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Ausschreibung: Baustellenüberwachung - DE-Berlin
Baustellenüberwachung
Dokument Nr...: 195623-2021 (ID: 2021042009173599718)
Veröffentlicht: 20.04.2021
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DE-Berlin: Baustellenüberwachung
2021/S 76/2021 195623
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/
Materialwirtschaft
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [6]Einkauf.SE3@bvg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-178b1587ba0-201f6338921b3e44
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-178b1587ba0-201f6338921b3e44
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bauoberleitung und Bauüberwachung Straßenbahnneubaustrecke Turmstr. I
Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0233-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistungen nach HOAI § 45ff.
Verkehrsanlagenplanung der Leistungsphasen 8 bis 9.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71521000 Baustellenüberwachung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ziel der Berliner Verkehrsentwicklungsplanung ist es, das Angebot
öffentlicher Verkehrsmittel als ein Element der umwelt- und
stadtverträglichen Mobilitätsform zu verbessern, um die Mobilität zu
gewährleisten, den Verkehrsfluss zu verbessern und gleichzeitig die
unerwünschten Folgen des Verkehrs zu begrenzen. Der Anteil des
Umweltverbundes, dem der öffentliche Personennahverkehr angehört, soll
weiter erhöht werden.
In Berlin ist der Anteil des öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehr
aufgrund des gut ausgebauten S- und U-Bahnnetzes bereits sehr hoch. In
bestimmten Verkehrsbeziehungen bestehen aber nach wie vor Defizite bei
der ÖPNV-Anbindung und Erschließung von Stadtteilen abseits der
vorhandenen Schnellbahnstrecken. Da ein flächiger Ausbau von S- und
U-Bahn weder technisch noch wirtschaftlich möglich ist, sind
verschiedene Straßenbahnneubauvorhaben geplant, um diese Lücken zu
schließen.
Der Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr3 enthält in verschiedenen
Planungskorridoren Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots durch
den Neubau von Straßenbahnstrecken, so auch die
Straßenbahnneubaustrecke vom Hauptbahnhof zum U-Bahnhof Turmstraße,
welche die Anbindung Moabits an den Verkehrsknoten Hauptbahnhof sowie
die östliche Berliner Innenstadt herstellen soll.
Durch den Neubau einer Straßenbahnstrecke vom Hauptbahnhof zum
U-Bahnhof Turmstraße soll der Anteil des öffentlichen Verkehrs in
Berlin erhöht werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen der Bauoberleitung und
der örtlichen Bauüberwachung im Zusammenhang mit der
Straßenbahnneubaumaßnahme Turmstraße I für die Verkehrsanlagen
einschließlich Fahrleitungsanlagen und Bahnstrom sowie der technischen
Ausrüstung des Gleichrichterwerk 107 in Alt-Moabit.
Die von der Baumaßnahme betroffenen Bereiche befinden sich in Berlin,
im Stadtbezirk Mitte Ortsteil Moabit. Im Zuge der Neubaumaßnahme soll
die Neubaustrecke Turmstraße vom Berliner Hauptbahnhof bis zum
U-Bahnhof Turmstraße verlängert werden. Die Länge der Strecke beträgt
rund 2,2 km Doppelgleis.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität - Personal / Gewichtung: 20,00
Preis - Gewichtung: 80,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2021
Ende: 25/08/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 1
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den
einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der
Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde
gelegt:
(1) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen
Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit
prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig
oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des
rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern,
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und
Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
(2) Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche
Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den
Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen
anzufordern.
(3) Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von
Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei
Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann
gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB
geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein
Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124
GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach §
21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und
gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen
abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt
weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die
sich aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie aus
der Eigenerklärung gem. III.1.1) bis III.1.3) (Formblatt) ergeben.
(4) Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden
Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und
Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des
rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu
berücksichtigen.
(5) Alle Bewerber werden im Zuge der Eignungsprüfung gemäß der
zugehörenden Matrix ihrer Referenzangaben entsprechend im Punktesystem
bewertet. Der Auftraggeber behält sich durch eine Begrenzung der
Teilnehmer vor, nur die maximal 5 Bestplatzierten zur Angebotsabgabe
aufzufordern.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für
Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung muss durch
I. Erklärung zu III.1.1)
Der Bekanntmachung Befähigung zur Berufsausübung einschließlich
Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister erfolgen.
Die Formblätter (Eigenerklärung gem. III.1.1) bis III.1.3) der
Bekanntmachung) liegen den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB,
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB,
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG,
4. Erklärung zum KRG,
5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen- Sach-
Vermögens- und Umweltschäden).
