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Ausschreibung: TGM 2026 -01_01 - Lichtrufanlagen - DEU-München
Reparatur- und Wartungsdienste
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Dokument Nr...: 369396-2025 (ID: 2025061001381390651)
Veröffentlicht: 10.06.2025
*
  DEU-München: Deutschland  Reparatur- und Wartungsdienste  MÜNCHENSTIFT
GmbH: TGM 2026 -01_01 - Lichtrufanlagen
   2025/S 109/2025 369396
   Deutschland  Reparatur- und Wartungsdienste  MÜNCHENSTIFT GmbH: TGM 2026 - 01_01 -
   Lichtrufanlagen
   OJ S 109/2025 10/06/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: MÜNCHENSTIFT GmbH
	    E-Mail: info@muenchenstift.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes
            öffentliches Unternehmen
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: MÜNCHENSTIFT GmbH: TGM 2026 - 01_01 - Lichtrufanlagen
            Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung sind - die Inspektion, Prüfung, Wartung und
            Instandsetzung der technischen Anlagen und Einrichtungen für das Gewerk Lichtrufanlagen, -
            die Störungsbeseitigung an den Anlagen, - sowie die Vorhaltung von Ersatzteilen für die
            Wartung und Störungsbeseitigung der/an den Anlagen durch den AN an den in den
	    Vergabeunterlagen und unter 5.1.2 dieser Auftragsbekanntmachung jeweils genannten
            losgegenständlichen Standorten der MÜNCHENSTIFT GmbH, bestehend aus den in den
            Vergabeunterlagen näher beschriebenen Gebäuden und Liegenschaften. Als Liegenschaft
            gelten mehrere Gebäude der MÜNCHENSTIFT GmbH an einem ihrer Standorte. Die
	    Leistungen sind im Einzelnen den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen
	    Vertragsbedingungen (BVB) und deren Anlagen zu entnehmen.
	    Kennung des Verfahrens: 560d1740-6ce0-4494-b3b9-594c16bb6a9e
	    Interne Kennung: 12909-01
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
            Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Auftraggeber verfährt nach Teil 4 des Gesetzes gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach den Regelungen der Verordnung zur
	    Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung -
            VergRModVO), insbesondere nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
	    (Vergabeverordnung - VgV). Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen
            Beauftragung mit der hier ausgeschriebenen Leistung erfolgt im offenen Verfahren (vgl. § 119
            Abs. 3 GWB; § 14 Abs. 2 Alt. 1, § 15 VgV). Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche
            Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von
	    Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Ein Bieter darf
            grundsätzlich nur für maximal ein (1) Los ( Höchstzahl ) den Zuschlag erhalten
	    (Zuschlagslimitierung). Die Einzelheiten zu der Zuschlagslimitierung sind unter 2.1.4 dieser
            Auftragsbekanntmachung sowie in Kapitel C.V des Verfahrensbriefs aufgeführt.
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	      Haupteinstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
              Zusätzliche Einstufung (cpv): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen
              Einrichtungen in Gebäuden
     2.1.2. Erfüllungsort
            Stadt: München
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte bei den jeweiligen Losen unter 5.1.2 dieser
            Auftragsbekanntmachung im Einzelnen aufgeführt
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5ZTG Zuschlagslimitierung: Ein
            Bieter darf grundsätzlich nur für maximal ein (1) Los ( Höchstzahl ) den Zuschlag erhalten
            (Zuschlagslimitierung). a) Grundsatz: Sofern ein Bieter für beide Lose nach den unter Kapitel
            C.IV des Verfahrensbriefs beschriebenen Maßgaben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben
            hat (also der Bieter ohne Zuschlagslimitierung den Zuschlag für beide Lose erhalten würde),
            erhält dieser Bieter für dasjenige Los den Zuschlag, für welches er (im Vergleich von seinen
            eigenen beiden Angeboten für die zwei Lose) die höhere Punktzahl (P) erreicht hat. Für den
            Fall, dass dieser Bieter für beide Lose mit seinen zwei Angeboten eine gleich hohe Punktzahl
            (P) erreicht hat, gilt Folgendes: - Dieser Bieter erhält für dasjenige Los den Zuschlag, in
            welchem sein Punktabstand zum nächstplatzierten Bieter größer ist. Als Maßstab für den
            Punktabstand gilt die Differenz zwischen der losgegenständlichen Punktzahl (P) des Bieters
            und der losgegenständlichen Punktzahl (P) des zweitwirtschaftlichsten Angebots. - Der
            Auftraggeber wird für das übrige Los den Zuschlag auf das Angebot des Bieters mit dem
            zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. - Ist der Punktabstand zwischen dem
	    Angebot des Bieters und dem zweitplatzierten Angebot in beiden Losen gleich, entscheidet
            das Los, für welches der beiden Lose das Angebot des Bieters den Zuschlag erhält. b)
            Ausnahme Nr. 1: Für den Fall, dass - ein Bieter für beide Lose nach den unter Kapitel C.IV
            des Verfahrensbriefs beschriebenen Maßgaben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat,
            - und für eines dieser beiden Lose keine weiteren wertbaren Angebote eingegangen sind,
            erhält dieser Bieter (abweichend vom unter a) dargestellten Grundsatz) für dasjenige Los den
            Zuschlag, für welches keine weiteren wertbaren Angebote eingegangen sind. Der
            Auftraggeber wird für das übrige Los den Zuschlag auf das Angebot des Bieters mit dem
            zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. c) Ausnahme Nr. 2: Für den Fall, dass
            - ein Bieter für beide Lose nach den unter Kapitel C.IV des Verfahrensbriefs beschriebenen
            Maßgaben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, - und für beide Lose keine weiteren
            wertbaren Angebote eingegangen sind, erhält dieser Bieter (abweichend vom unter a)
            dargestellten Grundsatz) für beide Lose den Zuschlag. Konzernverbundene, abhängige (wenn
