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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Reutlingen
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dokument Nr...: 197840-2021 (ID: 2021042109155502045)
Veröffentlicht: 21.04.2021
*
  DE-Reutlingen: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2021/S 77/2021 197840
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Reutlingen
   Postanschrift: Marktplatz 22
   Ort: Reutlingen
   NUTS-Code: DE141 Reutlingen
   Postleitzahl: 72764
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Christian Reiff und Philipp Beuchel,
   Gebäudemanagement Stadt Reutlingen und Simone Bohsung, kohler grohe
   architekten, Verfahrensbetreuer
   E-Mail: [6]simone.bohsung@kohlergrohe.de
   Telefon: +49 711 / 7696393-2
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.reutlingen.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E66286325
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E66286325
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   VgV Architektenleistungen | Sanierung und Erweiterung
   Friedrich-Silcher-Grundschule | Reutlingen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Bestandsgebäude der Friedrich-Silcher-Grundschule aus dem Jahr 1964
   in der Wartburgstraße 30 muss alters- und schadstoffbedingt saniert
   werden.
   Die Leistungsphasen 1 bis 4 wurden von S HOCH 3 Architekten aus
   Metzingen erbracht. Für die Leistungsphasen 5-9 gem. HOAI 2021 wird
   ein/e Architekt/in gesucht.
   Die Nutzfläche im Bestand umfasst ca. 700 m^2, die Erweiterung beträgt
   ca. 476 m^2.
   Die Gesamtkosten für die Erweiterung und Sanierung betragen ca. 7.08
   Mio.EUR brutto (nach Kostenberechnung S HOCH 3 Architekten vom
   3.12.2020) zzgl. der Kosten für die Interimsmaßnahme.
   Mit der Planung der Leistungsphasen 5-7 soll unmittelbar nach
   Vertragsabschluss begonnen werden.
   Die Fachdisziplinen für die Statik, Brandschutz, HLS-E, sowie
   Schadstoffe wurden bereits im Zuge der LPH2 beauftragt. Baubeginn wird
   im Mai 2022 sein.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE141 Reutlingen
   Hauptort der Ausführung:
   Reutlingen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Bestandsgebäude der Friedrich-Silcher-Grundschule aus dem Jahr 1964
   in der Wartburgstraße 30 muss alters- und schadstoffbedingt saniert
   werden. Zudem muss aufgrund des prognostizierten Bevölkerungszuwachses
   in Sickenhausen und der bestehenden beengten räumlichen Situation der
   Ganztagesbetreuung die Grundschule und der Betreuungsbereich mit Mensa
   erweitert werden.
   Das Bestandgebäude wird dazu im Osten und im Nordwesten über Anbauten
   ergänzt. Für den Schulbetrieb während der Bauzeit muss ein temporäres
   Ausweichschulgebäude in Containerbauweise erstellt werden.
   Die Maßnahme ist Teil des Strategiekontrakts zum Gesamthaushalt
   2019/2020, Themenfeld Kinder und Jugend (W2) zur Umsetzung des Ziels
   Umsetzung der Schulentwicklungsplanung 2018 mit bedarfsgerechtem
   Ausbau der Schulen im Unterrichts- und Betreuungsbereich..
   Die im Baubeschluss vom Januar 2021 vorgestellten Zeitziele sollen
   eingehalten werden, d.h. mit der Planung der Leistungsphasen 5-7 soll
   unmittelbar nach Vertragsabschluss begonnen werden. Die Leistungsphase
   8 beginnt im Mai 2022 mit den Maßnahmen zur Schadstoffsanierung. Die
   Fertigstellung des Projekts ist für Dezember 2023 terminiert.
   Als besondere Leistung soll die Ausloberin bei den Förderanträgen
   unterstützt werden und die Planung des Umzugsmanagements soll
   übernommen werden.
   Für die Einarbeitung in die bestehenden Planungen sind mit der
   Angebotsabgabe die Prozentpunkte anzugeben. Als besondere Leistungen
   sind mit Angebotsabgabe ebenfalls die Unterstützung des Auftraggebers
   bei den Förderanträgen und die Planung des Umzugsmanagements anzugeben.
   Die Errichtung des Provisoriums wurde separat beauftragt und ist nicht
   Gegenstand dieses Verfahrens.
   Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
   Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 26.7.2021 statt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 20
   Qualitätskriterium - Name: Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch
   den Projektleiter / Gewichtung: 35
   Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Gewichtung: 30
   Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 15
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/
   Bewerbergemeinschaften.
   Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne
   Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den
   Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese
   zugelassen.
   Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3
   zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl
   erzielen:
   1.finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20 %)
   Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
   Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des
   Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen
   in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur
   durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren
   abgegeben werden.
   2.technische Leistungsfähigkeit.
   Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt
   auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den
   Formblättern.
   Es können 2 Referenzen gewertet werden, Referenz A ist zwingend
   erforderlich, Referenz B ist optional.
   Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80 % gewertet,
   d.h. max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40 %) Insgesamt können unter
   Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
   Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des
   Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von
   den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte
   bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl
   ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit
   der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt
   sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in
   der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl
   ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen
   und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der
   zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den
   verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
   Referenz A (zwingend):
   Nachweis eines realisierten Projekts, Neubau oder Sanierung einer
   Schule oder vergleichbare Honorarzone vom Bewerber erbracht.
   Kriterium der Vergleichbarkeit: Gesamtkosten EUR brutto KG 200 -700.
   Referenz B (optional):
   Nachweis eines realisierten Projekts, Sanierung und Erweiterung eines
   Bestandsgebäudes beliebiger Nutzung, vom Bewerber erbracht.
   Kriterium der Vergleichbarkeit: Gesamtkosten brutto KG 200-700..
   Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische
   und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen
   Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes
   zum Nachweis der Realisierung.
   Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium..
   Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3)
   formuliert.
   Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten
   Bewertungsmatrix.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen
   Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der
   Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte
   Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
   Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu
   senden.
   Voraussichtliche weitere Termine: Verhandlungsgespräche am 26.7.2021.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei
   Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft,
   anzugeben:
   Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine
   Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für
   Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird.
   Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten
   bleiben..
   Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3
   GWB vorliegen.
   Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung
   von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
   Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung
   unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu
   Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
   Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
   gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
   verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
   Eigenerklärung, dass im Rahmender beruflichen Tätigkeit keine schwere
   Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in
   Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
   Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen
   getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine
   Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
   bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
   Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. §
   21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des
   Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes
   (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG)
   vorliegt.
   Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere
   fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen,
   zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls
   Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe
   vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor,
   für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer 6 /
   9 7 / 10 selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem
   Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
   Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern,
   Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,nachzureichen.
   Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen
   (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
   Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen
   Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise,
   soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen
   bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die
   nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu
   verlangen.
   Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind
   ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die
   Vergabeplattform eingereicht werden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder
   Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem
   Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
   Eigenerklärung über den Gesamtumsatz(netto) im Bereich der der zu
   vergebenden Leistungen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 und über die
   durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter in den Jahren 2018, 2019 und
   2020.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder
   Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem
   Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Eigenerklärungen über Referenzen: Es können 2 Referenzen gewertet
   werden, Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional.
   Mehrfachnennungen sind nicht möglich.
   Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als
   erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter in einem anderen
   Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist eine schriftliche Bestätigung
   des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung mit
   einzureichen.
   Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
    Nachweis eines realisierten Projekts, Neubau oder Sanierung einer
   Schule oder vergleichbare Honorarzone vom Bewerber erbracht,
    Gesamtprojektkosten (KG 200 - 700) mind. 2,0 Mio. EUR brutto
    Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 5 - 8) im
   Unternehmen.
   Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische
   und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen
   Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes
   zum Nachweis der Realisierung.
   Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
   Nachweis eines realisierten Projekts, Sanierung und Erweiterung eines
   Bestandsgebäudes beliebiger Nutzung, vom Bewerber erbracht.
    Gesamtprojektkosten (KG 200 - 700) mind. 2,0 Mio. EUR brutto
    Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 5 - 8) im
   Unternehmen des Bewerbers.
   Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische
   und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen
   Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes
   zum Nachweis der Realisierung.
   Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
   Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an
   Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter
   II.2.9) aufgeführt.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die
   geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen
   sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß
   Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der
   Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem
   Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich
   geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom,
   Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
   Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG 
   Berufsanerkennungsrichtlinie  gewährleistet ist. Bei juristischen
   Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem
   satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der
   anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte
   Vertreter der juristischen Person erfüllt, die an natürliche Personen
   gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer
   Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der
   Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen
   natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von
   Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen
   Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine
   Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft
   gesamtschuldnerisch haften.Es muss ein allein vertretungsberechtigter
   bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine
   unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
   legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften,
   deren Mitglieder sich mehrfach  sei es als einzelnes
   Unternehmen,Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer  an diesem
   Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das
   Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits
   bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben
   können.
   Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für
   jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt
   nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg
   entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot
   abgegeben werden.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/05/2021
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen
   können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3) angegebenen Link
   kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
   Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3)
   angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV
   einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die
   unter I.1) angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen
   ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt
   werden. Die - anonymisierten  Rückfragen und Antworten und etwaige
   Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren
   werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3) angegebenen
   Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher
   regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen
   und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt
   wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten
   sind.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219268730
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse: [11]http://www.rp-karlsruhe.de/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219268730
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse: [13]http://www.rp-karlsruhe.de/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
   Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt
   werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag
   erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem
   die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
   Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben
   informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
   Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
   vergangen sind (§§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
   wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen
   Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
   erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von
   10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller
   Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag
   unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
   (§160 Abs. 3 GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/04/2021
References
   6. mailto:simone.bohsung@kohlergrohe.de?subject=TED
   7. http://www.reutlingen.de/
   8. https://www.subreport.de/E66286325
   9. https://www.subreport.de/E66286325
  10. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  11. http://www.rp-karlsruhe.de/
  12. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  13. http://www.rp-karlsruhe.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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