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Ausschreibung: Deutschland  Paketbeförderung  Dienstleistungsvertrag zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen im Zeitraum 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2026 - DEU-Dresden
Postbeförderung auf der Straße
Paketbeförderung
Paketpostdienste
Paketzustellung
Dokument Nr...: 370102-2025 (ID: 2025061001461591556)
Veröffentlicht: 10.06.2025
*
  DEU-Dresden: Deutschland  Paketbeförderung  Dienstleistungsvertrag zur
Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen im
Zeitraum 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2026
   2025/S 109/2025 370102
   Deutschland  Paketbeförderung  Dienstleistungsvertrag zur Beförderung von Paketen
   teilnehmender sächsischer Justizdienststellen im Zeitraum 1. November 2025 bis zum 31.
   Oktober 2026
   OJ S 109/2025 10/06/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Oberlandesgericht Dresden
	    E-Mail: vergabestelle@olg.justiz.sachsen.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Dienstleistungsvertrag zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer
	    Justizdienststellen im Zeitraum 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2026
            Beschreibung: Gegenstand dieses Verfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von
            Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen in den Regionen Dresden, Leipzig,
            Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung
            der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen
            und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung im
            Inland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag
            (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die
            Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu
	    erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen
            Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die
	    zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur
            Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des
            Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der
            außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der
            Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im
            Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung,
            Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis
            der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4
	    PostG) Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
	    Kennung des Verfahrens: 726135ad-cbcc-48ff-ba6f-07f29647dfbd
	    Interne Kennung: OLG-VI.4-E1420/19/2-2025
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60161000 Paketbeförderung
              Zusätzliche Einstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße, 64121200
	      Paketzustellung, 64113000 Paketpostdienste
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Bundesrepublik Deutschland
	    Postleitzahl: 00000
	    Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Der Bieter hat eine Eigenerklärung (Anlage 5) abzugeben: 
	    Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833
            /2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu
            Russland aufweisen  Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine
	    Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem
            Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k)
	    Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen Sofern ein Bieter im Hinblick auf die
            wirtschaftliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen
	    will (Unterauftragnehmer), ist dies in Anlage 3 Bieterangaben zu vermerken und die Anlage 7
	    Verzeichnis der Unterauftragnehmer, die mit der Abholung der Sendungen in den
            Justizdienststellen und/oder für die Zustellungen beim Empfänger beauftragt werden, ist
            entsprechend auszufüllen. Das Verzeichnis der Unterauftragnehmer kann bereits ausgefüllt
            mit dem Angebot eingereicht werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Sofern das Verzeichnis
            der Unterauftragnehmer dem Angebot nicht beigefügt ist, wird die Vergabestelle entsprechend
            § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV vor Zuschlagserteilung von den Unternehmen/Bietern, die in die
            engere Wahl kommen, die ausgefüllte Liste der Unterauftragnehmer abfordern. Die Vorlage
            hat dann unverzüglich binnen einer Frist von fünf Tagen zu erfolgen. Bei einer sehr hohen
            Anzahl von Unterauftragnehmern (ab 1.000) kann von einer Vorlage der ausgefüllten Anlage 7
            Verzeichnis der Unterauftragnehmer abgesehen werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Für
            diesen Fall hat der Bieter bei Abgabe des Angebotes eine entsprechende Eigenerklärung
	    vorzulegen, dass nur Unterauftragnehmer beauftragt werden, die mindestens den
	    gesetzlichen Mindestlohn zahlen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern
            und Sozialabgaben nachkommen, die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen und im
	    Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der
            Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) eingetragen sind. Sollte ein Unterauftragnehmer diese
            Voraussetzungen im laufenden Vertragszeitraum nicht mehr erfüllen, ist er unverzüglich als
            Unterauftragnehmer nicht mehr einzusetzen (vgl. § 36 VgV). Diese Eigenerklärung ist bei
	    Abgabe des Angebotes miteinzureichen.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
              Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Es gelten
              sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die
              gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Es sind entsprechende
              Eigenerklärungen abzugeben.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Beförderung von Paketen aus der Region Dresden
            Beschreibung: Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Dresden (Los 1)
            können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden.
            Gegenstand des Loses 1 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender
            sächsischer Justizdienststellen der Region Dresden. Die Postdienstleistung umfasst die
	    Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und
            Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands.
            Zustellung innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich
            spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab.
            Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben
	    von Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die
            Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab
            und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik
            Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen
            des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der
            außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der
            Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im
            Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung,
            Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis
            der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4
            PostG) Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 1 - Region Dresden im
            Vertragszeitraum: 37.502 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 1 - Region
	    Dresden kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren
	    Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
	    Interne Kennung: LOT-0001
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60161000 Paketbeförderung
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 64121200 Paketzustellung, 64113000 Paketpostdienste,
            60160000 Postbeförderung auf der Straße
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Bundesrepublik Deutschland
	    Postleitzahl: 00000
	    Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/11/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/10/2026
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
              Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	      Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
	    festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
            Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
            Beschreibung: Bietererklärung (Anlage 2), dass die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
            Gesetz gegen Wettbewerbsbe- schränkung (GWB) nicht vorliegen, keine schwere Verfehlung
            begangen wurde, die die Zulässigkeit als Bewerber in Frage stellt, der Bieter im
            Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf die Eignung
            abgegeben hat, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes
            über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im
            Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer
            Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner
            gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch
            kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, einer nach § 22
            Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführtten Ausschlussgründe nicht vorliegt, die
            Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines
            allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von
	    mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen
            eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen und dass der Bieter die
            gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt. Für
            den Fall, dass die Erklärung nicht im vollen Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen
            Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen.
