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Ausschreibung: Lieferung inklusive Abladung von 3 Stück ISO-Frachtcontainer IP-2 als Versandstück [Neuware] - DE-Jülich
Tanks, Sammelbehälter, Container und Druckbehälter
Großcontainer
Standardfrachtcontainer
Dokument Nr...: 892356-2021 (ID: 2021042215253703326)
Veröffentlicht: 22.04.2021
*
  Lieferung inklusive Abladung von 3 Stück ISO-Frachtcontainer IP-2 als Versandstück [Neuware]
VERGABEUNTERLAGEN
2021000315
Lieferung inklusive Abladung von 3 Stück ISO-Frachtcontainer
IP-2 als Versandstück [Neuware]
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich , Deutschland
14.04.2021
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
JEN_Angebotsaufforderung........................................................................................................
..................... 3
EKB JEN
................................................................................................................................
.......................... 5
JEN-CORONA-CODEX................................................................................................................
.................... 7
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 11
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 16
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 18
i
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen
und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich
aus den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Vergabenummer 2021000315
Auftragsbezeichnung Lieferung inklusive Abladung von 3 Stück ISO-Frachtcontainer IP-2 als Versandstück [Neuware]
Auftragsbeschreibung Lieferung inklusive Abladung von 3 Stück ISO-Frachtcontainer IP-2 als Versandstück [Neuware]
VERFAHREN
Auftraggeber JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber
Liefer-/Ausführungsort 52428 Jülich
Leistungsart Lieferleistung
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Vertragsgrundlage VOL/B in der aktuell gültigen Fassung
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 80%: 20%
Klassifizierungen Code Bezeichnung
44610000-9 Tanks, Sammelbehälter, Container und Druckbehälter
44613000-0 Großcontainer
44613300-3 Standardfrachtcontainer
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 14 Tag(e)
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://portal.deutsche-evergabe.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Bestellung
Auf-/Abgebotsverfahren Standard
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene Vorinformation Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 19.04.2021
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 28.04.2021 23:59
1
Eröffnungstermin
(nur VOB)
Angebotsfrist 10.05.2021 10:00:00
Bindefrist 14.06.2021
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn 21.09.2021
Ende 18.10.2021
Anmerkungen
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://portal.deutsche-evergabe.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen Sie
anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 28.04.2021 23:59 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutsche-evergabe.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
2
Seite 1 von 2
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft
für Nuklearanlagen mbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Telefon +49 2461 629-0
Telefax +49 2461 629-47200
info@jen-juelich.de
www.jen-juelich.de
Aufsichtsratsvorsitzender
Dr. Martin Hillebrecht von Liebenstein
Geschäftsführung
Rudolf Printz (Vorsitzender)
Ulrich Schäffler
Amtsgericht Düren | HRB 4349
UStIdNr. DE 119 495 754
Commerzbank AG
IBAN DE34 3708 0040 0187 9121 00
BIC DRESDEFF370
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Postfach 11 60 | 52412 Jülich
Abteilung
Name
Telefon
Telefax
EMail
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots nach UVgO
Leistung:
Anlagen:
BWB - Bewerbungsbedingungen
EKB  Einkaufsbedingungen der JEN mbH
ZVB  Zusätzliche Vertragsbedingungen der JEN mbH
Leistungsverzeichnis
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Allgem. Sicherheitsordnung mit BSO
______________________________________________
Angebotsschreiben
Eignungsnachweise/Erklärungen
Kennzettel für den Angebotsumschlag
____________________________________________________
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe
mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
Vergabe-Nr:
Vergabeart:
Eröffnungstermin:
Datum Uhrzeit
Die Bindefrist endet am:
vertragliche Ausführungsfrist
Beginn Ende
Bei Abgabe von Angeboten in Papierform:
VE - Einkauf
Christina Krings
+49 246162947267
+49 246162947335
Christina.Krings@JEN-Juelich.de
2021000315
10.05.2021 10:00:00
14.06.2021
21.09.2021 18.10.2021
Lieferung inklusive Abladung von 3 Stück ISO-Frachtcontainer IP-2 als Versandstück [Neuware]
Lieferung inklusive Abladung von 3 Stück ISO-Frachtcontainer IP-2 als Versandstück [Neuware]
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1. Folgende Angebotsform ist zulässig:
Freundliche Grüße
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
5. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
6. Gründe für die Ablehnung Ihres Angebots werden gem.  46 UVgO
mitgeteilt.
7. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
8. Die geforderten Eignungsnachweise/Erklärungen sind mit dem Angebot abzugeben.
postalisch
Für Angebote in Papierform ist das vorhandene Angebotsschreiben zu
unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in einfacher Ausfertigung in
verschlossenem Umschlag bis zum Eröffnungstermin an die Vergabestelle
einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit dem roten Kennzettel
zu versehen. Nichteinhaltung kann zum Ausschluss führen!
