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Ausschreibung: Fernwärme - DE-Finnentrop
Fernwärme
Elektrizität
Dokument Nr...: 197236-2021 (ID: 2021042109115701398)
Veröffentlicht: 21.04.2021
*
DE-Finnentrop: Fernwärme
2021/S 77/2021 197236
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Finnentrop
Postanschrift: Am Markt 1
Ort: Finnentrop
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57413
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeinde Finnentrop
E-Mail: [6]rathaus@finnentrop.de
Telefon: +49 27215120
Fax: +49 27216958
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.finnentrop.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Wärmelieferung und BHKW zur Eigenversorgung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09323000 Fernwärme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Finnentrop beabsichtigt, die Energieerzeugungsanlagen der
Heizzentrale des Wärmenetzes (Schulzentrum kleine Turnhalle) in
Finnentrop zu erneuern. Hierzu soll eine Kesselanlage und ein BHKW zur
Wärme- und Stromversorgung errichtet und betrieben werden. Über eine
Wärmenetz sollen vorrangig öffentliche Gebäude der Gemeinde Finnentrop
mit Wärme versorgt werden. Das BHKW wird von der Gemeinde gepachtet und
zur Eigenversorgung betrieben. Der Auftragnehmer wird die technische
Betriebsführung für das BHKW übernehmen sowie das BHKW instandhalten
und warten.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 4 600 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
09323000 Fernwärme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Hauptort der Ausführung:
Gemeinde Finnentrop
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Gemeinde Finnentrop beabsichtigt, die Energieerzeugungsanlagen der
Heizzentrale des Wärmenetzes (Schulzentrum kleine Turnhalle) in
Finnentrop zu erneuern. Der Auftragnehmer wird die vorhandenen
Niedertemperatur-Gaskessel (1x 1.400 kW und 1 x 460 kW) demontieren und
zwei Erdgaskessel mit jeweils ca. 750 kW thermischer Leistung sowie ein
BHKW mit ca. 100 kW elektrischer Leistung errichten. Der Auftragnehmer
wird die an das Wärmenetz angeschlossenen öffentlichen Gebäude aus den
errichteten Anlagen mit Wärme versorgen. Das BHKW wird die Gemeinde vom
Auftragnehmer pachten und zur Eigenversorgung betreiben. Der
Auftragnehmer wird die technische Betriebsführung für das BHKW
übernehmen sowie das BHKW instandhalten und warten. Die Wärme für die
Versorgung des Wärmenetzes wird vorrangig im BHKW erzeugt. Aus den
Erdgaskesseln wird die Gemeinde Finnentrop nur den Restwärmebedarf
beziehen. Die Gemeinde Finnentrop wird keine Mindestmenge an Wärme aus
den Erdgaskesseln beziehen.
Die Gemeinde Finnentrop wird mit dem Auftragnehmer einen
Wärmelieferungsvertrag über die Errichtung der Erdgaskessel und die
Wärmelieferung schließen. Der Wärmelieferungsvertrag wird eine Laufzeit
von 15 Jahren haben. Die Gemeinde Finnentrop wird mit dem Auftragnehmer
über das BHKW einen Pachtvertrag sowie einen Betriebsführungs- und
Wartungsvertrag schließen. Der Pachtvertrag sowie Betriebsführungs- und
Wartungsvertrag werden eine Laufzeit von 10 Jahren haben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
Erläuterung:
Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Bei
dem Vorgang handelt es sich um ein sog. Inhouse-Geschäft, das gemäß §
108 GWB von den vergaberechtlichen Vorgaben, wie sie sich in Teil 4 des
GWB finden, freigestellt ist und somit kein förmliches,
wettbewerbsoffenes Vergabeverfahren erfordert.
Gem. § 108 Abs. 4 GWB finden die bezeichneten Vorgaben keine Anwendung
auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die von öffentlichen
Auftraggebern im Sinne des Nummer 1 bis 3 GWB an eine juristische
Person des privaten Rechts vergeben werden, wenn
1) die öffentlichen Auftraggeber gemeinsam über die juristische Person
eine ähnliche Kontrolle ausübt wie jeder der Auftraggeber über seine
eigenen Dienststellen ausübt;
2) mehr als 80 Prozent der Tätigkeiten der juristischen Person der
Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen sie von den öffentlichen
Auftraggebern oder von einer anderen juristischen Person, die von
diesen Auftraggebern kontrolliert wird, betraut wurde, und
3) an der juristischen Person keine direkte private Kapitalbeteiligung
besteht.
