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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Lieferung von Motoröl für Blockheizkraftwerk (BHKW) in Klärwerk 1 Nürnberg und Abholung von Altöl - DE-Nürnberg
Mineralöl und Destillate
Dokument Nr...: 892393-2021 (ID: 2021042215254203357)
Veröffentlicht: 22.04.2021
*
  Lieferung von Motoröl für Blockheizkraftwerk (BHKW) in Klärwerk 1 Nürnberg und Abholung von Altöl
VERGABEUNTERLAGEN
2021001826
Lieferung von Motoröl für Blockheizkraftwerk (BHKW) in Klärwerk
1 Nürnberg und Abholung von Altöl
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Stadt Nürnberg - Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürnberg, Deutschland
15.04.2021
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 5
Stadt Nürnberg
UVgO............................................................................................................................
.......... 5
Bewerbungsbedingungen
UVgO.............................................................................................................. 5
() BVB UVgO-VgV NBG (KEF unter Eigenschaften)................................................................................ 8
Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen (ZAVB) ............................................................................
9
Datenschutzhinweis
Vergabeverfahren.................................................................................................... 16
Datenschutzhinweis Bieterkartei
.............................................................................................................. 18
Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ....... 20
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 21
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 27
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 28
i
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Es ist beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Projektinformationen
Projektnummer: 2021001826
Projektname: Lieferung von Motoröl für Blockheizkraftwerk (BHKW) in Klärwerk 1 Nürnberg und Abholung von
Altöl
Gewerk: Lieferleistung
Projektbeschreibung:
Im Klärwerk 1 der Stadt Nürnberg befinden sich aktuell 4 BHKWs der Firma Jenbacher. Dabei
handelt es sich um folgende BHKWs: - 2x 312-er Jenbacher BHKW - 2x 316-er Jenbacher BHKW
Die eingesetzten BHKWs sind über ein gemeinsames Ölversorgungssystem miteinander verbunden.
Dieses besteht aus folgenden Behältern: - 2.500 Liter Frischölbehälter Motoröl - 440 Liter
Tagesbehälter Motoröl - 1.360 Liter Altölbehälter Motoröl Die Bellüftung des Frischöls und die
Abholung des Altöls erfolgt über einen Anschlusskasten im Außenbereich des BHKW-Gebäudes.
Die Erreichbarkeit mit einem LKW ist gegeben.
CPV-Code Code Bezeichnung
09130000-9 Mineralöl und Destillate
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO
Termine
Bekanntmachung am: 20.04.2021
Einreichungsfrist Teilnahmeantrag: bis einschließlich um Uhr
Angebotsfrist: bis einschließlich 21.05.2021 um 23:59:00 Uhr
Eröffnungstermin: am ab Uhr
Bindefrist: bis einschließlich 19.06.2021
geplante Ausführungsdauer: vom 01.07.2021 bis einschließlich 30.06.2023
Anmerkungen zur Ausführungsdauer:
1. Auskünfte
Auskünfte erteilt die Vergabestelle (sofern in der Leistungsbeschreibung keine abweichenden
Angaben gemacht werden). Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über
die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, wird ausgeschlossen.
Die Kommunikation mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Nachrichtenmodul im
Vergabemanagementsystem der Deutschen eVergabe. Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im
eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Fragen auf anderen
Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht
beantwortet.Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse:
https://portal.deutsche-evergabe.de. Bieterfragen müssen bis spätestens 14.05.2021 11:00 Uhr
eingegangen sein, für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per
E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im
Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
2. Kriterien für die Auftragsvergabe
Bewertungsmethode: Niedrigster Preis
Gewichtung: siehe in der Leistungsbeschreibung
Gelten besondere Zuschlagskriterien, werden diese bekannt gemacht und können dann als
Wertungsmatrix in der Angebotsmaske des Bieterassistenten eingesehen werden.
3. Bedarfspositionen
1
Eventuelle Bedarfspositionen werden grundsätzlich gewertet.
4. Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen
Hinweise für das Erstellen von Nebenangeboten:
Falls die Abgabe von Nebenangeboten zugelassen ist, sind diese über die Option Nebenangebote
erstellen zu erstellen und nicht als Anlage des Hauptangebots hochzuladen. Eine genaue Anleitung
finden Sie unter folgendem Link: https://downloadportal.healyhudson.biz//data/public/30b108.php
5. Preisnachlässe
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die
Abrechnungssumme gewährt werden und an der dafür vorgesehenen Stelle (in der Angebotsmaske
des Bieterassistenten im Unterpunkt "Nachlass") aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe
(z.B. Skonti) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als Vomhundertsatz angebotener
Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen
abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für
die vertragliche Leistung zu bilden sind. Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel werden
durch den Preisnachlass nicht verringert.
6. Losaufteilung
Eine Losaufteilung ist vorgesehen: Nein
Art der Losauswahl:
7. Eigene Geschäftsbedingungen
Werden dem Angebot eigene Geschäftsbedingungen des Bieters (z.B. AGB) beigelegt, muss das
Angebot gemäß  42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO bzw.  53 Abs. 7 Satz 1 und  57 Abs. 1 Nr. 4 VgV
ausgeschlossen werden.
8. Vergabeunterlagen/ Vertragsbedingungen
Mit der Angebotsabgabe werden die im Angebotsassistenten (Workflowpunkte
Vertragsbedingungen/Formulare und Produkte/Leistungen) hinterlegten und aufgeführten
Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung sowie die VOL/B, in der am Tage der
Angebotseröffnung gültigen Fassung, Vertragsbestandteil. Die Rangfolge richtet sich nach  1
VOL/B.
Insbesondere sind die Bewerbungsbedingungen und die ergänzende Erklärung zur
Angebotsabgabe zu beachten, die bereits mit Angebotsabgabe verbindlich gelten.
9. Bindefrist
Mit Abgabe des Angebots ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
10. Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen
Eine wissentlich unvollständige oder falsche Erklärung im Vergabeverfahren kann den Ausschluss
von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben.
11. Datenschutz
a) Verarbeitung personenbezogener Daten durch freiwillige Angabe
Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des
Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben erfolgen freiwillig und sind
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes.
2
b) Qualifizierter Datenschutzhinweis
Ein qualifizierter Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen und Konzessionen ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
c) Personenbezogene Daten Dritter
Werden der Auftraggeberin personenbezogene Daten Dritter (z.B. von Mitarbeitern des
Auftragnehmers/der Auftragnehmerin) als Betroffene übermittelt, so ist der Auftragnehmer/die
Auftragnehmerin für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen diesbezüglich
eigenständig verantwortlich. Auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben ist hinzuweisen und der qualifizierte
Datenschutzhinweis der Auftraggeberin ist den Betroffenen bekannt zu machen.
d) Gemäß DSGVO ist der Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung notwendig,
wenn die Auftraggeberin einen Auftrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt und/oder
im Zuge eines Pflege-/Wartungsvertrages eine Fernwartung vereinbart wird. Ergibt sich die
Notwendigkeit einer Auftragsvereinbarung erst während der Vertragslaufzeit, wird eine
Vereinbarung auf Basis eines Vertragsmusters der Auftraggeberin geschlossen.