            Bietererklärung (Anlage 3): namentliche Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten
	    (Telefon, E-Mail), Beschreibung des Betriebsablaufes und der Betriebsorganisation (unter
            Beifügung geeigneter Unterlagen), Benennung der Kriterien, die für die Auswahlund
            Einstellung der Mitarbeiter erfüllt sein müssen, Angaben zu Aus- und Fortbildungen der
            Mitarbeitern, Erscheinungsbild: Wie sind die Mitarbeiter nach außen als Zusteller erkennbar?
            Wie erfolgt die Qualitätssicherung? Dazu ist ein entsprechendes Konzept unter Einbeziehung
	    aller Unterauftragnehmer vorzulegen., Angaben zum Reklamationsmanagement, Ist die
            Möglichkeit gegeben, dass der Zusteller bei auftretenden Problemen (technischer wie
	    fachlicher Art) im Zustellprozess beim Auftragnehmer nachfragen kann?
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3) drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in
              den letzten drei Geschäftsjahren
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3) zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter
              / Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigten (bezogen auf den
	      Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3): zur Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende
              Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden Deckungssummen -pro Versicherungsfall;
              mindestens 1.000.000 Euro für Sach- und Personenschäden und mindestens 100.000 Euro
              Vermögensschäden; die Höchstleistung der Versicherung für Sach- und Personenschäden pro
              Versicherungsjahr darf 2.000.000 Euro und die Höchstleistung für Vermögensschäden pro
	      Versicherungsjahr darf 200.000 Euro nicht unterschreiten - der Nachweis ist vom
              bezuschlagten Bieter unverzüglich nach der Zuschlagserteilung zu erbringen, sowie bei
              welchem Versicherungsunternehmen die Versicherung abgeschlossen ist, bzw. für den Fall
              des Zuschlages abgeschlossen wird. Bei der Versicherung muss es sich um eine marktübliche
	      deutsche Industrieversicherung oder um eine vergleichbare Versicherung aus einem
	      Mitgliedsstaat der EU handeln. Fremdsprachlichen Versicherungsunterlagen ist eine
              beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung: Bietererklärung (Anlage 2): dass über das Vermögen des Bieters das
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, nicht eröffnet ist, die
              Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
	      worden ist; sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; der Bieter den gesetzlichen
              Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
              Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für den Fall, dass die Eigenerklärung
              nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen Anhängigkeit eines
              Insolvenzverfahrens), sind die entsprechende Gründe einzutragen.
	      Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3) zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz der
	      angebotenen Leistung in den letzten drei Jahren
	      Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3): Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von
              Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis § 4 PostG) der Bundesnetzagentur; Erklärung, dass
              kein Verfahren der Bundesnetzagentur zur Rücknahme, zum Widerruf oder zur Löschung der
	      Eintragung im Anbieterverzeichnis bekannt ist
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3): Angaben vom Registergericht und HRA/HRB
	      Nummer
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1973b01cb8f-
	    1f296dff4a490d51
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 21/07/2025 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 159 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im
            gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung und Datenabfrage zum
            SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a): D. ausgeschriebene Auftrag ist gemäß d. Tabelle in d.
	    Anlage 2 z. SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher
            Leistungsbestandteil die Paketbeförderung (CVP-Referenznummer 60161000-4)
            Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) u. die Paketzustellung
            (CPV-Referenznummer 64121200-2) ist. D. vorliegende Verfahren fällt in d.
            Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Es ist eine verbindliche Eigenerklärung
            abzugeben, d. durch d. zur Ausführung d. Leistungen eingesetzten Straßenfahrzeuge (inkl. d.
            Fahrzeuge v. Unterauftragnehmern) die Mindestquoten nach § 6 Abs. 6 iVm 1, 2
            SaubFahrzeugBeschG während d. Vertragslaufzeit (1.11. 2025 -31. 10. 2026) bezogen a.d.
            ersten Referenzzeitraum gem. § 6 SaubFahrzeugBeschG (2. 08.2021 bis 31.12.2025)
            eingehalten werden (§ 8 des Vertrages). Außerdem ist d. Anzahl der jeweiligen Fahrzeuge
	    entsprechend der Ziff. II d. Anlage 3a anzugeben.
            Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	      Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
            soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
            Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
            innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
            Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
            Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
            benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
            erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
            nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	    vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
            Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	    GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
            Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
            Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
            jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
            der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	    endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
            Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	    Union.
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
       5.1. Los: LOT-0002
            Titel: Beförderung von Paketen aus der Region Leipzig
            Beschreibung: Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Leipzig (Los 2)
            können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden.
            Gegenstand des Loses 2 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender
            sächsischer Justizdienststellen der Region Leipzig. Die Postdienstleistung umfasst die
	    Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und
            Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands.
            Zustellung innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich
            spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab.
            Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben
	    von Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die
            Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab
            und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik
            Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen
            des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der
            außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der
            Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im
            Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung,
            Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis
            der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4
              PostG) Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 2 - Region Leipzig im
              Vertragszeitraum: 13.891 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 2 - Region
	      Leipzig kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren
	      Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
	      Interne Kennung: LOT-0002
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60161000 Paketbeförderung
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 64121200 Paketzustellung, 64113000 Paketpostdienste,
            60160000 Postbeförderung auf der Straße
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Bundesrepublik Deutschland
	    Postleitzahl: 00000
	    Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/11/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/10/2026
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
	    festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
            Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
            Beschreibung: Bietererklärung (Anlage 2), dass die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
            Gesetz gegen Wettbewerbsbe- schränkung (GWB) nicht vorliegen, keine schwere Verfehlung
            begangen wurde, die die Zulässigkeit als Bewerber in Frage stellt, der Bieter im
            Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf die Eignung
            abgegeben hat, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes
            über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im
            Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer
            Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner
            gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch
            kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, einer nach § 22
              Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführtten Ausschlussgründe nicht vorliegt, die
              Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines
              allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von
	      mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen
              eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen und dass der Bieter die
              gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt. Für
              den Fall, dass die Erklärung nicht im vollen Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen
              Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen.
              Bietererklärung (Anlage 3): namentliche Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten
	      (Telefon, E-Mail), Beschreibung des Betriebsablaufes und der Betriebsorganisation (unter
              Beifügung geeigneter Unterlagen), Benennung der Kriterien, die für die Auswahlund
              Einstellung der Mitarbeiter erfüllt sein müssen, Angaben zu Aus- und Fortbildungen der
              Mitarbeitern, Erscheinungsbild: Wie sind die Mitarbeiter nach außen als Zusteller erkennbar?
              Wie erfolgt die Qualitätssicherung? Dazu ist ein entsprechendes Konzept unter Einbeziehung
	      aller Unterauftragnehmer vorzulegen., Angaben zum Reklamationsmanagement, Ist die
              Möglichkeit gegeben, dass der Zusteller bei auftretenden Problemen (technischer wie
	      fachlicher Art) im Zustellprozess beim Auftragnehmer nachfragen kann?
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3) drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in
              den letzten drei Geschäftsjahren
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3) zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter
              / Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigten (bezogen auf den
	      Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3): zur Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende
              Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden Deckungssummen -pro Versicherungsfall;
              mindestens 1.000.000 Euro für Sach- und Personenschäden und mindestens 100.000 Euro
              Vermögensschäden; die Höchstleistung der Versicherung für Sach- und Personenschäden pro
              Versicherungsjahr darf 2.000.000 Euro und die Höchstleistung für Vermögensschäden pro
	      Versicherungsjahr darf 200.000 Euro nicht unterschreiten - der Nachweis ist vom
              bezuschlagten Bieter unverzüglich nach der Zuschlagserteilung zu erbringen, sowie bei
              welchem Versicherungsunternehmen die Versicherung abgeschlossen ist, bzw. für den Fall
              des Zuschlages abgeschlossen wird. Bei der Versicherung muss es sich um eine marktübliche
	      deutsche Industrieversicherung oder um eine vergleichbare Versicherung aus einem
	      Mitgliedsstaat der EU handeln. Fremdsprachlichen Versicherungsunterlagen ist eine
              beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung: Bietererklärung (Anlage 2): dass über das Vermögen des Bieters das
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, nicht eröffnet ist, die
              Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
	      worden ist; sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; der Bieter den gesetzlichen
              Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
              Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für den Fall, dass die Eigenerklärung
              nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen Anhängigkeit eines
              Insolvenzverfahrens), sind die entsprechende Gründe einzutragen.
	      Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3) zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz der
	      angebotenen Leistung in den letzten drei Jahren
	      Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3): Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von
              Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis § 4 PostG) der Bundesnetzagentur; Erklärung, dass
              kein Verfahren der Bundesnetzagentur zur Rücknahme, zum Widerruf oder zur Löschung der
	      Eintragung im Anbieterverzeichnis bekannt ist
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3): Angaben vom Registergericht und HRA/HRB
	      Nummer
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1973b01cb8f-
	    1f296dff4a490d51
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 21/07/2025 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 159 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im
            gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung und Datenabfrage zum
              SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a): D. ausgeschriebene Auftrag ist gemäß d. Tabelle in d.
	      Anlage 2 z. SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher
              Leistungsbestandteil die Paketbeförderung (CVP-Referenznummer 60161000-4)
              Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) u. die Paketzustellung
              (CPV-Referenznummer 64121200-2) ist. D. vorliegende Verfahren fällt in d.
              Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Es ist eine verbindliche Eigenerklärung
              abzugeben, d. durch d. zur Ausführung d. Leistungen eingesetzten Straßenfahrzeuge (inkl. d.
              Fahrzeuge v. Unterauftragnehmern) die Mindestquoten nach § 6 Abs. 6 iVm 1, 2
              SaubFahrzeugBeschG während d. Vertragslaufzeit (1.11. 2025 -31. 10. 2026) bezogen a.d.
              ersten Referenzzeitraum gem. § 6 SaubFahrzeugBeschG (2. 08.2021 bis 31.12.2025)
              eingehalten werden (§ 8 des Vertrages). Außerdem ist d. Anzahl der jeweiligen Fahrzeuge
	      entsprechend der Ziff. II d. Anlage 3a anzugeben.
              Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
            soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
            Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
            innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
            Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
            Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
            benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
            erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
            nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	    vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
            Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	    GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
            Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
            Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
            jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
            der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	    endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
            Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	    Union.
