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Ausschreibung: Müllfahrzeuge - DE-Heidelberg
Müllfahrzeuge
Dokument Nr...: 196607-2021 (ID: 2021042109065700729)
Veröffentlicht: 21.04.2021
*
  DE-Heidelberg: Müllfahrzeuge
   2021/S 77/2021 196607
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Heidelberg, Abfallwirtschaft und
   Stadtreinigung
   Postanschrift: Hardtstr. 2
   Ort: Heidelberg
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   Postleitzahl: 69124
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Rechtsamt Vergabeabteilung
   E-Mail: [6]vergabeabteilung@heidelberg.de
   Telefon: +49 62215823325/4/7
   Fax: +49 6221584623326
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.heidelberg.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?funct
   ion=_Details&TenderOID=54321-Tender-1785f390405-3baf20d0af635e9
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Heidelberg Rechtsamt, Vergabeabteilung
   Postanschrift: Kornmarkt 1
   Ort: Heidelberg
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   Postleitzahl: 69117
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]vergabeabteilung@heidelberg.de
   Telefon: +49 62215823326/7
   Fax: +49 6221584623326
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.heidelberg.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]www.auftragsboerse.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung eines Müllfahrzeuges mit Wasserstoffantrieb
   Referenznummer der Bekanntmachung: 70 6-2021
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34144511 Müllfahrzeuge
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Beschaffung eines Müllfahrzeuges mit Wasserstoffantrieb.
   Ein Gesamtfahrzeug bestehend aus Fahrgestell, Aufbau und Schüttung ist
   anzubieten. Ein Angebot kann nur auf das Gesamtfahrzeug abgegeben
   werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Heidelberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
    Abschnitt 1: Lieferung eines 6X2/4 (NLA) Niederflurfahrgestells für
   ein Abfallsammelaufbau Hausmüll nach DIN EN 1501-1,
    Abschnitt 2: Lieferung und Montage eines Abfallsammelaufbaus
   Hausmüll,
    Abschnitt 3: Lieferung und Montage einer Automatikschüttung (Lifter)
   für Abfallsammelbehälter nach DIN EN 840 1 bis 3 (Hausmüll),
    Abschnitt 4: Allgemeine Angaben zum Fahrzeug.
   Abfallsammelfahrzeug mit größer als 22 cbm Aufbau und Schüttung für
   Abfallsammelbehälter nach DIN EN 840-1-2-3 zur Sammlung und zum
   Transport von Hausmüll.
   Das Niederflurfahrgestell inkl. der Abfallsammelaufbau und
   Systemschüttung-Lifter muss mindestens folgende technische Achslasten
   haben: VA min. 8 000 kg. MA min. 13 400 kg. HA-NLA min. 8 000 kg,
   Gesamtmasse min. 27 000 kg und für den Einsatz als Abfallsammelfahrzeug
   entsprechend der DIN 1501-1 in jeder Hinsicht geeignet und ausgerüstet
   sein.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 6
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Grundsätzlich sind notwendige Abstimmungen zwischen den einzelnen
   Herstellern des Fahrgestells, des Aufbaus und gegebenenfalls der
   Schüttung vom Auftragnehmer vorzunehmen. Mehrkosten aufgrund
   mangelhafter Abstimmung zwischen den einzelnen Herstellern werden vom
   Auftraggeber nicht erstattet.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen
   enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   gemäß § 42 VgV in
   Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben. Die Vergabestelle behält
   sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur
   Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung,
   Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der
   Industrie- und Handelskammer (Eintragung in Berufsregister). Vor
   Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem
   Gewerbezentralregister gem. §150a GewO beim Bundesamt für Justiz
   anfordern.
   Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen bzw.
   Bieter, bei denen ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB
   vorliegt, nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
   ausgeschlossen werden dürfen, wenn gegenüber dem Auftraggeber
   ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt und ggf.
   nachgewiesen wurden. Sofern Ausschlussgründe i.S.v. §§ 123 f. GWB
   vorliegen, liegt eine Darstellung der ergriffenen
   Selbstreinigungsmaßnahmen deshalb im eigenen Interesse des Unternehmens
   bzw. Bieters. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf
   hingewiesen, dass sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, die
   Aspekte der Selbstreinigung bzw. Darstellungen hierzu im Rahmen einer
   Angebotswertung aufzugreifen und ggf. zu vertiefen. Darüber hinaus
   bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise,
   Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen:
   a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf
   den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche
   Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register,
   insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in
   Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer
   zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
   Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters
   an.
   b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124
   Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht
   zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der
   zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats
   des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab. Zum Beleg
   bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise,
   Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen:
   a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf
   den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche
   Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register,
   insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in
   Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer
   zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
   Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters
   an.
   b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124
   Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht
   zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der
   zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats
   des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer und
   Dienstleistungen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen
   Leistungen (§ 46 (3) Nr. 1. VgV) Vergleichbare Aufträge als Referenzen
   mit Angabe von Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer,
   Rechnungswert und Lieferzeitpunkt. Mindestens 2 Referenzen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mindestens 2 Referenzen
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/05/2021
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25/06/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/05/2021
   Ortszeit: 11:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Von Bietergemeinschaften wird die Annahme einer bestimmten Rechtsform
   bei Angebotsabgabe nicht verlangt. Der Auftraggeber behält sich jedoch
   vor, für den Fall der Auftragserteilung eine bestimmte Rechtsform zu
   verlangen, sofern dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des
   Auftrages notwendig ist. Außerdem hat die Bietergemeinschaft auf
   Verlangen des Auftraggebers eine von allen Mitgliedern
   rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben:
    in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt
   ist,
    in der alle Mitglieder aufgeführt sind (Name, Anschrift),
    in der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
   Vertreter bezeichnet ist,
    dass der bevollmächtigte Vertreter ggü. dem Auftraggeber
   rechtsverbindlich vertritt und
    dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
   Für die Abgabe der Erklärung stellt die Vergabestelle auf Verlangen ein
   Formular zur Verfügung. Alle Mitbieter haben die Eignungsnachweise zur
   Zuverlässigkeit vorzulegen. Bezüglich der Fachkunde und
   Leistungsfähigkeit wird die Gemeinschaft als Einheit betrachtet.
   Vertragsstrafe:
   Bei Überschreitung der Lieferfristen hat der Auftragnehmer bei Verzug
   eine Vertragsstrafe von 0,5 % vom Wert desjenigen Teils, der nicht
   genutzt werden kann, für jede vollendete Woche zu zahlen.
   Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der Auftragssumme
   (Bruttosumme) begrenzt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 Absatz 3 GWB
   Der Antrag ist unzulässig. soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Internet-Adresse: [12]www.rp-karlsruhe.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/04/2021
References
   6. mailto:vergabeabteilung@heidelberg.de?subject=TED
   7. http://www.heidelberg.de/
   8. https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1785f390405-3baf20d0af
635e9
   9. mailto:vergabeabteilung@heidelberg.de?subject=TED
  10. http://www.heidelberg.de/
  11. http://www.auftragsboerse.de/
  12. http://www.rp-karlsruhe.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
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