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Ausschreibung: ITM Grundausstattung Tiefkühlung - DE-Augsburg
Tiefkühlgeräte
Tiefkühlgeräte für den Haushalt
Industrie-Tiefkühlgeräte
Dokument Nr...: 892336-2021 (ID: 2021042215253503316)
Veröffentlicht: 22.04.2021
*
  ITM Grundausstattung Tiefkühlung
VERGABEUNTERLAGEN
2021 UNA III/2 000001
ITM Grundausstattung Tiefkühlung
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Universität Augsburg
Universitätsstraße 2, 86159 Augsburg, Deutschland
13.04.2021
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 3
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 3
Allgemeine Geschäftsbedingungen 2020-02
................................................................................................... 4
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 5
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 5
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 5
2.1. Fristen
................................................................................................................................
............... 5
2.2. Form des Angebots
........................................................................................................................... 6
2.2.1. Einfache
Textform........................................................................................................................
.. 6
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................................... 6
2.3. Weitere Festlegungen zur
Angebotsabgabe..................................................................................... 6
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen.................................... 9
2.4.1.
Bietergemeinschaften............................................................................................................
......... 9
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................................... 10
2.4.3. Verbundene
Unternehmen............................................................................................................. 10
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ...............................................................................
11
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
11
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 11
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 12
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 12
Leistungsbeschreibung ITM_Ultratiefkühlung
.................................................................................................. 13
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 25
Eigenerklärung
................................................................................................................................
......... 25
Gewerbezentralregister
................................................................................................................................
.... 27
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 27
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 27
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 27
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 28
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 29
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 29
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 29
3. Bevollmächtigter
Vertreter:................................................................................................................... 30
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 30
Informationen zu statistischen Angaben
.......................................................................................................... 31
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 32
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 36
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 44
i
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
13.04.2021
Verfahren: 2021 UNA III/2 000001 - ITM Grundausstattung Tiefkühlung
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2021 UNA III/2 000001
Auftragsbezeichnung ITM Grundausstattung Tiefkühlung
VERFAHREN
Auftraggeber Universität Augsburg
Liefer-/Ausführungsort 86159 Augsburg
Leistungsart Lieferleistung
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Ja
Art der losweisen Vergabe Bieter kann für alle Lose anbieten (aber auch für weniger)
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 55%: 45%
Klassifizierungen Code Bezeichnung
39711120-6 Tiefkühlgeräte
39711122-0 Tiefkühlgeräte für den Haushalt
39711124-4 Industrie-Tiefkühlgeräte
ANGEBOTE
Mehrere Hauptangebote
zugelassen
Mehrere Hauptangebote sind zulässig
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 21 Tag(e)
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene
Vorinformation
Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 13.04.2021
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 27.04.2021 12:00
Angebotsfrist 06.05.2021 12:00:00
Bindefrist 13.08.2021
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn
Verfahrensinformationen - 1/2
1
Ende
Anmerkungen
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://www.auftraege.bayern.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen
Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 27.04.2021 12:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://www.auftraege.bayern.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
Verfahrensinformationen - 2/2
2
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen.
Freundliche Grüße
ITM Grundausstattung Tiefkühlung
2021 UNA III/2 000001
H - 4 M
06.05.2021 12:00:00
13.08.2021
ausschreibung@zv.uni-augsburg.de
13.04.2021
Olaf Schmidt
3
A l l g e m e i n e G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n der Universität Augsburg
1. Geltungsbereich
(1) Die Universität Augsburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich
staatliche Einrichtung; beim Einkauf bzw. bei der Bestellung von Waren oder Diensten
handelt die Universität grundsätzlich für den Freistaat Bayern. Für das Vertragsverhältnis
zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch die Universität Augsburg (im
folgenden Auftraggeber genannt), und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich in
folgender Reihenfolge
a) der Kaufvertrag und seine Anlagen
b) diese Geschäftsbedingungen
c) die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen  VOL Teil
B (VOL/B).
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten entsprechend für den Fall, dass die Universität
Augsburg als Körperschaft in eigenen Angelegenheiten tätig wird.
2. Auftragsannahme
(1) Der Auftragnehmer hat jede Auftragserteilung des Auftraggebers innerhalb von
zwei Wochen anzunehmen und mit Preis und Leistungszeit verbindlich zu bestätigen
(Auftragsbestätigung); andernfalls ist der Auftraggeber an seine Auftragserteilung
nicht mehr gebunden. Eine verspätete oder unvollständige Annahme/Bestätigung der
Bestellung gilt als neuer Antrag. Abweichungen gegenüber der Auftragserteilung sind
ausdrücklich aufzuführen und bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers.
(2) Diese Geschäftsbedingungen werden vom Auftragnehmer durch die Annahme der
Auftragserteilung des Auftraggebers anerkannt. Jedes Angebot und jede Leistung des
Auftragnehmers wird vom Auftraggeber nur mit der Maßgabe angenommen, dass
diese Geschäftsbedingungen gelten.
(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von
diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn
und soweit sie vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Dies
gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in seinem Angebot oder in seiner Auftragsbestätigung
auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist. Einer Gegenbestätigung
des Auftragnehmers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit
widersprochen.
(4) Mündliche oder telefonisch getroffene Vereinbarungen werden erst durch schriftliche
Bestätigung des Auftraggebers wirksam.
3. Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
(1) Entsprechend den Richtlinien für staatliche Aufträge mit Rechnungsbeträgen über
10.225,84 EURO sind Aufträge, die diesen Auftragswert überschreiten nur rechtsgültig,
nachdem eine Erklärung über die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (Formblatt)
abgegeben wurde.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Erfüllung des Vertrages die einschlägigen
gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu beachten. Die Lieferung muss den
einschlägigen technischen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Bestellte Geräte
müssen CE-zertifiziert sein. Nach solchen Vorschriften erforderliche Schutzvorrichtungen
muss der Verkäufer mitliefern. Stellt sich heraus, dass die Lieferung den genannten
Vorschriften nicht entspricht, hat er die fehlenden Vorrichtungen nachzuliefern,
mangelhafte in den vorgeschriebenen Zustand zu bringen.
(3) Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags die Verpflichtung,
den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen
einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz,
einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes
(AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder
einer nach  7,	7a oder  11 AEntG oder einer nach  3a ACIG erlassenen Rechtsverordnung
für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem.
7 Abs. 1 AGG und  3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder
qleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
4. Lieferung und Gefahrübergang
(1) Bei Überschreiten der vereinbarten Lieferfristen treten die gesetzlichen Folgen ein,
soweit nicht im Einzelfall eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Ware ist frei
Verwendungsstelle zu liefern. Bei umfangreicheren Lieferungen ist der Anlieferungstermin
jeweils drei Arbeitstage vorher anzuzeigen. Die Größen der verpackten Waren
müssen auf die räumlichen und technischen Gegebenheiten beim Auftraggeber abgestimmt
sein.
