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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Köln
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 197812-2021 (ID: 2021042109151501940)
Veröffentlicht: 21.04.2021
*
  DE-Köln: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2021/S 77/2021 197812
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Köln  30/Amt für Recht, Vergabe und
   Versicherungen
   Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 2
   Ort: Köln
   NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 50679
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): 302/12 - Submissionsdienst
   E-Mail: [6]siegrid.salker@stadt-koeln.de
   Telefon: +49 22122125-216
   Fax: +49 22122123-653
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www-stadt-koeln.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/notice/CXQ0YYRYEKA/docum
   ents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/notice/CXQ0YYRYEKA
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dienstleistungskonzession für Self-Service-Terminals in den
   Kundenzentren der Stadt Köln
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0036-12-2
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) für die Aufstellung von
   Self-Service-Terminals in den neun Kundenzentren der Stadt Köln. An
   einem Self-Service-Terminal können die Kundinnen und Kunden sowohl
   biometrische Passfotos, als auch Fingerabdrücke und eine elektronische
   Signatur digital an einem Gerät erfassen. Die Kundinnen und Kunden
   können somit das Antragsverfahren für sich selbst sowie die
   Mitarbeitenden beschleunigen, indem sie bereits vor der eigentlichen
   Beantragung von Ausweisdokumenten ihre biometrischen Daten an den
   Self-Service-Terminals erfassen. Es handelt sich somit um einen
   digitalen Erfassungs-Workflow.
   Pro Kundenzentrum sollen jeweils bis zu 2 Selbstbedienungsterminals im
   Wartebereich beziehungsweise im Foyer platziert werden. Insgesamt
   sollen 15-18 Geräte aufgestellt werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 2 240 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Dienstleistungskonzession für Self-Service-Terminals in den
   Kundenzentren der Stadt Köln Köln
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die neun Kundenzentren der Stadt Köln werden aufgrund des vielfältigen
   Angebots jährlich rund 780 000 Mal von Kölner Bürgerinnen und Bürgern
   aufgesucht. Jedes Jahr werden circa 160 000 Ausweisdokumente beantragt.
   Die Ausweisdokumente machen somit einen erheblichen Anteil an
   Vorsprachen in den Kundenzentren aus. Mit Beschluss des
   Onlinezugangsgesetz sind Kommunen dazu verpflichtet, bis Ende 2022 ihre
   Dienstleistungen auch digital anzubieten. Zudem müssen ab August 2021
   auf allen Personalausweisdokumenten innerhalb der EU 2 Fingerabdrücke
   auf dem Chip gespeichert werden. Auch ist ein Gesetz zur Stärkung der
   Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentwesen
   geplant. Aufgrund der auslaufenden Verträge der aktuell in den
   Kundenzentren befindlichen Fotofix-Automaten und der Gesetzesänderung
   ist ein Self Service Terminal zur Erfassung biometrischer Daten
   einzusetzen und die aktuellen Verfahren zur Erfassung der biometrischen
   Fotos, der Unterschrift und des Fingerabdruckes zu ändern und zu
   reformieren.
   An einem Self-Service-Terminal können die Kundinnen und Kunden sowohl
   biometrische Passfotos, als auch Fingerabdrücke und eine elektronische
   Signatur digital an einem Gerät erfassen. Die Kundinnen und Kunden
   können somit das Antragsverfahren für sich selbst sowie die
   Mitarbeitenden beschleunigen, indem sie bereits vor der eigentlichen
   Beantragung von Ausweisdokumenten ihre biometrischen Daten an den
   Self-Service-Terminals erfassen. Es handelt sich somit um einen
   digitalen Erfassungs-Workflow.
   Pro Kundenzentrum sollen jeweils bis zu zwei Selbstbedienungsterminals
   im Wartebereich bzw. im Foyer platziert werden. Insgesamt sollen 15-18
   Geräte aufgestellt werden.
   Es soll eine Dienstleistungskonzession in Form eines Betreibermodells
   ausgeschrieben werden.
