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Ausschreibung: 100 U/ml) - DEU-Hamburg
Arzneimittel
Dokument Nr...: 372143-2025 (ID: 2025061002021693309)
Veröffentlicht: 10.06.2025
*
  DEU-Hamburg: Deutschland  Arzneimittel 
Open-House-Biologika-Rabattverträge 2025-18 -Insulin glargin (Wirkstärke: 100
U/ml)
   2025/S 109/2025 372143
   Deutschland  Arzneimittel  Open-House-Biologika-Rabattverträge 2025-18 - Insulin glargin
   (Wirkstärke: 100 U/ml)
   OJ S 109/2025 10/06/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
	    E-Mail: DZEM@tk.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
	    E-Mail: dzem@tk.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk)
	    E-Mail: dzem@tk.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Open-House-Biologika-Rabattverträge 2025-18 - Insulin glargin (Wirkstärke: 100 U/ml)
	    Beschreibung: Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten
            pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff
            Insulin glargin (Wirkstärke: 100 U/ml) zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen
	    des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen
            über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten
            Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit
            beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.09.2025 (Rabattstart bei der hkk ist hiervon
            abweichend der 01.10.2025). Der Vertrag endet spätestens am 31.08.2027, unabhängig vom
	    Datum des Vertragsschlusses. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und
	    Vertragsunterlagen zu entnehmen.
	    Kennung des Verfahrens: 39be459e-13ea-4495-9128-bb9a0be01077
	    Interne Kennung: OB-2025-18
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: bundesweit
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRUM Die Teilnahme- und
            Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten
            Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Sie werden allen pharmazeutischen Unternehmern zur
            Verfügung gestellt, die verfahrensgegenständliche Arzneimittel anbieten/inverkehrbringen
            bzw. gegenüber der TK glaubhaft machen, solche Arzneimittel innerhalb der Vertragslaufzeit
	    anbieten/inverkehrbringen zu wollen. Fragen zu diesem Verfahren und/oder den Teilnahme-
            und Vertragsunterlagen sind der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich über
            das Vergabeportal der TK, dort über den Bereich  Kommunikation  zu diesem Open-House-
            Verfahren zu übermitteln. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
            Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und
            geprüft. Bitte beachten Sie, dass die Meldung zur Kennzeichnung der Rabattarzneimittel in die
            Apothekensoftware zum Ersten eines Kalendermonats nur gewährleistet werden kann, wenn
            die Vertragsunterlagen vollständig per E-Mail und soweit erforderlich mit qualifizierter
	    elektronischer Signatur unterzeichnet bis zum Dritten des jeweiligen Vormonats der TK
            vorliegen. Für den Fall, dass eine qualifizierte elektronische Signatur technisch nicht möglich
	    sein sollte, kann der Vertrag auch unterschrieben im Original versendet werden. In diesem Fall
            ist parallel zu den postalisch versendeten Vertragsunterlagen im Original zusätzlich eine
            gescannte Kopie der vollständigen, unterzeichneten Vertragsunterlagen per E-Mail an die TK
	    (AM.2-Team-Originale@tk.de ) zu versenden. Es gilt jeweils das Datum des Post- bzw. E-
	    Maileingangs bei der TK (vgl. Teilnahme- und Vertragsunterlagen).
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
            Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Alle Auftraggeber kommen aus der
	    Bundesrepublik Deutschland.
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Open-House-Biologika-Rabattverträge 2025-18 - Insulin glargin (Wirkstärke: 100 U/ml)
            Beschreibung: Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB
            V zu dem Wirkstoff Insulin glargin (Wirkstärke: 100 U/ml) im Rahmen eines Open-House-
	    Verfahrens.
	    Interne Kennung: OB-2025-18
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: bundesweit
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/09/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/08/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
            Voraussetzungen nach Anlage 4 zum Vertrag (Eigenerklärung zur Zulassung und zum
            Unternehmen) erfüllen und dies in elektronischer Form gemäß § 126a BGB bestätigen, erfolgt
	    ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
            öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
            Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
	    interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
            zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
	    Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die
	    Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
	    geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
	     TED  ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
	    Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
            Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannte E-
	    Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-
            Lösung der TK. Die aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
            Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V können Rabattverträge nur mit
            pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich
	    die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils
	    angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
	    Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr
            gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen
            Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
            über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
            pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst
            pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen
            Arzneimittel sind. Folgende Eignungsvoraussetzungen müssen für einen Vertragsschluss
            erfüllt und im Rahmen der Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen (Anlage 4
            zum Vertrag) durch Unterzeichnung in Textform nach § 126b GBG bestätigt werden: I.
