(1) Searching for "2021042109174402380" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Kreuztal
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Stadtplanung
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dokument Nr...: 198261-2021 (ID: 2021042109174402380)
Veröffentlicht: 21.04.2021
*
DE-Kreuztal: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2021/S 77/2021 198261
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kreuztal
Postanschrift: Siegener Straße 5
Ort: Kreuztal
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57223
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Katharina Merten
E-Mail: [6]K.Merten@kreuztal.de
Telefon: +49 273251-369
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.kreuztal.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43DTJW/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: assmann GmbH
Postanschrift: Baroper Str. 237
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Christine Dern
E-Mail: [9]12-20026@assmanngruppe.com
Telefon: +49 23175445-333
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.assmanngruppe.com
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43DTJW
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
holz.stahl.digital in Kreuztal Stadtplanung und Objektplanung
Gebäude und Innenräume
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-003-WB-SPOP
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
71410000 Stadtplanung
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Kreuztal beabsichtigt im Rahmen der Regionale 2025 die
städtebauliche Entwicklung und Umwandlung der aktuellen Industriebrache
der ehemaligen Bender-Ferndorf Rohr GmbH hin zu einem Quartier, in dem
modernes Wohnen und Arbeiten vereint wird. Das Projekt trägt den Titel
holz.stahl.digital. Mit diesem Titel wird bereits eine Zielsetzung
des neuen Quartiers ausgesprochen. Holz als regionaler Werkstoff,
Stahl als identitätsstiftendes Merkmal der Region und digital als
Konzeptbestandteil der zukunftsfähigen smarten Lösungen im Quartier.
Es soll ein attraktives Quartier entstehen, welches den vielseitigen
Bedürfnissen der unterschiedlichen Alters- und Gesellschaftsschichten
gerecht wird. Durch neueste digitale Lösungen, eine nachhaltige und
energieeffiziente Bauweise sowie den Erhalt von traditionellen
Baustrukturen entsteht eine Symbiose aus Tradition und Moderne. Das
Gebiet soll neben bewährten Wohnformen (mehrgeschossigen Wohnungsbau)
auch einen besonderen Fokus auf moderne Wohnformen (nachbarschaftliche
Siedlungs- und Baugemeinschaften, Mehrgenerationenwohnen, Mini- und
Kleinhäuser etc.) legen und diese darüber hinaus mit zeitgemäßen
Arbeitsformen (u. a. anmietbare Büroflächen in Anlehnung an das Konzept
des Co-Working) verknüpfen. Die im Plangebiet vorzusehende Wohnbebauung
soll anteilig dem bezahlbaren Wohnraum entsprechen. Die zentrale Lage
mit guter ÖPNV-Anbindung und die beabsichtigte barrierefreie Bauweise
sollen zudem den nachhaltigen Charakter des Quartiers hervorheben.
Darüber hinaus ist ein kultureller Treffpunkt planerisch zu
berücksichtigen. Es besteht die Grundidee die beiden Nutzungen
Arbeiten (ehem. Verwaltungsgebäude) und multifunktionale
Veranstaltungsfläche (Tonnendachhalle) in Bestandsgebäuden
unterzubringen. Im Zuge der Umgestaltung des ehem. Verwaltungsgebäudes
soll ebenfalls eine hohe Multifunktionalität der Flächen herbeigeführt
werden, z. B. durch ergänzenden Wohnraum (Gästezimmer) für Minihäuser
und weitere Nutzungen wie Räume für Besprechungen, Konferenzen und
Lagermöglichkeiten.
Für die Umwandlung des Wettbewerbsgebietes sind vor allem Aussagen zu
den baulichen, räumlichen, gestalterischen, funktionalen, nachhaltigen,
verkehrlichen und landschaftlich bzw. freiräumlichen Rahmenbedingungen
relevant. Im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe sind sowohl komplette
Bestandsgebäude zu integrieren als auch einzelne Fassadenelemente.
Das Wettbewerbsgebiet liegt östlich an die Innenstadt von Kreuztal
angrenzend im Stadtteil Ferndorf auf einer aktuell ungenutzten
Industriefläche der ehemaligen Bender-Ferndorf Rohr GmbH und ist ca. 3
ha groß.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 12
Teilnehmern nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren
vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an interdisziplinäre Teams aus
Stadtplanern und Architekten. Es ist zwingend jede Disziplin am
Wettbewerb zu beteiligen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
der Architekt einen Auftrag über die Sanierung der Bestandsgebäude
(Halle und Bürotrakt) erhält. Der Wohnungsbau (Neubau) ist nicht Teil
des Auftrags und rein städtebaulich zu betrachten.
