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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Stuttgart
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Planungsleistungen im Bauwesen
Dokument Nr...: 197831-2021 (ID: 2021042109152301963)
Veröffentlicht: 21.04.2021
*
  DE-Stuttgart: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   2021/S 77/2021 197831
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Klinikum Stuttgart
   Postanschrift: Kriegsbergstraße 60
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 70174
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]KS-Krankenhaushygiene@menoldbezler.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.klinikum-stuttgart.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDT36/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater
   Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
   Postanschrift: Stresemannstr. 79
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 70191
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Dr. Frank Meininger
   E-Mail: [9]KS-Krankenhaushygiene@menoldbezler.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.menoldbezler.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDT36
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Klinikum
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Klinikum Stuttgart  Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für
   Krankenhaushygiene für das Klinikum Stuttgart (A46-VP007)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/461
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für Krankenhaushygiene für
   das Klinikum Stuttgart (A46-VP007).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Stuttgart
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR (nachfolgend Klinikum
   Stuttgart genannt) plant die bauliche Modernisierung des
   Katharinenhospitals am Standort Mitte.
   Der Gemeinderat der Landeshauptstadt hat bereits 2012 den vorhandenen
   strukturellen Rahmenplan mit richtungsweisenden Baumaßnahmen und
   Sanierungen am Standort Mitte des Klinikums Stuttgart konkretisiert
   (Projekt Zentraler Neubau (ZNB)). Zwischenzeitlich wurden die
   Planungen aus 2012 unter medizinisch-funktionalen und bautechnischen
   Aspekten überprüft und aktualisiert. Mit Entscheidung GRDrs 20/2018 für
   die aktuell vorgestellte
   Planung eines Ersatzneubaus rechnet das Klinikum für das Gesamtprojekt
   Neubau Katharinenhospital (NBKH) nun mit Kosten von ca. 810 Mio. EUR
   Teil des Gesamtprojekts NBKH sind die Neubauvorhaben Häuser A, B und E
   (Teilprojekt A46 Haus ABE), die als ein Gebäudekomplex mit Haus F
   errichtet werden. Die Bauausführung erfolgt in 2 aufeinanderfolgenden
   Bauabschnitten.
   Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Planungsleistungen für
   Krankenhaushygiene betreffend die Häuser A, B und E inkl. Rückbau. Die
   geschätzten Gesamtkosten für diese Maßnahmen betragen ca. 359,13 Mio.
   EUR brutto (Budget Machbarkeitsstudie
   03/2018, Preisbasis I/2018).
   Das Teilprojekt Neubau Haus ABE (A46) ist Bestandteil des Neubau
   Katharinenhospital (NBKH) und beinhaltet nachfolgende Planungs- und
   Realisierungsphasen:
    Planung Haus ABE endständig (Stand Vorplanung: 18 000 m^2 NF, 88 712
   m^2 BGF)
   Weitere Flächeninhalte:
    NUF 37 837 m^2,
    TF 19 184 m^2,
    VF 25 022 m^2,
    NRF 82 042 m^2,
    KGF 6 671 m^2.
   Flächenverhältnis: BGF/NUF 2,34
    Planung 1. BA mit Interimen (Haus A):
   Neubau Haus ABE 1. BA: BGF 28 098 m^2.
    Planung 2. BA mit Umbau der Interime in Endzustand (Haus BE).
   Zu den wesentlichen Funktionseinheiten gehören Zentral-OP,
   Ambulanz-OPs, Intensivstationen, AEMP (Sterilgutaufbereitung) sowie
   weitere Funktionsbereiche (u.a. Funktionsdiagnostik
   Und Pflegestation, Technik und Administrationsflächen,
   Hubschrauberlandeplatz).
