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Ausschreibung: Deutschland  Entwicklung von Datenbanksoftware  Konzeption und Erstellung einer webbasierten Datenbank für Metainformationen der Luftmessstationen inkl. anschließender Pflege - DEU-Dessau-Roßlau
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Entwicklung von branchenspezifischer Software
Entwicklung von Datenbanksoftware
Dokument Nr...: 370649-2025 (ID: 2025061001493791946)
Veröffentlicht: 10.06.2025
*
  DEU-Dessau-Roßlau: Deutschland  Entwicklung von Datenbanksoftware 
Konzeption und Erstellung einer webbasierten Datenbank für Metainformationen
der Luftmessstationen inkl. anschließender Pflege
   2025/S 109/2025 370649
   Deutschland  Entwicklung von Datenbanksoftware  Konzeption und Erstellung einer
   webbasierten Datenbank für Metainformationen der Luftmessstationen inkl. anschließender
   Pflege
   OJ S 109/2025 10/06/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
	    E-Mail: Z1.5@uba.de
            Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Konzeption und Erstellung einer webbasierten Datenbank für Metainformationen der
            Luftmessstationen inkl. anschließender Pflege
            Beschreibung: 1. Hintergrund und Problemstellung Das Umweltbundesamt (UBA) führt die
            Daten zur Luftschadstoffmessung der Luftmess-netze der einzelnen Bundesländer und des
            Umweltbundesamtes zusammen, informiert über App und Web und führt die Berichterstattung
            nach den EU-Luftqualitätsrichtlinien durch. Zur Erfassung der Metadaten jeder Luftmessstation
	    betreibt das UBA seit 2004 eine sogenannte Stationsdatenbank unter https://www.env-it.de
            /stationen/public/open.do. Die Messnetze der Länder und des UBA erfassen in dieser
            Datenbank verschiedene Metadaten, die das UBA für die Berichterstattung an die EU-
            Kommission sowie für die Anzeige der Messstationen in den o. g. Systemen benötigt. Die
            derzeit betriebene Stationsdatenbank umfasst eine Weboberfläche für die Bedienung, Eingabe
            und Änderung der Metadaten sowie zur Administration. Alle Informationen werden im
	    Hintergrund in der Datenbank abgelegt. Dabei ist es wichtig zu wissen, wo genau und in
	    welcher Umgebung die Luftmessstationen liegen und auf welche Art und Weise die
	    Messungen erhoben und analysiert werden. Diese sogenannten Metadaten der Stationen sind
            Gegenstand dieses Projektes. Beispiele für Metadaten sind: Name der Station, Stationscode,
	    Koordinaten, Art und Umgebung der Station, Messbeginn und -ende der einzelnen
	    Komponenten und vieles mehr. Die Metadaten werden von den Mitarbeiterinnen und
            Mitarbeitern in den Messnetzen online eingepflegt. Die Metadatenbank für die Messstationen
            dient nicht nur der internen Verarbeitung der Metadaten, sondern unterstützt über diverse
            Downloads und Exporte außerdem die Berichterstattung des Umweltbundesamtes an die EU-
            Kommission (Durch-führungsbeschluss 2011/850/EU, EU-Luftqualitätsrichtlinien 2008/50/EG,
            2004/107/EG). Zudem werden die Metadaten auch für die öffentliche Nutzung zur Verfügung
	    gestellt. 2. Ziel und Gegenstand des Projektes Ziel dieses Projektes ist es, die bestehende
	    Stationsdatenbank (https://www.env-it.de/stationen/public/open.do) in eine neue Open-Source-
            Stationsdatenbank zu überführen und grundlegend zu überarbeiten. Die bestehende
            Datenbank inklusive der Weboberfläche stammt aus dem Jahre 2004 und ist technisch und
	    zum Teil auch inhaltlich veraltet. In diesem Zusammenhang sind zudem Anforderungen aus
            der neuen Luftqualitätsrichtlinie 2024/2881/EG zu implementieren. Ziel ist demnach die
            Konzeption und Operationalisierung eines neuen Systems, wobei die Einträge aus dem Alt-
              System überführt werden müssen. Im aktuellen System sind 29.000 Metadateneinträge zu
              Messkonfigurationen für mehr als 2.300 Messstationen erfasst. Hierbei handelt es sich sowohl
              um aktive als auch um bereits geschlossene Messstationen. Die näheren fachlichen
	      Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung nebst den Anlagen zu entnehmen.
