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Ausschreibung: Internetdienste - DE-Riesa
Internetdienste
Lokales Netz
Kommunikationsnetz
Fernmeldenetz
Internet
Kommunikationsinfrastruktur
Fernmeldedienste
Dokument Nr...: 198741-2021 (ID: 2021042109212202848)
Veröffentlicht: 21.04.2021
*
  DE-Riesa: Internetdienste
   2021/S 77/2021 198741
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Riesa
   Postanschrift: Rathausplatz 1
   Ort: Riesa
   NUTS-Code: DED2E Meißen
   Postleitzahl: 01589
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]stadtverwaltung@stadt-riesa.de
   Telefon: +49 35257000
   Fax: +49 3525733832
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.riesa.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/61F2061C-9
   6FC-4520-A2D9-EEA445D6229C
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsrat Recht Bremer Woitag
   Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
   Postanschrift: Bleichenbrücke 11
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Postleitzahl: 20354
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]c.baumann@wr-recht.de
   Telefon: +49 40350036-0
   Fax: +49 40350036-136
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.wr-recht.de
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
   via:
   [11]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/61F2061C-
   96FC-4520-A2D9-EEA445D6229C
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [12]https://www.deutsche-evergabe.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes in der Großen
   Kreisstadt Riesa
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-SRS-005
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72400000 Internetdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des Auftrages sind die Errichtung und der Betrieb eines
   NGA-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten (weiße Flecke; 1 405
   private Haushalte, 187 Unternehmen und 11 Schulen) der Großen
   Kreisstadt Riesa (im folgenden Konzessionsgeberin) mit
   hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte.
   Die Konzessionsvergabe findet als Verhandlungsverfahren mit
   Teilnahmewettbewerb statt; Erläuterungen zum Ablauf des Verfahrens
   finden sich in Nr. 3 der Vergabeunterlage (abrufbar unter dem Link nach
   Nr. I.3) dieser Bekanntmachung)
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32410000 Lokales Netz
   32412000 Kommunikationsnetz
   32412100 Fernmeldenetz
   32412110 Internet
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   64200000 Fernmeldedienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED2E Meißen
   Hauptort der Ausführung:
   In den Vergabeunterlagen aufgeführt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Konzessionsgeberin hat es sich zum Ziel gesetzt eine zukunftsfähige
   Breitbandversorgung zu erreichen. Gegenstand der Vergabe ist der Bau
   und der Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts- und
   hochleistungsfähigen flächendeckenden Breitbandnetzes (NGA-Netzes) und
   die Erbringung von breitbandigen Endkundendienstleistungen in den
   unterversorgten Gebieten im Projektgebiet unter Gewährung einer
   Investitionsbeihilfe. Die Angebote sind auf eine Vertragslaufzeit von
   sieben Jahren zu beziehen. Durch die Bieter sind ausschließlich die
   ausgewiesenen förderfähigen Ausbaugebiete zu beplanen.
   Der Netzbetreiber muss nach dem Abschluss der Inbetriebnahme eine
   flächendeckende Breitband-Geschwindigkeit von mind. 1 Gigabit/s im
   Download für 100 % der Anschlüsse garantieren. Außerdem sind
   symmetrische Bandbreiten von 1 Gigabit/s für Gewerbetreibende,
   institutionelle Nachfrager Schulen und andere Bildungseinrichtungen zu
   ermöglichen. Der Upload muss für alle unterversorgten Adressen
   mindestens im gleichen Verhältnis wie der Download steigen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   a) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbar, der nicht älter
   als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist;
   wenn und soweit die Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Eintragung in
   das Handelsregister sind diese von allen dies betreffenden Mitgliedern
   der Bietergemeinschaft einzureichen.
   b) Nachweis für das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6
   Telekommunikationsgesetz (TKG).
   c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen
   (bereitgestelltes Formular).
   d) Eigenerklärung Tariftreue Sachsen (bereitgestelltes Formular).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   a) Vorlage der Jahresabschlüsse i.S.d. § 242 HGB (Bilanz sowie Gewinn-
   und Verlustrechnung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern
   das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren
   Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen
   ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn und soweit die Mitglieder der
   Bietergemeinschaft zur Veröffentlichung eines Jahresabschlusses
   verpflichtet sind, sind diese von allen dies betreffenden Mitgliedern
   der Bietergemeinschaft einzureichen.
   Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 291 HGB von den
   Pflichten zur Erstellung bzw. Veröffentlichung eines Jahresabschlusses
   befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so
   liegt hierin nach Auffassung des Konzessionsgebers ein berechtigter
   Grund i. S. d. § 45 Abs. 5 VgV. In diesem Fall sieht der
   Konzessionsgeber als andere, zum Nachweis der wirtschaftlichen und
   finanziellen Leistungsfähigkeit geeignete Unterlagen an, die
   Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre sowie
   (i) entweder Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und
   dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos zu
   versichern;
   (ii) oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber
   und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen.
   b) Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden
   Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern der Bewerber
   bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz
   des Bewerbers bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen
   Bestehen (bereitgestelltes Formular; siehe hierzu auch geforderte
   Mindeststandards);
   c) Vorlage einer entsprechenden Bonitätsauskunft (z. B. Creditreform
   oder Bankunternehmen), die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist.
   d) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung oder
   Betriebshaftpflichtversicherung.
   Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der
   Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice)
   geführt werden.
   Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten
   Haftpflichtversicherung (siehe geforderte Mindeststandards) kann mit
   dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine
   Eigenerklärung des Bewerbers vorgelegt werden, dass im Auftragsfall der
   Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen
   wird.
   e) Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund eine oder mehrere der
   geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine
   wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage
   anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehene
   Unterlagen, belegen (§ 45 Abs. 5 VgV). Hierzu muss der Bewerber vor
   Ablauf der Teilnahmefrist den öffentlichen Auftraggeber darauf
   hinweisen, dass ein berechtigter Grund dem Beibringen einer der
   geforderten Unterlagen entgegensteht. Der berechtigte Grund ist
   glaubhaft zu machen. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet dann, ob
   und wie durch andere geeignete Unterlagen der Nachweis der
   wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dokumentiert
   werden kann. Kommt der öffentliche Auftraggeber zu dem Schluss, dass
   keine andere geeignete Unterlage den Nachweis ausreichend erbringt,
   werden die Regelungen über den Ausschluss von Teilnahmeanträgen wegen
   nicht wie gefordert erbrachter Unterlagen gemäß § 12 Abs. 1 S. 2
   KonzVgV i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV angewandt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu Nr III.1.2)b)
   Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber ist ein
   kumulativer Umsatz der letzten vergangenen 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre aus mit der Maßnahme vergleichbaren Leistungen
   (leitungsgebundene Netzerrichtung, Netzbetrieb,
   Breitbandinternetzugangsangebot) i.H.v. 8 000 000 EUR.
   Zu Nr. III.1.2)d)
   Die Deckungssummen müssen mindestens betragen (Mindestanforderung zur
   Feststellung der Eignung der Bewerber):
   (i) Personenschäden 10 000 000 EUR;
   (ii) Sachschäden 10 000 000 EUR;
   (iii) Vermögensschäden 2 500 000 EUR;
   (iv) Die Maximierung der Ersatzleistungen pro Jahr muss mindestens das
   2-fache der genannten Deckungssummen betragen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren
   erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzprojekten von bereits
   durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung, des
   Netzausbaus, des Netzbetriebs und des Dienste-Angebotes für Endkunden
   mit Angabe (siehe hierzu geforderte Mindeststandards).
   (i) Planungs-, Ausbau- sowie Betriebszeitraumes;
   (ii) des ungefähren Auftragswertes;
   (iii) der Gebäude- und Haushaltsanschlüsse;
   (iv) Art der Leistung (Netzausbau und/oder Netzbetrieb);
   (v) Benennung Ansprechpartner und Kontaktdaten;
   (vi) Erklärung ob gefördertes Ausbauprojekt (mit Art der Förderung).
   Sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende
   Referenzen seit Bestehen des Unternehmens.
   b) Vorlage einer Beschreibung der technischen Ausrüstung
   (Betriebsausstattung) sowie Vorlage eines Organigramms des Betriebes
   mit Bezeichnung des Projektteams (inkl. Bezeichnung der fachlichen
   Qualifikation).
   c) Darlegung der fachlichen Qualifikation der für das Projekt
   verantwortlichen und handelnden Personen (siehe hierzu geforderte
   Mindeststandards).
   d) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung.
   e) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
   des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3
   Jahren ersichtlich sind.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu Nr. III.1.3)a)
   Mindestvoraussetzung: 3 Referenzen mit folgenden Angaben:
   (i) 1.200 Gebäudeanschlüsse;
   (ii) Investitionsvolumen 8 000 000 EUR.
   Zu Nr. III.1.3)c)
   1 verantwortlicher Mitarbeiter mit der Qualifikation eines Ingenieurs
   (oder entsprechend).
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   a) Nachforderungen
   Die Konzessionsgeberin ist berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem
   weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der
   Konzessionsgeber vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern
   Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise
   nicht vollständig einreichen oder die geforderten Mindeststandards
   (Mindestanforderungen) nicht erfüllen, sind diese zwingend gemäß § 12
   Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vom weiteren Verfahren
   ausgeschlossen.
   b) Keine Verpflichtung zum Zuschlag; Finanzierungsvorbehalt
   Die Konzessionsgeberin ist gemäß § 32 Abs. 1 S. 2 KonzVgV grundsätzlich
   nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Der Zuschlag steht unter
   dem Vorbehalt, dass entsprechende Fördermittel bereitgestellt werden.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 17/05/2021
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   a) Bietergemeinschaften
   (i) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen
   abzugeben:
    Benennung der Mitglieder in von allen Bewerber unterzeichneten
   Erklärung (bereitgestelltes Formular),
    die nach Nr. III.1.1) c) und d) geforderten Nachweise entweder im
   Namen der gesamten Bietergemeinschaft oder jeweils von allen
   Mitgliedern der Bietergemeinschaft,
    im Übrigen müssen alle nach Abschnitt III) geforderten Nachweise von
   der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden.
