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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Köln
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 197812-2021 (ID: 2021042109151501940)
Veröffentlicht: 21.04.2021
*
DE-Köln: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2021/S 77/2021 197812
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Köln 30/Amt für Recht, Vergabe und
Versicherungen
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 2
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 302/12 - Submissionsdienst
E-Mail: [6]siegrid.salker@stadt-koeln.de
Telefon: +49 22122125-216
Fax: +49 22122123-653
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www-stadt-koeln.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/notice/CXQ0YYRYEKA/docum
ents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/notice/CXQ0YYRYEKA
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Dienstleistungskonzession für Self-Service-Terminals in den
Kundenzentren der Stadt Köln
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0036-12-2
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) für die Aufstellung von
Self-Service-Terminals in den neun Kundenzentren der Stadt Köln. An
einem Self-Service-Terminal können die Kundinnen und Kunden sowohl
biometrische Passfotos, als auch Fingerabdrücke und eine elektronische
Signatur digital an einem Gerät erfassen. Die Kundinnen und Kunden
können somit das Antragsverfahren für sich selbst sowie die
Mitarbeitenden beschleunigen, indem sie bereits vor der eigentlichen
Beantragung von Ausweisdokumenten ihre biometrischen Daten an den
Self-Service-Terminals erfassen. Es handelt sich somit um einen
digitalen Erfassungs-Workflow.
Pro Kundenzentrum sollen jeweils bis zu 2 Selbstbedienungsterminals im
Wartebereich beziehungsweise im Foyer platziert werden. Insgesamt
sollen 15-18 Geräte aufgestellt werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 2 240 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Dienstleistungskonzession für Self-Service-Terminals in den
Kundenzentren der Stadt Köln Köln
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die neun Kundenzentren der Stadt Köln werden aufgrund des vielfältigen
Angebots jährlich rund 780 000 Mal von Kölner Bürgerinnen und Bürgern
aufgesucht. Jedes Jahr werden circa 160 000 Ausweisdokumente beantragt.
Die Ausweisdokumente machen somit einen erheblichen Anteil an
Vorsprachen in den Kundenzentren aus. Mit Beschluss des
Onlinezugangsgesetz sind Kommunen dazu verpflichtet, bis Ende 2022 ihre
Dienstleistungen auch digital anzubieten. Zudem müssen ab August 2021
auf allen Personalausweisdokumenten innerhalb der EU 2 Fingerabdrücke
auf dem Chip gespeichert werden. Auch ist ein Gesetz zur Stärkung der
Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentwesen
geplant. Aufgrund der auslaufenden Verträge der aktuell in den
Kundenzentren befindlichen Fotofix-Automaten und der Gesetzesänderung
ist ein Self Service Terminal zur Erfassung biometrischer Daten
einzusetzen und die aktuellen Verfahren zur Erfassung der biometrischen
Fotos, der Unterschrift und des Fingerabdruckes zu ändern und zu
reformieren.
An einem Self-Service-Terminal können die Kundinnen und Kunden sowohl
biometrische Passfotos, als auch Fingerabdrücke und eine elektronische
Signatur digital an einem Gerät erfassen. Die Kundinnen und Kunden
können somit das Antragsverfahren für sich selbst sowie die
Mitarbeitenden beschleunigen, indem sie bereits vor der eigentlichen
Beantragung von Ausweisdokumenten ihre biometrischen Daten an den
Self-Service-Terminals erfassen. Es handelt sich somit um einen
digitalen Erfassungs-Workflow.
Pro Kundenzentrum sollen jeweils bis zu zwei Selbstbedienungsterminals
im Wartebereich bzw. im Foyer platziert werden. Insgesamt sollen 15-18
Geräte aufgestellt werden.
Es soll eine Dienstleistungskonzession in Form eines Betreibermodells
ausgeschrieben werden.
