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Titel :
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DEU-Halle - Deutschland Biomedizinische Geräte Sequenzer
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025111400413390206 / 755458-2025
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Veröffentlicht :
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14.11.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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16.12.2025
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Angebotsabgabe bis :
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16.12.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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38434540 - Biomedizinische Geräte
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DEU-Halle: Deutschland Biomedizinische Geräte Sequenzer
2025/S 220/2025 755458
Deutschland Biomedizinische Geräte Sequenzer
OJ S 220/2025 14/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
E-Mail: vergabe@uk-halle.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Sequenzer
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung eines integrierten
Sequenziergeräts mit einer Komplettlösung für die Next-Generation-Sequenzierung (NGS),
das einen vollständig automatisierten, zielgerichteten NGS-Workflow bietet beginnend mit
quantifizierter Nukleinsäure oder einer vorbereiteten NGS-Bibliothek bis hin zur Analyse und
Ergebnisbereitstellung innerhalb eines Arbeitstages. Die Implementierung einer modernen
NGS-basierten Diagnostik ist für die Therapie von Krebspatientinnen und -patienten
unabdingbar, da eine Vielzahl von Medikamenten bereits in der Erstlinientherapie gezielt
gemäß dem Mutationsstatus eingesetzt werden. Leistungsumfang Abschluss eines
Überlassungsvertrages mit Kaufoption nach Zuschlagserteilung - Dem Mieter wird eine
Kaufoption für den Mietgegenstand eingeräumt. Die Kaufoption kann jederzeit durch den
Mieter durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter ausgeübt werden.
Miete eines integrierten NGS-Sequenziergeräts inklusive aller notwendigen Komponenten
Mietdauer: 18 Monate Option zum Kauf des Geräts nach Ablauf der Mietzeit Bereitstellung
der erforderlichen Verbrauchsmaterialien (Reagenzien, Kits, Kartuschen etc.) Abschluss
einer gesonderten Rahmenvereinbarung über die Lieferung der Verbrauchsmaterialien
Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 48 Monate Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und
Einweisung des Personals
Kennung des Verfahrens: 1a66be5b-8fc7-4023-b7cf-7667736fb515
Interne Kennung: HAL_UK_2025_10
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38434540 Biomedizinische Geräte
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Universitätsklinikum Halle (Saale) Klinik für Innere Medizin IV Ernst-
Grube-Straße 40 06120 Halle (Saale)
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 919 112,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller und terroristischer
Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen
eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b
Strafgesetzbuch?
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: (1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2
GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen
einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung
unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen
das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261
Strafgesetzbuch?
Betrug: (1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen
eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? /
(2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen
eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?
Korruption: (1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6
GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen
einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen
eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? /
(3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das
Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und
334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9
GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen
einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: (1) Menschenhandel oder Förderung
des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen
eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a
Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124
Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach §
24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt
worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein
rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million
fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz
1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio.
(zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter
Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes
vorausgesetzt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§
123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch
eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt?
Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise
die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: (1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial-
oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes
nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro
belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor
Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein
vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1
besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das
Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404
Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens
2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten
oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden?
Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen
Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder
der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab
Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG
gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger
rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124
Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer
Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet
sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB):
Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere
Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird?
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche
Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen
mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt (§
124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt
werden kann?
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung
daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte
Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher
Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende
Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen?
Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen
fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat
es versucht, solche Informationen zu übermitteln?
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen das
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das
Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs.
1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig
Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00
(zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2
SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder
Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an
einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Sequenzer
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung eines integrierten
Sequenziergeräts mit einer Komplettlösung für die Next-Generation-Sequenzierung (NGS),
das einen vollständig automatisierten, zielgerichteten NGS-Workflow bietet beginnend mit
quantifizierter Nukleinsäure oder einer vorbereiteten NGS-Bibliothek bis hin zur Analyse und
Ergebnisbereitstellung innerhalb eines Arbeitstages. Die Implementierung einer modernen
NGS-basierten Diagnostik ist für die Therapie von Krebspatientinnen und -patienten
unabdingbar, da eine Vielzahl von Medikamenten bereits in der Erstlinientherapie gezielt
gemäß dem Mutationsstatus eingesetzt werden. Leistungsumfang Abschluss eines
Überlassungsvertrages mit Kaufoption nach Zuschlagserteilung - Dem Mieter wird eine
Kaufoption für den Mietgegenstand eingeräumt. Die Kaufoption kann jederzeit durch den
Mieter durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter ausgeübt werden.
