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Ausschreibung: Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten - DE-Aachen
Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten
Beschaffungsberatung
Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Dokument Nr...: 195626-2021 (ID: 2021042009174799757)
Veröffentlicht: 20.04.2021
*
  DE-Aachen: Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten
   2021/S 76/2021 195626
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG
   Postanschrift: Krefelder Straße 203
   Ort: Aachen
   NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
   Postleitzahl: 52070
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]ojauch@goerg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.trianel.com/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGD1JN/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
   Postanschrift: Alter Wall 20-22
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Postleitzahl: 20457
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Dr. Oliver Jauch
   E-Mail: [9]ojauch@goerg.de
   Telefon: +49 40500360480
   Fax: +49 40500360444
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]http://www.goerg.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGD1JN
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Strom
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvertrag über Leistungen der Flächenakquise bei der Entwicklung
   von Windparkprojekten
   Referenznummer der Bekanntmachung: 170563
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79421200 Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die 1999 gegründete Trianel GmbH (Trianel) ist ein
   Gemeinschaftsunternehmen unabhängiger Stadtwerke mit Sitz in Aachen.
   Als europaweit ausgerichtete Stadtwerke-Kooperation erschließt Trianel
   das Potenzial liberalisierter Energiemärkte durch die Bündelung
   komplementärer Interessen im kommunalen Umfeld mit dem Ziel, Stadtwerke
   in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und damit Eigenständigkeit zu stärken.
   Gesellschafter von Trianel sind inzwischen 56 kommunale
   Versorgungsunternehmen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und den
   Niederlanden, die gemeinsam ca. 6 Mio. Menschen mit Strom und Gas
   versorgen. Über die Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie
   Partnerschaftsverträge sind mehr als 100 Stadtwerke mit Trianel
   verbunden. Zur Trianel-Gruppe gehören derzeit rund 15
   Tochtergesellschaften und Beteiligungen.
   Trianel entwickelt über ihre 100%ige Tochtergesellschaft Trianel
   Energieprojekte GmbH & Co. KG (TEP), in der u. a. die erneuerbare
   Onshore-Projektentwicklung gebündelt ist, verschiedene
   Erneuerbare-Energien-Projekte. Die benötigten Investitionsmittel
   (Eigenkapital) für die Projektentwicklung von eigenen Windparks stehen
   zur Verfügung. TEP ist auch Projektentwickler für die Trianel Wind und
   Solar GmbH & Co. KG (TWuS), eine von Trianel initiierte rein
   kommunale Projektgesellschaft, an der Trianel selbst mit 2 Prozent
   beteiligt ist; die übrigen Gesellschafter der TWuS sind Gesellschafter
   der Trianel. TWuS wird in den kommenden Jahren ein Portfolio von
   geplant rund 340 MW Produktionskapazität aus erneuerbaren Energien
   (Onshore Wind und Photovoltaik) aufbauen.
   Die TEP beabsichtigt zusammen mit ihren Partnern in den nächsten Jahren
   bis zu EUR 500-700 Mio. in die Entwicklung von Windparks zu
   investieren. Dabei wird die TEP eigene Projekte entwickeln, in Betrieb
   befindliche Projekte erwerben oder Projekte anderer Projektentwickler
   unterstützen bzw. gemeinsam mit diesen entwickeln und sich an diesen
   später gegebenenfalls beteiligen.
   Die hier ausgeschriebenen Dienstleistungen der Flächenakquise sollen
   sicherstellen, dass die Potentialflächen für die einzelnen Projekte in
   einem vorgegebenen zeitlichen Rahmen gesichert werden.
   Insgesamt ist beabsichtigt, hierfür bis zu drei Rahmenverträge zu
   vergeben. Der tatsächliche Bedarf bzw. die Größenordnung der zu
   vergebenden Rahmenverträge sind nur schwer prognostizierbar, da die
   Leistungen erstmalig ausgeschrieben werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79418000 Beschaffungsberatung
   79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
   Hauptort der Ausführung:
   Trianel Energieprojekte GmbH & Co.KG Krefelder Straße 203 52070 Aachen
   Weitere Einzelheiten zu den Regionen der Flächenakquise enthalten die
   Vergabeunterlagen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die TEP wird dem Dienstleister/ den Dienstleistern auf Basis von
   Potentialstudien bundesweit mögliche Gebiete für die Errichtung von
   Windenergieanlagen (sog. Potentialgebiete) benennen, mit einem
   Schwerpunkt in einzelnen Regionen / Bundesländern. Diese Flächen hat
   der jeweilige Dienstleister zugunsten von TEP oder einem von ihr
   benannten Dritten zu sichern.
   Abrufberechtigt aus den Rahmenverträgen sind neben der TEP und der TWuS
   (vgl. Ziff. II.1.4)) auch die Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co.
