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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Helgoland
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Architekturentwurf
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
Dokument Nr...: 197754-2021 (ID: 2021042109152501970)
Veröffentlicht: 21.04.2021
*
  DE-Helgoland: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
   2021/S 77/2021 197754
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Helgoland
   Postanschrift: Lung Wai 28
   Ort: Helgoland
   NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
   Postleitzahl: 27498
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): FA Bürger- und Innendienste
   E-Mail: [6]info@helgoland.de
   Telefon: +49 4725-8080
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.helgoland.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YGXDPBW/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Tewis Projektmanagement GmbH
   Postanschrift: Harburger Schlossstraße 30
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Postleitzahl: 21079
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Kristina Lehmann
   E-Mail: [9]k.lehmann@te-pm.de
   Telefon: +49 406963267-51
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.tewis-projektmanagement.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YGXDPBW
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Freizeit, Kultur und Religion
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neugestaltung der öffentlichen Plätze J.-A. Siemensplatz und Hingstgars
   Referenznummer der Bekanntmachung: 01-2021-HEL-PL
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Helgoland als Ausflugsziel erfreut sich immer größerer Beliebtheit.
   Umso wichtiger ist es für die Gemeinde, die Insel nachhaltig attraktiv
   zu gestalten sowohl für die Besucher als auch für die Bewohner der
   Insel. Die Gemeinde beabsichtigt daher zum einen, den als zentralen
   Dreh- und Angelpunkt für die Besucher genutzte J.-A. Siemensplatz im
   Unterland sowie den etwas versteckt gelegenen Platz Hingstgars im
   Oberland neu gestalten zu lassen und aufzuwerten. Die Leistungen bis
   einschließlich der LPH 3 sind bereits abgeschlossen. Anhand dieser
   Ausschreibung sollen die Leistungen der LPH 4-9 beauftragt werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71220000 Architekturentwurf
   71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
   71251000 Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
   Hauptort der Ausführung:
   Gemeinde Helgoland
   Lung Wai 28
   27498 Helgoland
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Planungsleistungen ist es, zwei einladende Verweilorte sowohl
   für die Helgoländer Einwohner als auch für die Gäste der Insel zu
   schaffen und zugleich zu einer Auflockerung der umgebenden dichten
   Wohnbebauung beizutragen.
   Für die Umgestaltung der Platzflächen wurden bereits die Erstellung
   eines ersten Konzeptes beauftragt. Diese bereits erbrachte
   Planungsleistung schließt mit Fertigstellung der Leistungsphase 3 gemäß
   HOAI ab.
   Die Leistungsphasen 4 bis 9 des Leistungsbildes Freianlagen sollen
   gemäß HOAI erfolgen. Die entsprechenden Grundleistungen (Anlage 11 zur
   HOAI) sind vollständig zu erbringen. Zusätzlich werden Besondere
   Leistungen abgefragt.
   Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine
   Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht
   vorhersehbaren Verlängerungen von Planungs- und Bauzeiten.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit
   (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde
   (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden
   Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser
   Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
   Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 30 %
   (Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde). Für die Bewertung der
   Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 und WL2)
   genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der
   Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 und TL2) genannten
   Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der
   Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich
   der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte)
   Skala/Notenstufen.
   Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) werden bis zu
   10 Bewertungspunkte vergeben:
    10 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
   -ausstattung sowie seiner Erfahrung hervorragend geeignet,
    8 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
   -ausstattung sowie seiner Erfahrung gut geeignet,
    6 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
   -ausstattung sowie seiner Erfahrung hinreichend geeignet,
    4 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
   -ausstattung sowie seiner Erfahrung ausreichend geeignet,
    2 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
   -ausstattung sowie seiner Erfahrung lediglich hinsichtlich einzelner
   Aspekte geeignet.
   Im Bereich zwischen 0 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer
   Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (1
   P., 3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit
   der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine
   Bewertung eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen
   Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den
   Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung
   erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium
   mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert
   wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die
   Zuschlagskriterien.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein
   Abruf der Stufe 1 (Leistungsphasen 4-7). Mit Abschluss dieser Stufe
   werden die politischen Gremien der Gemeinde über die Fortführung
   entscheiden. Die dann ggfs. abzurufende Stufe 2 beinhaltet die
   Leistungsphasen 8 und 9. Ein Anspruch auf Beauftragung mit allen oder
   weiteren Leistungsphasen wird nicht begründet. Zu den
   Vertragsverlängerungsoptionen vgl. obenZiff. II.2.7).
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von
   allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung
   abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
   Teilnahmewettbewerb gemäß § 74 VgV durchgeführt. Soweit unter Ziffer
   III.1.1) bis III.1.3) lediglich Erklärungen gefordert werden, behält
   sich die Gemeinde Helgoland das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln
   (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder
   Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen.
   Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in
   Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung
   der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich.
   Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an
   die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag
   der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5)). Mit
   ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw.
   Unterlagen vorzulegen:
    PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123,
   124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen
   enthalten,
    PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma,
   Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens,
   Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit,
   Niederlassungen- Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und
   Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen
   Niederlassung,
    PL3. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit einer
   Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsjahr in Höhe
   von 2 000 000 EUR für Personenschäden sowie 1 000 000 EUR für sonstige
   Schäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das
   Zweifache der Versicherungssumme betragen. Sofern Bewerber über keine
   entsprechende Versicherungspolice verfügen, ist mit dem Teilnahmeantrag
   verbindlich zu erklären, dass der Bewerber im Fall der
   Auftragserteilung eine entsprechende Versicherungspolice abschließen
   wird.
   Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten
   Eignungsanforderungen PL1 und PL2 entsprechend für jedes einzelne
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
   Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
   Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
   Vorlage anderer, von der Gemeinde Helgoland für geeignet erachteter
   Belege nachweisen.
   Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält
   sich die Gemeinde Helgoland für am Ende des Teilnahmewettbewerbs
   ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe
   auf gesondertes Verlangen vor.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre
   existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des
   Bestehens anzugeben.
   WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit
   den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Planung von
   öffentlichen Platzflächen) in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind
   entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
   Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten
   Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft.
   Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
   Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
   Vorlage anderer, von der Gemeinde Helgoland für geeignet erachteter
   Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und
   Bescheinigungen behält sich die Gemeinde Helgoland für am Ende des
   Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit
   der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
   Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über
   den Bewerber einzuholen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den
   maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung
   kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstiges) in den letzten 3
   Jahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind
   entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
   TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den
   letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen). Vergleichbar sind
   Referenzen betreffend die Planung von öffentlichen Platzflächen. Die
   Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den
   dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht
   mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer
   Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand.
   Die Referenzprojekte müssen am Tag der Teilnahmefrist jedenfalls mit
   der Leistungsphase 8 abgeschlossen sein. Im Fall von
   Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die
   Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Gemeinde Helgoland
   kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der
   Referenzauftraggeber verlangen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder
   Verwaltungsvorschrift:
   Bauvorlageberechtigung gem. § 65 Abs. 3 Landesbauordnung für das Land
   Schleswig-Holstein.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter (bei
   Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben im Laufe des
   Verhandlungsverfahrens eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur
   Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein
   abzugeben. Das in den später ausgehändigten Vergabeunterlagen
   beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/05/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 16/04/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der
   in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die
   Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe
   des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens
   der Gemeinde Helgoland erforderlich werden sollten, werden diese
   Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse
   veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter
   der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht
   wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den
   Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen.
   2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den
   Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum
   10.5.2021 über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Gemeinde
   Helgoland behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu
   beantworten.
   3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein
   dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine
   Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
   Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben
   vorbehalten.
   4. Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte
   Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der
   Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die
   Gemeinde Helgoland keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es
   jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu
   bearbeiten und neu hochzuladen.
   5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel
   nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche
   Sprache vorgelegt worden sind. Die Gemeinde Helgoland kann Ausnahmen
   zulassen.
   6. Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, unvollständige oder fehlende
   Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können
   jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
   7. Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen
   Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind -
   soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der
   Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
   8. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks, der
   Leistungsbeschreibung sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach
   Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
   9. Zu Ziffer IV.2.3): Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren
   Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bereits
   am 24.5.2021 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den
   Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind
   voraussichtlich in der KW 27/2021 vorgesehen, sofern der Zuschlag nicht
   auf das Erstangebot erteilt wird. Sie werden auf Helgoland oder -
   pandemiebedingt abhängig von der aktuellen Situation - per
   Videokonferenz stattfinden.
   10. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der
   Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln
   und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im
   Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Gemeinde Helgoland ihrerseits
   wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens
   verwenden.
   11. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende
   Bewerber-/Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein
   Einzelbewerber/Einzelbieter das Verfahren in
   Bewerber-/Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit
   ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Gemeinde Helgoland
   zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch
   die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die
   Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat.
   Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YGXDPBW
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
   Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
   Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
   Ort: Kiel
   Postleitzahl: 24105
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@wimi.landsh.de
   Telefon: +49 431988-4640
   Fax: +49 431988-4702
   Internet-Adresse: [13]www.schleswig-holstein.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
    § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf
   erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
   GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg
   oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
   Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
   Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
   Bewerber kommt es nicht an,
    das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
   Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß §
   160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
   vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
   Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/04/2021
References
   6. mailto:info@helgoland.de?subject=TED
   7. http://www.helgoland.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YGXDPBW/documents
   9. mailto:k.lehmann@te-pm.de?subject=TED
  10. http://www.tewis-projektmanagement.de/
  11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YGXDPBW
  12. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
  13. http://www.schleswig-holstein.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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