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Ausschreibung: Schwellen - DE-Berlin
Schwellen
Dokument Nr...: 198573-2021 (ID: 2021042109205302795)
Veröffentlicht: 21.04.2021
*
  DE-Berlin: Schwellen
   2021/S 77/2021 198573
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich
   Einkauf/Materialwirtschaft
   Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10179
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]Einkauf.SE3@bvg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://vergabekooperation.berlin
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
   s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1773e3a4069-20950b157892148f
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
   s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1773e3a4069-20950b157892148f
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   RV Imprägnierte Holzschwellen für die Berliner U-Bahn 2021-2024
   Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0050-2021
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34947100 Schwellen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferleistung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34947100 Schwellen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Rahmenvertrag für die Lieferung von imprägnierten Holzschwellen für das
   gesamte Streckennetz der Berliner U-Bahn.
   Grundlage für die Lieferung von imprägnierten Holzschwelle sind die bei
   dem AG aufgeführten technischen Merkmale, die techn. Lieferbedingungen
   sowie technische Konstruktionsunterlagen (z. B. Weichenverlegepläne,
   Zeichnungen).
   Für die Holzschwellen im unbehandelten Zustand gelten weiterhin
   hinsichtlich der technischen Anforderungen die in der DIN EN 13145 und
   im UIC-Codex 863 in der jeweils aktuellen Fassung benannten Kriterien.
   Bei den zu liefernden Schwellen werden die bei dem AG (Abteilung
   BF-BU5) geplanten Gleisbaumaßnahmen im Zusammenhang von Investitions-
   und Instandhaltungsmaßnahmen sowie Lagerbeständen zu Grunde gelegt.
   Die Leistungsansätze und der Leistungsumfang für die geplanten
   Maßnahmen sind in einer Mengenübersicht als Zielorientierung
   dargestellt:
    Lieferung von Gleisschwellen in 2021: ca. 1 620 Stück + 740 Stück für
   U5 Hbf. (8.11.2021),
    Lieferung von Weichenschwellen in 2021: ca. 400 Stück,
    Lieferung von Gleisschwellen in 2022: ca. 3 571 Stück,
    Lieferung von Weichenschwellen in 2022: ca. 400 Stück,
    Lieferung von Gleisschwellen in 2023/2024: ca. 5 005 Stück,
    Lieferung von Weichenschwellen in 2023/2024: ca. 400 Stück.
   Laufzeit des Rahmenvertrages:
    von 1.9.2021 bis 31.8.2024.
   Der erste Liefertermin  8.11.2021 für U5 Hbf. (740 St. Gleisschwellen
   Kiefer, 2,50 m, beidseitig aufgeplattet)
   Auf die Erfüllung des Auftragsvolumens hat der AN keinen Anspruch.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/09/2021
   Ende: 30/08/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Eine Verlängerung des Rahmenvertrags ist möglich, wenn die Mittel noch
   nicht ausgeschöpft sind und wenn AG und AN die Verlängerung bestätigen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für
   Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
   nachzuweisen.
   Der Nachweis der Eignung muss durch I) Erklärung zu III.1.1) der
   Bekanntmachung  Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   erfolgen.
   Eigenerklärung:
   1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB,
   2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB,
   3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG,
   4. Erklärung zum KRG,
   5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-, Sach-,
   Vermögens- und Umweltschäden).
   Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
   Durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
   Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen
   bei.
   Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
   Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem
   Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt
   für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer.
   Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die
   Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so
   muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen)
   Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung für dieses
   Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf
   dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des
   Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des
   Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular
   Verpflichtungserklärung zu verwenden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und
   finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
   II) Erklärung zu III.1.2) der Bekanntmachung  Wirtschaftliche und
   finanzielle Leistungsfähigkeit:
   1. Erklärung zu Umsätzen:
    Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren,
    Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden
   Leistungen vergleichbar sind
   Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch
   Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
   Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen
   bei.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit,
   sind erforderlich:
   1. Es sind mind. 3 Referenzen einzureichen über die Lieferung von
   mindestens 10 000 Gleisschwellen und mindestens 1 000 Weichenschwellen
   jeweils aus Holz für Schienenwege eines Nahverkehrsunternehmens,
   welches den Vorschriften der BOStrab und des VDV (oder gleichwertigen
   Vorschriften im europäischen Raum) unterliegt. Die Referenzen dürfen
   nicht älter als 3 Jahre sein.