Der Wettbewerb wird als einstufiger, nichtoffener Wettbewerb mit
vorgeschaltetem Bewerbungs-/Losverfahren nach RPW 2013 ausgeschrieben.
Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Für den Wettbewerb gelten außerdem
die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (VgV) sowie das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da der zu Beginn des Wettbewerbs
geltende EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von
214 000 EUR netto überschritten wird.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der
Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gemäß VgV (vgl.
Kapitel 12). Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1.
Preisträger. Sollte mit dem 1. Preisträger keine Einigung erzielt
werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträgern
vor. Teilnehmer sind dann alle Preisträger, wie sie in der
Verfassererklärung benannt wurden. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Die Architektenkammer hat an der Vorbereitung des Wettbewerbs
mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung und den
Wettbewerbsbedingungen erhalten. Der Wettbewerb wird bis zum Versand
der Auslobung von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen bestätigt.
Die Ausloberin, die Preisgerichtsmitglieder, die Teilnehmenden, die
Sachverständigen und Berater sowie die Vorprüfer erkennen durch die
Teilnahme die Verfahrensbedingungen und -inhalte als verbindlich an.
Sowohl die Planungsleistung für den Städtebau (Flächenplanung
Bauleitplanung nach §§ 18-19 HOAI) als auch die Planungsleistung für
die Gebäudesanierungen (Objektplanung Gebäude und Innen-räume nach § 34
HOAI) sollen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens, welches sich an
den RPW-Planungswettbewerb anschließt, ausgeschrieben werden. Bei der
Umsetzung des Projekts soll einer der Preisträger unter
Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts durch die Ausloberin
mit den weiteren Planungsleistungen (jeweils Leistungsphasen 1-3 gemäß
§§ 18-19 HOAI sowie mind. Leistungsphasen 2-5 gemäß § 34 HOAI
Objektplanung Gebäude und Innenräume) beauftragt werden, sofern kein
wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die Beauftragung der
Objektplanung erfolgt in Form eines Stufenvertrags. Die Einteilung der
Stufen wird im Rahmen des Verhandlungsverfahrens konkretisiert.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten
Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf
in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung
zugrunde gelegt wird.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit zwölf
Teilnehmern (davon 4 gesetzte Teilnehmer) nach RPW 2013 mit
anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß VgV
vorgesehen.
Neben den nachstehenden drei eingeladenen Büros werden weitere neun
teilnehmende Büros durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren gemäß
§ 78 Abs. 2 Satz 1 VgV i.V.m. § 4 RPW 2013 im Rahmen der
Teilnahmebedingungen (Ziff. a)) ermittelt (Bewerbungsphase des
RPW-Planungswettbewerbs). Alle ausgewählten Teilnehmer erfüllen die
Teilnahmebedingungen.
Die über das Bewerbungsverfahren ausgewählten Teilnehmer sowie die
Nachrücker werden in der Auslobung benannt.
Aus Gleichbehandlungsgründen insbesondere, um auch Nachrückern
ausreichend Zeit zur Bearbeitung zu geben ist ein Nachrücken in den
Teilnehmerkreis nur bis zum 30.6.2021 möglich. Daher werden alle
Teilnehmer gebeten, die Auslobungsunterlagen unverzüglich nach Erhalt
darauf hin durchzusehen, ob sie am Wettbewerb teilnehmen möchten.
Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie dies der Ausloberin bitte
bis zum 29.6.2021 mit. Etwaige Nachrücker erhalten spätestens am
30.6.2021 Mitteilung darüber, dass sie nachrücken.
Der Wettbewerb richtet sich an Stadtplaner und Architekten.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Überprüfung der
Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin.
a) Teilnahmebedingungen
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der
Bewerbungsfrist eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den
Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige
Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform [12]www.dtvp.de im
Bereich Teilnahmeantrag. Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform in
Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur
Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb
zu verwenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache Deutsch ist.
Unterlagen in anderer Sprache, als der Verfahrenssprache, sind vor der
Einreichung von einem amtlich vereidigten Dolmetscher übersetzen zu
lassen. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist
oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit
teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens
ein teilnahmeberechtigter Stadtplaner angehört.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer
Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich als Bewerber
am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss
sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Die Bewerbung muss
folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
Name des Bewerbers (Büroname); bei Bewerbergemeinschaften: Namen
sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
Kontaktdaten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft,
Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auswahl am Wettbewerb
teilnehmen wird,
Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
bewirbt,
Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
für den Stadtplaner/Architekten: Nachweis über die Berechtigung zum
Führen der Berufsbezeichnung "Stadtplaner" bzw. "Architekt"
(Kammernachweis),
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124
GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV und
zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013
(für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer),
Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat,
Eine Nennung von Referenzen ist für den Teilnahmeantrag zum
Wettbewerb nicht notwendig.
b) Auswahlverfahren Teilnehmer
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 8
Wettbewerbsteilnehmern sowie 5 weiteren Bewerbern als potentiellen
Nachrückern nach folgendem Verfahren:
Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und
Nachweise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom
Auftraggeber nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung
unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Ebenfalls
ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein
zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis
nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen
gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Ausloberin.