Hinweis: Bei elektronischen Angeboten können die Anlagen zum
Angebot (z.B. Nachweise) hochgeladen werden.
elektronisch
2. Für die Angebotserstellung werden keine Kosten erstattet.
3. Bis zum Ablauf des Eröffnungstermins kann das Angebot zurückgezogen werden.
4. Bieterfragen sind unverzüglich, innerhalb der, in der Veröffentlichung
genannten Frist, vor Ablauf der Angebotsfrist an den Einkauf der JEN
(an genannte Kontaktdaten) zu richten. Antworten zu den Bieterfragen
werden vor dem Angebotsschlusstermin auf der Vergabeplattform
veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit einer Registrierung um über
mögliche Änderungen informiert zu werden. Nur im Falle dieser freiwilligen
Registrierung werden Bieter und Bewerber automatisch in die
Kommunikation der Vergabestelle eingebunden. Ohne eine freiwillige
Registrierung sind Bieter und Bewerber verpflichtet, sich eigenständig auf der
Vergabeplattform über das Vergabeverfahren, wie zum Beispiel Änderungen
an den Vergabeunterlagen und Antworten auf Bieterfragen, zu informieren.
Marcel Majowski Christina Krings
4
Allgemeine Einkaufsbedingungen der JEN mbH
Stand: 24.05.2004
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen, auch für Folgebestellungen der JEN mbH (nachfolgend AG
genannt).
Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts
und öffentlich
rechtlichen Sondervermögen und spätestens mit der Annahme unserer Bestellung als angenommen.
Der AG ist als Zuwendungsempfänger des Bundes und des Landes NRW verpflichtet, die Bestimmungen des öffentlichen
Vergabewesens und
des öffentlichen Preisrechts anzuwenden.
2. Bestellungen
Der AN hat die Bestellung innerhalb von 2 Wochen nach Eingang schriftlich zu bestätigen. Nach Ablauf der Frist ist der AG
berechtigt, die Bestellung
zu widerrufen, ohne dass dem AG daraus Kosten in Rechnung gestellt werden können. Das gilt nicht, wenn die Lieferung bzw.
Leistung
bereits erbracht wurde.
Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind rechtsverbindlich. Mündlich oder telefonisch erteilte Bestellungen bedürfen zu
ihrer Rechtsgültigkeit
der nachträglichen schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für mündliche Nebenabreden und Änderungen des Vertrages.
Aufträge dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung des AG an Dritte weitergegeben werden. Widrigenfalls ist der AG
berechtigt, ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der AN als
Händler auftritt.
Der Schriftwechsel ist mit der Abteilung Einkauf zu führen. Absprachen mit anderen Abteilungen bedürfen, sofern dabei
Vereinbarungen getroffen
werden sollen, die im Vertrag festgelegte Punkte verändern, der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Abteilung
Einkauf
in Form eines Nachtrags zum Vertrag.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung
Die JEN mbH ist verpflichtet, die Verordnung VOPr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen für die Vereinbarung der
Preise zugrunde
zu legen. Das Zustandekommen des Preises hat der AN den für die Preisbildung und Preisüberwachung zuständigen Behörden auf
Verlangen
nachzuweisen.
Die in der Bestellung angegebenen Preise sind Festpreise und schließen Nachforderungen aller Art aus.
Nebenleistungen sowie Planungs und Konstruktionsaufwand sind mit dem Bestellpreis abgegolten, wenn dies nicht ausdrücklich
schriftlich
anders vereinbart wurde.
Soweit nicht anders vereinbart, sind im Preis die Kosten für Verpackung und Nebenleistungen bis Verwendungsstelle enthalten.
Rechnungen sind in 2facher Ausfertigung unter Angabe der Bestellnummer des Auftraggebers und der geforderten Angaben lt.  14
USTG
einzureichen. Rechnungszweitschriften sind als Duplikat zu kennzeichnen. Rechnungen mit fehlenden Angaben werden nicht
anerkannt und
dem AN zurückgesandt. Sie gelten als nicht fällig.
Die Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Weg. Die Zahlungsfrist beginnt nach Lieferung/Leistung und ordnungsgemäßem
Rechnungseingang.
Zahlung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, nach unserer Wahl innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto.
Soweit
der AN Bescheinigungen über Materialprüfungen zur Verfügung zu stellen hat, setzt die Vollständigkeit der Lieferung und
Leistung den Eingang
dieser Unterlagen voraus, bei Mängeln behalten wir uns Preiseinbehalt vor. Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung
oder
Leistung als vertragsgemäß. Werden durch den AG Rechnungsbeträge gekürzt, sind die Einsprüche anerkannt, wenn nicht
innerhalb von
4 Wochen schriftlich dagegen Widerspruch erhoben wird.
Vereinbarte An und Teilzahlungen werden nur aufgrund entsprechender Rechnungen geleistet.
Aufrechnungs und Zurückbehaltungsrechte stehen dem AG im gesetzlichen Umfang zu.