            auch juristisch eigenständige) Unternehmen sind als  ein Bieter  zu verstehen.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
     2.1.6. Ausschlussgründe
              Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
              Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es
              wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
              Betrugsbekämpfung: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
              Korruption: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB
	      verwiesen.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Es wird auf die §§ 123 bis 126
	      GWB verwiesen.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es wird auf
              die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB
	      verwiesen.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB
	      verwiesen.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB
	      verwiesen.
              Zahlungsunfähigkeit: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es wird auf die §§ 123 bis
	      126 GWB verwiesen.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es wird auf
              die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
              Schweres berufliches Fehlverhalten: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es wird
              auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es wird auf die §§
	      123 bis 126 GWB verwiesen.
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es wird auf die
              §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es wird auf
              die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Los 1
            Beschreibung: Die MÜNCHENSTIFT GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft und
            hundertprozentige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt München. Sie betreibt insgesamt
            13 Alten- und Pflegeheime mit rund 3.000 Bewohnern und 1.900 Mitarbeitern verteilt über die
            ganze Stadt. Gegenstand der Beschaffung sind - die Inspektion, Prüfung, Wartung und
            Instandsetzung der technischen Anlagen und Einrichtungen für das Gewerk Lichtrufanlagen, -
            die Störungsbeseitigung an den Anlagen, - sowie die Vorhaltung von Ersatzteilen für die
            Wartung und Störungsbeseitigung der/an den Anlagen durch den AN an den in den
	      Vergabeunterlagen und unter 5.1.2 dieser Auftragsbekanntmachung jeweils genannten
              losgegenständlichen Standorten der MÜNCHENSTIFT GmbH, bestehend aus den in den
              Vergabeunterlagen näher beschriebenen Gebäuden und Liegenschaften. Als Liegenschaft
              gelten mehrere Gebäude der MÜNCHENSTIFT GmbH an einem ihrer Standorte. Die
	      Leistungen sind im Einzelnen den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen
	      Vertragsbedingungen (BVB) und deren Anlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 1
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 50711000
            Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
     5.1.2. Erfüllungsort
            Stadt: München
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: 1. Giesing MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Martin St. Martin-
            Straße 34 81541 München 2. Ramersdorf MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Maria
            Ramersdorf St.-Martin-Straße 65 81669 München 3. Schwabing MÜNCHENSTIFT GmbH
            Haus an der Rümannstraße Rümannstraße 60 80804 München 4. Allach/Untermenzing
            MÜNCHENSTIFT GmbH Hans-Sieber-Haus Manzostraße 105 80997 München
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 3 Jahre
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 4
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die Leistungen des AN beginnen mit einer Implementierungsphase. Die
	    Implementierungsphase beginnt am 01.11.2025, wenn der Zuschlag vor dem 01.11.2025
	    erteilt wird. In diesem Fall dauert die Implementierungsphase zwei Monate, so dass der AN
            mit den übrigen vertraglichen Leistungen (nachfolgend als  Regelbetrieb  bezeichnet) am
	    01.01.2026 zu beginnen hat. Sofern der Zuschlag nicht vor dem 01.11.2025 erteilt wurde,
	    beginnt die zweimonatige Implementierungsphase am ersten Tag des auf die
	    Zuschlagserteilung folgenden Monats. Der AN hat mit dem Regelbetrieb am Tag nach
	    Beendigung der Implementierungsphase zu beginnen. Der Regelbetrieb endet nach drei
            Jahren. Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des AG gegenüber dem AN einmalig um
            ein weiteres Jahr verlängert werden. Verzögert sich das Vergabeverfahren über den
            Folgeauftrag, hat der AG das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung gegenüber dem
            AN bis zu dreimal um jeweils einen Monat zu verlängern. Als Folgeauftrag gilt derjenige
            Auftrag, der sich an den Vertrag anschließt.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
              Zusätzliche Informationen: 1. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft
	      im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
              Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
	      (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die
	      Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme
              angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
              erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
              beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser
              Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die
	      Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen
              (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
              Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der
              Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
              Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
              berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3
              Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
              nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten
              benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen
	      Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
              Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine
	      gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens
              für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die
	      Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher das Formblatt
	       Eignungsleihe Bieter  (Anhang 7) und das Formblatt  Eignungsleihe Dritter  (Anhang 8)
              auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. 2. Eigenerklärungen zum
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat folgende
              Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben: a) Eigenerklärung
              zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB b) Eigenerklärung zum
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB c) Eigenerklärung zum
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB d)
              Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-
              Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes 3.
              Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach der Verordnung (EU)
              2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über
              restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
	      destabilisieren
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	    Beschreibung: Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei
            Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem
	    der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des
	      Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen
	      Stand wiederzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem
	      Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
	      Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
              Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den jeweiligen
              Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Bei
              einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr
              zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer im
	      Auftragsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der
              Bietergemeinschaft - mit einer Deckungssumme von mindestens a) 10.000.000,00 EUR für
              Personenschäden, b) 2.500.000,00 EUR für Sachschäden und c) 2.500.000,00 EUR für
              Vermögensschäden, - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
              der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder
              eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
	      zugelassenen Versicherungsunternehmen. Sollte der Bieter/die Mitglieder der
              Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die
              vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass
              er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle
              vorgenannten Anforderungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis
              über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
              Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des
	      Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2022 - 2024) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften
              sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds einer
              Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht
              genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
              anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann
	      entsprechend zu kennzeichnen.
              Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
              Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den
	      letzten 3 Jahren (2022 - 2024) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die Zahl
              der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die Zahl der
              Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der
              Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der
	      Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3)
              und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder
              der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten
              Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für das Gewerk Lichtrufanlagen, jeweils
	      mit folgenden Angaben: - Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz
	      erbracht hat - Rolle des Referenznehmers in der Referenz - Beschreibung des
	      Referenzauftrags - Auftragswert in EUR netto - Erbringungszeitraum (Zeitraum der
              Leistungserbringung) - Name des Auftraggebers, Straße, PLZ, Ort, Land - Ansprechpartner
	      beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse - Angaben zur Geeignetheit der
	      Referenz Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als
	      erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der
	      Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils
              alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind: 1) Gegenstand der Referenz waren a.
              Inspektion, Prüfung und Wartung, b. Rufbereitschaft (24h/365d) für Stör- und Notfälle, c.
              Störungsbeseitigung, d. und Instandsetzung von Lichtrufanlagen. 2) Die Referenz wurde
	      normgerecht nach DIN 0834-1 und DIN 0834-2 erbracht. 3) Die Referenz wurde aus Sicht des
              Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich
	      der Vertragspartner des Bieters sein. Die vom Bieter in der Referenz angegebenen
              personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der
              Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung
	      der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der
	      Verantwortung des Bieters/der Bietergemeinschaft. Es werden nur die vom Bieter an
              vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle
              oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren,
              Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Der Bieter hat alle in der Anlage 2 Nr.
