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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Schleswig
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 194649-2021 (ID: 2021042009115398788)
Veröffentlicht: 20.04.2021
*
DE-Schleswig: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2021/S 76/2021 194649
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH
Postanschrift: Lollfuß 83
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Hansen
E-Mail: [6]H.-J.Hansen@asf-online.de
Telefon: +49 46218572113
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.asf-online.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJD1LX/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJD1LX
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH (kommunale Beteiligungsgesellschaft)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
ASF Restabfallbehandlung
Referenznummer der Bekanntmachung: 930/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Entsorgung von ca. 31 000 t/a
Restabfällen aus Haushaltungen und Gewerbe sowie ca. 6 000 t/a
Restsperrmüll.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Restabfall
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Behandlung/Entsorgung von 15 500 t/a (+/- 10 %) Restabfälle aus
Haushalt und Gewerbe des Kreises Schleswig-Flensburg. Die Leistung
umfasst auch die ordnungsgemäße Entsorgung sämtlicher bei der
Behandlung entstandener Fraktionen einschließlich etwaiger
Weitertransporte dieser Behandlungsfraktionen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Quartal, sofern die AG nicht
zuvor mit einer Frist von 12 Monaten den Vertrag kündigt. Eine
ordentliche Kündigung des Vertrages durch den AN ist zu jedem Quartal
ab dem 31.12.2033 mit einer Frist von 18 Monaten möglich. Am 31.12.2038
endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Lose 1 und 2 sind Mengenlose für eine identische Leistung. Bieter
können insoweit auf eines oder 2 Mengenlose bieten (vgl. Preisblatt,
Kap. 5.10). Die Zuschläge werden auf die beiden losbezogenen Angebote
so erteilt, dass für die AG das wirtschaftlichste Ergebnis für alle
Lose erzielt wird.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Restabfall
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Behandlung/Entsorgung von 15 500 t/a (+/- 10 %) Restabfälle aus
Haushalt und Gewerbe des Kreises Schleswig-Flensburg. Die Leistung
umfasst auch die ordnungsgemäße Entsorgung sämtlicher bei der
Behandlung entstandener Fraktionen einschließlich etwaiger
Weitertransporte dieser Behandlungsfraktionen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Quartal, sofern die AG nicht
zuvor mit einer Frist von 12 Monaten den Vertrag kündigt. Eine
ordentliche Kündigung des Vertrages durch den AN ist zu jedem Quartal
ab dem 31.12.2033 mit einer Frist von 18 Monaten möglich. Am 31.12.2038
endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Lose 1 und 2 sind Mengenlose für eine identische Leistung. Bieter
können insoweit auf eines oder 2 Mengenlose bieten (vgl. Preisblatt,
Kap. 5.10). Die Zuschläge werden auf die beiden losbezogenen Angebote
so erteilt, dass für die AG das wirtschaftlichste Ergebnis für alle
Lose erzielt wird.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sperrmüll
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Behandlung/Entsorgung von 6 000 t/a (+/- 10 %) Restsperrmüll des
Kreises Schleswig-Flensburg. Die Leistung umfasst auch die
ordnungsgemäße Entsorgung sämtlicher bei der Behandlung entstandener
Fraktionen einschließlich etwaiger Weitertransporte dieser
Behandlungsfraktionen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Quartal, sofern die AG nicht
zuvor mit einer Frist von 12 Monaten den Vertrag kündigt. Eine
ordentliche Kündigung des Vertrages durch den AN ist zu jedem Quartal
ab dem 31.12.2033 mit einer Frist von 18 Monaten möglich. Am 31.12.2038
endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für
Unterauftragnehmer vorzulegen.
BB 1) Unternehmensbeschreibung:
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä.
beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur
Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit)
sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB 2) Registereintrag:
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen
ansässig ist, beigefügt.
Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder
Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB
sowie zu § 4 VGSH eine Erklärung abzugeben. Die abzugebenden
Erklärungen sind in Kap. 5.3 und 5.4 der Vergabeunterlagen bzw. des
Angebotsformulars enthalten.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular
(Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für
Unterauftragnehmer vorzulegen.
