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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-München
Arzneimittel
Dokument Nr...: 193841-2021 (ID: 2021042009055197967)
Veröffentlicht: 20.04.2021
*
  DE-München: Arzneimittel
   2021/S 76/2021 193841
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern  Die Gesundheitskasse
   Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
   Ort: München
   NUTS-Code: DE2 Bayern
   Postleitzahl: 81739
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle1@by.aok.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.aok.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YDT3Z/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Open house Arzneimittelrabattverträge Valproinsäure, retardierte DRF,
   ATC N03AG01
   Referenznummer der Bekanntmachung: 21-075
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000 Arzneimittel
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog.
   open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich
   deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert.
   Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen
   mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung
   unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses
   Formulars nicht verbunden.
   Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen
   Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff
   Valproinsäure, retardierte DRF, ATC N03AG01, nach § 130a Abs. 8 SGB V
   zu schließen.
   Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten den Verfahrensbedingungen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE2 Bayern
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten den Verfahrensbedingungen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2021
   Ende: 31/05/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache sind, müssen mit deutscher
   Übersetzung eingereicht werden.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 200
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 05/04/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 05/05/2021
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Information gemäß § 135 Abs. 3 GWB: Die Auftraggeberin ist der Ansicht,
   dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens im Amtsblatt
   der Europäischen Union zulässig ist, da ein vergaberechtsfreies
   Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren) durchgeführt wird. Ein
   Vertrag wird mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen, der die hier
   bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem
   Vertragsschluss hat. Es erfolgt keine Auswahl eines oder mehrerer
   Wirtschaftsteilnehmer. Jedem Wirtschaftsteilnehmer wird ein
   jederzeitiges diskriminierungsfreies Beitrittsrecht zu den gleichen
   Bedingungen gewährt. Die Vertragsbedingungen wurden im Vorhinein in der
   Weise festgelegt, dass kein Wirtschaftsteilnehmer auf den Inhalt des
   Vertrags Einfluss nehmen konnte. Eindeutige Regeln über den
   Vertragsschluss und den Vertragsbeitritte werden in dieser
   Bekanntmachung sowie den Verfahrensbedingungen festgelegt. Die
   Durchführung des Zulassungsverfahrens wird europaweit publiziert.
   Vertragsschlüsse werden ebenfalls europaweit publiziert. Die
   Auftraggeberin bekundet hiermit die Absicht, den Vertrag mit jedem
   Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen, der die bekanntgemachten
   Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem Vertragsschluss hat.
   Bezüglich der Beschreibung des Vertragsgegenstands verweisen wir
   zusätzlich auf die Verfahrensbedingungen, die zum Download
   bereitgestellt werden. Der Link findet sich in dieser Bekanntmachung.
   Der Name sowie die Kontaktdaten der Unternehmen, die den Zuschlag
   erhalten sollen, können nicht bekannt gemacht werden, da ein Vertrag
   mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen wird, der die
   Eignungskriterien erfüllt sowie Interesse an einem Vertragsschluss hat.
   Verträge werden nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YDT3Z
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Ort: Bonn
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2289499-163
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/04/2021
References
   6. mailto:vergabestelle1@by.aok.de?subject=TED
   7. http://www.aok.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YDT3Z/documents
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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