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Ausschreibung: Projektmanagement im Bauwesen - DE-Pocking
Projektmanagement im Bauwesen
Dokument Nr...: 197891-2021 (ID: 2021042109154802020)
Veröffentlicht: 21.04.2021
*
  DE-Pocking: Projektmanagement im Bauwesen
   2021/S 77/2021 197891
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Pocking
   Postanschrift: Simbacher Straße 16
   Ort: Pocking
   NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
   Postleitzahl: 94060
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Manuel Stiglmeier
   E-Mail: [6]stiglmeier_manuel@pocking.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.pocking.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD2FN/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Lutz Abel PartG mbB
   Postanschrift: Theodor-Heuss-Str. 9
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 70174
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]vergabe-s@lutzabel.com
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]https://www.lutzabel.com/
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD2FN
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Projektsteuerungsleistungen Generalsanierung und Erweiterung
   Mittelschule Pocking
   Referenznummer der Bekanntmachung:
   Projektsteuerung_Mittelschule_Pocking_2021
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71541000 Projektmanagement im Bauwesen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Projektsteuerungsleistungen bei der Generalsanierung und Erweiterung
   Mittelschule Pocking.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
   Hauptort der Ausführung:
   94060 Pocking
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind
   Projektsteuerungsleistungen bei der geplanten Erweiterung der
   Mittelschule Pocking. Die Leistungen betreffen die Generalsanierung und
   Erweiterung der Mittelschule Pocking sowie den Neubau der Turnhalle der
   Mittelschule. Die Turnhalle ist dabei separat zu erfassen.
   Als Förderprogramme sind im Rahmen des Projektes folgende zu beachten
   und in den Leistungen zu berücksichtigen: Kommunale Hochbauförderung,
   Schulbauförderung, Schulsanierungsprogramme, KIP-S, FAG, FAGplus, sowie
   evtl. weitere, derzeit noch nicht bekannte Sonderförderprogramme.
   Diese Projektsteuerungsleistungen sind nach der Projektphase 0
   (Einarbeitung und Projekteinstieg, sowie nach den Projektstufen 3-5
   gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der
   Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände
   und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.
   (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 5. Auflage, Stand: März 2020, im Folgenden:
   Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und
   Immobilienwirt-schaft) im Wege der stufenweisen Beauftragung für die
   Handlungsbereiche:
   A) Organisation, Information, Koordination und Dokumentation,
   B) Qualitäten und Quantitäten,
   C) Kosten und Finanzierung,
   D) Termine und Kapazitäten und Logistik,
   E) Verträge und Versicherungen.
   Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zu erbringen.
   Das Vorhaben ist nach derzeitigem Stand in 3 Bauabschnitte unterteilt.
   Diese Projektsteuerungsleistungen sind nach der Projektphase 0
   (Einarbeitung und Projekteinstieg), sowie nach den Projektstufen 3-5,
   Handlungsbereiche A bis E zu erbringen. Mit Vertragsschluss werden
   zunächst die Erbringung der Phase 0 für das Gesamtprojekt, sowie der
   Stufe 3 für den ersten Bauabschnitte (BA 1) beauftragt. Die
   Beauftragung der Projektstufen 4 und 5 des Bauabschnittes 1 erfolgt
   jeweils stufenweise, ebenso erfolgt die Beauftragung des dritten
   Bauabschnittes stufenweise je Projektstufe 3-5.
   Der konkrete Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen
   ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 09/08/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt,
   wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im
   Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am
   weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den
   folgenden Kriterien:
   Gewertet wird die nach den jeweiligen nachfolgenden Kriterien (Ziffern
   1 bis 3) jeweils beste Referenz des jeweiligen Bewerbers. Soweit in
   allen 3 Kategorien jeweils dieselbe Referenz die beste ist, wird sie in
   allen 3 Kategorien gewertet. Insgesamt können maximal 9 Punkte (3 je
   Bewertungskriterium) erzielt werden.
   Die Bewertung nach den Bewertungskriterien erfolgt folgendermaßen:
   1. Referenz über abgeschlossene Leistung der Projektstufen 3-5 der
   Leistungsbereiche A-E (Mindestanforderung Ziffer 1. zu den Referenzen)
   Bewertet werden bei dieser Referenzleistung die Gesamtkosten der
   Kostengruppen 200-700 nach DIN 276-1:2008-12.
   Gegenstand der eingereichten abgeschlossenen Referenz (Ziffer 1 der
   Mindestanforderungen) ist eine Referenz, bei der sich die Gesamtkosten
   der Kostengruppe 200-700 nach DIN 276-1:2008-12:
   c) nach vorstehender Maßgabe mehr als 25 Mio. EUR betrugen: 3 Punkte,
   b) nach vorstehender Maßgabe mehr als 15 Mio. EUR bis zu 25 Mio. EUR
   betrugen: 2 Punkte,
   a) nach vorstehender Maßgabe bis zu 15 Mio. EUR betrugen 1 Punkt.