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz für die Jahre 2018-2020 sowie Angabe
des Mittelwertes der 3 Jahre,
WL 2 Angaben zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen bezüglich der
Behandlung von Siedlungsabfällen (Abfallschlüssel 200301 oder 200307).
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular
(Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Technische Leistungsfähigkeit:
TL 1) Mengenangaben zur/zu den Entsorgungsanlage(n):
Für den Fall, dass die Behandlungskonzeption mehr als eine Anlage (auch
Behandlung von Be-handlungsfraktionen > 20 Massen-% außer Schlacken)
vorsieht, sieht die Tabelle mehrere Spalten vor. Bei mehr als 2 Anlagen
sind weitere Spalten anzufügen oder die Tabelle zu duplizieren.
Angabe von genehmigte Kapazität in t/a,
Jahresdurchsatz 2018 bis 2020,
fest kontrahierte Mengen im Vertragszeitraum (Zeitraum ggf. geeignet
differenzieren).
TL 2) Übernahmeerklärung für Behandlungsfraktionen > 20 Massen-% (außer
Müllverbrennungs-Aschen/Schlacken):
Für folgende, durch Dritte entsorgte Behandlungsfraktionen (Bezeichnung
wie in Kap. 5.9.3, LU 1) sind Übernahmeerklärungen beigefügt; jeweils
mit Angabe der Fraktion als Anlage zum Angebot.
TL 3) Genehmigungs- bzw. Nutzungsvorbehalte:
Sofern die vorgesehene Behandlungsanlage noch nicht betriebsbereit ist
oder ihre Nutzung für die vertragsgegenständlichen Abfälle einer nicht
bereits vorliegenden behördlichen Genehmigung bedarf (z. B.
Notifizierung und Zustimmung nach Verordnung 1013/2006/EG über die
Verbringung von Abfällen, VVA), ist dies als Anlage zum Angebot
darzustellen.
TL 4) Unterlagen für den Fall von Genehmigungsvorbehalten:
Falls unter TL 3 Vorbehalte angegeben wurden, ist eine betriebsbereite
und den Anforderungen entsprechende Ersatzanlage anzugeben, deren
Nutzung genehmigt ist. Für diese sind neben einer Übernahmeerklärung
des Betreibers alle übrigen Unterlagen und Erklärungen vorzulegen.
Beigefügt als Anlage zum Angebot.
Berufliche Leistungsfähigkeit:
Für den Bieter sowie für Mitglieder von Bietergemeinschaften und für
Unterauftragnehmer, welche die Behandlung oder Teile davon übernehmen,
für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil beizufügen.
BL 1) Qualitätssicherung Behandler:
Efb-Zertifikat für die Tätigkeit Behandeln oder Verwerten der AVV
20 03 01 (Lose 1 und 2) und 20 03 07 (Los 3). Beigefügt als Anlage zum
Angebot.
Ggf. Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als
gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach EMAS. Beigefügt als
Anlage zum Angebot.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/05/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/11/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/05/2021
Ortszeit: 11:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zu I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen
uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur
Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber
verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne
Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem
Vergabeverfahren teilzunehmen (vor allem automatische
Benachrichtigungen bei Bieterinformationen zu erhalten), sollten
Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse beim Portal DTVP für
diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht
sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten
erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das
Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.
Daher sollen sich Bieter registrieren oder mit der Angebotsabgabe
bestätigen, dass sie Kenntnis von der Kommunikation genommen haben
(vgl. Kap. 5.9.3 der Vergabeunterlagen).
Zu I.3) Kommunikation: weitere Auskünfte erteilt die oben genannte
Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den
Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese
unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden
ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt.
Zu III.1) Teilnahmebedingungen: Weitere Nachweise gefordert für
Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Eignungsleiher(siehe
Vergabeunterlagen Kap. 5). Für Anforderungen an leistungsbezogene
Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6) Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen
eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren
beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen
Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene
Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch
später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetzes
Schleswig-Holstein hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der
Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit
einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten
und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der
Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist
außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der
personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle
rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen
Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren
Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die
Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte
Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt
nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJD1LX
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431-988-4640
Fax: +49 431-988-4702
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge
unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/04/2021
References
6. mailto:H.-J.Hansen@asf-online.de?subject=TED
7. https://www.asf-online.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJD1LX/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJD1LX
10. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
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Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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