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Ausschreibung: Projekt- und Finanzmanagement für das Projekt TransGredio - DE-Dresden
Finanzberatung
Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Dokument Nr...: 892471-2021 (ID: 2021042215255203424)
Veröffentlicht: 22.04.2021
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  Projekt- und Finanzmanagement für das Projekt TransGredio
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung:
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung;
Bereich/Abteilung: Referat 44;
Straße, Hausnummer: Archivstraße 1;
Postleitzahl: 01097; Ort: Dresden; Land: Deutschland;
Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: Offizielle
Bezeichnung: Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN); Straße, Hausnummer: Olbrichtplatz 3;
Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: Deutschland
b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur schriftlich abgegeben werden.
d) Art und Umfang der Leistung: Der polnisch-sächsische Grenzraum (Fördergebiet) liegt in peripherer Lage abseits der urbanen
Zentren Niederschlesiens und Sachsens. Dies wirkt sich negativ auf die Entwicklung des Grenzraums aus, insbesondere aus
gesellschaftlicher und ökonomischer Sicht. Da die Herausforderungen auf beiden Seiten der Grenze sehr vielfältig sind und
nicht an der deutsch-polnischen Grenze enden, bedarf es gemeinsamer, grenzüberschreitender Aktivitäten in der Raum- und
Regionalentwicklung.
Die im Projekt Smart Integration angefertigte Grenzraumstudie, untersetzt durch eine sozioökonomische Analyse des
sächsisch-niederschlesischen Grenzraums, ist eine Grundlage für die gemeinsame Raumplanung und Regionalentwicklung im
sächsisch-niederschlesischen Nachbarschaftsraum. Die Grenzraumstudie umfasst ein mittelfristiges Handlungskonzept für vier
Bereiche: 1) Daseinsvorsorge und Zugang zu Gütern und Dienstleistungen; 2) Verkehrliche Erreichbarkeit; 3) Wirtschaft &
Innovation; 4) Tourismus, Kultur & natürliche Umwelt.
Mit dem Beschluss des Strukturstärkungsgesetzes in Deutschland, das mittelfristig Investitionen in Höhe von ca. 7 Milliarden
Euro zu Gunsten des sächsischen Teils des gemeinsamen Nachbarschaftsraums vorsieht, erfährt die Umsetzung des
Handlungskonzepts eine neue Dynamik. Dabei gilt es, grenzüberschreitende Synergien und Potentiale frühzeitig zu erkennen und
gemeinsam zu erschließen.
Um die Entwicklungspotentiale für den sächsisch-niederschlesischen Grenzraum vor diesem Hintergrund im sächsischen Teil des
gemeinsamen Nachbarschaftsraums erschließen zu können, ist eine intensive Zusammenarbeit der für Fragen der Raumordnung und
Regionalentwicklung zuständigen Stellen des Freistaats Sachsen und der Woiwodschaft Niederschlesiens notwendig.
Der Arbeitsplan dieses Projektes sieht daher gemeinsame Fachworkshops und Studienfahrten zum grenzüberschreitenden Austausch
zu Fragen des Strukturwandels in den Bereichen Da-seinsvorsorge, wirtschaftliche Entwicklung (insbesondere Tourismus),
Verkehrsanbindung und Naturerbe vor. Darüber hinaus sind Expertisen zur Identifizierung gemeinsamer Handlungsansätze und
Maßnahmen vor dem Hintergrund der (Förder-) Programme für den Strukturwandel in den Braunkohleregionen Sachsens vorgesehen.
Sprachkurse in Deutsch und Polnisch ergänzen den Projektansatz.
Die Projektmaßnahmen haben die Verbesserung der Zusammenarbeit zur Überwindung von Entwicklungshindernissen im Fördergebiet
zum Ziel. Alle Projektziele, Projektmaßnahmen und Projektergebnisse tragen zur Umsetzung des spezifischen Zieles der IV.