Der AN darf Forderungen gegen den AG nur mit dessen vorheriger Zustimmung abtreten. Der AG wird die Zustimmung nicht unbillig
verweigern.
Tritt der AN Forderungen gegen den AG ohne Zustimmung des AG ab, so zahlt der AN dem AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00
 ohne dass dies die Anerkennung der Abtretung durch den AG bewirkt.
4. Liefer und Leistungstermine, Lieferverzug, höhere Gewalt
Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der
Eingang der Ware bei
der von uns genannten Empfangs bzw. Verwendungsstelle oder die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen Abnahme.
Der AG ist unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sobald für den AN erkennbar ist, dass die vereinbarte Lieferung bzw.
Leistung nur verzögert
erbracht werden kann. Wird dies erkennbar hat der AN alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, um die Einhaltung von
Einzelfristen,
Zwischen und Endtermin sicherzustellen. Hierzu gehören auch Maßnahmen gegen Witterungseinflüsse einschließlich Frost und
Schnee.
Im Falle des Liefer bzw. Leistungsverzuges ist der AG berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu
machen.
Der AN hat dabei jedoch das Recht, dem AG den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen. Weitergehende gesetzliche oder
vertragliche
Ansprüche bleiben vorbehalten.
Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den
Leistungspflichten.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre
Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
5. Lieferung und Versand
Jeder Lieferung sind Versandpapiere mit Angabe der Bestellnummer und des Inhaltes beizufügen. Geforderte Zertifikate sind
zeitgleich zu
übergeben. Bei fehlenden Angaben in den Lieferpapieren bzw. fehlenden Zertifikaten lagert die Ware bis zur Übergabe der
Papiere bzw. der
vollständigen Angaben auf Kosten und Gefahren des AN. Bei fehlender Bestellnummer wird die Abnahme der Ware verweigert und zu
Lasten
des AN zurückgesandt.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder von Verschlechterungen geht bei Lieferungen mit dem Eingang bei der vom AG
angegebenen Versandanschrift
auf den AG über. Bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage oder bei Leistungen geht die Gefahr mit der Abnahme auf den
AG über.
Erfüllungsort für Lieferungen ist die angegebene Versandanschrift. Für Lieferungen mit Aufstellung und Montage sowie bei der
Erbringung
von Leistungen ist der Erfüllungsort die Verwendungsstelle.
5
6. Gewährleistungen/Qualitätssicherung
Der AN gewährleistet die Erbringung bzw. Ausführung seiner Lieferungen und Leistungen gemäß der vereinbarten Spezifikation
fachgerecht
und unter Verwendung bestgeeigneter Materialien entsprechend dem neuesten Stand der Technik. Er sichert zu, dass die Lieferung
und Leistung
frei von Sach und Rechtsmängeln im Sinne  434 und 435 BGB ist. Der AN steht dafür ein, dass die Lieferung und Leistung den
gesetzlichen
und behördlichen Sicherheitsbestimmungen und Umweltschutzvorschriften sowie den Vorschriften der zuständigen
Berufsgenossenschaft
entsprechen. Hat der AN Bedenken gegen die gewünschte Art der Ausführung, so hat er dies dem AG unverzüglich schriftlich
mitzuteilen.
Der AG wird dem AN offene Mängel der Lieferung/Leistung unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten
eines ordnungsgemäßen
Geschäftsablaufs festgestellt werden, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der Lieferung beim AG.
Die Rechte des AG bei Mängeln richten sich nach  437 und 634 BGB. Der AG ist insbesondere berechtigt, bei Mängeln nach seiner
Wahl
Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen; die dazu erforderlichen Kosten hat der AN in vollem
Umfang zu
tragen. Weiterhin stehen dem AG die gesetzlichen Schadenersatzansprüche ungekürzt und unbeschränkt zu. Sofern in der
Bestellung nichts
anderes gesagt ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche gemäß  438 bzw. 634a BGB.
Der AN erbringt gegenüber dem AG eine Gewährleistungssicherheit in Höhe von 3% des Gesamtabrechnungswertes ab einem
Auftragswert
> 10 TEUR. Der Gewährleistungseinbehalt kann in den Verträgen entsprechend der Bedeutung für das Unternehmen verändert
werden. Bei
ausschließlichen Kaufverträgen und Planungsleistungen ist keine Gewährleistungssicherheit erforderlich.
Bei Gefahr im Verzug oder anderen dringenden Fällen ist der AG berechtigt, auf Kosten des AN den Mangel zu beheben bzw. durch
Dritte
beheben zu lassen. Der AG informiert den AN darüber unverzüglich.
Zur Sicherstellung der Qualität der Lieferungen und Leistungen des AN ist der AG berechtigt, während der Betriebszeit des AN
auf seine Kosten
Kontrollen durchzuführen. Das Ergebnis ist vom Qualitätssicherungsprüfer des AG zu protokollieren und dem AN zu übergeben.