   (ii) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; dies ist formlos
   im Teilnahmeantrag zu bestätigen;
   (iii) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht
   vorgeschrieben;
   (iv) Mehrfachbewerbungen (z. B. parallele Bewerbung als Einzelbewerber
   und gleichzeitig in einer Bietergemeinschaft, Bewerbungen rechtlich
   unselbständiger Niederlassungen) sind unzulässig.
   b) Nachunternehmereinsatz MIT Eignungsleihe
   Werden zur Eignungsleihe Nachunternehmer herangezogen, sind von;
   (i) dem Bewerber die Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an
   Nachunternehmer (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formular)
   auszufüllen. In diesem Formular sind zur Eignungsleihe folgende Angaben
   zu machen:
    Name des Nachunternehmens,
    Art und Umfang der vom Nachunternehmer erbrachten Leistungen,
    Benennung der konkret durch Eignungsleihe nachgewiesenen
   Eignungskriterien i.S.d. Abschnitt III.
   (ii), den zur Eignungsleihe herangezogenen Nachunternehmern, folgende
   Erklärungen abzugeben:
    Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Eignungsleihe)
   (bereitgestelltes Formular),
    die nach Nr. III.1.1) c) und d) geforderten Nachweise,
    die dem Einsatz und der konkreten Eignungsleihe entsprechenden
   Erklärungen gemäß Abschnitt III).
   (iii) Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche
   wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch
   genommen, so haben die Bewerber bzw. Bietergemeinschaft und das die
   wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen
   eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der
   Eignungsleihe einzureichen;
   c) Nachunternehmereinsatz OHNE Eignungsleihe
   Ist der Einsatz von Nachunternehmen ohne Eignungsleihe beabsichtigt,
   haben die Ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesenen und zur Abgabe von
   Angeboten aufgeforderten Bieter die zum Nachunternehmereinsatz
   beabsichtigten Leistungsteile sowie, soweit möglich, die vorgesehenen
   Nachunternehmer zu benennen; die Konzessionsgeberin behält sich vor,
   dies durch vorgegebene Formulare abzufragen. Spätestens vor
   Zuschlagserteilung haben die Bieter die Nachunternehmer zu benennen und
   nachzuweisen, dass Ihnen die erforderlichen Mittel dieser
   Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
   d) Vertraulichkeitserklärung
   Die Adressdaten (unverbindliche Adressaufstellung und Geodaten) und der
   Entwurf des Konzessionsvertrages werden nur Bewerbern, die ihre Eignung
   zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt. Die
   Konzessionsgeberin fordert von den Bewerbern daher spätestens mit
   Ablauf der Teilnahmeantragsfrist eine ausgefüllte
   Vertraulichkeitserklärung (bereitgest. Formular) für diese Unterlagen
   ab. Wird diese Vertraulichkeitserklärung nicht fristgerecht erbracht,
   kann das betreffende Unternehmen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen
   werden; Nr. III)2.2) a) gilt entsprechend.
   e) Bekanntmachung zum Verhandlungsverfahren Die Konzessionsgeberin gibt
   bekannt sich vorzubehalten gemäß § 12 Abs. 2 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs.
   11 VgV ohne in Verhandlungen einzutreten auf das wirtschaftlichste
   Erstangebot den Zuschlag gemäß dem in der Vergabeunterlage
   beschriebenen Wertungskriterien zu erteilen.
   f) Die Konzessionsgeberin geht mit der aktuellen Rechtsprechung zu als
   Konzessionen ausgeschriebenen Wirtschaftlichkeitslücken davon aus, dass
   für die vorliegenden Konzession die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8
   GWB anwendbar ist, somit entgegen von den unter Ziffer VI.4 aus
   technischen Gründen gemachten Angaben ein Nachprüfungsverfahren nicht
   zulässig ist.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
   der Landesdirektion Sachsen
   Postanschrift: PF 10 13 64
   Ort: Leipzig
   Postleitzahl: 04013
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergabekammer@lds.sachsen.de
   Telefon: +49 341977-3800
   Fax: +49 341977-1049
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein,
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 161 GWB Form, Inhalt:
   (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
   unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
   Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
   Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs
   bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
   (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
   Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
   Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
   Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
   Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
   Beteiligten benennen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/04/2021
References
   6. mailto:stadtverwaltung@stadt-riesa.de?subject=TED
   7. https://www.riesa.de/
   8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/61F2061C-96FC-4520-A2D9-EEA445D6229C
   9. mailto:c.baumann@wr-recht.de?subject=TED
  10. http://www.wr-recht.de/
  11. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/61F2061C-96FC-4520-A2D9-EEA445D6229C
  12. https://www.deutsche-evergabe.de/
  13. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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