12. Form der Angebotsabgabe
Durch die elektronische Angebotsabgabe ist das Textformerfordernis gemäß  126 b BGB erfüllt.
Die Angebotsabgabe auf herkömmlichem vollständig schriftlichem Weg (Papierform) ist in diesem
Verfahren nicht zugelassen.
Bei Rückfragen zur Bedienung der Software wenden Sie sich bitte an den Support der Firma Healy
Hudson: support@deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter: 0611 / 949 106  81.
Die Angebotsunterlagen sind in der Eingabemaske im Bieterassistenten auszufüllen und bis zum
Einreichungstermin über die Vergabeplattform abzugeben. Die Angebotsfrist finden Sie unter
Allgemeines > Termine. Um Angebote außerhalb des Vergabemanagementsystems elektronisch
bearbeiten zu können, verwenden Sie bitte Ihre Kalkulationssoftware oder eines der im Internet
kostenlos zur Verfügung gestellten AVA-Programm (z. B. unter www.heitker.de).
13. Kalkulation
Bei Leistungen des Gebäuderreinigerhandwerks sind von den für die Beauftragung in Frage
kommenden Bietern ausgefüllte Kalkulationsblätter 221 oder 222 und 223 vor der Auftragserteilung
zu übermitteln. Im Formblatt 223 sind alle Positionen des Leistungsverzeichnisses aufzugliedern.
Bis zu einer Angebotssumme von 50.000  behält sich der Auftraggeber vor, nur ausgewählte
Positionen im Formblatt 223 aufgliedern zu lassen. Die Nachforderung der Aufgliederung der
Leistungen des/der Nachunternehmer(s) wird vorbehalten.
14. Nachprüfungsbehörde
Vergabekammer Nordbayern
bei der Regierung von Mittelfranken
Promenade 27, 91522 Ansbach
15. Wichtige Bieterhinweise
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zwingend
zum Angebotsausschluss führen, auch wenn diese unabsichtlich oder unbewusst erfolgen.
Zu einer Änderung der Ausschreibungsunterlagen kann es beispielsweise durch
Angebotserläuterungen, welche der Leistungsbeschreibung oder den Vertragsbedingungen
widersprechen, kommen. Auch Hinweise zum Zahlungsziel, zum Gerichtsstand, zur
Angebotsbindefrist oder ein Eigentumsvorbehalt stellen eine Änderung der
Ausschreibungsunterlagen dar, die zwingend zum Ausschluss von der Angebotswertung führt.
Des weiteren können Angebote nicht gewertet werden, die nicht rechtzeitig vor dem Ende der
Angebotsfrist im System eingestellt sind.
Geänderte Leistungen können nur im Rahmen von Nebenangeboten abgegeben werden, wenn
diese ausdrücklich zugelassen sind. Um gewertet zu werden, müssen Nebenangebote als solche
gekennzeichnet sein. Nebenangebote müssen gleichwertig zur ausgeschriebenen Leistung sein.
3
Die nachträgliche Änderung eines Angebots ist nicht möglich. Dies betrifft nicht nur die
Angebotspreise, sondern z.B. auch Fabrikate, die Bauzeit oder den Umfang der Eigenleistung.
4
vhbn_0505, Stand November 2019 Seite 1 von 3
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN
Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher
Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte
(Unterschwellenvergabeordnung  UVgO).
1.1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters/Bewerbers Unklarheiten, so
hat der Bieter/Bewerber die Vergabestelle unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform
darauf hinzuweisen.
1.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern/Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren
an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er
wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für
Bietergemeinschaften.
1.3 Angebot
1.3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
1.3.2 Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter/Bewerber und die
natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot
mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist
zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der
Vergabestelle zu übermitteln.
1.3.3 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind in Euro (Bruchteile in
vollen Cent) ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung
des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Die Berechtigung zur
Verrechnung ermäßigter Steuersätze ist mit dem Angebot nachzuweisen.
Soweit ihre Wertung in den Informationen zum Verfahren nicht ausdrücklich vorgesehen ist,
werden nur Preisnachlässe gewertet, die
 ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
 an der dafür vorgesehenen Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe (z.B. Skonti) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im
Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
1.3.4 Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen
werden.
Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen
und Angaben enthalten. Die Preise des Angebots müssen grundsätzlich auch die Kosten
aller zur Leistung erforderlichen Stoffe, Hilfsstoffe und Lohnnebenkosten sowie alle
Nebenleistungen enthalten.
Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz
oder gleichwertiger Art und wird vom Bieter/Bewerber dazu eine Produktangabe verlangt,
ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typbezeichnung) auch dann
anzugeben, wenn der Bieter/Bewerber das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Fehlt diese
Angabe, ist das Angebot unvollständig.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der
Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
1.3.5 Wird in der Ausschreibung auf Normen, technische Spezifikationen, europäische technische
Zulassungen Bezug genommen, wird das Angebot auch gewertet, sofern der
Bieter/Bewerber in seinem Angebot mit geeigneten Mitteln nachweist, dass die von ihm
angebotene Lösung den Anforderungen der technischen Spezifikation, auf die Bezug
genommen wurde, gleichermaßen entspricht.
1.3.6 Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
5
vhbn_0505, Stand November 2019 Seite 2 von 3
1.4. Datenschutz
1.4.1 Die von den Bietern/Bewerbern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im
Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben erfolgen freiwillig
und sind Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes.
1.4.2 Ein qualifizierter Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen und Konzessionen ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
1.4.3. Werden der Auftraggeberin personenbezogene Daten Dritter (z.B. von Mitarbeitern des
Auftragnehmers/der Auftragnehmerin) als Betroffene übermittelt, so ist der
Auftragnehmer/die Auftragnehmerin für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Verpflichtungen diesbezüglich eigenständig verantwortlich. Auf die Frewilligkeit ihrer
Angaben ist hinzuweisen und der qualifizierte Datenschutzhinweis der Auftraggeberin ist den
Betroffenen bekannt zu machen.
1.5 Nebenangebote
1.5.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen
erfüllen. Sie müssen als solche gekennzeichnet sein, ihre Anzahl ist an der im dafür
vorgesehenen Stelle aufzuführen.