Werden
Mängel die eine Beeinträchtigung der Qualität bewirken festgestellt, hat der AN diese innerhalb einer vom AG gesetzten
angemessenen Frist
zu beheben bzw. abzustellen. Kommt der AN dieser Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht nach, stehen dem AG die Rechte
gemäß 6.3.
zu.
7. Geheimhaltung/Schutzrechte
Der AN ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Ausführung seiner Leistungen erlangten Kenntnisse und Unterlagen
gegenüber Dritten
vertraulich zu behandeln.
Der AN haftet dafür, dass mit der Lieferung oder Leistung keine Rechte Dritter verletzt werden. Wird der AG von Dritten wegen
Verletzung
von Rechten Dritter in Anspruch genommen, so ist der AN verpflichtet, den AG auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen
freizustellen.
Der AG ist nicht berechtigt, mit dem Dritten irgendwelche Vereinbarungen (insbesondere Vergleiche) ohne Zustimmung des AN zu
treffen.
Die Freistellungsverpflichtung bezieht sich auch auf alle Aufwendungen, die dem AG aus oder im Zusammenhang mit der
Inanspruchnahme
durch einen Dritten notwendig erwachsen.
Verfügt der AN über gewerbliche Schutzrechte an bestellten Lieferungen oder Leistungen oder Teilen davon, ist er
verpflichtet, diese dem
AG unter Angabe der Schutzrechtsnummer mitzuteilen.
Vom AG übergebene Unternehmensunterlagen, Konstruktionszeichnungen u. ä. verbleiben im Eigentum des AG und sind stets streng
vertraulich
zu behandeln. Sie dürfen Dritten ohne Zustimmung des AG nicht zugänglich gemacht werden. Bei Verletzung dieser Pflichten
haftet
der AN gegenüber dem AG im vollen Umfang nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Haftung/Sicherheiten
Die Haftung des AN richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit im Vertrag nicht anders geregelt.
Der AN verpflichtet
sich, den AG gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter klaglos zu stellen.
Der AG haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für
Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
beruhen. Sofern der
AG schuldhaft eine wesentliche Vertragpflicht oder eine "Kardinalpflicht" verletzt, ist die Haftung nicht ausgeschlossen,
sondern auf den vertragstypischen
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Als Erfüllungs bzw. Gewährleistungsbürgschaft werden vom AG ausschließlich unbefristete, unwiderrufliche,
selbstschuldnerische Bürgschaften
unter Verzicht auf die Einrede und Vorausklage gemäß  770 BGB eines europäischen als Zoll und Steuerbürgen zugelassenen
Kreditinstitutes akzeptiert.
9. Eigentumsvorbehalt
Sofern der AG dem Lieferanten Teile beistellt, behält er sich hieran das Eigentum vor.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der beigestellten Teile
entstehenden
Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für den AG erfolgen, so dass dieser als Hersteller gilt. Bleibt bei
einer Verarbeitung,
Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der AG Miteigentum im Verhältnis der
objektiven
Werte dieser Waren.
10. Sonstiges
Aus dem Vertragsverhältnis erhaltene Daten werden beim AG gespeichert und für interne Zwecke gem. Bundesdatenschutzgesetzes
behandelt.
Die Bestellung sowie in Realisierung befindliche oder ausgeführte Projekte des AG dürfen nicht für Werbezwecke genutzt
werden. Fotografieren
auf dem Gelände des AG sowie jegliche Veröffentlichung bedarf der Einwilligung des AG.
Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch
nicht berührt.
Gerichtsstand für alle Klagen sowie Leistungsort für die Pflichten des AG (insbesondere für dessen Zahlungen) ist der
Geschäftssitz des AG.
Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das nicht vereinheitlichte Recht der Bundesrepublik
Deutschland (BGB, HGB).
Die Geltung des UNKaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Diese Bedingungen können durch die "Einkaufsbedingungen für Maschinen und Anlagen" und "Einkaufsbedingungen für
Bauleistungen" ersetzt
werden.
Für Verträge in Form von bereits bestehenden Dauerschuldverhältnissen gelten diese "Allgemeinen Einkaufs und
Lieferbedingungen" erst
ab dem 01.01.2003. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten unsere bisherigen "Allgemeinen Einkaufs und Lieferbedingungen" fort.
6
Seite 1 von 4
JEN-CORONA-CODEX
(30. April 2020)
ABSTAND HALTEN, HÄNDE WASCHEN, RICHTIG HUSTEN UND NIESEN!
ALLGEMEINES
Wer krank ist, bleibt zuhause!
Personen mit Atemwegssymptomen oder Fieber bleiben dem Arbeitsplatz fern, nehmen mit dem
Hausarzt Kontakt auf und befolgen die dort gegebenen Anweisungen.
