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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Helgoland
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Architekturentwurf
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
Dokument Nr...: 197754-2021 (ID: 2021042109152501970)
Veröffentlicht: 21.04.2021
*
DE-Helgoland: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2021/S 77/2021 197754
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Helgoland
Postanschrift: Lung Wai 28
Ort: Helgoland
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 27498
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FA Bürger- und Innendienste
E-Mail: [6]info@helgoland.de
Telefon: +49 4725-8080
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.helgoland.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YGXDPBW/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Tewis Projektmanagement GmbH
Postanschrift: Harburger Schlossstraße 30
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kristina Lehmann
E-Mail: [9]k.lehmann@te-pm.de
Telefon: +49 406963267-51
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.tewis-projektmanagement.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YGXDPBW
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neugestaltung der öffentlichen Plätze J.-A. Siemensplatz und Hingstgars
Referenznummer der Bekanntmachung: 01-2021-HEL-PL
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Helgoland als Ausflugsziel erfreut sich immer größerer Beliebtheit.
Umso wichtiger ist es für die Gemeinde, die Insel nachhaltig attraktiv
zu gestalten sowohl für die Besucher als auch für die Bewohner der
Insel. Die Gemeinde beabsichtigt daher zum einen, den als zentralen
Dreh- und Angelpunkt für die Besucher genutzte J.-A. Siemensplatz im
Unterland sowie den etwas versteckt gelegenen Platz Hingstgars im
Oberland neu gestalten zu lassen und aufzuwerten. Die Leistungen bis
einschließlich der LPH 3 sind bereits abgeschlossen. Anhand dieser
Ausschreibung sollen die Leistungen der LPH 4-9 beauftragt werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71220000 Architekturentwurf
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
71251000 Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung:
Gemeinde Helgoland
Lung Wai 28
27498 Helgoland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ziel der Planungsleistungen ist es, zwei einladende Verweilorte sowohl
für die Helgoländer Einwohner als auch für die Gäste der Insel zu
schaffen und zugleich zu einer Auflockerung der umgebenden dichten
Wohnbebauung beizutragen.
Für die Umgestaltung der Platzflächen wurden bereits die Erstellung
eines ersten Konzeptes beauftragt. Diese bereits erbrachte
Planungsleistung schließt mit Fertigstellung der Leistungsphase 3 gemäß
HOAI ab.
Die Leistungsphasen 4 bis 9 des Leistungsbildes Freianlagen sollen
gemäß HOAI erfolgen. Die entsprechenden Grundleistungen (Anlage 11 zur
HOAI) sind vollständig zu erbringen. Zusätzlich werden Besondere
Leistungen abgefragt.
Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine
Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht
vorhersehbaren Verlängerungen von Planungs- und Bauzeiten.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit
(wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde
(technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden
Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser
Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 30 %
(Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde). Für die Bewertung der
Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 und WL2)
genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der
Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 und TL2) genannten
Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der
Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich
der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte)
Skala/Notenstufen.
Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) werden bis zu
10 Bewertungspunkte vergeben:
10 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
-ausstattung sowie seiner Erfahrung hervorragend geeignet,
8 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
-ausstattung sowie seiner Erfahrung gut geeignet,
6 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
-ausstattung sowie seiner Erfahrung hinreichend geeignet,
4 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
-ausstattung sowie seiner Erfahrung ausreichend geeignet,
2 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
-ausstattung sowie seiner Erfahrung lediglich hinsichtlich einzelner
Aspekte geeignet.
Im Bereich zwischen 0 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer
Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (1
P., 3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit
der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine
Bewertung eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen
Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den
Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung
erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium
mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert
wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die
Zuschlagskriterien.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein
Abruf der Stufe 1 (Leistungsphasen 4-7). Mit Abschluss dieser Stufe
werden die politischen Gremien der Gemeinde über die Fortführung
entscheiden. Die dann ggfs. abzurufende Stufe 2 beinhaltet die
Leistungsphasen 8 und 9. Ein Anspruch auf Beauftragung mit allen oder
weiteren Leistungsphasen wird nicht begründet. Zu den
Vertragsverlängerungsoptionen vgl. obenZiff. II.2.7).