1.5.2 Nebenangebote müssen qualitativ und quantitativ die durch die Leistungsbeschreibung
vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen. Sie müssen damit mindestens
 die funktionalen Anforderungen und
 die wirtschaftlichen Kriterien der ausgeschriebenen Lösung erfüllen, insbesondere
Gebrauchstauglichkeit, Folgekosten, Lebensdauer.
Die Gleichwertigkeit ist mit dem Nebenangebot nachzuweisen.
1.5.3 Der Bieter/Bewerber hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und
erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich,
beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter/Bewerber eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im
Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu
machen.
1.5.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses
beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen
und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
1.5.5 Nebenangebote, die den Nummern 1.5.1 bis 1.5.4 nicht entsprechen, können nicht gewertet
werden.
1.6 Bietergemeinschaften
1.6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben,
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (oder vergleichbarer Zusammenschluss) im
Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
 dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
 dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.6.2 Beim Öffentlichen Verfahren und bei Beschränkter Ausschreibung werden Angebote von
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus
aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
6
vhbn_0505, Stand November 2019 Seite 3 von 3
1.7 Benachrichtigung
Wurde bis zum Ablauf der Bindefrist kein Auftrag erteilt, so konnte das Angebot nicht
berücksichtigt werden. Eine Unterrichtung der Bieter erfolgt gem.  46 UVgO.
7
Besondere Vertragsbedingungen für Lieferungen und Leistungen
Die -Angaben beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
, Maschinentechnik Unterhalt
Lieferung von Motoröl für Blockheizkraftwerk (BHKW) in Klärwerk 1 Nürnberg und Abholung von Altöl
Im Klärwerk 1 der Stadt Nürnberg befinden sich aktuell 4 BHKWs der Firma Jenbacher. Dabei handelt es sich um folgende BHKWs:
- 2x 312-er
Jenbacher BHKW - 2x 316-er Jenbacher BHKW Die eingesetzten BHKWs sind über ein gemeinsames Ölversorgungssystem miteinander
verbunden. Dieses besteht aus folgenden Behältern: - 2.500 Liter Frischölbehälter Motoröl - 440 Liter Tagesbehälter
Motoröl - 1.360 Liter
Altölbehälter Motoröl Die Bellüftung des Frischöls und die Abholung des Altöls erfolgt über einen Anschlusskasten im
Außenbereich des
BHKW-Gebäudes. Die Erreichbarkeit mit einem LKW ist gegeben.
Lieferleistung
1. Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber.
Dieser hat Firma/Büro mit der Wahrnehmung beauftragt.
Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom oben genannten Beauftragten getroffen werden.
2. Anlieferungs- oder Annahmestelle
90429 Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 55, BHKW-Gebäude.
3. Ausführungsfristen
3.1 Anlieferung bzw. Beginn der Ausführung am: 01.07.2021
3.2 Die Leistung ist fertigzustellen bis zum 30.06.2023.
3.3 Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
Leistung Datum
4. Vertragsstrafen ( 11)
Es wird eine Vertragsstrafe vereinbart: Nein
4.1 bei Überschreitung der Ausführungsfrist: vom Hundert des Endbetrages der Auftragssumme desjenigen Teils der
Lieferung/Leistung, der
nicht genutzt werden kann.
4.2 bei Überschreitung von Einzelfristen: Prozent der den unter Ziffer 3.3 genannten Einzelfristen zugehörigen
Auftrags-Teilsummen für
denjenigen Teil der Lieferung/Leistung, der nicht genutzt werden kann.
4.3 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 vom Hundert des Endbetrages der Auftragssumme begrenzt.
5. Rechnungen (15)
5.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber in folgender Anzahl einzureichen: 2-fach
und zugleich sind alle Rechnungen bei in folgender Anzahl einzureichen:
5.2 Eventuell notwendige Anlagen zu den Rechnungen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen u.s.w.) sind in
folgender Anzahl einzureichen: 1-fach
6. Sicherheitsleistung (18)
Für die Lieferung/Leistung ist Sicherheit zu leisten: Nein
Die Sicherheit für die Vertragserfüllung gemäß Nr. 15 ZAVB/L ist zu leisten in Höhe von Prozent der Auftragssumme.
7. Veröffentlichungen
Sämtliche Äußerungen oder Mitteilungen des Auftragnehmers gegenüber Dritten, welche die Leistung, den Inhalt des Vertrages
oder dessen
Abwicklung betreffen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
8. Mittelstandsförderung
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen angemessen zu
berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen (gemäß Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom
20.12.2007 (Nr. I B 1612-917-29-926) in der jeweils gültigen Fassung).
9. Weitere Besondere Vertragsbedingungen
keine
8
Stadt Nürnberg
vhbn_0521, Stand Dezember 2019
Seite 1 von 7
ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
für die Ausführung von Leistungen
Hinweis
Die genannten Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Art und Umfang der Leistung, Preise ( 1 VOL/B)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für die zur Leistung erforderlichen
Arbeitsmittel, Betriebs- und Hilfsstoffe wie Reinigungsmittel, Verpackung o.ä. und die
notwendigen Hilfsleistungen wie Transporte, Auf- und Abladen frei Verwendungsstelle,
sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Etwaige Patentgebühren
und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Lieferung/Leistung abgegolten.
Packstoffe hat der Auftragnehmer zurückzunehmen und ggf. wie auch durch seinen
Auftrag entstandene Abfälle auf seine Kosten fachgerecht zu beseitigen.
Wenn der Auftragnehmer für sein Angebot eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung
benutzt hat, ist allein die vom Auftraggeber verfasste Leistungsbeschreibung
verbindlich
Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen
(Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen
Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer
verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung
durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von
Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel bei Auftragserteilung, über die Ausführung
von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.
2 Einheitspreise
Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag
einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz
und Einheitspreis entspricht.
3 Änderung der Leistung ( 2 VOL/B)
3.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nr.3 eine erhöhte Vergütung, muss
er dies dem Auftraggeber unverzüglich  möglichst vor Ausführung der Leistung und
möglichst der Höhe nach  schriftlich mitteilen.
3.2 Sind nach  2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer auf Verlangen seine
Preisermittlungen für diese Preise und für die vertragliche Leistung vorzulegen und
Mehr- und Minderkosten nachzuweisen.
4 Ausführungsunterlagen ( 3 VOL/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrundegelegt werden, die vom Auftraggeber
als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
9
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 2 von 7
5 Ausführung der Leistung ( 4 VOL/B)
5.1 Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
5.2 Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede
Änderung seiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft dem Auftraggeber unverzüglich
unaufgefordert mitzuteilen.
5.3 Nach- oder Subunternehmer treten in keinem Fall in rechtliche oder vertragliche Beziehungen
zum Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat also derartige weiter gegebene Aufträge
in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu erteilen. Die Abrechnung gegenüber
dem Auftraggeber erfolgt nur mit dem Auftragnehmer.