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	      Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
       5.1. Los: LOT-0003
            Titel: Beförderung von Paketen aus der Region Zwickau
            Beschreibung: Los 3 - Beförderung von Paketen aus der Region Zwickau Die teilnehmenden
            sächsischen Justizdienststellen der Region Zwickau (Los 3) können der Anlage 8 der
	    Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 3
            ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer
	    Justizdienststellen der Region Zwickau. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der
            Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und
            die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung
            innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am
            dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die
            Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von
	    Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete
            bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und
            übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik
            Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen
            des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der
            außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der
            Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im
            Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung,
            Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis
            der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4
            PostG) Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 3 - Region Zwickau im
            Vertragszeitraum 4.410 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 3 - Region
	    Zwickau kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren
	    Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
	    Interne Kennung: LOT-0003
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60161000 Paketbeförderung
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 64121200 Paketzustellung, 64113000 Paketpostdienste,
            60160000 Postbeförderung auf der Straße
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Bundesrepublik Deutschland
	    Postleitzahl: 00000
	    Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/11/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/10/2026
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
	    festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
            Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
            Beschreibung: Bietererklärung (Anlage 2), dass die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
            Gesetz gegen Wettbewerbsbe- schränkung (GWB) nicht vorliegen, keine schwere Verfehlung
            begangen wurde, die die Zulässigkeit als Bewerber in Frage stellt, der Bieter im
            Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf die Eignung
            abgegeben hat, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes
            über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im
            Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer
            Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner
            gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch
            kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, einer nach § 22
            Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführtten Ausschlussgründe nicht vorliegt, die
            Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines
            allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von
	    mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen
            eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen und dass der Bieter die
            gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt. Für
            den Fall, dass die Erklärung nicht im vollen Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen
            Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen.
            Bietererklärung (Anlage 3): namentliche Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten
	    (Telefon, E-Mail), Beschreibung des Betriebsablaufes und der Betriebsorganisation (unter
            Beifügung geeigneter Unterlagen), Benennung der Kriterien, die für die Auswahlund
            Einstellung der Mitarbeiter erfüllt sein müssen, Angaben zu Aus- und Fortbildungen der
            Mitarbeitern, Erscheinungsbild: Wie sind die Mitarbeiter nach außen als Zusteller erkennbar?
            Wie erfolgt die Qualitätssicherung? Dazu ist ein entsprechendes Konzept unter Einbeziehung
	    aller Unterauftragnehmer vorzulegen., Angaben zum Reklamationsmanagement, Ist die
            Möglichkeit gegeben, dass der Zusteller bei auftretenden Problemen (technischer wie
	    fachlicher Art) im Zustellprozess beim Auftragnehmer nachfragen kann?
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3) drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in
              den letzten drei Geschäftsjahren
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3) zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter
              / Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigten (bezogen auf den
	      Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3): zur Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende
              Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden Deckungssummen -pro Versicherungsfall;
              mindestens 1.000.000 Euro für Sach- und Personenschäden und mindestens 100.000 Euro
              Vermögensschäden; die Höchstleistung der Versicherung für Sach- und Personenschäden pro
              Versicherungsjahr darf 2.000.000 Euro und die Höchstleistung für Vermögensschäden pro
	      Versicherungsjahr darf 200.000 Euro nicht unterschreiten - der Nachweis ist vom
              bezuschlagten Bieter unverzüglich nach der Zuschlagserteilung zu erbringen, sowie bei
              welchem Versicherungsunternehmen die Versicherung abgeschlossen ist, bzw. für den Fall
              des Zuschlages abgeschlossen wird. Bei der Versicherung muss es sich um eine marktübliche
	      deutsche Industrieversicherung oder um eine vergleichbare Versicherung aus einem
	      Mitgliedsstaat der EU handeln. Fremdsprachlichen Versicherungsunterlagen ist eine
              beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung: Bietererklärung (Anlage 2): dass über das Vermögen des Bieters das
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, nicht eröffnet ist, die
              Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
	      worden ist; sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; der Bieter den gesetzlichen
              Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
              Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für den Fall, dass die Eigenerklärung
              nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen Anhängigkeit eines
              Insolvenzverfahrens), sind die entsprechende Gründe einzutragen.
	      Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3) zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz der
	      angebotenen Leistung in den letzten drei Jahren
	      Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3): Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von
              Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis § 4 PostG) der Bundesnetzagentur; Erklärung, dass
              kein Verfahren der Bundesnetzagentur zur Rücknahme, zum Widerruf oder zur Löschung der
	      Eintragung im Anbieterverzeichnis bekannt ist
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3): Angaben vom Registergericht und HRA/HRB
	      Nummer
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1973b01cb8f-
	    1f296dff4a490d51
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 21/07/2025 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 159 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im
            gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung und Datenabfrage zum
            SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a): D. ausgeschriebene Auftrag ist gemäß d. Tabelle in d.
	    Anlage 2 z. SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher
            Leistungsbestandteil die Paketbeförderung (CVP-Referenznummer 60161000-4)
            Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) u. die Paketzustellung
            (CPV-Referenznummer 64121200-2) ist. D. vorliegende Verfahren fällt in d.
            Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Es ist eine verbindliche Eigenerklärung
            abzugeben, d. durch d. zur Ausführung d. Leistungen eingesetzten Straßenfahrzeuge (inkl. d.