Der Betreiber kann innerhalb der Vertragslaufzeit einen Umsatz. Der
Stadt Köln entstehen keine Kosten. Sie trägt kein Risiko und stellt
lediglich die Räumlichkeiten sowie die technischen Übertragungswege zur
Verfügung. Es müssen demnach keine zusätzlichen Haushaltmittel zur
Verfügung gestellt werden. Die Stadt Köln soll beim Umsatz beteiligt
werden, sodass Kosten für zum Beispiel den Strom gedeckt werden können.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 2 240 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zu II.2.5) Zuschlagskriterien:
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung beziehungsweise in der Beschreibung zum
wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A
beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf
der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Aktueller Handelsregisterauszug (Nachweis über den Eintrag des
Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates
des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist). Der Handelsregisterauszug
darf zum Submissionstermin nicht älter als drei Monate sein;
aktuelle Bankerklärung; Bankerklärungen beinhalten Aussagen der
Hausbank des beteiligten Unternehmens über die zwischen ihnen
bestehende Geschäftsbeziehung. In den Erklärungen sollte insbesondere
die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens
dargestellt werden. Um Aussagekraft für das Vergabeverfahren zu
entfalten ist des Weiteren die Aktualität der Erklärung
sicherzustellen. Da Verbindlichkeiten gegenüber Dritten von einer
Bankerklärung regelmäßig nicht erfasst sein können, beschränkt sich der
Nachweisgehalt auf die konkrete Geschäftsbeziehung. Die
Bankerklärung(en) dürfen zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate
sein. Es wird keine Eigenerklärung akzeptiert, da gerade bei einer
Bankauskunft die Objektivität eines Dritten gefragt ist;
Bonitätsindex einer Wirtschaftsauskunftsdatei, diese Bestätigung darf
zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein. Hier wird
ebenfalls keine Eigenerklärung akzeptiert, da hier eine neutrale dritte
Person eine Wertung der Firma vornimmt und eine Vielzahl von
Informationen neben dem Bonitätsindex dort aufgeführt ist;
Bilanzen, vorzulegen sind Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten
beiden Jahre, falls deren Veröffentlichung im Herkunftsland des
Unternehmens vorgeschrieben ist. Aus den bereits genannten Gründen ist
hier ist ebenfalls keine Eigenerklärung ausreichend. Sollte die Bilanz
des letzten Jahres noch nicht zur Verfügung stehen, reicht ein Auszug
aus dem Prüfungsbericht des/der Wirtschaftsprüfers/in aus, bei nicht
bilanzierungspflichtigen Unternehmen ist eine Gewinn- und
Verlustrechnung vorzulegen;
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung: das beteiligte
Unternehmen hat mithin eine im Umfang und Deckungshöhe dem zu
vergebenden Auftrag entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen, mindestens jedoch
in Höhe von 500 000 EUR, und zwar in Form einer aktuellen Bestätigung
der Versicherung über die Deckung. Diese Bestätigung darf zum
Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein. Sollte keine
Berufshaftpflichtversicherung vorliegen, so ist eine Absichtserklärung
einzureichen, dass diese im Fall einer Auftragsvergabe unverzüglich
abgeschlossen wird, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers,
dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem
Versicherungsnehmer/Bieter bereit ist.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzen: Der Anbieter muss eine Referenzliste über mindestens 3
vergleichbare Projekte mit den folgenden Angaben:
Auftraggeber mit Ansprechpartner, (Name, Telefon, Fax, E-Mail),
Projektbezeichnung,
Projektzeitraum,
finanzielles Projektvolumen, einreichen.
Die Referenzen sind vergleichbar, wenn die ausgeschriebene Leistung in
ähnlichem Umfang erbracht wurde beziehungsweise mindestens drei
Self-Service-Terminals durch den Auftraggeber beziehungsweise die
Auftraggeberin vertraglich vereinbart wurden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/06/2021
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/09/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/06/2021
Ortszeit: 14:00
Ort:
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Zimmer 10.A21
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYEKA
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, c/o
Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221147-2120
Fax: +49 221147-2889
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln
nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren,
Spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen
Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind,
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen
gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln,
der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages,
spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
EU.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/04/2021
References
6. mailto:siegrid.salker@stadt-koeln.de?subject=TED
7. https://www-stadt-koeln.de/
8. https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/notice/CXQ0YYRYEKA/documents
9. https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/notice/CXQ0YYRYEKA
10. mailto:vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
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