(2) Teilsendungen sind als solche zu bezeichnen. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein
beizulegen, der den Inhalt der Sendung (Stückzahl, Auftragsnummer und die Versandanschrift/
Verwendungsstelle des Auftraggebers) genau bezeichnet. Verpackungsmaterial
ist vom Anlieferer wieder mitzunehmen. Die Gefahr geht, wenn im Einzelfall nichts
anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über, sobald die Ware bei diesem eingetroffen
und durch Unterschrift abgenommen worden ist. Beschädigungen, die durch
den Transport an Gebäuden oder im Hause verursacht werden, kann der Auftraggeber
auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen. Die dabei entstandenen Aufwendungen
und Kosten können gegen Forderungen des Auftragnehmers aufgerechnet
werden.
(3) Der Auftragnehmer hat Mehrkosten für eine zur Einhaltung des Liefertermins etwa
notwendige beschleunigte Beförderung zu tragen.
(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der
Ware trägt der Verkäufer bis zum Eingang an der Verwendungsstelle der Lieferadresse.
5. Ausführung der Leistung
Der Auftragnehmer gewährleistet die bestimmungsgemäße Funktion, Ausführung und
Nutzungsmöglichkeit der Auftragsgegenstände. Als wesentliches Merkmal der Leistungserfüllung
sind allen Geräten die für Betrieb und Wartung erforderlichen Unterlagen,
Betriebsvorschriften, Ersatzteillisten, Schaltpläne usw. in deutscher Sprache
beizufügen, eventuelle Vorbehalte, Einschränkungen oder Kosten für deren Auslieferung
sind schriftlich mitzuteilen. Entsprechend den Richtlinien des Freistaates Bayern
werden Hinweise und Ausführungsvorschläge für umweltfreundliche Lösungen der
Lieferungen und Leistungen ausdrücklich erbeten.
6. Mängelrüge und Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelansprüche.
(2) Qualitäts- und Quantitätsabweichungen sind jedenfalls rechtzeitig gerügt, wenn sie
dem Auftragnehmer innerhalb von acht Arbeitstagen seit Eingang der Ware mitgeteilt
werden. Versteckte Sachmängel sind jedenfalls rechtzeitig gerügt, wenn die Mitteilung
innerhalb von acht Arbeitstagen nach Entdeckung an den Auftragnehmer erfolgt.
(3) Mit dem Zugang der schriftlichen Mängelanzeige beim Auftragnehmer ist die
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gehemmt. Bei Ersatzlieferung und Mängelbeseitigung
beginnt die Gewährleistungsfrist für ersetzte und nachgebesserte Teile
erneut, es sei denn, der Auftraggeber musste nach dem Verhalten des Auftragnehmers
davon ausgehen, dass dieser sich nicht zu der Maßnahme verpflichtet sah, sondern die
Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung nur aus Kulanzgründen oder ähnlichen Gründen
vornahm.
7. Preise, Zahlung und Zahlungsverzug
(1) Preise sind feste Preise und sind ohne anders lautende Bezeichnung in Euro
vereinbart. Die MwSt muss gesondert ausgewiesen werden.
(2) Die Rechnung ist nach Erfüllung des Auftrages unter Angabe der Auftragsnummer
einzureichen.
(3) Zahlungsziel sind 30 Tage. Zahlungsfristen beginnen nicht vor dem Tag, der dem
Tag der Abnahme der Lieferung folgt, falls die Rechnung vorher eingeht. Rechnungen
für Teillieferungen werden nur bei vorheriger Zustimmung vor Ausführung des Gesamtauftrages
fällig. Verzögerungen, die durch mangelhafte Angabe der Auftragsdaten
entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Zahlungen erfolgen durch Überweisung
auf das vom Empfangsberechtigten auf der Rechnung angegebene Konto.
Hierfür ist die Angabe von IBAN und BIC zwingend erforderlich.
(4) Sind Teilrechnungen zugelassen, so gelten für sie die Bestimmungen entsprechend.
(5) Der Auftraggeber behält sich die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung
wegen Gegenansprüchen vor.
8. Sonstige Kosten
Transportkosten, Verpackungskosten und sonstige Ausgaben oder Abgaben aus
Anlass des Abschlusses oder der Erfüllung des Vertrages trägt der Auftragnehmer,
soweit nichts anderes vereinbart ist. Mehrkosten, die durch Nichteinhaltung dieser
Bedingungen entstehen, hat ebenfalls der Auftragnehmer zu tragen.
9. Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer beachtet die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz
und darf die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Daten und Informationen,
soweit sie nicht offenkundig sind, nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten.
(2) Der Auftraggeber verwendet die Daten des Auftragnehmers ausschließlich für
innerbetriebliche (Abrechnungs-)Zwecke. Im Übrigen sind die Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung maßgebend.
10. Erfüllungsort, Rechtsweg, Gerichtsstand
(1) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen
Rechts ist für Lieferung und Zahlung Erfüllungsort Augsburg. Streitigkeiten, die zwischen
dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer entstehen, sind im ordentlichen
Rechtsweg auszutragen.
(2) Gerichtsstand bei allen sich aus dem Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen
Personen des öffentlichen Rechts mittel- oder unmittelbar ergebenen Streitigkeiten
ist Augsburg.
11. Schlussbestimmungen
(1) Für den Kauf und die Wartung von EDV-Anlagen und -Geräten sowie Software
haben die Bestimmungen und Festlegungen der Besonderen Vertragsbedingungen
(BVB-Kauf) vom 15.06.1974 in der jeweils gültigen Fassung in vollem Umfang Gültigkeit
und sind von den Vertragspartnern bei der Abwicklung des Vertrages verbindlich
einzuhalten, soweit sie nicht bereits von den Ergänzenden Vertragsbedingungen für
IT-Dienstleistungen (EVB-IT) abgelöst worden sind, die dann von den Vertragspartnern
anzuwenden und einzuhalten sind.
(2) Sind einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 19.02.2020
4
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Die medizinische Fakultät der Universität Augsburg benötigt ab September 2021 vier
Ultratiefkühlgeräte sowie zwei Flüssigstickstofftanks und ein dazugehöriges Vorratsgefäß.
Diese Geräte sind der Teil Grundausstattung der drei Lehrstühle Anatomie, Physiologie und
Biochemie in der Grundlagenforschung.
06.05.2021 12:00:00
13.08.2021
27.04.2021 12:00
2021 UNA III/2 000001
H - 4 M
ITM Grundausstattung Tiefkühlung
5
2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach  126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß  2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
 Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
6
 Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
 Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
 Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
 Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des  41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Abweichende Bestimmungen oder Regelungen im Zusammenhang mit dem Abschluss
dieses Vertrages werden nicht Vertragsbestandteil.
Bitte bedenken Sie, dass dies insbesondere von Ihnen beigefügte Allgemeine
Geschäftsbedingungen, Begleitschreiben oder Konzepte betrifft.
 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
 Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
 Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
7
 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
 Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
 Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
 Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
 Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
 Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
 Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des  35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
8
 Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
 Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
 dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
 in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange von Kleinst-,
kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Existenzgründungen angemessen zu
berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
9
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründungen
angemessen zu beteiligen.