            Fahrzeuge v. Unterauftragnehmern) die Mindestquoten nach § 6 Abs. 6 iVm 1, 2
            SaubFahrzeugBeschG während d. Vertragslaufzeit (1.11. 2025 -31. 10. 2026) bezogen a.d.
            ersten Referenzzeitraum gem. § 6 SaubFahrzeugBeschG (2. 08.2021 bis 31.12.2025)
            eingehalten werden (§ 8 des Vertrages). Außerdem ist d. Anzahl der jeweiligen Fahrzeuge
	    entsprechend der Ziff. II d. Anlage 3a anzugeben.
            Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	      Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
            soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
            Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
            innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
            Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
            Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
            benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
            erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
            nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	    vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
            Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	    GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
            Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
            Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
            jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
            der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	    endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
            Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	    Union.
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
       5.1. Los: LOT-0004
            Titel: Beförderung von Paketen aus der Region Chemnitz
            Beschreibung: Los 4 - Beförderung von Paketen aus der Region Chemnitz. Die teilnehmenden
            sächsischen Justizdienststellen der Region Chemnitz (Los 4) können der Anlage 8 der
	    Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 4
            ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer
	    Justizdienststellen der Region Chemnitz. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der
            Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und
            die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung
            innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am
            dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die
            Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von
	    Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete
            bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und
            übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik
            Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen
            des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der
            außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der
            Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im
            Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung,
            Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis
              der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4
              PostG) Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 4 - Region Chemnitz im
              Vertragszeitraum 12.227 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 4 - Region
	      Chemnitz kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren
	      Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
	      Interne Kennung: LOT-0004
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60161000 Paketbeförderung
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 64121200 Paketzustellung, 64113000 Paketpostdienste,
            60160000 Postbeförderung auf der Straße
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Bundesrepublik Deutschland
	    Postleitzahl: 00000
	    Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/11/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/10/2026
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
	    festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
            Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
            Beschreibung: Bietererklärung (Anlage 2), dass die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
            Gesetz gegen Wettbewerbsbe- schränkung (GWB) nicht vorliegen, keine schwere Verfehlung
            begangen wurde, die die Zulässigkeit als Bewerber in Frage stellt, der Bieter im
            Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf die Eignung
            abgegeben hat, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes
            über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im
            Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer
            Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner
            gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch
              kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, einer nach § 22
              Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführtten Ausschlussgründe nicht vorliegt, die
              Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines
              allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von
	      mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen
              eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen und dass der Bieter die
              gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt. Für
              den Fall, dass die Erklärung nicht im vollen Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen
              Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen.
              Bietererklärung (Anlage 3): namentliche Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten
	      (Telefon, E-Mail), Beschreibung des Betriebsablaufes und der Betriebsorganisation (unter
              Beifügung geeigneter Unterlagen), Benennung der Kriterien, die für die Auswahlund
              Einstellung der Mitarbeiter erfüllt sein müssen, Angaben zu Aus- und Fortbildungen der
              Mitarbeitern, Erscheinungsbild: Wie sind die Mitarbeiter nach außen als Zusteller erkennbar?
              Wie erfolgt die Qualitätssicherung? Dazu ist ein entsprechendes Konzept unter Einbeziehung
	      aller Unterauftragnehmer vorzulegen., Angaben zum Reklamationsmanagement, Ist die
              Möglichkeit gegeben, dass der Zusteller bei auftretenden Problemen (technischer wie
	      fachlicher Art) im Zustellprozess beim Auftragnehmer nachfragen kann?
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3) drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in
              den letzten drei Geschäftsjahren
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3) zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter
              / Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigten (bezogen auf den
	      Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3): zur Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende
              Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden Deckungssummen -pro Versicherungsfall;
              mindestens 1.000.000 Euro für Sach- und Personenschäden und mindestens 100.000 Euro
              Vermögensschäden; die Höchstleistung der Versicherung für Sach- und Personenschäden pro
              Versicherungsjahr darf 2.000.000 Euro und die Höchstleistung für Vermögensschäden pro
	      Versicherungsjahr darf 200.000 Euro nicht unterschreiten - der Nachweis ist vom
              bezuschlagten Bieter unverzüglich nach der Zuschlagserteilung zu erbringen, sowie bei
              welchem Versicherungsunternehmen die Versicherung abgeschlossen ist, bzw. für den Fall
              des Zuschlages abgeschlossen wird. Bei der Versicherung muss es sich um eine marktübliche
	      deutsche Industrieversicherung oder um eine vergleichbare Versicherung aus einem
	      Mitgliedsstaat der EU handeln. Fremdsprachlichen Versicherungsunterlagen ist eine
              beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung: Bietererklärung (Anlage 2): dass über das Vermögen des Bieters das
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, nicht eröffnet ist, die
              Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
	      worden ist; sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; der Bieter den gesetzlichen
              Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
              Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für den Fall, dass die Eigenerklärung
              nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen Anhängigkeit eines
              Insolvenzverfahrens), sind die entsprechende Gründe einzutragen.
	      Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3) zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz der
	      angebotenen Leistung in den letzten drei Jahren
	      Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3): Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von
              Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis § 4 PostG) der Bundesnetzagentur; Erklärung, dass
              kein Verfahren der Bundesnetzagentur zur Rücknahme, zum Widerruf oder zur Löschung der
	      Eintragung im Anbieterverzeichnis bekannt ist
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3): Angaben vom Registergericht und HRA/HRB
	      Nummer
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1973b01cb8f-
	    1f296dff4a490d51
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 21/07/2025 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 159 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im
            gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung und Datenabfrage zum
              SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a): D. ausgeschriebene Auftrag ist gemäß d. Tabelle in d.
