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Ausschreibung: Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten - DE-Aachen
Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten
Beschaffungsberatung
Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Dokument Nr...: 195626-2021 (ID: 2021042009174799757)
Veröffentlicht: 20.04.2021
*
DE-Aachen: Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten
2021/S 76/2021 195626
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG
Postanschrift: Krefelder Straße 203
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
E-Mail: [6]ojauch@goerg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.trianel.com/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGD1JN/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Postanschrift: Alter Wall 20-22
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Oliver Jauch
E-Mail: [9]ojauch@goerg.de
Telefon: +49 40500360480
Fax: +49 40500360444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]http://www.goerg.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGD1JN
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag über Leistungen der Flächenakquise bei der Entwicklung
von Windparkprojekten
Referenznummer der Bekanntmachung: 170563
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79421200 Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die 1999 gegründete Trianel GmbH (Trianel) ist ein
Gemeinschaftsunternehmen unabhängiger Stadtwerke mit Sitz in Aachen.
Als europaweit ausgerichtete Stadtwerke-Kooperation erschließt Trianel
das Potenzial liberalisierter Energiemärkte durch die Bündelung
komplementärer Interessen im kommunalen Umfeld mit dem Ziel, Stadtwerke
in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und damit Eigenständigkeit zu stärken.
Gesellschafter von Trianel sind inzwischen 56 kommunale
Versorgungsunternehmen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und den
Niederlanden, die gemeinsam ca. 6 Mio. Menschen mit Strom und Gas
versorgen. Über die Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie
Partnerschaftsverträge sind mehr als 100 Stadtwerke mit Trianel
verbunden. Zur Trianel-Gruppe gehören derzeit rund 15
Tochtergesellschaften und Beteiligungen.
Trianel entwickelt über ihre 100%ige Tochtergesellschaft Trianel
Energieprojekte GmbH & Co. KG (TEP), in der u. a. die erneuerbare
Onshore-Projektentwicklung gebündelt ist, verschiedene
Erneuerbare-Energien-Projekte. Die benötigten Investitionsmittel
(Eigenkapital) für die Projektentwicklung von eigenen Windparks stehen
zur Verfügung. TEP ist auch Projektentwickler für die Trianel Wind und
Solar GmbH & Co. KG (TWuS), eine von Trianel initiierte rein
kommunale Projektgesellschaft, an der Trianel selbst mit 2 Prozent
beteiligt ist; die übrigen Gesellschafter der TWuS sind Gesellschafter
der Trianel. TWuS wird in den kommenden Jahren ein Portfolio von
geplant rund 340 MW Produktionskapazität aus erneuerbaren Energien
(Onshore Wind und Photovoltaik) aufbauen.
Die TEP beabsichtigt zusammen mit ihren Partnern in den nächsten Jahren
bis zu EUR 500-700 Mio. in die Entwicklung von Windparks zu
investieren. Dabei wird die TEP eigene Projekte entwickeln, in Betrieb
befindliche Projekte erwerben oder Projekte anderer Projektentwickler
unterstützen bzw. gemeinsam mit diesen entwickeln und sich an diesen
später gegebenenfalls beteiligen.
Die hier ausgeschriebenen Dienstleistungen der Flächenakquise sollen
sicherstellen, dass die Potentialflächen für die einzelnen Projekte in
einem vorgegebenen zeitlichen Rahmen gesichert werden.
Insgesamt ist beabsichtigt, hierfür bis zu drei Rahmenverträge zu
vergeben. Der tatsächliche Bedarf bzw. die Größenordnung der zu
vergebenden Rahmenverträge sind nur schwer prognostizierbar, da die
Leistungen erstmalig ausgeschrieben werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79418000 Beschaffungsberatung
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Hauptort der Ausführung:
Trianel Energieprojekte GmbH & Co.KG Krefelder Straße 203 52070 Aachen
Weitere Einzelheiten zu den Regionen der Flächenakquise enthalten die
Vergabeunterlagen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die TEP wird dem Dienstleister/ den Dienstleistern auf Basis von
Potentialstudien bundesweit mögliche Gebiete für die Errichtung von
Windenergieanlagen (sog. Potentialgebiete) benennen, mit einem
Schwerpunkt in einzelnen Regionen / Bundesländern. Diese Flächen hat
der jeweilige Dienstleister zugunsten von TEP oder einem von ihr
benannten Dritten zu sichern.