Umgang im Verdachtsfall
Tritt der Fall ein, dass Ihr Arzt oder das Gesundheitsamt Sie offiziell als Verdachtsfall einstuft, werden
Sie behördlich unter häusliche Quarantäne gestellt. In der Folge wird man versuchen, die Personen zu
identifizieren, zu denen Sie innerhalb der letzten 14 Tage intensiven Kontakt hatten. Dieser intensive
Kontakt ist fest definiert und beschreibt einfach ausgedrückt Personen, mit denen Sie in Summe mindestens
15 Minuten direkten Gesprächskontakt in einem Abstand unter 1,5 Metern hatten.
Kolleginnen oder Kollegen, die sich aufgrund behördlicher Vorgaben in häuslicher Quarantäne befinden
oder bei denen aufgrund von Krankheitssymptomen ein Test auf eine Corona-Virusinfektion
durchgeführt wird, melden sich bitte umgehend bei der Sicherheitszentrale (Tel. 02461 61-5222).
Kolleginnen oder Kollegen, die in Kontakt mit einer Person waren, die sich aufgrund behördlicher Vorgaben
in häuslicher Quarantäne befindet, kontaktieren bitte telefonisch den jeweiligen Vorgesetzten.
Dieser wird sich dann mit dem JEN-Krisenstab in Verbindung setzen.
ABSTAND
ABSTAND HALTEN ZWISCHEN PERSONEN IST NACHWEISLICH EINE DER EFFEKTIVSTEN
MAßNAHMEN, DAS INFIZIERUNGSRISIKO ZU MINIMIEREN.
A1 Mindestabstand einhalten!
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen ausreichend Abstand (mindestens 1,5 Meter) zu anderen
Personen einhalten. Dies gilt auch bei arbeitsbezogenen Kontakten außerhalb der Betriebsstätte.
Verzichten Sie darauf, sich zur Begrüßung die Hände zu reichen.
A2 Mindestabstand nicht möglich? Mund und Nase bedecken!
Bei Arbeiten, Besprechungen oder sonstige Tätigkeiten, bei denen der Mindestabstand von 1,5
Metern zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung
oder besser, ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die JEN stellt diese zur Verfügung.
ACHTUNG: Eine Mund-Nasen-Bedeckung wie auch ein Mund-Nasen-Schutz verringert nur die
Reichweite von Tröpfchen und damit das Risiko, dass andere Personen vom Träger infiziert werden
können. Abstand halten ist und bleibt die beste Methode eine Infizierung zu verhindern. Sie
sollten also auch beim Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes möglichst versuchen, den Mindestabstand
von 1,5 Meter einzuhalten.
7
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A3 Büroarbeit: Homeoffice oder 1 Person pro Büro!
Büroarbeit ist nach Möglichkeit im Homeoffice auszuführen. Ist dies nur eingeschränkt möglich
oder nicht sinnvoll, ist die Arbeit so zu organisieren, dass eine Mehrfachbelegung von Räumen
möglichst vermieden wird. Also nur 1 Person pro Raum. Sinnvoll wäre eine tagesversetzte Anwesenheit
der gleichen Raumnutzer. In Fällen, in denen beide Maßnahmen nicht realisierbar
sind, sollten räumliche Vorkehrungen getroffen werden, um das Infizierungsrisiko zu minimieren,
z. B. durch eine veränderte Positionierung der Schreibtische, so dass ein Mindestabstand
von 1,5 Meter stets gewährleistet ist. Achten Sie auf häufiges Lüften der Räume.
A4 Publikumsverkehr: Hygieneschutzwände wo erforderlich!
Bei nicht gegebenem Schutzabstand und gleichzeitigem Publikumsverkehr können transparente
Abtrennungen installiert werden.
A5 Präsenzbesprechungen? Nur wenn es sein muss!
Verzichten Sie weiterhin möglichst auf Präsenzbesprechungen und nutzen Sie bevorzugt Austauschformate
auf elektronischer Basis (z. B. Video- oder Telefonkonferenzen). Es müssen weiterhin
Teilnehmerlisten angefertigt und archiviert werden. Die Bestuhlung in den Besprechungsräumen
ist dem Mindestabstand (A1) anzupassen. Im Zweifel ist bei Besprechungen zusätzlich
die Regel Mund und Nase bedecken (A2) anzuwenden.
A6 Vermeiden Sie Gruppenbildungen!
Vermeiden Sie Zusammenkünfte in Gruppen, beispielsweise in Sozialräumen (Teeküchen, Pausenräume,
Raucherbereiche). Achten Sie bei der Nutzung von Pausen- und Bereitschaftsräumen
sowie von Kochgelegenheiten und Teeküchen auf Abstandsregeln (1,5 Meter Abstand untereinander).
Räume möglichst einzeln bzw. zeitversetzt nutzen.
A7 Schutzabstände sichtbar machen!
In Bereichen, in denen häufig mehrere Personen zeitgleich zusammenkommen, werden die erforderlichen
Schutzabstände (Mindestabstand 1,5 Meter) optisch markiert, z. B. durch Klebeband
auf dem Boden. Dies könnte beispielsweise an Ganzkörpermonitoren der Fall sein.
A8 Arbeitszeit und Pausen neu gestalten!