Er verpflichtet sich, bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum
Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern  insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
10
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen
die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben
und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden
Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem.  1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 des Vorliegens von Ausschlussgründen,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 24. März 2020, Az. B II 2  G17/17  2), müssen dies im Angebot erklären und den
Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so
wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
11
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus  19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach  150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß  12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
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Universität Augsburg Leistungsbeschreibung
Medizinische Fakultät Laborgeräte
Institut für Theoretische Medizin (ITM) (Grundausstattung)
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Leistungsbeschreibung
Institut für Theoretische Medizin  Ultratiefkühlung
(Grundausstattung)
Los 1 Ultratiefkühlgeräte
Los 2 N2-Lagersysteme und Transportbehälter
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Medizinische Fakultät Laborgeräte
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Inhaltsverzeichnis
0 Vorbemerkungen
................................................................................................................................
..................... 3
0.1 Allgemeine Bau-/Projektbeschreibung
................................................................................................................... 3
0.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (allgemein)
..................................................................................... 3
0.3 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Medien und Schnittstellen
............................................................. 4
0.4 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Funktionsnachweis, Einweisung, Abnahme ................................... 4
0.5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Dokumentation:
............................................................................. 5
0.6 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Eintransport und Abfallentsorgung
............................................... 6
0.7 Hinweise zur Angebotsabgabe und Angebotsbewertung
....................................................................................... 6
1 Ultratiefkühlgeräte  86 C (Los 1)
........................................................................................................................... 9
1.1 Ultratiefkühlgeräte  86 C  700 Liter-Klasse
......................................................................................................... 9
1.2 Innenraumausstattung für Ultratiefkühlgeräte  86 C
........................................................................................... 9
1.3 Bewertungs- und Gewichtungskriterien Los 1
....................................................................................................... 10
2 N2-Lagersystem zur Lagerung von biologischen Proben (Los
2)............................................................................. 11
2.1 Stickstofflagertank für biologische Materialien mit Füllstandsregel- und Behälterüberwachungssystem (ca.
450 L) 11
2.2 Versorgungs- und Transportbehälter für flüssigen Stickstoff (Volumen ca. 240
L)............................................... 11
2.3 Bewertungs- und Gewichtungskriterien Los 2
...................................................................................................... 12
14
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0 Vorbemerkungen
0.1 Allgemeine Bau-/Projektbeschreibung
NUTZUNGSBESCHREIBUNG
Der Freistaat Bayern hat an der Universität Augsburg eine sechste Medizinische Fakultät gegründet und hat
das 1982 errichtete Klinikum Augsburg in ein Universitätsklinikum in staatlicher Trägerschaft u berfu hrt.
In den nächsten Jahren wird in unmittelbarer Nachbarschaft des zukünftigen Universitätsklinikums ein neuer
Medizincampus mit rund 37.000 qm Forschungsflächen für die Grundlagen- und die klinisch-translationale
Forschung entstehen.
Für die aktuell berufenen vorklinischen Lehrstühle (Anatomie/Zellbiologie, Biochemie/Molekularbiologie und
Physiologie) werden, im Vorgriff der Fertigstellung der späteren Forschungsgebäude, Forschungsflächen
benötigt, die im Großraum München und Augsburg angesiedelt werden.
Auf insgesamt ca. 1300 qm sollen für die vorklinischen Lehrstühle der Medizinischen Fakultät der Universität
Augsburg Interims-Forschungsflächen, inklusive einer kleinen Versuchstierhaltung (VTH) hergestellt werden.
Im Wesentlichen wird es sich bei der Nutzung um zellbiologische, biochemische und molekularbiologische
Grundlagenforschung handeln. Dementsprechend müssen die bauliche (Hygiene-) Standards für Laboratorien
bis zur Sicherheitsstufe S2 eingehalten werden. Gefahrstoffe (Lösungsmittel, Säuren und Laugen, etc.)
werden grundsätzlich in dafür speziell geeigneten Schränken gelagert, der Umgang mit diesen Stoffen
geschieht unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und nur durch ausgebildetes bzw. geschultes
Personal
Dazu werden vier Ultratiefkühlgeräte sowie zwei Flüssigstickstofftanks und ein dazugehöriges
Vorratsgefäß ausgeschrieben.
LAGE DER FORSCHUNGSLABORE
Die angemieteten Flächen der Interimsforschungslabore des ITM Augsburg und somit die Lieferadresse für
die ausgeschriebenen Geräte werden sich in einem Umfeld bis 70 km um Augsburg befinden. Die genaue
Adresse kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugesagt werden, da für die angeforderten Geräte mehrere
Standorte in Frage kommen.
0.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (allgemein)
Die angebotenen Geräte müssen den Forderungen des Gewerbeaufsichtsamtes, den Vorschriften der
zuständigen Berufsgenossenschaften (BGV A2, früher: VBG 4) und den Anforderungen der
Maschinenrichtlinie und des Gerätesicherheitsgesetzes für technische Arbeitsmittel in der zum Zeitpunkt der
Lieferung gültigen Fassung entsprechen. Alle gesetzlichen Auflagen müssen erfüllt sein, einschlägige DINund
VDE-Vorschriften sind zu berücksichtigen. Es ist die neueste Gerätegeneration anzubieten. Die
vorgegebenen technischen Daten zu den Geräten sind Daten der Planung, sowie des Standes der Technik.
Wird von diesen Daten signifikant abgewichen, so ist dies deutlich mittels einer Anlage darzustellen.
Die eingetragenen Einheitspreise (ohne MWST = netto) müssen berücksichtigen:
- Die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
- Alle zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
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Universität Augsburg Leistungsbeschreibung
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Institut für Theoretische Medizin (ITM) (Grundausstattung)
Seite 4 von 12
- Die Zahlungsbedingungen des Auftraggebers (es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Universität Augsburg (sh. Anlage).
Für die in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Positionen ist dem Angebot eine bis zum
31.12.2022 verbindliche Zubehörpreisliste beizufügen.
Ein entsprechender Wartungsvertrag muss grundsätzlich möglich sein.
Die Abnahme und die damit verbundene Übergabe des Gerätes in das Eigentum des Auftraggebers erfolgt
erst nach Eintransport, Montage, Inbetriebnahme, Funktionsnachweis, Nutzereinweisung und Übergabe der
geforderten Dokumentation.
Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung für die einwandfreie Beschaffenheit aller Geräte bzw.
Einrichtungsgegenstände und hat auf Verlangen die Bezugsquellen nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat
die Erbringung der ihm übertragenen Leistungen verantwortlich zu beaufsichtigen. Die Aufsichtspersonen
müssen über die notwendigen Fachkenntnisse und Vollmachten verfügen und sind dem Auftraggeber nach
Aufforderung zu benennen. Bestehen vonseiten des Auftraggebers berechtigte Bedenken gegen
Aufsichtspersonen und Fachkräfte des Auftragnehmers, so sind diese unverzüglich abzuberufen und durch
kompetente Fachkräfte zu ersetzen. Der Auftragnehmer muss für die Abwicklung des Auftrages mindestens
einen fachkundigen Berater kostenlos Vorort bereitstellen, dessen zeitnahe Anwesenheit zur
Geräteintegration bei Bedarf eine Koordination mit den anderen Gewerken ermöglicht. Dieser Firmenvertreter
ist nach Aufforderung dem Auftraggeber im Vorfeld zu benennen.