   Als Anlage zum Teilnahmeantrag sind die jeweiligen Nachweise zu den
   entsprechenden Referenzobjekten einzureichen.
   2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter:
    durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern der letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren,
    zum Vorliegen der Eignungsvoraussetzungen müssen mindestens 6
   Mitarbeiter des Bieters im Produktionsablauf tätig sein und 1 Ingenieur
   (oder Mitarbeiter mit einer vergleichbaren Qualifikation) für die
   Vorbereitung und Durchführung von Güteprüfungen Verfügung stehen.
   Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten
   Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
   Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des
   jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
   Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung und Eigenerklärung
   Fachkundenachweis) liegen den Vergabeunterlagen bei.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den
   einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der
   Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde
   gelegt:
   1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen
   Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit
   prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig
   oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des
   rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der
   Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern,
   fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und
   Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist
   nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
   2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche
   Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den
   Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen
   anzufordern.
   3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von
   Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei
   Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann
   gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB
   geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein
   Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124
   GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach §
   21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und
   gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen
   abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt
   weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die
   sich aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung ergeben.
   4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur
   Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden
   Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und
   Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des
   rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu
   berücksichtigen.
   5. Alle Bewerber die vorgenannten Eignunsgkriterien erfüllt haben,
   werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
   Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der
   Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend
   vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der
   Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:
   1. Eigenerklärung zur Eignung,
   2. Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft im Falle einer
   Bietergemeinschaft,
   3. Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer NU,
   4. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe.
   Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Siehe Vergabeunterlagen.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Siehe Vergabeunterlagen.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Gesamtschuldnerisch haftend
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags
   Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu
   hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur
   Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben.
   Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG zu
   berücksichtigen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/08/2021
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und
   führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
   Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der
   SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
   2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW)
   begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser
   Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die
   Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche
   Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - Bewertung durch den AG
   führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.
   3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung
   der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) unter Angabe
   der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens
   FEM3-0050-2021 zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur
   Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion
   der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während des
   Teilnehmerwettbewerbs werden grundsätzlich nur auf solche Fragen
   erteilt, die bis zum 21.6.2021 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete
   Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl.
   Ziff. I.3)) eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch
   die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie
   sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf
   der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher
   allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen
   Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von
   Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen
   die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und
   durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein
   Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
   4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der
   Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Zu
   Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1):
   5. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag
   eine von allen Mitgliedern der BewGe Ressourcen der Dritten
   nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen
   Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle
   Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es
   mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung
   entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der
   Bewerber, im Hinblick Auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen
   für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
   oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen,
   so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen
   als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese
   Kapazitäten benötigt werden.
   7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge
   Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge
   zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen.
   Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2))
   über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
   8. Erläuterung zum Ablauf:
   Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden
   Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die BVG behält
   sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu
   vergeben ohne in Verhandlung mit den Bietern zu treten. Ein Anspruch
   auf Verhandlung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, im
   Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere der
   Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Nach
   Abschluss der Verhandlungen werden den verbliebenen Bietern mögliche
   Änderungen mitgeteilt und diese verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre
   überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann
   gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
   9. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der
   Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie
   anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten
   einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den
   Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung
   und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch
   Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
   10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
   vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die
   Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
   veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
   Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
   wiedergegeben wird.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 30-9013-8316
   Fax: +49 30-9013-7613
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/04/2021
References
   6. mailto:Einkauf.SE3@bvg.de?subject=TED
   7. https://vergabekooperation.berlin/
   8. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1773e3a4069-209
50b157892148f
   9. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1773e3a4069-209
50b157892148f
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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