Belegungsdichte von Arbeitsbereichen und gemeinsam genutzten Einrichtungen sind durch
Maßnahmen zur zeitlichen Entzerrung (versetzte Arbeits- und Pausenzeiten, ggf. Bildung von
festen Arbeitsgruppen) zu verringern. Bei der Aufstellung von Arbeitsgruppen ist zur weiteren
Verringerung innerbetrieblicher Personenkontakte darauf zu achten, möglichst immer dieselben
Personen zu gemeinsamen Arbeiten einzuteilen. Bei Beginn und Ende der Arbeitszeit ist durch
geeignete organisatorische Maßnahmen zu vermeiden, dass es zu einem engen Zusammentreffen
mehrerer Beschäftigter (z. B. in Umkleideräumen, Waschräumen und Duschen etc.) kommt.
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A9 Dienstreisen? Nur falls zwingend erforderlich!
Dienstreisen ins Ausland sind zu vermeiden und im Inland auf ein Minimum zu beschränken.
Stattdessen sind Reisen soweit wie möglich durch technische Alternativen wie Telefon- oder Videokonferenzen
zu ersetzen.
A10 Rücksicht nehmen!
Halten Sie in persönlichen Gesprächen grundsätzlich 1,5 Meter Abstand zum Gesprächspartner
und reduzieren Sie die Dauer der Gespräche auf ein Mindestmaß. Dies gilt insbesondere für
Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund ihrer Tätigkeiten Kontakt zu den verschiedenen Standorten
haben (bspw. Postdienst, IT-Service, Personalabteilung). Bitte unterstützen Sie unsere
Kolleginnen und Kollegen dahingehend.
HYGIENE
EINE GUTE HANDHYGIENE IST DIE ZWEITE EFFEKTIVE MAßNAHME,
UM DIE ANSTECKUNGSGEFAHR ZU REDUZIEREN.
H1 Häufiges und gründliches Händewaschen!
Eine gute Handhygiene bedeutet das regelmäßige und gründliche Waschen der Hände. Hierbei
ist es wichtig, sowohl Handinnenflächen als auch Handrücken, Fingerspitzen, Fingerzwischenräume
und Daumen zu reinigen. Denken Sie auch an die Fingernägel. Gründliches Händewaschen
dauert 20 bis 30 Sekunden.
ACHTUNG: Das Tragen von Handschuhen ersetzt nicht die Hygienemaßnahme Händewaschen.
H2 Richtig Husten und Niesen!
Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand von anderen und drehen Sie sich weg. Benutzen Sie
ein Taschentuch oder halten die Armbeuge vor Mund und Nase. Auch beim Tragen einer Mund-
Nasen-Bedeckung husten und niesen Sie bitte in die Armbeuge.
H3 Nicht ins Gesicht fassen!
Fassen Sie sich möglichst wenig ins Gesicht, um etwaige Krankheitserreger nicht über die
Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund aufzunehmen.
H4 Öfters mal Lüften!
Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität. Durch das Lüften wird die
Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger, feinster Tröpfchen reduziert. In
den Kontrollbereichen übernehmen das die Lüftungsanlagen.
H5 Hygiene in Firmenfahrzeugen beachten!
Zur Handhygiene und zur Reinigung des Lenkrades werden unsere Firmenfahrzeuge mit Desinfektionsmittel,
Papiertücher und Müllbeutel ausgestattet. Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände und
das Lenkrad vor Antritt und nach Beendigung der Fahrt und entsorgen Sie die benutzten Papiertücher
samt dem verwendeten Müllbeutel, wenn Sie das Fahrzeug zurückgeben.
9
Seite 4 von 4
H6 Gemeinsam genutzte Werkzeuge und Arbeitsmittel reinigen!
Für den Fall, dass bei der Verwendung von Werkzeugen und Arbeitsmitteln nicht bereits Schutzmaßnahmen
festgelegt sind (z. B. in Strahlenschutzbereichen), sind Werkzeuge und Arbeitsmittel
nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden. Wo das nicht möglich ist, ist eine regelmäßige
Reinigung insbesondere vor der Übergabe an andere Personen vorzusehen.
H7 Geschirr spülen, aber richtig!
Das Geschirr z. B. aus den Teeküchen sollte nach der Benutzung nicht per Hand, sondern mithilfe
des Geschirrspülers bei mindestens 60 C gereinigt werden. Bitte nutzen Sie hier das entsprechende
Reinigungsprogramm.
INDIVIDUELLE BERATUNG ERFORDERLICH?
Sie als Mitarbeiterin und Mitarbeiter können sich individuell von Ihrem Hausarzt oder auch dem Betriebsärztlichen
Dienst beraten lassen, auch zu besonderen Gefährdungen aufgrund einer Vorerkrankung
oder einer individuellen Disposition. Der Betriebsärztliche Dienst kennt die JEN-Arbeitsplätze und
kann falls nötig weitere individuelle Maßnahmen vorschlagen, wenn die hier vorgestellten Schutzmaßnahmen
nicht ausreichen sollten.
