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Ausschreibung: Deutschland  Dienstleistungen in der Tragwerksplanung  Planungsleistung Tragwerksplanung Neubau Feuerwehrgerätehaus Schleiden - DEU-Schleiden
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Planungsleistungen im Bauwesen
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Dokument Nr...: 370316-2025 (ID: 2025061001453291480)
Veröffentlicht: 10.06.2025
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  DEU-Schleiden: Deutschland  Dienstleistungen in der Tragwerksplanung 
Planungsleistung Tragwerksplanung Neubau Feuerwehrgerätehaus Schleiden
   2025/S 109/2025 370316
   Deutschland  Dienstleistungen in der Tragwerksplanung  Planungsleistung Tragwerksplanung
   Neubau Feuerwehrgerätehaus Schleiden
   OJ S 109/2025 10/06/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Schleiden
	    E-Mail: vergabe@schleiden.de
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Planungsleistung Tragwerksplanung Neubau Feuerwehrgerätehaus Schleiden
            Beschreibung: Planungsleistung Tragwerksplanung - Wiederaufbau Feuerwehrgerätehaus
            Schleiden. Mit der Ausführung ist spätestens 12 Werktage noch Zugang des
            Auftragsschreiben zu beginnen. Für die Vollendung der Leistung ist die 45KW/2027,
            spätestens am letzten Werktag dieser KW.
	    Kennung des Verfahrens: f02f4690-3daa-4780-ba6a-0f93dc17d829
	    Interne Kennung: 2025_4032_SLE_DL_12.126.01_O_WAP014
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
            Zentrale Elemente des Verfahrens: Frist für Beginn ist spätestens 12 Werktage nach Zugang
            des Auftragsschreibens. Frist für Vollendung ist spätestens am letzten Werktag der KW 45 in
            2027. Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der Fristen für jeden Werktag des Verzugs
	    0,1 % der netto Auftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5% der netto
            Auftragssumme begrenzt. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Auf Sicherheit für
            die Vertragserfüllung wird verzichtet. Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet.
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71300000
            Dienstleistungen von Ingenieurbüros
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Poensgenstraße 27
	    Stadt: Schleiden
	    Postleitzahl: 53937
	    Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
	    Land: Deutschland
     2.1.3. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 132 648,00 EUR
     2.1.4. Allgemeine Informationen
              Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYCYVV9 Bereits hochgeladene
              Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden.
              Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-
	      Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden. Es besteht
              jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein
              weiteres vollständiges Angebot hochlädt. In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene
              Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen. Für den Fall, dass nach Ablauf der
	      zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der
              Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform
              zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung
	      der Angebote nur das Angebot Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der
              Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-
              Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben
              Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
            Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: 1.
	    Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
            Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (Erklärung des Bieters durch Ankreuzen im Formblatt
            124 für nicht präqualifizierte Unternehmen) Ich / Wir erkläre(n), dass - für mein / unser
            Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. - keine
            Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. - für mein / unser Unternehmen ein
            Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. - zwar für mein / unser
            Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, ich / wir jedoch
            für mein / unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für
            mein / unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ab einer
            Auftragssumme von 30.000,- Euro netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen
            Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen.
            2 Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Erklärung des Bieters durch Ankreuzen im
            Formblatt 124 für nicht präqualifizierte Unternehmen) - Ich / Wir erkläre(n), dass ein
	    Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt
            noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich
	    mein / unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. - Ein Insolvenzplan wurde
            rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich / werden wir ihn vorlegen. 3. Angaben zur
            Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Ich erkläre / wir
            erklären, dass ich / wir meine / unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
            sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
            unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe / haben. Falls mein / unser Angebot in die engere
	    Wahl kommt, werde ich / werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
	    Sozialkasse (soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
	    des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige
            Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	    Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
            Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
            Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
              Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
              Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB).
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
              verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a
              des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
              Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs.
              1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
	      Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
	      Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
              werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs
              zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
              Betrugsbekämpfung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	      des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - §
	      263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
              Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
              ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und - § 264 des Strafgesetzbuchs
              (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
              oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
              werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
              Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - §
              299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
	      299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
              (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
              von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
              Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des
              Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
              des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8
              GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
              ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123
	      Abs. 1 Nr. 9 GWB).
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
	      ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
              sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
	      des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
              Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
	      GWB).
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen
	      ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
	      Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
              Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts-
              oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
              nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB).
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen
              Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist
              und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
              festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
              Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3,
	      Nr. 2 GWB).
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1
	      GWB).
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2
	      GWB).
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3
	      GWB).
              Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das
              Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares
              Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
              mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB).
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB).
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein der
              Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung
              eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4
	      GWB).
              Schweres berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
              des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das
              Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
              begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3
              ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber
              über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
	      Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat,
              die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
              bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
              öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
              wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
	      das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
              diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
              beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
              der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
              fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
	      GWB).
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf
              Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
              Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
              übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die
              Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
              o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
              Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
              Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
              erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124
	      Abs. 1 Nr. 9 GWB).