	      Anlage 2 z. SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher
              Leistungsbestandteil die Paketbeförderung (CVP-Referenznummer 60161000-4)
              Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) u. die Paketzustellung
              (CPV-Referenznummer 64121200-2) ist. D. vorliegende Verfahren fällt in d.
              Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Es ist eine verbindliche Eigenerklärung
              abzugeben, d. durch d. zur Ausführung d. Leistungen eingesetzten Straßenfahrzeuge (inkl. d.
              Fahrzeuge v. Unterauftragnehmern) die Mindestquoten nach § 6 Abs. 6 iVm 1, 2
              SaubFahrzeugBeschG während d. Vertragslaufzeit (1.11. 2025 -31. 10. 2026) bezogen a.d.
              ersten Referenzzeitraum gem. § 6 SaubFahrzeugBeschG (2. 08.2021 bis 31.12.2025)
              eingehalten werden (§ 8 des Vertrages). Außerdem ist d. Anzahl der jeweiligen Fahrzeuge
	      entsprechend der Ziff. II d. Anlage 3a anzugeben.
              Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
            soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
            Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
            innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
            Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
            Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
            benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
            erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
            nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	    vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
            Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	    GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
            Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
            Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
            jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
            der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union.
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	      Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
       5.1. Los: LOT-0005
            Titel: Beförderung von Paketen aus der Region Görlitz
            Beschreibung: Los 5 - Beförderung von Paketen aus der Region Görlitz Die teilnehmenden
            sächsischen Justizdienststellen der Region Görlitz (Los 5) können der Anlage 8 der
	    Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 5
            ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer
            Justizdienststellen der Region Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der
            Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und
            die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung
            innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am
            dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die
            Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von
	    Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete
            bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und
            übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik
            Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen
            des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der
            außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der
            Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im
            Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung,
            Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis
            der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4
            PostG) Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 5 - Region Görlitz im Vertragszeitraum
            3.823 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 5 - Region Görlitz kann der
	    Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren Einzelheiten
	    entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
	    Interne Kennung: LOT-0005
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60161000 Paketbeförderung
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 64121200 Paketzustellung, 64113000 Paketpostdienste,
            60160000 Postbeförderung auf der Straße
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Bundesrepublik Deutschland
	    Postleitzahl: 00000
            Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/11/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/10/2026
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
              Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	      Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
	    festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
            Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
            Beschreibung: Bietererklärung (Anlage 2), dass die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
            Gesetz gegen Wettbewerbsbe- schränkung (GWB) nicht vorliegen, keine schwere Verfehlung
            begangen wurde, die die Zulässigkeit als Bewerber in Frage stellt, der Bieter im
            Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf die Eignung
            abgegeben hat, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes
            über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im
            Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer
            Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner
            gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch
            kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, einer nach § 22
            Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführtten Ausschlussgründe nicht vorliegt, die
            Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines
            allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von
	    mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen
            eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen und dass der Bieter die
            gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt. Für
            den Fall, dass die Erklärung nicht im vollen Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen
            Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen.
            Bietererklärung (Anlage 3): namentliche Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten
	    (Telefon, E-Mail), Beschreibung des Betriebsablaufes und der Betriebsorganisation (unter
            Beifügung geeigneter Unterlagen), Benennung der Kriterien, die für die Auswahlund
            Einstellung der Mitarbeiter erfüllt sein müssen, Angaben zu Aus- und Fortbildungen der
            Mitarbeitern, Erscheinungsbild: Wie sind die Mitarbeiter nach außen als Zusteller erkennbar?
            Wie erfolgt die Qualitätssicherung? Dazu ist ein entsprechendes Konzept unter Einbeziehung
	    aller Unterauftragnehmer vorzulegen., Angaben zum Reklamationsmanagement, Ist die
            Möglichkeit gegeben, dass der Zusteller bei auftretenden Problemen (technischer wie
	    fachlicher Art) im Zustellprozess beim Auftragnehmer nachfragen kann?
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3) drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in
              den letzten drei Geschäftsjahren
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3) zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter
              / Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigten (bezogen auf den
	      Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3): zur Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende
              Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden Deckungssummen -pro Versicherungsfall;
              mindestens 1.000.000 Euro für Sach- und Personenschäden und mindestens 100.000 Euro
              Vermögensschäden; die Höchstleistung der Versicherung für Sach- und Personenschäden pro
              Versicherungsjahr darf 2.000.000 Euro und die Höchstleistung für Vermögensschäden pro
	      Versicherungsjahr darf 200.000 Euro nicht unterschreiten - der Nachweis ist vom
              bezuschlagten Bieter unverzüglich nach der Zuschlagserteilung zu erbringen, sowie bei
              welchem Versicherungsunternehmen die Versicherung abgeschlossen ist, bzw. für den Fall
              des Zuschlages abgeschlossen wird. Bei der Versicherung muss es sich um eine marktübliche
	      deutsche Industrieversicherung oder um eine vergleichbare Versicherung aus einem
	      Mitgliedsstaat der EU handeln. Fremdsprachlichen Versicherungsunterlagen ist eine
              beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung: Bietererklärung (Anlage 2): dass über das Vermögen des Bieters das
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, nicht eröffnet ist, die
              Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
	      worden ist; sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; der Bieter den gesetzlichen
              Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
              Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für den Fall, dass die Eigenerklärung
              nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen Anhängigkeit eines
              Insolvenzverfahrens), sind die entsprechende Gründe einzutragen.