              1 ff. des Formblatts  Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung  jeweils geforderten
              Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der  Beschreibung des
	      Referenzauftrags	und den weiteren Angaben zur Geeignetheit der Referenz ergeben. Der
              Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu
              überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf (5) Referenzen einreichen, werden nur die ersten
              fünf (5) Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein,
              welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden
	      Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer
              Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf (5) Referenzen benannt werden.
	      Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
              Beschreibung: Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, welche
              Teile des Auftrags er/sie als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Im Angebot sind der
              Leistungsbereich sowie Art und Umfang der durch andere Unternehmen auszuführenden
	      Teilleistungen zu benennen sowie auf Verlangen des Auftraggebers die Namen/Firmen,
	      Kontaktdaten und den gesetzlichen Vertreter der Unternehmen. Den Bietern steht es frei,
	      bereits mit Angebotsabgabe die Unterauftragnehmer zu benennen. Eignungsverleihende
              Unterauftragnehmer müssen benannt werden.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Bezeichnung: Pauschalvergütung Implementierungsphase
            Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium  Pauschalvergütung
	    Implementierungsphase  ist dem Formblatt  Preisblatt  zu entnehmen.
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 10,00
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Bezeichnung: Pauschalvergütung Wartung
            Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium  Pauschalvergütung
	    Wartung  ist dem Formblatt	Preisblatt  zu entnehmen.
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 40,00
	      Kriterium:
	      Art: Preis
              Bezeichnung: Pauschalvergütung Rufbereitschaft
              Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium  Pauschalvergütung
	      Rufbereitschaft  ist dem Formblatt  Preisblatt  zu entnehmen.
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 15,00
	      Kriterium:
	      Art: Preis
              Bezeichnung: Zeithonorar Stör- und Notdienst
              Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium  Zeithonorar Stör- und
	      Notdienst  ist dem Formblatt  Preisblatt	zu entnehmen.
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 25,00
	      Kriterium:
	      Art: Preis
              Bezeichnung: Pauschalvergütung Ersatzteilvorhaltung
              Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium  Pauschalvergütung
	      Ersatzteilvorhaltung  ist dem Formblatt  Preisblatt  zu entnehmen.
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 10,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/06/2025 23:59:59 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5ZTG
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5ZTG
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5ZTG
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 08/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 8 Wochen
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber wird die Bewerber oder Bieter unter
            Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
            unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
              Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
              vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
              Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 08/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
            Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
            - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
            nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
            oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
            einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf
            Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
            2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter,
            deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
            dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
            Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
            Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
            keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
            die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
            § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
            E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
	    geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
	    Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
            nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB
            nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
            nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
            über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
	      geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
              Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
              Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
              MÜNCHENSTIFT GmbH
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: MÜNCHENSTIFT GmbH
       5.1. Los: LOT-0002
	    Titel: Los 2
            Beschreibung: Die MÜNCHENSTIFT GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft und
            hundertprozentige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt München. Sie betreibt insgesamt
            13 Alten- und Pflegeheime mit rund 3.000 Bewohnern und 1.900 Mitarbeitern verteilt über die
            ganze Stadt. Gegenstand der Beschaffung sind - die Inspektion, Prüfung, Wartung und
            Instandsetzung der technischen Anlagen und Einrichtungen für das Gewerk Lichtrufanlagen, -
            die Störungsbeseitigung an den Anlagen, - sowie die Vorhaltung von Ersatzteilen für die
            Wartung und Störungsbeseitigung der/an den Anlagen durch den AN an den in den
	    Vergabeunterlagen und unter 5.1.2 dieser Auftragsbekanntmachung jeweils genannten
            losgegenständlichen Standorten der MÜNCHENSTIFT GmbH, bestehend aus den in den
            Vergabeunterlagen näher beschriebenen Gebäuden und Liegenschaften. Als Liegenschaft
            gelten mehrere Gebäude der MÜNCHENSTIFT GmbH an einem ihrer Standorte. Die
	    Leistungen sind im Einzelnen den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen
	    Vertragsbedingungen (BVB) und deren Anlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 2
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 50711000
            Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
     5.1.2. Erfüllungsort
            Stadt: München
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: 1. Sendling MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Josef Luise-
            Kiesselbach-Platz 2 81377 München 2. Laim/Pasing MÜNCHENSTIFT GmbH Alfons-
            Hoffmann-Haus Agnes-Bernauer-Straße 185 80687 München 3. Bogenhausen
            MÜNCHENSTIFT GmbH Haus an der Effnerstraße Effnerstraße 76 81925 München 4.
