Titel :
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DEU-Koblenz, Kreisfreie Stadt(DEB11) - Arzneimittel - Open-House-Verfahren: Tafluprost (S01EE05)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2023112009220038755 / 704519-2023
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Veröffentlicht :
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20.11.2023
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.10.2025
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Angebotsabgabe bis :
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03.11.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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33600000 - Arzneimittel
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DEU-Koblenz, Kreisfreie Stadt(DEB11): Arzneimittel - Open-House-Verfahren: Tafluprost (S01EE05)
2023/S 223/2023 704519
Deutschland - Arzneimittel - Open-House-Verfahren: Tafluprost (S01EE05)
223/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die
Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers:Von einer regionalen Gebietskörperschaft
kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Gesundheit
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel:Open-House-Verfahren: Tafluprost (S01EE05)
Beschreibung:Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a
Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Tafluprost
(S01EE05) innerhalb des Zeitraumes vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025
mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses im Rahmen eines
sogenannten Open-House-Modells. Im Open House Verfahren sind
Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V
(Kinderarzneimittel) ausgeschlossen. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland -
Die Gesundheitskasse bietet allen interessierten pharmazeutischen
Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit dem Wirkstoff
Tafluprost (S01EE05) an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines
Open House-Modells . Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv;
Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind
seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche
Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind
einheitlich - individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die
Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste
Vertragsbeginn ist der 01.01.2024. Alle Verträge enden spätestens 24
Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum
des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss
kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines
jeden Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils sechs
Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages.
Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den
Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die
Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit
im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven
Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen.
Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge
werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung
beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Interessierte
pharmazeutische Unternehmen können bei der unter Adressen/Auftraggeber
genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie die
Vertragsunterlagen anfordern. Verträge zu dem Wirkstoff Tafluprost
(S01EE05) werden erstmalig mit Wirkung zum 01.01.2024 abgeschlossen.
Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten,
haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 30.11.2023 bei der
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es
kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die
Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren
wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser
EU-Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind
während der vierundzwanzigmonatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten
eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen
Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen
einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem
Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04.
bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen
werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden
Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie
2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des
Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die
beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren , sind
einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen,
soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit
nicht verbunden.
Kennung des Verfahrens:ba390594-3ad4-4319-9215-da99acf7a420
Verfahrensart:Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Koblenz, Kreisfreie Stadt(DEB11)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Ahrweiler(DEB12)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Altenkirchen (Westerwald)(DEB13)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Bad Kreuznach(DEB14)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Birkenfeld(DEB15)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Mayen-Koblenz(DEB17)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Neuwied(DEB18)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Rhein-Lahn-Kreis(DEB1A)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Westerwaldkreis(DEB1B)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Cochem-Zell(DEB1C)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Rhein-Hunsrück-Kreis(DEB1D)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Trier, Kreisfreie Stadt(DEB21)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Bernkastel-Wittlich(DEB22)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Eifelkreis Bitburg-Prüm(DEB23)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Vulkaneifel(DEB24)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Trier-Saarburg(DEB25)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Frankenthal (Pfalz), Kreisfreie Stadt(DEB31)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt(DEB32)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt(DEB33)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie
Stadt(DEB34)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie
Stadt(DEB36)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Pirmasens, Kreisfreie Stadt(DEB37)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Speyer, Kreisfreie Stadt(DEB38)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Worms, Kreisfreie Stadt(DEB39)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Zweibrücken, Kreisfreie Stadt(DEB3A)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Alzey-Worms(DEB3B)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Bad Dürkheim(DEB3C)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Donnersbergkreis(DEB3D)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Germersheim(DEB3E)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Kaiserslautern, Landkreis(DEB3F)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Kusel(DEB3G)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Südliche Weinstraße(DEB3H)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Rhein-Pfalz-Kreis(DEB3I)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Mainz-Bingen(DEB3J)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Südwestpfalz(DEB3K)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Regionalverband Saarbrücken(DEC01)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Merzig-Wadern(DEC02)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Neunkirchen(DEC03)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Saarlouis(DEC04)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Saarpfalz-Kreis(DEC05)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):St. Wendel(DEC06)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen:Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXHD3X
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
Rechtsvorschriften:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Konkurs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Korruption:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Vergleichsverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
Wettbewerbs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
Vergabeverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
Vergabeverfahrens:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
Sanktionen:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
terroristischen Aktivitäten:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los:LOT-0001
Titel:Open-House-Verfahren: Tafluprost (S01EE05)
Beschreibung:Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a
Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Tafluprost
(S01EE05) innerhalb des Zeitraumes vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025
mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses im Rahmen eines
sogenannten Open-House-Modells. Im Open House Verfahren sind
Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V
(Kinderarzneimittel) ausgeschlossen. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland -
Die Gesundheitskasse bietet allen interessierten pharmazeutischen
Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit dem Wirkstoff
Tafluprost (S01EE05) an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines
Open House-Modells . Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv;
Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind
seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche
Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind
einheitlich - individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die
Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste
Vertragsbeginn ist der 01.01.2024. Alle Verträge enden spätestens 24
Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum
des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss
kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines
jeden Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils sechs
Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages.
Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den
Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die
Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit
im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven
Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen.
Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge
werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung
beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Interessierte
pharmazeutische Unternehmen können bei der unter Adressen/Auftraggeber
genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie die
Vertragsunterlagen anfordern. Verträge zu dem Wirkstoff Tafluprost
(S01EE05) werden erstmalig mit Wirkung zum 01.01.2024 abgeschlossen.
Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten,
haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 30.11.2023 bei der
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es
kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die
Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren
wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser
EU-Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind
während der vierundzwanzigmonatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten
eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen
Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen
einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem
Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04.
bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen
werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden
Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie
2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des
Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die
beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren , sind
einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen,
soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit
nicht verbunden.
Interne Kennung:#1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Koblenz, Kreisfreie Stadt(DEB11)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Ahrweiler(DEB12)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Altenkirchen (Westerwald)(DEB13)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Bad Kreuznach(DEB14)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Birkenfeld(DEB15)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Mayen-Koblenz(DEB17)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Neuwied(DEB18)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Rhein-Lahn-Kreis(DEB1A)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Westerwaldkreis(DEB1B)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Cochem-Zell(DEB1C)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Rhein-Hunsrück-Kreis(DEB1D)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Trier, Kreisfreie Stadt(DEB21)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Bernkastel-Wittlich(DEB22)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Eifelkreis Bitburg-Prüm(DEB23)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Vulkaneifel(DEB24)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Trier-Saarburg(DEB25)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Frankenthal (Pfalz), Kreisfreie Stadt(DEB31)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt(DEB32)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt(DEB33)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie
Stadt(DEB34)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie
Stadt(DEB36)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Pirmasens, Kreisfreie Stadt(DEB37)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Speyer, Kreisfreie Stadt(DEB38)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Worms, Kreisfreie Stadt(DEB39)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Zweibrücken, Kreisfreie Stadt(DEB3A)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Alzey-Worms(DEB3B)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Bad Dürkheim(DEB3C)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Donnersbergkreis(DEB3D)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Germersheim(DEB3E)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Kaiserslautern, Landkreis(DEB3F)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Kusel(DEB3G)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Südliche Weinstraße(DEB3H)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Rhein-Pfalz-Kreis(DEB3I)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Mainz-Bingen(DEB3J)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Südwestpfalz(DEB3K)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Regionalverband Saarbrücken(DEC01)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Merzig-Wadern(DEC02)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Neunkirchen(DEC03)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Saarlouis(DEC04)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Saarpfalz-Kreis(DEC05)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):St. Wendel(DEC06)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:AOK24003-991
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung:Im Rahmen dieses Vertrages dürfen grundsätzlich nur
zugelassene und in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel abgegeben
werden. Sofern ein Arzneimittel in der Lauer-Taxe als verkehrsfähig
gelistet ist, gilt dieser Umstand als nachgewiesen. Falls ein
Arzneimittel, das Bestandteil dieses Vertrages werden soll, zu dem
Zeitpunkt, zu dem der pharmazeutische Unternehmer die unterzeichneten
Vertragsunterlagen an die AOK übersendet, noch nicht in der Lauer-Taxe
gelistet ist oder der Eintrag noch nicht angezeigt wird, gelten die
nachfolgenden Regelungen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung
der Unterlagen, bei vorheriger elektronischer Übermittlung der
Unterlagen gilt der Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung als
maßgeblich. In den vorgenannten Fällen hat der Vertragspartner der AOK
bereits bei Übermittlung der Unterlagen einen Auszug aus dem
Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank, des
Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für
medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die
vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die der Vertragspartner zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Vertrieb hat, zur Verfügung zu
stellen. Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen
zur aktuellen Zulassungssituation aller vertragsgegenständlichen
Arzneimittel ergeben: a. Name/Bezeichnung des Arzneimittels, b. Name
des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund
zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen
Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes
dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als
pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen
Arzneimittel und der Grund dafür nachgewiesen werden müssen, c.
Darreichungsform, d. Wirkstoff, e. Angabe zur Verkehrsfähigkeit Soweit
bei einem Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im
Hinblick auf die gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen
von dem im öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank bei Vertragsschluss
verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch
der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil der
AMIce-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen
Informationen vollständig ausweist, hat der Vertragspartner den
aktuellen Stand und/oder die fehlenden Informationen durch Vorlage
geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides,
Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.)
zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank
glaubhaft zu machen.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[1]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXHD3X
/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[2]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXHD3X
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXHD3X
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-10-31+01:0023:59:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-11-03+01:0008:00:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-11-03+01:0008:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Eigenerklärung zur
Zuverlässigkeit.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Bei der vorliegenden
Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie
2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des
Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich.
Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die
Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 135
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB
Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt. § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden...
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53119
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[4]esender_hub@bescha.bund.de
Telefon:+49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung:AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die
Gesundheitskasse
Registrierungsnummer:DE271900642
Postanschrift:Virchowstr. 30
Stadt:Eisenberg
Postleitzahl:67304
Land, Gliederung (NUTS):Donnersbergkreis(DEB3D)
Land:Deutschland
Kontaktperson:Nadja Leier
E-Mail:[5]am_vertraege@rps.aok.de
Telefon:+49 6351403591
Internetadresse:[6]https://www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimitt
el/open_house_verfahren/
Profil des
Erwerbers:[7]https://www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/ope
n_house_verfahren/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung:Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer:t:022894990
Postanschrift:Villemombler Str. 76
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53123
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[8]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon:+49 22894990
Fax:+49 2289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der
Bekanntmachung:7801e2ac-6d32-4a82-ad2b-d9590f07765b-01
Formulartyp:Wettbewerb
Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung
Standardregelung
Datum der Übermittlung der
Bekanntmachung:2023-11-16+01:0016:13:49+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00704519-2023
ABl. S Nummer der Ausgabe:223/2023
Datum der Veröffentlichung:2023-11-20Z
References
Visible links
1. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXHD3X/documents,
2. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXHD3X
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXHD3X
4. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
5. mailto:am_vertraege@rps.aok.de
6. https://www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/
7. https://www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/
8. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de
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