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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Schifferstadt
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 197807-2021 (ID: 2021042109150701912)
Veröffentlicht: 21.04.2021
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  DE-Schifferstadt: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
   2021/S 77/2021 197807
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Schifferstadt
   Postanschrift: Marktplatz 2
   Ort: Schifferstadt
   NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
   Postleitzahl: 67105
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Isabell Kurz
   E-Mail: [6]isabell.kurz@schifferstadt.de
   Telefon: +49 6235-44234
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.schifferstadt.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNXD2TA/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNXD2TA
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Objektplanung Wilfried-Dietrich-Halle
   Referenznummer der Bekanntmachung: 20210308
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Schifferstadt beabsichtigt, Objektplanungsleistungen für
   Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für die
   Energetische Sanierung der Wilfried-Dietrich-Sporthalle in
   Schifferstadt zu vergeben. Die Leistungsphasen werden jeweils
   stufenweise beauftragt.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 700 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Schifferstadt
   Marktplatz 2
   67105 Schifferstadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt Schifferstadt beabsichtigt, Objektplanungsleistungen für
   Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für die
   Energetische Sanierung der Wilfried-Dietrich-Sporthalle in
   Schifferstadt zu vergeben. Die Leistungsphasen werden stufenweise
   beauftragt.
   Die Sporthalle besteht aus drei Hallen: Sporthalle, Ringerhalle und
   Konditionshalle. Die Sporthalle hat eine Abmessung von 42 x 26 m und
   lässt sich dreiteilen, sie wird ganzjährig und 7 Tage die Woche von
   Schulen und Vereinen, zusätzlich auch für kulturelle Veranstaltun-gen,
   genutzt. Die Ringerhalle und die Konditionshalle dienen dem
   Olympiastützpunkt Ringen und Sportvereinen. Angegliedert an die drei
   Hallen sind Umkleiden, Sanitärräume, Nebenräume, ein Foyer und eine
   Gaststätte. Eine ausziehbare Tribüne in der Sporthalle bietet Platz für
   die Zuschauer. Gemäß der Baugenehmigung aus dem Jahr 1967 durften sich
   bei Veranstaltungen bis zu 1950 Personen (Zuschauer + Sportler) in der
   Halle aufhalten. Durch eine Gefahren-Verhütungsschau der
   Kreisverwaltung im Jahr 2016 wurden gravierende brand-schutztechnischen
   Mängel aufgenommen, zahlreiche Ertüchtigungen und die Erstellung eines
   Brandschutzkonzeptes gefordert. Das Brandschutzkonzept ist in
   Bearbeitung und daher noch nicht genehmigt. Aufgrund der anhaltenden
   brandschutztechnischen Missstände wurde die Sporthalle im Herbst 2020
   als Versammlungsstätte gesperrt. Zurzeit ist die Sporthalle nur noch
   für die Nutzung des Schul- und Vereinssports mit maximal 199 Personen
   freigegeben. Die Wilfried-Dietrich-Sporthalle in Schifferstadt soll
   komplett saniert werden, da viele Bauteile ihre Lebensdauer erreicht
   haben, die Halle einen sehr hohen Unterhaltungsaufwand fordert und die
   Umweltbelastung mit CO[2] verringert werden soll. Die Halle wurde 1967
   gebaut und erhielt im Rahmen einer größeren Sanierung 1991 das heutige
   Dach. 2011 wurde ein Anbau ergänzt. In den letzten Jahren wurden
   bereits Sanierungsmaßnahmen in der Konditionshalle und der Ringerhalle
   durchgeführt. Ziel des beschlossenen Sanierungspakets ist die annähernd
   CO[2]-neutrale Sanierung der Sporthalle mit Umkleiden, Sanitärräume,
   Nebenräumen, Foyer sowie der Gastronomie (KG 300-400 ca. 6,5 Mio. EUR
   brutto). Die energetische Sanierung der Außenhülle umfasst alle
   Gebäudebereiche, außer dem Anbau von 2011. Bei der Sanierung ist ein
   besonderes Augenmerk auf die brandschutztechnische Ertüchtigung des
   gesamten Gebäudekomplexes als auch auf die Schadstoffsanierung
   belasteter Baustoffe und Bauteile zu legen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 700 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 02/08/2021
   Ende: 01/02/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4
   HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI)
   verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der
   Bearbeitungsstufe II.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Überschreitet die Zahl geeigneter Bewerber die festgelegte Höchstzahl,
   erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert
   werden anhand folgender objektiver Kriterien:
    nachgewiesene Referenzleistungen des Bewerbers,
    nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen
   Projektleiters,
    nachgewiesene Eignung des für die Leitungserbringung vorgesehenen
   stellvertretenden Projektleiters,
    nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen
   Bauleiters.