            Eigenerklärung zur Zulassung Wir versichern, dass - wir pharmazeutischer Unternehmer im
            Sinne von § 4 Absatz 18 Arzneimittelgesetz (AMG) sind, wobei sich diese Eigenschaft auf das
              /die vertragsgegenständliche/n Rabattarzneimittel bezieht, - wir unseren Sitz im
              Geltungsbereich des AMG, einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
              einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben
              (§ 9 Absatz 2 Satz 1 AMG), - wir über eine gültige Zulassung für das/die
              vertragsgegenständliche/n Rabattarzneimittel gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 AMG verfügen und
              /oder aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des/der vertragsgegenständliche/n
              Rabattarzneimittel/s in eigenem Namen berechtigt sind (§ 4 Absatz 18 Satz 2 AMG) sowie -
              zum Zeitpunkt der Absendung der Vertragsunterlagen (an die TK) keine Gründe vorliegen, die
              zur Unwirksamkeit der Zulassung führen oder zu Rücknahme, Widerruf bzw.
              Ruhensanordnung im Sinne von § 30 AMG der Zulassung berechtigen. II. Eigenerklärung zur
              Zuverlässigkeit Bei uns führt keine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten fünf Jahre
              zu einem Ausschlussgrund analog § 123 GWB. Darüber hinaus führt auch kein Ereignis
              innerhalb der letzten drei Jahre zu einem Ausschlussgrund analog § 124 GWB. Falls Sie diese
              Erklärung nicht oder nur eingeschränkt abgeben können, reichen Sie bitte eine ergänzende
              Erläuterung ein und erklären, warum Sie dennoch aus Ihrer Sicht nicht von der Teilnahme an
              dem Open-House-Verfahren auszuschließen sind. Die Angabe zur  Art des Kriteriums  ist
	      vorliegend nicht relevant, sondern den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/08/2027 23:59:59 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRUM
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRUM
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
            Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
	    Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
            Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
            nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
            Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
            können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
	    einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
	    Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 31/08/2027 23:58:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 31/08/2027 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Ort: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der
	      aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
	      Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
              Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
	      Pflichten besteht.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-
            Straße 16, Bonn, 53133, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
            zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
            Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
            um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
	    (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
	    des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
            Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
            Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
            der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
	    Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
            OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
            Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
            einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
            ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
            /Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
	    unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
            Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
	    Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
            Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
	    Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
            Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
            Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
            Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
	    vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
	      Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
              Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
              keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Die
              Angaben zum NUTS-Code und zur Postleitzahl unter  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-
              /Nachprüfungsverfahren  erfolgen nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe
	      erfordern. Sie sind nicht zu beachten.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
	    Registrierungsnummer: 992-80116-93
	    Postanschrift: Bramfelder Str. 140
	    Stadt: Hamburg
	    Postleitzahl: 22305
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: DZEM@tk.de
	    Telefon: +49 4069094-040
	    Internetadresse: http://www.tk.de/vergabe
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Federführendes Mitglied
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
	    Registrierungsnummer: 993-80303-38
            Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86 - 90
	    Stadt: Hamburg
	    Postleitzahl: 22041
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: dzem@tk.de
	    Telefon: +49 4069094-040
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0003
	    Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk)
	    Registrierungsnummer: 992-80260-49
	    Postanschrift: Martinistr. 26
	    Stadt: Bremen
	    Postleitzahl: 28195
	    Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
	    Land: Deutschland
	      E-Mail: dzem@tk.de
	      Telefon: +49 4069094-040
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
       8.1. ORG-0004
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-
            Friedrich-Straße 16, Bonn, 53133, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils
            örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
	    Registrierungsnummer: - KEINE ANGABE -
            Stadt: Bonn bzw. örtl. zust. Sozialgericht
	    Postleitzahl: 12345
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: adressedeszustaendigensozialgerichtsoderdervergabekammerndesbundes@xyz.de
	    Telefon: +00 000000-00
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0005
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5964c4e9-c66b-4a1e-a321-1645ac0afe3f - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/06/2025 14:36:36 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 109/2025
              Datum der Veröffentlichung: 10/06/2025
Referenzen:
https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRUM
https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRUM/documents
http://www.tk.de/vergabe
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-372143-2025-DEU.txt
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