Abrufberechtigt aus den Rahmenverträgen sind neben der TEP und der TWuS
(vgl. Ziff. II.1.4)) auch die Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co.
KG sowie die Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG und deren
derzeitige und zukünftige Beteiligungsgesellschaften, ferner alle
weiteren bestehenden und zukünftigen, mittelbaren und unmittelbaren
Beteiligungsunternehmen der Trianel und der TEP und die derzeitigen und
künftigen Gesellschafter der Trianel. Einmal abgerufene Einzelverträge
können nachträglich auf jede abrufberechtigte Gesellschaft übertragen
werden.
Zu den vorrangigen Akquiseaufgaben nach der durch TEP (oder eine andere
der vorgenannten Gesellschaften) bereit gestellten GIS-Analyse gehören
insbesondere:
1. Die Identifizierung und Ermittlung der Eigentümer der Projektflächen
nebst aller Kontaktdetails unter Berücksichtigung der
datenschutzrechtlichen Vorgaben.
2. Die Erstkontaktaufnahme mit den Eigentümern in schriftlicher oder
telefonischer Form. Vorbereitung von Gesprächen und Verhandlungen vor
Ort sowie unterstützende Begleitung des Projektentwicklers.
3. Bei Bedarf: Die Beschaffung und Vorlage der relevanten
Grundbuchauszüge über die Projektflächen.
4. Die Sicherung der Projektflächen, auf Basis eines vorgegebenen
Musters für einen Nutzungsvertrag durch Vorlage des bereits durch den
jeweiligen Eigentümer / die jeweiligen Eigentümer unterzeichneten
Nutzungsvertrags. Der Nutzungsvertrag muss insoweit insbesondere die
Übertragung auf eine Projektgesellschaft zulassen. Darüber hinaus
sollen die Nutzungsverträge jeweils als Poolnutzungsverträge
ausgestaltet sein. Abweichungen von dem Vertragsmuster und dem von TEP
(oder einer anderen der vorgenannten Gesellschaften) vorgegebenen
Grundsätzen der Akquise bedürfen der Zustimmung der TEP (oder einer
anderen der vorgenannten Gesellschaften).
5. Bei Bedarf: Vorlage des erforderlichen Kartenmaterials, insbesondere
des amtlichen Lageplans inkl. Flurstücksangaben.
6. Personalisierung und im Rahmen der Verhandlung in Abstimmung mit TEP
(oder einer anderen der vorgenannten Gesellschaften) ggf. geringfügige
Anpassung des - Standard- Nutzungsvertrags unter Berücksichtigung der
Vorgaben der TEP (oder einer anderen der vorgenannten Gesellschaften).
Vermittlung von Verträgen die erforderlich sind für die Planung,
Errichtung und den wirtschaftlichen Betrieb von Windparks z. B.
Nutzungs-, Baulasten-, Wege- und Leitungsverträge sowie Vereinbarungen
zur Regelung der Kompensation und des Ausgleichs (z. B. Flächen für
sog. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, oder zur Entschädigung etwaiger
Bewirtschaftungsnachteile).
7. Unter Vorgaben und Mitwirkung der TEP (oder einer anderen der
vorgenannten Gesellschaften) das Verhandeln der Nutzungsverträge mit
den Eigentümern. Gezeichnet werden die Verträge durch die TEP oder eine
andere der vorgenannten Gesellschaften.
8. Durchführung von Eigentümerversammlungen zum Zwecke der
Projektvorstellung (in Zusammenarbeit mit TEP oder einer anderen der
vorgenannten Gesellschaften).
9. Unterstützung bei der Vorstellung des jeweiligen Projekts auf
kommunaler Ebene zur Schaffung von Planungsrecht.
10. Laufende Erstellung und Pflege eines Projekt-Reportings, welches
auf Basis eines von der TEP (oder einer anderen der vorgenannten
Gesellschaften) zur Verfügung gestellten Projektmanagement-Tools
erfolgt.
11. Die Durchführung von regelmäßigen Terminen zur Durchsprache des
Standes der Flächensicherung / Akquisestrategie.
Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach
Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2021
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Rahmenvertrag kann durch TEP nach Ablauf der 39-monatigen
Grundlaufzeit insgesamt zwei Mal um 29 Monate (1. Verlängerungsoption)
bzw. 28 Monate (2. Verlängerungsoption) verlängert werden. Weitere
Einzelheiten zu den Vertragsverlängerungen enthalten die
Vergabeunterlagen.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 4
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Nach Prüfung der nach Ziff. III.1.1) vorzulegenden Angaben und
Unterlagen zu Ausschlussgründen, ist nach Feststellung der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß Ziff. III.1.2) (WL1 und WL2)
und ausreichender Personalressourcen gemäß Ziff. III.1.3) (TL1) für die
Bewertung der Eignung ausschließlich die Fachkunde/technische und
berufliche Leistungsfähigkeit entscheidend. Diese wird anhand der gemäß
Abschnitt III.1.3) vorzulegenden Referenzen (TL2) bewertet, sofern die
Mindestanforderungen erfüllt sind.
Hier können insgesamt maximal 900 Punkte erreicht werden (je 300 Punkte
pro (Mindest-)Referenz).
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem
relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der
nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen
pro Referenz werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor
multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen
addiert.
100 % = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium
mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt,
80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit
Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt,
60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das
Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen
Durchschnitt,
40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das
Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren
Durchschnitt,
20 % = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium
mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer
Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden
(10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe
mit der darunter liegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine
Bewertung mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des
Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des
Teilnahmeantrages zur Folge hat. Hinweis: Hierbei handelt es sich um
Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Einzelheiten zu den Optionen.
Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7).
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zu Ziff. II.2.10): Varianten/ Alternativangebote (Nebenangebote) sind
Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von
Nebenangeboten bleibt vorbehalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in
Ziff. I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung
der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen
noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt
werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5)). Mit ihrem Teilnahmeantrag
haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§
123, 124 GWB. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Rechtsform, Sitz, Gegenstand,
Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B.
Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen -
Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und
Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen
Niederlassung. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL3. Eigenerklärung, dass das sich bewerbende Unternehmen weder
mittelbar noch unmittelbar von Gesellschaftern bzw. Eigentümern
gehalten wird, die ebenso wie die TEP als Projektentwickler im Bereich
Onshore Wind am Markt tätig sind. Bewerber, die diese Anforderung nicht
erfüllen oder die Eigenklärung (ggf. nach entsprechender Nachforderung)
nicht abgeben (können), können ausgeschlossen werden.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten
Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der
Bewerbergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
Vorlage anderer, von der TEP für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält
sich TEP für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und
etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes
Verlangen vor.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in
den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch
keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den
Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die
Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit
den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Leistungen
der Flächenakquise für Windparks oder sonstige
Erneuerbare-Energien-Projekte) in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind
entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied
der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
TEP behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber
einzuholen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
Vorlage anderer, von der TEP für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält
sich TEP für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und
etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes
Verlangen vor.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
(gegliedert nach Aufgabenfeldern/Qualifikationen etc. gemäß Formblatt)
der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
TL2. Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen
(Leistungen der Flächenakquise für Erneuerbare-Energien-Projekte) in
den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag: Tag der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, Ziff. VI.5). Die
Referenzprojekte können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen,
durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von
Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die
Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind
gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten
Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 6
Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und
Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. TEP kann in
Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der
Referenzauftraggeber verlangen. TEP behält sich zudem vor,
Referenzauftraggeber der Bewerber zu kontaktieren.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die
Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält
sich die TEP für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter
und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes
Verlangen vor.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu TL2: Es sind mindestens 3 Referenzen bezüglich der Flächensicherung
(inklusive Baulasten) für Erneuerbare- Energien-Projekte vorzulegen,
davon muss mindestens 1 Referenz aus dem Bereich Windenergie mit
mindestens 10 gesicherten WEA stammen.
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss
des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss
des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss
des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Rahmenvertrag eine
außerordentliche Kündigungsmöglichkeit zugunsten der TEP vorsehen wird,
sofern eine falsche Erklärung gemäß Ziff. III.1.1) PL3 abgegeben wurde
oder sich die Unternehmensverhältnisse während der Vertragslaufzeit
dergestalt ändern, dass der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar
von Gesellschaftern bzw. Eigentümern gehalten wird, die ebenso wie die
TEP als Projektentwickler im Bereich Onshore Wind am Markt tätig sind.
