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Ausschreibung: Deutschland  Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen  Errichtung eines Sportlerheims - DEU-Stavenhagen
Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Dokument Nr...: 369186-2025 (ID: 2025061001362890449)
Veröffentlicht: 10.06.2025
*
  DEU-Stavenhagen: Deutschland  Technische Planungsleistungen für maschinen-
und elektrotechnische Gebäudeanlagen  Errichtung eines Sportlerheims
   2025/S 109/2025 369186
   Deutschland  Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische
   Gebäudeanlagen  Errichtung eines Sportlerheims
   OJ S 109/2025 10/06/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Stavenhagen/Amt Stavenhagen
	    E-Mail: d.nilles@stavenhagen.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Errichtung eines Sportlerheims
	    Beschreibung: Die Gemeinde Rosenow, verwaltet durch das Amt Stavenhagen, Schloss 1,
            17153 Stavenhagen ist mit Ihren 1050 Einwohnern die größte Gemeinde des Amtsbereichs
            Stavenhagen. Die Gemeinde befindet sich ca.15 km südöstlich von Stavenhagen und ca. 20
            km nordwestlich von Neubrandenburg. Da es für die Gemeinde einschließlich aller Ortsteile
            kein barrierefreies Gebäude gibt, in dem Angelegenheiten der Gemeinde geregelt werden
            können, möchte die Gemeinde mit der Errichtung eines Gemeindezentrums in der Nähe das
            Sportplatzes dies bereinigen. Das Gebäude soll mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet und mit
            dem Örtlichen Fernwärmenetz beheizt werden.
	    Kennung des Verfahrens: 840c2f89-25af-411e-95e8-ec5dabfb48e4
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und
            elektrotechnische Gebäudeanlagen
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Rosenow
	    Postleitzahl: 17091
	    Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein
              Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
              von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person,
              deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach §
	      129b StGB.
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB ist ein
              Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
              von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person,
              deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach §
              89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der
	      Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
	      Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
              nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
              Betrugsbekämpfung: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB ist ein Unternehmen durch den
              Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
              auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach
              Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
              gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
              rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die
              Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
              der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit
              sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
              die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
              Korruption: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen
              Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen,
              wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des §
              123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
              Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
              rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333
              und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB.
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB ist
              ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde,
              dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen
              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
              30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer
              Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein
              Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme
	      an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche
              Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein
              Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme
	      an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen
              verstoßen hat.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein
              Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme
	      an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche
              Verpflichtungen verstoßen hat.
              Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem
              Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein Unternehmen
              (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem
	      Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der
              beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
              Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind
	      entsprechend anzuwenden.
              Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem. §
	      124 Abs. 1 Nr. 4 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens)
              unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen
	      Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn
              der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
	      Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
              aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
	      Wettbewerbsbezwecken oder bewirken.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 Abs. 1
	      Nr. 5 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen
	      Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn
              ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
              Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
              der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
              weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124
	      Abs. 1 Nr. 6 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen
	      Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn
	      eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
	      Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
              nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu
              jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis
              davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2
              GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              319467-2025 Page 4/9 5.1.2. 5.1.1. 5.1. bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
	      festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach
              Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von
              Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB ist ein Unternehmen durch den
              Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme
              auszuschließen, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
              Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine
              rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde,
	      oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
	      nachgewiesen werden kann.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem. § 123
              Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem
              Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete
	      Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2
	      GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen
	      Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn
              über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren bzw. ein vergleichbares
              Verfahren eröffnet worden ist.
              Schweres berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein Unternehmen
              (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem
	      Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der
              beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
              Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind
	      entsprechend anzuwenden.
              Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
	      ausgeschlossen werden.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Technische Ausrüstung
	    Beschreibung: Die Gemeinde Rosenow, verwaltet durch das Amt Stavenhagen, Schloss 1,
            17153 Stavenhagen ist mit Ihren 1050 Einwohnern die größte Gemeinde des Amtsbereichs
            Stavenhagen. Die Gemeinde befindet sich ca.15km südöstlich von Stavenhagen und ca. 20km
            nordwestlich von Neubrandenburg. Da es für die Gemeinde einschließlich aller Ortsteile kein
            barrierefreies Gebäude gibt, in dem Angelegenheiten der Gemeinde geregelt werden können,
            möchte die Gemeinde mit der Errichtung eines Gemeindezentrums in der Nähe das
              Sportplatzes dies bereinigen. Das Gebäude soll mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet und mit
              dem Örtlichen Fernwärmenetz beheizt werden.
