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Ausschreibung: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste - DE-Leipzig
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Dokument Nr...: 198730-2021 (ID: 2021042109215602955)
Veröffentlicht: 21.04.2021
*
  DE-Leipzig: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
   2021/S 77/2021 198730
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: ONTRAS Gastransport GmbH
   Postanschrift: Maximilianallee 4
   Ort: Leipzig
   NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 04129
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Jacqueline Frey
   E-Mail: [6]jacqueline.frey@ontras.com
   Telefon: +49 341271115944
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.ontras.com
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Anbindung von Datenabrufkomponenten an das Gasleitsystem der ONTRAS
   Referenznummer der Bekanntmachung: ONTRAS-2021-0004
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Anbindung von Datenabrufkomponenten an das Gasleitsystem der ONTRAS:
   Umstellung des Abrufs von 3-Minuten-Werten und Stundenarchiven in NAP
   und NKP auf einen IP-basierenden Abruf über zwei Datenwege bzw. mit
   Signierfunktion.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   NUTS-Code: DE3 Berlin
   NUTS-Code: DE4 Brandenburg
   NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
   NUTS-Code: DEG Thüringen
   NUTS-Code: DED Sachsen
   NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
   Hauptort der Ausführung:
   Gesamtes Leitungsnetz der ONTRAS (Gesamtgebiet der neuen Bundesländer)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Folgender Leistungsumfang bzgl. der Anbindung von Datenabrufkomponenten
   an das Gasleitsystem der ONTRAS und dem Betrieb der Abruffunktionalität
   wird vergeben:
    Parametrierung von ca. 180 von ONTRAS bereitgestellten dezentralen
   Abrufkomponenten des Typs RMA Ecogate oder vergleichbar (für die
   Übermittlung von 3-Minuten-Werten und Stunden-Archiven) in
   Kundenstationen
    Übergabe der konfigurierten Abrufkomponenten an den nachgelagerten
   Netzbetreiber, eine messtechnische Prüfstelle oder selbst gesteuerte
   Dienstleister
    Steuerung und Überwachung von Einbau und Inbetriebnahme durch diese
    Die Abrufkomponenten sind an eine zentrale
   Kommunikationsschnittstelle via DSfG-Abfragen (nach G.485) anzubinden,
   Stunden-Archive und 3-Minuten-Werte sind über eine von ONTRAS
   vorgegebene Systemschnittstelle zum Gasleitsystem der ONTRAS zu
   übertragen,
    Im bestehenden Gasleitsystem der ONTRAS sind jegliche Schaltbilder
   hinsichtlich ihrer Werteversorgung an die Anbindung gleichlaufend mit
   den Inbetriebnahmen über die Kommunikationsschnittstelle anzupassen
   (circa 180 Stück),
    Dienstleistersteuerung des Providers für die Anbindung der
   Datenabrufkomponenten
    SIM-Kartenverwaltung
    standortscharfe Assetverwaltung
    Dokumentation der Installation und Inbetriebnahme in jeder
   Kundenstation
    Abrufkomponenten und Kommunikationsschnittstelle sind 24x7 mit einer
   Geräteaustauschfrist und einer Reaktionszeit von 4h zu betreiben.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Prinzipiell können Kundenstationen mit einem Abruf von 3-Minuten-Werten
   und/oder einem Abruf von Stundenarchiven (mit/ohne Signatur) an das
   Gasleitsystem der ONTRAS angebunden werden. Die jeweilige Entscheidung
   resultiert aus der Zulassung des Brennwertrekonstruktionssystems sowie
   einer Bewertung der ONTRAS-GMS-Anwendungsbetreuung des Leitsystems, die
   pro Station erfolgt. Die Anbindungsverpflichtung bezüglich des Abrufs
   von Archivwerten ergibt sich aus der Anforderung an
   Brennwert-Rekonstruktionssysteme nach der gültigen
   Baumusterprüfbescheinigung für das Gasleitsystem der ONTRAS.