   Neben dem Neubau Haus ABE finden weitere Maßnahmen am Standort Mitte
   statt. Hierzu gehören u. a. Haus F (A2), B100, B200 und B300. Durch
   diese Teilprojekte entstehen auch zahlreiche Schnittstellen zum Projekt
   ABE. Weitere Schnittstellen zum Neubau Haus ABE bilden Teilprojekte
   B109 Rückbau Haus A/AB und Teilprojekten B202/203 Rückbau Haus BE sowie
   die ober- und unterirdisch angrenzenden Bestandsgebäude.
   Die Planung und Ausführung der Rückbauarbeiten sind durch den
   Hygienefachplaner zu begleiten und zu unterstützen. Wesentlich sind die
   Definition und Abstimmung notwendiger Schutzmaßnahmen bereits zum
   Zeitpunkt der Planung. Eine Zuarbeit zur Ausschreibung
   Des Rückbaus mit Spezifikation wesentlicher Hygiene-Parameter und
   Bauabläufe ist ebenfalls Bestandteil der Leistung, genauso wie die
   Unterstützung in der Genehmigungsphase und bei Behördengesprächen und
   -abstimmungen.
   Das Projekt Neubau Haus ABE ist in der Planungsmethode BIM umzusetzen.
   Die Planung umfasst mindestens den BIM Level 2 und den Level of Detail
   350 (LOD 350). Derzeit wird durch das Klinikum Stuttgart die geplante
   BIM-Strategie ausgearbeitet und die Formulierung der
   Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) als Lastenheft des
   Bauherrn vorbereitet.
   Einzelheiten hierzu werden im weiteren Verfahrensverlauf zur Verfügung
   gestellt.
   Die vergabegegenständlichen Planungsleistungen sind voraussichtlich ab
   Juni/Juli 2021 zu erbringen.
   Für das Projekt ABE ergeben sich nachfolgende Projektlaufzeiten:
    Neubau Haus A (1. BA): bis 02/2028,
    Neubau Haus BE (2. BA): bis 05/2032.
   Die Beauftragung der Planung erfolgt stufenweise, ein Anspruch auf
   Weiterbeauftragung besteht nicht. Es ist vorgesehen die Entwurfsplanung
   für den 1. und 2. Bauabschnitt Haus ABE gleichzeitig zu beauftragen und
   parallel planen zu lassen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2021
   Ende: 31/10/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
   Zunächst wir,
   1. geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen.
   Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung
   von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht
   berücksichtigt werden.
   Anschließend wird,
   2. beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und
   Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die
   verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
   Schließlich wird,
   3. für den Fall, dass mehr als 5 grundsätzlich geeignete Unternehmen
   sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem.
   Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als
   grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den
   Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders
   geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden
   soll.
   Für die Auswahl wird nur die jeweils als priorisiert gekennzeichnete
   Referenz für Planungsleistungen für Krankenhaushygiene berücksichtigt.
   Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt,
   auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den
   Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und
   entsprechend in die Wertung einbeziehen.
   Die Vorlage von mehr als jeweils 2 Referenzen für Planungsleistungen
   für Krankenhaushygiene ist nicht erwünscht.
   Dabei wird die priorisierte Referenz (Kopiervorlage C_a aus dem
   Teilnahmeformular) wie folgt bewertet:
   Kriterium Funktionsstellen (Zentral-OP, Intensivstation, AEMP
   Sterilgutaufbereitung, weitere Funktionsbereich u. a. Ambulanzen,
   Pflegestationen)
   Neubau von mehr als 5 vorgenannten Funktionsstellen  1 Punkt
   Kriterium Zeitpunkt Planungsleistungen:
    Planungsleistungen vor 1.1.2016  1 Punkt,
    Planungsleistungen seit 1.1.2016  2 Punkte.
   Dabei wird die priorisierte Referenz (Kopiervorlage C_b aus dem
   Teilnahmeformular) wie folgt bewertet:
   Kriterium Funktionsstellen (Zentral-OP, Intensivstation, AEMP
   Sterilgutaufbereitung, weitere Funktionsbereich u. a. Ambulanzen,
   Pflegestationen)
   Neubau von mehr als 5 vorgenannten Funktionsstellen  1 Punkt
   Kriterium Zeitpunkt Planungsleistungen:
    Planungsleistungen vor 1.1.2016  1 Punkt,
    Planungsleistungen seit 1.1.2016  2 Punkte.
   Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise
   durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe
   aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen
   (Abschluss LPH 8) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei Gleichstand
   entscheidet ggf. das Los.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Vorbemerkung:
   Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert
   nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,
   sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis
   seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
   rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen
   bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht
   unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den
   anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der
   Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine
   entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird.
   Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung
   stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
   hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis
   sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind
   für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von
   Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
   Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und
   III.1.3) entsprechend.
   2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf
   Ausschlussgründe einzureichen:
   1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht
   vorliegen,
   2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
   GWB,
   3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
   3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur
   Berufsausübung:
   1) Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das
   Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
   Wir erklären, dass unser Unternehmen in ein Berufs- oder
   Handelsregister eingetragen ist.
   Auf Verlangen der Vergabestelle legen wir einen Nachweis über die
   Eintragung unseres Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
   vor.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit
   vergleichbaren Leistungen,
   2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
   mit einer Deckungssumme:
   In Höhe von mind. 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 5
   000 000 EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im
   Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
   Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres
   verursachten Schäden dürfen auf den 2fachen Betrag der
   Mindestversicherungssumme begrenzt werden.
   Hinweis:
   Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der
   Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung im
   Auftragsfall mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes
   Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
   des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3
   Jahren ersichtlich sind.
   2.a) Nachweis von Leistungen in Bezug auf Krankenhaushygiene für den
   Neubau von Krankenhäusern mit angrenzender Nachbarbebauung in
   klinischer Nutzung in den letzten 8 Jahren,
   2.b) Nachweis von Leistungen in Bezug auf Krankenhaushygiene für den
   Neubau von Krankenhäusern in den letzten 8 Jahren.
   Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben
   enthalten:
    Priorisierung der Referenz,
    Bezeichnung des Auftrags,
    Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
    Zeitraum der Leistungserbringung,
    Angabe zur erbrachten Leistung,
    Bearbeitete Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI,
    Planung/Beratungskosten Krankenhaushygiene in Euro netto,
    Aufnahme des Regelbetriebs nach Neubau,
    kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4
   Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen).
   Die Vorlage von mehr als jeweils 2 Referenzen je Mindestreferenz ist
   nicht erwünscht.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 2.a):
   Es muss mindestens eine Referenz vorgelegt werden. Der Neubau des
   Krankenhauses erfolgte mit angrenzender Nachbarbebauung in klinischer
   Nutzung umfasste mindestens 5 Funktionsbereiche in den letzten 8
   Jahren.
   Zu 2.b):
   Es muss mindestens eine Referenz vorgelegt werden. Der Neubau umfasste
   mindestens 5 Funktionsbereiche und erfolgte in den letzten 8 Jahren.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Für Bewerbergemeinschaften gilt:
   Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die
   Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft
   unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
   1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der
   Bewerbergemeinschaft,
   2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
   3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich
   vertritt,
   4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit
   uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
   5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im
   Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/05/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene
   Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
   Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines
   allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich
   hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz
   von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
   Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen
   Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein
   Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche
   Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben
   bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen
   Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie
   aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem
   Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen
   sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor
   Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist
   prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder
   Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des
   Teilnahmeantrags zu beachten sind.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDT36
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse: [12]www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB).
   Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
   GWB verwiesen. Dieser lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
   gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
   für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
   Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
   Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
   zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
   Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax
   oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse: [13]www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/04/2021
References
   6. mailto:KS-Krankenhaushygiene@menoldbezler.de?subject=TED
   7. http://www.klinikum-stuttgart.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDT36/documents
   9. mailto:KS-Krankenhaushygiene@menoldbezler.de?subject=TED
  10. http://www.menoldbezler.de/
  11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDT36
  12. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
  13. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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