	      Interne Kennung: LOT-0001 V62/12/2025
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71321000
            Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Rosenow
	    Postleitzahl: 17091
	    Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 25/08/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
            geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
            für:selbst#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
            Beschreibung: Erklärung, dass in den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen
            ausgeführt wurden: Min. 2 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
            Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum;
            stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen
            Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür
	    durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen
            technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
            Kurzbeschreibung der Maßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;
	    Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);
            ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung
            des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Erklärung, dass die für
            die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Nachweis der gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (Mittels Dritterklärung)
	      Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
              Beschreibung: Zur Bestätigung der Erklärung werden vorgelegt: Gewerbeanmeldung,
	      Handelsregisterauszug und Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der
	      Industrie- und Handelskammer. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der
              Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen
              Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz
              anfordern. - Registereintragungen und Nachweis über Zulässigkeit des Bewerbers oder
	      Bieters.
	      Kriterium: Finanzkennzahlen
              Beschreibung: Erklärung, dass Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
              Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
              ordnungsgemäß erfüllt wurde. Sofern das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl
	      kommt, werden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit
	      beitragspflichtig), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung
	      in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorgelegt. -
              Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
              Beschreibung: Erklärung, dass über die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
              Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
              Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Benennung des für die
	      Leitung vorgesehenen Personals - Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
              Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Bezeichnung: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0-10 Punkte festgelegt.
	    Angebot mit der niedrigsten Honoraresumme - 10 Punkte Angebot mit der zweitniedrigsten
	    Honoraresumme - 5 Punkte Alle anderen Angebote - 0 Punkte
	    Beschreibung: Honorare
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 60,00
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Bezeichnung: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 12 Punkte festgelegt.
            Angebote, die der angegebenen Ausführungsfrist lt. Leistungsbeschreibung entsprechen - 10
            Punkte Angebote, die eine schnellere Ausführungsfrist als die lt. Leistungsbeschreibung
            beinhalten - 12 Punkte Angebote, die keine Angabe über die Ausführungsfrist enthalten bzw.
            eine verspätete Ausführung beinhalten - 0 Punkte
            Beschreibung: Ausführungsfrist
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 40,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E27329547
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
              Bedingungen für die Einreichung:
              Elektronische Einreichung: Zulässig
              Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E27329547
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 14/07/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen sind innerhalb von 7 Tagen nach
	      Aufforderung bei der Vergabestelle nachzureichen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 14/07/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,
	    Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergabekammern bei dem Ministerium für
            Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Informationen über
            die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
            Rechtsbehelfen: Die Bewerber werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen
	    hingewiesen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013
	    (BGBl I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I
            S. 2739) geändert worden ist, Anwendung. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein
            Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten
            Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
            gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
            der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	    zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160
              Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Organisation, die weitere Informationen für die
              Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft,
	      Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
              Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
	      Mecklenburg-Vorpommern
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Stavenhagen/Amt Stavenhagen
	    Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002447
	    Postanschrift: Schloss 1
	    Stadt: Stavenhagen
	    Postleitzahl: 17153
	    Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: d.nilles@stavenhagen.de
	    Telefon: +4939954283604
	    Internetadresse: https://www.stavenhagen.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,
	    Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
	    Registrierungsnummer: 00006392
            Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
	    Stadt: Schwerin
	    Postleitzahl: 19053
	    Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
	    Telefon: +493855885160
	    Internetadresse: https://www.regierung-mv.de
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	      Postleitzahl: 53119
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e80a474c-14e9-4f85-b580-3096c30680c3 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/06/2025 09:11:46 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 109/2025
              Datum der Veröffentlichung: 10/06/2025
Referenzen:
https://www.regierung-mv.de
https://www.stavenhagen.de
https://www.subreport.de/E27329547
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-369186-2025-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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