Voraussichtliche Ausführungszeiträume:
Einbringung der Geräte: August bis September 2021, bzw. schnellstmöglich
0.3 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Medien und Schnittstellen
Medienversorgung der Geräte über bauseitige Entnahmestellen an Energiezellen bzw. deckenabgehängten
Medienversorgungseinheiten befinden sich in ca. 2300 mm Höhe. Die Elektroversorgung erfolgt über
bauseitige Steckdosen an Energiezellen bzw. deckenabgehängten Medienversorgungseinheiten.
Elektrokabel sind entsprechend lang zu bemessen.
Anschluss an die Elektroversorgung:
Für die Geräte sind alle notwendigen Schläuche, Kabel, Adapter, etc., die zum Anschluss an die bauseitigen
Medien- und Elektroanschlüsse erforderlich sind, vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen, zu montieren
und in den Gerätepreis einzukalkulieren.
0.4 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Funktionsnachweis,
Einweisung, Abnahme
Der Auftragnehmer hat nach dem Eintransport und der Montage den Funktionsnachweis zu erbringen und den
Nutzer einzuweisen.
Danach erfolgt die Abnahme der Geräte. Funktionsnachweis und Nutzereinweisung haben in deutscher
Sprache, entsprechend dem technischenAusstattungsgrad der Geräte, der Nutzervorkenntnis, etc. in
angemessener Form zu erfolgen.
Es sind 2 Einweisungen, einvernehmlich an vom Nutzer zu bestimmenden Zeiten, kalkulatorisch zu
berücksichtigen. Der Funktionsnachweis beinhaltet die Prüfung aller Programmschritte, Nutzvarianten sowie
der Sollwerte. Die in den Einzelbeschreibungen der Geräte aufgeführten Prozessspezifikationen sind
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durchzuführen und nachzuweisen. Der Funktionsnachweis und die Einweisung können zeitlich je nach
Situation und Zweckmäßigkeit mit vom Auftraggeber benannten Nutzern gemeinsam erfolgen. Der
entsprechende Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eventuell anfallende Prüfgebühren sind
vom Auftragnehmer zu tragen.
0.5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Dokumentation:
Bei der Einweisung oder zur Abnahme sind zu übergeben (in deutscher Sprache, jeweils 4 Stück):
- Gerätebuch
- Bedienungsanleitung, Wartungshandbuch
- Bauartzulassung
- Konformitätserklärung
- ein vom benannten Nutzer unterschriebenes Protokoll der gemessenen Werte, der Kapazität, etc. und
bereits übergebener Unterlagen.
-
Zur Dokumentation gehören:
1. Geräteschemata mit allen Anlagenteilen
2. Tabellarische Auflistungen:
- Fabrikate und Hersteller aller eingesetzten Bauteile mit Angabe von Adresse/Ansprechpartner
- Ersatz- und Verschleißteile von allen eingesetzten Bauteilen mit Bezugsquelle und Angebot
3. Bedienungs- und Wartungsunterlagen:
- Bedienungsanleitung
- Wartungsarbeiten mit Intervallen
- Justier- und Abgleichsanweisungen
4. Technische Unterlagen aller Anlagenkomponenten:
- Gerätelisten und -handbücher
- Funktionsbeschreibungen
5. Prüfbescheinigungen wie z. B.:
- Nachweis der Einhaltung der VDE-Abschaltbedingungen
- Bescheinigung des Nutzers über die Einweisung
- Bescheinigung des Nutzers über die Übergabe der Dokumentation
6. Konformitätsbescheinigung bzw. Herstellererklärung
Zur Abnahme  auch zur vorläufigen Abnahme  ist eine Woche vorher ein vollständiger Satz Unterlagen zu
übergeben, der alle Änderungen enthält. Alle Dokumentationsunterlagen sind in deutscher Sprache
anzufertigen. Die geltenden DIN-Vorschriften für die Erstellung von Plänen sind zu berücksichtigen. Die
Wartungs- und Bestandsunterlagen werden vom Auftragnehmer projektbezogen und unverwechselbar
gekennzeichnet und außerdem die Bestandsunterlagen mit einem Stempelaufdruck versehen und
unterschrieben.
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0.6 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Eintransport und
Abfallentsorgung
ANLIEFERUNG, TRANSPORTWEG
Die Anlieferung erfolgt frei Verwendungsstelle. Vor Einbringung der Geräte hat der Auftragnehmer (AN) den
Eintransportweg zu prüfen. Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle. Die groben Anlieferzeiträume werden
bei Auftragsvergabe bekannt gegeben. Die konkreten Anlieferungen sind beim Auftraggeber (AG) rechtzeitig
anzumelden.
TRANSPORTMITTEL
Die für den Gerätetransport notwendigen Transportmittel sind grundsätzlich vom Auftragsnehmer zu stellen.
Nach Möglichkeit wird für die Anlieferung von Seiten des AG in den einzelnen Bauteilen jeweils ein Aufzug
zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Aufzüge kann dem AN jedoch nicht vollumfänglich garantiert werden.
Es ist notwendig, die Nutzung mit dem AG abzustimmen. Bei Nutzung der bauseitigen Aufzüge sind diese
durch entsprechende Schutzmaßnahmen zu sichern. Beschädigungen des Aufzuges seitens des ANs werden
diesem angelastet. Sonstige mechanische Hebezeuge und Transporthilfen stehen nicht zur Verfügung
Beim Einsatz von Transportmittel sind die Wände und die Einrichtung sind mit geeigneten Maßnahmen vor
Beschädigung zu schützen. Unterbleiben die Schutzmaßnahmen und es treten Beschädigungen der
Fußböden, Wände und Einrichtung auf, haftet der Verursacher.
VERPACKUNGEN
Alle Verpackungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und sind schadlos zu entsorgen.
ABFALLBESEITIGUNG / SAUBERKEIT
Für die Abfallbeseitigung hat der AN zu sorgen. Auf dem Gelände wird kein Wertstoffhof o. ä. vorhanden sein.
Alle Gebäude- und Freiflächen sind unbeschädigt und sauber zu halten und bei unvermeidlichen
Verschmutzungen vom verursachenden Auftragnehmer unverzüglich zu reinigen.
0.7 Hinweise zur Angebotsabgabe und Angebotsbewertung
Sollte ein Bieter zwei oder mehrere Angebote je Los für Geräte von unterschiedlichen Herstellern einreichen
wollen, so ist dies grundsätzlich möglich.
Alle hier und unter dem Punkt Eignungskriterien in der Ausschreibung gewünschten Angaben sind auszufüllen
bzw. zu bestätigen. Ein entsprechendes Fehlen kann den Ausschluss des Angebots zur Folge haben. Bei
Bedarf sind Erläuterungen auf separater Anlage zu machen und beizufügen.