Im Falle dessen, dass die Anzahl der die Teilnahmebedingungen
erfüllenden Bewerber die vorgegebene Höchstzahl übersteigt, werden aus
den ausgewählten gleichen Bewerbungen 8 Bewerber durch Losverfahren für
die Wettbewerbsteilnahme sowie 5 weitere Bewerber als potentielle
Nachrücker ausgelost und unverzüglich benachrichtigt. Ausgeschlossene
sowie nicht geloste Bewerber werden ebenfalls zeitnah benachrichtigt.
Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Planungswettbewerb selbst,
d. h. eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den
Wettbewerb ggf. zu vergebenden Planungsauftrag findet erst im Rahmen
des dann nachfolgenden Verhandlungsverfahrens mit dem 1. Preisträger
bzw. ggf. allen Preisträgern statt.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in
einem Mitgliedstaat der EU haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Stadtplaner bzw.
Architekt nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates.
Sind in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnungen nicht gesetzlich
geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,
dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG -
Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz
in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem
Geschäftszweck die ausgeschriebenen Leistungen gehören, wenn sie einen
bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder
personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die
so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine
Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 12
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
ASTOC Architects and Planners GmbH, Köln
Heinz Jahnen Pflüger Stadtplaner und Architekten Partnerschaft, Aachen
post welters + partner mbB Architekten & Stadtplaner, Dortmund
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
a) Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien
beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum
Ausdruck bringt:
Entwurfsidee und städtebauliche Qualität,
Architektonische Qualität,
Klimaneutralität, Klimafolgenanpassung und Nachhaltigkeit,
Funktionalität, soziale Qualität und Raumprogramm,
Digitale Qualität,
Wirtschaftlichkeit.
b) Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu,
die
termingerecht eingegangen sind,
den formalen Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer entsprechen,
keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität
erkennen lassen.
Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der
Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet
das Preisgericht.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/05/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
Tag: 14/06/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen sowie Aufwandsentschädigungen stellt die
Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 78 000
EUR (brutto inkl. MwSt.) zur Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 26 400 EUR
2. Preis: 16 500 EUR
3. Preis: 9 900 EUR
2 Anerkennungen à: 6 600 EUR
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts
unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl
und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und
Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei
einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich
Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Ausloberin für die
in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Ausländische Büros
erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die
Mehrwertsteuer wird von der Ausloberin in Deutschland abgeführt.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Jedes Büro, das eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 1 000 EUR (brutto inkl. MwSt.). Als
wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht zur
Beurteilung zulässt.
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Walter Kiß, Bürgermeister, Stadt Kreuztal
Petra Kramer, Sachgebietsleitung Stadtplanung, Stadt Kreuztal
Klaus Gräbener, Hauptgeschäftsführer IHK Siegen
Daniel Aktas, Geschäftsführer Kreiswohnungsbau- und
Siedlungsgesellschaft Siegen
Eva Borgmann, Südwestfalen Agentur
Christina Eckstein, Stadtbaurätin, Stadt Kreuztal
Prof. Andreas Fritzen, Architekt und Stadtplaner, Köln
Michael Arns, Architekt, Freudenberg
Andreas Heupel, Architekt, Münster
Prof. Christl Drey, Architektin und Stadtplanerin, Köln
Prof. Bernd Borghoff, Architekt und Stadtplaner, Universität Sie-gen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Im Anschluss an den RPW-Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der
Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV.
Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde
liegende Aufgabe realisiert wird zunächst nur mit dem ersten
Preisträger im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. Sollte mit dem
ersten Preisträger keine Einigung erzielt werden, behält sich die
Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträgern vor. Teilnehmer sind
dann alle Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt
wurden.
Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die
Vorlage der zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem
Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags
erforderlichen Unterlagen verlangen.
Gemäß § 70 Abs. 2 VgV bereits jetzt bekannt gemachte Eignungsnachweise
für das spätere Verhandlungsverfahren sind die Folgenden:
1. Eigenerklärung, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft über eine
ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach-,
Vermögensschäden jeweils 2 Mio. EUR, 2-fach maximiert) verfügt bzw.
diese im Auftragsfall abschließen wird;
2. Verpflichtungserklärung (sofern sich der Bieter der Eignungsleihe
bedient).