Prioritätsachse Partnerschaftliche Zusammenarbeit und institutionelles Potenzial bei. Die Projektmaßnahmen sind in 2
Arbeitspakete strukturiert und lassen sich wie folgt beschreiben:
Das Arbeitspaket 1 umfasst Aktivitäten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und Kompetenzentwicklung. Als Maßnahmen
wurden die Durchführung von vier Fachworkshops, drei Studienfahrten sowie Sprachkurse definiert. Die Aktivitäten dienen dazu,
die Kompetenzen der mit Fragen der grenzüberschreitenden Raumordnung und Regionalentwicklung befassten Akteure zu stärken.
Dabei steht der Austausch von Erfahrungen und Wissen insbesondere zur Gestaltung und Umsetzung des Strukturwandels sowie dem
Management anderer Transformationsprozesse (demografischer Wandel, Digitalisierung, Klimafolgen) im Vordergrund. Im
Arbeitspaket 2 steht die Identifizierung von Synergien und Entwicklungspotentialen vor dem Hintergrund des Strukturwandels im
Fokus. Die vorgesehenen Maßnahmen dienen dazu, die Auswirkungen des Strukturwandels auf die Entwicklung des
sächsisch-niederschlesischen Nachbarschaftsraum gemeinsam zu analysieren, Synergien und Potentiale zu identifizieren und
gemeinsame Maßnahmen zu verabreden. So soll verhindert werden, dass aufgrund der umfangreichen Investitionen im Rahmen des
Strukturstärkungsgesetzes im deutschen Teil des Fördergebiets neue Disparitäten entlang der Neiße-Grenze entstehen. Zudem
soll herausgearbeitet werden, wie eine kohäsive wirtschaftliche und soziale Entwicklung realisiert werden kann. Die
vorgesehenen Maßnahmen bestehen aus der Erarbeitung von zwei Expertisen sowie der Durchführung einer grenzüberschreitenden
Abschlusskonferenz.
Die erste Expertise wird sich mit den Auswirkungen der zur Begleitung des Strukturwandels vorgesehenen Investitionen im
sächsischen Fördergebiet auf den niederschlesischen Grenzraum befassen. Dabei soll geprüft werden, wie sich einzelne im Zuge
des Strukturstärkungsgesetzes beschlossene Investitionen auf sächsischer Seite auf die Regionalentwicklung im
niederschlesischen Nachbarschaftsraum auswirken.
Die zweite Expertise betrachtet die Verflechtungen innerhalb grenzübergreifenden Verflechtungsräumen in Anlehnung an die
Zielstellungen des Raumordnungsplans der Woiwodschaft Niederschlesien.
Die Ergebnisse beider Expertisen sowie die im Arbeitspaket 1 im Rahmen von Fachworkshops und Studienfahrten herausgearbeiteten
Entwicklungsperspektiven des sächsisch-niederschlesischen Grenzraums werden im Rahmen einer grenzüberschreitenden
Abschlusskonferenz vorgestellt.
Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung ist Leadpartner (LP), die Woiwodschaft Niederschlesien -
Marschallamt der Woiwodschaft Niederschlesien  Projektpartner 1 (PP1).
Mit der Ausschreibung bezweckt der AG die Umsetzung des zuvor genannten Projektes.
Leistungsbeschreibung:
Leistungsgegenstand allgemein  allgemeine Anforderungen
Die Leistungen sind nach den einschlägigen EU-Richtlinien und Verordnungen, den Regularien des Kooperationsprogramms INTERREG
Polen  Sachsen 2014 - 2020 sowie in Übereinstimmung mit dem am 9. April 2020 durch den sächsisch-polnischen Begleitausschuss
positiv entschiedenen Projektantrag TransGredio zu erbringen. Der vollständige Projektantrag wird dem Bieter auf Anfrage zur
Verfügung gestellt. Besonders hingewiesen wird auf das Programmhandbuch des Kooperationsprogramms INTERREG Polen  Sachsen 2014
- 2020, sowie einschlägige Bestimmungen des nationalen Rechts und andere sich auf die Realisierung des Projektes beziehende
Unterlagen und Anweisungen. Das Projekt hat eine Laufzeit vom 1.4.2021 bis zum 30.9.2022.
Die Projektsprachen sind Deutsch und Polnisch. Der Auftragnehmer hat durch den Projektleiter und/oder seine Mitarbeiter die
Projektsprachen verhandlungssicher in Wort und Schrift zu beherrschen. Alle Unterlagen sollen in beiden Projektsprachen
(Deutsch und Polnisch) erstellt werden.
