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Ausschreibung: Münzen - DE-Berlin
Münzen
Dokument Nr...: 196705-2021 (ID: 2021042109075300874)
Veröffentlicht: 21.04.2021
*
  DE-Berlin: Münzen
   2021/S 77/2021 196705
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsamt (BVA)
   Postanschrift: DGZ-Ring 12
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 13086
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle im Referat Z I 5, Frau Birgit Reichert
   oder Vertreter im Amt
   E-Mail: [6]Muenze.Ausschreibung@bva.bund.de
   Telefon: +49 228-99358681398
   Fax: +49 228-99358681645
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bva.bund.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=387491
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=387491
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Herstellung von Einzel- und Jahressets für 20-Euro-Sammlermünzen 2022
   in der Prägequalität Spiegelglanz (Münze Deutschland) sowie
   Konfektionierung
   Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 5-X-98/21
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   18512100 Münzen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Herstellung von Einzel- und Jahressets für 20-Euro-Sammlermünzen 2022
   in der Prägequalität Spiegelglanz (Münze Deutschland) sowie
   Konfektionierung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18512100 Münzen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Prägestätten der Bundesrepublik Deutschland in Berlin, München,
   Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg und die Deutsche Post AG, 92637 Weiden
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Rahmen des gegenständlichen Verfahrens wird ein Auftrag zur
   Herstellung von Verpackungen für die 20-Euro-Sammlermünzen 2022 in der
   Prägequalität Spiegelglanz als Einzelsets und Jahresset vergeben.
   Insgesamt sollen für 4 Münzen Einzelverpackungen beschafft werden.
   Des Weiteren werden im Jahr 2022 vier 20-Euro-Sammlermünzen im
   Jahresset ausgegeben.
   Die Herstellung und Lieferung der Verpackungen für die
   20-Euro-Sammlermünzen 2022 in der Prägequalität Spiegelglanz soll als
   Einzelsets in Höhe von 226 000 Stück zuzüglich einer Optionsmenge bis
   zu 94 000 Stück erfolgen.
   Von den Jahressets sind 40 000 Stück mit einer Option von weiteren 4
   000 Stück herzustellen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2021
   Ende: 31/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Herstellung und Lieferung der Verpackungen für die
   20-Euro-Sammlermünzen 2022 in der Prägequalität Spiegelglanz soll als
   Einzelsets in Höhe von 226 000 Stück zuzüglich einer Optionsmenge bis
   zu 94 000 Stück erfolgen.
   Von den Jahressets sind 40 000 Stück mit einer Option von weiteren 4
   000 Stück herzustellen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten 3
   Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer-
   bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten
   Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug
   auf die Herstellung von Münzronden,
    Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss
   ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte
   das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere
   hinsichtlich der Herstellung von Verpackungen und Konfektionierungen,
    Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem
   nach DIN EN ISO 9001:2008 oder 9001:2015 in Bezug auf den
   Herstellungsprozess durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer
   akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2021) in Kopie,
    Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden
   sollen (Eigenerklärung). Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot
   abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer
   Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung
   ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen,
   die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen.
   Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können
   nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die
   im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese
   Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber
   akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignungdie Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs
   2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016
   zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen
   Eigenerklärung (ABl. L vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen
   Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Qualitätsmanagement entsprechend DIN EN ISO 9001:2008 oder 9001:2015
   in Bezug auf den Herstellungsprozess,
    Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen beim Herstellungsprozess.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich
   des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3
   Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten 3
   Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer-
   bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten
   Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug
   auf die Herstellung von Verpackungen und Konfektionierungen.
    Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden
   sollen (Eigenerklärung). Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot
   abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer
   Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung
   ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen,
   die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen.
   Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können
   nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die
   im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese
   Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber
   akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs
   2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
   2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen
   Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 6.1.2016). Erforderlich sind
   diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich
   entsprechen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen beim Herstellungsprozess.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 25/05/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/07/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 26/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die
   bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang von Angeboten
   lesbar t>eivorstehend genannter E-Mailadresse eingegangen sind.
   Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die
   Antworten, insbesondere die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende
   Angaben, werden allen Bietern gleichermaßen per E-Mail mitgeteilt.
   2. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft,
   zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen
   und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten
   anderer Unternehmen berufen (Eignungsleihe) bedienen und/oder Teile der
   Leistung von anderen Unternehmen ausführen lassen, ungeachtet des
   rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen
   bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmen in
   Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung
   erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs.1VgV).
   lm FAii der Eignungsleihe ist mit dem Angebot von jedem dieser
   Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der
   Bieter bzw. die Bietergemeinschafl/Bietergemeinschaft im Auftragsfall
   auf die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens in dem zum Nachweis
   der Eignung erforderlichen Umfang vollumfänglich zugreifen kann
   (Verpflichtungserklärung) oder es ist auf andere geeignete Weise
   nachzuweisen, dass die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten zur Verfügung
   stehen.
   3. Dem Angebot sind die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen
   (einschließlich Datenblätter) sowie die Vertragsbedingungen nebst
   Anlagen beizufügen. Auf der ersten Seite dieser Anlage ist der
   Firmenstempel aufzubringen. alle Seiten sind zu paraphieren.
   4. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
   5. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Allen Unterlagen,
   die in nichtdeutscher Sprache eingereicht werden, ist eine deutsche
   Übersetzung beizufügen!
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]info@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 228-9499163
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus
   § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs.
   3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/04/2021
References
   6. mailto:Muenze.Ausschreibung@bva.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bva.bund.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=387491
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=387491
  10. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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