            Harlaching MÜNCHENSTIFT GmbH Haus an der Tauernstraße Tauernstraße 11 81547
            München 5. Neuhausen MÜNCHENSTIFT GmbH Haus Heilig Geist Dom-Pedro-Platz 6 80637
            München
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 3 Jahre
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 4
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die Leistungen des AN beginnen mit einer Implementierungsphase. Die
	    Implementierungsphase beginnt am 01.11.2025, wenn der Zuschlag vor dem 01.11.2025
	      erteilt wird. In diesem Fall dauert die Implementierungsphase zwei Monate, so dass der AN
              mit den übrigen vertraglichen Leistungen (nachfolgend als  Regelbetrieb  bezeichnet) am
	      01.01.2026 zu beginnen hat. Sofern der Zuschlag nicht vor dem 01.11.2025 erteilt wurde,
	      beginnt die zweimonatige Implementierungsphase am ersten Tag des auf die
	      Zuschlagserteilung folgenden Monats. Der AN hat mit dem Regelbetrieb am Tag nach
	      Beendigung der Implementierungsphase zu beginnen. Der Regelbetrieb endet nach drei
              Jahren. Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des AG gegenüber dem AN einmalig um
              ein weiteres Jahr verlängert werden. Verzögert sich das Vergabeverfahren über den
              Folgeauftrag, hat der AG das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung gegenüber dem
              AN bis zu dreimal um jeweils einen Monat zu verlängern. Als Folgeauftrag gilt derjenige
              Auftrag, der sich an den Vertrag anschließt.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: 1. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft
	    im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
            Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
	    (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die
	    Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme
            angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
            erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
            beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser
            Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die
	    Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen
            (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
            Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der
            Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das
            Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
            Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
            berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3
            Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
            nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten
            benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen
	    Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
            Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine
	    gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens
            für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die
	    Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher das Formblatt
	     Eignungsleihe Bieter  (Anhang 7) und das Formblatt  Eignungsleihe Dritter	(Anhang 8)
            auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. 2. Eigenerklärungen zum
            Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat folgende
            Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben: a) Eigenerklärung
            zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB b) Eigenerklärung zum
            Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB c) Eigenerklärung zum
            Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB d)
              Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-
              Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes 3.
              Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach der Verordnung (EU)
              2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über
              restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
	      destabilisieren
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	    Beschreibung: Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei
            Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem
	    der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des
	    Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen
	    Stand wiederzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem
	    Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
	      Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
              Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den jeweiligen
              Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Bei
              einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr
              zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer im
	      Auftragsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der
              Bietergemeinschaft - mit einer Deckungssumme von mindestens a) 10.000.000,00 EUR für
              Personenschäden, b) 2.500.000,00 EUR für Sachschäden und c) 2.500.000,00 EUR für
              Vermögensschäden, - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
              der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder
              eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
	      zugelassenen Versicherungsunternehmen. Sollte der Bieter/die Mitglieder der
              Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die
              vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass
              er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle
              vorgenannten Anforderungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis
              über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
              Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des
	      Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2022 - 2024) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften
              sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds einer
              Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht
              genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
              anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann
	      entsprechend zu kennzeichnen.
              Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
              Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den
	      letzten 3 Jahren (2022 - 2024) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die Zahl
              der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die Zahl der
              Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der
              Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der
	      Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3)
              und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder
              der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten
              Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für das Gewerk Lichtrufanlagen, jeweils
	      mit folgenden Angaben: - Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz
	      erbracht hat - Rolle des Referenznehmers in der Referenz - Beschreibung des
	      Referenzauftrags - Auftragswert in EUR netto - Erbringungszeitraum (Zeitraum der
              Leistungserbringung) - Name des Auftraggebers, Straße, PLZ, Ort, Land - Ansprechpartner
	      beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse - Angaben zur Geeignetheit der
	      Referenz Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als
	      erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der
	      Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils
              alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind: 1) Gegenstand der Referenz waren a.