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Planungsleistung Tragwerksplanung Neubau Feuerwehrgerätehaus Schleiden
            Beschreibung: Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Schleiden ist eine umfassende
	    Tragwerksplanung erforderlich. Diese dient der Sicherstellung der statischen Standsicherheit
            des gesamten Neubaus. Die Leistungen umfassen die Erstellung der prüffähiger statischen
            Berechnungen sowie die zugehörigen Kontruktions- und Ausführungspläne. Die
            Tragwerksplanung ist notwendig, um die baurechtlichen Anforderungen zu erfüllen und eine
            fachgerechte Ausführung der tragenden Bauteile sicherzustellen. CPV Code
	    Tragwerksplanung: 71327000-6 CPV Code Planungsleiszungen im Bauwesen: 71320000-7
            CPV Code Ingenieurbüros: 71300000-1 Es werden keine Nebenangebote zugelassen. Es
	    werden keine Nachunternehmerleistungen zugelassen. Bietergemeinschaften sind nicht
	    zugelassen. Mehrere Angebote werden nicht zugelassen. Submission: 16.07.2025 geplantes
	    Ende der Bindefrist: 14.09.2025
	    Interne Kennung: 2025_4032_SLE_DL_12.126.01_O_WAP014
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71300000
            Dienstleistungen von Ingenieurbüros
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Ja, im Rahmen von § 132 GWB.
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Poensgenstraße 27
	    Stadt: Schleiden
	    Postleitzahl: 53937
	    Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Andere Laufzeit: Unbekannt
     5.1.6. Allgemeine Informationen
              Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	      Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
              Zusätzliche Informationen: 1. Hinweis zur Laufzeit des Vertrags Für die Laufzeit des Vertrags
              wird ausschließlich verwiesen auf das Formblatt 214. 2. Zusätzliche Hinweise Präqualifizierte
              Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
              die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt
	      durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist
              auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
              Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
              auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
              vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte  Eigenerklärung zur
              Eignung  vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei
              Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für
              diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die
              Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste
              des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
              geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt
              das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten
              Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der  Eigenerklärung zur
              Eignung  genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen,
              die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
              beizufügen. 3. Hinweis zu Formvorgaben Sofern ein Formblatt eine Unterschrift oder einen
              Firmenstempel vorsieht, gilt diese Anforderung als erfüllt, sobald der Bieter das ausgefüllte
              Formblatt über sein Benutzerkonto auf der E-Vergabeplattform hochlädt. Die elektronische
              Einreichung des Angebots samt aller Formblätter bringt den Rechtsbindungswillen des Bieters
              zum Ausdruck und bestätigt, dass sämtliche eingereichten Unterlagen und Erklärungen
              Bestandteil seines Angebots sind, unabhängig davon, ob einzelne Dokumente eine
	      handschriftliche Unterschrift oder einen Stempel enthalten. Ein Ausschluss des Angebots
              allein aufgrund fehlender Unterschriften oder Stempel auf einzelnen Formblättern erfolgt daher
	      nicht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
            Beschreibung: Referenznachweise über den Umsatz (i.S.v. 124 VHB).
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung: Registereintragungen (Erklärung des Bieters durch Ankreuzen im Formblatt
              124 für nicht präqualifizierte Unternehmen) Ich bin / Wir sind - im Handelsregister eingetragen.
              - für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. - bei der Industrie-
	      und Handelskammer eingetragen. - zu keiner Eintragung in die genannten Register
	      verpflichtet. Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir zur
              Bestätigung meiner / unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug
	      und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und
	      Handelskammer.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Angebotspreis
	    Beschreibung: Der Preis (EUR, brutto) ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Bieter hat zur
	    Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83)
            ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-
            Format ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
	    /VMPSatellite/notice/CXQ1YYCYVV9/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern (z.B. Bieterfragen und
            Antworten darauf; Aufklärungen; Nachforderungen) erfolgt ausschließlich über die
            Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform. Dieser Kommunikationskanal wird auch für
            die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt. Bzgl. aller Informationen besteht eine
	    Holschuld der Bieter.
	    URL: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYCYVV9
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite
	    /notice/CXQ1YYCYVV9
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 16/07/2025 14:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 16/07/2026 14:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
            Ort: Auf der E-Vergabeplattform (Vergabeportal Wirtschaftsregion Aachen - Düren -
	    Euskirchen - Heinsberg)
            Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern
            des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
            Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vergleichbare Planungsleistungen sind aus
              den letzten drei Jahren zur ausgeschriebenen Leistung beizufügen.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
            Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
            gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
            dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
            der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
            aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
            Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
            Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
            oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
            Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
            wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
            der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
            bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
            Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
            Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
            ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
            Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
            Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
            Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
	    darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
            elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
	    werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
	    Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
            nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
            wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag
            ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
            vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
            Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
            Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
            Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
            Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
            jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
	      Schleiden
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Schleiden
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Schleiden
	    Registrierungsnummer: 053660036036-31001-86
            Postanschrift: Blankenheimer Straße 2
	    Stadt: Schleiden
	    Postleitzahl: 53937
	    Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabe@schleiden.de
	    Telefon: +49 2445-89411
	    Fax: +49 2445-89111
	    Internetadresse: https://www.schleiden.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
	    Registrierungsnummer: 05315-03002-81
            Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
            Stadt: Köln
	    Postleitzahl: 50667
            Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de
	    Telefon: +49 0221-147-3045
	    Fax: +49 0221-147-2889
	    Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	      E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 40380a0e-1c73-4f0f-89e3-0dbf701998eb - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/06/2025 12:29:06 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 109/2025
              Datum der Veröffentlichung: 10/06/2025
Referenzen:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de
https://www.schleiden.de
https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYCYVV9
https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYCYVV9/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-370316-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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