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Universität Augsburg Leistungsbeschreibung
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Im Rahmen der Angebotsabgabe sind für jedes Produkt entsprechende Prospekte und Produktdatenblätter
mitzuliefern, aus denen gerätspezifische Daten entnommen werden können.
Eine Preisliste über nicht explizit im Los angefragtes und im Angebot enthaltenes Zubehör ist dem Angebot
beizufügen.
Der Zuschlag je Los wird, sofern alle Mindestanforderungen erfüllt sind, auf das nach  43 UVgO
wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Angebotswertung erfolgt nach folgendem Ablauf:
Im 1. bis 3. Wertungsschritt erfolgt die Prüfung der Angebote auf inhaltliche und formelle Fehler, die Prüfung
der Eignung in sachlicher und persönlicher Hinsicht sowie die Prüfung der inhaltlichen und preislichen
Angemessenheit.
Im 4. Wertungsschritt (fachliche Bewertung durch Expertengremium) erfolgt die Wertung für die sonstigen
Bewertungskriterien, wie für jedes Los unten aufgeführt.
In den 4. Wertungsschritt kommen nur Angebote, die die Wertungsschritte 1 bis 3 erfolgreich durchlaufen
haben.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird dann anhand der beim jeweiligen Los genannten
Bewertungs- und Gewichtungskriterien vorgenommen.
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots und Zuschlag:
LOS 1 (Ultratiefkühlgeräte):
A) Preis: 55%
B) Sonstige Bewertungskriterien ( a) Technische Parameter, b) Qualität, Verarbeitung, Komfort, Ergonomie
und Bedienfreundlichkeit c) Gewährleistungsfrist von 5 Jahren )
(Bewertungsschlüssel s.u. je Los): 45%
19
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LOS 2 (N2-Lagersystem zur Lagerung von biologischen Proben):
A) Preis: 65%
B) Sonstige Bewertungskriterien ( a) Technische Parameter, b) Qualität,Verarbeitung, Komfort, Ergonomie
und Bedienfreundlichkeit c) Gewährleistungsfrist von 5 Jahren )
(Bewertungsschlüssel s.u. je Los): 35%
Der Bieter, der unter den oben genannten Kriterien die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, erhält den Zuschlag
für das wirtschaftlichste Angebot. Die Bewertung und der Zuschlag erfolgen für jedes Los getrennt.
Die Höhe der Punkte richtet sich entweder nach klar definierten Vorgaben (Mindestbedingungen erfüllt
übererfüllt) oder ergibt sich aus der Bewertung durch das Expertengremium der Universität Augsburg.
Bitte beachten Sie auch, dass eine Nichterfüllung von Mindestbedingungen den Ausschluss vom Zuschlag zur
Folge haben kann.
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1 Ultratiefkühlgeräte  86 C (Los 1)
1.1 Ultratiefkühlgeräte  86 C  700 Liter-Klasse
- verschließbares Standgerät mit Edelstahl-Innenraum zur Probenlagerung bei -80C
- mit geringer Stellfläche bei hoher Lagerkapazität
- Anschluss and max. 230V Stromversorgung
- luftgekühlte Ausführung, maximale Abwärme: 500 Watt
- ca. 700 L Volumen  815 L abhängig von den Außenmaßen
- Kapazität: für ca. 500  600 Boxen à 135x135x50 (BxTxH)
- max. Breite (inkl. Scharnieren und Türaufschlag bei geöffneter Tür): 130 cm
- Schwenkbare, arretierbare Laufrollen
- geringe Schallemission  56 dB
- geringer Energieverbrauch 20 kW/24h
- leicht zu demontierende Innentüren mit stabilen Scharnieren
- Soll/Ist-Temperatur ablesbar
- akustischer und optischer Alarm (frei einstellbare Alarmgrenzen)
- potentialfreier Kontakt für Störmeldeweiterleitung
- Extralanges Anschlusskabel mind. 3 m für Installation auf Höhe ca. 2,5 m
- Aufrüstbar mit WLAN fähigem Fernüberwachungssystem
- minimale Eisbildung und rostfreier Innenraum
- mit Innentüren
1.2 Innenraumausstattung für Ultratiefkühlgeräte  86 C
- Die Innenraumausstattung der Geräte wird bei den einzelnen Nutzern unterschiedlich
(Schubladensysteme, seitlich zu bestückende Racks, Elemente für Mikrotiterplatten, 15 ml Falcon
Röhrchen etc.) und letztlich auch vom jeweils angebotenen Herstellersystem abhängig sein. Eine genaue
Festlegung ist deshalb vorab nicht möglich.
- Nachfolgend soll exemplarisch eine häufig zu erwartende Ausstattungsvariante als Vollausstattung mit
75 % 2-Boxen, davon 50 % in Schubladensystemen und 50 % in seitlich zu bestückenden Racks
angeboten werden.
- Separat beizulegen ist eine projektspezifische Preisliste für alle verfügbaren Ausstattungselemente/-
varianten.
