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Ausschreibung: Deutschland  Fassadenarbeiten  Gymnasium Am Fredenberg -Riegel-Pfosten-Fassade - DEU-Salzgitter
Metallbauarbeiten
Einbau von Türen und Fenstern
Fassadenarbeiten
Dokument Nr...: 370196-2025 (ID: 2025061001443391372)
Veröffentlicht: 10.06.2025
*
  DEU-Salzgitter: Deutschland  Fassadenarbeiten  Gymnasium Am Fredenberg
-Riegel-Pfosten-Fassade
   2025/S 109/2025 370196
   Deutschland  Fassadenarbeiten  Gymnasium Am Fredenberg - Riegel-Pfosten-Fassade
   OJ S 109/2025 10/06/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Salzgitter
	    E-Mail: submission@stadt.salzgitter.de
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Gymnasium Am Fredenberg - Riegel-Pfosten-Fassade
	    Beschreibung: Metallbauarbeiten Pfosten-Riegel-Konstruktion Fassade
	    Kennung des Verfahrens: af9d5bd5-0e0f-483e-abea-16208a58806d
	    Interne Kennung: 2025-0123-(BL)
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45443000 Fassadenarbeiten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45262670 Metallbauarbeiten, 45421130 Einbau von Türen und
	    Fenstern
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Hans-Böckler-Ring 20a
	    Stadt: Salzgitter
	    Postleitzahl: 38228
	    Land, Gliederung (NUTS): Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Gymnasium Am Fredenberg - Turm 0
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXUAYYDYTCBS9Q42 Abweichende
	    Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters sowohl als Allgemeine
            Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Klauseln werden nicht
	    Vertragsbestandteil. Ein verfristetes Angebot wird ausgeschlossen. Ein Angebot gilt als
            verfristet, wenn der Bindefristverlängerung in der vorgegebenen Frist nicht aktiv zugestimmt
	    wird.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Im
              Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8
              oder 9 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach §
              299, §§ 299a und 299b, §108 e, § 108f oder §§ 333 und 334 jeweils auch i.V.m. § 335a des
              Strafgesetzbuches oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
              Bestechung rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
              Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr.1 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das
              Unternehmen wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches
              (Bildung krimineller Vereinigungen) rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des
              Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Im
              Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber nach § 124 Abs. 1 Nr. 4
              GWB über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
	      Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat,
              die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
	      bewirken.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Im Rahmen seines Ermessens kann der
              öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
              Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
              nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
	      hat.
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
              Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das
              Unternehmen wegen einer Straftat nach § 261 (Geldwäsche) oder §§ 89c oder 89a Abs. 2 Nr.
              2 (Terrorismusfinanzierung) des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße
              nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
              Betrugsbekämpfung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 1
	      Nr. 4 oder 5 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat
              nach § 263 (Betrug) oder § 264 (Subventionsbetrug) des Strafgesetzbuches rechtskräftig
              verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
              rechtskräftig festgesetzt worden ist.
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
              ein Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr.10 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das
              Unternehmen wegen einer Straftat nach §§ 232, 232a Abs. 1 - 5, §§ 232b - 233a
	      (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
              Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) des Strafgesetzbuches rechtskräftig
              verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
              rechtskräftig festgesetzt worden ist.
              Zahlungsunfähigkeit: Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein
              Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs.
              1 Nr. 2 GWB zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Im Rahmen seines
              Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB zahlungsunfähig ist,
              über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
              Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
	      Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet
              oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB in
              Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung
              begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen
              Nachweise zu übermitteln.
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Im Rahmen seines
              Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB ein Interessenkonflikt bei der Durchführung
              des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
              öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
	      wirksam beseitigt werden kann.
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Im Rahmen
              seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB eine Wettbewerbsverzerrung daraus
	      resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
	      einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
              einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Im Rahmen seines Ermessens
              kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen,
              wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
              nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
	      Unternehmens infrage gestellt wird.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Im Rahmen
              seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB eine wesentliche
              Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
              Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
              vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
	      hat.