   KG sowie die Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG und deren
   derzeitige und zukünftige Beteiligungsgesellschaften, ferner alle
   weiteren bestehenden und zukünftigen, mittelbaren und unmittelbaren
   Beteiligungsunternehmen der Trianel und der TEP und die derzeitigen und
   künftigen Gesellschafter der Trianel. Einmal abgerufene Einzelverträge
   können nachträglich auf jede abrufberechtigte Gesellschaft übertragen
   werden.
   Zu den vorrangigen Akquiseaufgaben nach der durch TEP (oder eine andere
   der vorgenannten Gesellschaften) bereit gestellten GIS-Analyse gehören
   insbesondere:
   1. Die Identifizierung und Ermittlung der Eigentümer der Projektflächen
   nebst aller Kontaktdetails unter Berücksichtigung der
   datenschutzrechtlichen Vorgaben.
   2. Die Erstkontaktaufnahme mit den Eigentümern in schriftlicher oder
   telefonischer Form. Vorbereitung von Gesprächen und Verhandlungen vor
   Ort sowie unterstützende Begleitung des Projektentwicklers.
   3. Bei Bedarf: Die Beschaffung und Vorlage der relevanten
   Grundbuchauszüge über die Projektflächen.
   4. Die Sicherung der Projektflächen, auf Basis eines vorgegebenen
   Musters für einen Nutzungsvertrag durch Vorlage des bereits durch den
   jeweiligen Eigentümer / die jeweiligen Eigentümer unterzeichneten
   Nutzungsvertrags. Der Nutzungsvertrag muss insoweit insbesondere die
   Übertragung auf eine Projektgesellschaft zulassen. Darüber hinaus
   sollen die Nutzungsverträge jeweils als Poolnutzungsverträge
   ausgestaltet sein. Abweichungen von dem Vertragsmuster und dem von TEP
   (oder einer anderen der vorgenannten Gesellschaften) vorgegebenen
   Grundsätzen der Akquise bedürfen der Zustimmung der TEP (oder einer
   anderen der vorgenannten Gesellschaften).
   5. Bei Bedarf: Vorlage des erforderlichen Kartenmaterials, insbesondere
   des amtlichen Lageplans inkl. Flurstücksangaben.
   6. Personalisierung und im Rahmen der Verhandlung in Abstimmung mit TEP
   (oder einer anderen der vorgenannten Gesellschaften) ggf. geringfügige
   Anpassung des - Standard- Nutzungsvertrags unter Berücksichtigung der
   Vorgaben der TEP (oder einer anderen der vorgenannten Gesellschaften).
   Vermittlung von Verträgen die erforderlich sind für die Planung,
   Errichtung und den wirtschaftlichen Betrieb von Windparks z. B.
   Nutzungs-, Baulasten-, Wege- und Leitungsverträge sowie Vereinbarungen
   zur Regelung der Kompensation und des Ausgleichs (z. B. Flächen für
   sog. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, oder zur Entschädigung etwaiger
   Bewirtschaftungsnachteile).
   7. Unter Vorgaben und Mitwirkung der TEP (oder einer anderen der
   vorgenannten Gesellschaften) das Verhandeln der Nutzungsverträge mit
   den Eigentümern. Gezeichnet werden die Verträge durch die TEP oder eine
   andere der vorgenannten Gesellschaften.
   8. Durchführung von Eigentümerversammlungen zum Zwecke der
   Projektvorstellung (in Zusammenarbeit mit TEP oder einer anderen der
   vorgenannten Gesellschaften).
   9. Unterstützung bei der Vorstellung des jeweiligen Projekts auf
   kommunaler Ebene zur Schaffung von Planungsrecht.
   10. Laufende Erstellung und Pflege eines Projekt-Reportings, welches
   auf Basis eines von der TEP (oder einer anderen der vorgenannten
   Gesellschaften) zur Verfügung gestellten Projektmanagement-Tools
   erfolgt.
   11. Die Durchführung von regelmäßigen Terminen zur Durchsprache des
   Standes der Flächensicherung / Akquisestrategie.
   Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach
   Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2021
   Ende: 31/12/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Rahmenvertrag kann durch TEP nach Ablauf der 39-monatigen
   Grundlaufzeit insgesamt zwei Mal um 29 Monate (1. Verlängerungsoption)
   bzw. 28 Monate (2. Verlängerungsoption) verlängert werden. Weitere
   Einzelheiten zu den Vertragsverlängerungen enthalten die
   Vergabeunterlagen.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 4
   Höchstzahl: 6
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Nach Prüfung der nach Ziff. III.1.1) vorzulegenden Angaben und
   Unterlagen zu Ausschlussgründen, ist nach Feststellung der
   wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß Ziff. III.1.2) (WL1 und WL2)
   und ausreichender Personalressourcen gemäß Ziff. III.1.3) (TL1) für die
   Bewertung der Eignung ausschließlich die Fachkunde/technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit entscheidend. Diese wird anhand der gemäß
   Abschnitt III.1.3) vorzulegenden Referenzen (TL2) bewertet, sofern die
   Mindestanforderungen erfüllt sind.
