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Ausschreibung: Planungsleistungen im Bauwesen - DE-Stuttgart
Planungsleistungen im Bauwesen
Genehmigungsvorlagen, Konstruktionszeichnungen und Spezifikationen
Festlegung und Aufstellung der für den Bau benötigten Mengen
Baukostenberechnung
Baukostenberechnung im Tief- und Hochbau
Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Beratung im Tief- und Hochbau
Beratung im Bereich Straßenbau
Dienstleistungen im Straßenbau
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Technische Beratung und Konstruktionsberatung
Dokument Nr...: 194769-2021 (ID: 2021042009123998911)
Veröffentlicht: 20.04.2021
*
DE-Stuttgart: Planungsleistungen im Bauwesen
2021/S 76/2021 194769
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Stuttgart
Postanschrift: Industriestraße 5
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Armin Bozenhardt
E-Mail: [6]armin.bozenhardt@rps.bwl.de
Telefon: +49 711904-14313
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse:
[7]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt4/Ref43/Seiten/default.aspx
Adresse des Beschafferprofils:
[8]http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1afbbe12-4a
9b-4fe5-8b53-2b91948a27a8
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1afbbe12-4a
9b-4fe5-8b53-2b91948a27a8
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Dornier Consulting International GmbH
Postanschrift: Industriestr. 5
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Alisa Endler
E-Mail: [10]Alisa.Endler@dornier-consulting.com
Telefon: +49 71178782661
Fax: +49 71178782626
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [11]http://www.dornier-consulting.com
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[12]https://www.deutsche-evergabe.de
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [13]https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßenbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neue Überbauten der Wehrbrücke und Abbruch und Ersatzneubau Kanalbrücke
in Besigheim; Objekt- und Tragwerksplanung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die denkmalgeschützte Wehrbrücke in Besigheim soll neue Überbauten
erhalten. Die aktuell bestehende Kanalbrücke soll abgerissen und
anschließend neu gebaut werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71245000 Genehmigungsvorlagen, Konstruktionszeichnungen und
Spezifikationen
71246000 Festlegung und Aufstellung der für den Bau benötigten Mengen
71324000 Baukostenberechnung
71322100 Baukostenberechnung im Tief- und Hochbau
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
71311000 Beratung im Tief- und Hochbau
71311210 Beratung im Bereich Straßenbau
71311220 Dienstleistungen im Straßenbau
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
71310000 Technische Beratung und Konstruktionsberatung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Hauptort der Ausführung:
Sitz des Regierungspräsidiums in Stuttgart; Die Brücken liegen in
Besigheim, Kreis Ludwigsburg.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Neckarquerung im Zuge der L 1115 in Besigheim besteht aus den
beiden im Jahr 1952 errichteten Bauwerken Wehrbrücke und Kanalbrücke
sowie zwei Decken entlang des Kraftwerksgebäudes. Die Wehrbrücke liegt
westlich der Kanalbrücke.
Aus Gründen des Denkmalschutzes sind keine größeren baulichen
Veränderungen am Kraftwerkshaus sowie an den Wehrhäusern möglich.
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtverwaltung plant bis 2040 eine
Generalsanierung bzw. einen Neubau der Wehranlage. Eine
richtlinienkonforme Lösung kann erst im Zuge der Generalsanierung
erfolgen. An den Wehrhäusern wird der Einbau von Rolltoren zur
Vermeidung des Türaufschlags auf den Geh- / Radweg vorgesehen. Somit
kann eine deutliche Verbesserung gegenüber der Bestandssituation
erreicht werden.
Die Neckarquerung weist im Bestand beidseits 1,25 m breite Gehwege auf.
Eine richtlinienkonforme Geh- und Radwegführung ist somit nicht
gegeben. Weiterhin entspricht die Belastungsklasse der Brücken nicht
mehr den aktuellen Anforderungen. Die Wehrbrücke weist zudem
Bauwerksschäden auf, die einen Ersatzneubau des Überbaus erfordern. Die
Kanalbrücke weist Bauwerksschäden auf, die einen Ersatzneubau (Überbau
und Unterbauten) erfordern.
Die Fahrbahndecken entlang dem Kraftwerksgebäude sowie das
Zwischenbauwerk auf der Insel sollen instandgesetzt bzw. ertüchtigt
werden.
Im Rahmen der Bauwerkserhaltung bzw. -erneuerung soll auch eine
verkehrssichere Führung der Fußgänger und Radfahrer über den Neckar
umgesetzt werden.
Während der Bauzeit muss die Querung für Fußgänger und Radfahrer
aufrechterhalten werden.
Das Amt für Neckarausbau äußerte zudem den Wunsch nach einer
Abfahrtsrampe auf die Mittelinsel zwischen Wehr- und Kanalbrücke.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer/ eine
Arbeitsgemeinschaft für folgende Planungsleistungengesucht:
Objektplanung Ingenieurbauwerke LP 1-3; optional LP 6 §§ 41ff. HOAI,
Tragwerksplanung LP 2-3; optional LP 6 §§ 49 ff. HOAI.
