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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Kreuztal
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Stadtplanung
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dokument Nr...: 198261-2021 (ID: 2021042109174402380)
Veröffentlicht: 21.04.2021
*
  DE-Kreuztal: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2021/S 77/2021 198261
   Wettbewerbsbekanntmachung
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Kreuztal
   Postanschrift: Siegener Straße 5
   Ort: Kreuztal
   NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
   Postleitzahl: 57223
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Katharina Merten
   E-Mail: [6]K.Merten@kreuztal.de
   Telefon: +49 273251-369
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.kreuztal.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43DTJW/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: assmann GmbH
   Postanschrift: Baroper Str. 237
   Ort: Dortmund
   NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 44227
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Christine Dern
   E-Mail: [9]12-20026@assmanngruppe.com
   Telefon: +49 23175445-333
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.assmanngruppe.com
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43DTJW
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   holz.stahl.digital in Kreuztal  Stadtplanung und Objektplanung
   Gebäude und Innenräume
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-003-WB-SPOP
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
   Ingenieurbüros und Prüfstellen
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
   71410000 Stadtplanung
   71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt Kreuztal beabsichtigt im Rahmen der Regionale 2025 die
   städtebauliche Entwicklung und Umwandlung der aktuellen Industriebrache
   der ehemaligen Bender-Ferndorf Rohr GmbH hin zu einem Quartier, in dem
   modernes Wohnen und Arbeiten vereint wird. Das Projekt trägt den Titel
   holz.stahl.digital. Mit diesem Titel wird bereits eine Zielsetzung
   des neuen Quartiers ausgesprochen. Holz als regionaler Werkstoff,
   Stahl als identitätsstiftendes Merkmal der Region und digital als
   Konzeptbestandteil der zukunftsfähigen smarten Lösungen im Quartier.
   Es soll ein attraktives Quartier entstehen, welches den vielseitigen
   Bedürfnissen der unterschiedlichen Alters- und Gesellschaftsschichten
   gerecht wird. Durch neueste digitale Lösungen, eine nachhaltige und
   energieeffiziente Bauweise sowie den Erhalt von traditionellen
   Baustrukturen entsteht eine Symbiose aus Tradition und Moderne. Das
   Gebiet soll neben bewährten Wohnformen (mehrgeschossigen Wohnungsbau)
   auch einen besonderen Fokus auf moderne Wohnformen (nachbarschaftliche
   Siedlungs- und Baugemeinschaften, Mehrgenerationenwohnen, Mini- und
   Kleinhäuser etc.) legen und diese darüber hinaus mit zeitgemäßen
   Arbeitsformen (u. a. anmietbare Büroflächen in Anlehnung an das Konzept
   des Co-Working) verknüpfen. Die im Plangebiet vorzusehende Wohnbebauung
   soll anteilig dem bezahlbaren Wohnraum entsprechen. Die zentrale Lage
   mit guter ÖPNV-Anbindung und die beabsichtigte barrierefreie Bauweise
   sollen zudem den nachhaltigen Charakter des Quartiers hervorheben.
   Darüber hinaus ist ein kultureller Treffpunkt planerisch zu
   berücksichtigen. Es besteht die Grundidee die beiden Nutzungen
   Arbeiten (ehem. Verwaltungsgebäude) und multifunktionale
   Veranstaltungsfläche (Tonnendachhalle) in Bestandsgebäuden
   unterzubringen. Im Zuge der Umgestaltung des ehem. Verwaltungsgebäudes
   soll ebenfalls eine hohe Multifunktionalität der Flächen herbeigeführt
   werden, z. B. durch ergänzenden Wohnraum (Gästezimmer) für Minihäuser
   und weitere Nutzungen wie Räume für Besprechungen, Konferenzen und
   Lagermöglichkeiten.
   Für die Umwandlung des Wettbewerbsgebietes sind vor allem Aussagen zu
   den baulichen, räumlichen, gestalterischen, funktionalen, nachhaltigen,
   verkehrlichen und landschaftlich bzw. freiräumlichen Rahmenbedingungen
   relevant. Im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe sind sowohl komplette
   Bestandsgebäude zu integrieren als auch einzelne Fassadenelemente.