   Wichtiger Hinweis:
   Für die Bewertung wird jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete
   Referenz (Referenzleistung des Bewerbers, Projektleiter,
   stellvertretender Projektleiter und Bauleiter) berücksichtigt. Die
   Referenzen sind durch den Bewerber entsprechend in den Formblättern zu
   priorisieren. Erfolgt auch nach ggf. erfolgter Nachforderung keine
   Priorisierung der Referenzen, so wird dies die Vergabestelle vornehmen
   und entsprechend die Wertung vornehmen.
   Das Einreichen von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
   Dabei wird die Referenzleistung des Bewerbers wie folgt bewertet:
    Kriterium Vergleichbarkeit der Planungsaufgabe:
    ab Gemeinschaftshalle/Dorfgemeinschaftshaus oder ähnliches 1 Punkt,
    ab Sporthalle 2 Punkte,
    ab Sporthalle mit Tribüne 3 Punkte,
    ab Sporthalle mit mindestens 2 Hallen und mind. 1 Tribüne 5 Punkte,
    Kriterium Art der Planungsaufgabe:
    Neubau 1 Punkt,
    Sanierung/Umbau 3 Punkte,
    Kriterium Komplexität der Planungsaufgabe:
    ab Honorarzone III 1 Punkt,
    ab Honorarzone IV oder höher 2 Punkte,
    Kriterium Bauvolumen KG 200 bis 700 netto des Vorhabens:
    ab 3 Mio. EUR netto Bauvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) 1
   Punkt,
    ab 5 Mio. EUR netto Bauvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) 2
   Punkte,
    Kriterium vertraglich übernommene Leistungen:
    ab LP 1 bis mindestens 5 1 Punkt,
    LP 1 bis 9 2 Punkte,
    Kriterium Aktualität der Planungsaufgabe:
    Referenz aus dem Jahr 2016 1 Punkt,
    Referenz aus dem Jahr 2017/2018 2 Punkte,
    Referenz aus dem Jahr 2019/2020 oder später 3 Punkte.
   Dementsprechend können für die nachgewiesene Referenzleistung des
   Bewerbers maximal 17 Punkte erreicht werden.
   Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen
   Projektleiters wird wie folgt gewertet:
    Kriterium Qualifikation des Projektleiters:
    ab Technische Ausbildung 1 Punkt,
    ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte,
    ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte,
    Kriterium Berufserfahrung des Projektleiters:
    ab 3 Jahre 1 Punkt,
    ab 5 Jahre 2 Punkte,
    ab 7 Jahre 3 Punkte,
    ab 10 Jahre 4 Punkte,
    ab 15 Jahre 5 Punkte.
   Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen Projektleiter eingereichte
   Referenz entsprechend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet.
   Dementsprechend können maximal 27 Punkte erreicht werden.
   Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen
   stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt gewertet:
    Kriterium Qualifikation des stellvertretenden Projektleiters:
    ab technische Ausbildung 1 Punkt,
    ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte,
    ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte,
    Kriterium Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters:
    ab 3 Jahre 1 Punkt,
    ab 5 Jahre 2 Punkte,
    ab 7 Jahre 3 Punkte,
    ab 10 Jahre 4 Punkte,
    ab 15 Jahre 5 Punkte.
   Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen stellvertretenden
   Projektleiter eingereichte Referenz entsprechend der Referenzleistung
   des Bewerbers bewertet. Dementsprechend können maximal 27 Punkte
   erreicht werden.
   Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen
   Bauleiters wird wie folgt gewertet:
    Kriterium Qualifikation des Bauleiters:
    ab Technische Ausbildung 1 Punkt,
    ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte,
    ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte,
    Kriterium Berufserfahrung des Bauleiters:
    ab 3 Jahre 1 Punkt,
    ab 5 Jahre 2 Punkte,
    ab 7 Jahre 3 Punkte,
    ab 10 Jahre 4 Punkte,
    ab 15 Jahre 5 Punkte.
   Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen Bauleiter eingereichte
   Referenz entsprechend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet.
   Abweichend davon wird das Kriterium vertraglich übernommene Leistungen
   wie folgt bewertet:
    Kriterium vertraglich übernommene Leistungen:
    ab LP 8 und 9 1 Punkt,
    LP 1 bis 9 2 Punkte.
   Dementsprechend können maximal 27 Punkte erreicht werden.
   Insgesamt ergibt sich eine maximal Punktzahl von 98 Punkten. Die 5
   Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe
   aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektive Auswahlkriterien
   die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl
   aufweisen, erfolgt die Auswahl zwischen den Bewerbern mit derselben
   Punktzahl durch Los.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I) (LP 1-4
   HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II) (LP 5-9 HOAI)
   verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der
   Bearbeitungsstufe II).
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung Architekt
   berechtigt ist durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die
   Architektenliste oder einer entsprechenden Bescheinigung der
   Architektenkammer.
   Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur
   teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen
   verantwortlichen Angehörigen des Berufes Architekt benennt und dessen
   Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des
   Ein-tragungsnachweises in die Architektenliste oder einer
   entsprechenden Bescheinigung der Architektenkammer nachweist.
   Nachweis  zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt
   Bewerbererklärung  dass dem Bewerber keine zwingenden oder
   fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei
   Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der
   Be-werbergemeinschaft zu erbringen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Nachweis  zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt
   Jahresumsätze  des Jahresgesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre
   von mindestens netto 600 000 EUR als Durchschnittswert,
   2. Nachweis  zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt
   Jahresumsätze  des Jahresumsatzes im Leistungsbereich Planung
   Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 1-7 HOAI der letzten 3
   Geschäftsjahre von mindestens netto 396 000 EUR als Durchschnittswert,
   3. Nachweis  zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt
   Jahresumsätze  des Jah-resumsatzes im Leistungsbereich
   Objektüberwachung und Objektbetreuung Gebäude und Innenräume gemäß § 34
   Abs. 3 Nr. 8 und 9 HOAI der letzten 3 Geschäftsjahre von mindestens
   netto 204 000 EUR als Durchschnittswert,
   4. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer
   aktuellen Versicherungsbescheinigung  oder Erklärung des Versicherers
   im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen  mit zweifach pro
   Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen von 5
   000 000,00 EUR für Personenschäden sowie 2 000 000,00 EUR für Sach-,
   Vermögens- und sonstige Schäden. Die Versicherungspolice hat eine
   Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Siehe oben.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Nachweis  zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt
   Referenzleistung des Bewerbers  zu in den letzten 5 Jahren
   abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleis-tungen im Bereich
   Objektplanung  Gebäude und Innenräume  gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 1 bis 9
   HOAI,
   2. Nachweis  zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt
   Projektleiter  über die Eignung des zur Leistungserbringung
   vorgesehenen Projektleiters,
   3. Nachweis  zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt
   stellvertretender Projektleiter  über die Eignung des zur
   Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters,
   4. Nachweis  zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt Bauleiter 
   über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Die Erbringung der Leistung ist Bewerbern, die zur Führung der
   Bezeichnung Architekt berechtigt sind und dies durch Vorlage des
   Eintragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden
   Bescheinigung der Architektenkammer nachweisen können, vorbehalten.
   Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur
   teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen
   verantwortlichen Angehörigen des Berufes Architekt benennt und dessen
   Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des
   Eintragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden
   Bescheinigung der Architektenkammer nachweist (Vgl. Ziffer III.1.1)
   dieser Bekanntmachung).
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Bedingungen sind dem Entwurf des Objektplanervertrags in den
   Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/05/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXD2TA
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz  Ministerium für
   Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
   Postanschrift: Postfach 3269
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Telefon: +49 6131 / 16-0
   Fax: +49 6131/16-2100
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2
   GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
   § 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/04/2021
References
   6. mailto:isabell.kurz@schifferstadt.de?subject=TED
   7. http://www.schifferstadt.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNXD2TA/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNXD2TA
  10. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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