Die Planungsleistungen werden jeweils in 4 Teile gegliedert:
a. Wehrbrücke (Überbauerneuerung: Ersatz der bestehenden drei
Einfeld-Überbauten durch neue Überbauten, Instandsetzung der
Pfeilerköpfe, Instandsetzung bzw. Ertüchtigung der Fahrbahndecken neben
dem Kraftwerksgebäude),
b. Kanalbrücke (Komplettneubau: Ersatzneubau, Abbruch Bestandsbauwerk,
Querverschub neues Bauwerk),
c. Geh- und Radwegsteg (Auf- und Abbau) im Bereich der Wehrbrücke für
den Geh- und Radwegverkehr während der Bauzeit,
d. Neckarinsel: Zwischenbauwerk (Ertüchtigung) und Erstellung einer
Abfahrt zur Insel bzw. Schleuse.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Objektplanung Ingenieurbauwerke
/ Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Tragwerksplanung / Gewichtung:
20
Qualitätskriterium - Name: Arbeits- und Herangehensweise an das Projekt
/ Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2021
Ende: 30/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1. Erfüllung der formellen Anforderungen,
2. Erfüllung der Mindestanforderungen.
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie §
124 (1) Nr. 2 GWB
Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssumme für Personenschäden in
Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und
Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR durchschnittlicher
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 300 000 EUR
durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die
Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren. Der Bewerber muss
mindestens: 3 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) nachweisen.
Der Bewerber muss mindestens 4 unterschiedliche Referenzen für die
Objektplanungsleistungen und mindestens 3 unterschiedliche Referenzen
für die Tragwerksplanungsleistungen vorlegen. Eine Referenz, die bei
der Objektplanung aufgeführt wurde, kann auch als Referenz bei der
Tragwerksplanung benannt werden. Eingereichte Referenzen, die über die
geforderten Referenzen hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
Für die Referenzprojekte gelten die folgend aufgeführten
Mindestkriterien:
Objektplanung Ingenieurbauwerke LP 1-3; optional LP 6 §§ 41ff. HOAI
Referenz 1
Der Abschluss des genehmigten RAB-Ing-Entwurfs muss zwischen dem
30.6.2013 und dem Tag vor Ablauf der Bewerbungsfrist liegen,
Das Referenzprojekt muss die Erbringung der Leistungsphasen 1-3 sowie
6 gem. §§ 41 ff. beinhalten
Es muss sich um eine Sanierung einer Straßenbrücke über einem
Gewässer mit einem Bauvolumen von > 0,5 Mio. EUR netto handeln.
Referenz 2
Der Abschluss des genehmigten RAB-Ing-Entwurfs muss zwischen dem
30.6.2013 und dem Tag vor Ablauf der Bewerbungsfrist liegen,
Das Referenzprojekt muss die Erbringung der Leistungsphasen 1-3 sowie
6 gem. §§ 41 ff. beinhalten
Es muss sich um einen Neubau einer Straßenbrücke mit einer Stützweite
von mind. 60 m handeln.
Referenz 3
Der Abschluss des genehmigten RAB-Ing-Entwurfs muss zwischen dem
30.6.2013 und dem Tag vor Ablauf der Bewerbungsfrist liegen,
Es muss sich um eine Straßenbrücke handeln.
Referenz 4
Der Abschluss des genehmigten RAB-Ing-Entwurfs muss zwischen dem
30.6.2013 und dem Tag vor Ablauf der Bewerbungsfrist liegen,
Es muss sich um eine Brücke handeln.
Tragwerksplanung LP 2-3; optional LP 6 §§ 49 ff. HOAI
Referenz 1
Der Abschluss des genehmigten RAB-Ing-Entwurfs muss zwischen dem
30.6.2013 und dem Tag vor Ablauf der Bewerbungsfrist liegen,
Das Referenzprojekt muss die Erbringung der Leistungsphasen 2-3 sowie
6 gem. §§ 49 ff. beinhalten
Es muss sich um eine Sanierung einer Brücke mit mind. 0,5 Mio. EUR
netto Baukos-ten handeln.
Referenz 2
Der Abschluss des genehmigten RAB-Ing-Entwurfs muss zwischen dem
30.6.2013 und dem Tag vor Ablauf der Bewerbungsfrist liegen,
Das Referenzprojekt muss die Erbringung der Leistungsphasen 2-3 sowie
6 gem. §§ 49 ff. beinhalten
Es muss sich um den Neubau einer Brücke mit einer Stützweite von
mind. 60 m handeln.
Referenz 3
Der Abschluss des genehmigten RAB-Ing-Entwurfs muss zwischen dem
30.6.2013 und dem Tag vor Ablauf der Bewerbungsfrist liegen,
Es muss sich um eine Brücke handeln.
3. Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der
Teilnahmeanträge:
Gesamtumsatz: 11,1 %?
Referenzen Objektplanung Ingenieurbauwerke: 44,4 %?
Referenzen Tragwerksplanung: 33,3 %?
Mitarbeiteranzahl: 11,1 %.
