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Ausschreibung: Fernwärme - DE-Finnentrop
Fernwärme
Elektrizität
Dokument Nr...: 197236-2021 (ID: 2021042109115701398)
Veröffentlicht: 21.04.2021
*
  DE-Finnentrop: Fernwärme
   2021/S 77/2021 197236
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Finnentrop
   Postanschrift: Am Markt 1
   Ort: Finnentrop
   NUTS-Code: DEA59 Olpe
   Postleitzahl: 57413
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Gemeinde Finnentrop
   E-Mail: [6]rathaus@finnentrop.de
   Telefon: +49 27215120
   Fax: +49 27216958
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.finnentrop.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Wärmelieferung und BHKW zur Eigenversorgung
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   09323000 Fernwärme
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Gemeinde Finnentrop beabsichtigt, die Energieerzeugungsanlagen der
   Heizzentrale des Wärmenetzes (Schulzentrum kleine Turnhalle) in
   Finnentrop zu erneuern. Hierzu soll eine Kesselanlage und ein BHKW zur
   Wärme- und Stromversorgung errichtet und betrieben werden. Über eine
   Wärmenetz sollen vorrangig öffentliche Gebäude der Gemeinde Finnentrop
   mit Wärme versorgt werden. Das BHKW wird von der Gemeinde gepachtet und
   zur Eigenversorgung betrieben. Der Auftragnehmer wird die technische
   Betriebsführung für das BHKW übernehmen sowie das BHKW instandhalten
   und warten.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 4 600 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   09310000 Elektrizität
   09323000 Fernwärme
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA59 Olpe
   Hauptort der Ausführung:
   Gemeinde Finnentrop
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Gemeinde Finnentrop beabsichtigt, die Energieerzeugungsanlagen der
   Heizzentrale des Wärmenetzes (Schulzentrum kleine Turnhalle) in
   Finnentrop zu erneuern. Der Auftragnehmer wird die vorhandenen
   Niedertemperatur-Gaskessel (1x 1.400 kW und 1 x 460 kW) demontieren und
   zwei Erdgaskessel mit jeweils ca. 750 kW thermischer Leistung sowie ein
   BHKW mit ca. 100 kW elektrischer Leistung errichten. Der Auftragnehmer
   wird die an das Wärmenetz angeschlossenen öffentlichen Gebäude aus den
   errichteten Anlagen mit Wärme versorgen. Das BHKW wird die Gemeinde vom
   Auftragnehmer pachten und zur Eigenversorgung betreiben. Der
   Auftragnehmer wird die technische Betriebsführung für das BHKW
   übernehmen sowie das BHKW instandhalten und warten. Die Wärme für die
   Versorgung des Wärmenetzes wird vorrangig im BHKW erzeugt. Aus den
   Erdgaskesseln wird die Gemeinde Finnentrop nur den Restwärmebedarf
   beziehen. Die Gemeinde Finnentrop wird keine Mindestmenge an Wärme aus
   den Erdgaskesseln beziehen.
   Die Gemeinde Finnentrop wird mit dem Auftragnehmer einen
   Wärmelieferungsvertrag über die Errichtung der Erdgaskessel und die
   Wärmelieferung schließen. Der Wärmelieferungsvertrag wird eine Laufzeit
   von 15 Jahren haben. Die Gemeinde Finnentrop wird mit dem Auftragnehmer
   über das BHKW einen Pachtvertrag sowie einen Betriebsführungs- und
   Wartungsvertrag schließen. Der Pachtvertrag sowie Betriebsführungs- und
   Wartungsvertrag werden eine Laufzeit von 10 Jahren haben.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
   Erläuterung:
   Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Bei
   dem Vorgang handelt es sich um ein sog. Inhouse-Geschäft, das gemäß §
   108 GWB von den vergaberechtlichen Vorgaben, wie sie sich in Teil 4 des
   GWB finden, freigestellt ist und somit kein förmliches,
   wettbewerbsoffenes Vergabeverfahren erfordert.
   Gem. § 108 Abs. 4 GWB finden die bezeichneten Vorgaben keine Anwendung
   auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die von öffentlichen
   Auftraggebern im Sinne des Nummer 1 bis 3 GWB an eine juristische
   Person des privaten Rechts vergeben werden, wenn
   1) die öffentlichen Auftraggeber gemeinsam über die juristische Person
   eine ähnliche Kontrolle ausübt wie jeder der Auftraggeber über seine
   eigenen Dienststellen ausübt;
   2) mehr als 80 Prozent der Tätigkeiten der juristischen Person der
   Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen sie von den öffentlichen
   Auftraggebern oder von einer anderen juristischen Person, die von
   diesen Auftraggebern kontrolliert wird, betraut wurde, und
   3) an der juristischen Person keine direkte private Kapitalbeteiligung
   besteht.