   Der Abruf von 3-Minuten-Werten und Stundenarchiven mit IP-basierenden
   Technologien, unter Nutzung einer Kommunikationsschnittstelle auf Basis
   DSfG (DVGW-Arbeitsblatt G.485), setzt dabei zwingend intensive
   Parametriertätigkeiten am Gasleitsystem der ONTRAS voraus, welches sich
   24x7 im Betrieb der caplog-x GmbH befindet. Betrieb meint in diesem
   Zusammenhang auch die Parametrierung des SCADA-, Simulations- und
   Rekonstruktionssystems. Zur Ausübung dieser Tätigkeit sind fundierte
   fachliche und technische Kenntnisse über die ONTRAS-individuellen
   Zusammenhänge und Schnittstellen zwischen dem hier eingesetzten Verbund
   aus SCADA-, Simulations- und Brennwert-Rekonstruktionssystem notwendig.
   Konkret bedeutet dies, dass ein möglicher Dienstleister schreibende
   Rechte im Gasleitsystem benötigt und die dafür erforderlichen
   Kenntnisse aufweisen muss, da er die Parametrierung der Bilder (=
   anhand der R+I Schemen und Mengengerüste erstellte Stationsübersichten
   mit dynamischer Werteversorgung) bzw. deren Werteversorgung für alle zu
   parametrierenden Stationen anhand der Mengengerüste anpassen muss.
   Diese Arbeiten während des Betriebs erfordern tiefgreifende Kenntnisse
   des Simulationskerns der bei ONTRAS im Einsatz befindlichen Software
   und des Gasleitsystems. Der Einsatz Dritter ist für ONTRAS stets mit
   einem hohen Betriebsrisiko verbunden, welches im Widerspruch zu den
   gesetzlichen Verpflichtungen als Fernleitungsnetzbetreiber
   einschließlich der für das eigene Netz bestehenden Systemverantwortung
   nach §§ 15, 16 EnWG stehen kann. Eine sorgfältige Auswahl des
   Dienstleisters bedarf einem umfassenden Nachweis der dafür notwendigen
   Kenntnisse. Diese Kenntnisse hat ausschließlich der Dienstleister
   caplog-x GmbH, weshalb aus diesen Gründen die Dienstleistungen durch
   andere Dritte nicht umzusetzen und durch caplog-x GmbH zu erbringen
   sind.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 1
   Bezeichnung des Auftrags:
   Anbindung von Datenabrufkomponenten an das Gasleitsystem der ONTRAS
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   01/04/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: caplog-x GmbH
   Postanschrift: Braunstraße 7
   Ort: Leipzig
   NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 04347
   Land: Deutschland
   Internet-Adresse: [8]http://www.caplog-x.de
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des Art. 2d
   Abs. 4 Richtlinie 89/665/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie
   2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 135
   Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die unter
   Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme
   aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den
   Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, dem
   Unternehmen caplog-x GmbH, Braunstraße 7, 04347 Leipzig, zu erteilen.
   2) Aus technischen Gründen kann unter V.2.1) kein in der Zukunft
   liegendes Datum des Vertragsschlusses angegeben werden. Deshalb wurde
   hier ein fiktives Datum eingetragen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
   der Landesdirektion Sachsen
   Postanschrift: PF 10 13 64
   Ort: Leipzig
   Postleitzahl: 04013
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
   Internet-Adresse:
   [10]https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
   160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
   auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen
   antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
   eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
   Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
   Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
   dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB
   nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
   Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
   endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt
   nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
   Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die vertraglichen
   Vereinbarungen zur Beschaffung der unter Ziffer II.2) beschriebenen
   Leistungen abschließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen
   gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung kein
   Vergaberechtsverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes geltend gemacht
   wurde.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
   der Landesdirektion Sachsen
   Postanschrift: PF 10 13 64
   Ort: Leipzig
   Postleitzahl: 04013
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
   Internet-Adresse:
   [12]https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/04/2021
References
   6. mailto:jacqueline.frey@ontras.com?subject=TED
   7. http://www.ontras.com/
   8. http://www.caplog-x.de/
   9. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
  10. https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
  11. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
  12. https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
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