Eine weitere Detaillierung der Mindest- und Bewertungskriterien ist den
Bewerbungsunterlagen zu entnehmen. Bei mehreren Teilnehmern mit
gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungsphase 6 bei Objektplanung Ingenieurbauwerke §§ 41 ff. HOAI
sowie bei der Fachplanung Tragwerksplanung §§ 49 ff. HOAI sind optional
ausgeschrieben.
Der Auftraggeber beabsichtigt die gesamte Planungsleistung von dem in
diesem Verfahren ausgewählten Bieter erbringen zu lassen. Aufgrund der
großen Zeitspanne zwischen Planung und Realisierung, sind die
Finanzierungsmittel zur Realisierung des Projektes zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht vollständig gesichert. Daher kann aus
haushaltsrechtlichen Gründen noch keine vollständige Beauftragung
erfolgen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (nicht
älter als 6 Monate).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über
den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG
und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.
Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im
Straßen- und Brückenbau - Ausgabe 2018 (HVA F-StB 2018 50010).
Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke
Ausgabe 2019 (HVA F-StB 50021),
technische Vertragsbedingungen Fachplanung Tragwerksplanung Ausgabe
2019 (HVA F-StB 50023),
technische Vertragsbedingungen für Verkehrsuntersuchungen Ausgabe
2019 (HVA F-StB 50040).
besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
Mindestent-geltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/05/2021
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 02/06/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Enthalten die Bewerbungs- bzw. Angebotsunterlagen nach Auffassung des
Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Besteller vor Abgabe
des Teilnahmeantrags / Erstangebotes / finalen Angebotes über das
Vergabeportal in Textform darauf hinzuweisen (Präklusion).
Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym)
auf der Vergabeplattform allen Interessenten / Bietern im Dokument
Fragen und Antworten zur Verfügung gestellt.
Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden
die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über
die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die den Bewerbern
übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher
Teil der Vergabeunterlagen.
Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, deren Beantwortung für die
Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind.
Um die Fragen im Sinne der vergaberechtlichen Gleichbehandlung
gegenüber allen Bewerbern beantworten zu können, sollen sie rechtzeitig
vor Ablauf der Bewerbungsfrist gestellt werden. Die Bewerber /
Interessenten werden gebeten Fragen bis spätestens 10 Kalendertage vor
dem Tag des Ablaufes der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform
einzureichen. Im Falle einer Verlängerung der Angebots- oder
Teilnahmefrist bleibt der ursprüngliche Ablauf der Frage- und
Auskunftsfrist (ohne Berücksichtigung der Verlängerung) maßgeblich,
soweit nicht die Frage- und Auskunftsfrist (gegebenenfalls auch nur für
bestimmte Teile der Vergabeunterlagen) ausdrücklich ebenfalls
verlängert wird.
Der Teilnahmeantrag und alle späteren Angebote sind über das
Vergabeportal in Textform einzureichen.
Eine schriftliche Abgabe ist nicht zugelassen.
Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein um die erforderlichen Dateien
hochzuladen und um bei eventuell auftretenden Problemen den Support
kontaktieren zu können.
Eine Einreichung des Teilnahmeantrags oder der Angebote vorab per
E-Mail oder Telefax ist nicht ausreichend, nicht erwünscht und wird
nicht bewertet.
Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge oder Angebote werden im
weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Wir empfehlen sich auf der Vergabeplattform kostenfrei zu registrieren
und am Verfahren teilzunehmen, da Sie nur in diesem Fall benachrichtigt
werden, wenn neue Unterlagen hochgeladen oder Nachrichten (bspw.
Beantwortung von Bieterfragen) versendet werden.
Falls Sie sich nicht registrieren, stehen Sie in der Holschuld. Sie
sind dann also selbst dafür verantwortlich, sich über Neuigkeiten und
Änderungen zu informieren.
Sämtliche Angaben im Teilnahmeantrag sind vollständig, wahrheitsgemäß
und widerspruchsfrei zu machen, Erklärungen und Nachweise müssen
2-felsfrei sein.
Die Verfahrenssprache ist deutsch. Der Teilnahmeantrag, das Angebot und
alle Anlagen sowie Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen bzw.
vorzulegen. Soweit Bescheinigungen und Nachweise gefordert werden,
haben ausländische Bewerber gleichwertige Bescheinigungen ihres
Herkunftslandes und eine Übersetzung von einem amtlich anerkannten
Dolmetscher in deutscher Sprache beizufügen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden- Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [14]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein
Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist
des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids
auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach
Absendung auf elektronischem Wege (Telefax, E-Mail oder elektronisch
über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
getroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden- Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [15]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/04/2021
References
6. mailto:armin.bozenhardt@rps.bwl.de?subject=TED
7. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt4/Ref43/Seiten/default.aspx
8. http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1afbbe12-4a9b-4fe5-8b53-2b91948a27a8
9. http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1afbbe12-4a9b-4fe5-8b53-2b91948a27a8
10. mailto:Alisa.Endler@dornier-consulting.com?subject=TED
11. http://www.dornier-consulting.com/
12. https://www.deutsche-evergabe.de/
13. https://www.deutsche-evergabe.de/
14. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
15. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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