              Inspektion, Prüfung und Wartung, b. Rufbereitschaft (24h/365d) für Stör- und Notfälle, c.
              Störungsbeseitigung, d. und Instandsetzung von Lichtrufanlagen. 2) Die Referenz wurde
	      normgerecht nach DIN 0834-1 und DIN 0834-2 erbracht. 3) Die Referenz wurde aus Sicht des
              Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich
	      der Vertragspartner des Bieters sein. Die vom Bieter in der Referenz angegebenen
              personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der
              Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung
	      der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der
	      Verantwortung des Bieters/der Bietergemeinschaft. Es werden nur die vom Bieter an
              vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle
              oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren,
              Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Der Bieter hat alle in der Anlage 2 Nr.
              1 ff. des Formblatts  Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung  jeweils geforderten
              Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der  Beschreibung des
	      Referenzauftrags	und den weiteren Angaben zur Geeignetheit der Referenz ergeben. Der
              Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu
              überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf (5) Referenzen einreichen, werden nur die ersten
              fünf (5) Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein,
              welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden
	      Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer
              Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf (5) Referenzen benannt werden.
	      Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
              Beschreibung: Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, welche
              Teile des Auftrags er/sie als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Im Angebot sind der
              Leistungsbereich sowie Art und Umfang der durch andere Unternehmen auszuführenden
	      Teilleistungen zu benennen sowie auf Verlangen des Auftraggebers die Namen/Firmen,
	      Kontaktdaten und den gesetzlichen Vertreter der Unternehmen. Den Bietern steht es frei,
	      bereits mit Angebotsabgabe die Unterauftragnehmer zu benennen. Eignungsverleihende
              Unterauftragnehmer müssen benannt werden.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Bezeichnung: Pauschalvergütung Implementierungsphase
            Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium  Pauschalvergütung
	    Implementierungsphase  ist dem Formblatt  Preisblatt  zu entnehmen.
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 10,00
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Bezeichnung: Pauschalvergütung Wartung
            Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium  Pauschalvergütung
	    Wartung  ist dem Formblatt	Preisblatt  zu entnehmen.
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 40,00
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Bezeichnung: Pauschalvergütung Rufbereitschaft
            Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium  Pauschalvergütung
	    Rufbereitschaft  ist dem Formblatt	Preisblatt  zu entnehmen.
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 15,00
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Bezeichnung: Zeithonorar Stör- und Notdienst
            Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium  Zeithonorar Stör- und
	    Notdienst  ist dem Formblatt  Preisblatt  zu entnehmen.
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 25,00
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Bezeichnung: Pauschalvergütung Ersatzteilvorhaltung
            Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium  Pauschalvergütung
	    Ersatzteilvorhaltung  ist dem Formblatt  Preisblatt  zu entnehmen.
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 10,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/06/2025 23:59:59 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5ZTG
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5ZTG
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
              Bedingungen für die Einreichung:
	      Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5ZTG
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 08/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 8 Wochen
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber wird die Bewerber oder Bieter unter
              Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
              unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
              Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
              vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
              Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 08/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
            Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
            - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
            nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
            oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
            einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
              2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
              § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
              E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
	      geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
	      Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
              nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB
              nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
              nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
              über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
	      geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
              Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
              Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
              MÜNCHENSTIFT GmbH
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: MÜNCHENSTIFT GmbH
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: MÜNCHENSTIFT GmbH
	    Registrierungsnummer: DE190458405
	    Postanschrift: Kirchseeoner Str. 3
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 81669
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: info@muenchenstift.de
	    Telefon: +49 89 62020 300
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
	    Registrierungsnummer: 09-0318006-60
            Postanschrift: Maximilianstraße 39
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 80538
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
	      Telefon: +49 8921762411
	      Fax: +49 8921762847
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8f9bce7e-9cf4-4dc8-8c37-53bad5a40872 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/06/2025 14:03:57 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 109/2025
              Datum der Veröffentlichung: 10/06/2025
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5ZTG
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5ZTG/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-369396-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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