Wahrzunehmende Aufgaben
Der Auftraggeber ist als Lead-Partner für das Projektmanagement, Berichtswesen sowie für die Verwaltung der projektbezogenen
EU-Mittel und für die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Rahmen des Gesamtprojektes aller am Projekt beteiligten
Partner verantwortlich. Durch die Einbindung eines externen Dienstleisters soll der Aufwand des Leadpartners für
organisatorische, verwaltungs- und haushaltstechnische Aspekte der Projektrealisierung so weit wie möglich minimiert werden.
Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer dem Leadpartner mit Blick auf die erfolgreiche Projektimplementierung, auch unter
Pandemiebedingungen, unterstützend zur Seite steht und entsprechende Lösungsvorschläge unterbreitet.
Projekt- und Finanzmanagement
Erstellung eines Projekthandbuchs mit Termin- und Ablaufplanung auf der Grundlage des Projektantrages und Kostenplanung,
Erarbeitung und Dokumentation der Regelabläufe im Projektmanagement sowie einer Kontaktliste
Das Projekthandbuch ist in Anlehnung an den Projektantrag und den tatsächlichen Gegebenheiten zu erstellen.
Überwachung der Budgeteinhaltung, Überwachung des Berichtswesens und Abruf von Mitteln nach den Regularien des
Kooperationsprogramms INTERREG Polen  Sachsen (bis Projektabschluss)
Die Überwachung der Budgeteinhaltung zusammen mit dem Abruf der Mittel und der Überwachung des Berichtswesens impliziert die
komplette Übernahme des Finanzmanagements. Hier wird die ordnungsgemäße Verwendung der bewilligten Fördermittel geprüft
und überwacht. Der Auftragnehmer prüft geplante Einzelausgaben des Leadpartners hinsichtlich ihrer Zuwendungsfähigkeit und
unterstützt in diesem Zusammenhang den Leadpartner bei der Durchführung von Vergabeverfahren.
Es wird vom Auftragnehmer erwartet, dass es zu einem Controlling von Projektfortschritt und Projektausgaben kommt und
frühzeitig auf Fehlentwicklungen hinsichtlich des Projektbudgets und/oder Projektfortschritts hingewiesen wird. Bei Bedarf
sind Änderungsanträge beim Gemeinsamen Sekretariat zu stellen. Ein entsprechendes Controlling System (Risikomanagement) ist
in enger Abstimmung mit dem Lead-Partner einzurichten. Die Erstellung der Berichte und Auszahlungsanträge sind entsprechend
den Programmregularien zweisprachig, in deutscher und polnischer Sprache, zu verfassen.
Erstellung der fälligen Fortschritts- und Finanzberichte und des Abschlussberichtes unter Auswertung und Einarbeitung der
Beiträge der Projektpartner (bis Projektabschluss)
Es wird erwartet, dass die Berichte (für den Teil des Leadpartners und für das Projekt insgesamt) in den Programmsprachen
(Deutsch und Polnisch) in Unterschriftsreife rechtzeitig vor den Einreichterminen vorbereitet werden. Dabei ist mit dem
Projektfortschritt von einem zunehmenden Aufwand auszugehen. Die Berichte, in Abhängigkeit von den getätigten Finanzausgaben
und Projektfortschrittes, sind zu den im Umsetzungsdokument festgelegten Terminen vorzubereiten und zu erstellen.
Die Abschlussberichterstattung ist nach den Vorgaben und Fristen des Programmhandbuchs vorzubereiten und nach diesem Zeitpunkt
im Zusammenhang mit dem Prüfprozess weiterhin zu begleiten.
Beratung der Projektpartner, Koordination der Arbeitspakete (bis Projektabschluss)
Der Auftraggeber hat als Leadpartner die Verantwortung für das Projektmanagement und Koordinierung übernommen und garantiert
die Implementierung des Projekts. Die Umsetzung der einzelnen Aktionen liegt in der fachlichen Verantwortung (siehe
Projektantrag) des jeweils zuständigen Projektpartners. Hierzu wird es erforderlich werden, dass der Auftragnehmer dem
Leadpartner hinsichtlich auftretender Probleme bei Projektpartnern beratend zur Seite steht. Es wird erwartet, dass diese
Beratungsleistungen durch den Auftragnehmer übernommen werden und soweit möglich Lösungsvorschläge unterbreitet werden.