   Diese Voraussetzungen sind sämtlich erfüllt. Bei der Gemeinde
   Finnentrop handelt es sich um eine Gebietskörperschaft und damit um
   einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 1 GWB, bei der
   Gelsenwasser AG handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber gem.
   §§ 99 Nr. 2 GWB, 100 Abs 1 Nr. 1 GWB, da Gelsenwasser Aufgaben der
   Daseinsvorsorge wahrnimmt (z.B. Wasserversorgung) und aufgrund der
   mehrheitlichen kommunalen Beteiligung (über 95 % der Aktien befinden
   sich in kommunaler Hand) eine besondere Staatsgebundenheit im Sinne von
   § 99 Nr. 2 a) bis c) GWB aufweist.
   Die Gemeindewerke Finnentrop GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen der
   Gemeinde Finnentrop (51 %) und der Gelsenwasser AG (49 %). Die Gemeinde
   Finnentrop und die Gelsenwasser AG üben über die Gemeindewerke
   Finnentrop GmbH mbH gemeinsam eine ähnliche Kontrolle wie über ihre
   eigenen Dienststellen aus, § 108 Abs. 5 GWB. Dies stellt der
   Gesellschaftsvertrag sicher, der der Gemeinde Finnentrop und der
   Gelsenwasser AG einen umfassenden und ausschlaggebenden Einfluss auf
   die strategischen Ziele und alle wesentlichen Entscheidungen der
   Gemeindewerke Finnentrop GmbH vermittelt. Alle beschlussfassenden
   Organe der Gemeindewerke Finnentrop GmbH setzten sich aus Vertretern
   der Gemeinde Finnentrop und der Gelsenwasser AG zusammen. Die Gemeinde
   Finnentrop und die Gelsennwasser AG üben diese gemeinsame Kontrolle
   auch tatsächlich aus und die Gemeindewerke Finnentrop GmbH verfolgt
   keine Interessen, die den Interessen der Gemeinde Finnentrop und/ oder
   der Gelsenwasser zuwiderlaufen.
   Zudem dienen mehr als 80 % der Tätigkeiten der Gemeindewerke Finnentrop
   GmbH der Ausführung von Aufgaben, mit denen die Gemeinde Finnentrop und
   die Gelsenwasser AG die Gemeindewerke Finnentrop GmbH betraut haben. Im
   Einklang mit § 108 Absatz 7 Satz 1 GWB hat die Gemeinde Finnentrop
   insoweit den durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
   herangezogen.
   Schließlich ist an der Gemeindewerke Finnentrop GmbH kein privates
   Kapital beteiligt.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Bezeichnung des Auftrags:
   Wärmelieferung und BHKW zur Eigenversorgung
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   16/04/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Gemeindewerke Finnentrop GmbH
   Postanschrift: Am Markt 1
   Ort: Finnentrop
   NUTS-Code: DEA59 Olpe
   Postleitzahl: 57413
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]rathaus@finnentrop.de
   Telefon: +49 27215120
   Fax: +49 27216959
   Internet-Adresse: [9]www.gemeindewerke-finnentrop.de
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 4 600 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Eine Vertragsunterzeichnung zwischen der Gemeinde Finnentrop und der
   Gemeindewerke Finnentrop GmbH wird frühesten nach Ablauf von 10
   Kalendertagen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
   im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]poststelle@brms.nrw.de
   Telefon: +49 2514111691
   Fax: +49 2514112165
   Internet-Adresse: [11]www.bezreg-muenster.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 135 Abs. 3 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   endet die Frist, innerhalb der die Unwirksamkeit des Vertrages mit
   einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, nach Ablauf
   von 10 Kalendertagen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Originaltext § 135
   Abs. 1 und 3 GWB  Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]poststelle@brms.nrw.de
   Telefon: +49 2514111691
   Fax: +49 2514112165
   Internet-Adresse: [13]www.bezreg-muenster.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/04/2021
References
   6. mailto:rathaus@finnentrop.de?subject=TED
   7. http://www.finnentrop.de/
   8. mailto:rathaus@finnentrop.de?subject=TED
   9. http://www.gemeindewerke-finnentrop.de/
  10. mailto:poststelle@brms.nrw.de?subject=TED
  11. http://www.bezreg-muenster.de/
  12. mailto:poststelle@brms.nrw.de?subject=TED
  13. http://www.bezreg-muenster.de/
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