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Ausschreibung: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste - DE-Leipzig
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Dokument Nr...: 198730-2021 (ID: 2021042109215602955)
Veröffentlicht: 21.04.2021
*
DE-Leipzig: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
2021/S 77/2021 198730
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: ONTRAS Gastransport GmbH
Postanschrift: Maximilianallee 4
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Jacqueline Frey
E-Mail: [6]jacqueline.frey@ontras.com
Telefon: +49 341271115944
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.ontras.com
I.6)Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Anbindung von Datenabrufkomponenten an das Gasleitsystem der ONTRAS
Referenznummer der Bekanntmachung: ONTRAS-2021-0004
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Anbindung von Datenabrufkomponenten an das Gasleitsystem der ONTRAS:
Umstellung des Abrufs von 3-Minuten-Werten und Stundenarchiven in NAP
und NKP auf einen IP-basierenden Abruf über zwei Datenwege bzw. mit
Signierfunktion.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE3 Berlin
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DEG Thüringen
NUTS-Code: DED Sachsen
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
Hauptort der Ausführung:
Gesamtes Leitungsnetz der ONTRAS (Gesamtgebiet der neuen Bundesländer)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Folgender Leistungsumfang bzgl. der Anbindung von Datenabrufkomponenten
an das Gasleitsystem der ONTRAS und dem Betrieb der Abruffunktionalität
wird vergeben:
Parametrierung von ca. 180 von ONTRAS bereitgestellten dezentralen
Abrufkomponenten des Typs RMA Ecogate oder vergleichbar (für die
Übermittlung von 3-Minuten-Werten und Stunden-Archiven) in
Kundenstationen
Übergabe der konfigurierten Abrufkomponenten an den nachgelagerten
Netzbetreiber, eine messtechnische Prüfstelle oder selbst gesteuerte
Dienstleister
Steuerung und Überwachung von Einbau und Inbetriebnahme durch diese
Die Abrufkomponenten sind an eine zentrale
Kommunikationsschnittstelle via DSfG-Abfragen (nach G.485) anzubinden,
Stunden-Archive und 3-Minuten-Werte sind über eine von ONTRAS
vorgegebene Systemschnittstelle zum Gasleitsystem der ONTRAS zu
übertragen,
Im bestehenden Gasleitsystem der ONTRAS sind jegliche Schaltbilder
hinsichtlich ihrer Werteversorgung an die Anbindung gleichlaufend mit
den Inbetriebnahmen über die Kommunikationsschnittstelle anzupassen
(circa 180 Stück),
Dienstleistersteuerung des Providers für die Anbindung der
Datenabrufkomponenten
SIM-Kartenverwaltung
standortscharfe Assetverwaltung
Dokumentation der Installation und Inbetriebnahme in jeder
Kundenstation
Abrufkomponenten und Kommunikationsschnittstelle sind 24x7 mit einer
Geräteaustauschfrist und einer Reaktionszeit von 4h zu betreiben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Prinzipiell können Kundenstationen mit einem Abruf von 3-Minuten-Werten
und/oder einem Abruf von Stundenarchiven (mit/ohne Signatur) an das
Gasleitsystem der ONTRAS angebunden werden. Die jeweilige Entscheidung
resultiert aus der Zulassung des Brennwertrekonstruktionssystems sowie
einer Bewertung der ONTRAS-GMS-Anwendungsbetreuung des Leitsystems, die
pro Station erfolgt. Die Anbindungsverpflichtung bezüglich des Abrufs
von Archivwerten ergibt sich aus der Anforderung an
Brennwert-Rekonstruktionssysteme nach der gültigen
Baumusterprüfbescheinigung für das Gasleitsystem der ONTRAS.
Der Abruf von 3-Minuten-Werten und Stundenarchiven mit IP-basierenden
Technologien, unter Nutzung einer Kommunikationsschnittstelle auf Basis
DSfG (DVGW-Arbeitsblatt G.485), setzt dabei zwingend intensive
Parametriertätigkeiten am Gasleitsystem der ONTRAS voraus, welches sich
24x7 im Betrieb der caplog-x GmbH befindet. Betrieb meint in diesem
Zusammenhang auch die Parametrierung des SCADA-, Simulations- und
Rekonstruktionssystems. Zur Ausübung dieser Tätigkeit sind fundierte
fachliche und technische Kenntnisse über die ONTRAS-individuellen
Zusammenhänge und Schnittstellen zwischen dem hier eingesetzten Verbund
aus SCADA-, Simulations- und Brennwert-Rekonstruktionssystem notwendig.
Konkret bedeutet dies, dass ein möglicher Dienstleister schreibende
Rechte im Gasleitsystem benötigt und die dafür erforderlichen
Kenntnisse aufweisen muss, da er die Parametrierung der Bilder (=
anhand der R+I Schemen und Mengengerüste erstellte Stationsübersichten
mit dynamischer Werteversorgung) bzw. deren Werteversorgung für alle zu
parametrierenden Stationen anhand der Mengengerüste anpassen muss.
Diese Arbeiten während des Betriebs erfordern tiefgreifende Kenntnisse
des Simulationskerns der bei ONTRAS im Einsatz befindlichen Software
und des Gasleitsystems. Der Einsatz Dritter ist für ONTRAS stets mit
einem hohen Betriebsrisiko verbunden, welches im Widerspruch zu den
gesetzlichen Verpflichtungen als Fernleitungsnetzbetreiber
einschließlich der für das eigene Netz bestehenden Systemverantwortung
nach §§ 15, 16 EnWG stehen kann. Eine sorgfältige Auswahl des
Dienstleisters bedarf einem umfassenden Nachweis der dafür notwendigen
Kenntnisse. Diese Kenntnisse hat ausschließlich der Dienstleister
caplog-x GmbH, weshalb aus diesen Gründen die Dienstleistungen durch
andere Dritte nicht umzusetzen und durch caplog-x GmbH zu erbringen
sind.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Anbindung von Datenabrufkomponenten an das Gasleitsystem der ONTRAS
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
01/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: caplog-x GmbH
Postanschrift: Braunstraße 7
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
Internet-Adresse: [8]http://www.caplog-x.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des Art. 2d
Abs. 4 Richtlinie 89/665/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie
2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 135
Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die unter
Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme
aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den
Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, dem
Unternehmen caplog-x GmbH, Braunstraße 7, 04347 Leipzig, zu erteilen.
2) Aus technischen Gründen kann unter V.2.1) kein in der Zukunft
liegendes Datum des Vertragsschlusses angegeben werden. Deshalb wurde
hier ein fiktives Datum eingetragen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [9]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
Internet-Adresse:
[10]https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen
antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt
nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die vertraglichen
Vereinbarungen zur Beschaffung der unter Ziffer II.2) beschriebenen
Leistungen abschließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen
gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung kein
Vergaberechtsverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes geltend gemacht
wurde.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [11]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
Internet-Adresse:
[12]https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/04/2021
References
6. mailto:jacqueline.frey@ontras.com?subject=TED
7. http://www.ontras.com/
8. http://www.caplog-x.de/
9. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
10. https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
11. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
12. https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
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