Individuelle Beratung erhalten Sie auch durch die Sozialberatung des FZJ sowie durch den Betriebsrat
und die Gleichstellungsbeauftragte der JEN.
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
14.04.2021
Verfahren: 2021000315 - Lieferung inklusive Abladung von 3 Stück ISO-Frachtcontainer IP-2 als Versandstück [Neuware]
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Lieferung inklusive Abladung von 3 Stück ISO-Frachtcontainer IP-2 als Versandstück [Neuware]
1. ALLGEMEINE ANGABEN
In der JEN mbH (Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH) ist die gesamte nukleare Stilllegungs-, Rückbau-
und Entsorgungskompetenz gebündelt, die in
Jülich über fünf Jahrzehnte aufgebaut wurde.
Kernaufgabe der JEN mbH ist die Beseitigung der nuklearen Altlasten aus der öffentlich betriebenen kerntechnischen Forschung
und Entwicklung auf dem Gelände des
Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) in Jülich. Darüber hinaus steht die JEN mbH für Fragestellungen aus dem
nukleartechnischen Umfeld als Kompetenzzentrum auch
für Dritte zur Verfügung.
2. ART DER LEISTUNG
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist die Lieferung sowie Transport inklusive Entladung von 3 Stück ISO-Frachtcontainer
IP-2 Containern mit hoher Bodenwanne, 88
Lastanschlagpunkten und zusätzlichen Vertikalträgern.
3. LIEFERUNG / WARENANNAHME
Für die Warenannahme ist die Fachabteilung RGD der JEN vorgesehen, entsprechend soll die Lieferung auf das AVR Anlagengebiet
erfolgen:
JEN mbH
Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Wilhelm-Johnen-Straße (AVR Anlage, Zugang über das Forschungszentrum Jülich)
52428 Jülich
Warenannahmezeiten:
Mo.-Do. 8:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr -15:30 Uhr
Leistungsverzeichnis - 1/5
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4. ANSPRECHPARTNER
Kaufmännischer Ansprechpartner
Frau Christina Krings
Tel.: +49 (0) 2461 / 629-47267
E-Mail: Christina.Krings@jen-juelich.de
Technischer Ansprechpartner
Herr Leo Kutsch
Tel.: +49 (0) 2461 / 629 43011
E-Mail: Leo.Kutsch@jen-juelich.de
5. ZUSCHLAGSKRITERIEN
Wirtschaftlichstes Angebot nach den Zuschlagskriterien:
Preis: Gewichtung 80 %
Lieferzeit: Gewichtung 20 %
Das Angebot mit der kürzesten Lieferzeit nach Auftragserteilung erhält die maximale Punktzahl von 10 Punkten.
<= 15 Wochen: 10 Punkte
<= 16 Wochen: 8 Punkte
<= 17 Wochen: 6 Punkte
<= 18 Wochen: 4 Punkte
<= 19 Wochen: 2 Punkte
> 19 Wochen: 0 Punkte
6. NORMEN, VORSCHRIFTEN, RICHTLINIEN
Es sind alle einschlägigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und AG-Bestimmungen einschließlich deren Ergänzungen,
Beiblätter und Anhänge in der jeweils gültigen
Fassung anzuwenden, die für die erfolgreiche Leistungserbringung erforderlich sind.
Darüber hinaus gelten folgende AG-Bestimmungen:
- Die Einkaufsbedingungen der JEN mbH
7. LIEFER- UND LEISTUNGSUMFANG
ISO-Frachtcontainer IP-2
Menge: 3
Als Versandstück
Mit CSC Zulassung
Außenmaße gemäß ISO 668  1CC
Leistungsverzeichnis - 2/5
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Umschlag und Transport gemäß ISO 3874
- Zulassung für ein Max-Gross von 34.000 kg
- Außenmaße 6058 x 2438 x 2591 mm (LxBxH)
- Mit abnehmbaren, verschließbarem Stahldach (Open-Top-Container HT)
- Mit abnehmbaren und schwenkbarem Stirnträger über der Tür
- Mit 88 Lastanschlagpunkten und zusätzlichen Vertikalträgern
- Mit Vorrichtung zum Einhängen von Türnetzen
- Mit Edelstahlboden (Materialstärke min. 3mm) und hoher Bodenwanne
- Dekontlackierung in RAL 5017 Verkehrsblau
- Mit Eckbeschlägen und Gabeltaschen (zum Transport)
- Für jeden Container ist eine CSC-Zertifizierung (inkl. CSC- und TIR Code) und eine komplette Dokumentation / Handbuch /
Prüfbescheinigungen in deutscher Sprache
mitzuliefern insbesondere die Eignungszulassung zur Beförderung radioaktiver Stoffe etc. 1x in Papier, 1x in elektronischer
Form
- Ebenso ist dem Angebot eine Zeichnung des Containers, ein Beispielfoto eines Typenschildes von einem baugleichen Container
und eine Aufstellung der
Prüfbescheinigungen und Dokumente beizulegen, die mit den Containern im Zuschlagsfall ausgeliefert werden.