   Hier können insgesamt maximal 900 Punkte erreicht werden (je 300 Punkte
   pro (Mindest-)Referenz).
   Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem
   relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der
   nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen
   pro Referenz werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor
   multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen
   addiert.
    100 % = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium
   mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt,
    80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit
   Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt,
    60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das
   Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen
   Durchschnitt,
    40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das
   Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren
   Durchschnitt,
    20 % = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium
   mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
   Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer
   Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden
   (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe
   mit der darunter liegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine
   Bewertung mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des
   Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des
   Teilnahmeantrages zur Folge hat. Hinweis: Hierbei handelt es sich um
   Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Einzelheiten zu den Optionen.
   Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7).
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Zu Ziff. II.2.10): Varianten/ Alternativangebote (Nebenangebote) sind
   Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von
   Nebenangeboten bleibt vorbehalten.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in
   Ziff. I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung
   der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen
   noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt
   werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung
   dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5)). Mit ihrem Teilnahmeantrag
   haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
   PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§
   123, 124 GWB. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
   PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Rechtsform, Sitz, Gegenstand,
   Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B.
   Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen -
   Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und
   Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen
   Niederlassung. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
   PL3. Eigenerklärung, dass das sich bewerbende Unternehmen weder
   mittelbar noch unmittelbar von Gesellschaftern bzw. Eigentümern
   gehalten wird, die ebenso wie die TEP als Projektentwickler im Bereich
   Onshore Wind am Markt tätig sind. Bewerber, die diese Anforderung nicht
   erfüllen oder die Eigenklärung (ggf. nach entsprechender Nachforderung)
   nicht abgeben (können), können ausgeschlossen werden.
   Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten
   Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft.
   Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
   Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
   Vorlage anderer, von der TEP für geeignet erachteter Belege nachweisen.
   Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält
   sich TEP für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und
   etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes
   Verlangen vor.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in
   den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch
   keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den
   Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die
   Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
   WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit
   den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Leistungen
   der Flächenakquise für Windparks oder sonstige
   Erneuerbare-Energien-Projekte) in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind
   entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
   Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied
   der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
   TEP behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber
   einzuholen.
   Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
   Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
   Vorlage anderer, von der TEP für geeignet erachteter Belege nachweisen.
   Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält
   sich TEP für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und
   etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes
   Verlangen vor.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
   (gegliedert nach Aufgabenfeldern/Qualifikationen etc. gemäß Formblatt)
   der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
   TL2. Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen
   (Leistungen der Flächenakquise für Erneuerbare-Energien-Projekte) in
   den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag: Tag der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, Ziff. VI.5). Die
   Referenzprojekte können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen,
   durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von
   Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die
   Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind
   gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten
   Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 6
   Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und
   Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. TEP kann in
   Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der
   Referenzauftraggeber verlangen. TEP behält sich zudem vor,
   Referenzauftraggeber der Bewerber zu kontaktieren.
   Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die
   Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
   Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält
   sich die TEP für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter
   und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes
   Verlangen vor.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu TL2: Es sind mindestens 3 Referenzen bezüglich der Flächensicherung
   (inklusive Baulasten) für Erneuerbare- Energien-Projekte vorzulegen,
   davon muss mindestens 1 Referenz aus dem Bereich Windenergie mit
   mindestens 10 gesicherten WEA stammen.
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss
   des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss
   des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss
   des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
   Es wird darauf hingewiesen, dass der Rahmenvertrag eine
   außerordentliche Kündigungsmöglichkeit zugunsten der TEP vorsehen wird,
   sofern eine falsche Erklärung gemäß Ziff. III.1.1) PL3 abgegeben wurde
   oder sich die Unternehmensverhältnisse während der Vertragslaufzeit
   dergestalt ändern, dass der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar
   von Gesellschaftern bzw. Eigentümern gehalten wird, die ebenso wie die
   TEP als Projektentwickler im Bereich Onshore Wind am Markt tätig sind.
   Der Rahmenvertrag wird insofern auch eine unverzügliche Anzeigepflicht
   vorsehen. Weitere Einzelheiten hierzu enthält der Rahmenvertrag, der
   nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Mit dem Ernstangebot wird ein Projektteam zu benennen sein. Das im
   Erstangebot benannte Projektteam wird für die etwaige
   Auftragsdurchführung verbindlich benannt. Spätere Wechsel sind nur in
   Ausnahmefällen zulässig. Einzelheiten hierzu enthalten die
   Vergabeunterlagen. Sofern im Laufe der Angebotsphase Projektleiter*in
   oder stellv. Projektleiter*in ausgetauscht werden, kann der Bieter aus
   dem Verfahren ausgeschlossen werden.