Für Probleme, die durch den Auftragnehmer keiner Lösung zugeführt werden können, wird eine umgehende Unterrichtung des
Leadpartners mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf die Gesamtimplementierung des Projekts erwartet. Darüber hinaus wird
erwartet, dass der Auftragnehmer als erster Ansprechpartner für die Projektpartner zur Verfügung steht.
Inhaltliche Vor- und Nachbereitung der 2 Arbeitstreffen der Projektpartner (Projektteam)sowie des monatlichen Jour Fixe mit dem
Leadpartner (einschl. Dokumentation).
Unterstützung bei der inhaltlichen Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen (gesamte Projektlaufzeit
Arbeitspaket 1) auch unter Pandemiebedingungen
Im Projektantrag sind nachfolgende Veranstaltungen in der Zuständigkeit des SMR vor-gesehen:
Drei eintägige Fachworkshops für jeweils ca. 20 Teilnehmende aus Sachsen und Niederschlesien. Die Fachworkshops finden im
unmittelbaren Nachbarschaftsraum statt und werden durch einen Dolmetscher begleitet und anschließend zweisprachig
dokumentiert. Die Fachworkshops werden dabei zu folgenden Themen realisiert:
1)Daseinsvorsorge und Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
2)Verkehrliche Erreichbarkeit
3)Wirtschaft & Innovation
4)Tourismus, Kultur & natürliche Umwelt.
Darüber hinaus sind drei Studienfahrten (jeweils ca. 20 Teilnehmende aus Sachsen und Niederschlesien) vorgesehen, die zu
Einzelstandorten des Strukturwandels im unmittelbaren Nachbarschaftsraum (sächsischer Teil) führen. Dort soll gemeinsam mit
den vor Ort zuständigen Akteuren erörtert werden, wie sich der Strukturwandel auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung
auswirkt und welche Entwicklungspotentiale und Herausforderungen der Raumplanung damit einhergehen. Die Studienfahren werden
durch einen Dolmetscher begleitet und zweisprachig dokumentiert. Die genauen Ziel-orte im unmittelbaren Nachbarschaftsraum
werden gemeinsam vom Projektteam in der Umsetzungsphase des Projektes ausgewählt. Dabei werden die im Zuge des deutschen
Strukturanpassungsgesetzes geplanten Einzelinvestitionen besondere Berücksichtigung finden.
Der Auftragnehmer unterstützt den Leadpartner bei der inhaltlichen Vorbereitung, Organisation und Durchführung der
Fachworkshops und Studienfahrten. Ferner dokumentiert er deren Ergebnisse.
Bei den Veranstaltungen, die hinsichtlich Organisation und Durchführung gemäß dem Projektantrag nicht unmittelbar vom
Leadpartner sondern unter Federführung des Projektpartners durchgeführt werden, wird von dem Auftragnehmer erwartet, dass
diese mit dem Gesamtprojekt abgestimmt werden und erforderlichenfalls eine inhaltliche Vorbereitung dieser Veranstaltungen
gewährleistet wird.
Öffentlichkeitsarbeit z.B. Erstellung von Berichten für das Internet
Im Rahmen des Projektes ist auch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Dabei hat der Auftragnehmer den Leadpartner
bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu unterstützen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ist z.B. sicherzustellen, dass
belastbare Ergebnisse einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Weiterhin hat der Auftragnehmer die projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit der Projektpartner zu koordinieren, zu organisieren
und bei der Umsetzung zu begleiten.; Orte der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für
Regionalentwicklung; Straße, Hausnummer: Archivstraße 1; Postleitzahl: 01097; Ort: Dresden; Land: Deutschland
e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe
f) Nebenangebote sind nicht zugelassen
g) Ausführungsfrist: Beginn: 14.06.2021; Ende: 30.09.2022
h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt.
i) Angebotsfrist: 12.05.2021, 12:00 Uhr; Bindefrist: 11.06.2021
j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Der Auftragnehmer erhält für die
vertragsgerechte Erfüllung der Leistungen eine Vergütung gemäß seines Angebotes. Mit dieser Vergütung sind sämtliche
Kosten, insbesondere auch Reisekosten, Nebenkosten, Versandkosten, Mehraufwendungen und alle übrigen Ausgaben des
Auftragnehmers abgegolten.