	      Kennung des Verfahrens: 6fb6fa48-00bb-4ddf-9bbd-ce20bffdcad5
	      Interne Kennung: 201805_54 542/0001#0028
	      Verfahrensart: Offenes Verfahren
	      Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 72212610 Entwicklung von Datenbanksoftware
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet
	    und Hilfestellung, 72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
     2.1.2. Erfüllungsort
            Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
	    Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender
            Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der
	    Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
            Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
            wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
            nachgewiesen werden kann oder der zulässige
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1
	    i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
            gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
            Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
            keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
            oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
            Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5
	    GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html.
            Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
            Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
            GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
	    GWB noch nicht abgelaufen ist.
            Betrugsbekämpfung: Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß §
	    123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar
	    unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen
            beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
            wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
              kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
	      ist.
              Korruption: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende
              Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der
	      Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__123.html. Die den
              Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
              wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
              nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
	      noch nicht abgelaufen ist.
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Menschenhandel,
              Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß §
	      123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
              https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
              Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
              keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
              oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Verstöße gegen Verpflichtungen
              zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.
	      V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
              /gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
	      abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
              Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den
              Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstöße
              gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender
              Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
	      unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen
              beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
              wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
              kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
	      ist.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche
              Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB.
	      Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die
              den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
              Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
              GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
              GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
              pflichtgemäßem Ermessen.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche
              Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB.
	      Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die
              den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
              Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
              GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
              GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
              pflichtgemäßem Ermessen.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche
              Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB.
	      Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die
              den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
              Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
              GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
              GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
              pflichtgemäßem Ermessen.
              Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1
	      Nr. 2 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
              de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem
	      Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
              Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
              Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
              über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Insolvenz: Fakultativer
              Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
	      unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
              beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
              wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
              kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
              ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit
              Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.
	      V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
              /__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
	      abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
              Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den
              Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
              Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer
              Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
	      unter: https://www. gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
              beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
              wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
              kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
              ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
	      Schweres berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund
              gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
              https://www.gesetze-iminternet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
              Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
              keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
              oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
              Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
	      Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
              internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
	      dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
              Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
              Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
              über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt:
              Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
	      ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__124.html. Die den
              Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
              wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
              nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
              noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
              pflichtgemäßem Ermessen.
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
              Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
	      Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
              internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
	      dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
              Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
              Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
              über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte
              Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
	      Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
              internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
	      dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
              Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
              Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
              über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative
              Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist
	      abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124. html. Die den
              Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
              wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
              nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
              noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
              pflichtgemäßem Ermessen.
              Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: - EU-
              Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung
	      (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
	      vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu
              /legalcontent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
              Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Es besteht seit dem 09.04.2022 ein
	      Zuschlagsverbot soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne
	      der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieterxin oder Auftragnehmerxin auftreten oder
	      mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmerxinnen,
	      Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in
              Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. - Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des
              Arbeitnehmer-Entsendegesetz  AentG (https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.
              html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz  AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de
              /aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz  MiLoG (https://www.gesetze-im-
              internet.de/milog/__19.html); § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz  SchwarzArbG
              (https://www.gesetze-iminternet.de/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22
              Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz  LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.
              html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
              Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen
              Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG
              das Wettbewerbsregister ab. Bei ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine
              Ausschlussgründe vorliegen, auf Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie
	      dem Strafregister oder - wenn es kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer
              zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0000
            Titel: Konzeption und Erstellung einer webbasierten Datenbank für Metainformationen der
            Luftmessstationen inkl. anschließender Pflege
	    Beschreibung: Ziel dieses Projektes ist es, die bestehende Stationsdatenbank (https://www.
	    env-it.de/stationen/public/open.do) in eine neue Open-Source-Stationsdatenbank zu
            überführen und grundlegend zu überarbeiten. Die bestehende Datenbank inklusive der
            Weboberfläche stammt aus dem Jahre 2004 und ist technisch und zum Teil auch inhaltlich
	    veraltet. In diesem Zusammenhang sind zudem Anforderungen aus der neuen
            Luftqualitätsrichtlinie 2024/2881/EG zu implementieren. Ziel ist demnach die Konzeption und
            Operationalisierung eines neuen Systems, wobei die Einträge aus dem Alt-System überführt
            werden müssen. Im aktuellen System sind 29.000 Metadateneinträge zu Messkonfigurationen
            für mehr als 2.300 Messstationen erfasst. Hierbei handelt es sich sowohl um aktive als auch
            um bereits geschlossene Messstationen. Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der
	    Leistungsbeschreibung nebst den Anlagen zu entnehmen
	    Interne Kennung: 201805_54 542/0001#0028
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 72212610 Entwicklung von Datenbanksoftware
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: - Es besteht die Möglichkeit der viermaligen, optionalen
            Verlängerung (bis längstens 31.12.2032) - optionale Abrufkontingent nach Nr. 3.7 der
            Leistungsbeschreibung für Weiterentwicklungen
     5.1.2. Erfüllungsort
            Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 15/09/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 4
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: (Der Leistungszeitraum beginnt mit Auftragserteilung und endet am
            31.12.2028, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Für den Auftraggeber besteht
            die Möglichkeit diesen Vertrag optional viermalig um jeweils 12 Monate zu den bestehenden
            Bedingungen zu verlängern. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges
	      Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die
              Wahrnehmung der Option. Sofern der Auftraggeber die Option nutzen möchte, teilt er dies
              dem Auftragnehmer vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit mit. Im Falle der Wahrnehmung
              der Option gelten die im Angebot genannten Preise für den jeweiligen Optionszeitraum. Der
              Vertrag endet spätestens am 31.12.2032, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
              Das Abrufkontingent nach Nr. 3.7 der Leistungsbeschreibung ist auf eine Höchstmenge von
	      90 PT / 6 Jahre (15 PT pro Jahr) begrenzt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf
              vollständigen Abruf der ermittelten Höchstmenge.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
            Beschreibung: Die Pflege der Datenbank wird voraussichtlich regelmäßig neu ausgeschrieben.