   Der Betreiber kann innerhalb der Vertragslaufzeit einen Umsatz. Der
   Stadt Köln entstehen keine Kosten. Sie trägt kein Risiko und stellt
   lediglich die Räumlichkeiten sowie die technischen Übertragungswege zur
   Verfügung. Es müssen demnach keine zusätzlichen Haushaltmittel zur
   Verfügung gestellt werden. Die Stadt Köln soll beim Umsatz beteiligt
   werden, sodass Kosten für zum Beispiel den Strom gedeckt werden können.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 2 240 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Zu II.2.5) Zuschlagskriterien:
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung beziehungsweise in der Beschreibung zum
   wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
   Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A
   beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf
   der Angebotsfrist beantwortet.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Aktueller Handelsregisterauszug (Nachweis über den Eintrag des
   Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
   Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates
   des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist). Der Handelsregisterauszug
   darf zum Submissionstermin nicht älter als drei Monate sein;
    aktuelle Bankerklärung; Bankerklärungen beinhalten Aussagen der
   Hausbank des beteiligten Unternehmens über die zwischen ihnen
   bestehende Geschäftsbeziehung. In den Erklärungen sollte insbesondere
   die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens
   dargestellt werden. Um Aussagekraft für das Vergabeverfahren zu
   entfalten ist des Weiteren die Aktualität der Erklärung
   sicherzustellen. Da Verbindlichkeiten gegenüber Dritten von einer
   Bankerklärung regelmäßig nicht erfasst sein können, beschränkt sich der
   Nachweisgehalt auf die konkrete Geschäftsbeziehung. Die
   Bankerklärung(en) dürfen zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate
   sein. Es wird keine Eigenerklärung akzeptiert, da gerade bei einer
   Bankauskunft die Objektivität eines Dritten gefragt ist;
    Bonitätsindex einer Wirtschaftsauskunftsdatei, diese Bestätigung darf
   zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein. Hier wird
   ebenfalls keine Eigenerklärung akzeptiert, da hier eine neutrale dritte
   Person eine Wertung der Firma vornimmt und eine Vielzahl von
   Informationen neben dem Bonitätsindex dort aufgeführt ist;
    Bilanzen, vorzulegen sind Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten
   beiden Jahre, falls deren Veröffentlichung im Herkunftsland des
   Unternehmens vorgeschrieben ist. Aus den bereits genannten Gründen ist
   hier ist ebenfalls keine Eigenerklärung ausreichend. Sollte die Bilanz
   des letzten Jahres noch nicht zur Verfügung stehen, reicht ein Auszug
   aus dem Prüfungsbericht des/der Wirtschaftsprüfers/in aus, bei nicht
   bilanzierungspflichtigen Unternehmen ist eine Gewinn- und
   Verlustrechnung vorzulegen;
    Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung: das beteiligte
   Unternehmen hat mithin eine im Umfang und Deckungshöhe dem zu
   vergebenden Auftrag entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung für
   Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen, mindestens jedoch
   in Höhe von 500 000 EUR, und zwar in Form einer aktuellen Bestätigung
   der Versicherung über die Deckung. Diese Bestätigung darf zum
   Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein. Sollte keine
   Berufshaftpflichtversicherung vorliegen, so ist eine Absichtserklärung
   einzureichen, dass diese im Fall einer Auftragsvergabe unverzüglich
   abgeschlossen wird, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers,
   dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem
   Versicherungsnehmer/Bieter bereit ist.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Referenzen: Der Anbieter muss eine Referenzliste über mindestens 3
   vergleichbare Projekte mit den folgenden Angaben:
    Auftraggeber mit Ansprechpartner, (Name, Telefon, Fax, E-Mail),
    Projektbezeichnung,
    Projektzeitraum,
    finanzielles Projektvolumen, einreichen.
   Die Referenzen sind vergleichbar, wenn die ausgeschriebene Leistung in
   ähnlichem Umfang erbracht wurde beziehungsweise mindestens drei
   Self-Service-Terminals durch den Auftraggeber beziehungsweise die
   Auftraggeberin vertraglich vereinbart wurden.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 01/06/2021
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/09/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 01/06/2021
   Ortszeit: 14:00
   Ort:
   Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
   Zimmer 10.A21
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYEKA
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, c/o
   Bezirksregierung Köln
   Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 221147-2120
   Fax: +49 221147-2889
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Siehe § 160 Absatz 3 GWB
    innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln
   nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren,
   Spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen
   Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
    spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen
   gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
   sind,
    spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen
   gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
    innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln,
   der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   Siehe § 135 Absatz 2 GWB
    30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und
   Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages,
   spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss
   Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30
   Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   EU.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/04/2021
References
   6. mailto:siegrid.salker@stadt-koeln.de?subject=TED
   7. https://www-stadt-koeln.de/
   8. https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/notice/CXQ0YYRYEKA/documents
   9. https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/notice/CXQ0YYRYEKA
  10. mailto:vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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