsendung der Angebote) aus
dem Handelsregister oder Berufsregister (Verzeichnis der
Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der
Bieter beziehungsweise der Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Für
Bieter beziehungsweise Mitglieder einer Bietergemeinschaft, die ihren
Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist eine
entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes
vorzulegen.
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123 und §124 GWB
vorliegen, Formblatt 3.
3) Eigenerklärung der Bieter, ob und auf welche Art der Bieter
beabsichtigt, auf den Auftrag bezogen mit anderen Unternehmen
zusammenzuarbeiten. Sollte dies der Fall sein, sind mit den
Angebotsunterlagen die projektbezogenen Leistungs- und
Verantwortungsbereiche der einzelnen Unternehmen anzugeben, Formblatt
4.
4) Eine Bietergemeinschaft hat mit Ihren Angebotsunterlagen eine von
allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle
Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als
Ansprechpartner genannt wird und in der erklärt wird, dass der
bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftragnehmer
rechtsverbindlich vertritt. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft
verpflichten sich, im Auftragsfall gesamtschuldnerisch zu haften,
Formblatt 5.
Sofern sich ein Bieter (oder eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis
seiner/ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen
Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrages auf die
Fähigkeit eines anderen Unternehmens berufen will, hat er/sie mit dem
Angebot insoweit auch für dieses Unternehmen die unter Ziffer 1) bis 2)
dargestellten Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Zudem hat der
Bieter oder die Bietergemeinschaft in diesem Fall einen
Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (zum Beispiel in Form
einer Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 6) beifügen, aus dem sich
ergibt, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen
Mittel des Drittunternehmens zur Verfügung stehen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft einen aktuellen Handelsregisterauszug sowie eine
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§
123, 124 GWB (Ziffern 1 und 2) vorzulegen.
Im Übrigen behält sich die Auftraggeberin die Anforderung
entsprechender Nachweise zu den Eigenerklärungen vor.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im
Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt
erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied
der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise
erbringt beziehungsweise die Mitglieder der Bietergemeinschaft die
Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter
beziehungsweise eine Bietergemeinschaft hinsichtlich der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf
Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter
zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen.
In diesem Fall verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des
Bieters sowie des Drittunternehmens für die Auftragsausführung im
Umfang der Eignungsleihe.
1) Eigenerklärung über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den
letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren, Formblatt 7,
2) Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung;
alternativ Abgabe einer Eigenerklärung, dass eine bereits bestehende
Haftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht oder eine
Versicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird, Formblatt 8.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1) Der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen muss im Durchschnitt der
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 150 000 EUR netto
betragen haben. Vergleichbar sind Leistungen der Baugrundbegutachtung.
Zu 2) Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung müssen
mindestens 1 000 000 EUR pro Schadensfall bei Personenschäden und
mindestens 2 500 000 EUR pro Schadensfall für sonstige Schäden
betragen, jeweils mindestens zweifach maximiert.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im
Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt
erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied
der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise
erbringt beziehungsweise die Mitglieder der Bietergemeinschaft die
Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter
beziehungsweise eine Bietergemeinschaft hinsichtlich der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf
Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter
zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen.
In diesem Fall muss das Drittunternehmen die Leistungen erbringen, für
die seine Kapazitäten benötigt werden.
1) Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten im Bereich Bodenanalytik
in den letzten 3 Jahren, Formblatt 9,
2) Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzprojekten, Formblatt 10.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1) Erforderlich sind mindestens 5 Mitarbeiter (FTW =
Full-Time-Equivalent) im Bereich Bodenanalytik (Ingenieure und
Techniker) im jährlichen Mittel in den letzten 3 Jahren.
Zu 2) Es sind mindestens 2 Referenzprojekte erforderlich, im Rahmen
derer der Bewerber Asphalt- und Bodenanalytiken durchgeführt hat und
die ein Auftragsvolumen von mindestens 35 000 EUR netto hatten. Die
Referenzen müssen aus den letzten 10 Jahren stammen (gerechnet ab dem
Ende der Angebotsfrist), das heißt in diesem Zeitraum vollständig
erbracht und abgeschlossen worden sein.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz
über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz
Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen
beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen
beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten
Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und
Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als
öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die
Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/05/2021
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/08/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/05/2021
Ortszeit: 14:00
Ort:
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind
ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen
Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen
und der Funktion der erklärenden Person zu versehen (Textform im Sinne
des § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt zur
Eignungsleihe (Formblatt 6). Diesen Nachweis kann der Bieter auch in
anderer Form erbringen.
2) Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform
[10]https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/company/welcome.do
durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf
die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder
qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
3) Hinweise zu den Vergabeunterlagen (zum Beispiel bei Unklarheiten
oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind
ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu
stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht
beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte beziehungsweise Antworten
wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die
Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis 10
Kalendertage vor Submissionsbeginn gestellt werden, nicht zu
beantworten.
4) Das Angebot ist in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen
Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung
einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYEK6
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, c/o
Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221147-2120
Fax: +49 221147-2889
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe § 160 Absatz 3 GWB:
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln
nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist
bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind,
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen
gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln,
der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 Absatz 2 GWB:
30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages,
spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
EU
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/04/2021
References
6. mailto:beyza.seckin@stadt-koeln.de?subject=TED
7. https://www-stadt-koeln.de/
8. https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/notice/CXQ0YYRYEK6/documents
9. https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/notice/CXQ0YYRYEK6
10. https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/company/welcome.do
11. mailto:vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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