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Ausschreibung: Internetdienste - DE-Riesa
Internetdienste
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Internet
Kommunikationsinfrastruktur
Fernmeldedienste
Dokument Nr...: 198741-2021 (ID: 2021042109212202848)
Veröffentlicht: 21.04.2021
*
DE-Riesa: Internetdienste
2021/S 77/2021 198741
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Riesa
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Riesa
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01589
Land: Deutschland
E-Mail: [6]stadtverwaltung@stadt-riesa.de
Telefon: +49 35257000
Fax: +49 3525733832
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.riesa.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/61F2061C-9
6FC-4520-A2D9-EEA445D6229C
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsrat Recht Bremer Woitag
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Bleichenbrücke 11
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [9]c.baumann@wr-recht.de
Telefon: +49 40350036-0
Fax: +49 40350036-136
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.wr-recht.de
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
via:
[11]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/61F2061C-
96FC-4520-A2D9-EEA445D6229C
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [12]https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes in der Großen
Kreisstadt Riesa
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-SRS-005
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72400000 Internetdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages sind die Errichtung und der Betrieb eines
NGA-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten (weiße Flecke; 1 405
private Haushalte, 187 Unternehmen und 11 Schulen) der Großen
Kreisstadt Riesa (im folgenden Konzessionsgeberin) mit
hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte.
Die Konzessionsvergabe findet als Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb statt; Erläuterungen zum Ablauf des Verfahrens
finden sich in Nr. 3 der Vergabeunterlage (abrufbar unter dem Link nach
Nr. I.3) dieser Bekanntmachung)
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32410000 Lokales Netz
32412000 Kommunikationsnetz
32412100 Fernmeldenetz
32412110 Internet
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
64200000 Fernmeldedienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2E Meißen
Hauptort der Ausführung:
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Konzessionsgeberin hat es sich zum Ziel gesetzt eine zukunftsfähige
Breitbandversorgung zu erreichen. Gegenstand der Vergabe ist der Bau
und der Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts- und
hochleistungsfähigen flächendeckenden Breitbandnetzes (NGA-Netzes) und
die Erbringung von breitbandigen Endkundendienstleistungen in den
unterversorgten Gebieten im Projektgebiet unter Gewährung einer
Investitionsbeihilfe. Die Angebote sind auf eine Vertragslaufzeit von
sieben Jahren zu beziehen. Durch die Bieter sind ausschließlich die
ausgewiesenen förderfähigen Ausbaugebiete zu beplanen.
Der Netzbetreiber muss nach dem Abschluss der Inbetriebnahme eine
flächendeckende Breitband-Geschwindigkeit von mind. 1 Gigabit/s im
Download für 100 % der Anschlüsse garantieren. Außerdem sind
symmetrische Bandbreiten von 1 Gigabit/s für Gewerbetreibende,
institutionelle Nachfrager Schulen und andere Bildungseinrichtungen zu
ermöglichen. Der Upload muss für alle unterversorgten Adressen
mindestens im gleichen Verhältnis wie der Download steigen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
a) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbar, der nicht älter
als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist;
wenn und soweit die Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Eintragung in
das Handelsregister sind diese von allen dies betreffenden Mitgliedern
der Bietergemeinschaft einzureichen.
b) Nachweis für das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6
Telekommunikationsgesetz (TKG).
c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen
(bereitgestelltes Formular).
d) Eigenerklärung Tariftreue Sachsen (bereitgestelltes Formular).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
a) Vorlage der Jahresabschlüsse i.S.d. § 242 HGB (Bilanz sowie Gewinn-
und Verlustrechnung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern
das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren
Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen
ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn und soweit die Mitglieder der
Bietergemeinschaft zur Veröffentlichung eines Jahresabschlusses
verpflichtet sind, sind diese von allen dies betreffenden Mitgliedern
der Bietergemeinschaft einzureichen.
Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 291 HGB von den
Pflichten zur Erstellung bzw. Veröffentlichung eines Jahresabschlusses
befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so
liegt hierin nach Auffassung des Konzessionsgebers ein berechtigter
Grund i. S. d. § 45 Abs. 5 VgV. In diesem Fall sieht der
Konzessionsgeber als andere, zum Nachweis der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit geeignete Unterlagen an, die
Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre sowie
(i) entweder Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und
dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos zu
versichern;
(ii) oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber
und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen.
b) Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden
Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern der Bewerber
bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz
des Bewerbers bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen
Bestehen (bereitgestelltes Formular; siehe hierzu auch geforderte
Mindeststandards);
c) Vorlage einer entsprechenden Bonitätsauskunft (z. B. Creditreform
oder Bankunternehmen), die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist.
d) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung oder
Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der
Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice)
geführt werden.
Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten
Haftpflichtversicherung (siehe geforderte Mindeststandards) kann mit
dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine
Eigenerklärung des Bewerbers vorgelegt werden, dass im Auftragsfall der
Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen
wird.
e) Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund eine oder mehrere der
geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage
anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehene
Unterlagen, belegen (§ 45 Abs. 5 VgV). Hierzu muss der Bewerber vor
Ablauf der Teilnahmefrist den öffentlichen Auftraggeber darauf
hinweisen, dass ein berechtigter Grund dem Beibringen einer der
geforderten Unterlagen entgegensteht. Der berechtigte Grund ist
glaubhaft zu machen. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet dann, ob
und wie durch andere geeignete Unterlagen der Nachweis der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dokumentiert
werden kann. Kommt der öffentliche Auftraggeber zu dem Schluss, dass
keine andere geeignete Unterlage den Nachweis ausreichend erbringt,
werden die Regelungen über den Ausschluss von Teilnahmeanträgen wegen
nicht wie gefordert erbrachter Unterlagen gemäß § 12 Abs. 1 S. 2
KonzVgV i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV angewandt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu Nr III.1.2)b)
Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber ist ein
kumulativer Umsatz der letzten vergangenen 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre aus mit der Maßnahme vergleichbaren Leistungen
(leitungsgebundene Netzerrichtung, Netzbetrieb,
Breitbandinternetzugangsangebot) i.H.v. 8 000 000 EUR.
Zu Nr. III.1.2)d)
Die Deckungssummen müssen mindestens betragen (Mindestanforderung zur
Feststellung der Eignung der Bewerber):
(i) Personenschäden 10 000 000 EUR;
(ii) Sachschäden 10 000 000 EUR;
(iii) Vermögensschäden 2 500 000 EUR;
(iv) Die Maximierung der Ersatzleistungen pro Jahr muss mindestens das
2-fache der genannten Deckungssummen betragen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren
erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzprojekten von bereits
durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung, des
Netzausbaus, des Netzbetriebs und des Dienste-Angebotes für Endkunden
mit Angabe (siehe hierzu geforderte Mindeststandards).
(i) Planungs-, Ausbau- sowie Betriebszeitraumes;
(ii) des ungefähren Auftragswertes;
(iii) der Gebäude- und Haushaltsanschlüsse;
(iv) Art der Leistung (Netzausbau und/oder Netzbetrieb);
(v) Benennung Ansprechpartner und Kontaktdaten;
(vi) Erklärung ob gefördertes Ausbauprojekt (mit Art der Förderung).
Sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende
Referenzen seit Bestehen des Unternehmens.
b) Vorlage einer Beschreibung der technischen Ausrüstung
(Betriebsausstattung) sowie Vorlage eines Organigramms des Betriebes
mit Bezeichnung des Projektteams (inkl. Bezeichnung der fachlichen
Qualifikation).
c) Darlegung der fachlichen Qualifikation der für das Projekt
verantwortlichen und handelnden Personen (siehe hierzu geforderte
Mindeststandards).
d) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung.
e) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3
Jahren ersichtlich sind.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu Nr. III.1.3)a)
Mindestvoraussetzung: 3 Referenzen mit folgenden Angaben:
(i) 1.200 Gebäudeanschlüsse;
(ii) Investitionsvolumen 8 000 000 EUR.
Zu Nr. III.1.3)c)
1 verantwortlicher Mitarbeiter mit der Qualifikation eines Ingenieurs
(oder entsprechend).
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
a) Nachforderungen
Die Konzessionsgeberin ist berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem
weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der
Konzessionsgeber vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern
Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise
nicht vollständig einreichen oder die geforderten Mindeststandards
(Mindestanforderungen) nicht erfüllen, sind diese zwingend gemäß § 12
Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen.
b) Keine Verpflichtung zum Zuschlag; Finanzierungsvorbehalt
Die Konzessionsgeberin ist gemäß § 32 Abs. 1 S. 2 KonzVgV grundsätzlich
nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Der Zuschlag steht unter
dem Vorbehalt, dass entsprechende Fördermittel bereitgestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 17/05/2021
Ortszeit: 14:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
a) Bietergemeinschaften
(i) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen
abzugeben:
Benennung der Mitglieder in von allen Bewerber unterzeichneten
Erklärung (bereitgestelltes Formular),
die nach Nr. III.1.1) c) und d) geforderten Nachweise entweder im
Namen der gesamten Bietergemeinschaft oder jeweils von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft,
im Übrigen müssen alle nach Abschnitt III) geforderten Nachweise von
der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden.