8. RECHNUNGSSTELLUNG
Per Post an:
Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
oder per E-Mail an:
invoice@jen-juelich.de
1 Lieferung inklusive Abladung von 3 Stück
ISO-Frachtcontainer IP-2 als Versandstück [Neuware] USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Stück
ISO-Frachtcontainer IP-2
Menge: 3
Als Versandstück
Mit CSC Zulassung
Außenmaße gemäß ISO 668  1CC
Umschlag und Transport gemäß ISO 3874
- Zulassung für ein Max-Gross von 34.000 kg
- Außenmaße 6058 x 2438 x 2591 mm (LxBxH)
- Mit abnehmbaren, verschließbarem Stahldach (Open-Top-Container HT)
- Mit abnehmbaren und schwenkbarem Stirnträger über der Tür
- Mit 88 Lastanschlagpunkten und zusätzlichen Vertikalträgern
- Mit Vorrichtung zum Einhängen von Türnetzen
- Mit Edelstahlboden (Materialstärke min. 3mm) und hoher Bodenwanne
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 3/5
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- Dekontlackierung in RAL 5017 Verkehrsblau
- Mit Eckbeschlägen und Gabeltaschen (zum Transport)
- Für jeden Container ist eine CSC-Zertifizierung (inkl. CSC- und TIR Code) und eine komplette
Dokumentation / Handbuch / Prüfbescheinigungen in deutscher Sprache mitzuliefern insbesondere die
Eignungszulassung zur Beförderung radioaktiver Stoffe etc. 1x in Papier, 1x in elektronischer Form
- Ebenso ist dem Angebot eine Zeichnung des Containers, ein Beispielfoto eines Typenschildes von einem
baugleichen Container und eine Aufstellung der Prüfbescheinigungen und Dokumente beizulegen, die mit
den Containern im Zuschlagsfall ausgeliefert werden.
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 4/5
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
14.04.2021
Verfahren: 2021000315 - Lieferung inklusive Abladung von 3 Stück ISO-Frachtcontainer IP-2
als Versandstück [Neuware]
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 5/5
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
14.04.2021
Verfahren: 2021000315 - Lieferung inklusive Abladung von 3 Stück ISO-Frachtcontainer IP-2
als Versandstück [Neuware]
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Erklärung des Bieters [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss
von
weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Der Bieter bestätigt, dass die Zuverlässigkeit wie folgt gewährleistet ist:
 Das Unternehmen befindet sich nicht in einem laufenden Insolvenzverfahren.
 Das Unternehmen befindet sich nicht in einem derart vergleichbaren Verfahren.
 Es wurde keine Eröffnung eines derartigen Verfahrens beantragt oder abgelehnt.
 Es wurde kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt.
 Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
 Es wurden keine Verfehlungen begangen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
 Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern & Abgaben wurde ordnungsgemäß erfüllt.
 Die Verpflichtung zur Entrichtung der SV-Beiträge wurde ordnungsgemäß erfüllt.
 Die Eintragung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vorliegt und den Verpflichtungen gegenüber dieser ordnungsgemäß
nachgekommen wird.
 Die Einhaltung der Tariftreue wird gewahrt.
 Es liegen keine Ausschlussgründe gem.  123, 124 GWB vor.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 JEN-CORONA-CODEX [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des JEN-CORONA-CODEX.
Der Codex nennt konkrete Verhaltensregeln und Arbeitsschutzmaßnahmen im Umgang mit der aktuellen Situation. Diese Regeln sind
von jeder Mitarbeiterin, jedem Mitarbeiter und auch jede sonstige bei der JEN mbH tätig werdende Person verbindlich
einzuhalten.
Hinweis: den JEN-CORONA-CODEX finden Sie im Abschnitt "Vertragsbedingungen/Formulare"
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/2
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
14.04.2021
Verfahren: 2021000315 - Lieferung inklusive Abladung von 3 Stück ISO-Frachtcontainer IP-2
als Versandstück [Neuware]
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Lieferzeit [Mussangabe]
Gewichtung: 100,00%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Wichtiger Hinweis für den Bieter:
Liefermöglichkeiten werden im Rahmen der Angebotsprüfung positiv bewertet.
Die Angabe wird in der Beauftragung zum Vertragsbestandteil.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] <= 15 Wochen nach Auftragserteilung (10)
[ ] <= 16 Wochen nach Auftragserteilung (8)
[ ] <= 17 Wochen nach Auftragserteilung (6)
[ ] <= 18 Wochen nach Auftragserteilung (4)
[ ] <= 19 Wochen nach Auftragserteilung (2)
[ ] > 19 Wochen nach Auftragserteilung (0)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 2/2
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External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
Dateianlage UVgO BWB Bewerbungsbedingungen_Rev 1.pdf 601,57 KB pdf
18
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2021/04/e6eaedad-ff06-41df-83dc-7417bce98167.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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