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem
Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt
für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so
muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen)
Eignungsleihgeber eine Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen
sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen
durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers
nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist
das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular
Verpflichtungserklärung zu verwenden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung zu III.1.2) der Bekanntmachung Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit (Bestandteil des Formblattes
Eigenerklärungen gem. III.1.1) und III.1.2) der Bekanntmachung"):
1. Zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren.
2. Ggf. weitere Erklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit,
sind erforderlich:
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt
(Eigenerklärungen gem. III.1.3) der Bekanntmachung) mit dem Angebot
vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3) der Bekanntmachung -Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit:
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare
Leistungen.
2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter.
3. Technische Ausstattung des Bewerbers.
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten
Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/
Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es sind mindestens 3 Referenzen einzureichen. Berücksichtigt werden nur
Referenzen, bei denen in Art und Umfang vergleichbare
Planungsleistungen der Leistungsphasen 8 und/oder örtliche
Bauüberwachung nach HOAI im Leistungsbild Verkehrsanlagen zum Neubau
oder Umbau einer schienengebundenen Verkehrsanlage inkl. technischer
Ausstattung z.B. Fahrleitung erbracht und abgeschlossen wurden.
Zudem muss min. eine Referenz Baukosten i.H.v. min. 10 Mio. EUR
vorweisen.
Der genaue Bewertungsmaßstab ist der Eignungsmatrix zum
Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es sind mindestens 3 Referenzen einzureichen, bei der in Art und Umfang
vergleichbare Planungsleistun-gen für den Umbau oder Neubau von
schienengebundenen Verkehrsanlagen i.S.d. HOAI, Leistungsbild
Verkehrsanlagen erbracht und abgeschlossen wurden.
Mindestanforderung an den Leistungsinhalt der Referenzen:
Berücksichtigt werden nur Referenzen, bei denen in Art und Umfang
vergleichbare Planungsleistungen der Leistungsphasen 8 und/oder
örtliche Bauüberwachung nach HOAI im Leistungsbild Verkehrsanlagen zum
Neubau oder Umbau einer schienengebundenen Verkehrsanlage inkl.
technischer Ausstattung z. B. Fahrleitung erbracht und abgeschlossen
wurden.
Zudem muss min. eine Referenz Baukosten i.H.v. min. 10 Mio. EUR
vorweisen.
Darüber hinaus werden folgende Leistungen bewertet:
Gesamtbaukosten, Alter und Länge der Referenz, die Anzahl der
erbrachten Leistungsphasen sowie die Lage und Bauart der Referenz.
Der genaue Bewertungsmaßstab ist der Eignungsmatrix zum
Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Siehe Vergabeunterlagen
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten
Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten
gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als
Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
Die BVG weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der
Bewerbergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach
Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Soweit Planungsleistungen betroffen sind, deren Erbringung Architekten
Und Ingenieuren vorbehalten ist, sind natürliche Personen einzusetzen,
die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt bzw.
Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt
sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG über die
Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen.
Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung der
vorbezeichneten Planungsleistungen und sind als Auftragnehmer
zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs-
bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen
Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/05/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine
Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird
ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform
vorzunehmen.
2. Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden Interessenten auf
rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich
elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform
zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden.
3. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die spätestens 6
Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erfolgt und
sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen
Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch
über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur
Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der
Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der Bewerber/Bieter
verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die
Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche
Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten.
Ein separater Hinweis durch den
Auftraggeber erfolgt nicht.
4. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum 12.5.2021
ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene
Vergabeplattform beantragt werden.
5. Die Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich elektronisch über
die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform bzw. das
dazugehörige Bietercockpit (elektronischer Abgabe-Workflow)
einzureichen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten in
Schriftform, per E-Mail, Fax oder als Anlage über die
Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzulässig.
6. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen an den
Vergabeunterlagen einschließlich der Verfahrensbedingungen, dem
Leistungssoll und den Vertragsbestimmungen vor.
7. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden
Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die BVG behält
sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu
vergeben ohne in Verhandlung mit den Bietern zu treten. Ein Anspruch
auf Verhandlung besteht nicht.
8. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten
eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen
will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens
benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens
in Anspruch nehmen will (Formblatt). Entsprechende Nachweise sind in
dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären.
Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung
Eignungsleihe" dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den
Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden
(vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche
Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß §
47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen
erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
9. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und
dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden;
10. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der
geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1. 7
und 8 Berliner Ausschreibungsund Vergabegesetzentsprechenden und sonst
gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die
Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren
zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an
Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den
Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die
Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/04/2021
References
6. mailto:Einkauf.SE3@bvg.de?subject=TED
7. https://vergabekooperation.berlin/
8. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-178b1587ba0-201
f6338921b3e44
9. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-178b1587ba0-201
f6338921b3e44
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