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von
allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung
abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb gemäß § 74 VgV durchgeführt. Soweit unter Ziffer
III.1.1) bis III.1.3) lediglich Erklärungen gefordert werden, behält
sich die Gemeinde Helgoland das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln
(auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder
Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen.
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in
Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung
der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an
die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag
der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5)). Mit
ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw.
Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123,
124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen
enthalten,
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma,
Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens,
Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit,
Niederlassungen- Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und
Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen
Niederlassung,
PL3. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit einer
Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsjahr in Höhe
von 2 000 000 EUR für Personenschäden sowie 1 000 000 EUR für sonstige
Schäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das
Zweifache der Versicherungssumme betragen. Sofern Bewerber über keine
entsprechende Versicherungspolice verfügen, ist mit dem Teilnahmeantrag
verbindlich zu erklären, dass der Bewerber im Fall der
Auftragserteilung eine entsprechende Versicherungspolice abschließen
wird.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten
Eignungsanforderungen PL1 und PL2 entsprechend für jedes einzelne
Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
Vorlage anderer, von der Gemeinde Helgoland für geeignet erachteter
Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält
sich die Gemeinde Helgoland für am Ende des Teilnahmewettbewerbs
ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe
auf gesondertes Verlangen vor.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre
existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des
Bestehens anzugeben.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit
den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Planung von
öffentlichen Platzflächen) in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind
entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten
Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der
Bewerbergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
Vorlage anderer, von der Gemeinde Helgoland für geeignet erachteter
Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und
Bescheinigungen behält sich die Gemeinde Helgoland für am Ende des
Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit
der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über
den Bewerber einzuholen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den
maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung
kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstiges) in den letzten 3
Jahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind
entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den
letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen). Vergleichbar sind
Referenzen betreffend die Planung von öffentlichen Platzflächen. Die
Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den
dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht
mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer
Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand.
Die Referenzprojekte müssen am Tag der Teilnahmefrist jedenfalls mit
der Leistungsphase 8 abgeschlossen sein. Im Fall von
Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die
Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Gemeinde Helgoland
kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der
Referenzauftraggeber verlangen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder
Verwaltungsvorschrift:
Bauvorlageberechtigung gem. § 65 Abs. 3 Landesbauordnung für das Land
Schleswig-Holstein.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter (bei
Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben im Laufe des
Verhandlungsverfahrens eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur
Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein
abzugeben. Das in den später ausgehändigten Vergabeunterlagen
beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/05/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 16/04/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der
in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die
Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe
des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens
der Gemeinde Helgoland erforderlich werden sollten, werden diese
Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse
veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter
der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht
wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den
Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den
Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum
10.5.2021 über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Gemeinde
Helgoland behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu
beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein
dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine
Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben
vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte
Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der
Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die
Gemeinde Helgoland keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es
jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu
bearbeiten und neu hochzuladen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel
nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche
Sprache vorgelegt worden sind. Die Gemeinde Helgoland kann Ausnahmen
zulassen.
6. Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, unvollständige oder fehlende
Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können
jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
7. Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen
Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind -
soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der
Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
8. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks, der
Leistungsbeschreibung sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach
Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
9. Zu Ziffer IV.2.3): Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren
Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bereits
am 24.5.2021 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den
Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind
voraussichtlich in der KW 27/2021 vorgesehen, sofern der Zuschlag nicht
auf das Erstangebot erteilt wird. Sie werden auf Helgoland oder -
pandemiebedingt abhängig von der aktuellen Situation - per
Videokonferenz stattfinden.
10. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der
Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln
und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im
Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Gemeinde Helgoland ihrerseits
wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens
verwenden.
11. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende
Bewerber-/Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein
Einzelbewerber/Einzelbieter das Verfahren in
Bewerber-/Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit
ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Gemeinde Helgoland
zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch
die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die
Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat.
Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YGXDPBW
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse: [13]www.schleswig-holstein.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf
erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an,
das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß §
160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/04/2021
References
6. mailto:info@helgoland.de?subject=TED
7. http://www.helgoland.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YGXDPBW/documents
9. mailto:k.lehmann@te-pm.de?subject=TED
10. http://www.tewis-projektmanagement.de/
11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YGXDPBW
12. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
13. http://www.schleswig-holstein.de/
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