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1.3 Bewertungs- und Gewichtungskriterien Los 1
55 % Preis (maximal erreichbare Punkte = 55)
25 % bewertete technische Parameter (maximal erreichbare Punkte = 25)
Energieverbrauch: (maximal erreichbare Punkte = 10)
Mindestanforderung (20 kW/24h) erfüllt = 0 Punkte
Mindestanforderung übererfüllt: 15 kW/24h = 5 Punkte; 10 kW/24h = 10 Punkte
Schallemission: (maximal erreichbare Punkte = 5)
Mindestanforderung ( 56 dB) erfüllt = 0 Punkte
Mindestanforderung übererfüllt ( 52 dB) = 5 Punkte
Nutzvolumen/ Anzahl Boxen: (maximal erreichbare Punkte = 10)
Mindestanforderung (500) erfüllt = 0 Punkte
Mindestanforderung übererfüllt (>525) = 5 Punkte
Mindestanforderung übererfüllt (>550) = 10 Punkte
15 % Qualität und Verarbeitung, Komfort, Ergonomie und Bedienfreundlichkeit (maximal erreichbare Punkte
= 15)
5 % Gewährleistungsfrist von 5 Jahren (maximal erreichbare Punkte = 5)
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2 N2-Lagersystem zur Lagerung von biologischen Proben (Los 2)
2.1 Stickstofflagertank für biologische Materialien mit Füllstandsregel- und
Behälterüberwachungssystem (ca. 450 L)
- Vakuumisolierter Edelstahl-Lagerbehälter mit Möglichkeit zur Probenlagerung in der Gas- sowie in der
Flüssigphase
- Anschluss an max. 230V Stromversorgung
- Volumen ca. 450 L (N2-Reserve für die Lagerung in Gasphase > 50 L)
- Max. Durchmesser: ca. 850 mm
- Max. Arbeitshöhe (Oberkante Behälter bei geöffnetem Deckel): ca. 120 cm
- weiter Halsdurchmesser
- Niedrige statische Verdampfungsrate ( 2 %)
- Behälterinnentemperatur in der Gasphase unter dem Deckel: < -180C
- Ergonomischer Hub-/Schwenkmechanismus für den Deckel
- Lagertürme von oben zu entnehmen
- Lagerkapazität ca. 19.500 Proben (= 2 ml Ampullen)
- inklusive max. Ausstattung: Türme mit Verschlussbügel zur Lagerung von Cryoboxen für 2 ml Ampullen
(81/100 Ampullen/Box, Boxenmaße BxTxH ca. 132 x 132 x 52 mm)
- Anschlussmöglichkeit an externen Versorgungstank (0), inkl. isolierten und flexiblen Schläuchen
Integriertes Füllstandsregel- und Überwachungssystem mit:
- mind. 4 Messpunkten zur Füllstandsüberwachung
- manipulationsgeschützte Niveauregulierung
- Temperaturerfassung zwischen ca. -200 und +50C, Messgenauigkeit +/- 1C
- Befüllungsstop bei geöffnetem Deckel
- Alarmmeldung bei N2-Mangel oder Füllstandsüberschreitung, Übertemperatur, Überschreiten der
Deckelöffnungszeit und der max. Befüllungszeit
- Anzeige der Alarmmeldungen in Klartext
- Potentialfreier Kontakt zur Störmeldeweiterleitung
2.2 Versorgungs- und Transportbehälter für flüssigen Stickstoff (Volumen ca. 240
L)
- Vakuumisolierter Versorgungsbehälter aus Edelstahl zur simultanen Versorgung von zwei
Probenlagertanks (0),
- max. Betriebsüberdruck 2 bar
- zusätzliche Entnahmestelle für flüssigen Stickstoff
- Zulassung nach Druckgeräterichtlinie (Prüfbescheinigung nach CE)
- Integrierter Transportschutzrahmen mit geschützten Armaturen und leichtgängigen Rollen
- max. Durchmesser (inkl. Rahmen und Rollen) ca. 70 cm
23
Universität Augsburg Leistungsbeschreibung
Medizinische Fakultät Laborgeräte
Institut für Theoretische Medizin (ITM) (Grundausstattung)
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- Anzeige von Füllstand und Betriebsdruck
- Entnahmeheber
- Abfüllschlauch
2.3 Bewertungs- und Gewichtungskriterien Los 2
65 % Preis (maximal erreichbare Punkte = 65)
15 % bewertete technische Parameter (maximal erreichbare Punkte = 15)
Lagerkapazität: (maximal erreichbare Punkte = 10)
Verdampfungsrate: (maximal erreichbare Punkte = 5)
Mindestanforderung ( 2 %) erfüllt: 0 Punkte
Mindestanforderung übererfüllt ( 1 %): 5 Punkte
15 % Qualität und Verarbeitung, Komfort, Ergonomie und Bedienfreundlichkeit (maximal erreichbare Punkte
= 15)
5 % Gewährleistung von 5 Jahren (maximal erreichbare Punkte = 5)
24
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
 Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in  123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B.  129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2  2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach  30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere
werden
den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag, oder einer nach den  7, 7a oder 11 AEntG oder  3a des AEntG
erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben
werden.
wird
gem.  7 Abs. 1 AGG,  3 Abs. 1 EntgTranspG und  2 Nr. 7 AEntG Frauen und
Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
2021 UNA III/2 000001
H - 4 M
ITM Grundausstattung Tiefkühlung
25
 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
 Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
 Es liegt kein Ausschlussgrund nach  21 AEntG,	19 MiloG,  21 SchwarzArbG und
 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes nach  23 AEntG oder  21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen eine
in  21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
26
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem.  150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach  19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach  150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
2021 UNA III/2 000001
H - 4 M
ITM Grundausstattung Tiefkühlung
27
4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
28
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
2021 UNA III/2 000001
H - 4 M
ITM Grundausstattung Tiefkühlung
29
3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages
gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
30
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift
Informationen zu statistischen Angaben
Zur Kontrolle der öffentlichen Vergabeverfahren und zur Überprüfung ihrer
Mittelstandsförderungsmaßnahmen erhebt die Europäische Union (EU) bei allen
ausschreibenden Stellen verschiedene Daten zum Ergebnis von Vergabeverfahren.
Bitte geben Sie hierzu in der Abfrage im Arbeitsschritt Eignungs- bzw. Leistungskriterien an,
 ob Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen
im Sinn der Empfehlung 2003/351/EG erfüllt.
Die maßgebenden Kriterien nach dieser Definition sind:
 eine Mitarbeiterzahl von weniger als 250 Personen
und
 ein Jahresumsatz von nicht mehr als 50. Mio. EUR
oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. EUR.
Nähere Informationen hierzu finden Sie in dem vom Amt für Veröffentlichungen der
Europäischen Union herausgegebenen Benutzerleitfaden zur Definition von KMU.
 welcher NUTS-Code dem Sitz Ihres Unternehmens entspricht.
Die Europäische Union bietet eine Suchhilfe hierzu an.
Es handelt sich jeweils um rein statistische Werte, d.h. die Angaben zu diesen Punkten hat
keinerlei Auswirkung auf die Zulässigkeit Ihres Angebots oder die Bewertung der
Wirtschaftlichkeit.
2021 UNA III/2 000001
H - 4 M
ITM Grundausstattung Tiefkühlung
31
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
13.04.2021
Verfahren: 2021 UNA III/2 000001 - ITM Grundausstattung Tiefkühlung
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
21 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 LOS Ultratiefkühlgeräte - 86 C EUR .........................
Zuschlagskriterium: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 55%, Leistung: 45%)
Klassifizierung: Industrie-Tiefkühlgeräte (39711124-4)
Siehe Leistungsbeschreibung
1.1 Ultratiefkühlgeräte - 86 C USt. [%]
19%
Menge
4,00
Einheit
Stück
Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Alle Preise sind netto anzugeben!
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Energieverbrauch in kW/24h: ________ kW/24h
Schallemission in dB: ________ dB
Nutzvolumen/ Anzahl der Boxen: ________ Anzahl der Boxen
Gewährleistungsfrist von 5 Jahren : ________ ja oder nein
Erwärmungszeitraum von -80 bis -60C : ________ Minuten
Produktname: ________ Modellbezeichnung
Leistungsverzeichnis - 1/4
32
2 LOS N2-Lagersystem zur Lagerung von biologischen Proben EUR .........................
Zuschlagskriterium: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 65%, Leistung: 35%)
Klassifizierung: Industrie-Tiefkühlgeräte (39711124-4)
Siehe Leistungsbeschreibung
2.1 Stickstofflagertanks für biologische
Materialien mit Füllstandsregel- und
Behälterüberwachungssystem (ca. 450 L)
USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
Stück
Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Alle Preise sind netto anzugeben!