   2. Der Rahmenvertrag wird eine Regelung enthalten, wonach der jeweilige
   Rahmenvertragspartner verpflichtet ist, in der bzw. den von der TEP im
   Rahmenvertrag definierte(n) Region(en) keine Flächenakquise im Bereich
   Onshore Wind für andere Unternehmen als die TEP bzw. die in Ziff.
   II.2.4) benannten Gesellschaften zu betreiben. Weitere Einzelheiten
   hierzu enthält der Rahmenvertrag, der nach Abschluss des
   Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/05/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 07/06/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der
   in Ziff. I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die
   Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist (soweit zur Verfügung stehend)
   verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere
   Informationen oder Präzisierungen seitens von der TEP erforderlich
   werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der
   dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen
   daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse
   weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der
   Vergabeplattform erleichtert den Zugang und ermöglicht
   Benachrichtigungen bei Bewerberinformationen.
   2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den
   Bewerbungsunterlagen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum 10.5.2021
   an TEP über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu richten.
   TEP behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
   3. Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen sowie die als
   Entwurfsfassung gekennzeichneten Vergabeunterlagen dienen allein dem
   Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine
   Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
   Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Aufforderung zur
   Angebotsabgabe bzw. der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
   4. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an
   die in Ziff. I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu
   übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (bzw. später
   Angebotsfrist) sind die Teilnahmeanträge (bzw. später Angebote)
   verschlüsselt, so dass TEP keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht
   es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag (bzw. später sein Angebot) bis
   zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen oder
   zurückzuziehen.
   5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel
   nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche
   Sprache vorgelegt worden sind. TEP kann Ausnahmen, insbesondere bei
   englischsprachigen Bescheinigungen und Erklärungen, zulassen.
   6. TEP behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B.
   mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatz- oder
   Entschädigungsansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind - soweit
   rechtlich zulässig  ausgeschlossen.
   7. Weitere Vergabeunterlagen (außer denen, die bereits in der
   Entwurfsfassung bereitgestellt wurden) einschließlich des Vertragswerks
   sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des
   Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
   8. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der
   Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln
   und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im
   Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. TEP ihrerseits wird Unterlagen
   der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
   9. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von
   allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß
   dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die
   dort genannten Anforderungen zu beachten. Sollte im Laufe des
   Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre
   Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das
   Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen oder ein
   Bewerber/ Bieter bzw. eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft einer
   Umstrukturierung im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GWB
   unterfallen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher
   Einwilligung von TEP zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht
   erteilt, wenn durch die Veränderung
   Der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung
   Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt
   entsprechend für Nachunternehmer.
   10. TEP behält sich vor, die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der
   Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern,
   fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
   Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
   oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
   korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
   Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Weitere Einzelheiten
   hierzu wird der Verfahrensbrief 1 enthalten, der nach Abschluss des
   Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben wird.
   11. Zu Ziff. IV.2.3): Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren
   Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich in der
   Kalenderwoche 23/2021 die finalisierten Vergabeunterlagen mit einer
   Aufforderung zur Angebotsabgabe zugesandt.
   12. TEP behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen,
   ohne in Verhandlungen einzutreten. Weitere Einzelheiten hierzu wird der
   Verfahrensbrief 1 enthalten, der nach Abschluss des
   Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben wird.
   13. Sofern der Zuschlag nicht auf die Erstangebote erteilt wird, wird
   TEP diese mit den Bietern verhandeln. Die Termine für die
   Verhandlungsgespräche werden gesondert mitgeteilt. Sie werden entweder
   in Aachen oder  abhängig von der dann gegebenen Pandemiesituation -
   per Videokonferenz stattfinden.
   14. Zu Ziff. IV.1.4): TEP behält sich vor, das Verfahren nach Abschluss
   des Teilnahmewettbewerbs in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote
   abzuwickeln. Weitere Informationen hierzu wird der Verfahrensbrief 1
   enthalten, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die
   ausgewählten Bieter ausgegeben wird.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGD1JN
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
   Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
    § 134 Abs. 2 GWB  Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf
   erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
   GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg
   oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
   Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
   Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
   Bewerber kommt es nicht an,
    das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
   Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß §
   160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
   vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
   Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/04/2021
References
   6. mailto:ojauch@goerg.de?subject=TED
   7. https://www.trianel.com/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGD1JN/documents
   9. mailto:ojauch@goerg.de?subject=TED
  10. http://www.goerg.de/
  11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGD1JN
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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