Der Auftragnehmer ist zur Abrechnung von erbrachten Teilleistungen berechtigt. Die Abnahme der Teilleistungen ist Voraussetzung
für die Vergütung.
Es besteht die Möglichkeit, elektronische Rechnungen im Standard XRechnung über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform
(OZG-RE) zu stellen. Die dazu notwendige Leitweg-ID des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung lautet
14-1001007SMR01-15.
Vorzugsweise soll die Rechnungserstellung deshalb als E-Rechnung mit der Leitweg-ID
14-1001007SMR01-15 erfolgen. Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung sind die Hinweise und Erläuterungen in der
Anlage 6 dieser Vergabeunterlage (Informationsblatt für Rechnungssteller von E-Rechnungen) zu beachten.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung.
Rechnungsadresse
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Referat 44
Archivstraße 1
01097 Dresden
l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des
Bewerbers oder Bieters verlangen: Zur besseren Vergleichbarkeit sollen die Angebote eine Übersicht enthalten, welche
einheitlich wie folgt gegliedert ist:
a) Projektorganisation
 Projektleiter
Name, Ausbildung, Jahr des Abschlusses, einschlägige Weiterbildungen, Stellung, Fachgebiet, Dauer der Firmenzugehörigkeit,
besondere einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen, Sprachkompetenzen, Angabe von Referenzen, Aufgaben, Verantwortung,
Kompetenzen, (Eigenerklärung als Kurzvita ausreichend)
 eingesetzte Mitarbeiter
Namen, Dauer der Firmenzugehörigkeit, Aufgabe im Projekt, einschlägige Weiterbildungen, besondere einschlägige Kenntnisse
und Erfahrungen, Angabe von Referenzen, Sprachkompetenzen, Aufgaben, Verantwortung, Kompetenzen, (Eigenerklärung als Kurzvita
ausreichend)
 Organigramm
Entscheidungswege und Kompetenzen, Stellvertretungsregelung
b) Methodik und Terminplanung
 Allgemeine Herangehensweise zur Projektimplementierung und Realisierungskonzept (Vorlage konkreter, anforderungsgerechter und
umsetzbarer Vor-schläge zur Realisierung einzelner Aufgaben bzw. Aufgabenkomplexe)
 Methodik zur Umsetzung des Projektantrages, mögliche Abweichungen
 Evtl. weitere Angaben zur Methodik; nach Wunsch des Anbieters
 Terminplanung
Termine, Stundenplanung nach Arbeitsschritten pro Mitarbeiter, Reserven
 Kapazität
Angabe der Verfügbarkeit der leitenden Mitarbeiter in Prozent ihrer Arbeitszeit, Total der einsetzbaren Mitarbeiter,
Vertretungen
c) Kalkulation
Es ist eine detaillierte Kalkulation unter Einbeziehung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Aufgaben zu erstellen
und nach Personalleistungen (Anzahl der kalkulierten Arbeitstage, Personalkosten), Reisekosten und Sachkosten zu strukturieren.
Ferner ist für die Erbringung der Gesamtleistung das Angebot nach Personalleistungen (pro eingesetztem Mitarbeiter Stundensatz
sowie Anzahl der kalkulierten Arbeitstage), Reisekosten (pauschal pro Reise national bzw. international) und Sachkosten
(pauschal) zu strukturieren.
Für die zu erbringenden Leistungen ist abschließend ein Gesamtpreis netto (ohne MwSt.) und brutto (incl. MwSt.) als Festpreis
auf dem beigefügten Preisblatt (Anlage 4) auszuweisen. Der Gesamtbetrag umfasst alle für die Bearbeitung des Auftrags
anfallenden Kosten einschließlich aller Nebenkosten (Sachmittel, Reisekosten, Leistungen Dritter etc.) soweit in dieser
Vergabeunterlage nicht ausdrücklich ausgenommen.