	      Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3) zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz der
	      angebotenen Leistung in den letzten drei Jahren
	      Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3): Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von
              Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis § 4 PostG) der Bundesnetzagentur; Erklärung, dass
              kein Verfahren der Bundesnetzagentur zur Rücknahme, zum Widerruf oder zur Löschung der
	      Eintragung im Anbieterverzeichnis bekannt ist
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3): Angaben vom Registergericht und HRA/HRB
	      Nummer
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1973b01cb8f-
	    1f296dff4a490d51
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 21/07/2025 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 159 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im
            gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung und Datenabfrage zum
            SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a): D. ausgeschriebene Auftrag ist gemäß d. Tabelle in d.
	    Anlage 2 z. SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher
            Leistungsbestandteil die Paketbeförderung (CVP-Referenznummer 60161000-4)
            Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) u. die Paketzustellung
            (CPV-Referenznummer 64121200-2) ist. D. vorliegende Verfahren fällt in d.
            Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Es ist eine verbindliche Eigenerklärung
            abzugeben, d. durch d. zur Ausführung d. Leistungen eingesetzten Straßenfahrzeuge (inkl. d.
            Fahrzeuge v. Unterauftragnehmern) die Mindestquoten nach § 6 Abs. 6 iVm 1, 2
            SaubFahrzeugBeschG während d. Vertragslaufzeit (1.11. 2025 -31. 10. 2026) bezogen a.d.
            ersten Referenzzeitraum gem. § 6 SaubFahrzeugBeschG (2. 08.2021 bis 31.12.2025)
            eingehalten werden (§ 8 des Vertrages). Außerdem ist d. Anzahl der jeweiligen Fahrzeuge
	    entsprechend der Ziff. II d. Anlage 3a anzugeben.
            Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	      Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
            soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
            Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
            innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
            Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
            Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
            benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
            erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
            nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	    vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
            Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	    GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
            Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
            Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
            jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
            der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	    endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
            Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	    Union.
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
       5.1. Los: LOT-0006
            Titel: Beförderung von Paketen aus den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz u.
            Görlitz
            Beschreibung: Los 6 - Beförderung von Paketen aus den Regionen Dresden, Leipzig,
            Zwickau, Chemnitz und Görlitz (Gesamtlos) Die teilnehmenden sächsischen
            Justizdienststellen der Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz (Los 6)
            können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden.
            Gegenstand des Loses 6 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender
            sächsischer Justizdienststellen der Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und
            Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der Pakete bei den jeweiligen
            Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den
            Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung innerhalb Deutschland: Der
            Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags
            bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die
            Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu
	    erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen
            Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die
	    zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur
            Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des
            Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der
            außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der
              Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im
              Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung,
              Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis
              der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4
              PostG) Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 6 - Regionen Dresden, Leipzig,
              Zwickau, Chemnitz und Görlitz im Vertragszeitraum 71.853 Stück Die Höchstsendungsmenge
              insgesamt für das Los 6 - Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz Görlitz kann der
	      Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren Einzelheiten
	      entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
	      Interne Kennung: LOT-0006
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60161000 Paketbeförderung
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 64121200 Paketzustellung, 64113000 Paketpostdienste,
            60160000 Postbeförderung auf der Straße
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Bundesrepublik Deutschland
	    Postleitzahl: 00000
	    Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
	    Land: Deutschland
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Bundesrepublik Deutschland
	    Postleitzahl: 0000
	    Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
	    Land: Deutschland
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Bundesrepublik Deutschland
	    Postleitzahl: 0000
	    Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
	    Land: Deutschland
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Bundesrepublik Deutschland
	    Postleitzahl: 0000
	    Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
	    Land: Deutschland
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Bundesrepublik Deutschland
	    Postleitzahl: 0000
            Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/11/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/10/2026
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
	    festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
            Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
            Beschreibung: Bietererklärung (Anlage 2), dass die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
            Gesetz gegen Wettbewerbsbe- schränkung (GWB) nicht vorliegen, keine schwere Verfehlung
            begangen wurde, die die Zulässigkeit als Bewerber in Frage stellt, der Bieter im
            Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf die Eignung
            abgegeben hat, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes
            über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im
            Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer
            Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner
            gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch
            kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, einer nach § 22
            Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführtten Ausschlussgründe nicht vorliegt, die
            Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines
            allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von
	    mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen
            eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen und dass der Bieter die
            gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt. Für
            den Fall, dass die Erklärung nicht im vollen Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen
            Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen.
            Bietererklärung (Anlage 3): namentliche Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten
	    (Telefon, E-Mail), Beschreibung des Betriebsablaufes und der Betriebsorganisation (unter
            Beifügung geeigneter Unterlagen), Benennung der Kriterien, die für die Auswahlund
            Einstellung der Mitarbeiter erfüllt sein müssen, Angaben zu Aus- und Fortbildungen der
            Mitarbeitern, Erscheinungsbild: Wie sind die Mitarbeiter nach außen als Zusteller erkennbar?