Miete eines integrierten NGS-Sequenziergeräts inklusive aller notwendigen Komponenten
Mietdauer: 18 Monate Option zum Kauf des Geräts nach Ablauf der Mietzeit Bereitstellung
der erforderlichen Verbrauchsmaterialien (Reagenzien, Kits, Kartuschen etc.) Abschluss
einer gesonderten Rahmenvereinbarung über die Lieferung der Verbrauchsmaterialien
Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 48 Monate Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und
Einweisung des Personals
Interne Kennung: HAL_UK_2025_10
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38434540 Biomedizinische Geräte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Beschreibung der Optionen: Die Rahmenvereinbarung für die
Verbrauchsmaterialien wird mit einer Laufzeit von 48 Monaten, beginnend ab dem Datum der
Zuschlagserteilung, geschlossen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer gesonderten
Kündigung bedarf, mit Ablauf der unter Abs. 1 genannten Vertragslaufzeit. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Preise für den
Restwert des Sequenzers nach Ablauf der Mietzeit sowie der Systempreis bei sofortigem Kauf
sind optional im Preisblatt unter Teil B anzugeben. An den Preis für die optional
angebotenen Komponenten bindet sich der Bieter für 24 Monate.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Universitätsklinikum Halle (Saale) Klinik für Innere Medizin IV Ernst-
Grube-Straße 40 06120 Halle (Saale)
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 18 Monate
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 919 112,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Weitere vom Bieter
vorzulegende Unterlagen: 1. dieses Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und
unterschrieben (Textform) 2. ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des
Bieters (Formular UKH) Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem
Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-
/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen (Textform) 3. ausgefüllte und
unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt;
Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist
dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem
Nachunternehmer auszufüllen (Textform) (oder Nachweis über Präqualifizierung) 4. aktueller
Auszug Beruf- und/oder Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 6 Monate) (in
einfacher Kopie) 5. ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im
Bedarfsfall); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem
Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) 6. im Bedarfsfall / gilt
nur für Bewerber-/Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene
Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerber-
/Bietergemeinschaft sowie die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung
Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF Datei in selbst zu
wählender Form einzureichen.) 7. im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der
für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten/Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in
einfacher Kopie) 8. vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis in den Teilen Titel,
Systemspezifikation, Lieferung, Installation, Einweisung, Technische Serviceleistungen 9.
vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Preisblatt (Textform) 10. Fragenkatalog
Medizinprodukteinformation 11. Standard-Auftragsverarbeitungsvereinbarung inkl. Anlage 1-5
12. Geheimhaltungsverpflichtungserklärung 13. Überlassungsvertrag mit Kaufoption 14.
Rahmenvereinbarung 15. Angebotszusammenstellung des Bieters inkl. der einzelnen
technischen Bezeichnungen seines Angebotes einschließlich der Angabe der Modellnummer
und Herstellernummer 16. Nachweis der Konformitätserklärungen / CE-Zertifizierung des
angebotenen Systems/ Systeme (Kopie) 17. vollständige Datenblätter/ Prospekte oder
Produktbeschreibungen und Bedienungsanleitungen aller angebotenen Positionen in Wort und
Bild 18. vollständig ausgefüllte Ergänzende Vertragsbedingungen_VgV (Formular UKH)
(Textform) 19. vollständig ausgefüllte Erklärung zum Nachunternehmereinsatz_VgV (Formular
UKH) (Textform) 20. vollständig ausgefüllte Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen
der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (Formular UKH) (Textform) Hinweis: bei einer
Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular
von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer
auszufüllen (Textform) 21. unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket); Hinweis:
bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-
/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) 22. vollständig ausgefüllte
Geschäftspartnerbedingungen UKH (in Textform) 23. Mitwirkungen des Universitätsklinikums
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/ Registernachweise für die
juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform
(Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck
und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht hat. (nicht älter als
6 Monate) (in einfacher Kopie)
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Die Angebotswertung erfolgt zu 100% nach dem Gesamtpreis (Summe
Positionen Systempreis, Summe Optionspositionen und Summe Verbrauchsmaterialien) -
unter Einhaltung der geforderten Mindestkriterien. Es werden insgesamt 100 Punkte (= 100%)
vergeben. Preis zu 100% = 100 Punkte Der Bieter mit dem geringsten Pauschalgesamtpreis
erhält die volle Punktzahl. Die übrigen Bieter entsprechend des Preises anteilige Punkte.
Bewertung nach Formel: Punkte = Pmin / PBieter x 100 Punkte
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=816604
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=816604
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen
oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen
nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es
sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht
verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56
Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/12/2025 10:05:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die
Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: Der Antrag ist unzulässig,
soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Organisation, die Angebote bearbeitet: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
8. Organisationen
8.1. ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Registrierungsnummer: DE811574983
Abteilung: Kaufmännische Direktion
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06120
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich I - Vergabestelle
E-Mail: vergabe@uk-halle.de
Telefon: +49 345 557 1841
Fax: +49 345 557 905020
Internetadresse: https://www.umh.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Registrierungsnummer: t:03455141536
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 345 5141529
Fax: +49 345 5141115
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6571dc48-528f-44e5-b3e2-556a01d4cbcd - 02
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/11/2025 07:35:53 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 220/2025
Datum der Veröffentlichung: 14/11/2025
Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=816604
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=816604
https://www.umh.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202511/ausschreibung-755458-2025-DEU.txt
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