Weitere Bestandteile/Form/Inhalt des Angebotes
Weitere Bestandteile des Angebotes sind u. a. auch Nachweise und Erklärungen zur Eignung von Bietern und Teilnehmern von
Bietergemeinschaften. Zu den Eignungskriterien zählen die
a) Fachkunde,
b) Leistungsfähigkeit und
c) Zuverlässigkeit.
a) Zum Nachweis der Fachkunde ist für jeden Bieter oder für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft unter Verwendung der
Anlage 1 der Vergabeunterlage zu erklären bzw. einzureichen:
 der bzw. die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Nachweise der VOL-Präqualifikation nach  3 Abs. 2 SächsVergabeG
(PQ-VOL)
o oder
Handelsregisterauszug
o oder
eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters,
jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Unterauftragnehmers.
 Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
 drei Referenzen (Eigenerklärungen oder Referenzschreiben) innerhalb der letzten fünf Jahre, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind. Durch die Referenzen sind nachzuweisen:
o Projektmanagement bei INTERREG-Projekten (Aufbau und Koordination von EU-Förderprojekten, einschließlich erfolgreichem
Abschluss, Reporting und Fi-nanzmanagement),
o Fachliche Koordination bei INTERREG-Projekten,
o Erfahrungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Partnertreffen, Workshops, Arbeitsgruppen, Konferenzen und anderen
Veranstaltungen im Rahmen internationaler Projekte.
Ergänzend zu Anlage 1 können die Referenzen auf weiteren Seiten vorgelegt werden.
b) Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit ist für jeden Bieter oder für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft unter
Verwendung der Anlage 2 der Vergabeunterlage Nachfolgendes darzustellen/anzugeben:
 Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den zurückliegenden drei Jahren
 Jahresumsätze (jeweils Gesamtumsatz und Umsatz in dem für die Ausschreibung maßgebenden Geschäftszweig) in den
zurückliegenden drei Jahren
 Im Falle einer Bietergemeinschaft ist unter Verwendung der Anlage 5 ein Verzeichnis aller Teilnehmer einer Bietergemeinschaft
einzureichen und ein Vertretungsberechtigter für die Bietergemeinschaft zu benennen.
 den Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für den Bieter oder jeden Teilnehmer einer Bietergemeinschaft
zu erbringen (Vorlage einer Kopie des entsprechenden Versicherungsscheins
c) Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter oder jeder Teilnehmer der Bietergemeinschaft unter Verwendung der Anlage 3
der Vergabeunterlage zu erklären
 Den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen wurde und wird nachgekommen.
 Die Vorgaben zur Zahlung eines Mindestlohnes und zu den Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz bzw. vergleichbare
Standards im Herkunftsland des Bieters werden eingehalten und die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Teilnahme am
Wettbewerb um einen Liefer- oder Dienstleistungsauftrag nach  19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) liegen nicht vor.
 Mein/unser Unternehmen befindet sich nicht in Insolvenz oder in Liquidation.
 Das Unternehmen unterstützt keinerlei terroristische Vereinigungen und Organisationen.
 Ausschlussgründe gemäß  123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen liegen nicht vor.
 Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass fahrlässige oder vorsätzliche Falschangaben in den vorstehenden Erklärungen
meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben können
Die Nutzung der beiliegenden Anlagen ist zwingend. Sie sind vom Bieter und von jedem Teilnehmer der Bietergemeinschaft
vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und mit Firmenstempel zu versehen. Alle geforderten Unterlagen und Nachweise sind
sowohl für den Bieter als auch für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Steht für die
notwendigen Angaben nicht ausreichend Platz zur Verfügung, können diese um weitere Anlagen ergänzt werden.
Das Angebot soll
 in gehefteter oder gebundener Form
 im A4-Format
 mit fortlaufend nummerierten Seiten des Angebotes und der Anlagen
eingereicht werden. Ein Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben ist wünschenswert.
m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt
n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/evergabede/2021/04/5451531.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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