(ii) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; dies ist formlos
im Teilnahmeantrag zu bestätigen;
(iii) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht
vorgeschrieben;
(iv) Mehrfachbewerbungen (z. B. parallele Bewerbung als Einzelbewerber
und gleichzeitig in einer Bietergemeinschaft, Bewerbungen rechtlich
unselbständiger Niederlassungen) sind unzulässig.
b) Nachunternehmereinsatz MIT Eignungsleihe
Werden zur Eignungsleihe Nachunternehmer herangezogen, sind von;
(i) dem Bewerber die Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an
Nachunternehmer (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formular)
auszufüllen. In diesem Formular sind zur Eignungsleihe folgende Angaben
zu machen:
Name des Nachunternehmens,
Art und Umfang der vom Nachunternehmer erbrachten Leistungen,
Benennung der konkret durch Eignungsleihe nachgewiesenen
Eignungskriterien i.S.d. Abschnitt III.
(ii), den zur Eignungsleihe herangezogenen Nachunternehmern, folgende
Erklärungen abzugeben:
Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Eignungsleihe)
(bereitgestelltes Formular),
die nach Nr. III.1.1) c) und d) geforderten Nachweise,
die dem Einsatz und der konkreten Eignungsleihe entsprechenden
Erklärungen gemäß Abschnitt III).
(iii) Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch
genommen, so haben die Bewerber bzw. Bietergemeinschaft und das die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen
eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der
Eignungsleihe einzureichen;
c) Nachunternehmereinsatz OHNE Eignungsleihe
Ist der Einsatz von Nachunternehmen ohne Eignungsleihe beabsichtigt,
haben die Ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesenen und zur Abgabe von
Angeboten aufgeforderten Bieter die zum Nachunternehmereinsatz
beabsichtigten Leistungsteile sowie, soweit möglich, die vorgesehenen
Nachunternehmer zu benennen; die Konzessionsgeberin behält sich vor,
dies durch vorgegebene Formulare abzufragen. Spätestens vor
Zuschlagserteilung haben die Bieter die Nachunternehmer zu benennen und
nachzuweisen, dass Ihnen die erforderlichen Mittel dieser
Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
d) Vertraulichkeitserklärung
Die Adressdaten (unverbindliche Adressaufstellung und Geodaten) und der
Entwurf des Konzessionsvertrages werden nur Bewerbern, die ihre Eignung
zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt. Die
Konzessionsgeberin fordert von den Bewerbern daher spätestens mit
Ablauf der Teilnahmeantragsfrist eine ausgefüllte
Vertraulichkeitserklärung (bereitgest. Formular) für diese Unterlagen
ab. Wird diese Vertraulichkeitserklärung nicht fristgerecht erbracht,
kann das betreffende Unternehmen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen
werden; Nr. III)2.2) a) gilt entsprechend.
e) Bekanntmachung zum Verhandlungsverfahren Die Konzessionsgeberin gibt
bekannt sich vorzubehalten gemäß § 12 Abs. 2 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs.
11 VgV ohne in Verhandlungen einzutreten auf das wirtschaftlichste
Erstangebot den Zuschlag gemäß dem in der Vergabeunterlage
beschriebenen Wertungskriterien zu erteilen.
f) Die Konzessionsgeberin geht mit der aktuellen Rechtsprechung zu als
Konzessionen ausgeschriebenen Wirtschaftlichkeitslücken davon aus, dass
für die vorliegenden Konzession die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8
GWB anwendbar ist, somit entgegen von den unter Ziffer VI.4 aus
technischen Gründen gemachten Angaben ein Nachprüfungsverfahren nicht
zulässig ist.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs
bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/04/2021
References
6. mailto:stadtverwaltung@stadt-riesa.de?subject=TED
7. https://www.riesa.de/
8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/61F2061C-96FC-4520-A2D9-EEA445D6229C
9. mailto:c.baumann@wr-recht.de?subject=TED
10. http://www.wr-recht.de/
11. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/61F2061C-96FC-4520-A2D9-EEA445D6229C
12. https://www.deutsche-evergabe.de/
13. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED
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