5.4 Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung der Leistung alle für ihn geltenden rechtlichen
Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts
zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz
mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein
verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach  7,  7a oder  11 AEntG oder einer
nach  3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich
vorgegeben werden, sowie gem.  7 Abs. 1 AGG und  3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen
und Männern bei gleicher oder qleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen. Der
Auftragnehmer hat die Einhaltung der Verpflichtungen auf Verlangen durch die Vorlage
prüffähiger Unterlagen nachzuweisen. Bei einem Einsatz von Nach- oder Subunternehmern
sind diese durch den Auftragnehmer entsprechend zu verpflichten und haben
die Einhaltung der Verpflichtungen in gleicher Weise auf Verlangen nachzuweisen.
6 Kündigung aus wichtigem Grund ( 8 VOL/B)
Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten
des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht
oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen
von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es
gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse einem
Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden.
7 Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Nr. 2 VOL/B)
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen
hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.H. der Auftragssumme
an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer
Höhe nachgewiesen wird.
Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere
solche aus  8 Nr. 2 VOL/B, bleiben unberührt.
Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gelten insbesondere Verabredungen
und Verhandlungen mit anderen Bietern über
- die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
10
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 3 von 7
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar
oder mittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligungen oder andere Aufgaben, sowie Empfehlungen,
es sei denn, dass sie nach  24 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) zulässig sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen
von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
8 Abnahme ( 13 VOL/B)
8.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
8.2 Die Gefahr geht grundsätzlich erst mit der Abnahme auf den Auftraggeber über.
9 Mängelansprüche ( 14 VOL/B)
Die Verjährung für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung bzw. Lieferung.
10 Rechnungen ( 15 und 17 VOL/B)
10.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung
zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu
nummerieren.
10.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl
(Position) und der Bezeichnung  gegebenenfalls abgekürzt  wie in der Leistungsbeschreibung
aufzuführen.
10.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) in
Euro aufzustellen: der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem
Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen
zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird
die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf
maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
10.4 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits
erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge
anzugeben.
10.5 Alle Rechnungen und sonstige Abrechnungsunterlagen sind vom Auftragnehmer in
2-facher Ausfertigung einzureichen.
11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16 VOL/B)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich
Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
11
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 4 von 7
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-,
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen
Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert
werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält
der Auftragnehmer.
12 Zahlungen ( 17 VOL/B)
12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos im Überweisungsverkehr in Euro geleistet.
12.2 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das Geldinstitut
den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat.
12.3 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber
an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der
Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
12.4 Für Vorauszahlungen ist stets besondere Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft
nach dem vom Auftraggeber vorgeschriebenen Muster für den Zahlungsbetrag
incl. Mehrwertsteuer zu leisten.
13 Überzahlungen ( 17 VOL/B)
13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann
sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB)
berufen.
13.2 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens
nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in
Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz des
 247 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
13.3 Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche des Auftraggebers beträgt acht Jahre, sie
beginnt mit der Schlusszahlung.
14 Abtretung
14.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können ohne Zustimmung
des Auftraggebers nur abgetreten werden, wenn sich die Abtretung auf alle Forderungen
in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller etwaigen
Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers
gegen ihn wirksam.
14.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst,
- wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter
genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle des Auftrags gemäß dem Form-
12
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 5 von 7
blatt des Auftraggebers schriftlich angezeigt worden ist und
- wenn der neue Gläubiger eine Erklärung gemäß Formblatt mit folgendem Inhalt
abgegeben hat:
"Ich erkenne an,
a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen
beansprucht werden kann,
b) dass mir gemäß  404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die
zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren,
c) dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des  406 BGB zulässig
ist,
d) dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber
nicht wirksam ist.
Zahlungen, die der Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet,
lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim Auftraggeber
bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des Überweisungsauftrags
an ein Geldinstitut) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies gilt nicht,
wenn die die Zahlung bearbeitende Kasse schon vor Ablauf dieser Frist von der Abtretungsanzeige
Kenntnis hatte."
14.3 Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen.
14.4 Ohne Einhaltung der Abtretungsvoraussetzungen nach den Nrn. 14.1 bis 14.3 kann der
Auftragnehmer Geldforderungen an einen Dritten abtreten, wenn der Auftragnehmer
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist und das Rechtsgeschäft, das
die Forderung begründet hat, für ihn ein Handelsgeschäft ist (siehe  354a Satz 1
HGB).
Die Forderungsabtretung entfaltet dann aber keine bindende Wirkung gegenüber dem
Auftraggeber; er kann vielmehr weiterhin mit befreiender Wirkung an den Auftragnehmer
Zahlungen leisten. Das gilt auch dann, wenn die Forderungsabtretung dem Auftraggeber
angezeigt wird oder er anderweitig davon Kenntnis erlangt (siehe  354a
Sätze 2 und 3 HGB).
15 Sicherheitsleistung ( 18 VOL/B)
15.1 Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen
aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
einschließlich der Abrechnung, für Mängelansprüche und Schadensersatz.
15.2 Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche
einschließlich Schadensersatz.
15.3 Wird in den Besonderen Vertragsbedingungen Sicherheit verlangt, hat der Auftragnehmer
Sicherheit (vorzugsweise durch Bürgschaft) zu leisten.
15.4 Die Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche beträgt 5 % der Auftragssumme
einschließlich Mehrwertsteuer. Bei besonderen Risiken kann sie bis zu 10 %
der Auftragssumme einschließlich Mehrwertsteuer betragen. Bei Erhöhung der Auftragssumme
um mehr als 50.000 EURO einschließlich Mehrwertsteuer (Nachträge,
Mengenmehrungen usw.) ist die Sicherheit entsprechend zu erhöhen. Der Auftraggeber
kann dies auch bei niedrigeren Erhöhungen verlangen.
15.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, als Sicherheit die entsprechende Summe bei fälligen
Zahlungen aus diesem Vertrag einzubehalten. Ein Einbehalt kann durch eine entsprechende
Bürgschaft ersetzt werden.
15.6 Nach Abnahme, Vorlage der prüfbaren Schlussrechnung und nach Erfüllung aller bis
13
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 6 von 7
dahin bestehenden Ansprüche kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit
für Mängelansprüche bis auf 3 % der Abrechnungssumme zuzüglich der voraussichtlichen
Aufwendungen für die Beseitigung festgestellter Mängel verringert oder gemäß
Nr. 16.5 die Bürgschaft ausgetauscht wird.
15.7 Die Sicherheit für Mängelansprüche wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen
für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend gemachten Ansprüche erfüllt
sind.