3. Nachweis des Gesamtumsatzes des Bieters der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre;
4. Nachweis des Umsatzes des Bieters für die abgefragten
Leistungsbilder Flächenplanung Bauleitplanung nach §§ 18-19 HOAI und
Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre;
5. Nachweis der Mitarbeiterzahl des Bieters der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB
bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.
Darüber hinaus sind für das spätere Verhandlungsverfahren Referenzen
mit folgenden Anforderungen einzureichen:
Nachweis min. einer Referenz mit Bauleitplanung (Flächennutzungsplan),
die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
Planung in den letzten 5 Jahren (Stichtag für den Planungsbeschluss:
1.1.2016),
min. 1,5 ha Plangebiet,
min. Leistungsphasen 1-3 nach § 18 HOAI.
Nachweis min. einer Referenz mit Bauleitplanung (Bebauungsplan), die
die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
Planung in den letzten 5 Jahren (Stichtag für den Planungsbeschluss:
1.1.2016),
min. 1,5 ha Plangebiet,
min. Leistungsphasen 1-3 nach § 19 HOAI.
Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude und Innenräume
vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
Fertigstellung in den letzten 5 Jahren (Stichtag für die Übergabe an
den Bauherrn: 1.1.2016),
Sanierung eines Gebäudes mit min. 1 500 m^2 BGF,
min. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI.
Als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenzen gilt der Tag des
Planungsbeschlusses (Bauleitplanung) bzw. der Tag der Übergabe an den
Bauherrn (Objektplanung). Die eingereichten Referenzen müssen bis zum
Tag der Bekanntmachung fertiggestellt (d. h. übergeben) sein. Es werden
sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der
Projektleitung akzeptiert. Je Referenzkategorie ist mindestens eine
wertbare Referenz nachzuweisen. Für die erforderlichen Referenzen der
Bauleitplanung kann es in beiden Fällen um die identische Referenz
handeln.
Der Bieter erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden
Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. von
Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er muss in diesem Fall
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z. B. durch Vorlage einer
entsprechenden Verpflichtungserklärung). Die nachträgliche Bildung
einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich. Eine solche muss bereits
in der Bewerbung benannt werden.
Neben den zuvor benannten Eignungskriterien sind nachfolgende
Zuschlagskriterien für das spätere Verhandlungsverfahren
festgeschrieben:
Entwurf: 50 % davon:
Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses (Rangfolge): 45 %,
1. Preis: 45 Punkte,
2. Preis: 25 Punkte,
3. Preis: 15 Punkte,
Berücksichtigung der Überarbeitungshinweise: 5 %.
Folgende weitere Kriterien werden aktuell in Betracht gezogen:
Auftragsbezogenes Projektteam,
Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung, davon:
Ausführungen zum Terminmanagement,
Ausführungen zum Kostenmanagement,
Ausführungen zum Qualitätsmanagement,
Honorarangebot.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers nicht erneut vergütet,
wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen
unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die
Preissumme wird im Falle der Auftragserteilung von der
Vorplanungsgebühr des Honorars abgezogen. Grundlage im Falle einer
weiteren Bearbeitung ist die derzeitig aktuelle Fassung der HOAI
(Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Weitere Einzelheiten
werden zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt mitgeteilt.
Mit Abschluss des Vergabeverfahrens wird auf der Grundlage der
Ergebnisse des RPW-Planungswettbewerbes sowie des sich daran
anschließenden VgV-Verhandlungsverfahrens ein Planungsvertrag zur
Beschaffung der o. g. Planungsleistungen geschlossen.
Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde
liegende Aufgabe realisiert wird, den erfolgreich aus dem Verfahren
hervorgehenden Bieter mit der Realisierung des Wettbewerbsergebnisses
(Leistungsbild Flächenplanung Bauleitplanung, §§ 18-19 HOAI und
Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI) zu
beauftragen. Aktuell vorgesehen ist eine Beauftragung in ca. 3 Stufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43DTJW
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251-411-1691
Fax: +49 251-411-2165
Internet-Adresse: [14]https://www.bezreg-muenster.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [15]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251-411-1691
Fax: +49 251-411-2165
Internet-Adresse: [16]https://www.bezreg-muenster.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [17]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251-411-1691
Fax: +49 251-411-2165
Internet-Adresse: [18]https://www.bezreg-muenster.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/04/2021
References
6. mailto:K.Merten@kreuztal.de?subject=TED
7. http://www.kreuztal.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43DTJW/documents
9. mailto:12-20026@assmanngruppe.com?subject=TED
10. http://www.assmanngruppe.com/
11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43DTJW
12. http://www.dtvp.de/
13. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
14. https://www.bezreg-muenster.de/
15. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
16. https://www.bezreg-muenster.de/
17. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
18. https://www.bezreg-muenster.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|