Diese Voraussetzungen sind sämtlich erfüllt. Bei der Gemeinde
Finnentrop handelt es sich um eine Gebietskörperschaft und damit um
einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 1 GWB, bei der
Gelsenwasser AG handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber gem.
§§ 99 Nr. 2 GWB, 100 Abs 1 Nr. 1 GWB, da Gelsenwasser Aufgaben der
Daseinsvorsorge wahrnimmt (z.B. Wasserversorgung) und aufgrund der
mehrheitlichen kommunalen Beteiligung (über 95 % der Aktien befinden
sich in kommunaler Hand) eine besondere Staatsgebundenheit im Sinne von
§ 99 Nr. 2 a) bis c) GWB aufweist.
Die Gemeindewerke Finnentrop GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen der
Gemeinde Finnentrop (51 %) und der Gelsenwasser AG (49 %). Die Gemeinde
Finnentrop und die Gelsenwasser AG üben über die Gemeindewerke
Finnentrop GmbH mbH gemeinsam eine ähnliche Kontrolle wie über ihre
eigenen Dienststellen aus, § 108 Abs. 5 GWB. Dies stellt der
Gesellschaftsvertrag sicher, der der Gemeinde Finnentrop und der
Gelsenwasser AG einen umfassenden und ausschlaggebenden Einfluss auf
die strategischen Ziele und alle wesentlichen Entscheidungen der
Gemeindewerke Finnentrop GmbH vermittelt. Alle beschlussfassenden
Organe der Gemeindewerke Finnentrop GmbH setzten sich aus Vertretern
der Gemeinde Finnentrop und der Gelsenwasser AG zusammen. Die Gemeinde
Finnentrop und die Gelsennwasser AG üben diese gemeinsame Kontrolle
auch tatsächlich aus und die Gemeindewerke Finnentrop GmbH verfolgt
keine Interessen, die den Interessen der Gemeinde Finnentrop und/ oder
der Gelsenwasser zuwiderlaufen.
Zudem dienen mehr als 80 % der Tätigkeiten der Gemeindewerke Finnentrop
GmbH der Ausführung von Aufgaben, mit denen die Gemeinde Finnentrop und
die Gelsenwasser AG die Gemeindewerke Finnentrop GmbH betraut haben. Im
Einklang mit § 108 Absatz 7 Satz 1 GWB hat die Gemeinde Finnentrop
insoweit den durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
herangezogen.
Schließlich ist an der Gemeindewerke Finnentrop GmbH kein privates
Kapital beteiligt.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Wärmelieferung und BHKW zur Eigenversorgung
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
16/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Gemeindewerke Finnentrop GmbH
Postanschrift: Am Markt 1
Ort: Finnentrop
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57413
Land: Deutschland
E-Mail: [8]rathaus@finnentrop.de
Telefon: +49 27215120
Fax: +49 27216959
Internet-Adresse: [9]www.gemeindewerke-finnentrop.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 4 600 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Eine Vertragsunterzeichnung zwischen der Gemeinde Finnentrop und der
Gemeindewerke Finnentrop GmbH wird frühesten nach Ablauf von 10
Kalendertagen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [10]poststelle@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: [11]www.bezreg-muenster.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs. 3 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
endet die Frist, innerhalb der die Unwirksamkeit des Vertrages mit
einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, nach Ablauf
von 10 Kalendertagen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Originaltext § 135
Abs. 1 und 3 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [12]poststelle@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: [13]www.bezreg-muenster.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/04/2021
References
6. mailto:rathaus@finnentrop.de?subject=TED
7. http://www.finnentrop.de/
8. mailto:rathaus@finnentrop.de?subject=TED
9. http://www.gemeindewerke-finnentrop.de/
10. mailto:poststelle@brms.nrw.de?subject=TED
11. http://www.bezreg-muenster.de/
12. mailto:poststelle@brms.nrw.de?subject=TED
13. http://www.bezreg-muenster.de/
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