16 Bürgschaften ( 17 und 18 VOL/B)
16.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter des Auftraggebers zu
verwenden.
16.2 Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche
Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer
zu stellen (Konzernbürgschaften sind nicht zugelassen.).
16.3 Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- "Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft
nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage
gemäß  770 und 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit
gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen
des Auftragnehmers.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Gerichtsstand ist Nürnberg.
16.4 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde in Euro
zu stellen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss die Bürgschaft auf die Arbeitsgemeinschaft
ausgestellt sein.
16.5 Die Urkunde über die Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft wird zurückgegeben,
wenn der Auftragnehmer
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
- etwaige rechtmäßig erhobene Ansprüche befriedigt und
- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
16.6 Die Urkunde über die Mängelanspruchsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen
für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend gemachten
Ansprüche erfüllt sind.
16.7 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung
auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern ( 19 VOL/B)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste
Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher
Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwi-
14
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 7 von 7
schen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18 Gerichtsstand ( 19 VOL/B)
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist  soweit gesetzlich zulässig
Nürnberg.
15
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen und Konzessionen
Datensicherheit
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte
Verbindung übertragen.
Verantwortlich für die Datenerhebung
Stadt Nürnberg
Rechtsamt Abteilung 3-VMN
Bauhof 9
90402 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31  4831
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
Datenschutz
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31  51 15
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:
 Durchführung von Vergabeverfahren, insb.:
 Bereitstellen von Vergabeunterlagen
 Beantwortung von Bieterfragen
 Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen
 Abfrage und Überprüfung der Eignung
 Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen
 Pflege einer Bieterkartei
 Dokumenten- und Vertragsmanagement
 Vertragsabwicklung
 Führen sachdienlicher Kommunikation
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Buchstaben b, c und e DSGVO sowie
Art. 4 Absatz 1 BayDSG.
Weitergabe von Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden  soweit erforderlich  weitergegeben an:
 Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem.  150a GewO
 Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von
Ausschlussgründen
 Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
 Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Überprüfung bewachungsrechtlicher Voraussetzungen
 Sachbearbeiter der Stadt Nürnberg zur sachdienlichen Kommunikation
 Teilnehmer an Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung
Übermittlung an Drittländer
16
Es erfolgt keine Übermittlung. Bei Übermittlung in Drittländer = Nicht-EU bitte mit der/dem Datenschutzbeauftragten
Kontakt aufnehmen.
Speicherzeitraum
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der
gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.
Bei europaweiten Ausschreibungen sind gem.  8 Abs. 4 VgV für Liefer- und Dienstleistungen
bzw.  20 EU VOB/A i.V.m.  8 Abs. 4 VgV für Bauleistungen die Vergabeunterlagen bis zum
Ende der Laufzeit des Vertrags/ der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für
drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags.
Bei nationalen Ausschreibungen sind gem.  6 UVgO für Liefer- und Dienstleistungen die Vergabeunterlagen
mindestens für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags aufzubewahren.
Bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für Bauleistungen deren Auftragswert
25.000  ohne USt. bzw. bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000  ohne
USt. übersteigt, sind die in  20 Abs. 3 VOB/A genannten Informationen sechs Monate vorzuhalten,
 20 Abs. 3 Satz 2 VOB/A.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung
folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die
zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene
Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung
der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und
21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung
besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt
wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten
Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen
Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim
Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Erforderlichkeit der Datenangabe
Nach den oben genannten Rechtsgrundlagen sind die Daten für die Vergabe öffentlicher Aufträge
und Konzessionen erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann das Vergabeverfahren
möglicherweise nicht erfolgreich durchgeführt und/oder der Vertrag nicht abgeschlossen
und abgewickelt werden.
17
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Aufnahme in eine Bieterkartei
Datensicherheit
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte
Verbindung übertragen.
Verantwortlich für die Datenerhebung
Stadt Nürnberg
Rechtsamt Abteilung 3-VMN
Bauhof 9
90402 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31  4831
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Datenschutz
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31  51 15
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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:
 Pflege einer Bieterkartei
 Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen
 Abfrage und Überprüfung der Eignung
 Berücksichtigung in Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
 Führen sachdienlicher Kommunikation
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Unterabsatz 1 Buchstabe b DSGVO.
Weitergabe von Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden  soweit erforderlich  weitergegeben an:
 Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem.  150a GewO
 Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von
Ausschlussgründen
 Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
 Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Überprüfung bewachungsrechtlicher
Voraussetzungen
 Sachbearbeiter der Stadt Nürnberg zur sachdienlichen Kommunikation
Übermittlung an Drittländer
Es erfolgt keine Übermittlung. Bei Übermittlung in Drittländer = Nicht-EU bitte mit DSB Kontakt aufnehmen.
Speicherzeitraum
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, bis Sie uns von dem Wunsch, aus
der Bieterkartei entfernt zu werden, in Kenntnis setzen. Personenbezogene Daten in Unterlagen
aus Anlass der Aufnahme in die Bieterkartei (z.B. im Rahmen der Eignungsprüfung) werden so
18
lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich
ist.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung
folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu
Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene
Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen
die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der
Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21
DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung
besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird,
steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie
von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen
Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen
Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Erforderlichkeit der Datenangabe
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen zukünftigen Vertragsschluss
erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten können Sie bei Vergabeverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigt werden.
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft bei der verantwortlichen Dienststelle widerrufen.
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf wird davon nicht beeinträchtigt.
19
Stadt Nürnberg
vhbn_0522-1, Stand November 2018
Seite 1/1
Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und dem
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Mit Abgabe des Angebots bestätige ich/bestätigen wir, dass im Fall der
Auftragserteilung die Entlohnung der an diesem Auftrag beteiligten Arbeitnehmer
nicht unterhalb der in Bayern für Tarifvertragsparteien geltenden
Lohntarife erfolgen wird, sowie die Beachtung und Einhaltung der weiteren
Vorschriften nach den Bestimmungen des AEntG bzw. des MiLoG. Bei einem
Einsatz von Nachunternehmern verpflichte(n) ich/wir diese entsprechend.
Auf Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir die Entlohnung von
mir/uns und meinen/unseren Nachunternehmern eingesetzten Arbeitnehmern
nach den in Bayern geltenden Lohntarifen nachweisen und hierzu im
erforderlichen Umfang Einsicht in meine/unsere Firmenunterlagen gewähren.
Auf Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir prüffähige Unterlagen für
die an diesem Auftrag beteiligten Arbeitnehmer insbesondere mit folgenden
Angaben vorlegen: Anzahl der im fraglichen Zeitraum an diesem Auftrag
beteiligten Arbeitnehmer, Namensliste der tätigen Mitarbeiter, Summe der
geleisteten und vergüteten Arbeitsstunden, Summe der Bruttolöhne, Abrechnungsmonat/-
jahr, Urlaubslisten.
Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer
mit der Vorlage der vorgenannten Unterlagen und Überprüfung der tarifgerechten
Entlohnung sowie der weiteren Vorschriften gemäß den Bestimmungen
des AEntG werde(n) ich/wir einholen. Einen Einsatz von Nachunternehmern
mache(n) ich/wir auch davon abhängig, dass diese entsprechend
verfahren und sich verpflichten, dies in gleicher Weise auf Verlangen
nachzuweisen.
Mir/Uns ist bekannt, dass ein Verstoß gegen diese vertragliche Vereinbarung
meinen/unseren Ausschluss von weiteren Aufträgen zur Folge haben
kann ( 42 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UVgO bzw.	124 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 GWB
i.V.m.  21 AEntG bzw.  19 MiLoG)) und dass eine sofortige Kündigung
bestehender Aufträge seitens der Auftraggeberin erfolgen kann.
20
Produkte/Leistungen
Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer einzugeben
Vertragliche Regelungen 1
1. Hinweis
Die in der Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis) aufgeführten
Technischen Regelungen, Hinweise und Abrechnungsvorschriften werden
Vertragsbestandteil für die gesamten auszuführenden Leistungen.
Der Angebotsdruck, die Leistungsbeschreibung mit Anlagen sind auf
Vollständigkeit zu prüfen. Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne
Blätter fehlen. Der Bieter ist deshalb verpflichtet die Unterlagen auf
Vollständigkeit zu prüfen.
Vertragliche Regelungen 2
2. Kontaktdaten Auftraggeber
Christian Raum
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Abwasserreinigung
Maschinentechnik
Adolf-Braun-Str. 33
90429 Nürnberg
Telefon: 0911/231-3614
Mobil: 0151/51005418
Telefax: 0911/231-5641
Email: christian.raum@stadt.nuernberg.de
Vertragliche Regelungen 3
3. Vergütung
Vergütet werden nur die ausgeschriebenen Leistungen des Auftraggebers.
Nachträge zum Vertrag sind auf Basis der Urkalkulation zeitnah,
möglichst vor Ausführung der Leistung vorzulegen. Im Nachtrag ist die
Anspruchsgrundlage zu nennen und die Nachtragsforderung auf
Vollständigkeit zu prüfen.
Weiterhin sind sämtliche vom Nachtrag tangierten Vereinbarungen
aufzuführen, insbesondere die betroffenen Postionen und/oder preislichen
Vereinbarungen, sowie die Auswirkungen auf sonstige Vertragsbedingungen.
Nicht besonders vergütet werden Verzögerungen und Unterbrechnungen des
Arbeitsablaufes, mit denen bei Angebotsabgabe zu rechnen war, das heißt
die aus dem Zeitplan und/oder der Leistungsbeschreibung zu erkennen
waren.
Vertragliche Regelungen 4
4. Lager Anlieferungsstelle/Entnahmestelle
Die Anlieferungsstelle für das Frischöl (Motoröl), sowie die
Entnahmestelle für das Altöl (Motoröl) befinden sich auf den
Klärwerksgelände.
Die Zufahrt zum Klärwerk ist nur über folgende Adresse möglich:
Stadtentwässerung- und Umweltanalytik Nürnberg
Klärwerk 1
Adolf-Braun-Str. 55
90429 Nürnberg
Vertragliche Regelungen 5
5. Zeiten für Lieferungen
Die Lieferung von Frischöl bzw. Abholung von Altöl ist nur in folgenden
Zeiten möglich:
- Montag bis Donnerstag: 6:45 bis 15:00 Uhr
- Freitag: 6:45 bis 12:00 Uhr
21
Zu anderen Zeiten ist das Klärwerk nicht geöffnet und es ist keine
Lieferung/Abholung möglich.
Vertragliche Regelungen 6
6. Informationen zur Ausschreibung
Im Klärwerk 1 der Stadt Nürnberg befinden sich aktuell 4 BHKWs der Firma
Jenbacher. Dabei handelt es sich um folgende BHKWs:
- 2x 312er Jenbacher BHKW
- 2x 316er Jenbacher BHKW
Ein 5tes BHKW ist aktuell noch in der Planungsphase.
Die eingesetzten BHKWs sind über ein gemeinsames Ölversorgungssystem
miteinander verbunden. Welches aus folgenden Behältern besteht:
- 2.500 Liter Frischölbehälter Motoröl
- 440 Liter Tagesbehälter Motoröl
- 1.360 Liter Altölbehälter Motoröl
Die Befüllung des Frischöls und die Abholung des Altöls erfolgt über
einen Anschlusskasten im Außenbereich des BHKWs-Gebäudes. Die
Erreichbarkeit mit einen LKW ist gegeben.
Aktuell werden mit dem eingesetzten Öl folgende Standzeiten erreicht:
- 312er BHKW: ca. 5.000 bis 7.000 Betriebsstunden
- 316er BHKW: ca. 4.000 bis 5.500 Betriebsstunden
Hinweis: Die unterschiedlichen Ölstandzeitenintervalle sind vom Klärgas
abhängig, welches nicht immer die gleiche Zusammensetzung hat
Vertragliche Regelungen 7
7. Verhalten im Werksgelände (Klärwerk)
Für das Verhalten im Werksgelände gelten die Sicherheitsvorschriften des
Klärwerkes.
Auf die Einhaltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes wird hingewiesen.
Die eingesetzten Maschinen müssen den festgelegten
Schallschutzanforderungen entsprechen.
Bei der Durchführung der Arbeit ist sicherzustellen, dass die
Vorschriften zum Schutz des Grundwassers sowie die hierzu ergangenen
Vorschriften eingehalten werden. Hierzu ist eine Ölauffangwanne
unterhalb der Anlieferungsstelle vorhanden.
Den Anweisungen (Hinweisschild) auf dem Ölanschlusskasten sind zu
befolgen und einzuhalten.
Auf dem gesamten Gelände des Klärwerkes 1 herrscht Rauch- und
Alkoholverbot. Ausnahmen für Raucher gibt es nur in dafür vorgesehenen
Raucherbereichen.
Vertragliche Regelungen 8
8. Angebotsdetails
- Die Anlieferung des Frischöls (Motoröls) muss mit einen Tankwagen
erfolgen. Das Frischöl muss vom Auftragnehmer direkt in den
Frischölbehälter gepumpt werden. Hierzu ist ein Ölanschluss an der
Gebäudeaußenwand vorhanden, welcher mit einen Tankwagen erreicht werden
kann.
- Die Abholung des Altöls (Motoröl) muss mit einen Tankwagen erfolgen.