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Statische Verdampfungsrate: ________ %
Lagerkapazität: ________ Anzahl 2 ml Ampullen
Gewährleistungsfrist 5 Jahre: ________ ja oder nein
Angebotenes Produkt: ________ Modellbezeichnung
2.2 Versorgungs- und Transportbehälter für
flüssigen Stickstoff (Volumen ca. 240 L) USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Alle Preise sind netto anzugeben!
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Gewährleistungsfrist 5 Jahre: ________ ja oder nein
Angebotenes Produkt: ________ Modellbezeichnung
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
____________________
Leistungsverzeichnis - 2/4
33
Nachlass
(netto)
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 3/4
34
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
13.04.2021
Verfahren: 2021 UNA III/2 000001 - ITM Grundausstattung Tiefkühlung
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 4/4
35
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
13.04.2021
Verfahren: 2021 UNA III/2 000001 - ITM Grundausstattung Tiefkühlung
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Los 1 -"Ultratiefkühlgeräte - 86 C"
2 Los 2 -"N2-Lagersystem zur Lagerung von biologischen Proben"
3 Erklärungen zum Angebot
3.1 Erklärung Steuern, Abgaben und Sozialbeiträge [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftragnehmer erklärt, den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachzukommen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.2 Erklärung Insolvenz [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftragnehmer erklärt, dass für sein Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. (Weiterführung
der
Geschäfte durch Insolvenzverwalter -  22 InsO).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.3 Erklärung strafrechtliche Ermittlungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftragnehmer erklärt, dass keine strafrechtliche Ermittlungen gegen Mitglieder der Geschäftsleitung/Objektleitung
anhängig
sind.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.4 Erklärung Gewerbezentralregister [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftragnehmer erklärt, dass im Gewerbezentralregister ( 149 GewO) keine Eintragungen vorhanden sind.
(Die Vergabestelle behält sich vor, eine beschränkte Registerauskunft selbst einzuholen, bzw. einen aktuellen
Gewerbezentralregisterauszug nachzufordern.)
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.5 Berufsgenossenschaft [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Der Auftragnehmer ist Mitglied folgender Berufsgenossenschaft:
(Bitte Bezeichnung der Berufsgenossenschaft und Mitgliedsnummer angeben)
wichtig:
Es ist dem Angebot eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate) der zuständigen
Berufsgenossenschaft,
bzw. von Auftragsnehmern, die Ihren Sitz nicht in Deutschland haben, des für sie zuständigen Versicherungsträgers,
beizufügen!.
Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot unter "Eigene Anlagen" beizulegen.
3.6 Nichtabgabe und unvollständige Angebote [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Kriterienkatalog - 1/8
36
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass er bei Nichtabgabe der Erklärungen oder bei unvollständiger oder nicht rechtzeitiger
Abgabe
bei der entsprechenden Auftragsvergabe unberücksichtigt bleibt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.7 Betriebshaftpflichtversicherung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftragnehmer erklärt, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe zur Abdeckung von Personen- und
Sachschäden abgeschlossen hat.
Ein entsprechender Nachweis (nicht älter als 6 Monate) ist dem Angebot unter "Eigene Anlagen" beizulegen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.8 Erklärung des Bieters [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass eine wissentlich falsche Angabe der vorstehenden Erklärungen den Ausschluss von weiteren
Auftragserteilungen zur Folge hat.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 Referenzen
4.1 Referenzen
K.O.-Kriterium: Nein
Es ist mindestens ein gleichartiges Projekt als Referenz anzugeben. Es besteht die Möglichkeit, bis zu zwei weitere Projekte
ebenfalls
als
Referenzen anzugeben. Eine Nennung von an dieser Ausschreibung teilnehmenden und zu beliefernden Einrichtungen kann nicht
gewertet werden.
4.2 Erste Referenz [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie die Firma, bei der vom Auftragnehmer ein gleichartiges Projekt durchgeführt wurde, inkl.
Durchführungszeitraum und
Ansprechpartner mit Telefonnummer an.
4.3 Erste Referenz Beschreibung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Beschreibung der Art des durchgeführten Auftrages bei der vom Auftragnehmer genannten ersten Referenz.
4.4 Zweite Referenz
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie ggf. eine zweite Firma, bei der vom Auftragnehmer ein gleichartiges Projekt durchgeführt wurde, inkl.
Durchführungszeitraum und Ansprechpartner mit Telefonnummer an.
4.5 Zweite Referenz Beschreibung
K.O.-Kriterium: Nein
Beschreibung der Art des durchgeführten Auftrages bei der vom Auftragnehmer genannten zweiten Referenz.
4.6 Dritte Referenz
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie ggf. eine dritte Firma, bei der vom Auftragnehmer ein gleichartiges Projekt durchgeführt wurde, inkl.
Durchführungszeitraum und Ansprechpartner mit Telefonnummer an.
4.7 Dritte Referenz Beschreibung
K.O.-Kriterium: Nein
Kriterienkatalog - 2/8
37
Beschreibung der Art des durchgeführten Auftrages bei der vom Auftragnehmer genannten dritten Referenz.
5 Firmenprofil
5.1 Allgemeines
Gewichtung: 0,00%
5.1.1 Angaben zum Unternehmen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Geben Sie hier bitte die vollständige Bezeichnung sowie die Anschrift Ihrer Firma an. Außerdem bitten wir um Angabe des
Gründungsdatums sowie der USt-ID der Firma.
5.1.2 Bevorzugte Bieter [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Beim Auftragnehmer handelt es sich um einen bevorzugten Bieter?
Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Angeboten wird der von einem bevorzugten Bieter angebotene Preis mit einem
Abschlag von 10 % gewertet. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist der Ermittlung des Abschlags auf
den Preis nur derjenige Anteil zugrunde zu legen, den bevorzugte Bieter an dem Gesamtangebot der Bietergemeinschaft haben. Ist
das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das eines sonstigen Bieters, so ist dem bevorzugten Bieter der
Zuschlag zu erteilen.
Bitte legen Sie Ihrem Angebot ggf. unter "Eigene Anlagen" den entsprechenden Nachweis bei.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
5.2 Ansprechpartner
Gewichtung: 0,00%
5.2.1 Fester Ansprechpartner [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Für den Auftraggeber steht folgender Ansprechpartner des Auftragnehmers zur Verfügung:
(Kontaktdaten gelten gleichzeitig für die Vertretung)
Bitte geben Sie hier den Namen, die Telefonnummer sowie die Mailadresse der zuständigen Kontaktperson an.
5.3 Handelsregistereintrag
Gewichtung: 0,00%
5.3.1 Handelsregistereintrag [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Der Auftragnehmer ist im Handelsregister oder gleichwertig eingetragen?
Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot unter "Eigene Anlagen" beizulegen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
5.3.2 Nummer der Handelsregistereintragung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Die Nummer der Handelsregistereintragung lautet:
5.3.3 Sitz des Handelsregisters [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Der Auftragnehmer ist eingetragen im Handelsregister oder gleichwertig der folgenden Stadt/Gemeinde:
5.3.4 Ort der Gewerbeanmeldung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bei folgender Stadt/Gemeinde wurde die Anmeldung vorgenommen:
5.3.5 Datum der Gewerbeanmeldung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Kriterienkatalog - 3/8
38
Die Gewerbeanmeldung (oder gleichwertig) des Auftragnehmers erfolgte am:
5.3.6 Grund-/Stammkapital [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Das Grund- oder Stammkapital des Auftragnehmers beträgt:
(Angabe in Euro)
5.3.7 Unternehmensführung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Der/Die Name/n der Vorstände/Geschäftsführer des Auftragnehmers lautet/lauten:
5.4 Unternehmensgrösse
Gewichtung: 0,00%
5.4.1 Niederlassungen in Deutschland [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Anzahl der Niederlassungen in Deutschland
5.4.2 Gesamtanzahl festangestellter Mitarbeiter [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Gesamtanzahl der festangestellten Mitarbeiter des Auftragnehmers
5.4.3 Gesamtanzahl freier Mitarbeiter [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Gesamtanzahl der freien Mitarbeiter des Auftragnehmers
5.5 Umsatz
Gewichtung: 0,00%
5.5.1 Gesamtumsatz [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Gesamtumsatz in den letzten drei Jahren (brutto):
5.5.2 Umsatz bezüglich der Leistungsart [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Umsatz bzgl. der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (brutto):
5.6 Subunternehmer
Gewichtung: 0,00%
5.6.1 Subunternehmer [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Zur Erfüllung des Vertrages werden vom Auftragnehmer Subunternehmer (Unterauftragnehmern) eingesetzt:
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
5.6.2 Subunternehmer Firmenbezeichnung
K.O.-Kriterium: Nein
Firmenname und -sitz des vom Auftragnehmer eingesetzten Subunternehmers
(nur auszufüllen, falls Aufträge an Subunternehmer vergeben werden):
5.6.3 Subunternehmer Einsatzbereich
K.O.-Kriterium: Nein
Folgende Bereiche werden zur Erfüllung des Auftrags durch den Subunternehmer abgedeckt (nur auszufüllen, falls Aufträge an
Subunternehmer vergeben werden):
Kriterienkatalog - 4/8
39
5.6.4 Subunternehmer Erklärung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Einsatz von Subunternehmern davon abhängig ist, dass diese gegenüber ihrem jeweiligen
Hauptunternehmer die in den Eignungskriterien unter Erklärungen zum Angebot aufgeführten Erklärungen abgeben. Diese sind
auf Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
6 statistische Angaben
Gewichtung: 0,00%
6.1 Ausfüllhinweis
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular "Informationen zu statistischen Angaben".
6.2 KMU-Eigenschaft [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
6.3 NUTS-Code
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres Unternehmens entspricht.
7 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
7.1 Hinweis
K.O.-Kriterium: Nein
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter zulässig.
7.2 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
7.3 Ausschluss entsprechend  124 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
8 Vollständigkeit des Angebots
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte denken Sie insbesondere daran, Ihrem Angebot unter "Eigene Anlagen" die folgenden Dokumente als Datei (PDF oder
gleichwertig) beizulegen:
- Auszug aus dem Handelsregister und/oder Gewerbeanmeldung (oder gleichwertig), nicht älter als 6 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft, nicht älter als 6 Monate
Kriterienkatalog - 5/8
40
- Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung, nicht älter als 6 Monate
- Gegebenenfalls Bietergemeinschaftserklärung, Erklärungen von Subunternehmern
- Verfügbare relevante Zertifikate und Siegel
- Unterschriebenes Formblatt-Scientology
9 Eigenerklärung
Gewichtung: 0,00%
9.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
9.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht
zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
Kriterienkatalog - 6/8
41
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
13.04.2021
Verfahren: 2021 UNA III/2 000001 - ITM Grundausstattung Tiefkühlung
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Los 1 -"Ultratiefkühlgeräte - 86 C"
1.1 Bieterinformation
K.O.-Kriterium: Nein
Die nachfolgenden Leistungskriterien besitzen rein informativen Character. Es ist keine aktive Eingabe möglich.
1.2 Qualität
Gewichtung: 33,33%
Maximalpunktzahl: 15
K.O.-Kriterium: Nein
Bewertung der Qualität bezüglich Verarbeitung, Komfort, Ergonomie und Bedienfreundlichkeit
1.3 Energieverbrauch
Gewichtung: 22,22%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
- Mindestanforderung: kleiner gleich 20 kW/24h = 0 Wertungspunkte
- Mindestanforderung übererfüllt: kleiner gleich 15 kW/24h = 5 Wertungspunkte
- Mindestanforderung übererfüllt: kleiner gleich 10 kW/24h = 10 Wertungspunkte
1.4 Nutzvolumen/ Anzahl Boxen
Gewichtung: 22,22%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
- Mindestanforderung erfüllt: mindestens 500 Boxen = 0 Wertungspunkte
- Mindestanforderung übererfüllt: mindestens 526 Boxen = 5 Wertungspunkte
- Mindestanforderung übererfüllt: mindestens 551 Boxen = 10 Wertungspunkte
1.5 Schallemission
Gewichtung: 11,11%
Maximalpunktzahl: 5
K.O.-Kriterium: Nein
- Mindestanforderung erfüllt: kleiner gleich 56 dB: 0 Wertungspunkte
- Mindestanforderung übererfüllt: kleiner gleich 52 dB: 5 Wertungspunkte
1.6 Gewährleistung von 5 Jahren
Gewichtung: 11,11%
Maximalpunktzahl: 5
K.O.-Kriterium: Nein
Gewährleistung von 5 Jahren: 5 Wertungspunkte
2 Los 2 -"N2-Lagersystem zur Lagerung von biologischen Proben"
2.1 Bieterinformation
K.O.-Kriterium: Nein
Die nachfolgenden Leistungskriterien besitzen rein informativen Character. Es ist keine aktive Eingabe möglich.
2.2 Qualität
Gewichtung: 43,00%
Maximalpunktzahl: 15
K.O.-Kriterium: Nein
Kriterienkatalog - 7/8
42
Bewertung der Qualität bezüglich Verarbeitung, Komfort, Ergonomie und Bedienfreundlichkeit
2.3 Lagerkapazität (Stickstofftank)
Gewichtung: 29,00%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
max. Wertungspunkte: 10
2.4 Statische Verdampfungsrate (Stickstofflagertank)
Gewichtung: 14,00%
Maximalpunktzahl: 5
K.O.-Kriterium: Nein
- Mindestanforderung erfüllt: kleiner gleich 2 % (0 Wertungspunkte)
- Mindestanforderung übererfüllt: kleiner gleich 1 % (5 Wertungspunkte)
2.5 Gewährleistung von 5 Jahren
Gewichtung: 14,00%
Maximalpunktzahl: 5
K.O.-Kriterium: Nein
Gewährleistung von 5 Jahren: 5 Wertungspunkte
Kriterienkatalog - 8/8
43
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
44
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2021/04/e84a7b0c-76aa-4b32-9436-852ecec6b3f9.html
Data Acquisition via: p8000000
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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