   2. Referenz über abgeschlossene Leistung der Projektstufen 3-5 der
   Leistungsbereiche A-E (Mindestanforderung Ziffer 1. zu den Referenzen):
   Der Gegenstand der eingereichten abgeschlossenen Referenz wird in Bezug
   auf die Vergleichbarkeit der erbrachten mit der ausgeschriebenen
   Leistung bewertet. Bewertet wird der Gegenstand der Referenz wie folgt:
   a) öffentliche Gebäude für Ausbildung/Wissenschaft (sehr gut
   vergleichbar) 3 Punkte,
   b) andere öffentliche Gebäude aus den Bereichen Gesundheit/Betreuung
   oder Büro/Verwaltung/Staat/Kommune (gut vergleichbar) 2 Punkte,
   c) sonstige öffentliche Gebäude 1 Punkt.
   3. Referenz über abgeschlossene Leistung der Projektstufen 3-5 der
   Leistungsbereiche A-E (Mindestanforderung Ziffer 1. zu den Referenzen)
   Der Gegenstand der eingereichten abgeschlossenen Referenz wird in Bezug
   auf die Vergleichbarkeit der erbrachten mit der ausgeschriebenen
   Leistung bewertet. Bewertet wird der Gegenstand der Referenz wie folgt:
   a) Generalsanierung mit Erweiterung (sehr gut vergleichbar) 3 Punkte,
   b) Generalsanierung (gut vergleichbar) 2 Punkte,
   c) Sonstige Bauleistungen 1 Punkt.
   Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise
   durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe
   aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die
   Bewerbergemeinschaft ausgewählt, deren Referenz zu einer
   abgeschlossenen Leistung bei der Sanierung und Erweiterung mit Neubau
   eines Gebäudes während des Betriebes im Sinne von Ziffer 3. der
   Mindestanforderungen an die Referenzprojekte die höheren Gesamtkosten
   hat. Werden von einem Bewerber mehrere Referenzen vorgelegt, die die
   Anforderungen gemäß Ziffer 3. der Mindestanforderungen an die
   Referenzprojekte erfüllen, wird die beste gewertet.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die
   Projektsteuerungsleistungen sind nach der Projektphase 0 (Einarbeitung
   und Projekteinstieg), sowie nach den Projektstufen 3-5,
   Handlungsbereiche A bis E zu erbringen. Mit Vertragsschluss werden
   zunächst die Erbringung der Phase 0 für das Gesamtprojekt, sowie der
   Stufe 3 für den ersten Bauabschnitte (BA 1) beauftragt. Die
   Beauftragung der Projektstufen 4 und 5 des Bauabschnittes 1 erfolgt
   jeweils stufenweise, ebenso erfolgt die Beauftragung des dritten
   Bauabschnittes stufenweise je Projektstufe 3-5.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass
   der Bewerber in den vergangenen 3 Jahren:
    weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen
   zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
   gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
   verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB,
    nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein
   Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
   eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels
   Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der
   Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1
   Nr. 2 GWB,
    weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen
   zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
   schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage
   gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer
   rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen,
   wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
   gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung
   oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender
   Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend,
    weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen
   zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen
   oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB,
    keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
   öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder
   fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
   Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
   geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB,
    in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine
   schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat
   oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
   übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB,
    dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt,
    dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
   angebotenen Leistung erfüllt,
    in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und
   Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der
   Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist.
   Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder
   eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
   Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des
   Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine
   Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in
   der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der
   Teilnahmeanträge, Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit
   deutscher Übersetzung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für
   sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder
   Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers:
   a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000,00 EUR für
   Personenschäden und von mindestens 3 000 000,00 EUR für sonstige
   Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
   b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
   der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss, bei einem in einem
   Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
   Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung
   der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine
   Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der
   Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der
   hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende
   Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei
   Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine
   entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens
   von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
   2. Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (Euro, netto), der auf
   Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen
   vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für die
   Erbringung von Projektsteuerungsleistungen Projektstufen 1 bis 5,
   jeweils für die Handlungsbereiche A bis E gemäß § 2 der Leistungs- und
   Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft,
   3. Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Nachweis in Form einer Bestätigung der Versicherung oder eines
   Versicherungsmaklers, die zum Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmeanträge
   nicht älter als 6 Monate (maßgeblich ist der in der Bekanntmachung
   benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Scan
   ausreichend) ist und den aktuellen Stand wiedergibt, über eine
   bestehen-de Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers:
   a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000,00 EUR für
   Personenschäden und von mindestens 3 000 000,00 EUR für sonstige
   Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
   b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
   der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss,
   Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
   Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
   Versicherungsunter-nehmen.
   Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung
   der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine
   Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der
   Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen) einzureichen, aus der
   hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende
   Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Ein Scan genügt. Bei
   Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine
   entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens
   von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Angaben zu realisierten, vergleichbaren Referenzprojekten des
   Bewerbers/Bewerbergemeinschaft. Zulässig sind Referenzprojekte, wobei
   folgende Angaben gefordert werden:
    Auftragswert,
    Erbringungszeitpunkt (Zeitraum der Leistungserbringung),
    öffentlicher oder privater Empfänger/Auftraggeber (Name/Anschrift des
   Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim
   Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
    Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inklusive
   Erbringungszeitraum,
    Informationen zum Referenzprojekt,
    Gesamtkosten der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276-1:2008-12,
    BGF der Referenz gemäß DIN 277-1:2016-01,
    Leistungszeitraum, inkl. Datum des Abschlusses der Leistungen,
    Angabe zur Art des Gebäudes, für die die Leistungen durchgeführt
   wurden,
    Gegenstand der Referenzleistung in Bezug auf Bauleistungen,
   Ausführung im Be-trieb und erbrachte Projektsteuerungsleistungen,
    Angabe zu den erbrachten Leistungen nach § 2 der Leistungs- und
   Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft
   sowie der Vergleichbarkeit sonstiger Projektsteuerungsleistungen,
    erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit der förderrechtlichen
   Beratung inklusive der Abstimmung mit den zuständigen Förderbehörden,
   Ort der Beratung,
    Projektbeschreibung, ggfs. als Anlage.
   Jede Referenz gilt nur dann als vergleichbar, wenn alle folgenden
   Anforderungen erfüllt sind:
   a) Gegenstand der Referenz waren Leistungen der Projektsteuerung im
   Bauwesen bei Neubauten, Sanierungen oder Erweiterungen von öffentlichen
   Gebäuden,
   b) Gegenstand der Referenz sind mindestens die Projektstufen 3 bis
   einschließlich 5, jeweils für die Handlungsbereiche A bis E gemäß § 2
   der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und
   Immobilienwirtschaft oder vergleichbare Projektsteuerungsleistungen.
   Soweit Gegenstand der Referenz ver-gleichbare
   Projektsteuerungsleistungen gewesen sind, hat der Bewerber/die
   Bewerbergemeinschaft die Vergleichbarkeit dieser
   Projektsteuerungsleistungen mit den Projektstufen 3 bis einschließlich
   5 jeweils für die Handlungsbereiche A bis E gemäß § 2 der Leistungs-
   und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und
   Immobilienwirtschaft (Ausführungsvorbereitung) darzulegen,
   c) Gesamtkosten der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276-1:2008-12 jeder
   Referenz: Mindestens 10 Mio. EUR brutto,
   d) Brutto-Grundfläche ("BGF") gemäß DIN 277-1:2016-01 jeder Referenz:
   Mindestens 5 000 m^2 BGF.
   2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
   des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in
   den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist.
   Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl
   der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der
   Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der
   Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden
   können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und
   der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens
   beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1. Mindestens eine abgeschlossene Referenz Projektstufen 3 bis
   einschließlich 5, jeweils für die Handlungsbereiche A bis E gemäß § 2
   der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und
   Immobilienwirtschaft nach den o. g. Anforderungen oder vergleichbare
   Projektsteuerungsleistungen, wobei der Abschluss der Leistungen nach
   dem 1.1.2005 erfolgt sein muss. Abgeschlossen ist eine Referenz, wenn
   sämtliche vertraglichen Leistungen in dem Projekt erbracht wurden;
   2. Mindestens 5 der Referenzen mit den für die Annahme der
   Vergleichbarkeit bestimmten Anforderungen müssen Leistungen im
   Zusammenhang mit der förderrechtlichen Beratung in einem
   EU-Mitgliedsstaat sein, inklusive der Abstimmung mit den zu-ständigen
   Förderbehörden;
   3. Mindestens eine Referenz muss die Durchführung einer Sanierung und
   Erweiterung eines Gebäudes betreffen, die während des laufenden
   Betriebes durchgeführt wurde und bei der der Bewerber/die
   Bewerbergemeinschaft die Projektstufen 3 bis einschließlich 5 jeweils
   für die Handlungsbereiche A bis E gemäß § 2 der Leistungs- und
   Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft
   nach den o. g. Anforderungen oder vergleichbare
   Projektsteuerungsleistungen abgeschlossen hat. Abgeschlossen ist eine
   Referenz, wenn sämtliche vertraglichen Leistungen in dem Projekt
   erbracht wurden.
   Eine Referenz kann mehrere der o. g. Mindestbedingungen 1) bis 3)
   erfüllen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/05/2021
   Ortszeit: 09:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PD2FN
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern  Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus
   § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die
   Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des
   GWB:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
   sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
   beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
   den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
   Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
   insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
   berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
   lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
   § 135 GWB Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag ab-zuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/04/2021
References
   6. mailto:stiglmeier_manuel@pocking.de?subject=TED
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