Der Rahmenvertrag wird insofern auch eine unverzügliche Anzeigepflicht
vorsehen. Weitere Einzelheiten hierzu enthält der Rahmenvertrag, der
nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Mit dem Ernstangebot wird ein Projektteam zu benennen sein. Das im
Erstangebot benannte Projektteam wird für die etwaige
Auftragsdurchführung verbindlich benannt. Spätere Wechsel sind nur in
Ausnahmefällen zulässig. Einzelheiten hierzu enthalten die
Vergabeunterlagen. Sofern im Laufe der Angebotsphase Projektleiter*in
oder stellv. Projektleiter*in ausgetauscht werden, kann der Bieter aus
dem Verfahren ausgeschlossen werden.
2. Der Rahmenvertrag wird eine Regelung enthalten, wonach der jeweilige
Rahmenvertragspartner verpflichtet ist, in der bzw. den von der TEP im
Rahmenvertrag definierte(n) Region(en) keine Flächenakquise im Bereich
Onshore Wind für andere Unternehmen als die TEP bzw. die in Ziff.
II.2.4) benannten Gesellschaften zu betreiben. Weitere Einzelheiten
hierzu enthält der Rahmenvertrag, der nach Abschluss des
Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/05/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 07/06/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der
in Ziff. I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die
Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist (soweit zur Verfügung stehend)
verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere
Informationen oder Präzisierungen seitens von der TEP erforderlich
werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der
dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen
daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse
weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der
Vergabeplattform erleichtert den Zugang und ermöglicht
Benachrichtigungen bei Bewerberinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den
Bewerbungsunterlagen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum 10.5.2021
an TEP über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu richten.
TEP behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen sowie die als
Entwurfsfassung gekennzeichneten Vergabeunterlagen dienen allein dem
Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine
Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Aufforderung zur
Angebotsabgabe bzw. der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an
die in Ziff. I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu
übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (bzw. später
Angebotsfrist) sind die Teilnahmeanträge (bzw. später Angebote)
verschlüsselt, so dass TEP keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht
es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag (bzw. später sein Angebot) bis
zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen oder
zurückzuziehen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel
nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche
Sprache vorgelegt worden sind. TEP kann Ausnahmen, insbesondere bei
englischsprachigen Bescheinigungen und Erklärungen, zulassen.
6. TEP behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B.
mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatz- oder
Entschädigungsansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind - soweit
rechtlich zulässig ausgeschlossen.
7. Weitere Vergabeunterlagen (außer denen, die bereits in der
Entwurfsfassung bereitgestellt wurden) einschließlich des Vertragswerks
sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des
Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
8. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der
Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln
und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im
Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. TEP ihrerseits wird Unterlagen
der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
9. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von
allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß
dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die
dort genannten Anforderungen zu beachten. Sollte im Laufe des
Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre
Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das
Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen oder ein
Bewerber/ Bieter bzw. eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft einer
Umstrukturierung im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GWB
unterfallen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Einwilligung von TEP zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht
erteilt, wenn durch die Veränderung
Der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung
Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt
entsprechend für Nachunternehmer.
10. TEP behält sich vor, die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern,
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Weitere Einzelheiten
hierzu wird der Verfahrensbrief 1 enthalten, der nach Abschluss des
Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben wird.
11. Zu Ziff. IV.2.3): Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren
Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich in der
Kalenderwoche 23/2021 die finalisierten Vergabeunterlagen mit einer
Aufforderung zur Angebotsabgabe zugesandt.
12. TEP behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen,
ohne in Verhandlungen einzutreten. Weitere Einzelheiten hierzu wird der
Verfahrensbrief 1 enthalten, der nach Abschluss des
Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben wird.
13. Sofern der Zuschlag nicht auf die Erstangebote erteilt wird, wird
TEP diese mit den Bietern verhandeln. Die Termine für die
Verhandlungsgespräche werden gesondert mitgeteilt. Sie werden entweder
in Aachen oder abhängig von der dann gegebenen Pandemiesituation -
per Videokonferenz stattfinden.
14. Zu Ziff. IV.1.4): TEP behält sich vor, das Verfahren nach Abschluss
des Teilnahmewettbewerbs in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote
abzuwickeln. Weitere Informationen hierzu wird der Verfahrensbrief 1
enthalten, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die
ausgewählten Bieter ausgegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGD1JN
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 Abs. 2 GWB Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf
erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an,
das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß §
160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/04/2021
References
6. mailto:ojauch@goerg.de?subject=TED
7. https://www.trianel.com/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGD1JN/documents
9. mailto:ojauch@goerg.de?subject=TED
10. http://www.goerg.de/
11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGD1JN
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