            Wie erfolgt die Qualitätssicherung? Dazu ist ein entsprechendes Konzept unter Einbeziehung
	    aller Unterauftragnehmer vorzulegen., Angaben zum Reklamationsmanagement, Ist die
            Möglichkeit gegeben, dass der Zusteller bei auftretenden Problemen (technischer wie
	    fachlicher Art) im Zustellprozess beim Auftragnehmer nachfragen kann?
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3) drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in
              den letzten drei Geschäftsjahren
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3) zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter
              / Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigten (bezogen auf den
	      Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3): zur Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende
              Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden Deckungssummen -pro Versicherungsfall;
              mindestens 1.000.000 Euro für Sach- und Personenschäden und mindestens 100.000 Euro
              Vermögensschäden; die Höchstleistung der Versicherung für Sach- und Personenschäden pro
              Versicherungsjahr darf 2.000.000 Euro und die Höchstleistung für Vermögensschäden pro
	      Versicherungsjahr darf 200.000 Euro nicht unterschreiten - der Nachweis ist vom
              bezuschlagten Bieter unverzüglich nach der Zuschlagserteilung zu erbringen, sowie bei
              welchem Versicherungsunternehmen die Versicherung abgeschlossen ist, bzw. für den Fall
              des Zuschlages abgeschlossen wird. Bei der Versicherung muss es sich um eine marktübliche
	      deutsche Industrieversicherung oder um eine vergleichbare Versicherung aus einem
	      Mitgliedsstaat der EU handeln. Fremdsprachlichen Versicherungsunterlagen ist eine
              beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung: Bietererklärung (Anlage 2): dass über das Vermögen des Bieters das
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, nicht eröffnet ist, die
              Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
	      worden ist; sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; der Bieter den gesetzlichen
              Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
              Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für den Fall, dass die Eigenerklärung
              nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen Anhängigkeit eines
              Insolvenzverfahrens), sind die entsprechende Gründe einzutragen.
	      Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3) zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz der
	      angebotenen Leistung in den letzten drei Jahren
	      Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3): Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von
              Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis § 4 PostG) der Bundesnetzagentur; Erklärung, dass
              kein Verfahren der Bundesnetzagentur zur Rücknahme, zum Widerruf oder zur Löschung der
	      Eintragung im Anbieterverzeichnis bekannt ist
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	      Beschreibung: Bieterangaben (Anlage 3): Angaben vom Registergericht und HRA/HRB
	      Nummer
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1973b01cb8f-
	    1f296dff4a490d51
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 21/07/2025 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 159 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im
            gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung und Datenabfrage zum
            SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a): D. ausgeschriebene Auftrag ist gemäß d. Tabelle in d.
	    Anlage 2 z. SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher
            Leistungsbestandteil die Paketbeförderung (CVP-Referenznummer 60161000-4)
            Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) u. die Paketzustellung
            (CPV-Referenznummer 64121200-2) ist. D. vorliegende Verfahren fällt in d.
            Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Es ist eine verbindliche Eigenerklärung
            abzugeben, d. durch d. zur Ausführung d. Leistungen eingesetzten Straßenfahrzeuge (inkl. d.
            Fahrzeuge v. Unterauftragnehmern) die Mindestquoten nach § 6 Abs. 6 iVm 1, 2
            SaubFahrzeugBeschG während d. Vertragslaufzeit (1.11. 2025 -31. 10. 2026) bezogen a.d.
            ersten Referenzzeitraum gem. § 6 SaubFahrzeugBeschG (2. 08.2021 bis 31.12.2025)
            eingehalten werden (§ 8 des Vertrages). Außerdem ist d. Anzahl der jeweiligen Fahrzeuge
	    entsprechend der Ziff. II d. Anlage 3a anzugeben.
            Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
	      Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
            soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
            Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
            innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
            Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
            Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
            benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
            erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
            nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	    vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
            Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	    GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
            Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
            Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
            jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
            der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	    endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
            Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	    Union.
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
   8. Organisationen
       8.1. ORG-7001
	    Offizielle Bezeichnung: Oberlandesgericht Dresden
	    Registrierungsnummer: ohne
            Postanschrift: Schloßplatz 1
	    Stadt: Dresden
	    Postleitzahl: 01067
	    Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Oberlandesgericht Dresden, Referat VI.4
	    E-Mail: vergabestelle@olg.justiz.sachsen.de
	    Telefon: 000
	    Fax: +49 351446-1299
	    Internetadresse: https://www.justiz.sachsen.de/olg
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-7004
	      Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	      Sachsen
	      Registrierungsnummer: unbekannt
              Postanschrift: Braustraße 2
	      Stadt: Leipzig
	      Postleitzahl: 04107
	      Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
	      Telefon: +49 341977-3800
	      Fax: +49 341977-1049
	      Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-7005
	    Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
	    Registrierungsnummer: nicht bekannt
            Postanschrift: Braustraße 2
	    Stadt: Leipzig
	    Postleitzahl: 04107
	    Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
	    Telefon: +49 341977-3800
	    Fax: +49 341977-1049
	    Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-7006
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d19e6057-3da5-43cd-9024-fcfe3d2783c3 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/06/2025 17:29:27 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 109/2025
              Datum der Veröffentlichung: 10/06/2025
Referenzen:
https://evergabe.sachsen.de
https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1973b01cb8f-1f296df
f4a490d51
https://www.justiz.sachsen.de/olg
https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-370102-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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