   Das Wettbewerbsgebiet liegt östlich an die Innenstadt von Kreuztal
   angrenzend im Stadtteil Ferndorf auf einer aktuell ungenutzten
   Industriefläche der ehemaligen Bender-Ferndorf Rohr GmbH und ist ca. 3
   ha groß.
   Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 12
   Teilnehmern nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren
   vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an interdisziplinäre Teams aus
   Stadtplanern und Architekten. Es ist zwingend jede Disziplin am
   Wettbewerb zu beteiligen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
   der Architekt einen Auftrag über die Sanierung der Bestandsgebäude
   (Halle und Bürotrakt) erhält. Der Wohnungsbau (Neubau) ist nicht Teil
   des Auftrags und rein städtebaulich zu betrachten.
   Der Wettbewerb wird als einstufiger, nichtoffener Wettbewerb mit
   vorgeschaltetem Bewerbungs-/Losverfahren nach RPW 2013 ausgeschrieben.
   Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Für den Wettbewerb gelten außerdem
   die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe
   öffentlicher Aufträge (VgV) sowie das Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da der zu Beginn des Wettbewerbs
   geltende EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von
   214 000 EUR netto überschritten wird.
   Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der
   Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gemäß VgV (vgl.
   Kapitel 12). Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1.
   Preisträger. Sollte mit dem 1. Preisträger keine Einigung erzielt
   werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträgern
   vor. Teilnehmer sind dann alle Preisträger, wie sie in der
   Verfassererklärung benannt wurden. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
   Die Architektenkammer hat an der Vorbereitung des Wettbewerbs
   mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung und den
   Wettbewerbsbedingungen erhalten. Der Wettbewerb wird bis zum Versand
   der Auslobung von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen bestätigt.
   Die Ausloberin, die Preisgerichtsmitglieder, die Teilnehmenden, die
   Sachverständigen und Berater sowie die Vorprüfer erkennen durch die
   Teilnahme die Verfahrensbedingungen und -inhalte als verbindlich an.
   Sowohl die Planungsleistung für den Städtebau (Flächenplanung
   Bauleitplanung nach §§ 18-19 HOAI) als auch die Planungsleistung für
   die Gebäudesanierungen (Objektplanung Gebäude und Innen-räume nach § 34
   HOAI) sollen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens, welches sich an
   den RPW-Planungswettbewerb anschließt, ausgeschrieben werden. Bei der
   Umsetzung des Projekts soll einer der Preisträger unter
   Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts durch die Ausloberin
   mit den weiteren Planungsleistungen (jeweils Leistungsphasen 1-3 gemäß
   §§ 18-19 HOAI sowie mind. Leistungsphasen 2-5 gemäß § 34 HOAI
   Objektplanung Gebäude und Innenräume) beauftragt werden, sofern kein
   wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die Beauftragung der
   Objektplanung erfolgt in Form eines Stufenvertrags. Die Einteilung der
   Stufen wird im Rahmen des Verhandlungsverfahrens konkretisiert.
   Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
   erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten
   Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf
   in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung
   zugrunde gelegt wird.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
   Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit zwölf
   Teilnehmern (davon 4 gesetzte Teilnehmer) nach RPW 2013 mit
   anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß VgV
   vorgesehen.
   Neben den nachstehenden drei eingeladenen Büros werden weitere neun
   teilnehmende Büros durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren gemäß
   § 78 Abs. 2 Satz 1 VgV i.V.m. § 4 RPW 2013 im Rahmen der
   Teilnahmebedingungen (Ziff. a)) ermittelt (Bewerbungsphase des
   RPW-Planungswettbewerbs). Alle ausgewählten Teilnehmer erfüllen die
   Teilnahmebedingungen.
   Die über das Bewerbungsverfahren ausgewählten Teilnehmer sowie die
   Nachrücker werden in der Auslobung benannt.
   Aus Gleichbehandlungsgründen  insbesondere, um auch Nachrückern
   ausreichend Zeit zur Bearbeitung zu geben  ist ein Nachrücken in den
   Teilnehmerkreis nur bis zum 30.6.2021 möglich. Daher werden alle
   Teilnehmer gebeten, die Auslobungsunterlagen unverzüglich nach Erhalt
   darauf hin durchzusehen, ob sie am Wettbewerb teilnehmen möchten.
   Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie dies der Ausloberin bitte
   bis zum 29.6.2021 mit. Etwaige Nachrücker erhalten spätestens am
   30.6.2021 Mitteilung darüber, dass sie nachrücken.
   Der Wettbewerb richtet sich an Stadtplaner und Architekten.
   Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Überprüfung der
   Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin.
   a) Teilnahmebedingungen
   Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der
   Bewerbungsfrist eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den
   Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige
   Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform [12]www.dtvp.de im
   Bereich Teilnahmeantrag. Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform in
   Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
   Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur
   Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb
   zu verwenden.
   Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache Deutsch ist.
   Unterlagen in anderer Sprache, als der Verfahrenssprache, sind vor der
   Einreichung von einem amtlich vereidigten Dolmetscher übersetzen zu
   lassen. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist
   oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit
   teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
   Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens
   ein teilnahmeberechtigter Stadtplaner angehört.
   Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer
   Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich als Bewerber
   am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss
   sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Die Bewerbung muss
   folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
    Name des Bewerbers (Büroname); bei Bewerbergemeinschaften: Namen
   sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
    Kontaktdaten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft,
    Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auswahl am Wettbewerb
   teilnehmen wird,
    Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
   bewirbt,
    Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
    für den Stadtplaner/Architekten: Nachweis über die Berechtigung zum
   Führen der Berufsbezeichnung "Stadtplaner" bzw. "Architekt"
   (Kammernachweis),
    Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124
   GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV und
   zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013
   (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer),
    Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat,
    Eine Nennung von Referenzen ist für den Teilnahmeantrag zum
   Wettbewerb nicht notwendig.
   b) Auswahlverfahren Teilnehmer
   Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 8
   Wettbewerbsteilnehmern sowie 5 weiteren Bewerbern als potentiellen
   Nachrückern nach folgendem Verfahren:
   Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und
   Nachweise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom
   Auftraggeber nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung
   unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Ebenfalls
   ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein
   zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis
   nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen
   gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Ausloberin.
   Im Falle dessen, dass die Anzahl der die Teilnahmebedingungen
   erfüllenden Bewerber die vorgegebene Höchstzahl übersteigt, werden aus
   den ausgewählten gleichen Bewerbungen 8 Bewerber durch Losverfahren für
   die Wettbewerbsteilnahme sowie 5 weitere Bewerber als potentielle
   Nachrücker ausgelost und unverzüglich benachrichtigt. Ausgeschlossene
   sowie nicht geloste Bewerber werden ebenfalls zeitnah benachrichtigt.
   Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Planungswettbewerb selbst,
   d. h. eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den
   Wettbewerb ggf. zu vergebenden Planungsauftrag findet erst im Rahmen
   des dann nachfolgenden Verhandlungsverfahrens mit dem 1. Preisträger
   bzw. ggf. allen Preisträgern statt.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
   Beruf angeben:
   Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in
   einem Mitgliedstaat der EU haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:
   Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Stadtplaner bzw.
   Architekt nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates.
   Sind in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnungen nicht gesetzlich
   geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom,
   Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,
   dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG -
   Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
   Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz
   in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem
   Geschäftszweck die ausgeschriebenen Leistungen gehören, wenn sie einen
   bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder
   personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die
   so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine
   Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Nichtoffen
   Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 12
   IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
   ASTOC Architects and Planners GmbH, Köln
   Heinz Jahnen Pflüger Stadtplaner und Architekten Partnerschaft, Aachen
   post welters + partner mbB Architekten & Stadtplaner, Dortmund
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
   a) Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien
   beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum
   Ausdruck bringt:
    Entwurfsidee und städtebauliche Qualität,
    Architektonische Qualität,
    Klimaneutralität, Klimafolgenanpassung und Nachhaltigkeit,
    Funktionalität, soziale Qualität und Raumprogramm,
    Digitale Qualität,
    Wirtschaftlichkeit.
   b) Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu,
   die
    termingerecht eingegangen sind,
    den formalen Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer entsprechen,
    keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität
   erkennen lassen.
   Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der
   Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet
   das Preisgericht.
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/05/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
   ausgewählte Bewerber
   Tag: 14/06/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
   Teilnahmeanträge verfasst werden können:
   Deutsch
   IV.3)Preise und Preisgericht
   IV.3.1)Angaben zu Preisen
   Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
   Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
   Für Preise und Anerkennungen sowie Aufwandsentschädigungen stellt die
   Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 78 000
   EUR (brutto inkl. MwSt.) zur Verfügung.
   Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
   1. Preis: 26 400 EUR
   2. Preis: 16 500 EUR
   3. Preis: 9 900 EUR
   2 Anerkennungen à: 6 600 EUR
   Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts
   unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl
   und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und
   Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei
   einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
   Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich
   Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Ausloberin für die
   in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Ausländische Büros
   erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die
   Mehrwertsteuer wird von der Ausloberin in Deutschland abgeführt.
   IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
   Jedes Büro, das eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine
   Aufwandsentschädigung in Höhe von 1 000 EUR (brutto inkl. MwSt.). Als
   wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht zur
   Beurteilung zulässt.
   IV.3.3)Folgeaufträge
   Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
   Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
   IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
   Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
   Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
   IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
   Walter Kiß, Bürgermeister, Stadt Kreuztal
   Petra Kramer, Sachgebietsleitung Stadtplanung, Stadt Kreuztal
   Klaus Gräbener, Hauptgeschäftsführer IHK Siegen
   Daniel Aktas, Geschäftsführer Kreiswohnungsbau- und
   Siedlungsgesellschaft Siegen
   Eva Borgmann, Südwestfalen Agentur
   Christina Eckstein, Stadtbaurätin, Stadt Kreuztal
   Prof. Andreas Fritzen, Architekt und Stadtplaner, Köln
   Michael Arns, Architekt, Freudenberg
   Andreas Heupel, Architekt, Münster
   Prof. Christl Drey, Architektin und Stadtplanerin, Köln
   Prof. Bernd Borghoff, Architekt und Stadtplaner, Universität Sie-gen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Im Anschluss an den RPW-Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der
   Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren ohne
   Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV.
   Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde
   liegende Aufgabe realisiert wird zunächst nur mit dem ersten
   Preisträger im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. Sollte mit dem
   ersten Preisträger keine Einigung erzielt werden, behält sich die
   Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträgern vor. Teilnehmer sind
   dann alle Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt
   wurden.
   Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die
   Vorlage der zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem
   Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags
   erforderlichen Unterlagen verlangen.
   Gemäß § 70 Abs. 2 VgV bereits jetzt bekannt gemachte Eignungsnachweise
   für das spätere Verhandlungsverfahren sind die Folgenden:
   1. Eigenerklärung, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft über eine
   ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach-,
   Vermögensschäden jeweils 2 Mio. EUR, 2-fach maximiert) verfügt bzw.
   diese im Auftragsfall abschließen wird;
   2. Verpflichtungserklärung (sofern sich der Bieter der Eignungsleihe
   bedient).
   3. Nachweis des Gesamtumsatzes des Bieters der letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre;
   4. Nachweis des Umsatzes des Bieters für die abgefragten
   Leistungsbilder Flächenplanung Bauleitplanung nach §§ 18-19 HOAI und
   Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI der letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre;
   5. Nachweis der Mitarbeiterzahl des Bieters der letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre.
   Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB
   bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.
   Darüber hinaus sind für das spätere Verhandlungsverfahren Referenzen
   mit folgenden Anforderungen einzureichen:
   Nachweis min. einer Referenz mit Bauleitplanung (Flächennutzungsplan),
   die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
    Planung in den letzten 5 Jahren (Stichtag für den Planungsbeschluss:
   1.1.2016),
    min. 1,5 ha Plangebiet,
    min. Leistungsphasen 1-3 nach § 18 HOAI.
   Nachweis min. einer Referenz mit Bauleitplanung (Bebauungsplan), die
   die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
    Planung in den letzten 5 Jahren (Stichtag für den Planungsbeschluss:
   1.1.2016),
    min. 1,5 ha Plangebiet,
    min. Leistungsphasen 1-3 nach § 19 HOAI.
   Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude und Innenräume
   vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
    Fertigstellung in den letzten 5 Jahren (Stichtag für die Übergabe an
   den Bauherrn: 1.1.2016),
    Sanierung eines Gebäudes mit min. 1 500 m^2 BGF,
    min. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI.
   Als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenzen gilt der Tag des
   Planungsbeschlusses (Bauleitplanung) bzw. der Tag der Übergabe an den
   Bauherrn (Objektplanung). Die eingereichten Referenzen müssen bis zum
   Tag der Bekanntmachung fertiggestellt (d. h. übergeben) sein. Es werden
   sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der
   Projektleitung akzeptiert. Je Referenzkategorie ist mindestens eine
   wertbare Referenz nachzuweisen. Für die erforderlichen Referenzen der
   Bauleitplanung kann es in beiden Fällen um die identische Referenz
   handeln.
   Der Bieter erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden
   Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. von
   Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er muss in diesem Fall
   nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z. B. durch Vorlage einer
   entsprechenden Verpflichtungserklärung). Die nachträgliche Bildung
   einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich. Eine solche muss bereits
   in der Bewerbung benannt werden.
   Neben den zuvor benannten Eignungskriterien sind nachfolgende
   Zuschlagskriterien für das spätere Verhandlungsverfahren
   festgeschrieben:
    Entwurf: 50 % davon:
    Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses (Rangfolge): 45 %,
    1. Preis: 45 Punkte,
    2. Preis: 25 Punkte,
    3. Preis: 15 Punkte,
    Berücksichtigung der Überarbeitungshinweise: 5 %.
   Folgende weitere Kriterien werden aktuell in Betracht gezogen:
    Auftragsbezogenes Projektteam,
    Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung, davon:
    Ausführungen zum Terminmanagement,
    Ausführungen zum Kostenmanagement,
    Ausführungen zum Qualitätsmanagement,
    Honorarangebot.
   Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
   erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers nicht erneut vergütet,
   wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen
   unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die
   Preissumme wird im Falle der Auftragserteilung von der
   Vorplanungsgebühr des Honorars abgezogen. Grundlage im Falle einer
   weiteren Bearbeitung ist die derzeitig aktuelle Fassung der HOAI
   (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Weitere Einzelheiten
   werden zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt mitgeteilt.
   Mit Abschluss des Vergabeverfahrens wird auf der Grundlage der
   Ergebnisse des RPW-Planungswettbewerbes sowie des sich daran
   anschließenden VgV-Verhandlungsverfahrens ein Planungsvertrag zur
   Beschaffung der o. g. Planungsleistungen geschlossen.
   Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde
   liegende Aufgabe realisiert wird, den erfolgreich aus dem Verfahren
   hervorgehenden Bieter mit der Realisierung des Wettbewerbsergebnisses
   (Leistungsbild Flächenplanung Bauleitplanung, §§ 18-19 HOAI und
   Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI) zu
   beauftragen. Aktuell vorgesehen ist eine Beauftragung in ca. 3 Stufen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43DTJW
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48128
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
   Telefon: +49 251-411-1691
   Fax: +49 251-411-2165
   Internet-Adresse: [14]https://www.bezreg-muenster.de/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48128
   Land: Deutschland
   E-Mail: [15]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
   Telefon: +49 251-411-1691
   Fax: +49 251-411-2165
   Internet-Adresse: [16]https://www.bezreg-muenster.de/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
   worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48128
   Land: Deutschland
   E-Mail: [17]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
   Telefon: +49 251-411-1691
   Fax: +49 251-411-2165
   Internet-Adresse: [18]https://www.bezreg-muenster.de/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/04/2021
References
   6. mailto:K.Merten@kreuztal.de?subject=TED
   7. http://www.kreuztal.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43DTJW/documents
   9. mailto:12-20026@assmanngruppe.com?subject=TED
  10. http://www.assmanngruppe.com/
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  13. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
  14. https://www.bezreg-muenster.de/
  15. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
  16. https://www.bezreg-muenster.de/
  17. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
  18. https://www.bezreg-muenster.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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