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
              Unternehmen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder eine Verletzung auf
	      sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
              Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123
	      Abs. 4 S. 1 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen
              zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
              nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
	      Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder eine Verletzung auf sonstige geeignete
	      Weise nachgewiesen werden kann.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Gymnasium Am Fredenberg - Riegel-Pfosten-Fassade
            Beschreibung: Herstellen, Liefern und Montieren von Fassadenelementen, Fenstern, Türen
	    Interne Kennung: 2025-0123-(BL)
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45443000 Fassadenarbeiten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45262670 Metallbauarbeiten, 45421130
            Einbau von Türen und Fenstern
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Hans-Böckler-Ring 20a
	    Stadt: Salzgitter
	    Postleitzahl: 38228
	    Land, Gliederung (NUTS): Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Gymnasium Am Fredenberg - Turm 0
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 25/08/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 12/12/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	    Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung (auf
            Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen) -
	    Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) (auf
            Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen) Der Nachweis der
            wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt durch eine Erklärung des Bieters,
            dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe - über das Vermögen weder ein Insolvenzverfahren
            oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung
	      eines Insolvenzverfahrens durch den Bieter gestellt oder dieser Antrag mangels Masse
	      abgelehnt wurde, - der Bieter sich nicht in Liquidation befindet, - der Bieter keine schweren
	      Vergehen begangen hat, - der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
              Abgaben sowie der Beträge zur Zahlung gesetzlicher Sozialversicherung nachgekommen ist
              und - durch Angabe des Umsatzes für nach Art und Umfang ausgeschriebenen Leistungen
              der letzten drei Geschäftsjahre.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Datenblätter mit Beschreibung der angebotenen
	      Leistung (mit dem Angebot vorzulegen)
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister - nicht
              älter als drei Monate (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen) -
	      Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und
              Handelskammer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen) -
              Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (auf Anforderung der Vergabestelle mittels
              Dritterklärung vorzulegen) - Gewerbeanmeldung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels
              Dritterklärung vorzulegen) - Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft (auf
              Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Angabe über die Zahl der in den letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert
	      nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (auf Anforderung der
              Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Drei Referenznachweise über mit dem
              aktuellen Auftrag vergleichbare Leistungen aus den vergangenen fünf Kalenderjahren (auf
              Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit mindestens folgenden
              Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
              Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten
              maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür
	      durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen
              technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
              Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
              Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur
	      vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe
              der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des
              Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
            Beschreibung: Preiskriterium für  Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/06/2025 23:59:59 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXUAYYDYTCBS9Q42/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXUAYYDYTCBS9Q42
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXUAYYDYTCBS9Q42
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 08/07/2025 09:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: siehe einzureichende Unterlagen
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 08/07/2025 09:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: -
	    Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (auf Anforderung der
            Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein
              Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes
              Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
              Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
	      macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
              Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).
              Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
              Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
	      Salzgitter
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Salzgitter
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Salzgitter
	    Registrierungsnummer: t:053418393542
            Postanschrift: Joachim-Campe-Straße 6-8
	    Stadt: Salzgitter
	    Postleitzahl: 38226
	    Land, Gliederung (NUTS): Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: submission@stadt.salzgitter.de
	    Telefon: +49 5341839-3542
	    Fax: +49 5341839-4960
	    Internetadresse: https://www.salzgitter.de/
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
	    Registrierungsnummer: t:04131153308
	    Postanschrift: Auf der Hude 2
            Stadt: Lüneburg
	      Postleitzahl: 21339
              Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
	      Telefon: +49 413115-2943
	      Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
	      /vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9e574247-fef7-4219-87d8-f697f12cd9e6 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/06/2025 11:56:04 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 109/2025
              Datum der Veröffentlichung: 10/06/2025
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXUAYYDYTCBS9Q42
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXUAYYDYTCBS9Q42/documents
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersach
sen-144803.html
https://www.salzgitter.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-370196-2025-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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