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.8. Zugänglichkeitskriterien
            Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
            Beschreibung: Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a.
            Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen
            zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
	    Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-
            Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen. Im
            Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den
            Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des
            Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder
            /und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126
	    GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
            ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
            zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle
            eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den
            Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit werden nachfolgende
	      Fachkenntnisse und Erfahrungen gefordert: 1. Umfassende Erfahrungen in der Entwicklung
	      und Programmierung von (relationalen) Datenbanken. Nachzuweisen durch Kurzinformationen
              über 2 erfolgreich abgeschlossene Projekte in den letzten 5 Jahren. 2. Umfassende
              Erfahrungen in der Entwicklung von Webportalen / Weboberflächen. Nachzuweisen durch
              Kurzinformationen über 2 erfolgreich abgeschlossene Projekte in den letzten 5 Jahren.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
              Art: Qualität
              Bezeichnung: Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung,
              Tz. 7 aufgeführt.
              Beschreibung: Für die Bewertung ist maßgebend, in welchem Umfang die gewichteten
              Kriterien erfüllt sind. Der Bieter hat in seinem Angebot eindeutige und nachvollziehbare
              Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der Erfüllungsgrade erlauben. Diese
              Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung durch den Auftraggeber.
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 90,00
	      Kriterium:
	      Art: Preis
	      Bezeichnung: Brutto-Angebotspreis
	      Beschreibung: Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit wird auf die Brutto-Angebotssummen
              abgestellt. Angebote, die die erforderliche Mindestpunktzahl(n) bei den Qualitätskriterien nicht
              erreichen, werden nicht weiter berücksichtigt. Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus
              dem Angebotsformular) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl (Buchstabe A)
              dividiert. Hierdurch er-hält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das
              Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der
	      Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils
              erreichte Qualitätspunktzahl (Buchstabe A) dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro
              Leistungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält
	      den Zuschlag.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2025 23:59:00 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
	    html?id=778651
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=754999
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 21/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach §
            56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und
            Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige
              unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
              Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
              korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu
              vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht
	      verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen
              Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr
              Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung
	      von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote
              anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen. I
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 21/07/2025 13:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Ort: 06844 Dessau-Roßlau
              Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreterxinnen
              der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind
	      nicht zugelassen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
	      Finanzielle Vereinbarung: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und
              Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen
              nach erbrachter Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit
	      Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
            nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein
            Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
            Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
	    macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
	    Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach
            § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
            Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
            gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
            der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	    zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der
              Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	      Umweltbundesamt
	      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt:
	      Umweltbundesamt
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Umweltbundesamt
	      Organisation, die Angebote bearbeitet: Umweltbundesamt
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0000
	    Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
	    Registrierungsnummer: 991-01894-95
	    Abteilung: Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle
            Stadt: Dessau-Roßlau
	    Postleitzahl: 06844
            Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: Z1.5@uba.de
	    Telefon: 000
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
	    Organisation, die Angebote bearbeitet
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
	    Registrierungsnummer: 12345
            Postanschrift: Villemomblerstraße 76
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53123
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	    Telefon: +49228 9499 0
	    Fax: +49228 9499 163
	    Internetadresse: https://bundeskartellamt.de
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	      Stadt: Bonn
	      Postleitzahl: 53119
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5bcacd9b-b312-4842-988f-ace72e608dda - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/06/2025 00:00:00 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 109/2025
              Datum der Veröffentlichung: 10/06/2025
Referenzen:
https://bundeskartellamt.de
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=754999
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=778651
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-370649-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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