Das Altöl muss vom Auftragnehmer direkt aus dem Altöltank abgepumpt
werden. Hierzu ist ein Ölanschluss an der Gebäudeaußenwand vorhanden,
welcher mit einen Tankwagen erreicht werden kann.
- Für die Rücknahme und Entsorgung des Altöls müssen die gesetzlichen
Bestimmungen eingehalten werden.
- Für das gelieferte Öl ist bei Angebotsabgabe ein aktuelles
Sicherheitsdatenblatt mit beizulegen.
22
- Die Ausschreibung für das Frischöl erfolgt über eine Menge von 7.000
Litern.
- Die Lieferung muss in mehreren Fahrten und Abständen auf Abruf
durchgeführt werden, da der Frischölbehälter nur 2.500 Liter aufnehmen
kann. Seitens SUN wird geplant, dass die 7.000 Liter in 4 Anlieferungen
erfolgt. Hierzu wird seitens SUN eine beliebige Ölliefermenge vorgegeben
(mindestens 1.000 Liter) und der Auftraggeber aufgefordert, die
geforderte Menge zu liefern.
- Die Lieferung des Frischöl ist nach Aufforderung / Abruf innerhalb von
7 Werktagen zu erfolgen.
- Der angebotene Preis für das Frischöl im Leistungsverzeichnis muss vom
Auftragnehmer für die Liefermenge von 7.000 Liter (für 4 Anlieferungen)
gewährleistet werden.
- Seitens des Auftragnehmers muss damit gerechnet werden, dass die
Anlieferung der 7.000 Liter Frischöl in einem Zeitraum von 2 Jahren ab
der ersten Lieferung erfolgt.
- Die Abholung des Altöls muss vom Auftragnehmer organisiert werden.
Hierzu wird der Auftragnehmer vom Auftraggeber nach Bedarf beauftragt.
Seitens des Auftraggebers liegt die Abholmenge zwischen 800 und 1.360
Liter pro Fahrt. Die Mindestabholmenge beträgt 800 Liter Altöl.
- Die Abholung des Altöls ist nach Aufforderung / Abruf innerhalb von 7
Werktagen zu erfolgen.
- Seitens SUN ist damit zu rechnen, dass zirka 10.000 Liter Altöl
abgeholt und fachgerecht entsorgt werden müssen. Dies entspricht bei
einer durchschnittlichen Abholung von 1.000 Liter pro Fahrt insgesamt 10
Fahrten.
- Die Abholmenge unterscheidet sich von der Liefermenge, da auch das
aktuell eingesetzte Öl bei Ölwechsel abgeholt werden muss.
- Werden dem Angebot Geschäftsbedingungen des Bieters (auch AGBs)
beigelegt, muss sein Angebot ausgeschlossen werden. Es gelten die AGBs
des Auftraggebers.
- Nach Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen (Lieferung 7.000 Liter
Frischöl, Abholung Altöl 10.000 Liter Altöl) schließt SUN nicht aus,
dass die Durchführung der Lieferung und Abholung weiterhin beauftragt
werden. Hier wird seitens SUN aber jeweils eine separate Beauftragung
für die Lieferung und Abholung (inkl. Mengen) durchgeführt.
Vertragliche Regelungen 9
9. Angebotsbewertung
Die Angebote werden seitens des Auftraggebers bewertet. Die Bewertung
wird auf Basis des Endpreises und der abgegebenen Unterlagen
durchgeführt. Dabei handelt es sich bei den abgegebenen Unterlagen um
Ausschlusskriterien.
Somit müssen die Kriterien erfüllt werden, ansonsten kann der Bieter
nicht zugelassen werden.
Sofern die Kriterien erfüllt sind wird die Bewertung aufgrund des
Preises durchgeführt.
Die einzuhaltenden Ausschlusskriterien sind in nachfolgendem Punkt
beschrieben.
Vertragliche Regelungen 10
10. Ausschlusskriterien
Seitens des Auftraggebers werden untenstehende Kriterien vom
Auftragnehmer verlangt. Die jeweils geforderten Unterlagen sind als
Anlage den Ausschreibungsunterlagen in der elektronische Vergabe mit
hochzuladen.
23
Sofern die Ausschlusskriterien nicht erfüllt werden, kann der Bieter
nicht berücksichtigt werden.
a) Zulassung Frischöl:
Das angebotene Frischöl muss von BHKW-Hersteller Jenbacher freigegeben
sein. Ebenso muss das Frischöl für die eingesetzten BHKWs des Klärwerkes
(2x 312er Jenbacher BHKW und 2x 316er Jenbacher BHKW) geeignet sein.
Betrieben werden die BHKWs mit Klärgas und Oxidationskatalysator.
Genauere Infos sind in der Technischen Anweisung der Firma Jenbacher
niedergeschrieben.
Hierzu ist das angebotene Öl (Name, etc.) inkl. Sicherheitsdatenblatt
als Anlage in die elektronische Vergabe hochzuladen.
b) Ölbewertung:
Für das angebotene Frischöl muss eine ausgewertete Ölprobe für Klärgas
eingereicht werden. Die ausgewertete Ölprobe muss mindestens von einem
312er Jenbacher BHKW oder 316er Jenbacher BHKW sein. Dabei muss auf der
Auswertung folgendes vorhanden sein:
- Ansprechpartner
- Name des Öls
- Probendatum
- Bezeichnung Motor (312er oder 316er Jenbacher BHKW)
- Laufzeit des Öls (Betriebsstunden Öl)
- mindestens 6 aufeinander folgende Öl-Auswertungen (dabei müssen 2
Proben eingereicht werden, wo eine Standzeit mindestens einmal über
6.000 Betriebsstunden und einmal über 4.500 Betriebsstunden liegt) -->
sofern mehr als 6 Proben zwischen den 2 geforderten Mindestlaufzeiten
von 6.000/4.500 Betriebsstunden liegen, können auch mehr als 6
aufeinanderfolgenden Proben eingereicht werden
- zwischen den 2 Ölproben über 6.000/4.500 Betriebsstunden muss 1
Ölwechsel vorhanden sein (dies muss ersichtlich sein)
- auf den Öl-Auswertungen muss ersichtlich sein, welche Stoffe geprüft
wurden
Nicht relevante und geforderte Daten dürfen geschwärzt werden
Die abgegebenen Unterlagen sind als Anlage in die elektronische Vergabe
hoch zu laden.
c) Referenzliste:
Hier ist eine Referenzliste beizulegen, wo das angebotene Öl eingesetzt
wird und welche maximalen Betriebsstunden jeweils erreicht werden. (hier
dürfen auch andere BHKWs als Jenbacher eingereicht werden).
Die Referenzen müssen mindestens folgende Kriterien erfüllen:
- BHKW-Hersteller: Jenbacher oder anderen Hersteller
- Ölstandzeit: mind. 5.000 Stunden
- mindestens 4 Referenzen (die Referenz von Punkt b zählt dazu)
- Gas: Klärgas
Die abgegebenen Unterlagen sind als Anlage in die elektronische Vergabe
hoch zu laden.
Vertragliche Regelungen 11
11. Garantiewerte
Seitens des Auftragnehmers sind Garantiewerte auf die Betriebsstunden
des Öls zu geben. Hier wird seitens SUN gefordert, dass das Öl
spätestens nach dem dritten Ölwechsel eine Standzeit über 4.000
Betriebsstunden erreicht (bei 312er und 316er Jenbacher BHKW).
Sofern dies nicht eingehalten wird, behält sich SUN vor den
Vertrag/Auftrag vorzeitig zu kündigen.
Ebenso muss bei Nichteinhaltung der Standzeit vom Auftragnehmer, bei den
noch nicht gelieferten ausgeschriebenen Leistungen, der Preis
zurückerstattet werden (sofern bereits bezahlt).
24
01 Frischöl EUR .........................
01.01 Frischöl EUR .........................
01.01.0010 Frischöl USt. [%]
19%
Menge
7.000,00
Einheit
l
Frischöl
Vom Auftragnehmer sind 7.000 Liter Frischöl zu
liefern.
Die Lieferung erfolgt auf 4 Etappen zu planen:
- Die jeweilige Lieferungen beinhalten zwischen
1.000
Liter und 2.500 Liter Frischöl je Lieferung. Für die
Lieferungen wird seitens des Auftraggeber rechtzeitig
Rücksprache mit den Auftragnehmer gehalten.
- Seitens des Auftragnehmers ist damit zu rechnen,
dass
die insgesamt 4 Lieferungen über eine
Gesamtmenge von
7.000 Litern in einen Zeitraum von 2 Jahren
durchgeführt werden (Zeitraum beginnt ab erster
Lieferung).
- Die Anlieferungen des Frischöls müssen mit einen
Tankwagen erfolgen. Das Frischöl muss vom
Auftragnehmer
direkt in den Frischölbehälter gepumpt werden.
Hierzu
ist ein Ölanschluss an der Gebäudeaußenwand
vorhanden,
welcher mit einen Tankwagen erreicht werden kann.
- Die Lieferung des Frischöls ist nach Aufforderung /
Abruf innerhalb von 7 Werktagen zu erfolgen.
- Der Preis ist für 7.000 Liter zu kalkulieren. Diese
beinhalten die Lieferung inkl. Fahrtkosten (4 Fahrten).
Eine Anlieferung in Fässern ist nicht zulässig.
liefern und ausführen
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 l
Gesamtpreis [EUR]
................
02 Altöl EUR .........................
02.01 Altöl EUR .........................
02.01.0010 Altöl USt. [%]
19%
Menge
10.000,00
Einheit
l
Altöl
Vom Auftragnehmer ist das verbrauchte Altöl auf
Abruf
abzuholen und ordnungsgemäß zu entsorgen
(Einhaltung
der gesetzlichen Bestimmungen).
- Die Abholungen des Altöls müssen vom
Auftragnehmer
organisiert werden. Hierzu wird der Auftragnehmer
vom
Auftraggeber nach Bedarf beauftragt. Seitens des
Auftraggebers liegt die Abholmenge zwischen 800 bis
1360 Litern pro Fahrt. Die Mindestabholmenge
beträgt
800 Liter Altöl.
- Seitens des Auftragnehmers ist damit zu rechnen,
dass
10.000 Liter Altöl abgeholt werden müssen. Dies
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 l
Gesamtpreis [EUR]
................
25
entspricht bei einer durchschnittlichen Abholung von
1.000 Litern pro Fahrt insgesamt 10 Fahrten.
- Die Abholungen erfolgen auf Abruf seitens des
Auftragnehmers. Die jeweilige Abholung ist dann
innerhalb von 7 Werktagen zu erfolgen.
- Die Abholungen des Altöls müssen mit einen
Tankwagen
erfolgen. Das Altöl muss vom Auftragnehmer direkt
aus
dem Altöltank abgepumpt werden. Hierzu ist ein
Ölanschluss an der Gebäudeaußenwand vorhanden,
welcher
mit einen Tankwagen erreicht werden kann.
- Die Abholmenge unterscheidet sich von der
Liefermenge, da auch das aktuell eingesetzte Öl bei
Ölwechsel abgeholt werden muss.
- Eine Abholung in einzelnen Fässern ist nicht
zulässig.
- Der Preis ist für 10.000 Liter zu kalkulieren. Diese
beinhalten, die Abholung inkl. Fahrtkosten (10
Fahrten)
und fachgerechte Entsorgung des Altöls.
Das Altöl ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
liefern und ausführen
Auflistung der Titel-/Gruppenpreise
Motoröl BHKW ....................
Vertragliche Regelungen 1
Vertragliche Regelungen 2
Vertragliche Regelungen 3
Vertragliche Regelungen 4
Vertragliche Regelungen 5
Vertragliche Regelungen 6
Vertragliche Regelungen 7
Vertragliche Regelungen 8
Vertragliche Regelungen 9
Vertragliche Regelungen 10
Vertragliche Regelungen 11
01 Frischöl ....................
02 Altöl ....................
_______________________
Netto-Summe exkl. Nachlass ....................
Nachlass ........... % ....................
_______________________
Netto-Summe inkl. Nachlass ....................
Umsatzsteuer ....................
_______________________
Bruttosumme ....................
=======================
Liste der Dateianlagen in Produkte/Leistungen:
Name Dateiname Größe MIME-Type
Skonto
Skonto ist zugelassen: Ja
Zahlungsziel (falls Skonto zugelassen): 14 Tage
26
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
15.04.2021
Verfahren: 2021001826 - Lieferung von Motoröl für Blockheizkraftwerk (BHKW) in Klärwerk 1
Nürnberg und Abholung von Altöl
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Nachunternehmereinsatz UVgO
Gewichtung: 0,00%
1.1 Nachunternehmerliste UVgO [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nachfolgend aufgeführte Leistungen werden an Nachunternehmer übertragen.
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne/n ich/wir Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich
mich/wir uns
der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen werde(n).
Bitte geben Sie unten eine Zuordnung nach Positionsnummer und Beschreibung der Teilleistung an.
Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes sind den als Nachunternehmer vorgesehenen Firmen die vollständigen Vergabeunterlagen
der ausschreibenden Dienststelle zur Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen.
Kriterienkatalog - 1/1
27
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
28
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2021/04/37999c32-3a4b-4eef-93ed-2958375a149d.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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